Die WESER REPORT-Ausgabe für Osterholz-Scharmbeck und Hambergen
SAMSTAG, 18. JULI 2026
NR. 3817/22. JAHRGANG
Elftes Amtsgartenkonzert
Pfleger feiern Abschluss
Eiscafé Lilienthal im Test
„Sterne der Musik“ feiert 20-jähriges Bestehen
Wie 27 Auszubildende in den Beruf starten
Selbstgemachtes Eis an der Hauptstraße
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Stadtbibliothek geschlossen OSTERHOLZ-SCHARMBECK – Bis zum Mittwoch, 22. Juli, bleibt die Stadtbibliothek ge- Statt illegalen Schottergärten sollen Grundstücksbesitzer lieber auf natürliche Bepflanzung setzen. Das hilft, so die Biologische Station Osterholz, Symbolbild: pixabay schlossen. In diesem Zeitraum fallen keine der Natur, dem Klima und auch dem Menschen. Mahngebühren für verspätete Rückgaben an, teilt die Kreisstadt mit. Bücher können zudem in der Bücherklappe abgegeben werden. fls
Arbeiten verzögern sich LILIENTHAL – Die Arbeiten an der Kanalreparatur am Neuen Damm verzögern sich. Grund ist der Austausch eines Spezialrohres, welches nicht mehr produziert wird. Bis Mitte August sollen die Arbeiten laut Gemeinde abgeschlossen sein. fls
Führerschein beschlagnahmt OSTERHOLZ-SCHARMBECK – Bei der Kontrolle eines 19-jährigen Autofahrers im Stadtgebiet am vergangenen Mittwochabend stellte sich laut Polizei heraus, dass dieser alkoholisiert war. Der Fahranfänger wurde aus dem Verkehr gezogen und ein Strafverfahren eingeleitet. ots
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Fehlende Vegetation und starke Hitze
Landkreis setzt gegen die verbotenen Schottergärten auf Information und Verständnis F L OR I A N SCH L EICH ER
LANDKREIS – Wer in der seit 1974 bestehenden Niedersächsichen Bauordnung nach Paragraf 9, Absatz 2, sucht, wird folgendes finden: „Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.“ Konkret bedeutet diese amtsdeutsche Formulierung, dass Gärten, sofern sie nicht ein Weg, eine Auffahrt oder ähnliches sind, tatsächlich bepflanzt werden müssen. Im Kontrast zu diesem Gesetz stehen Schottergärten. Statt Gras, Blumen oder anderweitigen Pflanzen sind hier, zumeist auf Vlies oder Folie, unbewachsene Steine ausgebreitet. Doch während diese Art von Garten zwar pflegeleicht ist, so hat sie erhebliche Nachteile. „Schottergärten bieten kaum Lebensraum und Nahrung für Insekten, Kleinsäuger und Vögel, selbst einzelne Ziergehölze oder Ziergräser haben meist kaum einen ökologischen Wert“, erklärt Sabrina Hüpperling von der Biologischen Station Osterholz (BIOS). „Dazu kommt, dass sich die Flächen tagsüber vergleichsweise
stark aufheizen und ihre Wärme nachts abgeben“. Besonders in den vergangenen Wochen habe sich durch die Hitze gezeigt, wie wichtig kühlende Effekte, ob Schatten vom Baum oder die Feuchte im Staudenbeet oder der Wildblumenwiese, sind. Das Verbot von Schottergärten mit teuren und personalintensiven Kontrollen durchzusetzen, ist für den Landkreis jedoch keine Option. „Der Landkreis Osterholz möchte, dass die Menschen verstehen, warum Schottergärten verboten sind“, teilt der Landkreis auf Anfrage mit. Für dieses Verständnis wurde das Faltblatt „Bunt statt grau“ eingeführt und an alle Bauherren verteilt. Zu ebenjenem Faltblatt habe der Landkreis positive Rückmeldungen erhalten. Ein behördliches Verfahren werde erst ab einem „unverhältnismäßig hohem Versiegelungsgrad“ in Betracht gezogen. In diesen Fällen werden die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer aufgefordert, die geschotterten Flächen in Grünflächen umzuwandeln. „Diese Forderung kann im Einzelfall auch mit einer kostenpflichtigen bauaufsichtlichen Verfügung und
Zwangsmitteln durchgesetzt werden,“ schildert der Landkreis. In den meisten Fällen seien die Eigentümerinnen und Eigentümer jedoch so einsichtig, dass es nicht zu diesem Schritt komme. „Es ist außerdem zu beobachten, dass Bauherren zunehmend auf eine naturverträgliche oder sogar naturnahe Vorgartengestaltung setzen. Viele Schottergärten sind mittlerweile zu grünen Vorgärten umgebaut worden, auch ohne Kontrollen des Landkreises“, so die Stellungnahme weiter. Wie viele Schottergärten es im Landkreis noch gibt, ist jedoch nicht bekannt. Die BIOS unterstützt diese Herangehensweise: „Über die ökologischen Nachteile aufklären und gleichzeitig blühende Vorbilder verbreiten und informieren, wie ökologisch wertvolle Gärten im Landkreis Osterholz umsetzbar sind, ist eine sinnvolle Maßnahmen-Kombination zur Prävention“, schildert Hüpperling. Besonders bei Neubauten sehe sie jedoch die Gemeinden in der Verantwortung, das Verbot durchzusetzen. Schließlich erstellen diese den Bebauungsplan. „Falls Verstöße festgestellt werden, sollte das von
der Gemeinde ans Bauordnungsamt beim Landkreis gemeldet werden.“ Wer seinen Schottergarten zu einem natur- und umweltfreundlichen Ort umgestalten möchte, sollte zuerst das Vlies beziehungsweise die Folie unter den Steinen entfernen. „So können Pflanzen wachsen und Wasser versickern“, erklärt Hüpperling. Die Steine hingegen können eventuell liegen bleiben, denn „je nach Art des Schotters muss er nur mit torffreier Blumenerde vermengt werden, sodass die Pflanzen etwas Humus zum Aufwachsen haben“. Weiter geht es mit dem notwendigen Grün: „Wenn heimische Sträucher und Stauden gepflanzt beziehungsweise gesät werden, entstehen für Insekten, Igel und Vögel besonders wertvolle Lebensräume.“ Welche Vorgehensweise genau sinnvoll ist, hänge jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Beschaffenheit des Bodens, Sonneneinstrahlung auf das Beet oder auch die verfügbare Zeit zur Pflege. Inspiration gibt es unter anderem im Naturgarten der Nabu-Gruppe in Osterholz-Scharmbeck, der Parzelle 115.
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