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Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz

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Impressum

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Autor: Dr. Dr. Alexander Steiner, Neuruppin

Mit der Novelle von Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung gelten seit 2018 neue Regeln zum Schutz vor den unerwünschten Wirkungen ionisierender Strahlung. Sie ersetzen das bis dahin gültige Regelwerk der Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung (alt).

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Ein Kurs für Praxismitarbeiter war unter anderem in Potsdam – unter erschwerten Umständen aufgrund der Pandemie Dr. Dr. Alexander Steiner in Aktion – die Vielzahl der erforderlichen Kurse in diesem Jahr sind insgesamt eine Herausforderung

Für Zahnärztinnen und Zahnärzte als Endanwender ergeben sich einige neue Aspekte, wenn auch eingeräumt werden muss, dass die Grundprinzipien zum Strahlenschutz in medizinischer oder beruflicher Exposition weiterhin von Bestand sind: Rechtfertigung, Optimierung und Dosisbegrenzung. Die Neuregelungen in zwei vollständig überarbeiteten Gesetzes- bzw. Verordnungstexten mit jeweils mehr als 200 Paragraphen bringt – im Vergleich zur alten Röntgenverordnung – eine gewisse Unübersichtlichkeit mit sich.

Um den Anwenderinnen und Anwendern den Umgang mit der neuen Rechtsgrundlage zu erleichtern, hat die Landeszahnärztekammer Brandenburg wieder Fortbildungsseminare in Präsenz- und erstmals als onlinebasierte Seminare entwickelt, um allen Beteiligten zu ermöglichen, der weiterhin bestehenden 5-jährlichen Pflicht zur Aktualisierung möglichst unkompliziert Rechnung tragen zu können. Die Kurse werden wie 2016 vom Autor geleitet. Themen sind, neben einer Übersicht über die geänderten Aufbewahrungsfristen, arbeitsrechtliche Besonderheiten, betriebswirtschaftliche sowie arbeitsschutzrechtliche Aspekte des Strahlenschutzes, Fragen des Qualitätsmanagements und Maßnahmen zur Qualitätssicherung im zahnärztlichen Röntgen.

Für alle Praxismitarbeiter sind es vierstündige Seminare (Präsenz oder online) mit Lernerfolgskontrolle. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte ergeben sich vier Stunden Kurszeit in Präsenz oder online mit vier Stunden Selbstlernphase mithilfe von Skript und Podcasts.

Die Termine werden ausschließlich über die Internetseite der Landeszahnärztekammer vergeben: www.lzkb.de. Zur weiteren Betreuung oder bei Fragen steht Ihnen im Referat Fort- und Weiterbildung Gabriele Anette Oster telefonisch oder per EMail zur Verfügung: 0355/3 81 48-27 bzw. goster@ lzkb.de. 

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