Der STEIRERIN Scheidungsguide 2024

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DER STEIRERIN NEU!

SCHEIDUNGSGUIDE 2O24

Ehekrisen stellen viele Rechtsfragen.

Wir haben die Antworten.

Mein Anwalt lässt grüßen.

Finden Sie Ihren unter www.rakstmk.at

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LIEBE LESERINNEN UND LESER!

Im vergangenen Jahr standen den 6.228 Eheschließungen in der Steiermark 1.829 Scheidungen gegenüber. Zwar ist die Zahl der Auflösungen einer Ehe im Vergleich zum Jahr davor um 4 Prozent leicht gesunken, aber von niedrig sind wir noch immer weit entfernt. Sie sehen, ein Thema, das wahrscheinlich jeden betrifft – entweder persönlich oder über jemanden, den Sie kennen.

Eine Scheidung ist oft eine der schwierigsten und emotionalsten Phasen im Leben eines Menschen. Sie bringt Veränderungen mit sich, die viele rechtliche Aspekte betreffen, aber auch das gesamte Leben

Geschäftsführung Steirerin Verlags GmbH & Co KG

beeinflussen können. In solchen Zeiten ist es entscheidend, Unterstützung und Orientierung zu finden. Genau hier setzt unser STEIRERIN-Scheidungsguide an. Wir stellen Ihnen damit einen Ratgeber zur Seite, der Ihnen eine umfassende Anleitung bietet, um diesen Prozess bestmöglich zu bewältigen.

Uns ist bewusst, dass jede Scheidung einzigartig ist, und deshalb haben wir diesen Guide so konzipiert, dass er sich flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse anpasst. Wir gehen eben nicht nur auf die rechtlichen Aspekte einer Scheidung ein, sondern beleuchten auch die emotionalen

und sozialen Herausforderungen, die mit ihr einhergehen. Sie finden hier praktische Tipps für die Kommunikation mit Ihrem Ex-Partner, Anleitungen zur Unterstützung von Kindern und das große Adressverzeichnis auf Ehe und Scheidungen spezialisierter Rechtsanwält:innen aus allen steirischen Bezirken.

Wir hoffen, dass Ihnen unser Ratgeber in schwierigen Zeiten als verlässlicher Begleiter zur Seite steht. Denn egal wie steinig der Weg scheinen mag, einen neuen einzuschlagen, ist immer möglich.

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NICOLE NIEDERL
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DR. MICHAEL KROPIUNIG

Präsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer

Die Vertretung in Scheidungsverfahren zählt zu einer der Kerntätigkeiten der Steirischen Rechtsanwält:innen. Dafür braucht es aber nicht nur fundiertes rechtliches Wissen, sondern auch viel Einfühlungsvermögen, um für den durch eine Ehekrise belasteten Klienten nicht nur die finanziell, sondern auch die emotional beste Lösung zu finden. Gerade wenn es gemeinsame Kinder gibt, ist es wichtig, auch in Zukunft eine weitgehend spannungsfreie Kommunikation sicherzustellen. Wenn auch das Einbringen von Klagen und die Interessendurchsetzung vor Gericht zum Alltag der Steirischen

Rechtsanwält:innen in Scheidungssachen gehört, lohnt sich meist zuvor der Versuch einer für die Klienten nervenschonenderen Lösung.

SCHEIDUNGSVERGLEICH IM VORDERGRUND

Aus diesem Grund steht meist nicht die Scheidungsklage mit den damit verbundenen finanziellen Risiken und persönlichen Belastungen, sondern primär eine einvernehmliche Regelung in Form eines Scheidungsvergleiches gemäß § 55a Ehegesetz im Vordergrund der Beratung. Mit diesem können nämlich alle rechtlichen Folgen einer Ehescheidung

im Einvernehmen beider Ehepartner geregelt und damit zahlreiche an die Ehescheidung ansonsten anschließende Gerichtsverfahren, wie Unterhalts- und Aufteilungsverfahren, vermieden werden. Aus gutem Grund wurden in Österreich im Jahr 2022 daher auch 85,4 % aller Ehen einvernehmlich geschieden. Der Scheidungsguide der STEIRERIN gibt Einblick in zahlreiche rechtliche Fragestellungen und deren Lösung bei Scheidung einer Ehe. Vertrauen auch Sie bei derartig lebensverändernden Ereignissen wie einer Ehescheidung auf das Fachwissen und die Erfahrung der Steirischen Rechtsanwält:innen.

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UNS ÜBER DEN UNTERHALT. www.rakstmk.at
UNTERHALTEN WIR

INHALT

MYTHEN & FAKTEN

Jeder kennt jemanden, der sich scheiden lassen hat. Da gibt es viele Gerüchte und Geschichten. Wir klären die gängigsten Mythen mithilfe von Expert:innen auf.

STRITTIG ODER EINVERNEHMLICH?

Finanzielle Forderungen … was im Falle einer Scheidung zu beachten ist, erklärt Rechtsanwalt Mag. Michael F. Damitner, Partner bei Prutsch-Lang & Damitner Rechtsanwälte OG.

UNTERHALT(EN) WIR UNS!

Dass es Unterhalt für Kinder nach einer Trennung gibt, ist bekannt. Meist auch der Anspruch für Ehegatten. Dass es aber auch Unterhalt in aufrechter Ehe gibt, wissen die wenigsten. Rechtsanwalt Dr. Günter Lippitsch erklärt, was es beim vielschichtigen Thema Unterhalt alles zu beachten gibt.

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IMPRESSUM Eigentümer und Verleger Die Steirerin Verlags GmbH & Co KG • Schubertstraße 29/1, 8010 Graz • Tel.: 0316/84 12 12-0 • Fax: 0316/84 12 12-709 • office@diesteirerin.at Geschäftsführung Mag. Nicole Niederl • Mag. Andreas Eisendle Assistenz der

BEZIEHUNGSARBEIT – ARBEITSBEZIEHUNG

Gibt es bestimmte Erfolgsfaktoren für Beziehungen? Gehen Frauen und Männer unterschiedlich mit Konflikten um? Und wie schafft man trotz einer Trennung eine gute Kommunikation? Die bekannte steirische Psychotherapeutin und Matchmakerin Dr. Sandra Köhldorfer hat Tipps.

KINDER IM FOKUS

Wie gut es einem Kind gelingt, eine Scheidung oder Trennung der Eltern anzunehmen, hängt entscheidend von den Eltern ab. Xenia Hobacher, Landesleiterin Rainbows-Steiermark, weiß Rat.

HIER FINDEN SIE HILFE!

Von der Sozialservicestelle bis zur Telefonseelsorge – ein Überblick über wichtige soziale Adressen in der Steiermark.

ADRESSVERZEICHNIS

Die große Übersicht über steirische Rechtsanwält:innen mit dem Schwerpunkt Ehe- und Familienrecht.

Geschäftsführung Christian Forjan, Julia Kahofer Chefredakteurin Lissi Stoimaier Redaktion Yvonne Hölzl • Betina Petschauer • Lara Amhofer Grafik Natalie Marath • Daniela Balazic • Micki Weikhard • grafik@diesteirerin.at Anzeigen Mag. Irmgard Reiter • Hans-Jürgen Maier • Caroline Brogyanyi, MA • Martina Krenn Covergrafik Shutterstock

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MYTHOS 1

Wenn mein Partner mich betrügt, ist er schuld an der Scheidung und das gilt vor Gericht als Eheverschulden.

Aufklärung: Es erscheint den Leuten fast logisch: Wer fremdgeht, zerstört die Ehe und ist schuld. Ganz so verhält es sich jedoch nicht. Gesetzlich ist der Ehebruch mit allen anderen Eheverfehlungen mittlerweile gleichgestellt. Zu den schwersten Eheverfehlungen zählen z. B. auch die Ausübung von physischer und psychischer Gewalt gegenüber dem Ehepartner, grundlose Eifersucht, Zanksucht, Hysterie, andauerndes liebloses und feindseliges Verhalten oder beharrliches Schweigen, Verletzungen der Pflicht zur anständigen Begegnung, wie Alkoholismus oder Ausgrenzung des Partners von den Freizeitaktivitäten. Beim Scheidungsverfahren wird festgestellt, was zur Zerrüttung der Ehe geführt hat. In diesem Fall spielt eine ehewidrige Beziehung zweifelsohne eine wichtige Rolle, doch es kann durchaus vorkommen, dass die Ehe nicht (alleine) dadurch unheilbar zerrüttet wurde.

MYTHOS 2

Nach der Trennung muss das Paar ein Jahr warten, bis die Scheidung vollzogen werden kann.

Aufklärung: Dieser Irrtum kommt höchstwahrscheinlich daher, dass es im deutschen Eherecht das „Trennungsjahr“

MYTHEN & FAKTEN

Jeder kennt jemanden, der sich scheiden lassen hat. Da gibt es viele Gerüchte und Geschichten. Wir klären die gängigsten Mythen mithilfe von Expert:innen auf.

gibt. In Österreich sieht das Gesetz bei einvernehmlichen Scheidungen vor, dass die Ehe mehr als sechs Monate unheilbar zerrüttet sein muss. Die eheliche Gemeinschaft muss also bereits ein halbes Jahr vor der Scheidung aufgelöst sein. Damit ist jedoch nicht zwangsläufig eine räumliche Trennung verbunden, d. h. Ehegatten können sogar weiterhin zusammenwohnen, es darf lediglich die Ehe im Sinne der umfassenden Lebensgemeinschaft nicht mehr bestehen. In der Praxis ist es den Gerichten nicht möglich zu überprüfen, ob die Ehe tatsächlich seit über einem halben Jahr zerrüttet ist. Sofern Einigkeit zwischen den Ehegatten besteht, kann die Ehe sohin bereits ohne Einhaltung der Frist aufgelöst werden.

