JURAcon Jahrbuch 2008 / 2009

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JURAcon - Jahrbuch 2008 / 2009

Das Karrierehandbuch für Juristen

J A H R B U C H 2008 / 2009

Das Karrierehandbuch für Juristen



J A H R B U C H 2008 / 2009

Das Karrierehandbuch f眉r Juristen

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 路 IQB Career Services AG

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GLOBAL DENKEN – LOKAL HANDELN WEIL WIR ÜBERALL ZUHAUSE SIND

Unsere Sozietät

White & Case ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten und in den entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt mit 2.300 Anwälten an 36 Standorten in 24 Ländern präsent. Mit über 240 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern an den sechs Standorten Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München leben wir einen unserer wichtigsten Grundsätze: die Nähe zum Mandanten.

Unser Beratungsansatz

Unser integrierter Beratungsansatz stellt die Bedürfnisse unserer Mandanten in den Mittelpunkt. In der täglichen Arbeit entwickeln wir integrierte und innovative Lösungsansätze, erarbeiten maßgeschneiderte Strategien und setzen diese gemeinsam mit dem Mandanten um. Grenzen gibt es weder zwischen den einzelnen Bürostandorten noch zwischen Rechtsgebieten. Ziel unserer Beratung ist eine ganzheitliche Lösung zur Zufriedenheit des Mandanten.

Unser Selbstverständnis

Die Belange und Probleme unserer Mandanten sind der Motor für unsere Beratung und definieren unsere Ziele und Ausrichtung. Deshalb stellen wir uns jeden Tag mit Begeisterung den Herausforderungen unserer Mandanten. Unsere Anwälte verfügen über höchste fachliche Qualifikationen und industriespezifisches Know-how.

Wir suchen

Berufseinsteiger, die durch exzellentes juristisches Know-how und sehr gute Englischkenntnisse überzeugen. Den hohen Anforderungen werden Sie durch eine ausgezeichnete juristische Ausbildung mit überdurchschnittlichen Examina gerecht.

BERLIN Dr. Henning Berger Kurfürstendamm 32 10719 Berlin Tel.: +49 30 880911-0 Fax: +49 30 880911-297 berlin@whitecase.com

DRESDEN Dr. Axel Bauer Königstraße 1 01097 Dresden Tel.: +49 351 88881-0 Fax: +49 351 8020279 dresden@whitecase.com

DÜSSELDORF Dr. Andreas Meyer-Landrut Graf-Adolf-Platz 15 40213 Düsseldorf Tel.: +49 211 49195-0 Fax: +49 211 49195-100 duesseldorf@whitecase.com

FRANKFURT Ulf Kreppel Bockenheimer Landstraße 20 60323 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 29994-0 Fax: +49 69 29994-1444 hr-frankfurt@whitecase.com

HAMBURG Kersten Wagner-Cardenal Jungfernstieg 51 20354 Hamburg Tel.: +49 40 35005-0 Fax: +49 40 35005-111 hamburg@whitecase.com

MÜNCHEN Dr. Christoph v. Einem Maximilianstraße 35 80539 München Tel.: +49 89 206043-500 Fax: +49 89 206043-510 muenchen@whitecase.com


Wir bieten

Den Einstieg in ein hoch motiviertes Team mit internationalem Umfeld. Herausragendes Fachwissen kennzeichnet jeden von uns. Doch erst durch Teamwork erreichen wir unsere großen Erfolge. In unserer global vernetzen Sozietät arbeiten interdisziplinäre Projekt-Teams jeden Tag leidenschaftlich für die Ziele unserer anspruchsvollen Mandanten. Wenn Sie mit uns unseren weltweiten Erfolgskurs fortsetzen möchten – dann kommen Sie an Bord.

Unsere Practice Groups Arbeitsrecht

Mergers & Acquisitions

Bank- und Finanzrecht

Private Clients – Nachfolge Vermögen Stiftungen

Gesellschaftsrecht

Projektfinanzierung, Infrastruktur & Energierecht

Gewerblicher Rechtsschutz (IP)

Prozessführung und Schiedsverfahren

Immobilien- und Baurecht

Regulated Markets & Public Affairs

Informationstechnologie (IT) & Outsourcing

Steuerrecht

Insolvenzrecht

Telekommunikations- und Medienrecht

Kapitalmarktrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Kartellrecht

ABU DHABI HELSINKI

ALMATY HONGKONG

ANKARA

BANGKOK

ISTANBUL

BERLIN

JOHANNESBURG

BRATISLAVA LONDON

BRÜSSEL

LOS ANGELES

BUDAPEST MAILAND

DRESDEN

DÜSSELDORF

MEXIKO-STADT

MIAMI

FRANKFURT

HAMBURG

MOSKAU

MÜNCHEN

NEW YORK PALO ALTO PARIS PEKING PRAG RIAD SÃO PAULO SHANGHAI SINGAPUR STOCKHOLM TOKIO WARSCHAU WASHINGTON, D.C.

www.whitecase.de

Worldwide. For Our Clients.


In retrospect, it seems almost inevitable.

We have long admired each other’s firms and recognized our shared cultures, values and visions. So with great pride we announce today that Dewey Ballantine LLP and LeBoeuf, Lamb, Greene & MacRae LLP have become Dewey & LeBoeuf LLP. This strategic union will position us as a premier provider of legal services that addresses the most complex and challenging issues in an accelerating global environment. We look forward to serving you, wherever you do business.

Š 2005 Chris Kister Fotodesign

Please visit us soon at deweyleboeuf.com

Skyper, Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt, +49 69 3639 30


J A H R B U C H 2008 / 2009

Kooperationspartner:

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 路 IQB Career Services AG

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Inhalt

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009

Grußwort der Herausgeber

16

Karrierethemen Konsequenzen des Transaktionsbooms JUVE Verlag · Köln

18

Paukausflug ins Grüne Corinna Budras · Frankfurter Allgemeine Zeitung

24

Die Lehrjahre als Associate sind der Schlüssel zum beruflichen Erfolg JUVE Verlag · Köln

28

Die Wirtschaftsberater Britta Hecker · karriereführer

34

Neue Entwicklungen bezüglich der rechtlichen Stellung der Syndikusanwälte RA Martin W. Huff · Wolters Kluwer Deutschland · Köln/Leverkusen

38

Berufsperspektive Lektor im juristischen Fachverlag RA Dr. Wolfgang Lent · Verlag C.H. Beck · München

44

Die Reform der Juristenausbildung – Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft Rechtsanwältin Anabel von Preuschen · BRAK · Berlin

48

Der Berufseinstieg von Kanzleigründern Thomas Wolf, M.A. · Soldan Institut für Anwaltmanagement · Essen

52

Anwaltsmarketing: Wie funktionieren Medien? RA Dr. Tobias Gostomzyk · Hannover

58

Clarence, der schielende Löwe – warum Franchise-Kanzleien gescheitert sind Dr. Volker Albert Tausch · VerMonT Beratung · Bonn

64

Was man von amerikanischen Juristen lernen könnte Dr. Timothy Kautz · Shearman & Sterling LLP Lehrbeauftragter der Johann Wolfgang Goethe-Universität

68

Work-Life Balance – unmöglich im immer hektischeren Tagesgeschäft? Winfried U. Graichen · smart change GmbH · Diepoldsau/St. Gallen

72

Körpersprache: Ich sehe, was Sie verschweigen Reiner Neumann und Alexander Ross

78

Der Autor in Fachzeitschriften RA Prof. Dr. Achim Schunder · Verlag C.H. Beck · Frankfurt am Main

84

Karriere, Kanzlei und Kinder? Peter Neuberger · hemmer.consulting

88

Die Fachanwaltschaft für IT-Recht – eine frühe erste Bestandsaufnahme RA Dr. Arnd-Christian Kulow · Richard Boorberg Verlag · Stuttgart

92

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Inhalt

In Verbindung bleiben Kirsten Nagel · Staufenbiel Institut · Köln

98

Hausmeister halten Händchen – Unterschiede im Business Development der Wirtschaftskanzleien Dr. Volker Albert Tausch · VerMonT Beratung · Bonn

102

Jahreskonferenz der DAJV 2007 in Washington DC und das Mentorenprogramm Carsten Flaßhoff, LL.M · Mitglied im Zentralvorstand DAJV Susanne Gössl · Studentin und Mitglied in der DAJV

106

Ein zusammenwachsendes Europa – ELSA hilft mit Nils-Johannes Wernitzki · ELSA-Deutschland e.V.

112

Beiträge aus der Praxis Weiterbildung auf festem Fundament Rechtsanwältin Julie von Dalwigk · Aderhold Gassner Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH

114

Unternehmensstrafrecht – wie sind die Interessen einer Firma zu vertreten? RA Rainer Brüssow und RA Dirk Petri · BRÜSSOW & PETRI · Köln

116

Unternehmensjurist bei der Deutschen Bank Dr. Thomas Haßlöcher · Deutsche Bank AG · Frankfurt am Main

120

Urhebervertragsrecht im Reform-Wandel RA Guido Hettinger · Brehm & v. Moers Rechtsanwälte und Steuerberater · Frankfurt am Main

124

Aktuelle Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes Dr. Peter Maser · Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Stuttgart

130

Postgraduale Studiengänge und Lawschools Jura und Wirtschaft: Karriere im Internationalen Management Gespräch mit Prof. Dr. Stefan Schmid ESCP-EAP European School of Management

136

Eine Alternative: LL.M. in Deutschland – Europa-Institut der Universität des Saarlandes Antje Krätzschel, LL.M. Referentin im Kultusministerium Baden-Württemberg

138

M&A und grenzüberschreitender Rechtsverkehr Prof. Dr. Axel Halfmeier, LL.M. und RA Prof. Dr. Christoph Schalast Frankfurt School of Finance & Management

140

LL.M. in Information and Communication Technologies & Law (LL.M. in ICT & Law) Prof. Dr. Jochen Deister · heilbronn business school

144

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FÄLSCHUNG?

ORIGINAL!

Ihr Ansprechpartner für Anzeigenschaltungen: Florian Schmitz florian.schmitz@juve.de Tel.: 02 21-91 38 80-19


Inhalt

Auf der Suche nach einer Karriere im Bereich „Intellectual Property Law“? Tina Höfinghoff · Dipl. Kulturwirtin (Univ.) Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC)

146

Preparing Law Students for globalization Prof. David E. Van Zandt Northwestern University School of Law

148

LL.M. – South East European Law & European Integration 153 Priv.-Doz. Dr. Thomas Krüßmann, LL.M. · Karl-Franzens-Universität Graz Study Law at Suffolk Boston and achieve your ambition to become an international lawyer Bridgett C. Halay, Esq. · Suffolk University – Law School

154

University of California – Davis International Law Programs Beth Greenwood · UC Davis

156

Weiterbildender berufsbegleitender Masterstudiengang Informationsrecht LL.M. Prof. Dr. Jürgen Taeger · Universität Oldenburg

158

Masterstudiengang Steuerwissenschaften (LL.M. Taxation) Dr. Sonja Gerlach, LL.M. Referentin in der Niedersächsischen Staatskanzlei

160

University of Denver Sturm College of Law Prof. Paula R. Rhodes · Sturm College of Law

163

Register: Postgraduale Studiengänge und Lawschools auf einen Blick

164

Nachgefragt: das JURAcon-Interview „Wenn Sie keine Lust haben, in die Kanzlei zu kommen, 184 dann macht das alles einfach keinen Sinn“ Anwaltsboutique vs. Großkanzlei – Interview mit: Diane Scholz · Ashurst · Human Resources Manager, Deutschland und Prof. Dr. Christoph Schalast · Schalast & Partner · Gründungspartner

Portraits potenzieller Arbeitgeber Aderhold Gassner Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH

196

ALLEN & OVERY

198

ashurst

200

avocado rechtsanwälte

202

Baker & McKenzie

204

BDO

206

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JuS to go!

Jetzt neu: inklusive Online-Modul JuSDirekt! Mit JuS fit für die Prüfung ■

Der Spitzenaufsatz: Grundlegendes für alle Ausbildungsstufen Studium: Grundwissen, Schwerpunktbereiche, Examensvorbereitung Referendariat: Maßgeschneidert für die zweite Ausbildungsstufe Fallbearbeitung: Für die optimale Technik JuS-Rechtsprechungsübersicht: die examensrelevanten Entscheidungen der letzten Wochen, mit Prüfungsschemata versehen und von Ihren Prüfern kommentiert NEU JuS-Tutorium: Die Übersicht über die besonders examensrelevanten Beiträge der JuS seit 2000. Ideal für die Examensvorbereitung!.

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Inhalt

Fortsetzung: Portraits potenzieller Arbeitgeber BEITEN BURKHARDT

208

BIRD & BIRD

210

Buse Heberer Fromm

212

Cleary Gottlieb

214

CLIFFORD CHANCE

216

CMS Hasche Sigle

218

Deloitte.

220

Deutsche Bank

222

Dewey & LeBoeuf

224

ECE

226

Ernst & Young

228

FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER

230

FRIED FRANK

232

Gleiss Lutz

234

GÖRG

236

Graf von Westphalen

238

GSK Stockmann & Kollegen

240

Haarmann

242

Hammonds

244

HAVER & MAILÄNDER

246

HEISSE KURSAWE EVERSHEDS

248

Hengeler Mueller

250

HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

252

Jones Day

254

K&L GATES

256

KIRKLAND & ELLIS INTERNATIONAL LLP

258

KÜMMERLEIN SIMON & PARTNER

260

LATHAM & WATKINS LLP

262

Linklaters

264

Lovells

266

Luther

268

MAYER BROWN

270

McDermot Will & Emery

272

Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP

274

MLP

276

NÖRR STIEFENHOFER LUTZ

278

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Dörner · Luczak · Wildschütz

Frieser · Sarres · Stückemann · Tschichoflos

Gerhardt · von Heintschel-Heinegg · Klein

Erdmann · Rojahn · Sosnitza

Handbuch des Fachanwalts

Handbuch des Fachanwalts

Handbuch des Fachanwalts

Handbuch des Fachanwalts

Arbeitsrecht

Erbrecht

Familienrecht

Gewerblicher Rechtsschutz

6. Auflage

Büchel · von Rechenberg

Handbuch des Fachanwalts

Handels- und Gesellschaftsrecht

mit CD-ROM

6. Auflage

2. Auflage

Lehmann · Meents

Wenzel

Handbuch des Fachanwalts

Handbuch des Fachanwalts

Informationstechnologierecht

Medizinrecht

Assies · Beule · Heise · Strube

Handbuch des Fachanwalts

Damit gehen Sie in Zukunft den

Bank- und Kapitalmarktrecht

richtigen Weg

Otto · Gurgel

Eggers · Flore · Harenberg

Handbuch des Fachanwalts

Handbuch des Fachanwalts

Sozialrecht

Steuerrecht

FachanwaltsHandbücher und Fachanwaltskommentare finden Sie unter: www.wolterskluwer.de Bracker

Himmelreich · Halm

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Handbuch des Fachanwalts

Handbuch des Fachanwalts

eine Marke von Wolters Kluwer Deutschland

Transport- und Speditionsrecht

Verkehrsrecht 2. Auflage

Halm · Engelbrecht · Krahe

Handbuch des Fachanwalts

Versicherungsrecht

Wimmer / Dauernheim Wagner / Weidekind

Kuffer / Wirth

Handbuch des

Fachanwalts

Bau- und Architekten-

recht

Handbuch des

Handbuch

Fachanwalts

Insolvenz-

recht 2.Auflage

Luchterhand

Luchterhand

Jan Bockemühl

Harz / Kääb Riecke / Schmid

des

Fachanwalts

Miet- und Wohnungseigentums-

Handbuch des

Fachanwalts

Straf-

recht

recht

Luchterhand

3.Auflage

Luchterhand


Inhalt

Fortsetzung: Portraits potenzieller Arbeitgeber NORTON ROSE

280

OLSWANG

282

Osborne Clarke

284

P+P P枚llath + Partners

286

Paul Hastings

288

PricewaterhouseCoopers

290

Raupach & Wollert-Elmendorff

292

ReedSmith

294

RP RICHTER & PARTNER

296

SALANS LLP

298

SCHMIDT, von der OSTEN & HUBER

300

Shearman & Sterling LLP

302

SIBETH

304

Sidley Austin LLP

306

Simmons & Simmons

308

SJ Berwin

310

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP

312

Squire Sanders

314

Sullivan & Cromwell LLP

316

TaylorWessing

318

Weil, Gotshal & Manges LLP

320

WHITE & CASE

322

WilmerHale

324

Standorte nach PLZ

326

Impressum

344

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Grußwort der Herausgeber

Liebe Leserin, lieber Leser, Die positive Wirtschaftsentwicklung schlägt im zweiten Jahr kräftig auf den Anwaltsmarkt durch und beschert Ihnen mit dem vorliegenden 9. Jahrgang nicht zuletzt das umfangreichste JURAcon-Jahrbuch überhaupt: Es erwarten Sie nicht weniger als 344 Seiten aktueller Karriereinformationen für junge Juristinnen und Juristen. Dabei dreht sich wie gewohnt alles um Ihre Karrierechancen. Und die sind positiv wie kaum jemals zuvor, denn die Einstellungszahlen für junge Kräfte sind in den letzten zwölf Monaten kontinuierlich in die Höhe geschnellt. Dabei liefern sich international agierende Kanzleien aller Größenordnungen sowie Wirtschaftsunternehmen – untereinander und gegenseitig – einen Wettstreit um die „besten Köpfe“ und halten damit den Bewerbermarkt in ständiger Bewegung. Hiervon zeugt auch die Rekordzahl von 65 detaillierten Arbeitgeberportraits im hinteren Teil des Buchs. Gut für Sie! Doch der gestiegenen Auswahl an potenziellen Arbeitgebern und den immer attraktiveren Einstiegs-, Ausbildungs- und Weiterbildungsangeboten stehen neben gesunkenen Partneraussichten auch steigende fachliche Anforderungen gegenüber. Nicht von ungefähr spielt daher der Grad Ihrer fachlichen Spezialisierung eine immer herausragendere Rolle für den späteren beruflichen Erfolg. Ein guter Grund, sich rechtzeitig und intensiv mit der Frage auseinander zu setzen, welcher postgraduale (Aufbau-)Studiengang mit Blick auf Ihren Wunscharbeitsbereich und -arbeitgeber zielführend sein kann. Interessante Einblicke zu den eben angesprochenen Fragen und rund um das Thema „Einstieg“ bietet Ihnen erstmals mit diesem Jahrgang ein komplett neuer Buchteil: Im „JURAcon-Interview“ beantworten fortan Personalverantwortliche und Entscheidungsträger umfassend die für Ihre Karriereplanungen relevanten Fragestellungen. Zum Auftakt der Reihe haben wir für Sie den Themenkomplex „Großkanzlei vs. Anwaltsboutique“ genauer unter die Lupe genommen und kompetente Ansprechpartner zu einem gemeinsamen Gespräch in die Redaktionsräume gebeten: Das komplette Interview lesen Sie ab S.184. Wir wünschen Ihnen nun eine informative Lektüre und bedanken uns bei allen Autorinnen und Autoren für die gute Zusammenarbeit. In den nächsten Monaten freuen wir uns wie gehabt unter redaktion@juracon.de auf Ihre Anmerkungen und Ihre Kritik. Für Ihre juristische Karriere allen Erfolg! Stephen-O. Nündel | Redaktionsleiter Frankfurt am Main, im März 2008

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Mehr Zeit für Sie! Genießen Sie anspruchsvollen Journalismus.

Im Handel erhältlich!

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Der deutsche Rechtsmarkt und aktuelle Bewerbertrends

Konsequenzen des Transaktionsbooms

Der deutsche Rechtsmarkt 2007 und die aktuellen Trends für Bewerber

Die vergangenen drei Jahre brachten dem deutschen Rechtsmarkt einen enormen Boom im Private Equity. Fast jede größere Kanzlei eröffnete ihre eigene PrivateEquity-Praxis, um das stark gestiegene Interesse der Finanzinvestoren an deutschen Anlagemöglichkeiten nutzen zu können. Dann aber sorgte die US-amerikanische Hypothekenkrise für Unsicherheit in der Branche. Würden die internationalen Finanzinvestoren weiterhin so freigiebig wie bislang in deutsche Beteiligungen investieren?, war die bange Frage der Insider. Doch vieles spricht dafür, dass in Deutschland das Geschäft mit mittelgroßen Management-Buyouts und Transaktionen stark bleibt: Denn die heimische Wirtschaft ist nicht in dem Maße vom Wohnimmobilienmarkt abhängig wie die US-amerikanische, und die Führungskräfte in großen Konzernen und im gehobenen Mittelstand setzen weiter auf Wachstum. Davon werden auch die deutschen Kanzleien weiterhin gut profitieren: Sie vermarkten sich für die Beratung dieser Mandanten immer stärker über die Grenzen hinaus. Galten grenzüberschreitende M&A-Deals in der Vergangenheit noch als Domäne angelsächsischer Anwälte, haben hiesige Kanzleien inzwischen bewiesen, dass auch sie über die dafür erforderliche Erfahrung und Expertise verfügen. So wurden im vergangenen Jahr zahllose grenzübergreifende Transaktionen von deutschen Anwälten begleitet. Spektakulärer Höhepunkte war die Übernahmeschlacht um den spanischen Energieriesen Endesa, bei der Hengeler-Mueller-Anwälte in führender Position den später unterlegenen Bieter E.on berieten. Solche milliardenschweren Transaktionen sind selten, dafür nehmen die weniger schlagzeilenträchtigen Deals auf den Transaktionslisten der großen Kanzleien stetig zu. Als eine Folge der Entwicklung im Private-Equity-Bereich sehen manche Anwälte einen gestiegenen Bedarf an Restrukturierungsberatung. Darauf spezialisierte Kanzleien rechnen bereits seit Jahren mit einer Welle von sogenannten Turnaround-Mandaten. Ein typischer Fall, bei dem deutsche Corporate-, Finanzierungs- und Insolvenzspezialisten zum Zuge kamen, ist die Rettung des angeschlagenen Automobilzulieferers Kiekert. Der Private-EquityFonds Permira hatte das Unternehmen übernommen, den Kauf durch Kredite finanziert und den Schuldendienst Kiekert aufgebürdet. Anschließend geriet der Automobilzulieferer in finanzielle Schieflage. Erst nach dem Verkauf an die Investmentbank Morgan Stanley sowie die Hedge-Fonds Bluebay und Silver Point gelangte Kiekert wieder in ruhigeres Fahrwasser. Neue Streitkultur Nicht nur der Grad an internationale Arbeit und die steigende Zahl an Restrukturierungsmandaten bestimmen künftig die Ausrichtung der deutschen Sozietäten. Immer wichtiger wird angesichts der starken Zunahme streitiger Mandate die Prozessführungskompetenz, oftmals in der Sprache der Kanzleien auch als „Litigation“ bezeichnet: Jede Transaktion, die sich im Umfeld börsennotierter Unternehmen abspielt, muss im Hinblick auf künftige

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Der deutsche Rechtsmarkt und aktuelle Bewerbertrends

Klagen wasserdicht sein. Die deutschen Kanzleien gründen verstärkt nach dem Vorbild von US-Sozietäten eigene Litigation-Abteilungen und stellen hier vermehrt junge Anwälte ein. Führende Aktienrechtler berichten in diesem Zusammenhang, dass sich der Schwerpunkt ihrer Arbeit von der Transaktionsberatung auf die Prozessvertretung verlagert. Mögen manche Beobachter diese Entwicklung einer prozessbetonten Geschäftskultur auch bedauern, die Kanzleien profitieren letztlich davon.

N E U E S T R E I T K U LT U R : J E D E TRANSAKTION IM UMFELD B Ö R S E N N O T I E RT E R U N T E R NEHMEN MUSS IM HINBLICK A U F K Ü N F T I G E K L A G E N WA S S E R DICHT SEIN.

