Auskunft: Mag. Alexandra Mattle, BA T +43 5572 308 53217 Zahl: II-1301-26/2018-5 Dornbirn, am 08.05.2018
KUNDMACHUNG Die Halbeisen & Prast KG hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Erweiterung der bestehenden gewerbebehördlich genehmigten Betriebsanlage am Standort GST-Nr 20776, GB Dornbirn (Bleichestraße), durch Errichtung und Betrieb eines Lagerplatzes auf GST-NR 20772, GB Dornbirn, nach den Plan- und Beschreibungsunterlagen vom 02.05.2018, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn am 07.05.2018, angesucht. Nördlich der bestehenden Betriebsanlage soll ein Lagerplatz errichtet und betrieben werden, der als Umschlagfläche für Schüttmaterialien dienen soll. Im Norden, Süden und Westen soll eine Einfriedung aus Quickblocksteinen errichtet werden. Auf der nördlichen Seite soll zusätzlich auf der Quickblocksteinwand ein 2 m hoher Holzzaun (Höhe ges 4,4 m) als Lärm- und Staubschutz errichtet. Die Betriebszeiten für den Lagerplatz sollen Montag bis Freitag 06:00 bis 19:00 Uhr und samstags 06:00 bis 12:00 Uhr sein.
Hierüber findet eine mündliche Verhandlung am Dienstag, den 05.06.2018 um 13:30 Uhr mit der Zusammenkunft der Kommissionsteilnehmer an Ort und Stelle statt. Allfällige Einwendungen können von den Parteien des Verfahrens bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn oder während der Verhandlung vorgebracht werden. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert.
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