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Wichtige Regeln auf dem Dornsberg
HYGIENEREGELN AUFGRUND DER CORONA-PANDEMIE
Folgendes sollten alle Schützen, die den Jagdparcours betreten, ab sofort beachten und einhalten:
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• Sehr wichtig: Hände bitte
desinfizieren, bevor die Drückerleisten berührt werden
• Bitte mindestens 2m Abstand zum nächsten Schützen und zu den Parcours-Mitarbeitern halten • Wir begrüßen uns mit einem Lächeln, NICHT mit Händedruck oder Umarmungen • Bitte jeglichen Körperkontakt vermeiden • Bitte in die Armbeuge niesen und husten; Taschentücher nur einmal benutzen und danach bitte sofort im Mülleimer entsorgen und die Hände desinfizieren • So oft wie möglich die Hände waschen oder desinfizieren
VERMIETUNG VON MULEN:
• Mundschutzpflicht bei mehr als einer Person im Gefährt – Masken sind im Shop zu 1,50€ das Stück erhältlich

WER DARF AUF DEM DORNSBERG SCHIESSEN?
• Jäger mit einem gültigen deutschen Jagdschein • Sportschützen mit einer gültigen deutschen Standaufsichtsprüfung • Alle anderen Schützen nur im Beisein einer Standaufsicht • Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf selbst schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.

• Gruppen ab zwei Personen (Begleitpersonen inbegriffen) benötigen mindestens eine weitere berechtigte Aufsichtsperson am jeweiligen Stand, während die erste Aufsichtsperson selber schießt. • Bei Wettkämpfen mit Schiedsrichtern üben die Schiedsrichter die Standaufsicht für die Teilnehmer des Wettkampfes aus
PFLICHTEN DER STANDAUFSICHT
• Eine Standaufsicht, die im Besitz eines deutschen Jagdscheines und eines deutschen Sportschützenausweises ist, darf am Stand selbst schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich auch wirklich alleine auf dem Schießstand befindet. • Die Standaufsicht darf selbst nicht zur Waffe greifen und trainieren, sondern ist verpflichtet, den Schießbetrieb genauestens und jederzeit im Auge zu behalten. • Ein im Umgang mit Waffen erfahrener Schütze darf dabei als Standaufsicht etwa sechs Personen gleichzeitig an einem Stand beaufsichtigen. • Als Standaufsicht qualifizierte Schießlehrer dürfen während des Trainings auf dem Schießstand zu Demonstrationszwecken selbst zur Waffe greifen und ihren Schülern etwas vorführen, wenn sichergestellt ist, dass zu diesem Zeitpunkt keine andere auf dem Schießstand befindliche Person schießt.
ZUGELASSENE WAFFEN:
• Flinten bis Kaliber 12 sowie kombinierte Jagdgewehre bei ausschließlicher Verwendung des oder der glatten Läufe und Halbautomaten bis Kaliber 12, wenn sie mit maximal 2 Patronen geladen werden. • Nicht benutzt werden dürfen Flinten mit Vorderschaft-Repetiersystem (Pumpguns).
ZUGELASSENE MUNITION:
• Weicheisenschrote mit resorbierbarem Schrotbecher (photodegradable wad) bis maximal 2,6mm Durchmesser und maximal 28g Schrotvorlage • Die Verwendung von Patronen mit Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) und von Schroten mit Nickelüberzug ist verboten.