War der Einsatz bei Prozessmandaten früher nicht selten ein Übungsfeld für junge Anwälte und Bestandteil der Ausbildung, ist Litigation heute ein wichtiger Baustein im gesellschaftsrechtlichen Angebot der Kanzleien. Heute prozessieren nicht mehr nur die als Berufsaktionäre bekannten Minderheitsaktionäre, sondern auch institutionelle Anleger wie Hedgefonds gegen Unternehmen. Einige Prozessanwälte der jüngeren Generation haben bereits begonnen, sich stärker auf das streitige Gesellschaftsrecht zu spezialisieren. Die internen Strukturen der Sozietäten bleiben von dieser Entwicklung nicht unberührt. Während einige Kanzleien auf kleine, aber hoch fokussierte Prozessführungspraxen setzen, sind in anderen Sozietäten Transaktions-Anwälte selbst als Prozessvertreter im Einsatz. Beispielhaft für die neue Streitkultur um die Macht in der Deutschland AG dürften die Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Verschmelzung von Unicredit und HVB sein. Zum Hintergrund: Mitte 2005 beschlossen Unicredit und HVB zu fusionieren. Anfang dieses Jahres verkaufte die HVB ihren Anteil an der Bank Austria an Unicredit. Seitdem wird um die Bewertung der Bank gestritten: Verschiedene Fonds klagten auf rund 17 Milliarden Euro Schadensersatz, weil sie von einer zu niedrigen Bewertung ausgehen. Zudem sind zahlreiche Anfechtungsklagen anhängig. Nicht zuletzt die Beteiligung von Broich Bezzenberger – eine Frankfurter Kanzlei mit ausgezeichneten Kontakten zu US-Hedgefonds – und Meilicke Hoffmann & Partner (Bonn) an diesem riesigen Verfahren führte dazu, dass sich die Marktwahrnehmung von Litigation-Anwälten in Deutschland geändert hat: Noch bis vor kurzem wurden Anwälte, die konflikt- und prozessfreudige Aktionäre begleiteten, ohne Zögern mit solchen Berufsaktionären in einen Topf geworfen, die schon seit Jahrzehnten mit ihrem „Lästigkeitswert“ in den Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften Gewinn suchen. Seit im Frühjahr 2007 der renommierte Konzernrechtler Christian Gehling von Freshfields Bruckhaus Deringer zu Broich Bezzenberger wechselte, ist die Vertretung von institutionellen Anlegern in solchen Schadensersatz- und Anfechtungsklagen salonfähig geworden. Reizthema Compliance Eine zweite wichtige Marktentwicklung offenbarten die Korruptionsskandale bei Siemens oder im Bankensektor bei der IKB, WestLB und SachsenLB. Das Thema Compliance gewinnt für deutsche Anwälte mehr und mehr an Bedeutung. Ein gezieltes Risikomanagement, Standards für eine saubere Geschäftsführung oder Ethik- und Verhaltensrichtlinien (Code of Conducts) für die Mit-

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Der deutsche Rechtsmarkt und aktuelle Bewerbertrends

ERST DIE AFFÄRE UM SIEMENS MACHTE DAS THEMA ÖFFENTLICH: COMPLIANCE IST EIN Z E N T R A L E S B E R AT U N G S F E L D F Ü R UNTERNEHMEN UND KANZLEIEN GEWORDEN.

arbeiter werden für Unternehmen zu einem ebenso gängigen Maßstab wie die Eigenkapitalrendite oder der Stakeholder-Value. Allerdings war bedauerlicherweise erst die Siemens-Affäre nötig, damit die breite Öffentlichkeit auf das Thema Compliance aufmerksam wurde. Für Konzerne, die an US-Börsen gelistet sind, ist es hingegen seit Jahren brisant. Einige Kanzleien haben das Beratungspotenzial in diesem Bereich schnell erkannt. Nicht getan ist es allerdings mit einer Flut von Compliance-Broschüren und Informations-Hotlines – bei umfangreichen Compliance-Programmen müssen auch die Geschäftsentscheidungen der Führungskräfte verstärkt unter die Lupe genommen werden. Zwar sind hier vor allem erfahrene Seniorpartner oder versierte General Counsel im Einsatz, Berater also, die das Vertrauen der führenden Entscheidungsträger besitzen und die gleichermaßen über rechtliche Expertise und operative Erfahrung verfügen. Doch auch jungen Juristen bietet sich die Chance, in diesen Bereich frühzeitig hineinzuwachsen und sich schnell zu etablieren. Beispielhaft mag die Karriere des jungen Kartellrechtlers Dr. Philip Matthey sein, der aus dem Kölner Büro von Cleary Gottlieb Steen & Hamilton in das erst im September eingerichtete Compliance Office von ThyssenKrupp wechselte. Inhouse-Karriere als Alternative Associates in Großkanzleien müssen sich heute der Tatsache stellen, dass die Entscheidung über eine Partnerposition nicht mehr ausschließlich an ihre juristische Qualifikation gekoppelt ist. Etablierte Partner – oft aus internationalen Kanzleien – beklagen häufig, dass von ihnen als hervorragend beurteilte Kandidaten nicht in den Partnerkreis aufgenommen wurden. Viele internationale Kanzleien haben die Wartezeit vor dem Equity-Status verlängert, nicht selten ist dabei eine so genannte Non-Equity-Partner-Position vorgeschaltet, die die Kanzleien allerdings unterschiedlich benennen. Bei Sozietäten wie Linklaters oder Beiten Burkhardt etwa gibt es nicht wenige Anwälte in dieser Kategorie. Auch Freshfields hat seit diesem Jahr mit dem so genannten FixedShare-Partner und dem Counsel-Status weitere Karrierestufen unterhalb der Equity-Partner-Ebene eingeführt. Als Erweiterung der beruflichen Optionen wird für junge Juristen deshalb mehr und mehr die Karriere in der Rechtsabteilung eines Unternehmens interessant. Zwar müssen sich die Inhouse-Juristen mit der Tatsache abfinden, dass sie – bei nicht unwesentlich weniger Arbeit – deutlich weniger verdienen als ihre Berufskollegen in den Großkanzleien, entschädigt werden sie dafür allerdings oft mit vielfältigen Aufstiegschancen in andere Unternehmensbereiche jenseits der Juristerei und flachen Hierarchien. Gewandeltes Berufsbild des Wirtschaftsanwalts In den kommenden Jahren wird sich das Berufsbild des Wirtschaftsanwalts mit weitreichenden Folgen für die Branche wandeln. Deutsche Anwälte als grenzüberschreitende Berater, die Kanzlei als Wirtschaftsunternehmen (in Großbritannien sollen Anwaltssozietäten demnächst die Möglichkeit haben, Finanzierungen durch Dritte zuzulassen, die keine Partner der Kanzlei sind), die gestiegene Bedeutung des Inhouse-Anwalts – all diese Faktoren stellen

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das bisherige Selbstverständnis der Profession in Frage. Das Bild des Freiberuflers aus einer kleinen personellen Einheit, der in einem geschützten, stark regulierten Markt agiert, gehört mehr und mehr der Vergangenheit an. Ein wichtiges Signal: Das Bundesverfassungsgericht hat das seit Jahren verteidigte Verbot von Erfolgshonoraren für Anwälte aufgehoben – und damit wieder ein Beispiel dafür geliefert, wie die Liberalisierung des Anwaltsberufs vor allem von Außen erfolgt. Aus dem Kreis der Anwälte selbst und ihrer berufsständischen Organisationen wurden derartige Neuerungen zuletzt selten angestoßen. Die wichtigsten Ereignisse im deutschen Rechtsmarkt 2007 BEWEGTES BERLIN 3 Ein Team von ehemaligen Lovells-Partnern übernimmt unter dem neuen Label BMH Bräutigam & Partner die Räume des Berliner LovellsBüros, nachdem die Kanzlei angekündigt hatte, sich aus dem dortigen Markt zurückzuziehen. Zwei Öffentlich-Rechtler schließen sich dem Berliner Büro von Nörr Stiefenhofer Lutz an. 3 Nahezu die Hälfte des Berliner Taylor-Wessing-Büros verlässt die Kanzlei und eröffnet für K&L Gates in Berlin das erste deutsche Büro. Taylor Wessing läutet den Wiederaufbau durch vier Quereinsteiger von Graf von Westphalen aus den Bereichen Corporate, M&A und Real Estate sowie durch einen Kapitalmarktrechtler ein, der von Hoffmann Liebs Fritsch & Partner wechselt. 3 Linklaters richtet ihr Hauptstadtbüro neu aus. Die Bereiche öffentliches Medien- und TK-Recht sowie Energiewirtschaftsrecht erhalten Zuwachs. Partner aus den Bereichen privates Film- und Medienrecht, Steuern sowie Immobilientransaktionen wechseln intern nach München und Frankfurt.

D I E S C H W I N D E N D E N PA RT N E R CHANCEN IN DEN GROSSEN W I RT S C H A F T K A N Z L E I E N Z W I N G E N I M M E R M E H R A S S O C I AT E S ZUR ZWEITEN KARRIERE: RECHTSABTEILUNGEN GEWINNEN DAHER A N AT T R A K T I V I T Ä T, A B E R D I E SEITENWECHSLER MÜSSEN D E U T L I C H E G E H A LT S E I N B U S S E N HINNEHMEN.

BÜROERÖFFNUNGEN 3 Die beiden renommierten Freshfields Bruckhaus Deringer-Partner Dr. Ralf Wollburg und Achim Kirchfeld wechseln zu Linklaters und eröffnen für die Kanzlei ein Büro in Düsseldorf. Die Mehrheit der in Köln verbleibenden Linklaters-Partner macht sich dagegen unter dem Namen Oppenhoff & Partner ab Januar selbstständig. Dann wird auch der traditionsreiche Standort Köln geschlossen. 3 Die englische Kanzlei Field Fisher Waterhouse eröffnet mit vier Anwälten ihrer bisherigen Allianz-Kanzlei Buse Heberer Fromm ein eigenes Büro in Hamburg. 3 Die US-Kanzlei Bryan Cave eröffnet in Hamburg. Es wechseln zwei Partner von Buse Heberer Fromm. 3 Die US-Top-Kanzlei für IP, Litigation und Kartellrecht Howrey gewinnt für den Start in München den renommierten Patentlitigator Dr. Joachim Feldges. 3 Der ehemalige Managing Partner des Düsseldorfer Büros von Freshfields Bruckhaus Deringer, Dr. Thomas Austmann, eröffnet für Allen & Overy deren viertes deutsches Büro.

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SPIN-OFFS 3 Linklaters verabschiedet sich weltweit von ihrem Geschäft mit der Anmeldung und Verwaltung von Marken. Die deutsche Abteilung um einen renommierten Kölner Partner Kay-Uwe Jonas macht als unabhängige Kanzlei Jonas weiter. 3 Wilmer Hale wird in Deutschland künftig nur noch am Berliner Standort vertreten sein. Das Münchner Büro spaltet sich unter dem Namen MLawGroup ab. FUSIONEN 3 Die Frankfurter Kanzlei Broich Bayer von Rom und Bezzenberger Rechtsanwälte in Berlin schließen sich zusammen. Die rund 20 Anwälte firmieren unter dem Namen Broich Bezzenberger. 3 Raupach & Wollert-Elmendorff verstärkt ihren Münchner Standort durch ein Zusammengehen mit der örtlichen Kanzlei Hartel Tewaag Pompe & Partner. 3 Buse Heberer Fromm baut ihre Düsseldorfer Corporate-Praxis durch Aufnahme der Boutique Schmitz Rechtsanwälte aus. Die zehn größten Kanzleien der Welt 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3

Baker & McKenzie Clifford Chance DLA Piper International Linklaters Jones Day Freshfields Bruckhaus Deringer Allen & Overy Latham & Watkins Skadden Arps Slate Meagher & Flom Sidley Austin

3.335 2.654 2.219 2.197 2.195 2.009 1.895 1.810 1.775 1.584

Quelle: The American Lawyer Global 100, 2007

Die zehn größten Kanzleien in Deutschland 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3

Freshfields Bruckhaus Deringer CMS Hasche Sigle Clifford Chance Linklaters Lovells Taylor Wessing White & Case Beiten Burkhardt Luther Nörr Stiefenhofer Lutz

572 456 373 343 286 267 249 237 237 233

Quelle: JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/08

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Die fünf größten Kanzleien in Frankreich 3 3 3 3 3

Fidal Gide Loyrette Nouel CMS Bureau Francis Lefèbvre Taj Capstan

1.273 320 321 258 159

Quelle: JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/08

Die fünf größten Kanzleien in Spanien 3 3 3 3 3

Garrigues Cuatrecasas Uría & Menendez Gomez-Acebo & Pombo Roca Junyent

1.660 769 415 216 175

Quelle: JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/08

Nützliche Webseiten: 3 www.azur-online.de Die Website zum JUVE-Karrieremagazin für junge Juristen - azur - berichtet über Personen und Themen aus Hochschulen, Kanzleien und Wirtschaft. Mit vielen Tipps zu LL.M.- und MBA-Studiengängen im In- und Ausland. 3 www.juve.de Wöchentlich aktualisiert: Nachrichten aus deutschen Wirtschaftskanzleien. Kostenlos zugängliches Archiv. Mehr als 8.000 Nachrichten seit dem Jahr 2000. Außerdem online abrufbar und mit Suchfunktion versehen: Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/08 mit Besprechungen zu über 800 deutschen Kanzleien. 3 www.daad.de Der Deutsche Akademische Austauschdienst informiert nicht nur über die eigenen Förderprogramme für Auslandssemester, sondern hat auch zahlreiche Stipendien anderer Institutionen in einer Datenbank übersichtlich erfasst. 3 www.thelawyer.com Frisch aus London: wöchentlich aktualisierte Nachrichten und Fakten über den Rechtsmarkt in Großbritannien. Ebenfalls mit kostenlosem Nachrichtenarchiv. 3 www.americanlawyer.com Amerikas führendes Anwaltsmagazin präsentiert Nachrichten und Hintergrundartikel mit Themen aus der Welt der US-Kanzleien. Dazu Einblicke in aktuelle Verfahren und Transaktionen. Zusatzeffekt: wie bei The Lawyer kostenloses Training im Wirtschaftsenglisch. 3 www.nylawyer.com Stark nachrichten- und ausbildungsorientiert gibt die Website einen Überblick über alles, was jüngere Anwälte in den USA beschäftigt - nicht nur in New York. Mit Suchfunktion.

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Großkanzleien und Weiterbildung I

Paukausflug ins Grüne

von Corinna Budras · Frankfurter Allgemeine Zeitung

Nach dem Staatsexamen fängt das Lernen erst so richtig an: Die internationalen Wirtschaftskanzleien verlassen sich bei ihrem juristischen Nachwuchs nicht mehr nur auf die umfangreiche Ausbildung an der Universität und im Referendariat. Sie wollen ihre Junganwälte selber schulen und scheuen dafür keine Kosten und Mühen. Schließlich werden die Mandanten immer anspruchsvoller. An einigen Wochenenden im Jahr geht es für Rechtsanwälte der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz nur um die Weiterbildung: die Vielfalt des Zivilrechts in Budapest, die Details des Vertriebsrechts in der Nähe von Salzburg und die Feinheiten des Prozessrechts auf Mallorca. Dass die jungen Advokaten an diesen illustren Reisezielen nicht vollends in Ferienstimmung verfallen, dafür sorgt schon das straffe Programm, das sie zwischen 9 und 18 Uhr in Trab hält. Auch nach dem Abendessen lockt nicht die Freizeit, sondern ein gut organisiertes Abendprogramm. Auf diesen Wochenendseminaren ist kein Frontalunterricht gefragt, sondern die praxisnahe Vermittlung von wertvollen Erfahrungen. In einem Rollenspiel üben die Anwälte auch schon mal, wie sie sich vor potentiellen Mandanten bei der Vorstellung ihres Konzeptes, dem sogenannten „Pitch“, präsentieren sollten. Wie wichtig solche Trockenübungen sind, weiß der Frankfurter NörrAnwalt Albin Ströbl aus leidvoller Erfahrung: Da feilt ein Team von Rechtsanwälten wochenlang an einem Konzept für eine Präsentation und kann die vorbereiteten Power-Point-Folien gleich wieder einpacken, nachdem der Geschäftsführer seine ganz eigenen Vorstellungen von diesem Termin geäußert hat. Schnell kann es dann passieren, dass neunzig Minuten lang überraschenderweise nur über eine einzige Rechtsfrage gesprochen wird. Da heißt es flexibel reagieren. „Solche Wochenendseminare sind unverzichtbar, um zu lernen, wie man mit solchen überraschenden Situationen umgehen kann“, bekräftigt Ströbl deshalb. Nach dem Lernen ist vor dem Lernen Von jungen Rechtsanwälten in internationalen Wirtschaftskanzleien wird zwar viel Spezialwissen und ein überdurchschnittliches Engagement gefordert; doch die meisten Großkanzleien lassen ihren Nachwuchs mit diesen hohen Anforderungen nicht alleine. Sie bieten eine Vielzahl von Kursen an, in denen sie nicht nur fachliche Kenntnisse vermitteln. Darüber hinaus gibt es zunehmend auch „Personalentwicklungsprogramme“, die die Berufsanfänger in Bereichen wie Kommunikation und Verhandlungs- und Konfliktmanagement weiterbilden sollen. Die Großsozietäten verlassen sich dabei immer weniger auf die umfangreiche universitäre Ausbildung in Deutschland und das anschließende Referendariat. Sie fordern zwar immer noch Prädikatsexamen und beteuern immer wieder, dass sie davon auch nicht abrücken. Doch selbst Topabsolventen genügen den strengen Anforderungen dieser Anwaltsgesellschaften nicht. „Das ist

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Großkanzleien und Weiterbildung I

keine Kritik an der universitären Ausbildung“, betont Stephanie Hundertmark, Partnerin der internationalen Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. „Die Universitäten haben einfach eine andere Aufgabe. Schließlich bilden sie die Studenten nicht für eine Tätigkeit bei einer Großkanzlei aus.“ Dabei ist das Jurastudium mittlerweile schon viel stärker auf den Anwaltsberuf ausgerichtet als früher. Noch in den achtziger und neunziger Jahren sahen es die meisten Professoren nicht als ihre Aufgabe an, die Studenten auf den Beruf des Anwalts vorzubereiten. Die Einstellung hat sich seither drastisch geändert. Inzwischen beträgt die Station, die Rechtsreferendare während ihrer Ausbildung in einer Kanzlei verbringen müssen, bis zu zehn Monate.

„DIE UNIVERSITÄTEN HABEN E I N FA C H E I N E A N D E R E A U F G A B E . SCHLIESSLICH BILDEN SIE DIE STUDENTEN NICHT FÜR EINE TÄTIGKEIT BEI EINER GROSSKANZLEI AUS.“

Doch die Informationsflut in der Ausbildung reicht den Kanzleien nicht aus – dazu unterscheidet sich ihre Arbeit zu sehr von den Tätigkeiten eines Richters, Staatsanwalts oder Einzelanwalts, für die sich die überwiegende Zahl der Absolventen nach ihrem Zweiten Staatsexamen entscheidet: Die Advokaten arbeiten fast ausschließlich im Team und müssen sich mit neuen Rechtsfragen beschäftigen, die in der breit angelegten Jura-Ausbildung gar keinen Raum einnehmen können. „In Fachgebieten wie zum Beispiel Finance und Banking werden die Absolventen nicht ausgebildet, weil es diese Bereiche noch gar nicht so lange gibt und sie sich ständig fortentwickeln“, sagt OlafHendrik Szangolies von der Personalberatung Michael Page International. Auch Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik oder die große Kunst der Zeugenvernehmung werden im Studium gar nicht behandelt. Der Aufwand, den die Großkanzleien betreiben, ist deshalb auch ihren sehr spezifischen Anforderungen an ihren juristischen Nachwuchs geschuldet. Weiterbildung nach Art des Hauses Dabei überbieten sich die Anwaltsfirmen mit ihren Angeboten und setzen mitunter auch auf schillernde Namen in der universitären Ausbildung. Die Münchner Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz bietet neben ihren Wochenendseminaren unter dem Dach von „Nörr Campus“ auch einmal im Monat Trainingseinheiten zu den unterschiedlichsten Fachgebieten und Schlüsselqualifikationen an. Bei der britischen Wirtschaftskanzlei Linklaters werden die Mitarbeiter in Deutschland nach einem systematischen Qualifizierungsprogramm ausgebildet, das mit einer Einführung für die „First Year Associates“ beginnt und auch bei den Partnern nicht aufhört: Sie lernen ihr Führungshandwerk bei Dozenten der Harvard Buiness School. Die internationale Sozietät Lovells hat jüngst mit der Ashridge Business School in Großbritannien und der European School of Management und Technology in Berlin eine neue Kooperation vereinbart. Davon profitieren vor allem erfahrene Senior Associates. Sie sollen in den Feldern Leadership, Business Development und Team Building geschult werden. Zu den Trainingsmethoden gehören Vorträge vor dem Plenum, Arbeit in Kleingruppen und interaktive Diskussionsforen mit Praktikern und Lovells-Partnern.

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Großkanzleien und Weiterbildung I

Auch Freshfields Bruckhaus Deringer hat für seinen hoffnungsvollen Nachwuchs ein neues Management-Training erarbeitet, das im Mai 2007 zum ersten Mal erprobt wurde: Gemeinsam mit der renommierten Schweizer Universität St. Gallen hat das Unternehmen die „Freshfields Summer School in Management“ entwickelt. Den eingeladenen 20 „Principal Associates“ mit mehrjähriger Praxiserfahrung sollte es dabei an nichts fehlen: Neun Tage lang wurden sie im Tagungshotel Panorama Resort & Spa untergebracht und bearbeiteten währenddessen ihre Fälle mit Blick auf den Zürichsee. Betreut wurden sie dabei von einem Dozententeam der Universität St. Gallen unter der Leitung von Leo Staub, Diektor der Executive School of Management, Technology and Law der Hochschule. Dabei beackerten die aufstrebenden Juristen vier Kernbereiche: Strategie und Marketing, Leadership und Organisation, Technologie und Innovation sowie Accounting und Finance. „ H E U T Z U TA G E K A N N M A N N I C H T M E H R E I N FA C H N U R R E C H T S TECHNIKER SEIN. MIT DEM ZUSÄTZLICHEN LERNEN KANN MAN ALS JURIST GAR NICHT F R Ü H G E N U G A N FA N G E N . “

Nachfrage bestimmt Weiterbildung Mit diesem umfangreichen Programm reagiert die Kanzlei, die mehr als 2.400 Anwälte in 27 Büros auf der ganzen Welt beschäftigt, auch auf die anspruchsvollen Wünsche ihrer zahlungskräftigen Mandantschaft: „Der rapide Wandel des Anwaltsmarktes verlangt schon von jungen Anwälten immer mehr Wissen und Fähigkeiten“, sagt Manfred Finken, Regional Managing Partner von Freshfields. „Unsere Mandanten erwarten neben fachlicher Brillanz und Teamfähigkeit zunehmend auch unternehmerisches Mitdenken.“ Richtig gut seien Anwälte in den Wirtschaftskanzleien deshalb nur, wenn sie das Geschäft der Mandanten verstünden, ergänzt seine Kollegin Hundertmark. „Heutzutage kann man nicht mehr einfach nur Rechtstechniker sein.“ Mit dem zusätzlichen Lernen kann man deshalb als Jurist gar nicht früh genug anfangen: Schon in der Anwaltsstation während des Referendariats bieten die Großsozietäten ein umfassendes Programm. Bei Freshfields beinhaltet das unter anderem einen insgesamt acht Tage währenden Einführungskurs in die Geheimnisse des Wirtschaftsrechts. Auch Sprachkurse oder Übungen in die Recherchetechnik können die angehenden Volljuristen belegen. So viele Zusatzangebote klingen verführerisch und geradezu selbstlos. Doch mit dem umfangreichen Weiterbildungsangebot verfolgen die Anwaltsfirmen auch ganz eigennützige Ziele: „Für Großkanzleien ist es sehr wichtig, sich von ihren Wettbewerbern abzuheben“, sagt Personalberater Szangolies. „Von außen betrachtet, ist der Markt sehr homogen.“ Über die üppigen Einstiegsgehälter könne man inzwischen kaum noch hervortreten, deshalb nähmen auch solche Zusatzangebote einen wachsenden Stellenwert ein. Ähnlich sieht es auch Freshfields-Partner Finken: Das Pilotprojekt mit der Universität St. Gallen sei ein klares Signal an Bewerber: „Wir wollen die besten Nachwuchsanwälte mit dem besten Know-how.“ Weiterbildung bedeutet dabei nicht nur aufwendige Seminare und Abendkurse: Auch ein umfassendes Mentorenprogramm, in dem sich erfahrene

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Großkanzleien und Weiterbildung I

Partner langfristig um die Berufsanfänger kümmern, könne diesen Zweck erfüllen, sagt Szangolies. Vereinzelte Kanzleien böten ihrem Nachwuchs auch an, innerhalb eines Rotationsverfahrens für eine gewisse Zeit in unterschiedlichen Praxisgruppen zu arbeiten, um dadurch festzustellen, wo er später einmal landen möchte.

