STADT FELDKIRCH
Verordnung über die Aufhebung der Bausperre zur Änderung des Flächenwidmungsplanes für Bereiche der Betriebsgebiete „Paspels" und „Nofels" Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 28.05.2019 wird gern. § 25 Abs. 3 Raumplanungsgesetz (RPG), LGBI. Nr. 39/1996 idgF, verordnet:
§1 Die mit Beschluss der Stadtvertretung vorn 16.10.2018 verordnete Bausperre gern § 25 Abs 1 RPG für Bereiche der Betriebsgebiete „Paspels" und „Nofels" wird aufgehoben.
§2 Diese Verordnung tritt mit dem Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft.
Der Bürcierrneister
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Wolfgang Matt\
Kundmachungsvermerk Untei rift:
Diese Kundmachung wurde 4
an die Amtstafel angeschlagen am:
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von der Amtstafel abgenommen am: im Feldkircher Anzeiger veröffentlicht in Nr Genehmigungsvermerk Diese Verordnung wurde mit Schreiben der BH Feldkirch bzw des Amtes der Vbg Landesregierung vom
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aufsichtsbehördlich genehmigt.