Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 Strafgesetzbuch verboten!
Auskunft: Manfred Rist T +43 5572 308 53218 Zahl: II-1301-15/2019-1 Dornbirn, am 06.03.2019
KUNDMACHUNG Die Dornbirner Seilbahn GmbH, Dornbirn, hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung bzw Erweiterung der bestehenden Betriebsanlage "Panoramarestaurant Karren" am Standort GST NR 17881/2, GB Dornbirn (Karren 1, Bergstation Karrenseilbahn), u.a. durch Einrichtung einer Regenerierküche auf der Terrasse, gleichzeitige Nutzung der Innen- und Außenplätze, Einbau eines Speisenlifts, Zubau neuer Nebenflächen und Einbau eines 10.000 Liter Biomülltanks, nach den Plan- und Beschreibungsunterlagen (eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn am 22.02.2019), angesucht. Im Wesentlichen sind folgende Änderungen/Erweiterungen geplant: - Einrichtung einer Regenerierküche im Terrassenbereich; dieser Küchenbereich wird mechanisch be- und entlüftet - Zukünftig sollen die Terrassenplätze und die Verabreichungsplätze im Lokalinneren gleichzeitig genutzt werden - Einbau eines Speiseliftes für die Versorgung des Küchenbereiches auf der Terrasse - An der Ostseite des Gebäudes wird ein Zubau errichtet, in diesem Zubau werden u.a. Lagerräume und die Rüste, bzw der Müllraum eingerichtet - Aufstellung eines Biomüll-Erdtanks; dieser wird entweder eingegraben oder im Bereich des 2.UG situiert
Hierüber findet eine mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 27.03.2019 um 09:00 Uhr mit der Zusammenkunft der Kommissionsteilnehmer an Ort und Stelle statt. Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn, Österreich | www.vorarlberg.at/bhdornbirn |www.vorarlberg.at/datenschutz bhdornbirn@vorarlberg.at | T +43 5572 308 0 | F +43 5574 511 953095