„DEN HOHEN ANSPRÜCHEN DER MANDANTEN KANN MAN NICHT GENÜGEN, WENN MAN DIREKT AUS DEM REFEREND A R I AT K O M M T. “

Vorbereitung auf den Mandantenkontakt Dabei könnte der Eindruck entstehen, dass Jura-Absolventen nach der nervenaufreibenden Büffelei für zwei Staatsexamen erst einmal genug haben von der Informationsflut und sich zwanglos in die praktische Arbeit stürzen wollen. Doch die anwaltliche Wirklichkeit öffne einem Berufsanfänger schnell die Augen, erzählt Albin Ströbl, Anwalt im vierten Jahr bei Nörr Stiefenhofer Lutz, von seiner Anfangszeit bei der Münchner Kanzlei. Dabei hatte er auch schon vor dem Zweiten Staatsexamen über drei Jahre hinweg viele praktische Erfahrungen in Kanzleien gesammelt. Doch bei Nörr Stiefenhofer Lutz habe er es mit einer ganz anderen Mandantenstruktur zu tun, sagt der Jurist. Dort sitzen ihm meist erfahrene Unternehmensjuristen gegenüber, die sich selbst fachlich sehr gut auskennen. „Diesen hohen Ansprüchen der Mandanten kann man nicht genügen, wenn man direkt aus dem Referendariat kommt“, erzählt Ströbl. Dort lerne man lediglich das Grundhandwerk, die anwaltliche Praxis sehe jedoch ganz anders aus. Nicht nur die Rollenspiele zählt Ströbl deshalb zu den wichtigen Erfahrungen eines Wochenendseminars. Für ihn sei zum Beispiel auch wichtig gewesen, bei einer solchen Gelegenheit zu hören, welche Wünsche ein Unternehmensjurist von einem großen deutschen Automobilhersteller an seine externen Rechtsberater hat. „Aus einer solchen Veranstaltung nimmt jeder Teilnehmer etwas mit“, findet er. Fazit Für die Juristen ist es dabei nicht immer einfach, sich von ihrer aktuellen Arbeit für die Mandanten loszueisen. Daher ist es wichtig, dass ihnen auch die Kanzlei den Eindruck vermittelt, dass die Weiterbildung erwünscht und notwendig ist. Bei Freshfields gebe es die klare Ansage – auch gegenüber den betreuenden Partnern –, dass die Teilnahme ermöglicht werde, soweit es irgendwie gehe, sagt Freshfields-Partnerin Hundertmark. Dabei seien die hohen Kosten für die ausgefallenen Weiterbildungsmaßnahmen gar nicht einmal das Entscheidende. „Die Kanzlei hat eine Verantwortung gegenüber den Associates, das Versprechen einer umfassenden Weiterbildung auch einzulösen“, betont die Juristin, die im Berliner Büro der Sozietät tätig ist. Und ganz nebenbei soll der gemeinsame Paukausflug ins Grüne auch die Stimmung unter den jungen Anwälten heben: Deshalb war zum Beispiel auf dem Freshfields-Trip in die Schweiz der Sonntag auch ganz für den Müßiggang reserviert. An diesem Tag mussten die Paragraphen einem Ausflug nach Luzern und einer Bergwanderung weichen – ausnahmsweise.

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Großkanzleien und Weiterbildung II

Wissen ist Macht: Die Lehrjahre als Associate sind der Schlüssel zum beruflichen Erfolg Ein hohes Einstiegsgehalt versüßt Berufseinsteigern die Gegenwart. Eine exzellente Fortbildung sichert ihnen dagegen die berufliche Zukunft. Wo junge Juristen ihre Karriere starten, entscheiden sie immer häufiger aufgrund des Weiterbildungsangebotes ihres ersten Arbeitgebers. Die Zeiten ändern sich. Seit Jahren drehen die Großkanzleien an der Gehälterspirale und übertrumpften sich immer wieder mit höheren Einstiegsgehältern. 105.000 Euro zahlt Hengeler Mueller Ende 2007 als maximal mögliches Festgehalt. 140.000 sind für einige wenige Associates bei Lathams & Watkins drin, die neben den 100.000 an Fixum noch den Maximalbonus ausgezahlt bekommen. Der Gehaltsscheck erwies sich in den letzten Jahren als wichtiger Türöffner, denn ihre Zusage geben die Jahrgangsbesten im Regelfall den Kanzleien mit sehr lukrativen Angeboten. Da aber Juristen mit glänzenden Examina, Doktortitel und Auslandserfahrung weiterhin rar und dementsprechend hart umkämpft sind - nur knapp fünf Prozent eines Jahrgangs entsprechen diesen Kriterien -, stehen die Top-Sozietäten unter dem Druck die Verweildauer ihrer Mitarbeiter im Unternehmen hoch zu halten, damit sich die anfänglich sehr hohen Investitionen lohnen. Zudem beweist der juristische Nachwuchs heute deutlich mehr Weitsicht. Geld ist ihnen nicht alles. Das Fortbildungsangebot ihres zukünftigen Arbeitgebers ist für sie bei der Wahl ihres ersten Arbeitgebers entscheidungserheblich. Das gaben 91 Prozent von 300 befragten hoch qualifizierten Juristen mit erstem oder zweitem Staatsexamen in der aktuellen azur-Bewerberumfrage 2007 an, die das Karrieremagazin im Rahmen von JURAcon-Karrieremessen und im Internet durchführte. Auch die Kanzleien haben längst die Notwendigkeit erkannt, ihre Mitarbeiter dauerhaft weiterzuqualifizieren und zu fördern. Hier hinken sie Großunternehmen oder anderen Beratungsunternehmen, wie den BigFour-Gesellschaften, noch hinterher. DIE GERINGERE CHANCE AUF E I N E PA RT N E R S C H A F T E R H Ö H T B E I A S S O C I AT E S D I E N A C H F R A G E NACH GUTEN WEITERBILDUNGSANGEBOTEN. UM LANGFRISTIG FÜR DEN ARBEITSMARKT AT T R A K T I V Z U S E I N , M Ü S S E N JUNGE JURISTEN WEITERE S C H L Ü S S E L Q U A L I F I K AT I O N E N E RW E R B E N .

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Die Bemühungen der Kanzleien sind Indizien, die zeigen, dass der Bewerberwunsch nach Ausbildung während der Associatezeit nicht eine inhaltsleere Forderung ist. Denn junge Juristen, die eine erfolgreiche Promotion hinter sich gebracht oder einen Mastertitel im Ausland erworben haben, erfüllen nicht nur das Suchraster der Personalmanager, sie sind dauerhaft lernwillig und können ihren Lernwillen und ihr Durchhaltvermögen mit den bereits erzielten Qualifikationen auch glaubhaft belegen. Was läge also aus Sicht der Kanzleien näher, als diese Kandidaten mit ihren exzellenten Fortbildungsangeboten zu ködern: Neben dem Einstiegssalär hat sich das Thema Aus- und Weiterbildung als weiterer wichtigster Faktor im Auswahlverhalten junger Juristen verfestigt. Den eigenen Marktwert durch den Erwerb von fachlichen wie anwaltstechnischen Fähigkeiten zu steigern, dafür wollen viele Jungjuristen ihre Lehrzeit als Associates nutzen. Anderes gilt für die eigenen Partnerchancen: Im Vergleich zu ihren Vorgängern beurteilen die heutigen Bewerber solche nüchtern bis realistisch.

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Großkanzleien und Weiterbildung II

Die Situation für Bewerber Natürlich ist es jedem Neueinsteiger in den Anwaltsberuf dringend anzuraten, den Gesellschafterstatus und die Gewinnbeteiligung nicht aus den Augen zu verlieren. Doch längst hat es sich in Referendars- und Studentenkreisen herumgesprochen, dass die Chancen auf einen der begehrten Partnerstellen in den deutschen Top-Adressen weiter gesunken sind. Die aktuellen Entwicklungen bei Sozietäten wie Freshfields Bruckhaus Deringer oder Linklaters zeigen, dass einige Wunscharbeitgeber junger Juristen aufgrund interner Restrukturierungprozesse und der Konzentration auf bestimmte Geschäftsfelder vorhandene Slots unbesetzt lassen oder keine neuen Partner ernennen. Dagegen suchen nahezu alle großen wie mittelständische Kanzleien am unteren Ende der Hierachie, also auf der Associateebene, eine immer größere Zahl an hochqualifizierten Bewerbern. Die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und der anhaltende Konjunkturaufschwung haben das Transaktionsgeschäft zu einer profitablen Umsatzquelle für die Sozietäten werden lassen. Folglich wächst der Unterbau vieler Sozietäten weiter, denn die viele Arbeit will gestemmt werden. Allerdings schwinden rein statistisch hierdurch auch die Partnerchancen. Junganwälte, die den Berufseinstieg bei mittelständischen oder spezialisierten Kanzleien wagen, entziehen sich diesem Konkurrenzdruck in den Großkanzleien, weil die kleineren Einheiten mit geringerer Personalstärke arbeiten.

„ W E R R A S T E T, D E R R O S T E T. “ NEBEN SEHR HOHEN EINSTIEGSG E H Ä LT E R N W E R B E N K A N Z L E I E N M I T I H R E N F O RT B I L D U N G S ANGEBOTEN UM DIE BESTEN.

Traumhafte Gehälter und Top-Fortbildung: Ob diese neuen Konstanten nun zuerst von Arbeitgebern oder vom Bewerbermarkt vorgegeben wurden, lässt sich nicht mehr eindeutig feststellen. Über eins muss sich der frischgebackene Assessor jedoch im Klaren sein. Egal ob er in der Praxisgruppe einer Großkanzlei oder in einer kleinen Boutiqueneinheit arbeitet, der erste Tag im Berufleben markiert zugleich den Start in eine intensive Lernphase. Unabhängig von der theorielastigen Ausbildung an den Universitäten und den ersten praktischen Erfahrungen des juristischen Vorbereitungsdiensts lernen junge Juristen erst in diesem Zeitraum, wie ein Advokat zu denken, zu reden und zu agieren hat. Diese Entwicklung beginnt häufig mit der für den Berufseinsteiger erschreckenden Erkenntnis, dass die eigene Vorbildung nur wenig mit den praktischen Ansprüchen in aufstrebenden Rechtsgebieten wie Transaktionen, Banken- oder Aktienrecht gemein hat. Der praxisferne Ausbildungsstand vieler Bewerber ist ein Argument, das gerne von Sozietäten herangezogen wird, wenn sie ihre aufwendige interne Aus- und Weiterbildung bewerben. Jedoch geht es ihnen in erster Linie nicht darum, auf Missstände hinzuweisen. Vielmehr müssen sie einen kanzleiinternen einheitlichen Ausbildungsstandard schaffen, um das Niveau der Arbeit hoch zu halten. Anwälte sind Dienstleister, sollten sich also die Beschwerden über die Arbeit ihrer angestellten Junganwälte häufen, fällt das in erster Linie auf die gesamte Kanzlei zurück. Daher sehen sie es als notwendigen Auftrag an, Berufseinsteigern das anwaltliche Knowhow zu vermitteln.

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Großkanzleien und Weiterbildung II

Fortbildung ist abhängig von vielen Faktoren Wenn ein Bewerber die Fortbildungsangebote der verschiedenen Kanzleien vergleicht, kann er erhebliche Unterschiede feststellen. Das genormte Associate-Training gibt es nicht, sondern ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Einen ersten Anhaltspunkt liefern Größe und Kultur der Kanzleien: Internationale Großkanzleien, national eigenständige Sozietäten, mittelständisch geprägt oder nur auf bestimmte Spezialgebiete beschränkt - hieraus kann der aufmerksame Berufseinsteiger die ersten Schlüsse ziehen. Je größer und internationaler Sozietäten auftreten, desto wahrscheinlicher ist ein vielfach erprobtes Ausbildungsprogramm, das auch Auslandsaufenthalte beinhaltet. Als Gegenentwurf stehen die Spezialkanzleien, die wesentlich weniger Personal haben. Dort ist die interne Weiterbildung häufig in einem Mentorenprogramm integriert und notwendigerweise werden nur die Geschäftsfelder der Boutiquen gefördert. Größe und damit Organisation einer Kanzlei sind also wichtige Faktoren für deren Ausbildungsprogramme. ERHEBLICHE UNTERSCHIEDE BEI W E I T E R B I L D U N G S S TA N D A R D S : STRUKTUR UND GRÖSSE EINER KANZLEI BEEINFLUSSEN AUSBILDUNGSANGEBOT UND B E R E I T S C H A F T.

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Bei den Großkanzleien sind zwei verschiedene Grundströmungen zu beobachten: Ein Rotationssystem, in dem Associates verschiedenen Fachbereiche durchlaufen und mehrere Betreuer haben, oder die Anbindung an einen festen Mentor. Die erste Variante fördert den Effekt des ganzheitlichen Arbeitsansatzes, den die national eigenständigen Top-Kanzleien bei ihrem Nachwuchs erzielen wollen. Sie bietet die Möglichkeit, verschiedene Rechtsgebiete, Mandanten und Arbeitsmethoden kennen zu lernen. Eine Spezialisierung oder Festlegung erfolgt damit später als bei einem Mentorenprogramm. Dieses ist von dem Kulturverständnis der Kanzleien mit angloamerikanischem Hintergrund geprägt. Es hat seine Vorteile für denjenigen, der sich mit dem Berufseinstieg auf ein Rechtsgebiet festlegen will. Die intensive Anbindung an einen Fachbereich und ein spezielles Team sind dort Garanten für das Erlernen juristischer Kernkompetenzen. Unabhängig von diesen Ausrichtungen hat jede große Sozietät eine so genannte Inhouse University oder Akademie, in der fachliche Themen, Sozialkompetenz, Kommunikation sowie Sprachkenntnisse gefördert werden. Durch eine Evaluation, also der Bewertung durch die Associates, oder durch ihre Gespräche mit dem Mentor entsteht ein ständiger Erfahrungsaustausch, den Kanzleien für das Verbessern ihres Fortbildungsangebots nutzen. Bei dem Berufseinstieg in mittelständischen Kanzleien oder Boutiquen ist eine solche strukturierte Ausbildung nicht zu erwarten. Das Thema Fortbildung wird dort auch als wichtig eingestuft, ist aber im Regelfall stark vom der Eigeninitiative des Associates sowie der Ausbildungsbereitschaft seines Partners abhängig. Aufgrund der Größe und der Mandatsstruktur dieser Einheiten werden Junganwälte jedoch deutlich aktiver im tatsächlichen Berufsalltag ausgebildet. Das bedeutet, dass anwaltliche Kernkompetenzen direkt umgesetzt werden müssen. Für die Partner von mittelständischen Kanzleien und Boutiquen ist es das wichtigste Kriterium, mit dem sie sich bei der Aus- und Weiterbildung bewusst von den Strukturen der großen Sozietäten distanzieren wollen.

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Großkanzleien und Weiterbildung II

Secondment als Karrierechance Es ist sicherlich der Teil der kanzleiinternen Weiterbildung, dessen Stellenwert von vielen Berufseinsteigern unterschätzt wird: das so genannte Secondment. In der Regel bieten alle großen Sozietäten und vereinzelt auch mittelständischen Kanzleien ihren talentierten Associates nach zwei bis drei Jahren die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum in einem ausländischen Büro oder in der Rechtsabteilung eines Unternehmens zu arbeiten. Dabei handelt es sich mitnichten um die „Wahlstation“ der Associatezeit. Vielmehr kann es als Reifeprüfung angesehen werden: Der Associate, dem ein Secondment angeboten wird, hat bereits einen gewissen Ausbildungsgrad erreicht. Der zeitlich befristete Weggang aus dem gewohnten Umfeld soll zeigen, ob sich das Engagement bewährt hat und ob der Kandidat weiteres Potential hat. Denn trotz der räumlichen Entfernung stehen solche Associates unter der Beobachtung ihrer Kanzleiausbilder.

SOZITÄTEN BIETEN IMMER HÄUFIGER DIE MÖGLICHKEIT ZU EINEM SECONDMENT IM AUSLAND ODER IN EINEM B E F R E U N D E T E N W I RT S C H A F T S U N T E R N E H M E N A N . D I E S E A RT D E R W E I T E R B I L D U N G E RW E I T E RT NICHT NUR DEN EIGENEN H O R I Z O N T, S O N D E R N K A N N EIN WICHTIGES KARRIERESPRUNGBRETT SEIN.

Bewerber sollten realisieren, dass ein Secondment als „Abschied auf Zeit“ Vorteile mit sich bringt. Bewährt man sich, kann dies in der Kanzlei neue Karrierewege öffnen. Gleichzeitig bietet die Arbeit im Ausland oder Unternehmen die Möglichkeit, nochmals über den eigenen anwaltlichen Tellerrand hinaus zu schauen. Junganwälte entdecken Vorzüge anderer Arbeitskulturen und -stile, durchdenken ihre Perspektiven nochmals und satteln dann um. Gerade nach einem Secondment bei einem Unternehmen verlassen Associates ihre Ausbildungskanzleien und wechseln in den Syndikusberuf. Für die abgebenden Kanzleien ist dies ein planbarer Verlust. Wer heute noch als Angestellter für die Kanzlei tätig war, der kann morgen schon Ansprechpartner in der Rechtsabteilung eines neuen Mandanten sein. Es profitieren beide Seiten: Kanzleien, die so ihre Mandatsbeziehungen weiter ausbauen können und Associates, für die das Weiterbildungsangebot Secondment der Karrieresprung sein kann. Kostenfaktor und Zeitaufwand für Fortbildung Wer als Associate eine gewöhnliche Fortbildung anstrebt, darf mit Sicherheit davon ausgehen, diese nicht bezahlen zu müssen. Eine finanzielle Beteiligung ihrer Mitarbeiter fordern die wenigsten Sozietäten. Das lässt sich mit folgendem Argument begründen: Kanzleien sind Unternehmen, ihre Gesellschafter treffen also wirtschaftlich bedeutsame Entscheidungen. Das Herausbilden von juristischen Fachkenntnissen und anwaltlicher Kernkompetenzen, die sie ihren Associates ermöglichen, sehen viele Kanzleimanager als Basis für die Motivation der Mitarbeiter. Es hat sich bewahrheit, dass sich der Mehrwert, den ein gut ausgebildeter und motivierter Associate für eine Kanzlei mitbringt, in der Profitabilität seiner Arbeit widerspiegelt. Eine sinnvolle Fortbildung durch eine mögliche Kostenbeteiligung zu blockieren, macht demnach aus rein wirtschaftlicher Sicht wenig Sinn. In anders gelagerten Fällen, in denen die angestrebte Weiterbildung nicht im Zusammenhang mit der ausgeübten Arbeit steht, müssen Bewerber jedoch mit eingehender Prüfung und möglicher Ablehnung rechnen. Ein wichtiger Aspekt sind Rückzahlungsklauseln bei externen Weiterbildungsangeboten, die junge Juristen beachten sollten, wenn

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Großkanzleien und Weiterbildung II

sie während oder unmittelbar nach einer solchen die Kanzlei wechseln sollten. Eine anteilige Kostenübernahme ist dann möglich, was aber sicherlich abhängig von Kanzleikultur und Größe variieren kann. Was nützen Fortbildungsangebote, wenn sie aus Zeitmangel nicht von Berufseinsteigern genutzt werden können? Dies hat gewöhnlich nichts mit einem Defizit im Zeitmanagement zu tun, sondern ist der ausufernden Arbeitszeit und schlichten Überforderung vieler Junganwälte anzulasten - als Associate im zweiten oder dritten Jahr wird man gerade diese Anfangszeit als „Lernphase“ verstehen. Doch wie viel Zeit stellt der Arbeitgeber für Fortbildungen zur Verfügung? Nach den neuesten Statistiken hat sich die Durchschnittsarbeitszeit von Associates auf deutlich über 50 Wochenstunden eingependelt. Die Bandbreite, die Kanzleien ihren angestellten Anwälten im Kalenderjahr als Zeit für die Fortbildung zugestehen, reicht von zehn bis zu maximal 18 Tagen. Je nachdem, wie lange die Sozietäten ihren Ausbildungszyklus festlegen - manch talentierter und akquisestarker Associate kann es innerhalb von drei Jahren zum Salary-Partner bringen - kann dieser Zeitbedarf nur wenige Stunden im Monat betragen. Im Jahr 2006 ermittelte azur einen Mittelwert von einem Arbeitstag pro Monat, an dem sich Associates gezielt Fortbildungen widmen können. In der Realität heißt das: die Lernzeit ist den Wochenstunden als Extrastunden hinzu zu zählen. Sieht der Arbeitgeber aber die Abrechnung einer Soll-Stundenzahl für die konkrete Mandatsbearbeitung vor, den so genannten Billable Hours, so sollte die Weiterbildung in der Freizeit betrieben werden. KEINE FRAGE DES GELDES: S E LT E N M Ü S S E N A S S O C I AT E S I N G R O S S E N W I RT S C H A F T S KANZLEIEN EINEN EIGENEN K O S T E N A N T E I L A N D E R F O RT BILDUNG TRAGEN. OPFERN MÜSSEN SIE JEDOCH EINEN TEIL I H R E N F R E I Z E I T.

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Was gilt für mich? Den Königsweg für die Aus- und Weiterbildung in einer Kanzlei gibt es nicht. Dafür sind die Vorstellungen über den eigenen Karriereplan zu individuell und äußeren Einflüssen ausgesetzt. Ähnliches gilt auch für die verschiedenen Ansätze der Kanzleien, die nicht vereinheitlicht werden können. Vor dem Berufseinstieg ist es empfehlenswert, eine eigene Liste mit Kriterien und Prioritäten für die Aus- und Weiterbildung zu entwerfen. Berechtigt erscheint die Frage, wie man als Externer an diese Informationen kommt. Mittlerweile geben viele Sozietäten Weiterbildungsschwerpunkte auf ihren Homepages an. Dort ist auch der Verantwortliche für das Kanzleirecruitment aufgeführt, der erster kompetenter Ansprechpartner ist. Hier gilt: Zuvor konkrete Fragen überlegen und keine Scheu vor Nachfragen haben. Durch ein Praktikum während des Studiums, das Verbringen einer Referendariatsstation oder den Besuch von Bewerbertagen können sich Bewerber frühzeitig mit den Fortbildungsprogrammen einer Kanzlei vertraut machen. Daneben sollte diese Zeit zum intensiven Netzwerken mit Associates genutzt werden - nicht nur, um deren Eindrücke zu gewinnen, sondern weil die Junganwälte regelmäßig auf Karrieremessen für Interessierte Rede und Antwort stehen. Es bieten sich also viele Möglichkeiten, um Informationen zu sammeln. Es ist wie in den meisten Fällen: Wer gut informiert in die Bewerbungsphase geht, wird im Beruf weniger negative Überraschungen erleben. Und sollte es doch zu einem Karriereknick kommen, kann man sicher sein, dass das gewonnene Profil sicher gewinnbringend für einen weiteren Arbeitgeber eingesetzt werden kann.