MYTHOS 3

Die Obsorge der Kinder ist im Falle einer Scheidung automatisch zwischen Vater und Mutter geteilt.

Aufklärung: Grundsätzlich hat eine Scheidung auf die Obsorge gar keine Wirkung. Bei der einvernehmlichen Scheidung ist jedoch verpflichtend eine Einigung über die Obsorge und den Hauptaufenthalt der Kinder zu treffen. Die Eltern müssen bereits bei der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft entscheiden, in wessen Haushalt die Kinder hauptsächlich betreut werden sollen. Für streitige Scheidungen ist es keine Voraussetzung, dass man sich schon im Vorhinein betreffend Obsorge der Kinder einig ist. Für den Fall, dass binnen angemessener Frist kei-

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ne entsprechende Vereinbarung zustande kommt oder ein Elternteil den Antrag auf Übertragung der alleinigen Obsorge stellt, hat das Gericht dem Wohl des Kindes entsprechend zu entscheiden.

MYTHOS 4

Im Falle einer Trennung darf keiner der beiden Beteiligten vorab aus dem gemeinsamen Haushalt ausziehen, ohne dass der andere das schriftlich erlaubt.

Richtigerweise müsste die Aussage lauten: Im Falle einer Trennung darf keiner der beiden Beteiligten vorab aus dem gemeinsamen Haushalt ausziehen, ohne dass der andere das schriftlich erlaubt, ohne Gefahr zu laufen, dass dies im Falle einer streitigen Scheidung als schwere

Eheverfehlung, nämlich „böswilliges Verlassen“, gedeutet wird. Es empfiehlt sich daher, wenn man aus der ehelichen Wohnung ausziehen möchte, zuvor das Einverständnis des Ehepartners einzuholen. Ist es einem schlicht nicht mehr zumutbar (z. B. aufgrund von physischer oder psychischer Gewalt), mit dem Ehegatten in einem Haushalt wohnen zu bleiben, so stellt der Auszug selbstverständlich kein böswilliges Verlassen dar. Wichtig ist nur, dass dies in einem allfälligen streitigen Verfahren auch glaubhaft gemacht bzw. bewiesen werden kann.

MYTHOS 5

Wenn ich einfach nur in einer Lebensgemeinschaft bleibe, erspare ich mir all

diese Streitigkeiten im Falle einer Trennung.

Aufklärung: Wer glaubt, sich durch das Eingehen einer Lebensgemeinschaft Streitigkeiten zu ersparen, die bei einer Eheauflösung ausgetragen werden müssen, der irrt. Auch hier können bei einer gerichtlichen Geltendmachung Kosten und Konflikte auf die Partner zukommen. Dem kann durch einen Partnerschaftsvertrag, der Regelungen für den Trennungsfall enthält, entgegengewirkt werden.

Die Informationen für diesen Beitrag wurden uns freundlicherweise von Christian Dax, Lisa Ruck und Cristina Scuturici von der Kanzlei Dax, Wutzlhofer und Partner mit Standort in Graz zur Verfügung gestellt. www.daxundpartner.at

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STRITTIGE ODER EINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG?

Das ist oft die Frage. Scheidungsverfahren, Verschuldensfrage, finanzielle Forderungen … was im Falle einer Scheidung zu beachten ist, erklärt Rechtsanwalt Mag. Michael F. Damitner, Partner bei Prutsch-Lang & Damitner Rechtsanwälte OG.

Der Trend der letzten (Nach-Corona-)Jahre setzt sich aktuell fort, sodass mehr Ehen geschlossen und weniger Ehe geschieden werden. Dennoch erfolgen rund 15 Prozent aller Ehescheidungen nicht im beiderseitigen Einvernehmen, sondern strittig. „Eine strittige Scheidung bedeutet im Regelfall einen mehrjährigen Rosenkrieg!“ Nicht nur, aber gerade wenn minderjährige Kinder von der Trennung betroffen sind, sollte eine einvernehmliche Scheidung angestrebt werden, um hohe Scheidungskosten und ein mehrjähriges sowie emotionales Scheidungsverfahren zu vermeiden.

W ICHTIGSTER STREITPUNKT

Aber warum werden überhaupt noch strittige Scheidungsverfahren geführt? „Der wichtigste Streitpunkt ist der Ehe -

gattenunterhalt. Denn beim nachehelichen Unterhalt kommt es maßgeblich darauf an, wem das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe zukommt.“ Jener Ehegatte, der alleine oder überwiegend schuld ist, hat dem anderen einen Unterhalt grundsätzlich im Ausmaß von 33 % bis zu 40 % zu leisten. Eine Ausnahme besteht, insoweit der Unterhaltsberechtigte nicht aus einer zumutbaren und von ihm erwartbaren Erwerbstätigkeit vollständig für sich selbst sorgen kann. Mit einem Verlust des Ehegattenunterhaltsanspruchs geht im Regelfall auch der Verlust des Witwenpensionsanspruchs einher.

„Ziehen Sie daher nie ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners aus der Ehewohnung oder dem gemeinsa-

men Schlafzimmer aus, denn dies kann bereits als böswilliges Verlassen und somit als schuldhafte Eheverfehlung gedeutet werden.“

Auch bei der gerichtlichen Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des Gebrauchsvermögens kann die Verschuldensfrage entscheidend sein, wenn beide Ehepartner keine Einigung über nicht teilungsfähige Vermögensgegenstände wie beispielsweise die Ehewohnung oder auch die eheliche Katze oder den ehelichen Hund erzielen.

ENTSCHEIDENDE BEWEISE SICHERN

Gegebenenfalls kann auch die Beauftragung eines Detektivs entscheidungswesentliche Beweismittel für ein

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG © THOMAS LUEF
Mag.

Scheidungsverfahren oder für Vergleichsverhandlungen bringen. Hierbei ist zu beachten, dass der Oberste Gerichtshof dem Ehegatten zubilligt, im Hinblick auf ein bevorstehendes Scheidungsverfahren und die noch ungeklärte Verschuldensfrage einen Detektiv zu beauftragen. Mit dieser Berechtigung geht auch ein Anspruch auf Ersatz der Detektivkosten einher, wobei dieser Anspruch sowohl gegenüber dem Ehepartner als auch gegenüber dem Ehebrecher – wenn ihm beziehungsweise ihr der Ehebruch bekannt ist – möglich ist. Es ist daher ratsam, Beweise für mögliche Eheverfehlungen und über das eheliche Vermögen sowie das Einkommen des anderen Ehepartners zu sammeln.

„Bei einer Scheidung muss auch berücksichtigt werden, dass den geschie -

denen Ehegatten gegenseitig kein gesetzliches Erbrecht mehr zukommt.“

„Es ist daher von besonderer Bedeutung, bereits vor der ersten Äußerung des Scheidungswunsches und jedenfalls vor Einbringung der Scheidungsklage eine optimale Strategie durch eine:n spezialisierte:n Scheidungsanwältin:anwalt ausarbeiten zu lassen, um die eigenen Interessen optimal vertreten und gewahrt zu wissen.“ Denn ein nicht durchdachter Scheidungswunsch kann anderenfalls schnell zu einem finanziellen Desaster werden. Werden im Zuge der Scheidung Fehler gemacht, können diese ein Leben lang finanzielle Forderungen mit sich bringen oder aber man verliert seine Ansprüche für immer.

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UNTERHALT: NICHT NUR NACH DER TRENNUNG RELEVANT

ZUR PERSON Dr. Günter Lippitsch, Lippitsch.Hammerschlag Rechtsanwälte

Dass es Unterhalt für Kinder nach einer Trennung gibt, ist bekannt. Meist auch der Anspruch für Ehegatten. Dass es aber auch Unterhalt in aufrechter Ehe gibt, wissen die wenigsten. Rechtsanwalt Dr. Günter Lippitsch erklärt, was es beim vielschichtigen Thema Unterhalt alles zu beachten gibt.

In Österreich ist das Thema Unterhaltsrecht ein zentraler Aspekt bei Scheidungen und Trennungen – und auch schon davor. Um einen Einblick in die komplexe Materie zu erhalten, haben wir uns mit dem erfahrenen Scheidungsanwalt Dr. Günter Lippitsch unterhalten.

Dr. Lippitsch, welche Unterteilungen gibt es in puncto Unterhalt?

Im Allgemeinen differenziert man zwischen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt.

In der Praxis redet man beim Kindesunterhalt oftmals von den Alimenten und beim Ehegattenunterhalt vom Unterhalt. Tatsächlich heißt beides aber richtig „Unterhalt“ – also Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt.

Beim Ehegattenunterhalt gibt es noch eine weitere Differenzierung.

Dr. Günter Lippitsch von Lippitsch.Hammerschlag Rechtsanwälte in Graz vertritt mit einer Berufserfahrung von 30 Jahren als konsequenter Verfechter die Interessen seiner Mandanten zum Schwerpunkt Ehe- und Familienrecht. Die intensive Befassung mit dem Zivilverfahrensrecht im Rahmen seiner Dissertation führte Dr. Günter Lippitsch zurück an die Universität, wo er als einer von zwei Lektoren österreichweit rund um das Thema Familienrecht am Institut für Zivilverfahrensrecht der Karl-Franzens-Universität Graz tätig ist. www.anwalt-graz.at

Ja genau, es gibt den Unterhalt nach einer Ehe. Der ist weithin bekannt und ist oftmals Teil der Streitigkeiten bei einer Trennung. Die allerwenigsten wissen jedoch, dass auch in aufrechter Ehe der schlechter verdienende Ehegatte bereits einen Unterhaltsanspruch gegen den besserverdienenden hat.

