Ing. Peter Juffinger DW: 51216 Zahl: BHBL-II-910-11/2018-32 Bludenz, am 08.08.2018
IPPC BEKANNTMACHUNG Die Carcoustics Austria Ges.m.b.H., Klaus, hat unter Vorlage von Plan- und Beschreibungsunterlagen um Erteilung der Genehmigung nach § 77a in Verbindung mit § 356a der Gewerbeordnung 1994 BGBl Nr 194/1994 idgF für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Schäumung von Polyurethanblöcken am Standort Bludenz, Klarenbrunnstraße 115a (ehemals Schlosserei Bitschnau) angesucht. Im Sinne des § 356a Abs 1 und 2 der Gewerbeordnung 1994 leg cit lagen die Antragsunterlagen samt den wichtigsten entscheidungsrelevanten Berichten und Empfehlungen sowie allfällige weitere sich im Zuge des Genehmigungsverfahrens ergebenden entscheidungsrelevanten Informationen für die Dauer von sechs Wochen bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Gemäß § 77a Abs 7 der Gewerbeordnung 1994 leg cit wird nun bekanntgegeben, dass mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 08.08.2018, Zl BHBL-II-910-11-/2018-29, die beantragte gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Schäumung von Polyurethanblöcken am Standort Bludenz, Klarenbrunnstraße 115a erteilt wurde. Die Entscheidung über die Genehmigung dieser IPPC-Anlage liegt für die Dauer von sechs Wochen bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz Abteilung II – Wirtschaft und Umweltschutz während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Mit Ablauf von zwei Wochen nach Bekanntmachung gilt der Bescheid betreffend die Genehmigung dieser IPPC-Anlage auch gegenüber jenen Personen als zugestellt, die sich am Verfahren nicht oder nicht rechtzeitig (§ 42 AVG) beteiligt und deshalb keine Parteistellung erlangt haben. Der Bezirkshauptmann im Auftrag
Ing. Peter Juffinger
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