Mag.a Simone Summer DW: 51232 Zahl: BHBL-II-1402-1/2018-20 Bludenz, am 19.12.2018
KUNDMACHUNG Die Kessler bewegt`s GmbH, Nenzing, hat mit Eingabe vom 08.11.2018 um die Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung, der bergrechtlichen Bewilligung, der abfallwirtschaftsrechtlichen Bewilligung, der wasserrechtlichen Bewilligung und der forstrechtlichen Bewilligung für die Errichtung des Steinbruches „Buachholz“ und die damit im Zusammenhang stehende Änderung bzw Erweiterung der Bodenaushubdeponie „Buachholz“ auf GST-NR 3479/1 im Gemeindegebiet von Nenzing angesucht. Über dieses Ansuchen wird eine voraussichtlich ganztägig dauernde Augenscheinsverhandlung auf Montag, den 07.01.2019, mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 08:30 Uhr an Ort und Stelle anberaumt.
Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie beim Marktgemeindeamt Nenzing zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen.
Der Bezirkshauptmann im Auftrag
Mag.a Simone Summer
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