Haben Sie ein Beispiel für uns?

Nehmen wir an, der Gatte ist ein gut verdienender Arzt mit 6.000 netto Ge -

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© OLIVER WOLF

halt im Monat, die Gattin arbeitet Teilzeit und verdient rund 1.000 Euro im Monat. In diesem Fall wäre der Mann für seine Frau jedenfalls unterhaltspflichtig.

Von welchen Faktoren ist die Höhe dieses Unterhalts abhängig?

Einerseits davon, wie viele Kinder es in der Beziehung gibt. Andererseits von der Begleichung der laufenden Kosten. Die Unterhaltspflicht reduziert sich, wenn die besser verdienende Person beispielsweise die Kreditraten, die Wohnversorgung, alle Einkäufe, die Betriebskosten etc. bezahlt. Ist das aber nicht der Fall, kann man den Unterhalt berechnen und der berechnet sich gleich wie der nacheheliche Unterhalt.

Das heißt, ohne Kinder 33 Prozent vom Netto-Jahreseinkommen. Pro Kind werden 4 Prozent abgezogen.

Sie sagten, dass die meisten Menschen vom Anspruch auf Unterhalt in aufrechter Ehe gar nichts wissen. Kann man diesen auch im Nachhinein noch einfordern?

Ja, das kann man auch im Nachhinein einfordern.

jedoch schon – außer wenn es sittenwidrig wäre.

Sittenwidrig? Wann trifft das zu?

Sittenwidrig bedeutet beispielsweise, dass derjenige, der den nachehelichen Unterhalt ausschließen möchte, zu dem Zeitpunkt weiß, dass der Partner nie selbst finanziell für sich sorgen kann.

Ihr persönlicher Tipp zum Thema Unterhalt in aufrechter Ehe?

Und zweitens, falls es doch zu einer Trennung kommt, vielleicht die Scheidung mit einer Unterhaltsklage in aufrechter Ehe beginnen.

Im Falle einer Scheidung eine Unterhaltsklage in aufrechter Ehe einbringen?

Genau! Dann ist der Ehepartner nämlich dazu angehalten, gleich einmal seine oder ihre Einkommensverhältnisse vollkommen offenzulegen.

Kann der Unterhalt in aufrechter Ehe mit einem Ehevertrag ausgeschlossen werden?

Den Unterhalt in aufrechter Ehe kann man mit einem Ehevertrag nicht ausschließen. Den nachehelichen Unterhalt

Erstens, sich unbedingt auch in aufrechter Ehe die Einkommensverhältnisse genau anschauen. Es gibt so gut wie keine Ehen, wo nicht einer der Partner einen Unterhaltsanspruch während der Ehe hätte.

Kommen wir zum nachehelichen Unterhaltsanspruch für Ehegatten. Was gilt es dabei zu beachten?

Der nacheheliche Unterhaltsanspruch ist in Österreich immer noch vom Ver-

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schulden abhängig. Das heißt, der Unterhaltsanspruch nach einer Ehe ist abhängig von der Einkommensdifferenz sowie vom überwiegenden oder alleinigen Verschulden des anderen Ehepartners.

Ist der Ehegattenunterhalt nach oben hin gedeckelt?

Nein, der Kindesunterhalt jedoch schon. Das sehe ich eher kritisch. Wir reden so viel über Kindeswohl und den Schutz von minderjährigen Kindern, aber dennoch ist der Kindesunterhalt reglementiert mit einer Luxus-Obergrenze, der Ehegattenunterhalt aber nicht.

Gibt es eine Begründung dafür?

Nein. Das beruht auf einer alten Gesetzeslage. In der geplanten Familienrechtsnovelle würde das berücksichtigt werden, genauso wie die Verschuldensfrage. Diese Novelle liegt aber aktuell auf Eis, weil sich die politischen Parteien nicht einigen können.

Wie ist die Höhe des Kindesunterhalts geregelt?

Die Höhe hängt ab vom Betreuungsmodell sowie vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Beispiel: Für ein Kind im Alter von 0 bis 6 Jahren würden 16 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens für die Berechnung gelten.

Das Doppelresidenz-Modell, das regelt, dass die Kinder zur Hälfte bei der Mutter und zur Hälfte beim Vater leben, wird immer beliebter. Unterstützen Sie das?

Wenn die Motive dahinter die richtigen sind, dann klar ja. Oftmals wird dieses Modell aber angestrebt, um sich den Kindesunterhalt zu sparen. Und wenn ein Großteil der Betreuung dann von Großeltern und Co übernommen wird, muss man die Sinnhaftigkeit schon hinterfragen.

Bedeutet Doppelresidenz immer eine genaue Aufteilung von 50 : 50?

Nein, auch eine Aufteilung von rund 40 : 60 gilt in Österreich bereits als Doppelresidenz.

Gibt es eine zweckgebundene Verwendung vom Kindesunterhalt?

Nein, das muss nicht offengelegt werden. Das würde bürokratisch ausufern. Ich kenne einen Fall, da hat der Vater bis ins Detail mögliche Kosten ausgerechnet – und das ging bis zu der Anzahl der Eier, die die Tochter monatlich so isst. Und anhand dessen wollte er den Unterhalt bemessen. Um das zu vermeiden, gibt es Prozentsätze.

Was passiert, wenn der zum Kindesunterhalt verpflichtete Partner nicht zahlt?

Sollte derjenige den Kindesunterhalt nicht zahlen können oder wollen, kann dies bei Gericht verlangt werden. In der Zwischenzeit zahlt der Staat einen Unterhaltsvorschuss. Der Staat holt sich dann dieses Geld wieder zurück.

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TO PAAR OR NOT TO PAAR?

Gibt es bestimmte Erfolgsfaktoren für Beziehungen? Gehen Frauen und Männer unterschiedlich mit Konflikten um?

Und wie schafft man trotz einer Trennung eine gute Kommunikation? Die bekannte steirische Psychotherapeutin und Matchmakerin Dr. Sandra Köhldorfer hat Tipps.

Gibt es bestimmte Erfolgsfaktoren für lange und glückliche Beziehungen?

Dr. Sandra Köhldorfer: Oftmals sind Faktoren essenziell, die man auf den ersten Blick nicht gleich in Betracht zieht, wie zum Beispiel die Beziehungsfähigkeit einer Person. Kommen zwei Menschen zusammen, die unsichere Bindungsstile haben, also ängstlich oder vermeidend sind, wäre das keine gute Basis. Auch die Kompetenz, gut kommunizieren zu können, die Empathiefähigkeit, psychische Gesundheit und das persönliche Wertesystem sind entscheidend.

Ist Beziehung Arbeit?

Ja, auch wenn mir das Wort „Arbeit“ nicht immer gefällt. Prinzipiell ist es jedoch Arbeit an sich selbst und an der Beziehung, nicht am Partner. Eine Paar-

beziehung ist auch der ideale Ort, an sich selbst zu arbeiten, persönlich zu reifen und sich weiterzuentwickeln.

Welche Rolle spielt Unterstützung in Beziehungen?

Keine Beziehung funktioniert ohne gelegentlicher Unterstützung von Außen, ob von Freunden, Familie oder durch professionelle Beratung. Dies hilft dabei, aus alten Mustern auszubrechen und zu lernen Konflikte konstruktiv zu lösen. Nichts ist kostbarer als gesunde Beziehungen – es lohnt sich also.

Wie effektiv kann Paartherapie sein?

Eine gemeinsame Therapie, in der beide Partner an der Beziehung arbeiten, kann sehr viel bewirken. Ich erlebe es in der Praxis immer wieder, auch bei Paaren, an die ich selbst nicht mehr glaub -

te. Paartherapie bietet einen Raum für gegenseitiges Verständnis und die Möglichkeit, effektive Kommunikationsmethoden zu erlernen. Eine Aufarbeitung negativer Erlebnisse und gute Streitkultur zu entwickeln, ist entscheidend, damit aus einer unglücklichen eine gesunde Beziehung wird.

Glauben Sie, dass es das berühmt-berüchtigte verflixte siebte Jahr in Beziehungen gibt?

Oftmals kommt nach der anfänglichen Verliebtheitsphase die gemeinsame Lebensplanung, Kinderkriegen und Co. Und wenn die Kinder im Alter von 3 bis 4 Jahren sind und die Eltern nicht mehr so gefordert sind, kommen Paare oftmals in die Krise, weil sie verlernt haben, als Paar zu funktionieren und nicht nur als Eltern.

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Bekannt auch aus dem Fernseh-Format „Hochzeit auf den ersten Blick“ auf Sat1: die steirische Psychotherapeutin und Matchmakerin Dr. Sandra Köhldorfer

Wie kann ich dem entgegenwirken?

Beziehung gehören immer wieder neu belebt und man muss dem anderen Raum für Entwicklung geben.

Stichwort: neu beleben. Wie kann das funktionieren?

Neue Rituale schaffen, gemeinsame und individuelle Interessen verfolgen und auch mal alleine Neues ausprobie -

ren. Aus der Forschung weiß man, dass man alles, was man auf Dauer vor sich hat, weniger schätzt. Es hilft auch, sich aktiv an den Anfang der Beziehung zu erinnern. Was waren die Gründe, warum ich mich in meinen Partner verliebt habe? In eine gute Beziehung muss man aktiv investieren: Ich empfehle die 5:1-Regel. In diesem Verhältnis sollte man sich dem anderen positiv zuwenden.

