Die VRV 2015 für Städte und Gemeinden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung) wurde mit der Verordnung des Bundesministerium für Finanzen (BMF) (BGBl. II Nr. 313/2015) und der Novelle (BGBl. II Nr. 17/2018), neu ausgerichtet. Die Bestimmungen der VRV 2015 sind spätestens für das Finanzjahr 2020 umzusetzen.
Gemeinsam mit den Partnern Quantum GmbH und NÖ Gemeinde Beratungs & SteuerberatungsgesmbH wurde für die österreichischen Städte und Gemeinden ein Mustervoranschlag und Musterrechnungsabschluss erstellt. Damit für unterschiedliche Gemeindegrößen eine gute Unterstützung vorliegt, wurden die Musterdokumente (VA und RA) von drei unterschiedlich großen Gemeinden -Grafenwörth, Trofaich und Klagenfurt- erarbeitet. Bestehende Unklarheiten bei der Auslegung der VRV 2015 werden durch diese Muster weitgehend beseitigt. Gemeinsam mit unseren Partnern wurde der Detaillierungsgrad der Rechenwerke diskutiert sowie die Anlagen zum Rechnungsabschluss und Voranschlag konkret befüllt. Offene Fragen zur Erstellung d