Joachim Jäger DW: 51233 Zahl: BHBL-II-910-152/2018-1 Bludenz, am 08.10.2018
KUNDMACHUNG Die Genuss-Art GmbH, Weinfeldgasse 8b, 6060 Hall, hat mit Eingabe vom 14.08.2018 um die gewerberechtliche Genehmigung für die Änderung der Betriebsanlage betreffend das Delikatessen-Feinkostgeschäft samt Buffetbetrieb in Lech, HNr 196, angesucht. Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Verfahren nach § 359b GewO 1994 durchzuführen ist. Die Projektsunterlagen liegen bis zum 25.10.2018 bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, 2. Stock, Zimmer Nr 220, während der Zeiten des Parteienverkehrs zur Einsicht auf. Nachbarn (§ 75 Abs. 2 GewO 1994) können innerhalb dieser Frist zur Einsichtnahme von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen. Darüber hinausgehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu. Erheben die Nachbarn innerhalb der Einsichtnahmefrist keine diesbezüglichen Einwendungen, so endet die Parteistellung (§ 359b Abs. 2 GewO 1994).
Der Bezirkshauptmann im Auftrag
Joachim Jäger
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