Unterscheiden sich Frauen und Männer im Umgang mit Konflikten?

Statistisch gesehen entscheiden sich häufiger Frauen für eine Trennung. Sie sind auch die, die Konflikte offener ansprechen. Dies ist oft durch soziale Rollenprägung bedingt. Männer lernen oft weniger über Gefühle zu sprechen, und vermeiden unangenehme Gespräche häufiger, auch weil sie emotionalen

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JASMIN SCHULLER
„Eine gute Streitkultur zu entwickeln, ist entscheidend für eine gesunde Beziehung.“
Sandra Köhldorfer,

Stress anders verarbeiten und bewältigen. Diese Klischees brechen aber langsam auf.

Erleben Frauen und Männer auch Trennungen unterschiedlich?

Frauen verarbeiten Trennungen zu Beginn oft offensiver und emotionaler, während Männer den Trennungsschmerz häufig verdrängen wollen und sich schneller mit Neuem im Außen

ablenken – dadurch wird es aber nicht wirklich aufgearbeitet.

Auch nach einer Trennung ist oftmals die Kommunikation wichtig. Zum Beispiel wenn es gemeinsame Kinder gibt. Wie kann das funktionieren?

Ich sage immer, die Trennung ist das eine und das Miteinanderumgehen das andere. Wichtig ist es, die Gefühle nicht ständig an den anderen heran zu tragen.

So traurig es auch sein mag, man muss lernen für sich selbst damit umzugehen. Freunde, Familie und professionelle Unterstützung können hierbei helfen.

Man muss erkennen: Man hat zwar keine romantische Beziehung mehr, aber eine Arbeitsbeziehung. Zum Wohle der Kinder, sollte man alles daransetzen, dass zwischen den Elternteilen Frieden herrscht und Kinder nicht in einen Loyalitätskonflikt kommen.

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FÜR EINEN BESSEREN NEUSTART

Lösungsorientiert und behutsam – mit Rechtsanwalt

Dr. Hans-Moritz Pott in Schladming und Liezen gelingt Scheidung, die auch dem Kindeswohl entspricht.

Scheidung ist niemals schön, aber sie kann durchaus schön und harmonisch gestaltet werden. Geht es gerade um die notwendige Behutsamkeit, braucht es oft eine passende Rechtsberatung dahinter, die einem Rücken und Nerven stärkt.

Dafür steht unter anderem auch die Kanzlei Advokatur Dr. Hans-Moritz Pott, die bereits seit Jahrzehnten sowohl in Schladming als auch in Liezen in allen rechtlichen Belangen verfügbar ist. Und doch ist speziell das Thema Scheidung eines, das besonders viel Feingefühl benötigt, um passende Lösungen für alle Beteiligten zu finden. Sind nämlich Kinder im Spiel, muss die Scheidung selbst mit der notwendigen Behutsamkeit ab -

gewickelt und Lösungen, die vor allem dem Kindeswohl entsprechen, gefunden werden. „Ich nehme Ihnen Ihre Sorgen und sorge für einen besseren Neustart“, verspricht Dr. Hans-Moritz Pott seinen Klient:innen. Darum wird der Augenmerk besonders auf die Berücksichtigung der Interessen aller Konfliktparteien gelegt, um einen gemeinsamen Neubeginn zu erarbeiten.

AUSSERGERICHTLICHE FORM

Eine Scheidung kann in Einvernehmen erfolgen, wenn sich die Parteien über die wesentlichen Folgen der Scheidung einigen können. Dabei kommt oft die Mediation, eine außergerichtliche Form der Konfliktregelung, bei der ein:e neutrale:r

„Ich nehme Ihnen Ihre Sorgen und sorge für einen besseren Neustart.“

Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt

Mediator:in die Parteien bei der Entwicklung eigener Regelungen unterstützt, zum Einsatz. Zusammen mit Rechtsanwalt

Dr. Hans-Moritz Pott von der Kanzlei Advokatur werden mit Sicherheit passende Lösungen gefunden, damit der Neustart mit einem guten Gefühl gelingt!

ADVOKATUR

DR. HANS-MORITZ POTT

Ritter-von-Gersdorff-Straße 64, 8970 Schladming

Döllacher Straße 1, 8940 Liezen

Tel.: 03687/233 86 | 03612/22 199 office@advokatur.co.at www.advokatur.co.at

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KINDER IM FOKUS

Wie gut es einem Kind gelingt, eine Scheidung oder Trennung der Eltern anzunehmen, hängt entscheidend von den Eltern ab. Xenia Hobacher, Landesleiterin Rainbows-Steiermark, weiß Rat.

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In Deutschland und in Österreich ist jedes 3. Kind im Laufe seines Aufwachsens von der Trennung oder Scheidung seiner Eltern betroffen. Scheidung ist somit zu einem Allerweltsschicksal geworden. „In dieser alltäglichen Realität neigen Eltern dazu, die Auswirkungen auf die Kinder zu übersehen. Eine Trennung oder Scheidung ist für Kinder aber immer eine tiefgreifende Veränderung, die nicht nur die Gegenwart, sondern auch ihre Zukunft beeinflussen kann“, weiß Xenia Hobacher, Landesleiterin Rainbows-Steiermark, aus Erfahrung.

„Wie gut es einem Kind gelingt, die neue Familiensituation anzunehmen, hängt entscheidend von den Eltern ab.“ Die Sicherstellung einer lebensnahen Beziehung zu beiden Elternteilen ist einer der bedeutendsten Schutzfaktoren für die Bewältigung der Trennung.

REAKTIONEN UND ERLEBEN

Eine Scheidung oder eine Trennung der Eltern löst bei Kindern ein Gefühlschaos aus. Über ihre Gefühle und die neue Lebenssituation zu sprechen fällt ihnen oft schwer. „Auch diejenigen, die

scheinbar nicht reagieren, sind oft von intensiven Gefühlen betroffen – sie zeigen es nur nicht.“

Wie Kinder eine Trennung erleben und reagieren, ist abhängig vom Alter, der Persönlichkeit des Kindes, der Zeit vor, während und nach der Trennung sowie der Beziehung zu beiden Elternteilen.

FOLGENDES ERLEBEN ABER ALLE GLEICH:

• Kinder zeigen unterschiedliche Gefühle wie Unsicherheit, Hilflosigkeit, Trauer und Wut oder reagieren mit Regression, Bauch- oder Kopfschmerzen.

• Kinder neigen oft dazu, die Schuld für die Trennung oder Scheidung auf sich zu nehmen.

• Sie pendeln zwischen der Wut auf den einen oder anderen Elternteil und Gefühlen der eigenen Schuld und des Versagens hin und her.

• Je jünger die Kinder sind, umso weniger können sie die Scheidung getrennt von ihrer Person sehen, sie fühlen sich persönlich verlassen.

• Die Kinder verlieren ihre gewohnte Lebenswelt. Sie müssen sich an neue Wohnsituationen, Schulen und Routi-

ZUR PERSON

Xenia Hobacher ist Landesleiterin von RainbowsSteiermark.

Rainbows begleitet und unterstützt seit 32 Jahren Kinder und Jugendliche nach der Trennung/Scheidung ihrer Eltern oder bei Tod eines nahestehenden Menschen in ganz Österreich.

Kontakt:

office@stmk.rainbows.at www.rainbows.at

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Xenia Hobacher, Landesleitung Rainbows-Steiermark

nen anpassen, was zusätzlichen Stress verursachen kann.

• Auch machen Kinder zum ersten Mal die Erfahrung, dass Liebe etwas ist, das aufhören kann, worauf sie sich unweigerlich die Frage stellen: Wann hört die Liebe zu mir auf?

• Es kommt zu Loyalitätskonflikten, die Kinder erleben sich zwischen ihren Eltern stehend.

• Kinder spüren die Belastung oder Trauer der Elternteile und ziehen sich zurück. Anstatt Fragen zu stellen, verstummen sie.

• Ein Kind erlebt sich als Teil der Mutter und Teil des Vaters. Alles, was an einem der beiden kritisiert wird, wird indirekt am Kind kritisiert.

Ein Kind muss auf die Trennung reagieren, die Reaktionen sind gesund, normal und wichtig. Kein Kind nimmt

„Die Reaktionen der Kinder sind als Bewältigungsstrategien und nicht als Verhaltensauffälligkeiten zu sehen.“
Xenia Hobacher, Landesleitung Rainbows-Steiermark

die Veränderung des familiären Zusammenlebens so hin, als ob nichts wäre.

„Die Reaktionen der Kinder sind als Bewältigungsstrategien und nicht als Verhaltensauffälligkeiten zu sehen.“

UNTERSTÜTZUNG UND HILFE

• Kinder benötigen zeitnahe altersgemäße Klarheit darüber, wie sich ihr Alltag nach der Trennung gestaltet: Wo werde ich wohnen? Wann und wo werde ich Mama oder Papa sehen, wenn sie oder er auszieht?

• Dem Kind soll die Angst, an der Trennung schuld zu sein, genommen werden.

• Das Kind muss immer wieder aktiv in seinem Loyalitätskonflikt entlastet werden.

• Dem Kind soll erklärt werden, dass es verschiedene Arten von Liebe gibt (die

Liebe zum/zur Partner:in ist eine andere als die zu Eltern oder Geschwistern). Automatisch stellen Kinder sonst die Frage, wann die Liebe zu ihnen aufhört.

