Mag. Dietmar Keckeis DW: 51218 Zahl: BHBL-II-3002-2014/0080-48 Bludenz, am 03.04.2018
KUNDMACHUNG Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 17.04.1984, Zl II-858/84, wurde Herrn Heinz Ganahl, Mühleweg 11, Bartholomäberg, unter anderem die wasserrechtliche Bewilligung für das Kleinkraftwerk „Huglbach“ in Bartholomäberg bis zum 31.12.2014 befristet erteilt. Herr Heinz Ganahl, Mühleweg 11, Bartholomäberg, hat mit Eingabe vom 28.05.2014 um die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für das Kleinkraftwerk „Huglbach“ im Gemeindegebiet Bartholomäberg angesucht. Mit den Schreiben der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH vom 26.11.2014 und 01.02.2018 wurden dazu Plan- und Beschreibungsunterlagen vorgelegt. Über dieses Ansuchen wird eine Augenscheinsverhandlung auf Mittwoch, den 02.05.2018, mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 8.45 Uhr beim Gemeindeamt Bartholomäberg anberaumt.
Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie beim Gemeindeamt Bartholomäberg zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen.
Der Bezirkshauptmann im Auftrag
Mag. Dietmar Keckeis Bezirkshauptmannschaft Bludenz Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbludenz | DVR 0058769 bhbludenz@vorarlberg.at | T +43 5552 6136 0 | F +43 5574 511 951095