GMS Newsletter Juli

Page 1

Global Mobility Services Newsletter Aktuelle Themen und Fragestellungen rund um den internationalen Mitarbeitereinsatz Juli 2017

Thought provoking questions Auch in dieser Ausgabe unseres Newsletters möchten wir Sie wieder mit zwei Fragen nachdenklich machen. Was sind Ihre Antworten? - Welche Szenarien werden in Ihrem Unternehmen für den Brexit durchgespielt? - Wie werden sich die einzelnen Szenarien auf Ihre internationalen Mitarbeitereinsätze auswirken? Treten Sie gerne hierzu mit uns in Kontakt: de-GMS-contact@kpmg.com Risiko der (Doppel-) Besteuerung von Vergütungen für die Geschäftsleitung nach dem DBA Niederlande Zum 1. Januar 2016 ist das neue DBA Niederlande in Kraft getreten. Artikel 15 regelt die Besteuerung von Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen. Abweichend zum alten DBA Niederlande umfasst der Artikel 15 in dem neuen DBA auch geschäftsleitende Tätigkeiten. In dem genannten Artikel wurde ein Absatz 2 eingefügt. Danach umfasst der Ausdruck „Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats“ sowohl die mit der allgemeinen Geschäftsleitung der Gesell-

schaft als auch mit deren Aufsicht beauftragte Personen. Somit wird die allgemeine Geschäftsleitung ausdrücklich unter diesen Abkommensartikel gefasst. Artikel 15 DBA Niederlande erfasst nunmehr die Vergütungen des Aufsichts- und Verwaltungsrates (Überwachung) sowie des Geschäftsführers oder Vorstands (Geschäftsführung). Noch nicht abschließend geklärt ist jedoch die Bedeutung des Begriffes „allgemeine Geschäftsleitung der Gesellschaft“. Das DBA Niederlande sieht eine Definition des Begriffes nicht vor. Einheitliche, jedoch im Abkommen nicht definierte Begriffe, sind durch Rückgriff auf das nationale Recht auszulegen.

Inhalt Thought provoking questions Risiko der (Doppel-) Besteuerung von Vergütungen für die Geschäftsleitung nach dem DBA Niederlande Wohnsitzfragen bleiben weiterhin umstritten Überarbeitetes Merkblatt zum internationalen Verständigungsverfahren veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 5. April 2017) Mitnahmepflicht von A1-Bescheinigungen für Mitarbeiter von Speditionen und Reiseunternehmen bei Beschäftigung in Österreich und Frankreich Internationaler Business Knigge: Uruguay, Südafrika, Mongolei, Oman Geschäftlich am anderen Ende der Welt? Worauf es ankommt, verrät unser Business Guide Veranstaltungen

Die niederländische Rechtsauffassung ist relativ eindeutig. Danach sind mit dem Begriff „allgemeine Geschäftsleitung“ solche Personen gemeint, die formal zum Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft bestellt wurden. Gemeint sind also aus niederländischer Sicht der Vorstand beziehungsweise die Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft.

© 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.