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Einstieg als Wirtschaftsanwalt

Die Wirtschaftsberater von Britta Hecker · karriereführer

Spannende Fälle und attraktive Einstiegsgehälter locken viele Jura-Absolventen in die großen Wirtschaftskanzleien. Der ideale Kandidat für den Job des Wirtschaftsanwalts vereint hervorragende juristische Kenntnisse mit einem soliden Wirtschaftsverständnis. Wer bei den Top-Kanzleien groß herauskommen will, muss zudem Unternehmerqualitäten mitbringen. „Ein guter Wirtschaftsanwalt muss seinen Mandanten vermitteln können, dass er wirtschaftlich denkt und bei seiner Beratung auf die wirtschaftlichen Belange Rücksicht nimmt, um einen rechtlich machbaren Weg zur Durchsetzung ihrer Ziele zu finden.“ So beschreibt Dr. Wolfgang Bosch, Partner bei Gleiss Lutz in Frankfurt am Main, worauf es ankommt. Das entspricht so gar nicht dem herkömmlichen Bild des Rechtsanwalts, der seine Mandanten in der Kanzlei empfängt und für sie Prozesse führt. Der Wirtschaftsanwalt ist vielmehr ein Berater, der den Unternehmen bei komplexen Transaktionen mit seinem ausgezeichneten juristischen Input zur Seite steht. Unternehmerisch denken Herausragende juristische Kenntnisse sind dabei eine Selbstverständlichkeit. „Doch ein Wirtschaftsanwalt muss auch Unternehmer sein“, sagt Dr. Nikolaus von Jacobs, Partner im Bereich Corporate/M&A (Mergers & Acquisitions) bei Ashurst in Frankfurt am Main. „Ob ich in einem hart umkämpften Wettbewerb Eisschränke in der Arktis verkaufe oder meine juristische Dienstleistung - das ist gar nicht so weit voneinander entfernt.“ Unternehmerische Qualitäten betrachtet er als eine ganz wichtige Voraussetzung, um ein erfolgreicher Wirtschaftsanwalt zu sein. Dazu gehören auch so genannte Soft Skills, wie eine gute Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Interesse am Menschen und an der Tätigkeit des Mandanten. Schließlich will der einen interessanten und interessierten Berater an seiner Seite haben. „Ein Wirtschaftsanwalt muss die Führung in einem Unternehmen davon überzeugen, dass er selbst unternehmerisch denkt“, sagt Wolfgang Bosch. Nice to have Wirtschaftliche Kenntnisse bringen die Absolventen in der Regel nicht von der Universität mit, wenn sie in die Kanzlei einsteigen, Interesse am allgemeinen Wirtschaftsgeschehen wird hingegen vorausgesetzt. Wer mit dem Wirtschaftsteil beispielsweise der FAZ nichts anfangen kann, ist in einer Wirtschaftskanzlei sicher falsch. Vorteile hat, wer schon vor seinem Jurastudium eine Banklehre macht, parallel dazu ein Studium der Betriebswirtschaftslehre absolviert oder nach den Examen einen Master of Business Administration (MBA) anhängt. „Im Grunde genommen sind das Kenntnisse, die man sich im Laufe des Berufseinstiegs erwirbt“, sagt Wirtschaftsanwalt Bosch. „Letztendlich kann das alles die praktische Erfahrung durch die Arbeit mit dem Mandanten nur teilweise ersetzen.“ Gelegenheit, Erfahrungen zu sammeln, gibt es schon früh: Als Praktikant in den Semesterferien, als freier Mitarbeiter in der Zeit zwischen Examen und Referendariat oder

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Einstieg als Wirtschaftsanwalt

während einer Station in der Ausbildung. Nicht selten wird aus dem ehemaligen Referendar der neue Associate. Am Anfang war der Generalist Klar ist es nicht falsch, sich bereits an der Uni beispielsweise mit dem Gesellschaftsrecht oder sogar mit zukunftsträchtigen Disziplinen wie IT-Recht auseinandergesetzt zu haben. Doch vor allzu starker Spezialisierung sei gewarnt. Denn letztlich zählen nur die Examensnoten. Sie sind die wichtigste Voraussetzung, um in einer der großen Wirtschaftskanzleien einzusteigen. Das bedeutet im Klartext: Zwei Staatsexamina müssen mit mindestens der Note „vollbefriedigend“ abgeschlossen werden. Wer das schaffen will, muss die guten Leistungen auch im Strafrecht oder öffentlichen Recht bringen und sollte sich daher nicht nur auf ein Fach konzentrieren. Die Kanzleien gehen davon aus, dass sich derjenige, der zwei hervorragende Examina abgeliefert hat, ohnehin problemlos in jedes neue Rechtsgebiet einarbeiten kann. „Unsere Erfahrung zeigt, dass ein Jurist mit guten Examina von uns in jedem Rechtsgebiet ausgebildet werden kann“, bestätigt auch Wolfgang Bosch. Sicher gäbe es auch immer wieder Naturtalente mit sehr guten Examina, die sich schon einige Jahre einem Spezialgebiet verschrieben haben. „Das wäre natürlich eine Sünde, diese Leute umzupolen.“

„ U N S E R E E R FA H R U N G Z E I G T, DASS EIN JURIST MIT GUTEN EXAMINA VON UNS IN JEDEM RECHTSGEBIET AUSGEBILDET WERDEN KANN.“

Promotion - ja oder nein? Viele Wirtschaftskanzleien legen heutzutage immer noch viel Wert auf einen Doktortitel. Bei Gleiss Lutz muss die Promotion spätestens vorliegen, wenn eine Partnerschaft ansteht. Auch wenn eine Dissertation für einen Wirtschaftsjuristen in Deutschland sicher nicht erforderlich ist - in dieser Kanzlei ist es Tradition, den Titel zu führen. Aber Tradition ist nicht alles: „Wenn sich jemand dieser Herausforderung gestellt hat, zeigt das, dass derjenige weiß, wie man eine große Arbeit beginnt und sie auch würdig zu Ende bringt“, so Wolfgang Bosch. Außerhalb Deutschlands spiele der Doktortitel gar keine Rolle, meint Nikolaus von Jacobs. Bei deutschen Mandanten sei das zwar noch etwas anderes, aber auch hier sei die Tendenz abnehmend. „Vor etwa fünf Jahren war die Promotion eine Einstellungsvoraussetzung, weil die Mandantschaft das erwartet hat“, so der 38-jährige Partner bei Ashurst. Das sei heute nicht mehr so. Extra vergütet wird der Doktortitel nicht - auch daran zeigt sich, dass er nicht mehr so eine große Rolle spielt. Aus Arbeitgebersicht beweisen die zwei Buchstaben vor dem Namen auf jeden Fall eins: Da ist einer, der wissenschaftlich arbeiten kann. Rechtssprache Englisch Mindestens ebenso wichtig wie Examensnoten sind in einer immer internationaler werdenden Wirtschaftswelt verhandlungssichere Fremdsprachenkenntnisse - in erster Linie Englisch. Die gesamte Wirtschaftsberatung spielt sich praktisch auf Englisch ab. Selbst in deutschen Unternehmen wird ein Großteil der Arbeit in englischer Sprache abgeliefert. Als Beweis für die Fähigkeit, die Sprache verhandlungssicher zu beherrschen, verlangen die Großkanzleien, dass entweder ein längeres Praktikum in einer angloamerika-

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Einstieg als Wirtschaftsanwalt

nischen Kanzlei oder ein Studium im englischsprachigen Ausland absolviert wurde. Dazu bietet sich in erster Linie ein LL.M an, der Master of Laws, der immer gern gesehen ist, vor allem als Nachweis der Sprachqualifikation. „Fachlich bringt er einem für die Bewerbung wenig“, meint Nikolaus von Jacobs. Andere Fremdsprachen sind nur in besonderen Fällen relevant. „Wenn jemand in unseren osteuropäischen Büros arbeiten möchte oder sich für eine Tätigkeit im asiatischen Raum interessiert, würden wir es schon gerne sehen, wenn er die entsprechenden Fremdsprachen kann“, so Bosch. Das sei aber kein Muss. Eigenständigkeit und Teamwork Sind alle Bewerbungshürden genommen, beginnt für den Associate die Ausbildung in der Kanzlei. Wirtschaftsanwälte beraten Unternehmen in ganz verschiedenen Bereichen. Das kann im öffentlichen Recht sein, wenn es beispielsweise um Anlagenbau, Immissionsschutz oder Betriebsgenehmigungen geht. Andere relevante Rechtsgebiete sind Transaktionen wie Unternehmenskäufe - M&A genannt -, Arbeitsrecht, Kartellrecht, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht, gewerbliche Schutzrechte wie Marken und Patente. Wirtschaftsanwälte vertreten ihre Mandanten auch vor Gericht - Litigation heißt diese Abteilung in den meisten Kanzleien. In jedem Bereich arbeiten mehrere Anwälte. Der Associate wird Teil des Teams und so allmählich an den jeweiligen Fall herangeführt. „Die Junganwälte werden ,on the job' direkt in die Mandatsarbeit eingebunden; Entwürfe werden gemeinsam besprochen“, erklärt Bosch. Der Jurist bei Gleiss Lutz beschreibt die Zusammenarbeit mit den jungen Anwälten als einen Prozess, in dem man sich gegenseitig verbessert und voneinander lernt. Die Arbeit ist sehr wissenschaftlich. „Wenn wir eine Stellungnahme schreiben, geschieht das im Grunde nach derselben Methode, wie man sich selbst im Studium die Fachkenntnisse erarbeitet oder einen Fachaufsatz schreibt“, so Bosch. D E R A S S O C I AT E W I R D T E I L D E S TEAMS UND SO ALLMÄHLICH AN D E N J E W E I L I G E N FA L L H E R A N G E F Ü H RT.

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Intensive Ausbildung Begleitet wird die tägliche Anwaltstätigkeit von kanzleiinternen Einführungsseminaren, in denen die Kenntnisse des eigenen Rechtsgebiets vertieft und neue Fachbereiche vorgestellt werden. Hinzu kommen Schulungen in Soft Skills wie etwa Rhetorik, Präsentation oder Zeitmanagement - Aspekte, die einem bei der täglichen Arbeit helfen. Spätestens jetzt können die Junganwälte die Wissenslücken in ihren Wirtschaftskenntnissen auffüllen. Besonders beliebt bei den Associates sind die Seminare zur Bilanzkunde. Dort erfahren sie, wie Bilanzen erstellt und gelesen werden und lernen die Grundsätze der Buchhaltung sowie die notwendige Portion Finanzmathematik kennen. So werden die Nachwuchsanwälte immer mehr an die Fälle herangeführt, bis sie schließlich selbst welche managen. Bis dahin sind sie auch zu Experten auf ihrem Rechtsgebiet geworden. „Die Tätigkeit des Wirtschaftsanwalts ist die bewusste Entscheidung gegen den Generalisten“, meint Nikolaus von Jacobs. Der Einstieg in die Wirtschaftskanzlei ist nicht nur eine intensive Ausbildung, sondern auch harte Arbeit. Arbeitszeiten werden zwar meist nicht vorgegeben, aber 50 bis 60 Stunden in der Woche sind locker drin. Was bis Frei-

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Einstieg als Wirtschaftsanwalt

tagabend nicht fertig wird, muss auch schon mal am Wochenende abgeschlossen werden. Der Verdienst ist jedenfalls gut: Großkanzleien bieten den Junganwälten ein Jahresgehalt zwischen 65.000 und 100.000 Euro. Von Beginn an zum Mandanten In vielen Kanzleien geht es gleich mit an die Front - zum Mandanten. „Ich mache das mit meinen Junganwälten von Anfang an, sie sind ab dem ersten Tag an der Mandatsbetreuung beteiligt“, sagt Nikolaus von Jacobs. Schließlich soll der Anwalt nicht als juristischer Sachbearbeiter agieren, sondern als Unternehmer und Dienstleister, der in unmittelbarem Austausch mit dem Mandanten steht. „Das ist bei uns ganz wichtig, weil das jeder Anwalt beherrschen muss“, so von Jacobs. Da zeige sich auch schnell, ob jemand eher der Elfenbeinjurist ist, der an der praktischen Umsetzung des Wissenschaftlichen weniger Interesse mitbringt, oder ob es jemand ist, der neben der wissenschaftlichen auch die soziale Komponente und die Tendenz hat, erfolgreich Mandate zu betreuen und später auch zu akquirieren. Wer das drauf hat, hat auch das Zeug, Mitgesellschafter zu werden. Wenn nach fünf bis sieben Jahren als Associate die Partnerschaft ansteht, hat sich der Einsatz auf jeden Fall gelohnt. Doch das Karriereziel erreichen nicht alle. Je nach Größe und Position der Kanzlei sind die Möglichkeiten, Partner zu werden, dünn gesät. Natürlich will das auch nicht jeder: Viele Associates realisieren, dass die Großkanzlei auf Dauer nichts für sie ist. Sie gehen in die Rechtsabteilungen von Unternehmen, wechseln in die Justiz, werden Professoren. Was spricht für die Kanzlei? Für Nikolaus von Jacobs ist es vor allem das freie Unternehmertum. „Ich habe jeden Tag den Anreiz, das Beste geben zu müssen“, sagt Wolfgang Bosch. „Klar, das ist auch anstrengend, aber es ist ein toller Beruf für jemanden, der jeden Tag gefordert sein will und damit intellektuell frisch und aufnahmefähig bleiben möchte.“

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D E R E I N S T I E G I N D I E W I RT SCHAFTSKANZLEI IST NICHT NUR EINE INTENSIVE AUSBILDUNG, S O N D E R N A U C H H A RT E A R B E I T. A R B E I T S Z E I T E N W E R D E N Z WA R MEIST NICHT VORGEGEBEN, ABER 50 BIS 60 STUNDEN IN DER WOCHE SIND LOCKER DRIN.

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Wissenswertes zum Syndikusanwalt

Neue Entwicklungen bezüglich der rechtlichen Stellung der Syndikusanwälte von RA Martin W. Huff · Leiter Unternehmenskommunikation/ Chefredakteur Verlagsgruppe Recht · Wolters Kluwer Deutschland

Rechtsanwälte sind in Deutschland nicht nur als angestellte Rechtsanwälte oder in eigener Praxis tätig. Immer mehr Rechtsanwälte arbeiten als so genannte Syndikusanwälte, dass heißt sie sind für ein Unternehmen oder einen Verband tätig. Doch bei der Tätigkeit der Syndikusanwälte gibt es offene Fragen. Zahlen Über die Zahl der Syndikusanwälte gibt es immer noch keine genauen Erkenntnisse. Leider führen die Rechtsanwaltskammern über die ihnen gemeldeten angestellten Beschäftigten keine veröffentlichten Statistiken. Zahlen nennen könnten die Versorgungswerke der Rechtsanwälte, aber sie tun es nicht. Gingen Schätzungen aus der Mitte der Neunziger Jahre noch davon aus, dass 6 Prozent der Rechtsanwälte als „klassische“ Syndikusanwälte tätig sind, so dürfte diese Zahl heute bei rund 10 - 12 Prozent liegen. Dies wären also rund 15.000 - 17.000 Rechtsanwälte. Der Anteil von Frauen dürfte bei 25 - 30 Prozent liegen. Begriffsbestimmung In der Regel wird unter einem Syndikusanwalt ein Rechtsanwalt verstanden, der aufgrund eines Dienstvertrags gegen ein bestimmtes Entgelt als ständiger Rechtsberater für diesen Arbeitgeber tätig ist. Dabei muss dies heute nicht mehr die hauptberufliche oder überwiegende Tätigkeit sein, so wie es noch vor einigen Jahren die Regel war. Viele kleinere Unternehmen und Verbände beschäftigen ihre Juristen nur mit 15 - 25 Stunden die Woche. Es ist zu überprüfen, was überhaupt unter einem „Rechtsberater“ zu verstehen ist. Handelt es sich dabei um einen Anwalt, der „klassische Rechtsberatung“ wie ein externer Anwalt betreibt ? Nein, muss hier die klare Antwort lauten. Im Sinne der heute immer mehr das Wirtschaftsleben bestimmenden und komplexer werdenden Rechtsfragen, muss die rechtliche Tätigkeit, die Beratung im und des Unternehmens, sehr früh ansetzen. Unter Rechtsberatung muss daher heute jede Tätigkeit im Unternehmen verstanden werden, die Fragen aus allen Bereichen des Unternehmens betrifft, die rechtliche Implikationen haben können. Dabei muss somit der im Unternehmen tätige Rechtsanwalt nicht immer in der Rechtsabteilung angesiedelt sein, sondern kann in operativen Abteilungen, wie etwa dem Vertrieb oder der Kundenbetreuung, aber auch der Personalabteilung tätig werden. Auch diese Tätigkeiten in der Beratung sind als Rechtsberatung anzusehen. Abgrenzen muss man den Syndikusanwalt von demjenigen Rechtsanwalt, der zwar als Rechtsanwalt zugelassen ist, daneben aber einer weiteren Tätigkeit als Arbeitnehmer nachgeht, die mit einer rechtsberatenden Tätigkeit wenig zu tun hat. Darunter zu verstehen sind etwa Tätigkeiten in der Herstellung, der Planung oder reine kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten. Hier kann man kaum mehr von einem Syndikusanwalt des Unternehmens sprechen.

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Wissenswertes zum Syndikusanwalt

Tätigkeiten Die Tätigkeiten der Syndikusanwälte lassen sich heute schwer einheitlich beschreiben. Die pauschale Aussage, dass die Unternehmensjuristen eher Generalisten sind, stimmt so nicht mehr. Zwar gibt es diese noch, jedoch sind auch heute die Anwälte in den Unternehmen sehr häufig spezialisiert. Sieht man sich eine mittlere Rechtsabteilung an, so findet man in der Regel folgende Spezialisierung: 3 Handels- und Gesellschaftsrecht 3 Öffentliches Recht 3 Vertriebs- und Wettbewerbsrecht 3 Arbeits- und Sozialrecht (wenn in der Rechtsabteilung angesiedelt) 3 Vertragsrecht und AGB.

IM DEUTSCHEN RECHT HABEN FÜHRENDE JURISTEN, WIE DER MÜNCHENER STRAFRECHTLER CLAUS ROXIN, DIE STELLUNG DER SO GENANNTEN SYNDIKUSA N W Ä LT E A L S R E C H T S A N W Ä LT E IMMER WIEDER UNTERSTRICHEN.

Zulassung als Rechtsanwalt Wer als Jurist im Unternehmen arbeitet, erhält heute nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes in der Regel seine Zulassung als Rechtsanwalt. Hinderungsgründe nach § 7 BRAO gibt es nur dann, wenn die Tätigkeit zu sehr erwerbswirtschaftlich ausgerichtet ist oder wenn sie mit der Tätigkeit des Anwalts wegen einer eindeutigen Interessenkollision unvereinbar ist. Eine – nicht unumstrittene – Entscheidung hat der BGH zum Beispiel vor knapp zwei Jahren veröffentlicht (Urt. v. 15.5.2006 - AnwZ [B] 41/05 - ZIP 2006, 1573 m. kritischer Anmerkung Huff, EWiR § 7 BRAO 1/06, 521 - 522). Hier wurde vom Anwaltssenat die Auffassung vertreten, dass der Vermögens- und Erbberater einer Bank nicht zur Anwaltschaft zuzulassen sei, was aber sehr problematisch ist. Doch in der Regel gibt es bei einer eigenverantwortlichen, herausgehobenen Tätigkeit keine Schwierigkeiten mit der Zulassung als Rechtsanwalt. Wichtig ist dabei nur, dass die entsprechenden Erklärungen abgegeben werden, die auch bestimmte Formulierungen in den Arbeitsverträgen beinhalten müssen (die entsprechenden Formulare finden sich meistens auf den Internetseiten der örtlichen Anwaltskammern). Stellung des Syndikusanwalts Die Urteile des Europäischen Gerichts Erster Instanz (EuG) vom 17.9.2007 (T-125/03 und T-253/03) waren von Unternehmensjuristen mit großer Spannung erwartet worden. Denn es geht um ihre Stellung – sind sie Rechtsanwälte oder nicht. Doch umstritten ist, ob sie, wenn sie für ihren Arbeitgeber tätig sind, alle Rechten und Pflichten eines Anwalts haben. In Europa wird diese Sachlage sehr unterschiedlich behandelt und von den europäischen Gerichten erhoffte man sich eine Klarstellung. Im deutschen Recht haben führende Juristen, wie der Münchener Strafrechtler Claus Roxin, die Stellung der so genannten Syndikusanwälte als Rechtsanwälte immer wieder unterstrichen und sehen keinerlei Unterschiede zwischen Anwälten innerhalb und außerhalb der Unternehmen. Dies betrifft nach Ansicht des Münchener Strafrechtsprofessors gerade die Fragen des Zeugnisverweigerungsrechts und der Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen. Er

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Wissenswertes zum Syndikusanwalt

plädiert für eine absolute Gleichstellung, Rechtsanwalt sei Rechtsanwalt, egal ob er als externer oder interner Anwalt tätig sei. Doch das EuG in Luxemburg teilt diese Ansicht europäische Wettbewerbsverfahren betreffend nicht. In seinen lange erwarteten Urteilen vom 17.9.2007 hat das Gericht zwar den Vertrauensschutz von Unternehmen bei bestimmten Unterlagen gestärkt. Aber die unternehmensinterne Korrespondenz zwischen der Unternehmensleitung und ihren Syndikusanwälten genießt nicht den gleichen Schutz wie die Korrespondenz mit externen Anwälten. Begründet wird dies damit, dass die externen Anwälte unabhängig bei ihrer Beratung seien und dadurch die Korrespondenz auch im europäischen Verständnis besonders geschützt sei. Bei Unternehmensjuristen sei dies nicht der Fall. Die Konsequenzen sind noch nicht abzusehen. „Wir haben in unserem Unternehmen beschlossen, dass wir noch genauer Unterlagen als Anwaltsunterlagen kennzeichnen werden, damit sie zunächst nicht beschlagnahmt werden können“, sagt der Chefsyndikus eines großen Unternehmens „und dann werden wir uns notfalls mit dem Gericht auseinandersetzen“, meint er weiter. „Aber wir können nicht alles an externe Anwälte übergeben, denn dies ist sowohl ein Hindernis für die internen Abläufe als auch zu teuer“. Damit haben die europäischen Richter in ihrer – bisher nicht rechtskräftigen Entscheidung – wieder eine Diskussion belebt, die in Deutschland seit einigen Jahren geführt wird. Umstritten ist dabei, ob der als Anwalt zugelassene Unternehmensjurist für das Unternehmen als Anwalt tätig ist. Die Argumente – für die schon Rechtsanwalt Konrad Redeker als einer der großen deutschen Anwälte wenig Verständnis hatte – unterstellen, dass durch die Abhängigkeit vom Arbeitgeber keine unabhängige Rechtsberatung möglich sei, da selbst bei entgegenstehenden Erklärungen im Arbeitsvertrag von einer Weisungsgebundenheit auszugehen sei. Dabei wird – darauf weist auch der Deutsche Anwaltverein zu Recht immer wieder hin – übersehen, dass auch externe Anwälte bei großen Mandaten lange nicht so unabhängig sind, wie dies oft angenommen wird. Daher werden immer wieder Forderungen laut, die Syndikusanwälte deutlich den Anwälten gleich zu stellen. Notwendig wäre dafür nur eine Klarstellung in Paragraph 46 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Doch leider fehlt hier ein übergreifender Konsens. So werden Syndikusanwälte und externe Anwälte neue Wege der Zusammenarbeit finden müssen, um die Vertraulichkeit der Beratung zu gewährleisten. Der EuG hat niemanden einem Dienst erwiesen. Befreiung in der Deutschen Rentenversicherung Wer als Rechtsanwalt zugelassen ist, ist in allen Bundesländern Pflichtmitglied in den anwaltlichen Versorgungswerken. In der Regel ist dabei immer ein Mindestbeitrag von 1/10 bis 2/10 des Beitrags – gemessen an der jeweiligen Bemessungsgrenze – zu zahlen. Doch für den angestellten Rechtsanwalt im Verband oder Unternehmen kommt, da er normaler Arbeitnehmer ist, noch die Pflichtversicherung in der Deutschen Rentenversicherung (früher Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) hinzu. Daher kann es hier zu

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Wissenswertes zum Syndikusanwalt

einer deutlichen Mehrbelastung kommen. Vermeiden lässt sich diese, wenn man von der Pflicht zur Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung befreit wird. Möglich ist dies aufgrund des § 6 SGB VI, der folgendes vorsieht: § 6 SGB VI Abs. 1: „Von der Versicherungspflicht werden befreit…. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie … Mitglied einer Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe … und zugleich kraft gesetzlicher Verpflichtung Mitglied einer berufsständischen Kammer sind …“

ES WERDEN IMMER WIEDER F O R D E R U N G E N L A U T, D I E S Y N D I K U S A N W Ä LT E D E U T L I C H D E N A N W Ä LT E N G L E I C H Z U STELLEN.

