Amtstafel-Lustenau-2

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Auskunft: Mag. Günter Kraft T +43 5572 308 53220 Zahl: II-1301-38/2018-2 Dornbirn, am 04.05.2018

KUNDMACHUNG Die JET Tankstellen Austria GmbH, Salzburg, hat bei der bestehenden Betriebsanlage am Standort GST NR 9417/1, KG Dornbirn (Schwefel 44a), die sich aus den Plan- und Beschreibungsunterlagen vom 27.04.2018 (Eingangsdatum bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn) ergebenden Änderungen, die das Emissionsverhalten der Betriebsanlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen sollen (§ 81 Abs. 2 Z. 7 GewO 1994), angezeigt. Mit einem neuen Bedienterminal im Zufahrtsbereich wird die Auswahl geschaffen zu entscheiden, ob der Fahrer während des Waschvorganges im Auto sitzen bleiben will oder vor der Waschhalle wartet. Die Betriebszeiten bleiben unverändert. Zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes, insbesondere zur Prüfung, ob die angezeigte Änderung der Betriebsanlage gemäß § 345 Abs. 6 GewO 1994 zur Kenntnis genommen werden kann, ladet die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zu einem Augenschein am

Dienstag, den 29.05.2018 um 13.30 Uhr

mit der Zusammenkunft der Kommissionsteilnehmer an Ort und Stelle ein.

Der Bezirkshauptmann im Auftrag

Mag Thomas Humpeler Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn, Österreich | www.vorarlberg.at/bhdornbirn | DVR 0058785 bhdornbirn@vorarlberg.at | T +43 5572 308 0 | F +43 5574 511 953095


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