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Gemeinde Bürs 6706 Bürs, Dorfplatz 5 Vorarlberg, Österreich

Sekretariat Gabriele Larcher Tel.: +43 5552 62812-115 glarcher@buers.at Zl. bu120.20-1/2018-2 Bürs, am 8. Februar 2018

Verordnung von Verkehrsmaßnahmen auf Grund der mit Bescheid vom 06.02.2018 bewilligten Arbeiten auf bzw neben dem Krüzbühelweg, Unterrainweg und Aulandweg in Bürs

Gemäß § 43 Abs 1a und 7 in Verbindung mit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO idgF) werden anlässlich der Durchführung der mit angeführtem Bescheid bewilligten Arbeiten im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende und situative Verkehrsmaßnahmen auf dem Krüzbühel-, Unterrain- und Aulandweg in Bürs in der Zeit von 09.02.2018 bis 04.06.2018 verordnet: Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführung gelten auf der angeführten Straße für die Dauer der Arbeiten folgende Beschränkungen:

1. Nach Maßgabe der Arbeitsdurchführung gelten auf dem Aulandweg in Bürs zwischen dem Firmengebäude der Schmidt’s HandelsGmbH und der Zufahrt zum Parkplatz des Zimba Parks für die Dauer der Bauarbeiten die im Regelplan RVS 5.44, LO3, Anhang 1, Blatt 15, welcher einen Bestandteil dieser Verordnung bildet, eingezeichneten Beschränkungen, Gebote und Verbote. 2. Auf dem Krüzbühelweg in Bürs ist zwischen den Kreuzungen mit dem Auland- und Unterrainweg das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten. Ausgenommen ist der Baustellenverkehr („Fahrverbot in beiden Richtungen“ gemäß § 52 lit a Z 1 StVO mit Zusatztafel). 3. Auf dem Unterrainweg in Bürs ist zwischen den GST-Nr 1345/2 und 1425 das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten. Ausgenommen ist der Baustellenverkehr („Fahrverbot in beiden Richtungen“ gemäß § 52 lit a Z 1 StVO mit Zusatztafel). 4. Der Fahrzeugverkehr ist örtlich umzuleiten. Auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke sind die Hinweiszeichen Umleitung jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend anzubringen („Umleitung“ gemäß § 53 Abs 1 Z 16b StVO). Das gesperrte Straßenstück ist erforderlichenfalls an den Zufahrtsbereichen zusätzlich mit Hinweiszeichen („Sackgasse“ gemäß § 53 Abs 1 Z 11 StVO) zu kennzeichnen. Postadresse: Dorfplatz 5, 6706 Bürs, Österreich | gemeinde@buers.at | www.buers.at | UID ATU3838500 | DVR 0417980 Seite 1 von 3


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