Auskünfte: Bianca Filleböck, 4. Stock, Zimmer Nr 404, Telefon Nr 05574/4951-52235 Zahl: BHBR-II-1301-70/2018-5 Bregenz, am 23.04.2018
K U N D M A C H U N G Hami Khalil, Dornbirn, hat um die Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Einzelhandelsbetriebes für den Handel mit Lebensmitteln auf einer Fläche von 110 m² am Standort Gst .1408, KG Rieden (Rheinstraße 29b), nach den Plan- und Beschreibungsunterlagen vom 07.03.2018, ergänzt mit den Planunterlagen vom 04.04.2018, angesucht. Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Verfahren im Sinne des § 359b Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) durchzuführen ist. Einsichtnahme in die Projektunterlagen: Nachbarn (§ 75 Abs 2 GewO 1994) können in die Projektunterlagen bis zum 22.05.2018 einsehen - bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, 4. Stock, Zimmer Nr 404 (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung). Anhörungsrecht und allfällige Einwendungen: Nachbarn (§ 75 Abs 2 GewO 1994) können innerhalb der oben festgelegten Frist von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen; darüber hinausgehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu. Erheben die Nachbarn innerhalb der oben festgelegten Frist keine diesbezüglichen Einwendungen, so endet die Parteistellung (§ 359b Abs 2 GewO 1994). Außerhalb der Zeiten des Parteienverkehrs können schriftliche Stellungnahmen bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz auch nachmittags zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr abgegeben oder im Postwege übermittelt werden.
Hinweis: Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 StGB verboten!
Der Bezirkshauptmann Dr. Elmar Zech
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