• Wichtig ist es, dem Kind zu vermitteln, dass es verschiedene Wahrheiten und Perspektiven gibt und jeder der Beteiligten die Trennungssituation anders sieht.

• Kinder haben ein Recht darauf, eine lebendige Beziehung zu beiden Elternteilen zu haben.

• Wünsche der Kinder in Bezug auf Kontakt- und Betreuungsregelungen sind zu berücksichtigen, Entscheidungen müssen aber von den Erwachsenen getroffen werden.

• Wichtig ist auch, dass von Kindern keine Entscheidungen (für oder gegen einen Elternteil) eingefordert werden.

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HILFE IM ROSENKRIEG!

Wenn aus

den einst gestreuten roten Rosen ein „Rosenkrieg“ zu entstehen droht: Eine Trennung, gar Scheidung ist eine emotional herausfordernde Ausnahmesituation für die einstigen Ehepartner. Die erfahrene Juristin Mag. Agneska Turek berät ihre Mandantinnen und Mandanten bei der Bewältigung aller rechtlichen und emotionalen Schwierigkeiten und steht Ihnen unterstützend zur Seite.

Was ist Ihr oberstes Ziel?

Agneska Turek: Es ist wichtig, bei allen Emotionen, nie den Blick auf das Wesentliche zu verlieren. Ich versuche für alle Beteiligten eine faire und zufriedenstellende Lösung zu finden, vor allem was Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungs- und Vermögensausgleich, Wohnungszuweisung und Hausratsaufteilung betrifft. Es muss nicht immer zum berühmten Rosenkrieg kommen, der mit einem jahrelangen Gerichtsverfahren einhergeht und den schlussendlich niemand gewinnen kann. Gleichzeitig sehe ich als Anwältin, es als meine Aufgabe, Prozessdauer und Prozesskosten in einem verantwortungsvollen Maß zu halten. Es bedarf auch eines guten Fingerspitzengefühls, um einen Konsens zu finden, der für beide Seiten akzeptabel ist. Oftmals sind auf der einen, oder anderen Seite verletzte

Gefühle im Spiel. Es bedarf besonders in solchen Situationen, Verständnis für die Sichtweise beider Seiten, um im Ergebnis die Interessen und das Recht der eigenen Mandanten zu wahren und vehement durchzusetzen.

Wenn Kinder involviert sind, wird es mitunter besonders schwierig.

Bedauerlicherweise kommt es vor, dass Kinder als Druckmittel zwischen die Fronten geraten. Das Wichtigste ist, dass das Wohl der Kinder im Vordergrund steht und deren Rechte gewahrt werden.

Wann ist ein Scheidungsprozess Ihrer Meinung nach gut verlaufen?

Mein Bestreben ist es, dass die Mandantin oder der Mandant glücklich geschieden sind. Das heißt konkret, wenn nach der Scheidungsverhandlung beide Parteien im

gegenseitigen Respekt aus dem Gericht gehen und mit dem abgeschlossenen Vergleich zufrieden sind und vor allem, wenn nicht zu viel emotionales Porzellan zerschlagen wurde. Vor allem wenn Kinder involviert sind, ist es besonders wichtig, dass der Umgang als Eltern in den Belangen der Kinder miteinander noch möglich ist. Ein Paar hat mir berichtet, dass die Scheidungsparty sogar lustiger und größer war als die Hochzeitsfeier selbst. Dann hat man als Anwalt alles richtig gemacht.

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG  © CHRISTINA ANZENBERGER-FINK
Mag. Agneska Turek, Rechtsanwältin MAG. AGNESKA TUREK Rechtsanwältin
4 Top 5, 1040 Wien
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Brucknerstraße
office@ra-turek.at
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www.anonyme-alkoholiker.at

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FRAUENSERVICE GRAZ

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www.frauenservice.at

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Unter der Gratisnummer 0800/20 44 22 ist ab 2. April neu das Hilfetelefon bei Beziehungsgewalt eingerichtet. Die Rufnummer ist an 365 Tagen im Jahr 24/7 telefonisch und via Chat erreichbar.

GEWALTSCHUTZZENTRUM STEIERMARK

Tel.: 0316/77 41 99

www.gewaltschutzzentrum-steiermark.at

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www.rettet-das-kind-stmk.at

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Tel.: 0316/31 80 77

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STEIRISCHE RECHTSANWÄLT:INNEN

mit Schwerpunkt Ehe- und Familienrecht

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DIESE AUFLISTUNG ERHEBT KEINEN ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT. SATZ- UND DRUCKFEHLER VORBEHALTEN.

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Tel.: 0316/82 00 80 office@aschmann-pfandl.at www.aschmann-pfandl.at

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Elisabethstraße 50 b

8010 Graz

Tel.: 0316/81 00 45-0 kanzlei@christandl.at

DI DR. PETER BENDA

Brückenkopfgasse 2/I

8020 Graz

Tel.: 0316/71 12 40 kontakt@kanzlei-benda.at www.kanzlei-benda.at

MAG. ANDREAS BERCHTOLD

Raubergasse 16/I 8010 Graz

Tel.: 0316/83 58 62 office@bk-rechtsanwalt.at www.bk-rechtsanwalt.at

DR. GOTTFRIED BERDNIK Karmeliterplatz 4 8010 Graz

Tel.: 050/8060 200 g.berdnik@hba.at www.hba.at

MAG. ADNAN COCALIC Hohenstaufengasse 15 8020 Graz

Tel.: 0650/52 31 959 office@ra-cocalic.at

DR. HELMUT DESTALLER

Wastiangasse 7

8010 Graz

Tel.: 0316/82 74 32-0 kanzlei@law4you.at

MAG. WOLFGANG DLASKA

Joanneumring 11/IV 8010 Graz

Tel.: 0316/82 55 80-0 office@dlaska.at

MAG. GUDRUN DRAXLER Nikolaiplatz 4, 8020 Graz

Tel.: 0316/26 97 70 office@drsr.at www.drsr.at

MAG. JOCHEN EBERHARDT

Elisabethstraße 50 b, 8010 Graz

Tel.: 0316/81 00 45-0 kanzlei@christandl.at

MAG. SUSANNA ECKER-KAUFMANN

Maiffredygasse 8/I 8010 Graz

Tel.: 0316/82 02 02 rechtsanwaelte@mef-kanzlei.at www.mef-kanzlei.at

MAG. PETER EDELSBRUNNER

Radetzkystraße 31/II 8010 Graz

Tel.: 0316/23 84 00 office@rechtingraz.at www.rechtingraz.at

MAG. CHRISTIAN FAULAND

Münzgrabenstraße 92 a 8010 Graz

Tel.: 0316/83 23 19 office@ra-fauland.at

MAG. VIKTORIA FELDBACHER

Kaiserfeldgasse 23, 8010 Graz

Tel.: 0316/82 10 63 office@halbreiner.at

MAG. GERHARD FETSCH

Radetzkystraße 31/II, 8010 Graz

Tel.: 0316/23 84 10 office@kanzlei-gcf.at www.kanzlei-gcf.at

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MAG. EVA FLICK

Sporgasse 32/1, 8010 Graz

Tel.: 0316/84 84 48 kanzlei@flick.at www.flick.at

MAG. VOLKER FLICK

Sporgasse 32/1, 8010 Graz

Tel.: 0316/84 84 48 kanzlei@flick.at www.flick.at

DR. RALPH FORCHER

Neutorgasse 51/II

8010 Graz

Tel.: 0316/82 03 50 office@forcher-graz.at www.forcher-graz.at

MAG. MARIA FRIEDRICH

Kaiserfeldgasse 1/2/3 8010 Graz

Tel.: 0316/82 90 73 rechtsanwaelte@ pacherundpartner.at www.pacherundpartner.at

MAG. VINZENZ FRÖHLICH

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8010 Graz

Tel.: 0316/81 28 81 office@fskn.at

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8010 Graz

Tel.: 0316/82 93 80 rechtsanwalt@gass-sutter.at www.gass-sutter.at

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Tel.: 0316/82 58 82 office@weblawyer.at www.weblawyer.at

MAG. GERLINDE GOACH

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Tel.: 0316/205 240 kanzlei@goach.at

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Kaiserfeldgasse 27/IV

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Tel.: 0316/81 45 81 office@hgu.at

MAG. DR. HERBERT GREIML

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MAG. GERALD

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Tel.: 0316/81 71 90 griebler-ra@aon.at

MAG. GERHARD GRÜNDL

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MAG. CHRISTIAN AUGUST HACKER

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MAG. PATRICK HARB

Radetzkystraße 6/III

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Tel.: 0316/89 01 02 office@rechtsbeistand.or.at

MAG. EVELYN HEIDINGER

Radetzkystraße 10

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Tel.: 0316/34 13 00 office@ra-heidinger.at www.ra-heidinger.at

DR. KARIN HERMANN

Grazbachgasse 27/II/10 8010 Graz

Tel.: 0316/82 88 91 kanzlei.hermann@ ra-rechtsanwalt.at

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Als Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung im Eheund Familienrecht verstehe ich die emotionalen und rechtlichen Herausforderungen, denen Sie in dieser schwierigen Zeit gegenüberstehen. Mein Ziel ist es, Ihnen mit Fachwissen und Einfühlungsvermögen zur Seite zu stehen, um Ihre rechtlichen Interessen in Bezug auf Ihre Kinder, den Unterhalt und die Vermögensaufteilung bestmöglich zu vertreten. Vor allem ist es mir wichtig, dass Ihre Trennung oder Scheidung für Sie so unkompliziert wie möglich umgesetzt wird.

