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Kaminöfen nachrüsten
HEIZEN MIT HOLZ ist beliebt, aber die Feinstaubbelastung in Deutschland steigt inzwischen stärker durch Holzheizungen und -öfen als durch Autos. Nach dem 31. Dezember 2024 müssen daher mit wenigen Ausnahmen alle Kamine, Öfen und Kaminöfen, die vor dem 22. März 2010 in Betrieb gegangen sind, strenge Grenzwerte einhalten. Der Staubgrenzwert liegt bei 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas, der Kohlenmonoxid-Grenzwert bei vier Gramm pro Kubikmeter. Sind die Emissionen zu hoch, müssen die Anlagen ausgetauscht, mit Feinstaub-Partikelabscheidern oder Feinstaub-Filtern nachgerüstet oder stillgelegt werden.
EU-DATENBANK HILFT
„Eprel“ nennt sich die neue EU-Datenbank zur Energieverbrauchskennzeichnung. Neben den Energieverbräuchen lassen sich auch andere Produktdaten ablesen. Die Internetseite hilft zum Beispiel beim Vergleich von Haushaltsprodukten wie etwa Waschmaschinen, Geschirrspülern oder Fernsehern weiter. Auch Heizkessel, Solarthermie-Module, Raum- und Kombiheizgeräte, Warmwasserbereiter und -speicher sind aufgelistet. Online nach Produkten und Herstellern suchen lässt sich unter: eprel.ec.europa.eu