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IMMOBILIEN

KOLUMNE Frieren für den Frieden: Wer haftet bei Schimmelbefall?

Sparen, sparen, sparen – so das aktuelle Motto angesichts der Energiekrise. Täglich gibt es in den Medien neue Ratschläge, wie die Bürger ihren Energieverbrauch reduzieren können, sei es kälter duschen, die Wäsche nur noch bei 30 Grad waschen, den Ofen nicht mehr vorheizen oder den Kühlschrank ein bis zwei Grad wärmer einstellen. Nun präsentiert der nahende Herbst die nächste maßgebliche Stellschraube: das Heizverhalten. Politiker aller Parteien ermuntern die Menschen bereits, deutlich weniger zu heizen. Zudem ist eine Diskussion um vertretbare Zimmertemperaturen entbrannt und einzelne Wohnungsgesellschaften haben bereits Drosselungen bei der Heiztemperatur angekündigt. Auch über ein Absenken der gesetzlich vorgeschriebenen zu erreichenden Mindesttemperatur wird nachgedacht. Aktuell gilt noch die Regelung, dass der Vermieter während der Heizperiode die zentrale Heizungsanlage so einstellen muss, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann. Das Problem beim Frieren für den Frieden: Wird zu lange zu wenig geheizt, riskiert man Schäden in der Wohnung durch Schimmelbildung. Das beinhaltet nicht nur ein gesundheitliches Risiko, sondern birgt auch rechtlichen Zündstoff: Wer haftet in solch einem Fall und muss für die Beseitigung des Befalls aufkommen? Eine eindeutige Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Zwar hat der Mieter nach Paragraf 16 des

Hamburger Mietvertrags die Pflicht, für ausreichend Lüftung und Heizung aller ihm überlassenen Räumen zu sorgen. Im Einzelfall wird es jedoch wahrscheinlich auf die Beweislage ankommen. Bei einem Rechtsstreit gilt für Vermieter dann die Beweislastumkehr, d. h. Vermieter müssen den Beweis führen, dass der Schimmel zum Beispiel nicht auf bauseitige Ursachen oder den Zustand der Heizung zurückzuführen ist. Deshalb mein Rat: Fordern Sie Ihre Mieter nicht aktiv zu einem sparsameren Heizverhalten auf und stellen Sie ausreichend Energie für die üblichen 20 bis 22 Grad Celsius bereit. Damit haben Sie die Voraussetzung geschaffen, dass die Wohnung vernünftig beheizt werden kann, und sollten im Fall der Fälle auf der sicheren Seite sein. Oliver Moll, Moll & Moll Zinshaus

Oliver Moll

AUSWERTUNG Preis-Wahnsinn auf Sylt

Eine aktuelle Auswertung der teuersten Inserate auf ImmoScout24 zeigt: Auf Sylt herrscht Preis-Wahnsinn. Die teuersten Angebote für Kaufimmobilien auf Sylt liegen bei über 40.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und rufen Kaufpreise von bis zu sechs Millionen Euro auf. Der Preis für einen Quadratmeter auf Sylt ist damit eineinhalbmal so hoch wie das durchschnittliche Nettogehalt pro Arbeitnehmer:in in Deutschland. Für diesen hohen Quadratmeterpreis könnten zudem mehr als 4.444 Menschen mit dem 9-Euro-Ticket nach Sylt fahren. Und: Für sechs Millionen Euro könnte eine Person fast 40 Jahre im teuersten Hotel Sylts unterkommen. Die Rangliste der zehn teuersten Immobilien auf Sylt, gemessen am Quadratmeterpreis der Inserate, führt eine Doppelhaushälfte in Holzbauweise in Kampen an. Bei einem Kaufpreis von 4,85 Millionen Euro und einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern wird das Ferienhaus mit vier Zimmern und Garten für 40.417 Euro pro Quadratmeter angeboten.