MAG. EVELYN HEIDINGER Rechtsanwältin

Radetzkystraße 10/1, 8010 Graz

Tel.: 0316/341 300 office@ra-heidinger.at

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MAG. CLAUDIA HUBER

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Tel.: 0660/15 45 414 office@kelenc.at www.kelenc.at

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Elisabethstraße 50 c 8010 Graz

Tel.: 0316/34 84 34 office@nkra.at www.nkra.at

MAG. THOMAS KLEIN

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RECHTSANWÄLTIN UND MEDIATORIN

„ Besonders Scheidungen stellen eine emotionale Herausforderung dar. Wenn aus Partnern Gegner werden, stehe ich Ihnen als kompetente Rechtsvertretung zur Seite. “

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DR. EMIL KNAUER

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Tel.: 0316/81 83 54 knauer@utanet.at

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MAG. KARIN
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MAG. MICHAEL PIRKER

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Tel.: 0316/82 06 20 michael.pirker@mu-we.at

www.muhri-werschitz.at

MAG. MANFRED POLLITSCH

Friedrichgasse 6/10/40 8010 Graz

Tel.: 0316/84 14 44

kanzlei@pollitsch.at www.pollitsch.at

MAG. ROBERT PÖSCHL

Kaiserfeldgasse 22

8010 Graz

Tel.: 0316/82 87 49

office@ra-poeschl.at www.ra-poeschl.at

DR. BARBARA-CECIL PRASTHOFER-WAGNER

Marburger Kai 47/III 8010 Graz

Tel.: 0316/82 21 43-0

b-c.prasthofer@attorney.at www.prasthofer.com

DR. ASTRID PRIESSNER

Kaiserfeldgasse 19/II

8010 Graz

Tel.: 0316/83 06 30

office@ra-priessner.at www.ra-priessner.at

MAG. DR. DANIEL PRISCHING

Wastiangasse 7

8010 Graz

Tel.: 0664/50 16 296

office@prisching-rechtsanwalt.at www.prisching-rechtsanwalt.at

MAG. DR. DIETER RAUTNIG

Opernring 4/III

8010 Graz

Tel.: 0316/81 69 16

rautnig@ihr-anwalt.at

MAG. MICHAEL-THOMAS REICHENVATER

Herrengasse 13/II

8010 Graz

Tel.: 0316/84 84 00

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Steiermark

Hilfe für Kinder und Jugendliche in stürmischen Zeiten – bei Trennung, Scheidung oder Tod naher Bezugspersonen

Grabenstraße 88

8010 Graz

Tel.: 0316/67 87 83 office@stmk.rainbows.at

www.rainbows.at

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EINSCHALTUNG
ENTGELTLICHE

MAG. KLAUDIA REISSNER

Sackstraße 29/I

8010 Graz

Tel.: 0316/82 95 25 office@ra-muchitsch.at

DR. GERHARD RICHTER

Bürgergasse 13, 8010 Graz

Tel.: 0316/82 45 63-0 office@richter-zahlbruckner.at

DR. CLAUDIA RUHRI

Münzgrabenstraße 92 a

8010 Graz

Tel.: 0316/83 23 19 office@ruhri.com

DR. GERALD RUHRI

Münzgrabenstraße 92 a

8010 Graz

Tel.: 0316/83 23 19 office@ruhri.com

DR. MARIE-LUISE SAFRANEK

Neutorgasse 51/III

8010 Graz

Tel.: 0316/85 03 85 office@safranek-kolb.at

MAG. MARTIN SAUSENG

Prokopigasse 4

8010 Graz

Tel.: 0316/82 13 03 kanzlei@ra-sauseng.at

DR. ROBERT SCHAAR

Joanneumring 5/DG

8010 Graz

Tel.: 0316/39 58 80

office@weirer-schaar.at

www.weirer-schaar.at

DR. PETER SCHADEN

Sporgasse 2, 8010 Graz

Tel.: 0316/82 53 39-0

kanzlei@thurnerschaden.at

DR. MARISA SCHAMESBERGER

Kaiser-Josef-Platz 5

8010 Graz

Tel.: 0316/84 21 84-0

kanzlei@kjp5.at www.kjp5.at

MAG. DR. REGINA SCHEDLBERGER

Andritzer Reichsstraße 42 8045 Graz

Tel.: 0316/69 51 00 office@schedlberger.com www.schedlberger.com

DR. ANNA SCHLÖGL Schmiedgasse 21

8010 Graz

Tel.: 0664/10 11 521 office@anna-schloegl.at www.anna-schloegl.at

DR. CHRISTIAN SCHOBERL

Alberstraße 9/HP/2

8010 Graz

Tel.: 0316/38 68 38 office@schoberl.eu

www.rechtsanwalt-graz.at

MAG. PETER SIXT Neutorgasse 47/Mezzanin 8010 Graz

Tel.: 0316/82 69 00 office@sixt.co.at www.sixt.co.at

DR. MARIO SOLLHART Annenstraße 25/III

8020 Graz

Tel.: 0316/83 24 58 recht@sollhart.at www.sollhart.at

MAG. ROBERTA SOLLHART

Kaiserfeldgasse 19/2

8010 Graz

Tel.: 0316/83 06 30 office@ra-robertasollhart.at

MAG. KARIN SPIEGL-RAFLER Joanneumring 11/III/7 A 8010 Graz

Tel.: 0316/81 13 80 office@ra-spiegl.at www.ra-spiegl.at

MAG. FRANZ STEINER

Keesgasse 7 , 8010 Graz

Tel.: 0316/904 777 office@mag-steiner.at www.mag-steiner.at

MAG. ERIK STEINHOFER

Marburger Kai 47/1 8010 Graz

Tel.: 0316/89 09 89 office@steinhofer-ra.at www.steinhofer-ra.at

MAG. GERHARD STINGL

Kalchberggasse 10/III

8010 Graz

Tel.: 0316/22 89 22 office@sdra.at www.sdra.at

DR. ANNEMARIE STIPANITZ-SCHREINER

Zimmerplatzgasse 13

8010 Graz

Tel.: 0316/81 21 21

kanzlei@stipanitz.at www.stipanitz.at

DR. MATTHIAS ALESSANDRO STRAUSS

Kalchberggasse 6–8

8010 Graz

Tel.: 0316/83 91 55 info@strauss.it www.strauss.it

MAG. CHRISTIAN TAUMBERGER

Keesgasse 7/2

8010 Graz

Tel.: 0316/72 01 07 office@kanzlei-taumberger.at www.kanzlei-taumberger.at

DR. CHRISTINE ULM

Kaiserfeldgasse 27/IV

8010 Graz

Tel.: 0316/81 45 81 office@hgu.at

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DR. FRANZ UNTERASINGER

Radetzkystraße 8/I

8010 Graz

Tel.: 0316/81 01 41 unterasinger@unterasinger.at

MAG. PETER WACH

Friedrichgasse 6/II

8010 Graz

Tel.: 0316/81 99 05 office@ra-wach.at

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Tel.: 0316/81 42 52-0 kanzlei@wagner-rechtsanwalt.at www.wagner-rechtsanwalt.at

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Brückenkopfgasse 1/VIII 8020 Graz

Tel.: 0316/83 38 40 weidinger@reifundpartner.at www.reifundpartner.at

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Joanneumring 5/DG

8010 Graz

Tel.: 0316/39 58 80 office@weirer-schaar.at www.weirer-schaar.at

DR. OTTO WERSCHITZ

Neutorgasse 47/I, 8010 Graz

Tel.: 0316/82 06 20 graz@mu-we.at www.mu-we.at

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Tel.: 0316/83 33 10-0 kanzlei@schallerzabini.at www.schallerzabini.at

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Tel.: 03127/42 400 kanzlei@ra-haumer.at www.ra-haumer.at

