Mag.a Simone Summer DW: 51232 Zahl: BHBL-II-7002-2008/0012-57 Bludenz, am 24.05.2018
KUNDMACHUNG Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 09.04.2009, Zl II-7002-2008/0012, wurde der Gemeinde Gaschurn die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung (unter Mitanwendung der Bestimmungen des Forstgesetzes, der Gewerbeordnung 1994 und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes) und naturschutzrechtliche Bewilligung für die Aushubmaterialdeponie „Ofm Sand“ samt Zwischenlager für Grünabfälle befristet bis zum 31.10.2018 erteilt. Mit Eingaben vom 06.11.2017 und 26.01.2018 hat die Gemeinde Gaschurn um die neuerliche Erteilung der abfallwirtschaftsrechtlichen Genehmigung und naturschutzrechtlichen Bewilligung für die Aushubmaterialdeponie „Ofm Sand“ auf den GST-NR 2841, 2805/2, 2839/2 und 2838 GB Gaschurn angesucht. Ein Sammelplatz für Grünabfälle soll an diesem Standort nicht mehr betrieben werden. Über dieses Ansuchen wird eine Augenscheinsverhandlung auf Mittwoch, den 20.06.2018 mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 9.00 Uhr beim Gemeindeamt Gaschurn anberaumt. Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie beim Gemeindeamt Gaschurn zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen.
Der Bezirkshauptmann im Auftrag
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