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FD ANSTELLE FWÜ FÜR ASSISTENZEINSÄTZE
Foto: Bundesheer/Nick Rainer
FUNKTIONSDIENST ANSTELLE FREIWILLIGER WAFFENÜBUNG FÜR ASSISTENZEINSÄTZE
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Wehrpflichtige des Milizstandes leisten ihren Assistenzeinsatz auf Basis eines Funktionsdiensts.
WIE VIELE TAGE KANN ICH OHNE EINVERSTÄNDNIS MEINES ARBEITGEBERS LEISTEN?
Wehrgesetz (WG) 2001: Freiwillige Waffenübungen und Funktionsdienste (§ 22)
(1) Auf Grund freiwilliger Meldung können Wehrpflichtige freiwillige Waffenübungen oder Funktionsdienste leisten. Freiwillige Waffenübungen dienen Ausbildungszwecken. Funktionsdienste dienen der Besorgung sonstiger militärischer Aufgaben im Interesse einer raschen, sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Aufgabenerfüllung.
(2) Wehrpflichtige, die unselbständig erwerbstätig sind, dürfen zu freiwilligen Waffenübungen und Funktionsdiensten ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers insgesamt nur für höchstens 30 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren einberufen werden, sofern nicht aus zwingenden militärischen Erfordernissen eine längere Heranziehung erforderlich ist.
(3) Die freiwillige Meldung kann vom Wehrpflichtigen ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden. Diese Zurückziehung ist beim Militärkommando einzubringen und wird wirksam, wenn sie spätestens bis zum Ablauf des dem Einberufungstag vorangehenden Tages eingelangt ist. Mit ihrem rechtzeitigen Einlangen wird eine bereits rechtswirksam verfügte Einberufung für den Wehrpflichtigen unwirksam.

WO KANN ICH MICH MELDEN?
► beim mobilmachungsverantwortlichen Kommando (bei Ihrem MobUO) per E-Mail an miliz.garde@bmlv.gv.at
► Miliz Service Center (Kontaktdaten siehe Grafik links.)
FÜR SIE DA: INFORMATIONS- MODUL MILIZ.

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