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BRUCK-MÜRZZSCHLAG

MAG. ULRICH BERGER

Schillerstraße 2, 8600 Bruck/Mur

Tel.: 03862/56 6 81

office@anwalt-murmuerz.at www.anwalt-murmuerz.at

MAG. PETER FREIBERGER

Wiener Straße 50–54 8680 Mürzzuschlag

Tel.: 03852/30 0 80

office@rpf.at www.rpf.at

MAG. ANDREA HOFMANN-STELLWAG

Hauptplatz 23, 8600 Bruck/Mur

Tel.: 03862/51 3 17

andrea.hofmann-stellwag@ zsizsik-prattes.at www.zsizsik-prattes.at

33

MAG. RENATE KAHLBACHER

Wiener Straße 35 a/ECE

8605 Kapfenberg

Tel.: 03862/22 6 54 office@die-anwaeltin.at www.die-anwaeltin.at

MAG. DIETER KOCH

Schiffgasse 8

8600 Bruck/Mur

Tel.: 03862/81 5 81 office@anwalt-koch.at

DR. GERDA SCHILDBERGER

Mittergasse 14

8600 Bruck/Mur

Tel.: 03862/53 1 35

gerda.schildberger@ online-anwalt.at www.online-anwalt.at

MAG. CHRISTINE SCHNEIDHOFER

Roseggerstraße 16–20

8600 Bruck/Mur

Tel.: 03862/54 0 30 office@anwalt-bruck.at www.anwalt-bruck.at

DR. STEFAN STASTNY

Hauptstraße 7

8650 Kindberg

Tel.: 03865/24 71 ra@stefanstastny.at

www.stefanstastny.at

DEUTSCHLANDSBERG

MAG. MARTIN DIVITSCHEK

Raiffeisenstraße 3

8530 Deutschlandsberg

Tel.: 03462/62 66 office@rechtsanwalt.or.at www.recht.or.at

DR. PETER FÜRNSCHUSS

Hauptplatz 5

8510 Stainz

Tel.: 03463/38 88-0 kanzlei@fuernschuss.co.at

MAG. PETER HANDLER

Hauptplatz 33

8530 Deutschlandsberg

Tel.: 03462/41 41 office@handler.at

MAG. GÜNTHER KIEGERL Hauptplatz 42/I 8530 Deutschlandsberg

Tel.: 03462/37 70 office@ra-kiegerl.at www.ra-kiegerl.at

DR. ANDREA PETER

Raiffeisenstraße 3

8530 Deutschlandsberg

Tel.: 03462/62 66 office@rechtsanwalt.or.at www.recht.or.at

MAG. CHRISTIAN PLANINC

Obere Schmiedgasse 7

8530 Deutschlandsberg

Tel.: 03462/27 14

kanzlei@hasslinger-planinc.at

MAG. BIRGIT PRIMUS Eibiswald 3

8552 Eibiswald

Tel.: 03466/42 7 40 office@veronik-primus.at www.veronik-primus.at

MAG. RICCARDO REITERER

St. Stefan 8

8511 St. Stefan ob Stainz

Tel.: 03463/20 390 office@rechtsanwalt-reiterer.at www.rechtsanwalt-reiterer.at

MAG. ANDREAS SAUER

Raiffeisenstraße 3

8530 Deutschlandsberg

Tel.: 03462/62 66 office@rechtsanwalt.or.at www.rechtsanwalt.or.at

MAG. ULRIKE MARIA VERONIK-PONGRATZ Eibiswald 3

8552 Eibiswald

Tel.: 03466/42 7 40 office@veronik-primus.at www.veronik-primus.at

HARTBERG-FÜRSTENFELD

MAG. HERMANN JOSEF GAAR

Baumschulgasse 5

8230 Hartberg

Tel.: 03332/61 6 70

rechtsanwaelte@hartberg.info

MAG. MAXIMILIAN LIENHART

Augustinerplatz 7

8280 Fürstenfeld

Tel.: 03382/55 7 55 office@venus-lienhart.at

MAG. ROSWITHA PAILER Roseggergasse 1/2

8230 Hartberg

Tel.: 03332/61 6 06 kanzlei@ra-hartberg.at www.ra-hartberg.at

MAG. PAMELA PICHLER Habersdorfer Straße 1

8230 Hartberg

Tel.: 03332/65 300 office@ra-schneeberger.at www.ra-schneeberger.at

MAG. DIETER RESSLER

Schildbach 111 , 8230 Hartberg

Tel.: 03332/60 05-300 kanzlei@ressler.law www.ressler.law

MAG. BERTRAM SCHNEEBERGER

Habersdorfer Straße 1 8230 Hartberg

Tel.: 03332/65 300 office@ra-schneeberger.at www.ra-schneeberger.at

MAG. CLAUS SCHÜTZENHÖFER

Baumschulgasse 5

8230 Hartberg

Tel.: 03332/61 6 70

rechtsanwaelte@hartberg.info

34

DR. NORBERT STELZER

Hauptstraße 15

8280 Fürstenfeld

Tel.: 03382/52 2 32 advokatur@stelzer-ra.at

DR. CHRISTIAN STROBL

Ferdinand-Leihs-Straße 5/1

8230 Hartberg

Tel.: 03332/66 0 11 office@ra-strobl.at www.ra-strobl.at

DR. HELMUT VENUS

Augustinerplatz 7

8280 Fürstenfeld

Tel.: 03382/55 7 55 office@venus-lienhart.at www.venus-lienhart.at

LEIBNITZ

MAG. HORST BRUCKNER

Kadagasse 19, 8430 Leibnitz

Tel.: 03452/86 8 66 rechtsanwalt@ra-bruckner.at

MAG. KARL HEINZ FAULAND

Konrad-Weg 1, 8430 Leibnitz

Tel.: 03452/20 20 6 office@hfh-rechtsanwaelte.at www.hfh-rechtsanwaelte.at

DR. NADINA GADY-EUGSTER

Kadagasse 19

8430 Leibnitz

Tel.: 03452/90 98 90 kanzlei@ra-eugster.at www.ra-eugster.at

DR. JOHANN GRASCH

Grazer Straße 130

8430 Kaindorf an der Sulm

Tel.: 03452/82 8 75 post@recht-empfinden.at www.grasch.at

MAG. JÖRG GRÖSSBAUER

Hauptplatz 28

8430 Leibnitz

Tel.: 03452/83 2 96-0 office@ra-leibnitz.at

DR. ALFRED HOFER

Hauptplatz 32–34

8430 Leibnitz

Tel.: 03452/82 2 03 office@stenitzer.at

MAG. CLAUDIA HÖFLER-STAUDINGER

Marburger Straße 11 8430 Leibnitz

Tel.: 03452/83 3 35 office@anwalt-leibnitz.at www.anwalt-leibnitz.at

MAG. KARL HOLLER

Konradweg 1, 8430 Leibnitz

Tel.: 03452/20 206 office@hfh-rechtsanwaelte.at www.hfh-rechtsanwaelte.at

DR. GERHARD PETROWITSCH

Kadagasse 11

8430 Leibnitz

Tel.: 03452/82 8 37 office@ra-petrowitsch.at www.ra-petrowitsch.at

DR. FRIEDRICH STARNBERG

Kadagasse 21/I 8430 Leibnitz

Tel.: 03452/82 4 84 office@starnberg.at www.starnberg.at

MAG. MARC OLIVER STENITZER

Hauptplatz 32–34 8430 Leibnitz

Tel.: 03452/82 2 03 office@stenitzer.at

MAG. SIMONE ULLRICH-PANSI

Konradweg 4 , 8430 Leibnitz

Tel.: 03452/21 3 21 rechtsanwaeltin@ ullrich-pansi.at www.ullrich-pansi.at

DR. HERBERT WIMMER

Hauptplatz 58 , 8410 Wildon

Tel.: 03182/23 43 ra.wimmer@aon.at

LEOBEN

DR. MICHAEL AUGUSTIN

Krottendorfergasse 4 8700 Leoben

Tel.: 03842/48 1 17 office@ra-ahb.at

MAG. WOLFGANG AUNER Parkstraße 1/I 8700 Leoben

Tel.: 03842/42 6 42-0 kanzlei@ra-auner.at

MAG. THOMAS BÖCHZELT

Krottendorfer Gasse 4/I

8700 Leoben

Tel.: 03842/48 1 17 office@ra-ahb.at

DR. BIRGIT FETZ Hauptplatz 11

8700 Leoben

Tel.: 03842/42 7 51 office@fwup.at www.fwup.at

MAG. SIMONE HIEBLER

Hauptplatz 12

8700 Leoben

Tel.: 03842/46 15 90 office@ra-hgp.at www.ra-hgp.com

MAG. NATASCHA JILEK

Franz-Josef-Straße 25/1/3

8700 Leoben

Tel.: 03842/93 0 83 kanzlei@rechts-anwaeltin.at www.rechts-anwaeltin.at

DR. MICHAEL KROPIUNIG

Max-Tendler-Straße 28

8700 Leoben

Tel.: 03842/45 6 57 office@ra-kropiunig.at www.ra-kropiunig.at

MAG. KARIN LEITNER

Mühltalerstraße 29

8700 Leoben

Tel.: 03842/44 3 60 office@ra-leitner.at www.ra-leitner.at

35

DR. CHRISTIAN PUCHNER

Franz-Josef-Straße 4

8700 Leoben

Tel.: 03842/43 6 48 kanzlei@puchnerstreitmayer.at www.ra-slp.at

DR. MARTIN SOMMER

Erzherzog-Johann-Straße 7

8700 Leoben

Tel.: 03842/43 0 50 kanzlei@ra-jilek.at

MAG. DAGMAR USCHAN-VOLKER

Hauptplatz 11

8700 Leoben

Tel.: 03842/42 7 51 office@fwup.at www.fwup.at

LIEZEN

MAG. MARION BERGER

Chlumeckyplatz 42

8990 Bad Aussee

Tel.: 03622/52 7 93 marion.berger@pbl-ra.at

DR. NORBERT BERGMÜLLER

Ritter-von-Gersdorff-Straße 619

8970 Schladming

Tel.: 03687/23 3 56 office@ra-bergmueller.at

MAG. GREGOR GLAWISCHNIG

Technologiepark 4/2

8786 Rottenmann

Tel.: 03614/30 505 office@ra-glawischnig.at www.ra-glawischnig.at

MAG. MICHAELA HÄMMERLE

Hauptplatz 36/2

8970 Schladming

Tel.: 03687/22 8 08 office@ra-haemmerle.at www.ra-haemmerle.at

MAG. CLAUDIA

HARREITER-GRUBER

Bahnhofstraße 132

8990 Bad Aussee

Tel.: 03622/52 4 40 office@angerer-harreiter.at www.angerer-harreiter.at

DR. WALTER KREISSL

Rathausplatz 4

8940 Liezen

