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Siedlerrechte auf der ‚Falkenhöhe 1932’ wahren und Kleingärten sichern

12 Wahlkreis 1

Siedlerrechte auf der ‚Falkenhöhe 1932’ wahren und Kleingärten sichern Die AfD-Lichtenberg will die Rechte der Siedler der „Garten- und Siedlungsanlage Falkenhöhe 1932” erhalten. Den Rückbau von Gebäuden lehnt die AfD-Lichtenberg strikt ab, da diese bereits vor 1945 errichtet wurden. Die AfD-Lichtenberg will in der „Garten- und Siedlungsanlage Falkenhöhe 1932” Rechtssicherheit herstellen und die soziale Kiezstruktur dauerhaft bewahren. Dazu soll die traditionelle Siedlung als Kleinsiedlung nach § 2 Baunutzungsverordnung entwickelt werden. Die AfD-Lichtenberg unterstützt die Pächter und Eigentümer, die sich gegen die Eingruppierung als Kleingartenanlage wehren. Die AfD-Lichtenberg begrüßt deshalb das Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg (2 C 223/17), mit dem die 1990 rechtsfehlerhafte Eingruppierung der Siedlung als Dauerkleingarten festgestellt wurde. Die bestehenden Kleingärten Lichtenbergs sind dauerhaft zu sichern. Bebauungspläne bieten keine Gewähr, da sie jederzeit durch Senatsbeschlüsse gekippt werden können. Hier hilft nur ein Gesetz. Auf keinen Fall dürfen Dauerkleingärten zu Bauvorhalteflächen werden. Die sogenannte „wachsende Stadt” braucht mehr und nicht weniger Grün. Das kommt nicht nur Pächtern und Eigentümern zugute. Kleingärten bieten allen Berlinern Erholung. Sie erhalten Flora und Fauna und schaffen Möglichkeiten der Selbstversorgung mit saisonalem Obst und Gemüse. Sie wollen Ihr Zuhause erhalten und die Kleingärten bewahren?

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