Mag. Alexander Sepp DW: 51228 Zahl: BHBL-II-940-44/2017-10 Bludenz, am 06.03.2019
KUNDMACHUNG Die ATIB Nenzing, Austraße 8 – 10, Nenzing, hat um Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines südostseitigen Vordaches am bestehenden Gebäude und die Errichtung einer Parkplatzüberdachung sowie einer 4 m hohen Lärmschutzwand auf den GST-NR 710/33 und 710/35 GB Nenzing angesucht. Über dieses Ansuchen wird eine Augenscheinsverhandlung auf Mittwoch, den 20.03.2019 mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 08.30 Uhr vor Ort anberaumt.
Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie beim Marktgemeindeamt Nenzing zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen.
Der Bezirkshauptmann im Auftrag
Mag. Alexander Sepp
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