Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 Strafgesetzbuch verboten!
Auskunft: Manfred Rist T +43 5572 308 53218 Zahlen: II-1301-16/2019-1 II-4101-1/2019 Dornbirn, am 06.03.2019
KUNDMACHUNG Lars Längle, Dornbirn, hat um die gewerbebehördliche Genehmigung und die baurechtliche Bewilligung für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage (ehemaliges Tanzlokal „Corso“ bzw „Shooters“ bzw „Steinbruch“,…) am Standort GST NR 4711, GB Dornbirn (Stöckenstraße 12), nach den Plan- und Beschreibungsunterlagen (eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn am 08.02.2019), angesucht. Der Antragsteller beabsichtigt, das Tanzlokal aufzulassen und im bestehenden Gebäude insgesamt 18 Lagerabteile einzurichten. Die Lagerabteile werden als jeweils eigener Brandabschnitt ausgeführt. Sie dienen unter anderem als Lager für Reifen und Autoersatzteile und als Garage zum Überwintern von Sommerfahrzeugen. Es findet KEINE Lagerung von Gefahrgütern (zB wassergefährdende Stoffe, brennbare Flüssigkeiten, Chemikalien, Gas, Pyrotechnik) statt. Betriebszeiten: Montag bis Samstag von 06:00 bis 22:00 Uhr.
Hierüber findet eine mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 27.03.2019 um 13:30 Uhr mit der Zusammenkunft der Kommissionsteilnehmer an Ort und Stelle statt.
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