Ing. Peter Juffinger DW: 51216 Zahl: BHBL-II-940-6/2018-4 Bludenz, am 15.02.2018
KUNDMACHUNG Frau Marianne und Herr Tobias Josef Kieber, Schruns, haben mit Eingabe vom 28.11.2017 nachträglich um Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung einer Werbeanlage (Betriebsstättenbezeichnung) beim Pub Oneway in Schruns, Batloggstraße 5, angesucht. Über dieses Ansuchen wird eine Augenscheinsverhandlung auf
Dienstag, den 06.03.2018,
mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 14.30 Uhr an Ort und Stelle anberaumt.
Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie beim Gemeindeamt Gaschurn zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen.
Der Bezirkshauptmann im Auftrag
Ing. Peter Juffinger
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