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Pfaff: Kundschafter des „Sehens“ werden
from ZBB Ausgabe 3/2021
by KZVLB
Zahnärztliche Radiologie – Kundschafter des „Sehens“ werden
Autorin: Dr. Judith Schimann, Philipp-Pfaff-Institut
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„Manche glauben nur das, was sie sehen und manche sehen das, was sie glauben“ (Filmzitat aus „Big Manni“). Das Pfaff bietet seit diesem Jahr neben Aktualisierungkursen zusätzlich Fachkunde für eine hochwertige Röntgendiagnostik an.
Viele Fachbücher helfen dann zusätzlich dabei, die Grundlagen des zahnärztlichen Röntgen gut zu verstehen, so dass die praktische Umsetzung leicht gelingt. Das Buch „Zahnärztliche Radiologie“ von Dr. Andreas Fuhrmann ist ein Beispiel für diese Hilfestellung [2013, Georg Thieme Verlag AG]. Er beschreibt in seinem Vorwort die sehr großen Fortschritte im zahnärztlichen Röntgen in den letzten 30 Jahren. Ein besonderer Meilenstein war, laut Fuhrmann, die Einführung von digitalen Bildempfängern. Darüber hinaus besitzt die Zahnmedizin mit der Entwicklung der digitalen Volumentomografie zum ersten Mal die Möglichkeit der dreidimensionalen Darstellung der gesamten Zahn-, Mund-, Kiefer- und Gesichtsregion.
Parallel dazu wurde die gesetzliche Regelung zum Strahlenschutz neu formuliert. Zum 31. Dezember 2018 traten das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG) und die Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) vom 29. November 2018 in Kraft. Damit sind nun Strahlenschutz und Bildqualität noch enger miteinander verzahnt. Rechtfertigende Indikation nicht aus den Augen verlieren
Die Forderung nach dem ALARAPrinzip, welches besagt, dass der Patient nur so viel Strahlung ausgesetzt werden darf, wie vernünftigerweise notwendig ist, muss auch uneingeschränkt in der Zahnmedizin gelten. Jede Röntgenaufnahme braucht ihre rechtfertigende Indikation. Nur mit aktuellen und exakten Kenntnissen über Aufnahmemöglichkeiten und Gesetzmäßigkeiten wird man in der zahnärztlichen Radiologie dem ALARA-Prinzip gerecht. Deshalb ist für die Auffrischung der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte bzw. der Kenntnisse im Strahlenschutz für Mitarbeiter eine Frist von 5 Jahren vorgeschrieben. Eine erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme muss bei der zuständigen Stelle vorgewiesen werden.
Dem Philipp-Pfaff-Institut ist nach gründlicher Prüfung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin – LaGetSi – die Online-Durchführung der Kurse zur „Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz § 48 StrlSchV für Zahnärzte“ und der Aktualisierungskurs für Mitarbeiter genehmigt worden. Alle notwendigen Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig vor dem Kurs und sind unter: www.pfaffberlin.de/roentgen.html abrufbar.
Neu im Programm: Fachkunde kann am Pfaff erworben werden Seit diesem Jahr ist es nun im Pfaff auch möglich, die Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte gemäß der „Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ zu erwerben. Dafür wurde ein neuer Kurs konzipiert und vom LaGetSi genehmigt. Dieser Kurs ist geeignet für Zahnärzte ohne Fachkunde (beispielsweise bei Auslandsstudium) oder Zahnärzte, die die fristgerechte Aktualisierung der Fachkunde (alle fünf Jahre) versäumt haben.
Die Kursinhalte reichen von den Grundlagen der Strahlenphysik und Strahlenbiologie einschliesslich der Wirkung kleiner Dosen über zahnmedizinische Gerätekunde und Aufnahmetechniken sowie dem Strahlenschutz bis hin zu den Rechtsvorschriften, Richtlinien und Empfehlungen. Praktische Übungen und Demonstrationen sind ebenfalls angedacht.