Amt der Stadt Feldkirch Baurecht Robert Walser Schmiedgasse1-3 6800 Feldkirch Österreich
AZ f131.9-73/2017-1-8
16. Mai 2018
Tel: +43 5522 304 1433 Fax: +43 5522 304 1119 robert.walser@feldkirch.at www.feldkirch.at
Kundmachung
betreffend Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Die ICM GMBH, Noflerstraße 8, 6800 Feldkirch, hat den Antrag auf Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung einer Wohnanlage mit 7 Wohneinheiten samt Tiefgarage auf der Liegenschaft GST-NR 2964/78, KG Altenstadt, in Feldkirch-Gisingen gestellt. Die Zufahrt erfolgt von der öffentlichen Verkehrsfläche „Austraße“. In dieser Angelegenheit wird eine mündliche Augenscheinverhandlung auf
Mittwoch, den 30. Mai 2018 um 10:00 Uhr mit Treffpunkt an Ort und Stelle angeordnet. Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 AVG kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Parteienvertreter haben sich mit Vollmachten zu versehen, die sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen. Die Pläne liegen bis zum Verhandlungstage im Rathaus, Zimmer Nr. 208, II. Stock, zur Einsicht auf.
Der Bürgermeister i.A. Robert Walser Dieses Dokument ist elektronisch unterschrieben
Bankverbindung: Sparkasse Feldkirch IBAN AT29 2060 4000 0000 1057, BIC SPFKAT2BXXX Raiffeisenbank Feldkirch IBAN AT54 3742 2000 0003 0007, BIC RVVGAT2B422
DVR 0048780 UID ATU36828304