GEMEINDE KOBLACH
KUNDMACHUNG Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Koblach Auflage des Entwurfes
Gemäß § 21 Raumplanungsgesetz, LGBI.Nr. 39/1996 idgF, werden die von der Koblacher Gemeindevertretung in der öffentlichen Sitzung am 26.11.2018 beschlossenen Entwürfe über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Koblach in der Zeit von Montag, 10.12.2018 bis Freitag, 18.1.2019 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Mit den Änderungsentwürfen sollen die Umlegungsgebiete „Mittelsand" und „Neuburg-lsel" im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Koblach laut den beiden Grundstücksverzeichnissen im Anhang (ZI. k031.2-5/2018-1 und ZI. k031.2-5/2018-2, jeweils vom 26.11.2018) künftig als Baufläche-Wohngebiet ausgewiesen werden. Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Flächenwidmungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich während der Amtsstunden (Montag — Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag — Mittwoch von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.30 Uhr) beim Gemeindeamt Koblach Änderungsvorschläge erstatten.
Der Bürgermeister
Fritz Maierhofer
An der Amtstafel
angeschlagen am 6.12.2018 abgenommen am
Zahl k031.2-5/2018-2 Koblach, den 05.12.2018
Gemeindeamt Koblach • Werben 9 • 6842 Koblach • T +43 5523 62875-0 F +43 5523 62875-20 vvvvw.koblach.at • gemeinde@koblach.at • DVR: 0597562