Amtstafel-Feldkirch_pizzeria

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Auskunft: Mag. Irene Daxer T +43 5522 3591 54221

KUNDMACHUNG

Zahl: BHFK-II-1301-6/2018-4 Feldkirch, am 22.01.2018

DI Josef Schwärzler, Feldkirch, hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Restaurants im Wohn- und Geschäftsgebäude auf GSTNR .251, GB 92105 Feldkirch sowie für die Verlegung und Erweiterung des Gastgartens auf die GST-NRN .251 und 136, GB 92105 Feldkirch (Vorstadt 18), angesucht.

Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Verfahren nach § 359b GewO 1994 durchzuführen ist.

Die Projektunterlagen liegen bis zum 12.02.2018 bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, 3. Stock, Zi-Nr. 324 (Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung) und beim Gemeindeamt der Stadt Feldkirch während der Zeiten des Parteienverkehrs zur Einsicht auf. Nachbarn (§ 75 Abs. 2 GewO 1994) können innerhalb der Frist zur Einsichtnahme von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen; darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu. Erheben die Nachbarn innerhalb der Einsichtnahmefrist keine diesbezüglichen Einwendungen, so endet die Parteistellung (§ 359b Abs. 2 GewO 1994).

Der Bezirkshauptmann im Auftrag Mag. Irene Daxer (amtssigniert)

Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 StGB verboten!

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, Österreich | www.vorarlberg.at/bhfeldkirch | DVR 0058807 bhfeldkirch@vorarlberg.at | T +43 5522 3591 0 | F +43 5574 511 954095


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