Sieht dies auf den ersten Blick sehr einfach aus, so ist es dies in der Praxis leider nicht. Denn nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung und leider auch vieler Sozialgerichte gibt es die Befreiung nur „für die Beschäftigung … wegen der sie Mitglied einer Versorgungseinrichtung…sind“. Hier wird also eine kausale Verbindung gesehen, so dass nur für die Tätigkeit als Rechtsanwalt und nicht für andere Tätigkeiten eine Befreiung erteilt wird. Dies wird mittlerweile sehr genau von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen und Aufsätzen befassen sich mit diesem Problem. Hier ein kurzer aktueller Überblick: Gerichtsentscheidungen 3 LSG Hamburg, Urt. v. 27.6.2006 - L 3 RA 37/04 3 LSG Baden-Württemberg, Urt. V. 20.9.2005 - L 3 R 5557/04 3 LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. V. 22.8.2005 - L 3 RA 72/04 3 LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.3.2004 - L 4 RA 12/03 3 LSG Hamburg, Urt. v. 20.1.2004 - L 3 RA 33 u. 45/03 3 LG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10.12.2003 - L 8 RA 91/02 3 Hilfreich: BVerfG, Beschl. v. 31.8.2004 - 1 BvR 1776/97 - BRAK-Mitt 2004, 268 Aufsätze 3 Esser, AnwBl. 2007, 17 3 Wirges, NZS 2006, 19 ff. 3 Ettwig, SGb 2005, 441 ff. 3 Huff, NJW-Editorial H. 36/2005, S. III Seit Juni 2005 findet von Seiten der Deutschen Rentenversicherung - nach Absprache mit der Arbeitsgemeinschaft Berufsständiger Versorgungswerke ein Merkblatt Verwendung (veröffentlicht ebenfalls auf den Internetseiten der Anwaltskammern), dass für eine Befreiung vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgefüllt und eingereicht werden muss. Verlangt werden Formulierungen zu vier Merkmalen: 3 Rechtsberatung 3 Rechtsentscheidung 3 Rechtsgestaltung 3 Rechtsvermittlung

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Wissenswertes zum Syndikusanwalt

DISKUSSIONEN GIBT ES ZURZEIT UM DIE FRAGE, OB EIN SYNDIKUSANWALT AUCH EINEN FACHANWALTSTITEL ERWERBEN KANN, WENN SEINE FÄLLE SICH AUS SEINER TÄTIGKEIT GERADE ALS SYNDIKUS ERGEBEN.

Werden die Voraussetzungen dargelegt (es kommt auf die gute Formulierung an), erteilt die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig die Befreiung. Dabei darf –und muss –urchaus von dem Bild eines modernen Unternehmensjuristen ausgegangen werden – die forensische Tätigkeit also nicht mit aller Macht in den Vordergrund gerückt werden. Ein Problem gibt es jedoch: Es wird davon ausgegangen, dass die vier Merkmale kumulativ vorliegen müssen. Dies halte ich für überzogen, denn ob man wirklich alle vier Merkmale erfüllen muss, um „als Rechtsanwalt im Unternehmen tätig zu sein“, ist sehr zweifelhaft. Schon der Vergleich mit der Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einer Kanzlei zeigt, dass auch diese kaum vier Merkmale erfüllen können. Drei Merkmale müssten meines Erachtens ausreichen. Bisher ist dieser Punkt aber noch nicht streitig geworden. Aber wer einmal eine Befreiung hat, für den kann es dennoch manchmal schwierige Fragestellungen geben. Was ist, wenn man die Tätigkeit im Unternehmen oder das Unternehmen wechselt? Für eine andere Tätigkeit im Unternehmen hat besondere Bedeutung der § 6 Abs. 5 SGB VI: „Die Befreiung ist auf die jeweilige Tätigkeit …. beschränkt. Sie erstreckt sich in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 …. auch auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit, wenn diese infolge ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist und der Versorgungsträger für die Zeit der Tätigkeit den Erwerb einkommensbezogener Versorgungsanwartschaften gewährleistet.“ Also: Fremde Tätigkeiten (Vertrieb etc.) genau regeln und anpassen, dann drohen keine Gefahren. Die Ausnahmeregelung umfasst auch die befristete Tätigkeit bei anderen Unternehmen (Tochtergesellschaften etc.). Syndikusanwälte und Fachanwaltschaften Diskussionen gibt es zurzeit um die Frage, ob ein Syndikusanwalt auch einen Fachanwaltstitel erwerben kann, wenn seine Fälle sich aus seiner Tätigkeit gerade als Syndikus ergeben. Ausgangspunkt ist hier der § 5 S. 1 FAO in der neuen Fassung vom 1.7.2003, der vorschreibt, dass praktische Erfahrungen als Rechtsanwalt „persönlich und weisungsfrei“ bearbeitet sein müssen. Im Grundsatz ist also auch die Tätigkeit als Syndikus geeignet um die praktischen Tätigkeiten zu erfüllen. Leider sieht dies zum Teil der BGH (Urt. v. 25.10.2006 - AnwZ [B] 80/05) noch nicht. Er verkennt, dass auch der Syndikus einen Fall weisungsfrei bearbeiten kann. Auch die praktische Erfahrung eines freien Anwalts kann hier durchaus erworben werden. Hier muss abgewartet werden, wie sich die Praxis der Kammern und die Rechtsprechung weiter entwickelt. Aus Sicht der Syndikusanwälte sind Fachanwaltstitel auf jeden Fall sinnvoll.

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Jura mal anders: Berufsperspektive Lektor im juristischen Fachverlag

Von RA Dr. Wolfgang Lent · Verlag C.H. Beck, Juristisches Lektorat · München Richter oder Staatsanwalt? Unternehmensjustitiar, Anwalt oder vielleicht doch in die Verwaltung? Wenn es um die Berufswahl geht, schlagen Juristen meist die gleichen, vielbewanderten Pfade ein. Aber es gibt auch andere, sehr reizvolle Wege. Einen davon zeigt dieser Beitrag. Palandt und Schönfelder, Sartorius, Kopp & Co. - juristische Fachbücher kennt jeder. Über ihre Entstehung wissen allerdings nur wenige Bescheid. Verlagslektoren gibt es im Vergleich zu anderen juristischen Berufsgruppen bloß vereinzelt, Stellenangebote im juristischen Lektorat finden sich selten. Wie bei jeder Berufswahl sind auch vor einer Verlagsbewerbung sorgfältige Überlegungen notwendig: Erfülle ich die formalen Voraussetzungen und bin ich von meinem eigenen Berufserwartungen her geeignet? Wie sieht der Alltag eines Lektors aus? Wie werde ich juristischer Verlagslektor? Die Anforderungsprofile sind je nach Verlag unterschiedlich. Regelmäßige Voraussetzung sind überdurchschnittliche Examina. Gerne gesehen ist eine Promotion. Fast immer wird erste Berufserfahrung gewünscht, sei es aus dem Verlagsbereich oder aus einer herkömmlichen juristischen Tätigkeit, etwa als Anwalt. Ein Berufsanfänger hat aber ebenfalls Chancen; seine Branchenaffinität kann er z.B. durch Verlagspraktika, eine passende Wahlstation im Referendariat, die frühere Mitarbeit bei einer Studentenzeitung oder ähnliche Aktivitäten dokumentieren. Die juristische Fachverlagsbranche ist immer noch vorwiegend mittelständisch geprägt, auch wenn die Konzentrationsprozesse in den letzten Jahren zugenommen haben. Einstiegsgehälter von Lektoren wachsen daher - ähnlich wie bei Juristen in Rechtsabteilungen mittelständischer Unternehmen nicht in den Himmel. Trotzdem können juristische Fachverlage nicht über zu wenige qualifizierte Bewerber auf die raren Stellen klagen. Warum? Vielleicht liegt es daran, dass Fachlektorate (gleiches gilt für Fachredaktionen) viele Juristen anziehen, die neben dem juristischen Handwerkszeug auch andere Interessen, z.B. journalistisch-redaktionelle Neigungen, mitbringen und diese beruflich verwirklichen wollen. Die Tätigkeit als Lektor bzw. Lektorin ist eine sehr spannende Möglichkeit, sich hauptberuflich mit juristischen Inhalten („Content“) und ihrer Veröffentlichung zu befassen. Wer dagegen eine eher klassische juristische Tätigkeit anstrebt, wird - dies sei offen gesagt - in einem Verlagslektorat wahrscheinlich nicht auf Dauer glücklich werden. Das Tagesgeschäft hat mit anwaltlichen Vertragsgestaltungen, Legal Due DiligencePrüfungen oder dem Verfassen klägerischer Schriftsätze kaum Gemeinsamkeiten. Juristisches Fachwissen ist für Lektoren zwar wichtig, wird aber höchst selten so vertieft benötigt, wie es in den Staatsexamina abgeprüft wird und im Anwaltsberuf die essentielle Arbeitsgrundlage ist. Stattdessen sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse gefordert, die man sich allerdings gut „on the job“ und durch Fortbildungen, z.B. Kurse der Akademie des deutschen Buchhandels, aneignen kann. Nützlich sind neben einer wirtschaftlichen,

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„produktbezogenen“ Denkweise auch Organisationstalent, Sprachgefühl und vor allem Freude am Umgang mit Autoren und ihren Texten. Ein gewandtes Auftreten und rhetorische Fähigkeiten sind ebenfalls hilfreich, wenn man eine Autorenkonferenz leitet oder bei einer Buchpräsentation eine Rede hält. Es sollte auch die Bereitschaft bestehen, sich Know-How in herstellungstechnischen Fragen von Büchern und Online-Produkten anzueignen. Die Autoren werden immer zuerst ihren Lektor anrufen, wenn sie Fragen zum Schriftbild ihres Handbuchbeitrags oder zu den Verlinkungen ihres Werkes in einem Online-Modul haben. Hier muss man als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Urheber- und verlagsrechtliche Kenntnisse sollte man zumindest in den Grundzügen mitbringen, um Honorarvereinbarungen, elektronische Verwertungsklauseln oder Rechtsfragen der Autorennachfolge sachgerecht zu erörtern.

D A S TA G E S G E S C H Ä F T H AT M I T A N WA LT L I C H E N V E RT R A G S G E S TA LT U N G E N , L E G A L D U E DILIGENCE-PRÜFUNGEN ODER D E M V E R FA S S E N K L Ä G E R I S C H E R SCHRIFTSÄTZE KAUM GEMEINSAMKEITEN.

Was macht ein juristischer Verlagslektor? Traditionell sind Lektoren in der Verlagsbranche Büchermacher: Sie lesen und beurteilen Manuskripte, redigieren sie inhaltlich und stilistisch, besprechen Änderungen mit dem Autor, kümmern sich im Zusammenwirken mit Herstellung, Werbung, Vertrieb und Presseabteilung um Typographie und Buchcover, Verlagsverträge, Werbeflyer und Buchpräsentationen, Druckauflagen und betriebswirtschaftliche Kalkulationen. In Fachverlagen werden Lektoren häufig als Produktmanager oder Content Manager bezeichnet. Schon von der Berufsbezeichnung her wird so deutlich, dass in diesem Verlagssegment neben herkömmlichen Büchern auch CD-ROMs, DVDs und Online-Datenbanken eine entscheidende Rolle spielen. Der Produktverantwortliche muss sich hier verstärkt mit technischen Fragen, etwa der medienneutralen Datenhaltung des juristischen „Contents“ befassen. Außerdem steht das Management großer Autorenteams - oft 20, 30 oder mehr Autoren für ein Projekt im Mittelpunkt der täglichen Arbeit. Dabei haben Fachlektoren bzw. Content Manager vor allem drei Aufgaben zu bewältigen: Die Produktkonzeption, die Produktrealisierung und das Produktmonitoring. Produktkonzeption – die Hauptaufgabe im juristischen Lektorat Als Lektor übernimmt man meistens Verantwortung für bestimmte Programmbereiche, z.B. – zielgruppenbezogen – die Lehrbuchliteratur zum Strafrecht oder – sachgebietsbezogen – die Literatur zum Verwaltungsprozessrecht des Verlages. Eventuell baut man eine ganze Produktreihe wie Anwaltshandbücher oder Online-Kommentare völlig neu auf. Häufiger wird es aber so sein, dass man einen Programmbereich mit unterschiedlichen, bereits bestehenden Werken übernimmt und fortentwickelt. Die Konzeption neuer Werke kann hausintern erfolgen (z.B. Planung eines Kommentars zu einem neuen Gesetz; ein Autor steht zunächst noch nicht fest) oder auf ein Projektangebot zurückgehen (z.B. Angebot eines Hochschullehrers, ein Lehrbuch zu verfassen). Dabei setzt die Produktkonzeption zunächst mit einer genauen Marktanalyse ein: Welche Werke sind in dem betreffenden Programmsegment bereits am Markt oder in Planung, wie ist ihre inhaltliche Qualität, wie gut sind ihre

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Autoren, wie ist der Zuschnitt der Werke (Umfang, Preis, Erscheinungsrhythmus). Für die inhaltliche Beurteilung ist Berufserfahrung aus der juristischen Praxis sehr nützlich. Eine große Rolle spielt die sorgfältige Zielgruppenanalyse. Ein Werk, das z.B. für Anwälte geeignet ist, eignet sich nicht unbedingt gleichermaßen für andere juristische Zielgruppen. Manche Produkte wenden sich auch an Nichtjuristen, etwa ein baurechtlicher Leitfaden für Architekten oder ein Mietrechtslexikon. Hier ist besonders auf eine zielgruppengerechte, verständliche Darstellungsweise des Autors zu achten. Gegebenenfalls hat man sich auch über die Produktform Gedanken zu machen. Für reine Printwerke sprechen z.B. Haptik, Lesbarkeit und Übersichtlichkeit. Für Online-Werke bzw. Online-Zweitverwertungen herkömmlicher Printwerke sprechen Recherchemöglichkeiten, rasche Aktualisierbarkeit sowie Hyperlink-Vernetzungen mit Rechtsprechung, Gesetzestexten, Zeitschriftenaufsätzen und Kommentaren aus der Verlagsdatenbank. In welcher Buchreihe soll das Werk erscheinen, soll es einen Paperback- oder einen Leineneinband haben, ist ein bestimmtes Printwerk für die Zweitverwertung in einem Online-Modul geeignet – auch diese Fragen sind im Lektorat zu klären. Besonders interessant und schwierig zugleich ist die Auswahl und Betreuung geeigneter Herausgeber und Autoren. Auswahlkriterien sind z.B. das berufliche Renommee eines Autors, die Qualität seiner bisherigen einschlägigen Publikationen und seine (langfristige) Schreibmotivation. Auch Empfehlungen bewährter Hausautoren helfen weiter. Von großer Bedeutung ist stets die Termintreue – ein Buchprojekt mit 30 Autoren wird möglicherweise durch einen einzigen unzuverlässigen Autor, der sein Manuskript nicht rechtzeitig abliefert, zum Scheitern gebracht. Ein „Fehlgriff“ bei der Autorenauswahl kann daher für den Verlag kostspielig werden. DER LEKTOR MUSS AUF DIE B E T R I E B S W I RT S C H A F T L I C H E K A L K U L AT I O N A C H T E N , D I E D U R C H Z U U M FA N G R E I C H E AUTORKORREKTUREN IN DEN S AT Z FA H N E N B E L A S T E T W I R D .

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Von der Wiege bis zur Bahre: Produktrealisierung & Produktmonitoring Der Verlagsvertrag ist geschlossen, der Autor hat sein Manuskript geschrieben und liefert es beim Verlag ab. Jetzt beginnt die eigentliche Phase der Produktrealisierung. Im Lektorat wird das Manuskript inhaltlich und redaktionell durchgesehen. Bei Mehrautorenwerken besteht zumeist ein größerer Vereinheitlichungsbedarf. Wichtig – und in der Praxis häufig problematisch – ist die Einhaltung der vertraglich vorgegebenen Umfangsbegrenzungen. Umfangsüberschreitungen können das geplante Kostenbudget eines Werkes sprengen und damit die ursprünglichen Kalkulationsgrundlagen hinsichtlich Papierdisposition, Druckkosten etc. über den Haufen werfen. Hier ist kluges Verhandeln mit Herausgebern und Autoren gefragt, um Kürzungen ohne inhaltlichen Substanzverlust durchzusetzen. In der Realisierungsphase spielt die Zusammenarbeit mit den anderen Fachabteilungen des Verlages eine zentrale Rolle, vor allem der Herstellungsabteilung: Sie koordiniert Satz und Druck eines Werkes durch externe Dienstleister. Der Lektor muss dabei z.B. auf die betriebswirtschaftliche Kalkulation achten, die durch zu umfangreiche Autorkorrekturen in den Satzfahnen belastet wird. Fingerspitzengefühl ist auch für die Findung eines marktgängigen Ladenpreises erforderlich.

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Nach Erscheinen des Werkes ist die Arbeit noch lange nicht getan. Gerade in der Einführungsphase der ersten Monate sind intensive Marketing- und Vertriebsmaßnahmen nötig – schließlich ist das Produkt noch nicht bekannt und muss über Zeitschriftenanzeigen, aber auch Direktmailings, Pressemitteilungen und andere Aktionen erst publik gemacht werden. In Werbe-, Presseund Vertriebsbesprechungen ist hier die fundierte Lektoratseinschätzung gefragt.

MANCHE PRODUKTE WENDEN SICH AUCH AN NICHTJURISTEN, E T WA E I N B A U R E C H T L I C H E R L E I T FA D E N F Ü R A R C H I T E K T E N ODER EIN MIETRECHTSLEXIKON.

Der Markt für juristische Literatur ist schnelllebig. Gesetzesreformen oder neue höchstrichterliche Urteile können schon einige Monate oder ein knappes Jahr nach der Publikation zur Veraltung eines Werkes und damit zum Absatzrückgang führen. Im Lektorat muss daher der Produktzyklus sehr sorgfältig „von der Wiege bis zur Bahre“ überwacht werden, um zum geeigneten Zeitpunkt die Neuauflage eines Kommentars, Praktikerhandbuchs oder Lehrbuchs zu planen („Produktmonitoring“). Eventuell sind für die Neuauflage dann modifizierte inhaltliche Schwerpunkte, neue Autoren, ein geänderter Umfang oder ein geänderter Preis gegenüber der Vorauflage angezeigt. Damit schließt sich der Kreis zur Produktkonzeption – konzeptionelle Überlegungen sind nicht nur bei Neuerscheinungen, sondern fast immer auch bei Neuauflagen anzustellen. Fazit Lektor ist eine sehr gute Berufsperspektive für vielseitig qualifizierte Juristen mit einer Affinität zur Verlags- und Medienbranche. Gerade die Unterschiedlichkeit der täglich zu bewältigenden Aufgaben macht den Reiz der Verlagsarbeit aus. Entscheidend für den dauerhaften Erfolg im juristischen Lektorat dürfte letztlich vor allem der geschickte Umgang mit den hochrangigen Autoren aus Wissenschaft und Praxis sein. Die Autoren und ihre Werke sind die Existenzgrundlage jeden Verlages. Scherzhaft hat es der Schriftsteller Douglas Coupland („Generation X“, „Miss Wyoming“) einmal so formuliert: „Editing means always answering the phone when the author calls. Do that and everything else doesn´t matter.”

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Eine erste Evaluation der Juristenausbildungsreform

Die Reform der Juristenausbildung – Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft

von Rechtsanwältin Anabel von Preuschen Bundesrechtsanwaltskammer · Berlin

Die Diskussion über die Zukunft der Juristenausbildung ist gegenwärtig so präsent wie immer. Eine Veranstaltung reiht sich an die nächste, seien es Expertengremien, Symposien oder Podiumsdiskussionen. Thema all dieser Veranstaltungen ist der Bologna-Prozess. Es wird diskutiert, wie eine konsekutive Studienstruktur mit Bachelor- und Master-Studiengängen das altbewährte System des deutschen rechtswissenschaftlichen Studiums ablösen kann. Diese Diskussionen sind wichtig, da man nicht starr verharren darf, ohne weitere Reformen, die die Juristenausbildung qualitativ verbessern könnten, in den Blick zu nehmen. Allerdings sollte man vor lauter Diskussionen über die Zukunft der Ausbildung des juristischen Nachwuchses nicht die Vergangenheit und Gegenwart der Juristenausbildung vergessen – nämlich die Veränderungen, die sich durch das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung, das am 01.07.2003 in Kraft getreten ist, ergeben haben. Welches waren die Ziele der Reform? Hat sie sich bewährt? Wie können die Errungenschaften der letzten Reform in eine mögliche Neustrukturierung des Studiums durch die Grundsätze der Bologna-Erklärung integriert werden? Die Ziele der Reform der Juristenausbildung aus dem Jahre 2002 Durch die Reform sollte zum einen die internationale Orientierung in der Juristenausbildung verstärkt werden. Es wurden daher fremdsprachliche Pflichtveranstaltungen in den Kanon der zu lehrenden Fächer an den Universitäten aufgenommen. Die bisherige Struktur der Wahlfächer wurde verändert, an ihre Stelle sind Schwerpunktbereiche getreten, die von den Universitäten in eigener Verantwortung geprüft werden und 30 % der endgültigen Examensnote ausmachen. Ein wichtiges Reformziel war es, die Ausbildung an die Realität anzupassen, dass ca. 80 % der Absolventen des 2. Staatsexamens den Beruf des Rechtsanwalts ergreifen. Deshalb wurde die anwaltsorientierte Ausbildung an den Universitäten und vor allem im Vorbereitungsdienst verstärkt. Die Dauer der Pflichtstation beim Rechtsanwalt im Vorbereitungsdienst wurde auf neun Monate erhöht. Die Stärkung des Anwaltsbezugs in Studium und Vorbereitungsdienst wurde gesetzlich auch durch eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) manifestiert. In § 73 Abs. 2 Nr. 9 BRAO wurde den Rechtsanwaltskammern erstmals gesetzlich eine Verpflichtung auferlegt, bei der Ausbildung und Prüfung der Studierenden und der Referendare mitzuwirken, insbesondere durch das Vorschlagen von qualifizierten Arbeitsgemeinschaftsleitern und Prüfern. Neben der Einbeziehung der anwaltlichen Sichtweise in die Lehrveranstaltungen sollten auch nichtjuristische Fähigkeiten, die in der rechtsprechenden, verwaltenden und rechtsberatenden Praxis von Bedeutung sind, gefördert werden. Hierzu gehören interdisziplinäre Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation und Vernehmungslehre.

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Eine erste Evaluation der Juristenausbildungsreform

Evaluation der Reform der Juristenausbildung Seit der Reform hatten die Universitäten nunmehr vier Jahre Zeit, um die Neuerungen umzusetzen. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister beschloss im November 2005, die Reform zu evaluieren, auch mit Blick auf weiteren Reformbedarf. Der hierfür zuständige Koordinierungsausschuss soll in diesem Jahr hierüber berichten. Der Ausschuss hat für die Bereiche Studium, Referendariat und Arbeitgeber drei Fragebögen entwickelt. Diese können auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Justizministeriums ausgefüllt werden (http://www.justiz.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/evaluation/index.php). Nach Aussage des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts Bayern anlässlich des Deutschen Juristen-Fakultätentages am 08.06.2007 in München liegen zwar noch keine aussagekräftigen Ergebnisse vor, es lasse sich aber die Tendenz erkennen, dass die Internationalisierung des Studiums gelinge. Bei den Arbeitgebern hingegen sei die Reform bei der Hälfte der Befragten unbekannt, insgesamt werde nach wie vor kritisiert, dass Studium und Referendariat zu sehr auf den Richterberuf abstellten.

