Amtstafel-Feldkirch

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Auskunft: Günter Neurauter T +43 5522 3591 54215

KUNDMACHUNG

Zahl: BHFK-II-1301-20/2018-2 Feldkirch, am 23.02.2018

Die Dogana Gastronomie GmbH, Feldkirch, hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Einrichtung und den Betrieb eines Verkaufsgeschäftes für Getränke, Wein und Lebensmittel sowie einem Verkaufsbereich für Schmuck und Design auf GST-NRN .113 des GB 92105 Feldkirch (Neustadt 22), angesucht. Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Verfahren nach § 359b GewO 1994 durchzuführen ist.

Die Projektunterlagen liegen bis zum M o n t a g, den 26. März 2018 bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, 4. Stock, Zi-Nr. 420 (Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung) und beim Amt der Stadt F e l d k i r c h während der Zeiten des Parteienverkehrs zur Einsicht auf. Nachbarn (§ 75 Abs. 2 GewO 1994) können innerhalb der Frist zur Einsichtnahme von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen; darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu. Erheben die Nachbarn innerhalb der Einsichtnahmefrist keine diesbezüglichen Einwendungen, so endet die Parteistellung (§ 359b Abs. 2 GewO 1994).

Der Bezirkshauptmann im Auftrag Günter Neurauter (amtssigniert)

Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 StGB verboten!

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, Österreich | www.vorarlberg.at/bhfeldkirch | DVR 0058807 bhfeldkirch@vorarlberg.at | T +43 5522 3591 0 | F +43 5574 511 954095


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