Mag. Alexander Sepp DW: 51228 Zahl: BHBL-II-940-3/2019-3 Bludenz, am 21.01.2019
KUNDMACHUNG Die Marktgemeinde Nenzing hat mit Eingabe vom 08.01.2019 um Erteilung der Baubewilligung und abfallwirtschaftsrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Lärmschutzwand und eines Flugdaches beim Gemeindebauhof/Altstoffsammelzentrum in Nenzing, Wuhrgang 33, auf GST-NR 859 GB Nenzing angesucht. Über dieses Ansuchen wird eine Ortsaugenscheinsverhandlung auf Mittwoch, den 13.02.2019, mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 15:30 Uhr vor Ort anberaumt.
Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie beim Marktgemeindeamt Nenzing zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen.
Der Bezirkshauptmann im Auftrag
Mag. Alexander Sepp
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