D I E I N F O R M AT I O N D E R STUDIERENDEN ÜBER DEN A N WA LT L I C H E N A R B E I T S M A R K T IST VOR DEM HINTERGRUND WICHTIG, DASS DER ZULAUF ZUM JURISTISCHEN STUDIUM U N G E B R O C H E N I S T.

Auch die Anwaltschaft nimmt ihre Aufgaben im Rahmen des Studiums und Referendardienstes sehr ernst. Aus diesem Grund entwickelte der Ausschuss Juristenausbildung der Bundesrechtsanwaltskammer Anfang 2006 einen Fragebogen, um den Stand der Umsetzung der Reform mit Blick auf die Anwaltsorientierung an den juristischen Fakultäten in Deutschland abzufragen. Abgefragt wurde durch den Fragebogen die Integration der anwaltlichen Praxis in alle Phasen des juristischen Studiums, d.h. die Information der Studierenden über den anwaltlichen Arbeitsmarkt, die Integration der anwaltlichen Sichtweise in das Pflichtfachstudium und in die Prüfungen, die Ausrichtung der Forschung, Zusatzangebote der Fakultäten mit anwaltlichem Bezug und die Zusammenarbeit zwischen Fakultät und regionaler Rechtsanwaltskammer. Die Rücklaufquote der Fragebögen war sehr erfreulich (95%). Die Antworten der Fakultäten wurden im Frühjahr 2006 ausgewertet, so dass sich die nachfolgenden Ergebnisse auf diesen Zeitraum beschränken. Auf einige Fragen, z.B. die Einbeziehung der anwaltlichen Sichtweise in die universitäre Examensprüfung, konnten manche Universitäten noch keine Antwort geben, da die Reform erst seit kurzem angelaufen war, und noch keine bzw. erst wenige Studierende das Examen durchlaufen hatten. Die Information der Studierenden über den anwaltlichen Arbeitsmarkt ist vor dem Hintergrund wichtig, dass der Zulauf zum juristischen Studium ungebrochen ist und dass ca. 80% der Absolventen des 2. Staatsexamens Rechtsanwalt werden. Die meisten Universitäten (87 %) gaben an, dass sie die Studierenden über ihre zukünftigen Berufsaussichten informieren. Wie dies geschieht, ist jedoch sehr unterschiedlich. Die Spanne reicht von beiläufigen Informationen im Rahmen von Vorlesungen zu – idealerweise – speziellen Informationsveranstaltungen für Abiturienten und Studienanfänger.

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Eine erste Evaluation der Juristenausbildungsreform

EIN WESENTLICHES ZIEL DER R E F O R M WA R D I E E I N B I N D U N G D E R A N WA LT S C H A F T I N D I E JURISTISCHE AUSBILDUNG. DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN D E N J U R I S T I S C H E N FA K U LT Ä T E N UND DEN REGIONALEN RECHTS-

Fast alle Universitäten (90%) berichteten, Lehrveranstaltungen anzubieten, die regelmäßig rechtliche Fragen aus anwaltlicher Sicht zumindest auch behandeln. Während dies naturgemäß vor allem in den Schwerpunktgebieten geschieht, die anwaltlich geprägt sind, werden in den Pflichtveranstaltungen vor allem die prozessualen Lehrveranstaltung genannt. Diese werden durch Professoren oder Rechtsanwälte durchgeführt, weniger oft wurde eine Tandem-Lösung (Professor und Praktiker führen eine Lehrveranstaltung gemeinsam oder im Wechsel durch) genannt.

A N WA LT S K A M M E R N I S T H I E R F Ü R E I N W I C H T I G E R S C H R I T T.

Die Einbindung des Anwaltsbezugs in die Zwischenprüfungen ist gering (33 %). Dies liegt anscheinend daran, dass es einfacher wird, den Studierenden die Anwaltssicht zu vermitteln, je mehr materielles und vor allem prozessuales Wissen sie haben. Dies wurde auch auf der Hans-Soldan-Tagung, die sich einmal im Jahr mit der anwaltsorientierten Juristenausbildung befasst, im Juni 2006 in Hannover deutlich. Entsprechend mehr Universitäten (72 %) gaben an, dass die anwaltliche Praxis in die universitäre Examensprüfung einbezogen wird. Diese Zahl wurde allerdings dadurch relativiert, dass 26 % angaben, die anwaltliche Sichtweise werde nur berücksichtigt, wenn der Schwerpunktbereich die Anwaltspraxis zum Gegenstand habe. Ein wesentliches Ziel der Reform war die Einbindung der Anwaltschaft in die juristische Ausbildung. Die Zusammenarbeit zwischen den juristischen Fakultäten und den regionalen Rechtsanwaltskammern ist hierfür ein wichtiger Schritt. Die Umfrage ergab hierzu ein differenziertes Bild. Ein Drittel der juristischen Fakultäten konnten im Frühjahr 2006 von einer festen, institutionalisierten Zusammenarbeit mit der regionalen Rechtsanwaltskammer berichten. Ein weiteres Drittel machte zu der Frage keine Angaben oder berichtete, es gebe keine Zusammenarbeit. Die restlichen Fakultäten gaben an, dass eine lockere Zusammenarbeit bestehe oder diese gerade intensiviert werde. Die gebräuchlichste Art der Zusammenarbeit ist die gemeinsame Auswahl von Lehrbeauftragten. Anwaltsorientierte Zusatzqualifikationen existieren an mehr als der Hälfte der juristischen Fakultäten in Deutschland, sowohl für Studierende, oft mit der Möglichkeit, ein Zertifikat zu erhalten, als auch für Rechtsreferendare und Anwälte im Rahmen von Master-Studiengängen. An der Mehrzahl der Universitäten wird außerdem anwaltsorientiert geforscht. Insgesamt stellte sich heraus, dass an einigen Fakultäten die Ausrichtung des Studiums auf den Anwaltsberuf hervorragend funktioniert, an vielen Fakultäten aber leider noch in den Kinderschuhen steckt. Auf den endgültigen Bericht des Koordinierungsausschusses der Justizministerkonferenz darf man also gespannt sein. Aber auch wenn die Ergebnisse der Fragebogenaktion nächstes Jahr vorgestellt werden, ist es doch noch zu früh, um von einer vollständigen Evaluation der Reform sprechen zu können. Sie kann erst dann endgültig bewertet werden, wenn die ersten Absolventen des neuen Systems in den Arbeitsmarkt eintreten. Da das Gesetz laut einer Übergangsregelung

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Eine erste Evaluation der Juristenausbildungsreform

nicht für Studierende galt, die vor In-Kraft-Treten des Gesetzes ihr Studium aufgenommen und sich bis zum 1.7.2006 zur ersten Staatsprüfung gemeldet haben, und da zu bedenken ist, dass sich eine Reform erst etablieren muss, ist davon auszugehen, dass verlässliche Aussagen erst in ein paar Jahren getroffen werden können. Schon jetzt von einer gescheiterten Reform zu reden, hieße, die Erfolge, die durch das Gesetz errungen wurden, kaputt zu reden und ihr jegliche Chancen zu nehmen, ihre volle Wirkung zu entfalten. Die nächste Reform Die nächste Reform lässt nicht auf sich warten. Wie in vielen anderen Bereichen, streckt Europa jetzt auch nach der Juristenausbildung die Hand aus. Alles deutet darauf hin, dass das rechtswissenschaftliche Studium nicht von einer Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengänge verschont bleiben wird. Doch dadurch wird eine Evaluation der letzten Reform nicht hinfällig. Die damaligen Reformziele sollten auch im System von Bologna weiter Bestand haben bzw. sind mit denen der Bologna-Erklärung (z.B. die Internationalisierung des Studiums) identisch. Ziel sollte es daher sein, die bewährten Elemente der deutschen Juristenausbildung, zu denen die einheitsjuristische Ausbildung und die Staatsexamen gehören, mit den Errungenschaften der letzten Reform und den Zielen des Bologna-Prozesses zusammenzuführen.

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Vermeidbare Fehler bei der Kanzleigründung

Der Berufseinstieg von Kanzleigründern Von Thomas Wolf, M.A. · wissenschaftlicher Mitarbeiter des Soldan Instituts für Anwaltmanagement · Essen

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind Nachwuchssorgen im Bereich der anwaltlichen Rechtsdienstleistung nahezu unbekannt. Im Gegenteil, jährlich nehmen knapp 20.000 Studierende in Deutschland ein Studium der Rechtswissenschaften auf. Der Gesamtzahl von knapp 90.000 studierenden Nachwuchsjuristen stehen ca. 220.000 Angehörige juristischer Berufe gegenüber, von denen knapp zwei Drittel Rechtsanwälte sind. Dies weist deutlich darauf hin, dass junge Berufsstarter schwere Einstiegsbedingungen am Markt anwaltlicher Dienste antreffen. Nach der juristischen Ausbildung und der Zulassung zur Anwaltschaft wählt rund ein Drittel eines Jahrgangs aus unterschiedlichen Motiven den Weg in die Selbständigkeit. Immer häufiger ist einer der Beweggründe eine berufliche Perspektivlosigkeit, die darauf zurückzuführen ist, dass im öffentlichen Sektor und der Justiz kaum neue Stellen für Juristen geschaffen werden. I. Herausforderungen der Anwälte auf dem Arbeitsmarkt Der Anwaltsmarkt in Deutschland ist seit Jahren durch ein starkes Wachstum charakterisiert. Anfang des Jahres 2007 waren 143.830 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen. 1999 waren es noch unter 100.000. Folge des Expansionsdrucks ist eine zunehmende innere Differenzierung der Anwaltschaft in Generalisten und Spezialisten. Augenfällig wird diese Entwicklung am Beispiel der Fachanwaltschaften: Eine kontinuierlich wachsende Zahl von Fachanwälten geht einher mit einem ständig erweiterten Kreis von Rechtsgebieten, in denen eine Fachanwaltschaft erworben werden kann. Zu Beginn des Jahres 2007 lag die Zahl der insgesamt verliehenen Fachanwaltstitel bei 27.953. In diesem Markt stehen Anwälte zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn vor einer doppelten Herausforderung: Zum einen sind sie einer zunehmenden Konkurrenz ausgesetzt, zum anderen stehen sie sehr früh unter einem erheblichen Spezialisierungsdruck. Diejenigen Nachwuchsanwälte, die eine Kanzlei gründen wollen, werden mit einem weiteren Problem konfrontiert: In der Regel mangelt es Existenzgründern sowohl an kaufmännischen Kompetenzen als auch an unternehmerischen Konzepten, was vor allem in der fehlenden Praxisorientierung der juristischen Ausbildung begründet sein dürfte. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Kanzleiführung werden im Rahmen des Jurastudiums ebenso wenig vermittelt wie Marketing-Fachwissen, das bei Aufbau und Vermarktung der eigenen Kanzlei nahezu unverzichtbar ist. II. Traumberuf oder Existenzgründung aus Verlegenheit? Um die genaueren Umstände der Existenzgründung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten analysieren zu können, hat das Soldan Institut für Anwaltmanagement das „Soldan Gründungsbarometer“ initiiert. In der als Panel angelegten Untersuchung werden Rechtsanwälte des Zulassungsjahrgangs 2003 in regelmäßigen Abständen zu ihrer beruflichen Situation befragt. Auf diese Weise wird es möglich, Determinanten eines erfolgreichen

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Vermeidbare Fehler bei der Kanzleigründung

Berufsstarts sowie Erfolgsfaktoren für die Etablierung und Durchsetzung einer Kanzlei am Markt rechtlicher Dienste bestimmen zu können. Im Mai 2006 wurde eine erste Studie aus dieser Reihe veröffentlicht, deren Ergebnisse verdeutlichen, dass 43% aller befragten Junganwälte ursprünglich nicht den Beruf als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin ergreifen wollten. 42% der befragten Junganwälte gehen der Anwaltstätigkeit im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses nach, während 11% als freie Mitarbeiter und 13% als Syndikusanwälte tätig sind. Rund ein Drittel der befragten Anwältinnen und Anwälte des Zulassungsjahrgangs 2003 haben den Weg in die Selbständigkeit gewählt und eine eigenen Kanzlei gegründet (66% von ihnen eine Einzelkanzlei, 15% eine Sozietät und 19% eine Bürogemeinschaft).

EINE KONTINUIERLICH WACHSENDE ZAHL VON FACHANWÄLTEN GEHT EINHER MIT EINEM STÄNDIG ERWEITERTEN KREIS VON RECHTSGEBIETEN, IN DENEN EINE FACHANWALTSCHAFT ERWORBEN WERDEN KANN.

Diese Gründer wurden nach den Motiven für ihren Entschluss zur Existenzgründung gefragt: Als wichtigstes Motiv für die Gründung einer eigenen Kanzlei geben knapp zwei Drittel der Befragten (61%) den expliziten Wunsch nach einer selbständigen Tätigkeit an, wohingegen 42% aufgrund fehlender Aussichten auf eine anderweitige Stelle unternehmerisch tätig werden. 14% geben darüber hinaus an, dass eine aus ihrer Sicht schlechte Erfahrung als angestellter Anwalt sie dazu bewegt habe, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Im Vergleich zu früheren empirischen Erhebungen ist der Anteil derjenigen, die aufgrund äußerer Umstände eine Existenzgründung vorgenommen haben, deutlich angestiegen. Erfolgt also die Gründung einer eigenen Kanzlei immer öfter aus Verlegenheit? Für diese These spricht, dass Kanzleigründer deutlich schlechtere formale Qualifikationsmerkmale (durchschnittliche Noten in den beiden juristischen Staatsexamina) aufweisen als beispielsweise ihre in Sozietäten angestellten Kollegen. Die Gründung einer eigenen Kanzlei wäre also eher als Reaktion auf einen äußeren Umstand denn als Ausdruck eines inneren Impetus zu werten. Gegen diese These spricht allerdings der von der Mehrheit der Befragten geäußerte primäre Wunsch nach einer selbständigen Tätigkeit. Dieser Wunsch ist jedoch nicht bei allen Gründern gleichmäßig stark ausgeprägt. Während beispielsweise die überwiegende Mehrheit der Gründer von Sozietäten (80%) angibt, dass sie mit der Existenzgründung ihrem Wunsch nach Selbständigkeit folgen, ist dieses Motiv bei Gründern von Einzelkanzleien und Bürogemeinschaften deutlich seltener vorhanden (57% bzw. 52%). Den Mangel an Perspektiven beklagen deutlich mehr Gründer von Bürogemeinschaften und Einzelkanzleien (52% bzw. 43%), während dies lediglich für 30% der Sozietätsgründer von Relevanz ist. III. Gründung nach Plan? Um eine Analyse der Finanzierungs- und Managementaspekte in der Gründungsphase einer Kanzlei durchführen zu können, wurden die Gründer gefragt, ob sie eine Beratung im Vorfeld der Gründung in Anspruch genommen bzw. ob sie einen Businessplan erstellt hätten.

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Vermeidbare Fehler bei der Kanzleigründung

Trotz der Tatsache, dass eine mangelhafte Planung und fehlende betriebswirtschaftliche Kenntnisse als Hauptursache für das Scheitern von Kanzleigründungen angesehen wird, nutzt die überwiegende Mehrheit von 83% der Befragten die einschlägigen Beratungsangebote nicht. Im Vergleich zu früheren empirischen Erhebungen ist der Anteil derer, die sich in dieser entscheidenden Phase der Unternehmensgründung nicht beraten lassen, weiter angestiegen. Allerdings muss auch hier differenziert werden. Während sich ein Viertel der Sozietätsgründer beraten lässt, nehmen lediglich 20% der Gründer von Einzelkanzleien und 15% der Gründer von Bürogemeinschaften ein Beratungsangebot in Anspruch. INSGESAMT LÄSST SICH FESTH A LT E N , D A S S S T R AT E G I S C H DURCHDACHTE UND KONZEPTIONELL ERARBEITETE GRÜNDUNGEN V O N A N WA LT S K A N Z L E I E N D U R C H J U N G E A N W Ä LT E E H E R D I E A U S NAHME ALS DIE REGEL DARSTELLEN.

Dem weitgehenden Verzicht auf eine Gründungsberatung entspricht die Nicht-Erstellung eines Businessplans. 61% aller befragten jungen Existenzgründer legen ihrem Unternehmen keine schriftliche Konzeption zugrunde. Dabei dienen Pläne dazu, grundsätzliche strategische Entscheidungen unter Einschluss klarer Entwicklungsziele für die zu gründende Kanzlei zu treffen und die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Kanzlei im Sinne einer Planung des Leistungsprogramms, der Personal- und Sachmittelorganisation, der Standortplanung und nicht zuletzt der Marketingplanung programmatisch zu fixieren. Ein relativ großer Anteil der Sozietätsgründer sowie der Gründer von Bürogemeinschaften (45% bzw. 44%) erstellt ein schriftliches Konzept der neu zu gründenden Kanzlei, während lediglich 36% der Einzelkanzleigründer diese strategische Option in Betracht ziehen. Insgesamt lässt sich festhalten, dass strategisch durchdachte und konzeptionell erarbeitete Gründungen von Anwaltskanzleien durch junge Anwälte eher die Ausnahme als die Regel darstellen. Im Gegenteil lässt die Analyse den Schluss einer abnehmenden Professionalisierung hinsichtlich der Gründungsplanung von Kanzleien bei einer gleichzeitigen Zunahme von „Verlegenheitsgründungen“ zu: Viele Gründer geraten auf diese Weise in eine Verzettelungskrise und ihre Kanzleigründungen scheitern bereits, bevor sie die Chance erhalten, sich am Markt rechtlicher Dienste zu beweisen. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken und um auf die enorme Bedeutung einer sowohl betriebswirtschaftlich fundierten als auch unter Berücksichtigung von Marketingaspekten durchgeführten Gründung hinzuweisen, hat das Soldan Institut einen kurzen Leitfaden erstellt, der Gründern bei der enorm bedeutungsvollen Erarbeitung eines Gründungskonzepts bzw. eines Businessplans unterstützen soll. Eine detailliertere Version des Businessplans als die im Folgenden dargestellte ist ebenso unter www.soldaninstitut.de abrufbar wie weiterführende Literatur zum Thema. IV. Leitfaden zur Gründung von Kanzleien Die Gründung einer Kanzlei ist mit gewissen Risiken verbunden, derer sich jeder Gründer bewusst sein sollte. Um sich die Herausforderungen, Chancen und Risiken einer Gründung zu vergegenwärtigen, sollte vor der eigentlichen Existenzgründung ein Gründungskonzept in Form eines Businessplans erstellt

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Vermeidbare Fehler bei der Kanzleigründung

werden. Ziel des Plans ist es, ein Bewusstsein für die Problemlage zu entwickeln, die eigene Strategie zu durchdenken und fundiert zu formulieren. 1. Zusammenfassung des Unternehmenskonzepts An den Beginn eines jeden Businessplans sollte eine kurze, alle Teilbereiche der schriftlichen Gründungsplanung zusammenführende Zusammenfassung gestellt werden. Die Zusammenfassung des Unternehmenskonzepts erfordert eine präzise und knapp gehaltene Darstellung der wesentlichen Aspekte des Gründungsvorhabens. Dies beinhaltet eine Beschreibung des Leistungsangebots der Kanzlei, den Nutzen der angebotenen anwaltlichen Rechtsdienstleistung für die Mandanten, die Kompetenzen der Kanzlei sowie ihre voraussichtliche Entwicklung.

D I E B E T R I E B S W I RT S C H A F T L I C H E G R U N D P L A N U N G U M FA S S T D I E WA H L D E S S TA N D O RT E S , D I E FESTLEGUNG DER KANZLEIAUSS TAT T U N G U N D D I E P E R S O N A L PLANUNG.

2. Situationsanalyse a) Analyse der Gründerpersönlichkeit Ein erster Schritt in die Selbständigkeit ist die Analyse des eigenen Profils, der eigenen Stärken und Schwächen, um sich selbst zu vergewissern, ob man sich zum selbständigen Rechtsanwalt eignet oder nicht. Überprüft werden neben den persönlichen und fachlichen Kompetenzen dabei auch die eigenen Wertorientierungen, Führungsqualitäten und die eigene Risikobereitschaft. b) Marktanalyse Die Marktanalyse hilft bei der Einschätzung der Chancen und Risiken der Neugründung. Problematisch ist die Gewinnung gesicherter Daten über den Anwaltsmarkt, da verfügbare Statistiken zum einen selten und zum anderen nur eingeschränkt verwertbar sind. Geboten ist daher sowohl die kritische Prüfung der Quellen als auch ein abschließender Vergleich der eigenen Einschätzung mit Expertenmeinungen aus anderen Bereichen (Steuerberater, Vertreter von Banken etc.). Die Analyse sollte sowohl aus einer Konkurrenzund Wettbewerbsanalyse (Zahl der anderen Kollegen am Ort, Spezialisierungen der Wettbewerber sowie deren Stärken und Schwächen) als auch aus einer Analyse des Zielmarktes (Definition des Mandantenkreises) bestehen. 3. Beschreibung des Unternehmens a) Strategische Ausrichtung Gerade auf einem Sättigungstendenzen aufweisenden Markt ist es überlebenswichtig, eigene Ideen zu entwickeln, anstatt fremde zu kopieren. Ziel der strategischen Ausrichtung ist die Erstellung eines spezifischen Kanzleiprofils in einem klar umrissenen Marktumfeld, um sich von den Wettbewerbern abzuheben. Es geht um die Definition kurz- und mittelfristiger Ziele sowie um die Entwicklung eines dementsprechenden Leistungsangebots für die in der Marktanalyse definierten Zielgruppe. b) Betriebswirtschaftliche Planung Die betriebswirtschaftliche Grundplanung umfasst die Wahl des Standortes, die Festlegung der Kanzleiausstattung (Einrichtung, Technik etc.) und die Personalplanung (Zahl der Mitarbeiter, Anforderungsprofil etc.).

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Vermeidbare Fehler bei der Kanzleigründung

4. Marketingkommunikation Gerade in der Gründungsphase ist es wichtig, öffentlich Präsenz zu zeigen. Dies erschöpft sich nicht in den üblichen Werbemaßnahmen (z.B. Annoncen in den Gelben Seiten), sondern erfordert die Entwicklung einer strategisch ausgerichteten Marketingkommunikation, um die unmittelbare Kontaktaufnahme zu den anvisierten Mandanten zu fördern (z.B. Einladung zur Kanzleieröffnung, Inhouse-Seminare, Mandantenbriefe, Kanzleibroschüren, Artikel in (Fach)Zeitschriften etc.). 5. Zukunftsaussichten / Risikobewertung Für die Bewertung möglicher Risiken empfiehlt es sich, verschiedene Szenarien für die zu gründende Kanzlei durchzuspielen (Normalfall, „worst case“, „best case“). Analysiert werden sollten dabei Eintrittswahrscheinlichkeiten, Umsätze, Preise und Konstanten der verschiedenen Szenarien. 6. Finanzplan Der Finanzplan sollte einen Zeitraum von fünf Jahren abdecken und folgende Kalkulationen umfassen: 3 Investitionsplan (Auflistung der Gründungsinvestitionen wie Robe, Einrichtung, EDV etc.) Finanzierungsplan (Quellen der finanziellen Mittel für die Gründung wie z.B. Eigenkapital, Darlehen von Bekannten, Bankkredite etc.) 3 Kostenplan (Kalkulation der laufenden Kosten als monatliche Durchschnittskosten für fünf Jahre. Aufgelistet werden dabei fixe sowie variable Kosten, d.h. Kosten die unabhängig vom Umsatz anfallen sowie Kosten aufgrund geschäftlicher Aktivitäten) 3 Umsatzplan (Erwartung der Nettolöhne, die aus der anwaltlichen Dienstleistung entstehen) 3 Rentabilitätsplan (Gegenüberstellung der kalkulierten Kosten mit dem erwarteten Umsatz, so dass sich Erfolgsaussichten darstellen lassen. Bei einem Minus sollte man die Teilpläne noch einmal sorgfältig durchrechnen) 3 Liquiditätsplan (Hier werden wie beim Umsatzplan Einnahmen und Ausgaben in Relation zueinander gesetzt. Allerdings werden sie konkreten Monaten, in denen sie tatsächlich anfallen, zugeordnet. Mit diesem Plan lässt sich die betriebliche Zahlungsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt planen, so dass der Liquiditätsplan ein wichtiges betriebliches Kontroll- und Steuerungselement darstellt). Im Jahr 2008 wird das Soldan Institut für Anwaltmanagement im Rahmen des „Gründungsbarometers“ erneut die Anwälte des Zulassungsjahrgangs 2003 nach ihrer beruflichen Entwicklung befragen. Darüber hinaus erscheint zu Beginn des Jahres 2008 das Statistische Jahrbuch der Anwaltschaft, in dem aktuelle Entwicklungen auf dem anwaltlichen Rechtsdienstleistungsmarkt und Veränderungen der Strukturmerkmale des anwaltlichen Berufsbildes in Form einer Datensammlung dokumentiert werden.