Tel.: 03612/22 99 7 hkp1@hkp1.at www.hkp1.at

MAG. CORNELIA LASSER

Döllacherstraße 2

8940 Liezen

Tel.: 03622/52 7 93 cornelia.lasser@pbl-ra.at

MAG. ELEONORE NEULINGER

Klostergasse 54

8952 Irdning

Tel.: 03682/24 1 35 irdning@ra-neulinger.at

DR. GEORG PETRITSCH

Chlumeckyplatz 42 8990 Bad Aussee

Tel.: 03622/52 7 93 g.petritsch@dr-wilfinger.at www.dr-wilfinger.at

MMAG. JOHANNES PFEIFER

Rathausplatz 3

8940 Liezen

Tel.: 03612/22 9 11 liezen@aon.at www.net-anwalt.at

MAG. KARL PICHLER

Rathausplatz 4, 8940 Liezen

Tel.: 03612/22 9 97 hkp1@hkp1.at www.hkp1.at

DR. HANS-MORITZ POTT Döllacher Straße 1

8940 Liezen

Tel.: 03612/22 1 99 office@advokatur.co.at www.advokatur.co.at

DR. MAXIMILIAN SAMPL Martin-Luther-Straße 154

8970 Schladming

Tel.: 03687/23 8 23 kanzlei@sampl.at

MAG. CHRISTA SCHATZL Aignerstraße 22

8952 Irdning

Tel.: 03682/22 4 62 kanzlei@ra-schatzl.at

MAG. PIA-MARIA THOMA Horstigstraße 899

8962 Gröbming

Tel.: 03685/22 7 86 office@anwalt2.at www.anwalt2.at

MAG. REINHARD WALTHER

Rathausplatz 4, 8940 Liezen

Tel.: 03612/22 9 97 hkp1@hkp1.at

DR. HELMUT WEBER

Ausseer Straße 32

8940 Liezen

Tel.: 03612/22 2 97 ra.dr.weber@kanzleiweber.at www.kanzleiweber.at

MAG. CLEMENS ZEHENTLEITNER

Bahnhofstraße 103

8990 Bad Aussee

Tel.: 03622/53 2 24 office@ra-zehentleitner.at

MURAU

MAG. KATHARINA LASZLO Wiener Straße 5

8820 Neumarkt i. d. Steiermark

Tel.: 03584/20 2 16 rechtsanwaelte@murtax.at

MAG. GERHARD MOSER

Anna-Neumann-Straße 5

8850 Murau

Tel.: 03532/36 43 kanzlei@anwalt-murau.at

36

MAG.

GÜNTER NOVAK-KAISER

Raffaltplatz 6, 8850 Murau

Tel.: 03532/44 880 kanzlei@novak-kaiser.at www.novak-kaiser.at

MURTAL

MAG. HANS EXNER

Friedhofgasse 1

8750 Judenburg

Tel.: 03572/82 0 96 rae.exner@aon.at

DR. JOHANNES SCHÜTZ

Burggasse 3, 8750 Judenburg

Tel.: 03572/46 1 64 kanzlei@dr-schuetz.com www.pichler-schuetz.at

MAG. MARKUS SWETE

Hauptplatz 15/III

8720 Knittelfeld

Tel.: 03512/83 4 53 office@swete.at

MAG. ATHANASIA TOURSOUGAS-REIF

Marktplatz 3

8761 Pöls-Oberkurzheim

Tel.: 03579/20 300 kanzlei@rechts-anwaeltin.at www.rechts-anwaeltin.at

DR. MICHAEL STEPHAN VOITLE

Hauptplatz 14

8720 Knittelfeld

Tel.: 03512/83 42 80 office@ra-voitle.at www.ra-voitle.at

MAG. MARCO URL

Kärntner Straße 12

8720 Knittelfeld

Tel.: 03512/46 6 14 office@ra-url.at www.ra-url.at

SÜDOSTSTEIERMARK

DR. HEIKE BERNER

Bürgergasse 22/2

8330 Feldbach

Tel.: 03152/67 40 10 office@ra-berner.at www.ra-berner.at

MAG. MARIELLA HACKL

Kirchbach 5

8082 Kirchbach in Steiermark

Tel.: 03116/21 0 22 office@kanzleihackl.at www.kanzleihackl.at

DR. BARBARA JANTSCHER

Ringstraße 13/I

8330 Feldbach

Tel.: 03152/64 60 office@ra-dr-jantscher.at www.ra-dr-jantscher.at

MAG. JOHANNES MAYER

Hauptplatz 9

8350 Fehring

Tel.: 03155/20 9 94 kanzlei@anwaltei.at www.weinrauchrechtsanwaelte.at

EINVERNEHMLICHE

SCHEIDUNG – ÜBER

WELCHE PUNKTE MAN SICH EINIGEN MUSS

Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass beide Ehegatten eine Vereinbarung über die wesentlichen Rechtsfolgen der Scheidung treffen. Folgende Fragen sind daher zu klären:

• Was soll hinsichtlich der Obsorge gemeinsamer Kinder vereinbart werden?

• Wie soll das Kontaktrecht ausgestaltet werden?

• In welcher Höhe besteht ein Kindesunterhaltsanspruch?

• Soll ein Ehepartner nachehelichen Unterhalt vom anderen erhalten oder ein Unterhaltsverzicht vereinbart werden?

• Wie soll das eheliche Vermögen aufgeteilt werden?

• Gibt es gemeinsame Schulden?

• Wie soll es mit dem (gemeinsamen) Haus oder der Ehewohnung weitergehen?

• Soll es eine Ausgleichszahlung geben und wenn, in welcher Höhe?

Gerade zur Klärung dieser Fragen in emotional herausfordernden Zeiten kann ich Sie nicht nur als Anwältin, sondern auch als Mediatorin bestmöglich unterstützen – zumal insbesondere im Hinblick auf das Wohl Ihrer Kinder eine gemeinsame Gestaltung mit Zukunftsperspektive trotz Trennung besonders wichtig ist.

MAG. MARIELLA HACKL

Rechtsanwältin & eingetragene Mediatorin Obfrau Verband Steirischer Rechtsanwaltsmediatoren

Kanzleisitz: Kirchbach 5, 8082 Kirchbach-Zerlach Besprechungskanzleien: Grieskai 76, 8020 Graz Johann-Kamper-Ring 5, 8075 Hart bei Graz

Tel.: 03116/210 22 | office@kanzleihackl.at www.kanzleihackl.at

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EINSCHALTUNG © BEIGESTELLT
ENTGELTLICHE

DR. HAGEN NAGLER

Hauptplatz 3

8330 Feldbach

Tel.: 03152/65 55 drhagen@drhagen.at

DR. GERT WEILER

Raabau 182, 8330 Feldbach

Tel.: 03152/28 989

kanzlei@rechtsanwalt-weiler.at www.rechtsanwalt-weiler.at

MAG. SABINE

WISIAK-GLINIK

Halbenrainerstraße 13

8490 Bad Radkersburg

Tel.: 03476/21 10-0 office@rechtsanwalt.st www.rechtsanwalt.st

VOITSBERG

MAG. MICHAEL EDLER

Knappenplatz 1/I

8582 Rosental an der Kainach

Tel.: 03142/230 30 office@ra-edler.at www.ra-edler.at

ING. MAG. MARIO KOLLEGGER

Dr.-Niederdorfer-Straße 18

8572 Bärnbach

Tel.: 03142/20 7 06 office@ra-kollegger.at www.ra-kollegger.at

MAG. MARKUS PEISSL

Judenburger Straße 1

8580 Köflach

Tel.: 03144/22 54 office@peissl-partner.at www.peissl-partner.at

MAG. GERALD PLANNER

Hauptplatz 57, 8570 Voitsberg

Tel.: 03142/26 8 42 office@ra-planner.at www.ra-planner.at

MAG. HEINZ RUSSOLD

Judenburger Straße 24

8580 Köflach

Tel.: 03144/70 8 94 kanzlei@ra-russold.com

www.ra-russold.com

MAG. MARTIN SOMMER

Judenburger Straße 1 8580 Köflach

Tel.: 03144/22 54 martin.sommer@ peissl-partner.at www.peissl-partner.at

MAG. GERNOT STITZ

Hauptplatz 43/I 8570 Voitsberg

Tel.: 03142/22 3 03 office@ra-stitz.at www.ra-stitz.at

MAG. THOMAS MARTIN THEISSL

Kirchengasse 5/1, 8570 Voitsberg

Tel.: 03142/21 8 50 office@ra-semlitschklobassa.at

WEIZ

MAG. KARL FLADERER

Untergroßau 219

8261 Sinabelkirchen

Tel.: 0676/33 97 604 office@ra-fladerer.at

MAG. DR. JOHANN HAUSBAUER

Neugasse 1

8200 Gleisdorf

Tel.: 03112/51 8 01-17

office.gleisdorf@rah-kanzlei.at

www.recht-steiermark.at

MAG. PETER IMRE

Ludersdorf 201/I

8200 Gleisdorf

Tel.: 03112/22 61 office@imre.at

www.imre.at

MAG. ELISABETH MAJER

Bürgergasse 37

8200 Gleisdorf

Tel.: 03112/43 06

dr.hauer-mag.majer@aon.at

MAG. CLAUDIA SORGO

Gartengasse 19

8200 Gleisdorf

Tel.: 03112/66 44

kanzlei@ra-sorgo.at

www.ra-sorgo.at

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SCHEIDEN – ABER RICHTIG!

Nach der erfolgreichen Veröffentlichung des vierten STEIRERIN Scheidungsguides wird es auch 2025 eine Fortsetzung geben.

Sie wollen als Partner dabei sein und Ihr Unternehmen oder Ihre Dienstleistung präsentieren?

Dann melden Sie sich gerne jetzt schon bei uns!

Ansprechperson:

Mag. Nicole Niederl

Geschäftsführung STEIRERIN

nicole.niederl@diesteirerin.at

„Scheidung bedeutet nicht das Ende, sondern Scheidung ist ein Neuanfang!“
Mag. Michael F. Damitner Rechtsanwalt
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