Auskunft: Günter Neurauter T +43 5522 3591 54215
KUNDMACHUNG
Zahl: BHFK-II-1301-22/2018-2 Feldkirch, am 23.02.2018
Schatzmann Clarissa und Michael, Meiningen, haben um die gewerbebehördliche Genehmigung für den Umbau (Sanierung des bestehenden Cafebereiches sowie Erweiterung der Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr), im nordwestseitigen Bereich der bestehenden Betriebsanlage auf GST-NR .191 und 3795/1, des GB 92102 Altenstadt (Sebastianplatz 2), angesucht.
Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Verfahren nach § 359b GewO 1994 durchzuführen ist.
Die Projektunterlagen liegen bis zum M o n t a g, den 26. März 2018 bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, 4. Stock, Zi-Nr. 420 (Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung) und beim Amt der Stadt F e l d k i r c h während der Zeiten des Parteienverkehrs zur Einsicht auf. Nachbarn (§ 75 Abs. 2 GewO 1994) können innerhalb der Frist zur Einsichtnahme von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen; darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu. Erheben die Nachbarn innerhalb der Einsichtnahmefrist keine diesbezüglichen Einwendungen, so endet die Parteistellung (§ 359b Abs. 2 GewO 1994).
Der Bezirkshauptmann im Auftrag Günter Neurauter (amtssigniert)
Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 StGB verboten!
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