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Die richtige Einstellung.


Medien-Einmaleins für Anwälte

Anwaltsmarketing: Wie funktionieren Medien?

Dr. Tobias Gostomzyk · Rechtsanwalt · Hannover

Was wir über die Welt wissen, wissen wir durch die Medien. Sie glauben das nicht? Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Durchschnittlich kommt jeder Deutsche über 18 Jahren auf etwa zehn Stunden Medienkonsum pro Tag. Davon entfallen 220 Minuten aufs Fernsehen, 221 Minuten aufs Radio und 44 Minuten aufs Internet. Hinzu kommen Zeiten für das Lesen von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern. Die Nutzung von CDs, DVDs und MP3s nicht zu vergessen. Addieren Sie acht Stunden gesunden Schlaf, dann bleiben sechs Stunden für außermediale Welterfahrung – oder in Ihrem Fall: produktive Arbeit. Zehn Stunden – diese Größenordnung sollten Sie sich merken: Nicht nur, um Ihre Arbeitsleistung effizienter zu gestalten, sondern auch, um künftige Klienten besser zu erreichen. Sicher bleibt die zwischenmenschliche Begegnung für das Marketing unverzichtbar. Sie sollten als Anwalt weiterhin Vorträge halten, auf Kongresse gehen und sich zum Businesslunch treffen. Doch daneben bieten Medien eine Reichweite, die sich auf persönlichem Wege nicht erzielen lässt. Zusätzlich verstärkt Medienpräsenz die Bindung im persönlichen Kontakt („Ich habe Sie im Fernsehen gesehen…“) oder verhilft sogar zu Prominenz – ohne gleich Popstar zu sein. Man denke nur an Rechtsanwälte wie Jobst-Hubertus Bauer, Arbeitsrechtler der Kanzlei Gleiss Lutz, oder Christian Schertz, Prominentenanwalt aus Berlin, die mit großer Virtuosität auf der Medienklaviatur spielen. Den Vorteil daraus sehen Journalisten eher als Juristen (vgl. etwa Andreas Kurz, wenn der Anwalt hilfe braucht, FTD., 07.03.2007; Joachim Jahn, Ein bisschen Charme und Gelassenheit helfen. Vom Umgang zwischen Anwälten und Mandanten, AnwBl 2005, S. 744 ff.; Michael Schmuck, Heiße Luft. PR von Anwälten für Anwälte, prmagazin 2007, S. 37 ff.; Nicola de Paoli, Anwälte lassen Geschäftschancen verstreichen, AnBl 2005, S. 621). Sie kennen eben ihr Geschäft. Einfallstore für Anwälte Wie aber komme ich als Anwalt in die Medien? Strategien gibt es viele. Nehmen wir Georg M. Oswald, Schriftsteller und Rechtsanwalt. Aufmerksamkeit erregte er bislang nicht durch spektakuläre Mandate wie bei JUVE, Verlag für juristische Information, publiziert. Vielmehr schreibt er viel beachtete Romane („Lichtenbergs Fall“, „Vom Geist der Gesetze“) und Zeitungskolumnen. Das Publizieren ist Oswalds öffentlichkeitswirksamer Nebenberuf. Schlecht fürs Hauptgeschäft wird er nicht sein. Auch Ralf Höcker, Rechtsanwalt für Marken- und Medienrecht, ist ein Beispiel. Mit seinen Lexika der Rechtsirrtümer hat er nicht nur zigtausendfach verkaufte Bestseller geschrieben, sondern auch Fernsehbekanntheit erlangt. Inzwischen geht er gar – mit abendfüllendem Programm auf Tournee. Denkbar wäre weiter, eine Bürgerinitiative zu gründen, wie etwa durch die Frankfurter Anwältin Petra Marwitz geschehen. Ihre, inzwischen aufgelöste, Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler finanzierte obendrein eine Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkgebühren. Weitere Beispiele ließen sich nennen. Und eines wäre jeweils garan-

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tiert: Journalisten stünden vor Ihrer Tür. Doch um diese unkonventionellen und lebensändernden Wege soll es nachfolgend nicht gehen. Ziel dieses Beitrags ist einzig die Frage: Wie komme ich mit einem Beitrag in die Zeitung oder die elektronischen Medien – oder werde zumindest dort erwähnt. Nicht grundlos weiß Andreas Kurz, Redakteur „Recht und Steuern“ der Financial Times Deutschland: „Bei Marketing und PR-Fragen suchen viele Juristen die Unterstützung spezialisierter Berater.“ (a. a. O.)

V I E L E S WA S J U R I S T I S C H H O C H S PA N N E N D I S T, F I N D E T I N D E R Ö F F E N T L I C H K E I T K A U M S TAT T.

Holen wir weiter Rat bei einem, der das Tagesgeschäft des Journalisten kennt. Joachim Jahn, Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, schreibt: „Die „Einfallstore“ für Advokaten sind beispielsweise spektakuläre Fälle, in denen sie prominente Mandanten vertreten. Dazu gehören ferner Interviews, in denen sie als Experten um Auskunft gebeten werden. Das gilt nicht nur für die Erläuterung aktueller Rechtsstreitigkeiten, die gerade die Schlagzeilen beherrschen. Sondern das betrifft auch nützliche und geldwerte Tipps für Entscheider in den Betrieben oder für Verbraucher, Kapitalanleger und Steuerpflichtige – Lebenshilfe in Alltagsfragen.“ (a.a.O., S. 744). Gefragt seien ferner Gastbeiträge, in denen Rechtsberater ein aktuelles Problem erläutern. Auch böten Pressekonferenzen und Hintergrundgespräche die Chance zur Publizität. Entscheidend ist also, dass Anwälte nicht nur das Juristische sehen, sondern vor allem das medial Wichtige. Es stellt sich die Frage: Welche Themen sind für Journalisten – und damit für Mediennutzer – interessant? Spielregeln der Massenmedien Vieles was juristisch hoch spannend ist, findet in der Öffentlichkeit kaum statt. Auch darf man Kommunikation nicht einseitig als Austausch oder Dialog begreifen. Denn maßgeblich handelt es sich um Selektion. Die „Realität der Massenmedien“ (Niklas Luhmann) entsteht in einem Filtervorgang: Realität 3 Medienrealität 3 Publikumsrealität. Denn Informationen unserer Lebenswelt gelangen nur bruchstückhaft zu Journalisten. Diese wiederum selektieren, indem sie Informationen ihrerseits auslesen, medienangemessen aufbereiten und schließlich der Öffentlichkeit als Nachrichten präsentieren. Durch Relevanzbestimmung wird Aufmerksamkeit fokussiert. Das Publikum – zweiter Flaschenhals der Informationsgesellschaft – erfasst wiederum nur einen Teil dieser Medieninformationen. Jeder Einzelne hat Aufmerksamkeitsgrenzen. Die Informationsauslese ist eine Hauptaufgabe unserer Gehirne. Nachrichtenfaktoren als Selektionskriterien Um in die Medien zu gelangen, muss man wissen, wie Presse, Rundfunk oder Online-Dienste Informationen selektieren: Berichtenswert ist ein Umstand dann, wenn er verspricht, Aufmerksamkeit zu binden. Sogenannte Nachrichtenfaktoren ermöglichen Medien, sich am Publikumsinteresse zu orientieren. Sie dienen dazu, „interessante“ Informationen von „uninteressanten“ zu unterscheiden. Zugleich lassen sie die Unkalkulierbarkeit der Mediennutzer berechenbarer werden – nicht nur als publizistische Produktionsbedingung,

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AKTUALITÄT BEDEUTET DANN, DASS SICH EINE GERINGFÜGIGE V E R Ä N D E R U N G V O N E T WA S G E W O H N T E M E R G E B E N H AT.

sondern auch als unternehmerisches Risiko. Das soll nicht heißen, dass Journalisten in wissenschaftlicher Vorgehensweise Berichtenswertes mittels Nachrichtenfaktoren auswählen. Vielmehr entwickeln sie im Laufe ihrer Berufspraxis ein Gespür für das, was interessiert. Das spiegelt sich in Redewendungen wie „ein Thema liegt in der Luft“ oder dass sich aus etwas „eine Geschichte machen lässt“. Das Handlungsmuster der Nachrichtenfaktoren offenbart sich erst in theoretischer Perspektive. Einige wichtige, im Einzelnen nicht exakt voneinander trennbare Nachrichtenfaktoren bilden die öffentliche Bedeutung von Nachrichten, die Möglichkeit zu ihrer personalisierten Darstellung, ihre Konflikt- oder Skandalträchtigkeit sowie ihre Aktualität. Darüber hinaus wäre etwa an Kuriosität, Dramatik, Emotionalität oder Prominenz zu denken. Zudem ließe sich graduell zwischen Zeitungen (Qualitätsmedien und Yellow Press), Fachzeitschriften, Branchenblättern und elektronischen Medien unterscheiden, was aus Gründen der Übersichtlichkeit im vorliegenden Beitrag unterbleiben soll. Nachrichtenfaktor „Öffentliche Bedeutung“ Die öffentliche Bedeutung einer Nachricht ergibt sich aus ihrer Tragweite. Dabei beziehen sich Medien häufig auf bereits Berichtetes. So existieren eingeführte Themen, die immer wieder variiert und erweitert werden. Aktualität bedeutet dann, dass sich eine geringfügige Veränderung von etwas Gewohntem ergeben hat. Dabei liegt der Vorteil auf der Hand: Es lässt sich an bereits bestehende Erwartungen und Assoziationen von Mediennutzern anknüpfen – und zugleich ein grundsätzliches Interesse an einem bestimmten Thema unterstellen. Ein Beispiel dafür bilden die Arbeitsmarkt-Aussichten für Juristen, an denen sich seit Jahren nichts geändert hat. Generell gilt: Es gibt mehr Angebot als Nachfrage, das Segment der Spitzenjuristen ausgenommen. Zugleich ergibt sich eine höhere Relevanz, wenn viele Mediennutzer betroffen sind. Das ist etwa bei Gerichtsentscheidungen der Bundesgerichte im Miet-, Reise- oder Arbeitsrecht der Fall. Doch auch unabhängig vom Rechtsbereich lassen sich Verbraucherschutzaspekte betonen, um Themen medientauglich darzustellen. Um zwei Beispiele zu nennen: „Regulierungsferien für die Telekom. Neuregelung könnte negative Folgen für Verbraucher haben“ (FAZ vom 31.1.2007, S. 21) und „Die Nervensäge am Telefon. Unerwünschte Werbeanrufe sind verboten. Dennoch nehmen sie zu.“ (F.A.S. vom 13.02.2005, S. 51). Handelt es sich um eine Wirtschaftszeitung, ist nach der Bedeutung von Informationen für Unternehmen zu fragen. Praktische Übung: Gehen Sie mit diesem Wissen mal auf Entdeckungsreise. Anschauungsmaterial bieten die „Recht und Steuern“-Seiten von Handelsblatt, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung oder der Financial Times Deutschland. Nachrichtenfaktor „Personalisierung“ Weiter existiert ein Trend zur personalisierten Darstellung von Nachrichten. Personalisierung ermöglicht, abstrakte Themen konkreten Personen zuzuschreiben. Statt vom Bundesjustizministerium ist dann von der Bundesjustiz-

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ministerin die Rede; statt von Steuerzahlungen an den Staat, dass der Bundesfinanzminister die Hände aufhält. Zugleich kann die Präsentation bestimmter Inhalte stärker mit ‚human interest’-Elementen verbunden werden. Personalisierung ist – so befand bereits das Bundesverfassungsgericht – „ein wichtiges Mittel zur Erregung von Aufmerksamkeit“ (BVerfGE 101, 361, 390). Es entsteht der Eindruck von Lebendigkeit, Aktualität und Authentizität. Auch in der Gerichtsberichterstattung ist eine personalisierte Darstellung feststellbar. Durch Personalisierung wird das Augenmerk weg vom „Juristischen“ hin auf das dahinter stehende „humane Substrat“ gelenkt. So lässt sich auch beobachten, dass Gerichtsverfahren in Medien zunehmend wie ein Rollenspiel präsentiert werden: mit Richtern, Staatsanwälten, Verteidigern und Angeklagten als Protagonisten. Das gilt nicht nur für Boulevard-Zeitungen, sondern auch für Qualitätszeitungen (etwa F.A.Z. vom 28.01.2006, S. 11 zum Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld). Nachrichtenfaktor „Negativismus“ Dass nur „bad news good news“ sind, gehört inzwischen zum Alltagswissen. Medien beziehen sich auf das Negative, Konflikt- und Skandalträchtige. Für sie ist der entgleiste Zug wichtiger als einer, der ankommt. Für die Gerichtsberichterstattung heißt das, dass überproportional viel über Strafprozesse berichtet wird, die bekanntermaßen nur einen geringen Teil des Prozesswesens ausmachen. Gerade sie bieten die Möglichkeit, über normabweichendes Verhalten – also die Ausnahme und nicht die Regel – zu berichten. Nebenbei: Der ökonomische Wert spektakulärer Prozesse wird mit Blick auf ihre Exklusivvermarktung von Anwälten an Medienunternehmen deutlich. Das gilt insbesondere für Kriminalfälle, weswegen Straftätern möglicherweise per Gesetz verboten wird, ihren Gesetzesverstoß publizistisch zu versilbern. Demgegenüber sind Verhandlungen vor den Zivil- oder Verwaltungsgerichten von vergleichsweise geringem Interesse.

DASS NUR „BAD NEWS GOOD N E W S “ S I N D , G E H Ö RT I N Z W I S C H E N Z U M A L LTA G S W I S S E N .

Außerdem dürfte wohl vielen Menschen die Motivation zum Weiterlesen, sehen oder -hören fehlen, würden Massenmedien allein über Gewöhnliches berichten. Kommunikationswissenschaftler Lutz Ebring verdeutlicht das, indem er Meldungen ohne Nachrichtenfaktoren formuliert: „Gestern wieder kein Störfall in Biblis.“ oder „PanAm-Flug aus Berlin sicher gelandet.“ (Lutz Ebring, Medien ohne Moral, 1989, S. 304). Gewiss, diese Beispiele sind aus den 1980er Jahren. Doch lässt sich dieses Gedankenspiel beliebig auf aktuelle Rechtsnachrichten übertragen – etwa das Unterhaltungsformat „Gerichtsshow“ im Fernsehen. Die „Fernseh-Richterin“ Barbara Salesch beschreibt es so: „In Krimis geht es auch nicht um kaputte Schrankwände. Ich kann nicht nur über Trunkenheitsfahrten, Diebstähle oder Schwarzfahrten urteilen. Diese Delikte machen zwar 70 Prozent aller Fälle vor Gericht aus, aber der Zuschauer will spannendere Sachen.“ (Angelika Hellemann, „Nur Sex und Verbrechen“, in: Die Welt vom 5.2.2003). Dass Gerichtsshows teilweise von

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Medien-Einmaleins für Anwälte

beurlaubten Richtern präsentiert werden, dient dann eher der Suggestion von Authentizität denn der Wirklichkeitstreue. Nachrichtenfaktor „Aktualität“ Bleibt die Aktualität von Nachrichten zu nennen. Wer stellt nicht gerne die Frage: Was gibt’s Neues? Und nicht umsonst heißen Nachrichten im Englischen News. Daher sollen einzig wenige Beispiele illustrieren, was Rechtsinformationen für Medien interessant machen kann: Pünktlich zum Christfest erschien in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung folgender Beitrag von Elke Bohl: „Recht weihnachtlich. Von Geschenkgutscheinen, brennenden Bäumen und Schnee in der Christnacht“ (F.A.Z. vom 24.12.2004, S. 7); rechtzeitig zur fünften Jahreszeit brachte das Handelsblatt den Artikel „Aschermittwoch geht’s bei den Juristen los. Beziehungskiller Karneval: Die tollen Tage können auch das Verhältnis von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer schwer belasten“ von Marcus Creutz (Handelsblatt vom 9.2.2005, S. 38). JE BESSER SIE AUF JOURNALISTEN EINGEHEN, JE STÄRKER SIE ARBEITSWEISEN UND REDAKTIONELLE ABLÄUFE BERÜCKSICHTIGEN, DESTO EHER KÖNNEN SIE DAMIT RECHNEN, DASS IHRE VORSCHLÄGE GEHÖR FINDEN.

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Fazit „Eine Zeitungsseite wird nicht von alleine voll. Redakteure brauchen Themen, Informationen, Gesprächspartner.“ (Joachim Jahn, a.a.O., S. 745). Je besser Sie auf Journalisten eingehen, je stärker Sie Arbeitsweisen und redaktionelle Abläufe berücksichtigen, desto eher können Sie damit rechnen, dass Ihre Vorschläge Gehör finden und Sie als kompetenter Gesprächpartner gefragt sind. Übrigens – um nochmals Jahn zu zitieren – auch „ein bisschen Charme und Gelassenheit“ helfen dabei. Überdies lässt sich vieles theoretisch und praktisch trainieren: Wie schreibe ich einen spannenden Artikel? Wie baue ich eine Presseerklärung auf? Wie verhalte ich mich im Interview? Das wäre einen Folgebeitrag und aktive Trainingsmaßnahmen wert. Zu guter Letzt lediglich eine Anekdote: Einen befreundeten Rechtsanwalt entdeckte ich als Zitatgeber in einem Artikel zum Energiewirtschaftrecht im Handelsblatt. Das freute mich. Ich gratulierte per Mail und fragte, wie ihm das gelungen sei. Er schrieb zurück: „ […] mit dem Autor teilen wir uns die Tagesmutter. Den O-Ton gab’s als Gegenleistung für zusätzliche Hilfsdienste beim Kinderhüten.“ Auch das kann Pressearbeit sein.

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Das Scheitern von Franchise-Kanzleien

Clarence, der schielende Löwe – warum Franchise-Kanzleien gescheitert sind von Dr. Volker Albert Tausch · VerMonT Beratung · Bonn

Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger tritt bisweilen bei Stefan Raab als Comedian auf. Der ist vielleicht lustig, sag ich Ihnen, aber nicht, weil er schielt wie Clarence aus der Siebzigerjahre-Tierschutz-Serie Daktari (das ist das Suaheli-Wort für Doktor), die vielleicht niemand von Ihnen mehr kennt. Zum Schießen ist auch nicht, wenn Haeger in seiner Rolle als Haeger den womanizer in der Disko mimt. Nein, richtig lustig ist Haeger, weil er folgende Stellenanzeige in der NJW vom 17. September 2007 (Heft 38) platziert hat: „1.000 Freie Mitarbeiter (Assessoren + Anwälte) von Anwaltssozietät www.HaegerHartkopf.info gesucht.“ „Clarence“ Daktari Haeger spaltet seine Fan-Gemeinde, ist er nun geschäftstüchtig oder leidet er bloß unter Größenwahn? Seiner Anzeige scheint eine Franchise-Idee zugrundezuliegen. Funktioniert das? Wie aus „XX“ „XXS“ wurde Amerikaner lieben das Simple, das macht das Leben so komfortabel, nice, lovely und beautiful. Kleidergrößen kürzen sie deshalb gern ab, XXS für extrem hungerhakig, XXL für Elefantenzelt. „Keep it simple“ hatte vielleicht auch der 51jährige Eugen Boss (sic!), bis vor kurzem Konzernchef der Kanzlei-Franchisekette JuraXX, im Kopf. Nun ist von seinem Konzept nur XXS übriggeblieben, der Kanzlei-Konzern ist seit Mai 2007 insolvent und gegen Boss wird zum Zeitpunkt dieses Redaktionsschlusses wegen Insolvenzverschleppung ermittelt. Der Höchststand des JuraXX-Wachstums: 140 Anwälte in 34 Filialen, Jahresumsatz in 2006 von 6,5 Millionen Euro. Boss hätte wissen können, wie man Geschäft macht, er stammt aus einer Dortmunder Unternehmerfamilie. Forsch war sein Antritt gegen die Kammern, die sich an den friseursalonähnlichen Preistafeln störten. Bei manchen Berufsrechts-Prozessen bekam Boss recht, bei anderen nicht. Das machte nichts, denn Mandanten ist das anwaltliche Berufsrecht in aller Regel wurscht, Hauptsache die Qualität stimmt. Doch dazu später. Boss machte in der Vermarktung des bundesweiten Kanzleinetzes nahezu alles richtig: Einheitlicher grellgrüner Auftritt an und in allen Filialen, richtige Standortpolitik (Büros von JuraXX immer in Fußgängerzonen), preiswertes Angebot. Eine zeitlang zitterten selbst Traditionsbüros um ihre Laufkundschaft, die nach dem Samstags-Einkauf mit randvollen Plastiktüten lieber noch mal eben beim Anwalt vorbeiging, um ihre Nebenkostenabrechnung „checken“ zu lassen. Heute sieht man sie wieder feixen, die Seniorchefs in Kleinkanzleien, die schadenfroh, aber völlig ahnungslos, über Boss herziehen: „Das konnte ja nichts werden, Rechtsberatung wie bei Mc Donalds, das wäre ja auch noch schöner gewesen!“ Der sympathische Boss feixt nicht, er leidet. Was ihm letztlich das Genick gebrochen hat: Zuviele geschäftsführende Häuptlinge und: unterlassene

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Das Scheitern von Franchise-Kanzleien

Qualitätssicherung. Einsteigen konnten Berufsanfänger bei JuraXX mit 50.000 Euro als Gesellschafterdarlehen, im Gegenzug wurden die Greenhörner dann mit einem nominalen Anteil von 100 Euro Partner und Geschäftsführer der GmbH. Niemand kontrollierte, ob die Qualität standortübergreifend gleich gut war. Erfolgreiche Franchisekonzepte, allen voran Mc Donalds tun das, Cheeseburger schmecken in Bonn-Beuel und Plochingen gleich, gleich gut. Bei JuraXX gab es keine Qualitätskontrollen. Wenn das in Kanzleien so ist, schalten sich die Kammern ein, aber mit fadenscheinigen Argumenten: Boss betreibe unzulässiges wettbewerbswidriges Preisdumping. Na und? Das Berufsrecht verstehen einige Kammern, besonders die in Hamm in Westfalen, noch immer als Schutz-Regular für Kollegen in Kleinkanzleien, nicht als marktgewährleistendes Instrument für Mandanten, die fanden Boss´ Preise nämlich klasse!

BOSS MACHTE IN DER VERMARKTUNG DES BUNDESWEITEN KANZLEINETZES NAHEZU ALLES RICHTIG: EINHEITLICHER GRELLGRÜNER AUFTRITT AN UND IN ALLEN FILIALEN, RICHTIGE S TA N D O RT P O L I T I K , P R E I S W E RT E S A N G E B O T.

