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Antrag Flüchtlingspolitik: Keine Flüchtlingsunterkunft in geschützter Grünanlage
42 Einwanderung und Integration
Staatsbürgerkunde und durch kulturelle Erlebnisse, die mit den einheimischen Steglitzern und Zehlendorfern geteilt werden. Gleichzeitig muss den bleibeberechtigten Flüchtlingen sehr deutlich gemacht werden, dass sie sich an Recht und Ordnung im Bezirk zu halten haben. Diese Aufgabe kommt Sozialarbeitern, Mitarbeitern des Ordnungsamts und Polizisten zu. Antrag Flüchtlingspolitik: Keine Flüchtlingsunterkunft in geschützter Grünanlage Die AfD hat sich als einzige Partei von Anfang an gegen den geplanten Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf der Fläche der geschützten Grünanlage am Dahlemer Weg 247 eingesetzt. Bereits im Jahr 2018 forderte sie:
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„Die BVV möge beschließen: Der Standort „Dahlemer Weg 247“ ist grundsätzlich ungeeignet für die Errichtung Modularer Unterkünfte. Die BVV lehnt diese Standortfestlegung ab und bestärkt das Bestreben des Bezirksamtes sowie der Bürger und Umweltorganisationen, die Grünanlage zu erhalten. Begründung: Bei dem Grundstück handelt es sich um eine „Geschütze Grünanlage“. Sie besteht seit über 60 Jahren. Sie ist nach dem Gesetz von 1962 und 1997 ausdrücklich geschützt. Der Senat will hier den Bau von sogenannten MUF durchsetzen. Unter dem Begriff MUF verbirgt sich im Prinzip ein Plattenbau. Das Gelände mit insgesamt gut 12.500 m² ist von einer Durchwegung verschont, zahlreiche geschützte Tierarten finden hier ihren Lebensraum. Der BUND Südwest (BUND Berlin e.V.) unterstützt die Absicht, die öffentlich geschützte Grünanlage am „Dahlemer Weg 247“ zu erhalten und damit die Biodiversität zu fördern.“ Ergebnis: Die etablierten Parteien von CDU bis Linke lehnten diesen sinnvollen Antrag der AfD zum Wohl der Bürger ab, weil er von der AfD kam. Im Frühjahr 2021 zog der Senat sein Vorhaben zurück. Die Grünfläche wird nicht bebaut. Die Bürgerinitiative, der BUND und die AfD haben sich durchgesetzt.