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Aus dem Jagdrevier

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Wilde Küche

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Lippengrind auf der Saualm

Foto: Erich Neuper Mit Ende letzten Jahres wurde im Bereich der südlichen Saualpe ein Fall von Lippengrind beim Gamswild festgestellt. Lippengrind (Ecthyma contagiosum) ist eine virusbedingte Infektionskrankheit, die bei unserem heimischen Wild fast ausschließlich bei Gams- und Steinwild auftritt. Man findet Lippengrind aber auch bei Nutztieren (v.a. Schafe und Ziegen). Diese von Parapocken viren ausgelöste Erkrankung kann, nach Kontakt mit infizierten Tieren, auch beim Menschen auftreten.

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Die Erreger dringen über Hautoder Schleimhautverletzungen (v.a. an Äser, Lecker und Läufe) ein und verursachen bei den infizierten Tieren blasenartige Veränderungen. Diese können dann in weiterer Folge zu geschwürartigen Entzündungen führen. Durch Veränderungen im Äserbereich kann dadurch die Äsungsaufnahme erschwert oder sogar unmöglich werden, was dann in weiterer Folge den Tod durch Entkräftung bedingen kann. Normalerweise läuft die Erkrankung aber ohne so deutliche Beeinträchtigung ab. Auch die Selbstheilungsrate ist bei Lippengrind relativ hoch. Diese Krankheit tritt fast ausschließlich im Winter und vor allem bei jungen Stücken auf. Mit Eintritt des Frühjahres nimmt die erwähnte Selbstheilung dann nochmals deutlich zu.

Nach Kontakt mit an Lippengrind erkrankten Tieren kann der Erreger beim Menschen über Hautwunden eindringen. Nach einigen Tagen bilden sich dann Bläs chen und Krusten, die aber in der Regel innerhalb weniger Wochen komplikationslos abheilen. In seltenen Fällen können aber auch Fieber, Lymphknotenschwellungen und Gelenksschmerzen als Erkrankungssymptome auftreten.

Um eine Ausbreitung dieser Erkrankung möglichst gering zu halten, sollten zum einen die Populationsdichten niedrig gehalten und erkrankte Stücke (ohne starke Beunruhigung und Versprengung des Restbestandes) entnommen und zum anderen auch Salzlecken – als häufige Ansteckungsquellen – in diesen Bereichen entfernt werden. Das Auftreten von Lippengrind ist derzeit nicht meldepflichtig.

Mag. Gerald Muralt Wildbiologe

Disziplinarverfahren 2. Jahreshälfte 2020

Im 2. Halbjahr 2020 sind 18 Disziplinarsachen wie folgt beendet worden: u 9 mal mit Einstellung u 2 mal mit Freispruch u 5 mal mit strengem Verweis – Hirsch der Klasse II erlegt, obwohl nicht frei – Jagdeinrichtung in einem landwirtschaftlich genutzten Gebäude errichtet und verwendet – Conibearfalle neben einer Rehwildfütterung nicht ausreichend geschützt aufgestellt, nicht täglich kontrolliert – als Obmann mehrere Stunden verabsäumt ein durch Verkehrsunfall verletztes Reh von Qualen zu erlösen – Hirsch der Klasse II erlegt, obwohl nicht frei u 2 mal mit Ausschluss aus der Kärntner Jägerschaft auf die Dauer eines Jahres – Gamsgeiß der Klasse II erlegt, obwohl nicht frei – Errichtung eines Futtertroges und einer Salzlecke ohne Jagderlaubnis, um Wild in einem fremden Revier anzukirren

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