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Getreide- und Maistrocknung Meldung Nebentätigkeiten SVA

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Foliensammlung

Foliensammlung

Bei der Maisernte im Herbst werden zumeist immer gute Erträge erzielt. Dadurch wird und muss viel Mais getrocknet und oft auch gelagert werden. Voriges Jahr hatten wir mehrmals versucht einen Landwirt zu suchen, welcher mit einer mobilen Trocknerei überbetriebliche Einsätze verrichtet. Dies war jedoch erfolglos, weil inzwischen ein stationäres Trocknen mehr Vorteile bietet als früher. Uns bekannte, kleine stationäre Trocknereien sind meist ausgelastet und bieten keine Lagermöglichkeit.

Im Großraum Wartberg gibt es einzelne Landwirte, welche nach einer schlagkräftigen Lösung zur Maistrocknung und teils auch nach Lagerkapazitäten suchen. Deshalb wird nach weiteren Landwirten gesucht, die eine schlagkräftige Trocknung und eventuelle Lagermöglichkeiten wünschen.

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Es könnte aber auch ein Landwirt mit bestehender Lagermöglichkeit sein und eine größere Trocknungsanlage (mobil oder stationär) wird dazu organisiert. Eine andere Möglichkeit wäre ein neues Projekt in einer Gemeinschaftsform aufzubauen. Je nach Menge, Interesse und vorhandenen Möglichkeiten können dann die Interessenten ein mögliches Projekt entwickeln.

Für weitere Fragen, Infos und Interessenten bitten wir um Rückmeldung in der MR-Geschäftsstelle.

Meldung von Nebentätigkeiten an die SVS

Bitte gib beitragspflichtige Nebentätigkeiten bis spätestens 30. April 2020 der SVS bekannt. Die eventuell erforderlichen Jahresstatistiken zur Überprüfung, ob eine beitragspflichtige Nebentätigkeit durchgeführt wurde, kannst du jederzeit im Büro anfordern.

Bitte vergiss aber nicht, dass grundsätzlich für jeden bäuerlichen Betrieb, egal ob es sich um einen pauschalierten Betrieb handelt oder nicht, eine grundsätzliche Aufzeichnungspflicht für alle geleisteten Nebentätigkeiten, egal ob beitragspflichtig oder nicht, besteht.

Bitte bewahre deshalb alle von uns übermittelten Abrechnungen, dazugehörige Lieferscheine und sonstigen Aufzeichnungen sorgfältig auf.

Wir unterstützen dich natürlich gerne bei der Meldung deiner Nebentätigkeiten, weisen aber darauf hin, dass jeder bäuerliche Betrieb selbst für die Beurteilung einer eventuellen

Beitragspflicht bzw. für die Abgabe der Meldung verantwortlich ist.

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