Mag. Valerian Fischer DW: 51232 Zahl: BHBL-II-3002-2013/0010-117 Bludenz, am 06.02.2018
KUNDMACHUNG Die Gemeinde Brand hat mit der Eingabe vom 19.01.2018, eingelangt am 24.01.2018, um die nachträgliche Erteilung der elektrizitätsrechtlichen Bewilligung für die erhöhte Engpassleistung des Kleinkraftwerkes „Palüdbach Hochdruck“ angesucht. Über dieses Ansuchen wird eine Augenscheinsverhandlung auf Mittwoch, den 21.03.2018, mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 09:00 Uhr im Gemeindesaal in Brand, Mühledörfle 40, 6706 Brand anberaumt.
Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie beim Gemeindeamt Brand zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen.
Der Bezirkshauptmann im Auftrag
Mag. Valerian Fischer
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