Auskunft: Mag.a Sarah Dorner T +43 5574 4951 52059 Zahl: BHBR-I-7100.00-34/2019-6 Bregenz, am 29.05.2019
Betreff:
Gemeinde Doren; Sanierung der Hängebrücke "Bozenau" bei Flusskm 15,125 der Bregenzerach in Doren und Alberschwende; - Verfahren nach dem WRG - Verfahren nach dem GNL - Verfahren nach der Verordnung über das Natura 2000 Gebiet "Bregenzerachschlucht"
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Die Gemeinde Doren, hat mit Eingabe vom 26.03.2019, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz am 29.03.2019, um die Erteilung der Bewilligung nach dem Wasserrechtsgesetz, dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung sowie auf Erteilung einer Ausnahme nach der Verordnung der Landesregierung über das Natura 2000 Gebiet „Bregenzerachschlucht“ für die Sanierung der Hängebrücke „Bozenau“ bei Flusskm 15,125 der Bregenzerach in Doren und Alberschwende angesucht. Der maßgebliche Sachverhalt ergibt sich aus dem Antrag vom 26.03.2019. Über dieses Ansuchen wird eine mündliche Verhandlung auf Dienstag, 02.07.2019,mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer, um 10:00 Uhr beim Gemeindeamt Doren anberaumt. Bezirkshauptmannschaft Bregenz Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbregenz | bhbregenz@vorarlberg.at | T +43 5574 4951 0 | F +43 5574 511 952095