Auskünfte: Christian Flatz, 4. Stock, Zi-Nr 401, Tel Nr 05574/4951-52233 Zahl: BHBR-II-1301-20/2017-26 Bregenz, am 24.04.2018
K U N D M A C H U N G Architekt Dipl Ing Otto Gahleitner, Bregenz, hat mit Eingabe vom 05.04.2018, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz am 10.04.2018, im Namen und im Auftrag des Fußballclub Baldauf Doren um Änderung des Clubheimes des Fußballclub Baldauf Doren auf Gst 709/1, KG Doren, angesucht. Als wesentliche Änderung im Sinne der Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 ist der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung relevant. Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Verfahren im Sinne des § 359b Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) durchzuführen ist. Einsichtnahme in die Projektunterlagen: Nachbarn (§ 75 Abs 2 GewO 1994) können in die Projektunterlagen bis zum 11.05.2018 - bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, 4. Stock, Zimmer Nr 401 (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung) sowie - beim Gemeindeamt Doren während der Zeiten des Parteienverkehrs einsehen. Anhörungsrecht und allfällige Einwendungen: Nachbarn (§ 75 Abs 2 GewO 1994) können innerhalb der oben festgelegten Frist von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen; darüber hinausgehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu. Erheben die Nachbarn innerhalb der oben festgelegten Frist keine diesbezüglichen Einwendungen, so endet die Parteistellung (§ 359b Abs 2 GewO 1994). Außerhalb der Zeiten des Parteienverkehrs können schriftliche Stellungnahmen bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz auch nachmittags zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr abgegeben oder im Postwege übermittelt werden. Der Bezirkshauptmann Dr Elmar Zech
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