Auskünfte: Christian Flatz, 4. Stock, Zimmer Nr 401, Telefon Nr 05574/4951-52233 Zahl: BHBR-II-4101-35/2018-8 Bregenz, am 31.08.2018
K U N D M A C H U N G
Die Casevere Ökohaus GmbH, Koblach, hat mit Eingabe vom 08.08.2018, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz am 08.08.2018, um Baubewilligung für die Errichtung einer Wohnanlage auf Gst 311/1 (künftig Gst 311/16), KG Bildstein, angesucht. Zudem wurde eine Anzeige nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung aufgrund der Gebäudehöhe von mehr als 15 m eingebracht. Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus den eingereichten Plan- und Beschreibungsunterlagen der Amann Architektur & Planungs Anstalt, FL-9491 Ruggell. Demnach werden im projektierten fünfgeschossigen Wohngebäude insgesamt 8 Wohneinheiten errichtet. Die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft Bregenz als Baubehörde erster Instanz ergibt sich gemäß § 50 Abs 2 lit b des Baugesetzes, LGBl Nr 52/2001 idgF, da in das Ermittlungsverfahren Grundflächen einzubeziehen sind, die in zwei Gemeinden (Wolfurt und Bildstein) liegen. Über diese Ansuchen wird eine mündliche Verhandlung auf Dienstag, den 23. Oktober 2018 mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 14.30 Uhr an Ort und Stelle (Treffpunkt Bildstein, Ankenreuthe 208) anberaumt. Weitere Informationen: Die Plan- und Beschreibungsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag zur Einsichtnahme auf: bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Abteilung II – Wirtschaft und Umweltschutz, Bahnhofstraße 41, 4. Stock, Zimmer Nr 401 (Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung) beim Gemeindeamt Bildstein während der Zeiten des Parteienverkehrs beim Marktgemeindeamt Wolfurt während der Zeiten des Parteienverkehrs.
Bezirkshauptmannschaft Bregenz Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbregenz bhbregenz@vorarlberg.at | T +43 5574 4951 0 | F +43 5574 511 952095