Die Entfernung oder Beschädigung der Bekanntgabe vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 Strafgesetzbuch verboten!
Auskunft: MMag. Anna Oppeneiger T +43 5572 308 53217 a
Zahl: II-1301-38/2019-2 Dornbirn, am 06.06.2019
BEKANNTGABE Ismail Keskin hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage (KFZ-Service) am Standort GST-NR 6386/1, GB Dornbirn (Lustenauerstraße 43), durch die Errichtung und den Betrieb einer mechanischen Be- und Entlüftungsanlage sowie eines Lamellenvorhanges an den Toren nach den Plan- und Beschreibungsunterlagen, eingegangen bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn am 05.06.2019, angesucht.
Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Genehmigungsverfahren zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen durchzuführen ist. Das vorstehende Projekt wird den Nachbarn hiermit durch Anschlag in der Gemeinde und in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern sowie durch Verlautbarung auf der Internetseite der Behörde bekannt gegeben. Die Projektunterlagen liegen bis zum Montag, den 24.06.2019 bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn im Sekretariat der Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Klaudiastraße 6, zur Einsicht auf (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung). Die Nachbarn können innerhalb dieser Frist von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen; darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu. Erheben sie Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn, Österreich | www.vorarlberg.at/bhdornbirn | www.vorarlberg.at/datenschutz bhdornbirn@vorarlberg.at | T +43 5572 308 0 | F +43 5574 511 953095