MARKTBERICHT Immobilienpreise in Hamburg leicht gestiegen

Die Immobilienpreise in Hamburg sind im zweiten Quartal 2022 noch einmal leicht gestiegen gegenüber dem Jahresbeginn. Die von den Notenbanken im Zuge der Inflationsbekämpfung herbeigeführte Zinswende kommt damit erst langsam am Immobilienmarkt an. Im Durchschnitt kostet der Quadratmeter 6.019 Euro und ist damit etwa zwei Prozent teurer als im ersten Quartal (5.892 Euro). Nach München und Frankfurt am Main ist Hamburg damit die drittteuerste Großstadt der Republik. Das geht aus dem aktuellen Immobilienmarktbericht von Scoperty hervor. In fast allen Teilen der Hansestadt fiel der Wertzuwachs moderat aus. In Bergedorf stiegen die Preise laut Scoperty um durchschnittlich ein Prozent auf rund 4.211 Euro pro Quadratmeter. Zum Vergleich: Im Vorjahreszeitraum – also vom ersten zum zweiten Quartal 2021 – lag der Wertzuwachs noch bei rund vier Prozent. Die stärksten Preisanstiege lassen sich im zweiten Quartal in Hamburg-Mitte beobachten. Dort zogen die Preise ungeachtet des veränderten Zinsumfelds und der wirtschaftlichen Lage um etwa drei Prozent an. „Steigende Zinsen, höhere Energiekosten und eine zunehmende Inflation gehen am Immobilienmarkt nicht spurlos vorbei“, sagt Stefan Kellner, CEO von Scoperty. Für die Hamburger Bezirke bedeutet das im zweiten Quartal: im Schnitt weniger starke Wertzuwächse, Preisrückgänge sind bisher nicht zu beobachten. In einigen Stadtteilen stagnierten die Werte zumindest. So zum Beispiel in Curslack, Altengamme und Moorfleet. „Obwohl wir noch keine großen Preiseinbrüche in der Fläche beobachten können, sehen wir doch, dass sich der Markt wandelt“, erläutert Kellner und ergänzt: „Im Durchschnitt steigen die Preise langsamer oder stagnieren. Sieht man sich aber einzelne Angebote an und spricht mit Eigentümern und Maklern, wird klar: Die Preisabschläge, mit denen Verkäufer im Vergleich zu den Angebotspreisen derzeit rechnen müssen, sind deutlich höher als das, was bisher anhand von Preisstatistiken ersichtlich wird.“

ENERGIE Warme Decke: Dämmung selbst einbauen?

Wärmedämmung auf Mauerwerk, da sind sich alle Experten einig, sollte von Fachleuten aufgebracht werden. Wenn hier unsachgemäß gearbeitet wird, besteht die Gefahr von Bauschäden. Doch in vielen Häusern gibt es auf dem Dachboden Handlungsbedarf: Oft wird er nur als Abstellraum genutzt. Als oberste Geschossdecke ist er dann gelegentlich noch ungedämmt. Neuerwerber solcher Bauten müssen dann die oberste Geschossdecke über beheizten Räumen nach Maßgabe des § 47 GEG dämmen – oder das Dach selbst. Dafür haben sie zwei Jahre ab Eigentumsübergang Zeit. Hier können handwerklich etwas geschickte Immobilieneigentümer nach eingehender Beratung durch Experten eine der effizientesten Dämmmaßnahmen in Wohngebäuden vornehmen, indem sie eine Geschossdecken-Dämmung selbst einbauen. Zunächst gilt es, zu entscheiden, ob der Dachraum später wieder begehbar sein soll oder eine offene Dämmung ausreicht. Soll der Dachboden weiterhin als unbeheizter Stauraum genutzt werden, muss das Material druckfest sein. Auf das Dämmmaterial werden anschließend Spanplatten oder OSB-Platten als begehbare Fläche gelegt, wenn man nicht direkt spezielle Sandwichplatten für diesen Zweck gewählt hat. Deren Verlegung ist vor allem für Heimwerker besonders leicht zu bewerkstelligen. Bei der Wahl des Materials sollte man sich ebenso zuvor mit Experten verständigen wie über die vorbereitenden Arbeiten und den anschließenden Einbau von Dampfsperre, Dämmung und, so notwendig, Platten zur Herstellung der Begehbarkeit. Auch die Frage, ob nicht eine Sparrendämmung gegebenenfalls noch bessere Ergebnisse erzielen kann, sollte geklärt werden.