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TRANSPORT & VERKEHR

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GESUNDHEITSDIENST

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Erneuerung des Kollektivvertrages für das Personal des Weißen Kreuzes

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Die wichtigsten Punkte zum „wirtschaftlichen Teil“

Die Verhandlungsparteien haben hinsichtlich der wirtschaftlichen Behandlung des Weißes Kreuz Personals folgende nennenswerte Punkte beschlossen:

„Una tantum“ Prämie

- Mit dem Gehalt für Juli 2020 wurde eine einmalige Prämie im Ausmaß von 200 Euro ausbezahlt; - Innerhalb Februar 2021 erfolgt die Auszahlung einer einmaligen Prämie in der Höhe von 150 Euro.

Gehaltserhöhung

- Ab 01.07.2020 erhielten Bedienstete der Kategorie „C“ eine Lohnerhöhung von 35 Euro monatlich; - Ab 01.01.2021 erhalten Bedienstete der Kategorie „C“ eine Lohnerhöhung von 35 Euro monatlich; - Ab 01.01.2022 erhalten Bedienstete der Kategorie „C“ eine Lohnerhöhung von 30 Euro monatlich;

Alle anderen Kategorien erhalten die Gehaltserhöhung im Verhältnis.

Vereinbarung für Fahrer

- Ab 01.07.2020 erfolget eine Erhöhung von 25 Euro monatlich; - Ab 01.01.2021 erfolgt eine Erhöhung von 25 Euro monatlich; - Ab 01.01.2022 erfolgt eine Erhöhung von 25 Euro monatlich.

Für alle Flughelfer wurde der Stundenlohn auf 14 Euro erhöht.

Weiters wurde vereinbart:

- Das Stundenkonto darf die 25 „Minusstunden“ nicht überschreiten; - Freistellungen aufgrund des Gesetzes 104/92 müssen innerhalb 15. des Vormonats mitgeteilt werden; - Die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer wurden um zwei Drittel erhöht;

Die noch offenen Punkte wie Außendienst, Altersteilzeit usw. werden in einer Arbeitsgruppe behandelt und in den „normativen Teil“ des Kollektivvertrages eingefügt. Die GTV wird über die beschlossenen Punkte des „normativen Teils“ ausführlich berichten.

Für alle Flughelfer wurde der Stundenlohn auf 14 Euro erhöht

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