GEMEINDE KOBLACH
KUNDMACHUNG
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Koblach Auflage des Entwurfes
Gemäß § 21 Raumplanungsgesetz, LGBI.Nr. 39/1996 idgF,,wird der von der Koblacher Gemeindevertretung in der öffentlichen Sitzung am 28.5.2018 beschlossene Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Koblach in der Zeit von Montag, 18.6.2018 bis Freitag, 20.7.2018 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Der Änderungsentwurf betrifft die Umwidmung folgender GST-NRN: 2150/2 von Freifläche-Sondergebiet Schießanlage, teilweise in Freifläche-Sondergebiet Einsatztraining, Freifläche-Freihaltegebiet und weiterhin Freifläche-Sondergebiet Schießanlage 2151/1 von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet teilweise in Freifläche-Sondergebiet Einsatztraining, Freifläche-Sondergebiet Retentionsbecken, Freifläche-Freihaltegebiet und weiterhin FreiflächeLandwirtschaftsgebiet. Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Flächenwidmungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich während der Amtsstunden (Montag — Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag — Mittwoch von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.30 Uhr) beim Gemeindeamt Koblach Änderungsvorschläge erstatten.
Der Bürgermeister
Fritz Maierhofer
An der Amtstafel angeschlagen am 11.6.2018 abgenommen am
Zahl k031.2-2/2018-2 Koblach, den 11.06.2018
Gemeindeamt Koblach • Werben 9 • 6842 Koblach • T +43 5523 62875-0 F +43 5523 62875-20 wvvw.koblach.at gemeinde@koblach.at DVR: 0597562