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Würdevoll sterben
«Ein würdevoller Tod ist ein Menschenrecht»
Gioia Hofmann ist Freitodbegleiterin bei Exit. Die Sterbewilligen teilen mit ihr nicht nur ihre letzte Stunde, sondern oft auch Geschichten aus ihrem Leben.
Text: Manuela Enggist Bild: Désirée Good
«Als ich zum ersten Mal mit Martin* sprach, klang alles sehr dringlich und kompliziert. Er war 55 Jahre alt, litt an Krebs und hatte Metastasen im Gehirn. Er erzählte mir, dass er mit seiner Familie zerstritten war. Er war Jahrzehnte zuvor nach Südamerika abgehauen, hatte Schulden und war für den assistierten Suizid in die Schweiz zurückgekehrt. Ein alter Freund kümmerte sich um ihn. Als Martin ein psychiatrisches Konzil brauchte, machten sie einen Männerausflug daraus. Sie fuhren mit dem Cabrio zum Arzttermin und gingen danach in ein gutes Restaurant. Als die Frage aufkam, wo der begleitete Suizid stattfinden soll, stand ein Sterbezimmer von Exit zur Diskussion. Seiner Mutter, die an Demenz litt, wollte er nicht zumuten, bei ihr zu Hause zu sterben. Diese meinte aber nur: ‹Mein Sohn hat mir so viele Sorgen gemacht. Das überstehe ich auch noch.› Er ist in einem Liegestuhl in ihrem Wohnzimmer gestorben. Zuvor hat er einen letzten Schluck von einem sehr guten Whiskey getrunken. Sein Vater, sein Bruder und sein guter Freund waren da. Die Mutter verbrachte den Tag bei einer Freundin. Es war eine friedliche Stimmung. Ich habe seinen Freund gefragt, warum diese Freundschaft als Einzige gehalten habe. Darauf meinte er nur, dass er Martin nie Geld geliehen habe.»
Gioia Hofmann (57), in Jeans und blau-weiss kariertem Hemd, sitzt in einem Zürcher Café. Seit drei Jahren arbeitet sie als Freitodbegleiterin bei der Sterbehilfeorganisation Exit. Wenn sie über ihre Aufgabe spricht, holt sie weit aus. Der letzte Akt – er lässt sich nicht in kurze Worte fassen.
Der Tod habe immer zu ihrem Leben dazugehört. Als Teil ihrer Biografie und als Teil ihrer Arbeit. Als Hofmanns Mutter nach einem Unfall im Koma lag, angeschlossen an Schläuche, ihr Gehirn über 15 Minuten ohne Sauerstoff, hätten sie und ihr Bruder gewusst, dass sie das nicht wollen würde. Gioia Hofmann war damals 36 Jahre alt. «Weil meine Mutter den Tod nie tabuisiert hatte, wussten wir von klein auf, dass er zu unserem Leben gehört.» Auch in ihren 35 Jahren als Pflegefachfrau ist Hofmann dem Tod oft begegnet. Als sie am Zürcher Universitätsspital begonnen hatte, habe Aids unkontrollierbar grassiert. «Die jungen Männer sind uns nur so weggestorben.» Sie habe viele gute letzte Stunden von Menschen gesehen «und leider auch viele schlechte und traurige». Das sei mit ein Grund, warum sie sich als Sterbehelferin engagiere. «Ein würdevoller Tod ist ein Menschenrecht.»
