Auskünfte: Kurt Gräßl, 4. Stock, Zi Nr 424, Tel Nr 05574/4951-52214 Zahl: BHBR-II-1301-350/2017-5 Bregenz, am 03.01.2018
K U N D M A C H U N G
Die bevollmächtigte Projektsabwicklerin, Peter Winder GmbH, hat im Namen und Auftrag des Marcel und Patrick Eberle mit Eingabe vom 14.12.2017 (Eingangsvermerk) um die Erteilung der gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Skimanufaktur im Bestandsobjekt Buch, Heimen 61 (ehemals Gasthof „Schneiderkopf“), auf Gst 4/1, KG Buch, angesucht. Nach den vorliegenden Plan- und Beschreibungsunterlagen sind zur individuellen Herstellung von Skiern ua im Rahmen von Kursen verschiedene Umbaumaßnahmen und Raumumnutzungen im Erd- und Untergeschoss obererwähnten Bestandsgebäudes geplant; ebenso die Installierung und Inverwendungnahme diverser stationärer Maschinen und Geräten sowie Handwerkzeugen (ua Kompressor, Schleifmaschine, Presse und Ofen). Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben aufgrund der Kleinräumigkeit sowie der untergeordneten elektrischen Anschlussleistung der zur Verwendung gelangenden Maschinen und Geräte das vereinfachte Verfahren im Sinne des § 359b Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) durchzuführen ist. Einsichtnahme in die Projektunterlagen: Nachbarn (§ 75 Abs 2 GewO 1994) können in die Projektunterlagen bis zum 26.01.2018 - bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, 4. Stock, Zimmer Nr 424 (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung), sowie - beim Gemeindeamt Buch während der Zeiten des Parteienverkehrs einsehen. Anhörungsrecht und allfällige Einwendungen: Nachbarn (§ 75 Abs 2 GewO 1994) können innerhalb der oben festgelegten Frist von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen; darüber hinausgehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu. Erheben die Nachbarn innerhalb der oben festgelegten Frist keine diesbezüglichen Einwendungen, so endet die Parteistellung (§ 359b Abs 2 GewO 1994).
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