Amtstafel-Lustenau

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Die Entfernung oder Beschädigung der Bekanntgabe vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 Strafgesetzbuch verboten!

Auskunft: Manfred Rist T +43 5572 308 53218 Zahl: II-1301-99/2018-3 Dornbirn, am 10.01.2019

BEKANNTGABE Gültekin Cansu, Lustenau, hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines mobilen Imbiss-Standes am Standort GST NR 7423, GB Lustenau (Bildgasse 40 – Firmengelände der Firma KRAL-AG), nach den Plan- und Beschreibungsunterlagen (eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn am 11.12.2018, ergänzt am 08.01.2019) angesucht. Auf dem Firmengelände der Firma KRAL-AG soll vom Antragsteller ein mobiler Imbiss-Stand betrieben werden. Im Imbisswagen werden Sandwiches, Salate, Toasts und Getränke zubereitet und verkauft. Es werden keine Grilltätigkeiten durchgeführt. Der Imbisswagen wird an maximal zwei Werktagen pro Woche in der Zeit von 11:00 Uhr bis 14:30 Uhr offen gehalten. An den Tagen an dem der Verkaufswagen nicht betrieben wird, wird dieser vom angeführten Standort entfernt. Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Genehmigungsverfahren zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen durchzuführen ist. Das vorstehende Projekt wird den Nachbarn hiermit durch Anschlag in der Gemeinde und in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern sowie durch Verlautbarung auf der Internetseite der Behörde bekannt gegeben. Die Projektunterlagen liegen bis zum Donnerstag, den 31.01.2019

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn, Österreich | www.vorarlberg.at/bhdornbirn | bhdornbirn@vorarlberg.at | T +43 5572 308 0 | F +43 5574 511 953095


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