Arbeitet seit drei Jahren für Exit: Pflegefachfrau Gioia Hofmann
Freitodbegleitung mit Exit
Ein assistierter Freitod ist gemäss Gesetz und Rechtsprechung in der Schweiz nur erlaubt, wenn die sterbewillige Person weiss, was sie tut, nicht aus dem Affekt handelt, mögliche Alternativen kennt, einen dauerhaften Sterbewunsch hegt, von Dritten nicht beeinflusst wird und den Suizid eigenhändig ausführt. Das heisst, der sterbewillige Mensch muss das Trinken des in Wasser aufgelösten Medikaments oder das Öffnen des Infusionshahns selbst vornehmen. Exit unterstützt zudem nur bei zum Tod führender Erkrankung, subjektiv unerträglichen Beschwerden oder unzumutbarer Behinderung sowie generell bei Leiden im und am Alter. Dabei wird laut Exit auch den psychosozialen Aspekten gebührend Rechnung getragen. Im Jahr 2021 haben insgesamt 973 Menschen einen assistierten Suizid mit Exit in Anspruch genommen. «Marianne* war über 90 Jahre alt und litt an diversen Krankheiten. Sie konnte kaum mehr sehen und hören, war zunehmend isoliert und wollte deswegen mit Exit sterben, obwohl sie geistig noch sehr vital war. Ihre Tochter war beim Erstgespräch dabei und sagte deutlich, dass sie dagegen sei. Sie ist sehr religiös und konnte das nicht mit ihren Wertvorstellungen vereinbaren. Ich spürte, dass sich Marianne ärgerte, weil sie wirklich keine Kraft mehr hatte. Plötzlich schlug sie mit der Hand auf den Tisch und sagte zu ihrer Tochter: ‹Ich werde mit Exit sterben, weil ich das so will. Du hast sehr viel für mich getan in den vergangenen Jahren, aber deine Religiosität ist mir schon immer auf die Nerven gegangen.› Am Ende war Mariannes Tochter dabei, als sie starb – und im Nachhinein froh darüber.»
Freitodbegleitungen sind wie Nebenflüsse. Sie fliessen zwar alle in dieselbe Richtung, doch jeder sucht sich einen eigenen Weg. Manche machen Umwege, bilden Schlenker und Kurven. So gleicht keine Begleitung der anderen. Bei manchen Fällen –bei denen, die keine Umwege machen –, müsse sie nur den Protokollen folgen, sagt Gioia Hofmann. Nachdem geklärt sei, ob der Sterbewillige die Bedingungen erfüllt und ein Erstgespräch stattgefunden habe, gehe es darum, ein Sterbedatum festzusetzen. «Bei manchen Menschen, die schlimme Schmerzen haben, können zwischen Erstgespräch und Tod nur wenige Tage liegen.» Normalerweise vergehe aber mehr Zeit. «Dann rufen mich die Sterbewilligen an, um zu sagen, dass sie bald nicht mehr leben wollen.» Gerade im Herbst würden sich die Begleitungen häufen. Vor allem bei krebskranken Menschen sei es oft so, dass sie noch vor dem Winter gehen wollen. «Sie hatten sich auf den Frühling gefreut, auf die Blumen, die spriessen, und die wärmenden Sonnenstrahlen. Wenn die Tage kürzer werden, merken viele, dass sie keine Kraft mehr haben und die Schmerzen zunehmen.»
Es gebe aber auch andere Begleitungen, jene, die Umwege machen. Deswegen achte sie darauf, dass bei den Erstgesprächen möglichst alle Familienmitglieder dabei sind. «Da merke ich schnell, wenn es irgendwo knorzt.» In manchen Fällen seien nicht alle mit dem Freitod einverstanden. Bei anderen seien es Streitereien, die nicht beigelegt worden sind. «Versöhnung vor dem Tod ist unheimlich wichtig. Ich rate immer allen, sich auszusprechen.» Manchmal müsse sie auch die Angehörigen überzeugen. «Auch wenn man denkt, dass der Vater ein Idiot war: Ist er erst einmal
gestorben, wird es nie Frieden geben. Vor allem für einen selbst nicht.»
Hofmann führt mit anderen Sterbebegleiterinnen und -begleitern aus dem Raum Zürich einen Whatsapp-Chat. Darin teilt sie die Daten ihrer Begleitungen mit. Da es sich bei jeder Sterbebegleitung rechtlich um einen sogenannten aussergewöhnlichen Todesfall handelt, muss sie, nachdem der Tod festgestellt worden ist, jeweils die Polizei informieren. Diese erscheint in Beglei-
tung eines Arztes, um zu prüfen, ob alles im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften abgelaufen ist. «Um die Rechtsmedizin nicht zu überlasten, achten wir darauf, dass nicht zwei Begleitungen im selben Zeitraum stattfinden.»
