Auskünfte: Christian Flatz, 4. Stock, Zi-Nr 401, Tel Nr 05574/4951-52233 Zahl: BHBR-II-1301-173/2018-3 Bregenz, am 26.06.2018
K U N D M A C H U N G
Frau Ayla Aksu, Bregenz, hat mit Eingabe vom 29.05.2018, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz am 07.06.2018, um Erteilung der gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Imbissstandes in Lauterach, Industriestraße 31, auf Gst 1023/3, KG Lauterach, angesucht. Dieser neue Standort ersetzt den bisherigen Imbissstand vor dem Objekt Lauterach, Scheibenstraße 12, welcher mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 26.06.2012, Zl BHBR-II-1301-2012/0100, genehmigt sowie mit Bescheid vom 04.11.2014, Zl BHBR-II-1301-2014/0029, geändert wurde. Gemäß den vorliegenden Plan- und Beschreibungsunterlagen vom 29.05.2018 wird der gegenständliche Imbissstand sowohl baulich, hinsichtlich der Ausstattung als auch der Betriebsweise gemäß den oben zitierten Bescheiden am neuen Standort Lauterach, Industriestraße 31, auf Gst 1023/3, KG Lauterach, errichtet und betrieben. Die Betriebszeiten sind von Montag bis Samstag von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr beantragt. Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Verfahren im Sinne des § 359b Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) durchzuführen ist. Einsichtnahme in die Projektunterlagen: Nachbarn (§ 75 Abs 2 GewO 1994) können in die Projektunterlagen bis zum 16.07.2018 - bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, 4. Stock, Zimmer Nr 401 (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung) sowie - beim Marktgemeindeamt Lauterach während der Zeiten des Parteienverkehrs einsehen. Anhörungsrecht und allfällige Einwendungen: Nachbarn (§ 75 Abs 2 GewO 1994) können innerhalb der oben festgelegten Frist von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen; darüber hinausgehend steht den
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