Sarah Bucher DW: 51224 Zahl: BHBL-II-930-8/2018-2 Bludenz, am 18.01.2018
KUNDMACHUNG Mit Eingabe vom 29.02.2017 hat Herr Thomas Tschabrun, Nordbahnstraße 10/28, Wien, vertreten durch Rene Stuhlmayer, um die Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung und der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung einer Überfahrt (Rohrfurt) über den Bardielbach bei GST-NR 607/1 GB Nenzing zum Zwecke der Hauszufahrt angesucht. Über dieses Ansuchen wird eine Augenscheinsverhandlung auf
Donnerstag, den 08.02.2018,
mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 14.00 Uhr beim Marktemeindeamt Nenzing anberaumt.
Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie beim Marktgemeindeamt Nenzing zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen.
Der Bezirkshauptmann im Auftrag
Sarah Bucher
Bezirkshauptmannschaft Bludenz Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbludenz | DVR 0058769 bhbludenz@vorarlberg.at | T +43 5552 6136 0 | F +43 5574 511 951095