«Bei der Begleitung von Hanspeter* waren seine Kinder dabei, die beide noch sehr jung waren. Mitte 20. Hanspeter litt an Parkinson. Er war 70 Jahre alt. Vor seinem Tod sagte er, dass seine Tochter nach seinem Tod dableiben würde – um als Zeugin anwesend zu sein, wenn die Polizei kommt. Kurz nach seinem Tod stand die Tochter auf und sagte, dass sie gehen müsse. Das sei nicht mehr ihr Vater, den sie kannte, sie halte das nicht aus. Der Sohn wollte bleiben. Aber ich habe ihm gesagt, er solle sich um seine Schwester kümmern. Eine Freundin des Vaters, die bei der Begleitung anwesend war, hat sich schliesslich als Zeugin zur Verfügung gestellt. Die äussere Veränderung nach dem Tod kann die Angehörigen erschrecken.» 54 Menschen arbeiten in der Schweiz derzeit als Begleitpersonen. Diese werden gezielt mittels Inserat bei den Mitgliedern von Exit gesucht. Pro Jahr erhalte die Sterbehilfeorganisation um die 100 Bewerbungen, sagt Paul-David Borter, stellvertretender Leiter der Freitodbegleitung. «Daraus wählen wir dann die passendsten Personen aus, die wir während eines Jahres ausbilden.»
Bei der Auswahl spielt auch eine Rolle, in welcher Region Begleitpersonen gebraucht werden. Exit achte zudem auf eine gute Durchmischung: «Exit ist mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen.» Entsprechend würde nicht nur nach Begleitpersonen mit medizinischen Hintergrund gesucht. «Allen gemein ist, dass sie starke biografische Bezugspunkte zu den Themen Sterben, Tod und Krankheit aufweisen


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und diese Aufgabe aus Solidarität annehmen.»
In der Regel begleitet Exit Sterbewillige in ihrem Zuhause. Wenn das nicht möglich ist, kann die Organisation in grösseren Schweizer Städten sogenannte Sterbezimmer zur Verfügung stellen. Ob Menschen, die in Alters- und Pflegeheimen leben, den assistierten Suizid in der jeweiligen Institution durchführen dürfen, ist von Kanton zu Kanton verschieden. In den Stadtzürcher Alters- und Pflegeheimen ist die Sterbehilfeorganisation seit 21 Jahren zugelassen. Im Kanton Zürich hingegen gibt es noch keine Regelung. Die Institutionen können selbst entscheiden, ob sie den assistierten Suizid erlauben. Gioia Hofmann findet diese Situation schwierig. «Wenn die Menschen in ein Altersheim eintreten, sagt man ihnen: ‹Das ist Ihr neues Zuhause.› Und dann lässt man sie ihr Ende doch nicht selbstbestimmt definieren.»
Das Zürcher Kantonsparlament hat sich dafür ausgesprochen, dass alle Heime im Kanton Zürich, die öffentliche Gelder beziehen, den assistierten Suizid erlauben müssen. Am Ende wird wohl das Zürcher Stimmvolk darüber abstimmen müssen. «Die Heimleiter sagen oft, dass das Personal Mühe damit habe», sagt Gioia Hofmann. Dabei habe sie auch andere Erfahrungen gemacht. «Die Mitarbeitenden sind sich das Sterben in den Altersheimen gewöhnt. Häufig wissen sie nur nicht, wie das mit Exit genau abläuft.» Deswegen versuche sie, Aufklärungsarbeit zu leisten. «Nicht selten ist es die Unwissenheit, die Ängste auslöst.» Sie habe aber auch schon viele schöne Momente erlebt. «Bei einer hochbetagten Frau war auf ihren Wunsch ihre Hauptbetreuerin aus dem Altersheim bei der Begleitung dabei.» Und einmal sei eine Krankenpflegerin zu ihr gekommen, die einem Patienten, der mit Exit verstarb, nach der Inspektion durch die Polizei sein Lieblingsshirt anziehen wollte. «Sie hatten das so verabredet.»
«Rebecca* (58) litt an einer sehr seltenen Form von Parkinson.
Für eine Weile konnte sie mit Assistenz noch zu Hause leben, danach war sie in verschiedenen Alters- und Pflegeheimen untergebracht. Ich habe mich mit ihr angefreundet und sie regelmässig besucht. Kurz vor ihrem Tod lebte sie im Zürcher Lighthouse, einem Kompetenzzentrum für Palliative Care, wo es ihr gut gefiel. Dort ist der assistierte Suizid mit Exit aber nicht erlaubt, daher holte ihre Schwester sie nach Hause, damit sie dort sterben konnte. Ihre Schwester zeigte vor der Begleitung eine Diashow mit alten Fotos. Das hat auch mich tief bewegt. Sie zeigten einen Menschen, der voller Leben war. Ich kannte ja nur die kranke Rebecca. Obwohl sie grosse Angst vor dem Sterben hatte, ist sie am Ende friedlich eingeschlafen.» MM
*Alle Namen geändert
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