Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 Strafgesetzbuch verboten!
Auskunft: Roman Stadelmann T +43 5572 308 53212 Zahl: II-5401-15/2018-5 Dornbirn, am 15.03.2019
KUNDMACHUNG
Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bregenz, Rheinstraße 32/4, Bregenz, hat im Namen der Forstlichen Bringungsgenossenschaft „Mooswaldweg“ um die forstrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung für die Errichtung der Forststraße „Mooswaldweg“ im Gemeindegebiet Dornbirn und Hohenems nach den vorgelegten Plan- und Beschreibungsunterlagen vom September 2018/Oktober 2018 angesucht. Hierüber findet eine mündliche Verhandlung am
Montag, dem 20.05.2019 um 12.45 Uhr
mit der Zusammenkunft der Kommissionsteilnehmer an Ort und Stelle (Treffpunkt beim Holzlagerplatz „Waldfried“ in Dornbirn Gütle) statt. Allfällige Einwendungen können von den Parteien des Verfahrens bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn oder während der Verhandlung vorgebracht werden. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Pläne liegen bis zum Verhandlungstag bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Klaudiastraße 6, zur Einsicht auf (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung). Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn, Österreich | www.vorarlberg.at/bhdornbirn | bhdornbirn@vorarlberg.at | T +43 5572 308 0 | F +43 5574 511 953095