Auch für Boss hätte die Rechnung aufgehen können. Aber weil die Dortmunder Konzernzentrale keine einheitlichen Qualitätsstandards aufstellen mochte, konnte es passieren, dass Mandanten in der Bielefelder Filale bessere Rechtsberatung als in Bremen bekamen. Jetzt kontern Sie: Jeder ist doch seines Glückes Schmied, hätten doch die Boss-Standorte selbst Qualitätsregeln aufstellen sollen. Stimmt, das hätten sie tun können, aber Boss´ Geschäftsidee beruhte auf schnellem bundesdeutschen Wachstum, für Auswahlkriterien der Standortleiter nach Qualitätsgesichtspunkten und Unternehmerpersönlichkeit reichte die Zeit nicht, Einkaufssumme zahlen und Anwalt sein, das genügte Boss. Cheeseburger und Jura Warum ist Mc Donalds trotz Hackfleisch-Skandalen vor zwanzig Jahren so erfolgreich? Ein flächenversorgendes Filialnetz unter einer einprägsamen Dachmarke hatte JuraXX auch aufgebaut. Aber: Der Franchise-Riese Mc Donalds führt strenge Qualitätskontrollen bei allen Produkten vom Cheeseburger bis zum Milkshake durch und wirbt sogar offensiv in Fernsehspots damit. Das schafft Verbraucher-Vertrauen. Etwas anderes kommt hinzu: Rechtsgebiete sind nun einmal keine Cheeseburger. Das Portfolio einer Anwaltskanzlei hat einen anderen Gehalt und „Nährwert“ als weiche Brötchen, Hackfleisch und Gewürzgurken. Boss hat zwar vorgemacht, wie man ein Filialnetz in sehr kurzer Zeit aufbaut. Laufkundschaft und Niedrigpreise allein garantieren aber keinen dauerhaften Kanzleierfolg. Vielleicht lag es auch an den angebotenen Produkten selbst: Rechtskenntnisse lassen sich nicht als Massenware aus Massenproduktion einsetzen und statistisch braucht jeder Mensch, soweit er nicht Entscheider in Unternehmen ist, maximal zweimal einen Anwalt – im ganzen Leben! Verbraucher betreiben kein Massen-Inkasso, das Kanzleien standardisiert abarbeiten könnten.

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Das Scheitern von Franchise-Kanzleien

Was Boss geschafft hat ist, Hemmschwellen für Verbraucher gegenüber Anwälten abzubauen. Das allein reicht aber nicht, um auf Dauer erfolgreich zu sein, Massengeschäft gibt es im Anwaltsmarkt eben nur auf Unternehmensseite. Auf diese Mandantengruppe wirkt aber ein Franchise-Konzept nicht seriös genug. HEMMSCHWELLEN ABBAUEN A L L E I N R E I C H T N I C H T, U M A U F DAUER ERFOLGREICH ZU SEIN, MASSENGESCHÄFT GIBT ES IM A N WA LT S M A R K T N U R A U F UNTERNEHMENSSEITE.

Innovationsjahr 2003 Spricht Boss´ Scheitern nun grundsätzlich gegen Franchisekonzepte im deutschen Anwaltsmarkt? Eindeutig ja! Boss ist nicht der erste gewesen, der es mit einer Anwalts-Holding und einem Filialnetz versucht hat und gescheitert ist. Ein ähnliches Konzept verfolgt auch heute noch das 2003 gegründete Hamburger Modell „Legitas“ mit Franchise-Standorten in Düsseldorf, Essen, Freiburg und Quedlinburg. Unter „Beratungsgebiete“ auf der Internetseite findet der Mandant, wie im Schaufenster der JuraXX-Filialen, nur bürgernahe Rechtsgebiete. Elf überwiegend junge Anwälte machen bei Legitas mit. Auch Legitas hat deutlich abgespeckt, das ursprüngliche Ziel von 140 Franchisenehmern in 2005 ist nicht erreicht. Gründer Dr. Fabian Heintze hatte 2003 im DeutschenAnwaltVerlag seine Dissertation „Rechtsanwalts-Franchising“ veröffentlicht und seine Erkenntnisse dann mit Legitas gleich umsetzen wollen. Zum Startzeitpunkt 2003 zahlten Franchisenehmer 1.000,- Euro Aufnahmegebühr. Die Gegenleistung: Eine standardisierte Homepage im LegitasDesign, Logo mit Legitas und individueller Kanzleifirma und eine Schulung für das legitasweite Kanzleiprogramm Lecare, für die eine monatliche Lizenzgebühr von 100 Euro anfällt. Legitas erhält ferner einen Prozentsatz vom Umsatz der Kanzleien. Ein anderes Beispiel: Für Nienburg an der Weser hatte die 2003 gerade frisch zugelassene Hamburger Anwältin Carolin Müller-Dieckert (34) ebenfalls eine gute Idee: Rechtsberatung im Kaufhaus und Einkaufszentren. So entstand 2003 der erste Kanzleishop-in-shop unter der Firma „Resch & Gut AG“ mit Abrechnungsmodalität von 1 Euro pro Minute. Im Aufsichtsrat der AG saßen damals Brandenburgs Ex-Justizminister Prof. Dr. Kurt Schelter (CDU), dessen Staatssekretär a.D. Gustav-Adolf Stange und ExDDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière (ebenfalls CDU). Schelter (61), der im Sommer 2002 wegen einer Immobilienaffäre zurücktreten musste und zwischenzeitlich inhaftiert war, hatte unter der Flagge „Nomis (sic!) Verlag“ (auch als Verlag nq bekannt) nach seinem Rücktritt vom Briten John Pritchard dessen Produkt „Kanzleien in Deutschland“ erworben und ohne Umwege in die Insolvenz gewirtschaftet, 2004 erwarb der zum Beck-Verlag gehörende Nomos Verlag das Produkt aus der Insolvenzmasse, nachdem er gegen Nomis wegen der Namensähnlichkeit Wettbewerbsprozesse gewonnen hatte. 2006 ermittelte die Staatsanwaltschaft Potsdam erneut gegen Schelter, dessen Ministergehalt schon 2002 aufgrund seiner Privatinsolvenz gepfändet worden war. Bald folgten unter neuer Firma „Müller-Dieckert GmbH“ Filialen in Berlin, Chemnitz, Magdeburg und Lübeck. Nach einer von der Rechtsanwaltskammer

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Das Scheitern von Franchise-Kanzleien

Berlin erwirkten einstweiligen Verfügung, der darauf folgenden Insolvenz und zwischenzeitlicher Mitarbeit bei Nomis im gescheiterten Directory-Projekt „Kanzleien in Deutschland“ fiel Müller-Dieckert nicht besonders tief: Seit 2005 ist sie Chefredakteurin der Hauspostille des Hamburger Anwaltvereins. Auch von der früheren Hamburger Medienport AG (zwischenzeitlich in MPH Holding GmbH umbenannt, seit 2005 insolvent), die, ähnlich wie MüllerDieckert, die „Aldisierung“ von Rechtberatung ab 2004 vorantreiben wollte, hört man im Markt heute nichts mehr, obwohl die Gesellschaft von PR-Profi Hunzinger, über den schon Rudolf Scharping stolperte, beraten wurde. Lothar de Maiziére war übrigens auch hier bis 2004 im Aufsichtsrat. Zum Unternehmensgeflecht Medienport gehörte im übrigen auch der Nomis Verlag. Gegen-Beispiel Seit 2000 schon gibt es die „Janolaw“ AG mit Gründungsssitz im hessischen Sulzbach im Taunus. Eintrittshürde hier: 10.000 Euro, 10 Prozent Umsatzabgabe an die Zentrale plus 5 Prozent vom Umsatz für Werbung. Gründer Dr. Michael Zahrt (43) hatte sich, wie Boss, ambitionierte Ziele gesteckt. 2005 sollte es 123 Janolaw-Büros geben, 2006 bereits 200 und 2007 gar 323 Büros. Auch Zahrt hat sich von seinen Träumen eines riesigen Filialnetzes verabschieden müssen. Parallel setzte Janolaw jedoch auf das Standbein OnlineRechtsberatung, im Sommer 2007 erfuhr die Janolaw-Website einen umfangreichen relaunch. 500.000 Besucher, 70.000 Kunden und rund 10.000 Verbraucher pro Monat als Kunden der telefonischen Erst-Rechtsberatung hat Janolaw nach eigener Unternehmensdarstellung. Immerhin hat Janolaw einen der größten Rechtsschutzversicherer der Republik, die als Familienunternehmen geführte Düsseldorfer ARAG Rechtsschutz, für sich begeistern können. ARAG ist 2006 mit 25,1 Prozent bei Janolaw eingestiegen. Die WEKA Verlagsgruppe kooperiert ebenfalls mit Janolaw und bietet Kunden der Baubranche über Janolaw Inkasso-Dienste an. Säbelrasseln Um auf Clarence Daktari Haeger, unseren telegenen Freizeit-Comedian, zurückzukommen. Mit 1.000 freien Stellen zu werben kann geschäftstüchtig sein, wenn die richtige Zielgruppe angesprochen ist. Privatmandanten lesen die NJW nicht, also geht die Haegersche Kanzleiwerbung am Ziel vorbei. Franchise klappt nicht, das weiss auch Haeger. Also, liebe Assessoren: Eröffnen Sie bitte keine Kaufhaus-Kanzlei, kaufen Sie sich nicht in giftgrüne XX-Konzepte ein und überlesen Sie Stellenanzeigen, in denen sich komödiantische Anwälte selbstverliebt feiern. Auf die Gefahr hin wie Ihre Eltern zu klingen: Suchen Sie sich „was Solides“, zum Beispiel auf der JURAcon! Wie immer an dieser Stelle drücke ich Ihnen für Ihre Bewerbungen von Herzen fest die Daumen! Ihr Volker Tausch

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Lernenswertes von amerikanischen Juristen

Was man von amerikanischen Juristen lernen könnte

von Dr. Timothy Kautz · Attorney-at-law, Counsel · Shearman & Sterling LLP Lehrbeauftragter der Johann Wolfgang Goethe-Universität Was deutsche Juristen von ihren U.S.-amerikanischen Kollegen lernen könnten, ist sicherlich nicht mehr, als umgekehrt. Mir fallen spontan dazu ein: die Bemühung um knappen Ausdruck, systematische/dogmatische Konsistenz, und Kosteneffektivität im juristischen Handeln, die im deutschen Rechtswesen alle ihren festen Platz haben. Die Stärken amerikanischer Juristen scheinen entgegengesetzt zu sein: Suggestivkraft und sprachliche Kreativität. Die besten deutschen wie amerikanischen Anwälte verstehen es aber gerade, diese Unterschiede zu überbrücken. Das hat, meine ich, einen tiefen Grund: die juristische Arbeit überhaupt ist letztendlich die Zusammenfügung von Fakten und Normen. Während die deutsche Juristerei an diese Zusammenfügung eher von der Seite der Normen herangeht, lebt die amerikanische Juristerei in erster Linie von der Ermittlung, Analyse und Darstellung der Fakten. Von einander zu lernen heißt für den deutschen Juristen also, vom Umgang amerikanischer Juristen mit Fakten zu lernen. Die klassische Juristenausbildung im common law Die case law method ist das bekannte Merkmal des common law. Sie besteht in der Überprüfung der Entscheidungen der Berufungsgerichte in deren Überprüfung erstinstanzlicher Entscheidungen. Hierfür fängt man mit der Ermittlung der Fakten an und geht dann auf die Frage ein, welche Regel (häufig gibt es konkurrierende Regeln) zur Anwendung kommt und wie diese ausgelegt werden soll, um ein den Fakten angemessenes Ergebnis herbeizuführen. Gerechtigkeit ist an den Fakten zu messen und das Recht grundsätzlich nicht statisch. Andere Fakten erfordern andere Rechtssätze, die möglicherweise noch nie zuvor formuliert worden sind. Hinzu kommt im klassischen amerikanischen Jurastudium die sog. „sokratische Methode“, in der der Professor vor der gesamten Hörerschaft die Meinung eines Studenten zur Gerichtsentscheidung hinterfragt. Die Anwendung der Rechtssätze wird somit von Beginn des Studiums an als kontroverser Vorgang erlebt, in dem angehende Anwälte die eigene Sicht – öffentlich! – vertreten müssen. Diese Grundstruktur juristischen Lernens ist förderlich nicht nur für die praktische juristische Arbeit, sondern auch für ein erfolgreiches Jura-Studium in Deutschland. Man kann sie in den Maximen zusammenfassen: Vom Wortlaut lösen. Beispiele suchen. Mit dem Sachverhalt spielen. Über den Tellerrand schauen. Aktiv ermitteln. Geschichten erzählen. Ausprobieren. Vom Wortlaut lösen Wenn die Fakten entscheidend sind, kommt es auf den Wortlaut des „Rechtsatzes“ nicht mehr an. Ein Regelbuch wie das BGB gibt es sowieso nicht im common law. Stattdessen kommt es häufig vor, dass verschiedene Richter unterschiedliche Formulierungen verwenden, um zu demselben Ergebnis zu kommen. So lernen amerikanische Juristen von Tag eins an sprachliche Flexi-

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Lernenswertes von amerikanischen Juristen

bilität im Umgang mit Rechtsinhalten. Auch die kontroverse Befragung im Stil der sokratischen Methode zwingt den amerikanischen Juristen, den Sinn hinter der Regel zu suchen. Letztendlich stehen für amerikanische Juristen das Recht überhaupt und „Sinn machen“ sehr, sehr nah beieinander. Wie deckt man den Sinn im Paragraphendschungel deutscher Regelwerke auf? Eine nützliche Übung beim „Paragraphen-Büffeln“ könnte es sein, immer wieder zu versuchen, den Sinn jedes einzelnen Paragraphen auch mit anderen, einfachen, zum Beispiel alltäglichen Worten erklären zu können. Als ob man den Rechtssatz begründen müsste. Diese Übung könnte sogar den Inhalt der Regel besser haften lassen, und man gewinnt möglicherweise an Überzeugungskraft, wenn man einem anderen so das Recht erklären kann.

D I E B E R E I T S C H A F T, M I T D E M S A C H V E R H A LT Z U S P I E L E N , L E G T M Ö G L I C H E RW E I S E D E N G R U N D STEIN FÜR DAS URAMERIKANISCHE SELBSTVERSTÄNDNIS D E S A N WA LT S : E R I S T I N G E N I E U R DES RECHTS.

Beispiele suchen Durch die case law method lernen amerikanische Juristen Rechtssätze immer in Verbindung mit mehreren Beispielen, die sozusagen die „Linie“ der Regel von beiden Seiten beleuchten. Die Handlungen in Fällen W, U, und V waren material breach of contract, aber die Handlungen in Fällen X, Y und Z waren es nicht. Dagegen ist die Definition von „material breach“ nahezu unbedeutend. Durch die Betrachtung einer Vielzahl von Beispielen lernt man auch, die einfachen „Standardfälle“ von den schwierigen zu unterscheiden. Dadurch lässt sich die „Absicht“ des Rechtssatzes erahnen, woraus sich effektive Argumentationsmöglichkeiten eröffnen (z.B. teleologische Reduktion). Insbesondere schärft die Beleuchtung der Regel von beiden Seiten eine grundlegende juristische Fertigkeit, nämlich, neben der Anwendung auch die Grenzen einer Regel zu erkennen. Beispiele fördern bekanntlich auch die Gedächtniskraft. Die häufige Heranziehung von Beispielen und negativen Beispielen empfiehlt sich ebenso für deutsche Studenten, die sich Rechtssätze einprägen und diese verwenden müssen. Mit dem Sachverhalt spielen Eine klassische Lehrmethode im common law ist die mehrfache Abwandlung einzelner Tatsachen im Sachverhalt, um nachzuprüfen, wann der einschlägige Rechtssatz nicht mehr die wesentlichen Fakten abdeckt bzw. wann die vorliegenden Fakten ein anderes Ergebnis, d.h. eine Modifizierung der Regel, verlangen. So gewinnt der Jurastudent ein Gespür dafür, wie nah Erfolg und Misserfolg im juristischen Streit beieinander liegen können, und entwickelt die Fähigkeit, durch lebensnahe Betrachtung der Tatsachen die entscheidenden Fakten zu identifizieren. Diese Bereitschaft, mit dem Sachverhalt zu spielen, legt möglicherweise den Grundstein für das uramerikanische Selbstverständnis des Anwalts. Er ist Ingenieur des Rechts. Mandanten wollen nicht viel Geld für eine Antwort auf ein Vorhaben bezahlen, die lautet: „Geht“ oder „Geht nicht“. Stattdessen soll der Anwalt in der Lage sein, dem Mandanten eigenständig Alternativen vorzuschlagen, wie der Mandant Fakten schaffen kann, die eine rechtlich vertretbare Verwirklichung des Vorhabens ermöglichen. Deutsche Anwälte können diese Alternativen genauso gut aufzeigen. Und wer im deutschen

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Lernenswertes von amerikanischen Juristen

Examen nach Beantwortung der gestellten Frage den Prüfenden noch aus Eigeninitiative anbieten kann, wie das Ergebnis bei einer leichten Änderung des Sachverhalts ausgehen würde, dürfte sich einige Pluspunkte holen. Über den Tellerrand schauen Die Orientierung des common law an Fakten lehrt dem Juristen, dass es nicht ausreicht, nur das Recht zu kennen. Durch die vielen Fallstudien gewinnt man bereits im Studium ein großes Plus an Erfahrung, ohne selbst die schmerzhaften Konsequenzen von Delikten, Vertragsbrüchen und Erbstreitfällen durchleben zu müssen. Ich hatte vor meinem im ersten Jahr an der law school wenig Ahnung, was alles in diesem Leben schief gehen kann. Das geht auch gezielter. Wenn das Ergebnis der Rechtsfindung so deutlich von den genauen Fakten abhängt, muss man die eben nicht nur „rechtlichen“ Fakten erkennen und verstehen können. So ist es üblich in den USA, dass angehende Juristen andere Fächer studiert haben, da Jura ausschließlich als Aufbaustudium, professional degree, gelehrt wird. Auch während ihres juristischen Studiums eignen sich viele Studenten Wissen in anderen Fächern an. Insbesondere Grundzüge der Betriebswirtschaft, Finanz- und Rechnungswesen (business, finance and accounting) werden oft Teil des Rechtsstudiums. Dies ist auch deutschen Juristen mit dem Ziel Wirtschaftsrecht zu empfehlen. Entsprechendes gilt für Juristen mit Interessen auf anderen Gebieten, etwa Psychologie beim Strafrecht, Architektur beim Baurecht, usw. Aktiv ermitteln Zur klassischen socratic method gehört eigentlich nicht, dass man die einschlägigen Fakten selbst ermitteln muss. Aber amerikanische law schools bieten mittlerweile mehrere Kurse dazu an, oft in Zusammenhang mit fingerten Fällen, die man über ein Semester durcharbeitet. Dabei werden beispielsweise Zeugeninterviews, strittige Zeugenbefragungen und das Anfordern von schriftlichen Beweisen geübt. In Eigeninitiative lassen sich diese Erfahrungen kaum sammeln, aber auch deutsche Jurafakultäten bieten immer mehr Veranstaltungen hierzu an. Es lohnt sich, diese wahrzunehmen. Nach dem Studium ist die Fähigkeit, selbständig an die entscheidenden Fakten zu gelangen, noch wichtiger. Beruflicher Erfolg (sprich: gutes Einkommen) hängt immer mehr mit einer Branchenspezialisierung zusammen, durch die man mindestens zum Teil über das Wissen des Mandanten hinaus (bzw. das mitgeteilte Wissen des Mandanten, denn Mandanten erzählen nicht immer die ganze Wahrheit) die entscheidenden Tatsachen erkennen oder sogar aufdecken kann. Selbst die bloße Einstellung, dass man selbstverständlich nach Beweisen sucht und diese nicht nur vorträgt, kann den Unterschied zwischen Sieg und Niederlage in einer Vertrags- oder Gerichtsverhandlung bedeuten. Geschichten erzählen Amerikanische Juristen lernen im klassischen Studium, die für ihre Position wesentlichen Fakten ihren Argumenten voranzustellen. Dies erhöht die Verständlichkeit der vertretenen Sicht insbesondere für Nichtjuristen erheblich.

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Lernenswertes von amerikanischen Juristen

Argumente gewinnen auch für Fachkundige eine überzeugende Schlichtheit durch die Erwähnung der entscheidenden Fakten. Interessanterweise gibt es meines Wissens kein Pendant zum deutschen Schimpfwort „Paragraphenreiter“ im amerikanischen (dafür aber „ambulance chaser“ und jede Menge Witze „What looks good on a lawyer? A doberman.“) Es steht dem deutschen Juristen eigentlich nichts im Wege, die Verständlichkeit und Überzeugungskraft seiner rechtlichen Analyse mit einem Fokus auf die entscheidenden Fakten, chronologisch geordnet, zu erhöhen.

D I E S O K R AT I S C H E M E T H O D E ZWINGT DEN AMERIKANISCHEN STUDENTEN, DAS GELERNTE IM JURISTISCHEN DISPUT EINZUSETZEN. DABEI LERNEN DIE ANDEREN STUDENTEN IN DER V E R A N S TA LT U N G V E R S C H I E D E N E A R G U M E N TAT I O N S M U S T E R U N D

Ausprobieren Die sokratische Methode zwingt den amerikanischen Studenten, das Gelernte im juristischen Disput einzusetzen. Dabei lernen die anderen Studenten in der Veranstaltung verschiedene Argumentationsmuster und -stile kennen. Die Anfertigung von Schriftsätzen und die Teilnahme an Übungen zur mündlichen Verhandlung sind Pflicht im amerikanischen Juristenstudium. Dazu gehören auch schon lange praktische Übungen in Vertrags- und Vergleichsverhandlungen. Zusammengefasst kann man dies alles als kontextuales Lernen bezeichnen. Man lernt nicht nur den Stoff, sondern wie der Stoff im Leben wirkt, und wie das Leben auf den Stoff einwirkt, was alles wiederum in einer wunderbaren Rückkopplung zum besseren Verständnis des Stoffs führt. Es macht auch Spaß. Hier tun sich immer mehr Angebote im deutschen Jura-Studium vor dem Referendariat auf. Dabei muss es nicht immer das volle Programm oder der große Erfolg werden. Noch heute habe ich praktische wie rechtliche Kenntnisse, die ich gewonnen habe, als ich mich – erfolglos – um einen Platz in einem MootCourt-Team bemühte. Die Intensität der Erfahrung vertieft das Lernen.

-STILE KENNEN.

Fazit Die hier erteilten Ratschläge empfehlen sich nicht als die ganze Wahrheit über das erfolgreiche Jurastudium in Deutschland. Die Kodifizierung deutschen Rechts verlangt die Beherrschung feststehender Begriffe und Paragraphenketten. Aber als – möglicherweise nicht unwichtige – Ergänzung eignen sie sich. Lässt nicht die globale Verflechtung der Wirtschaft und Politik erkennen, dass Rechtsanwälte weniger Wissen als eher skills, Fertigkeiten, haben müssen, um die sich stetig entwickelnden Normen finden, interpretieren, anwenden und Menschen aus anderen Hintergründen verständlich machen zu können? Um sich diesen neuen Herausforderungen zu stellen, entwickeln sich manche amerikanische law schools immer weiter in die Richtung eines umfassenden Lernens durch praktische Arbeit an echten Fällen und erweitern das skill set weit über den klassischen Kern des Fallrechts und der sokratischen Methode hinaus. Zu diesen Entwicklungen im amerikanischen Jurastudium über den klassischen Kern hinaus hat meine alma mater, die Northwestern University School of Law, ebenfalls in diesem Jahrbuch einen Beitrag geleistet.

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Zeitmanagement nicht nur im Tagesgeschäft

Work-Life Balance – unmöglich im immer hektischeren Tagesgeschäft?

von Winfried U. Graichen · Geschäftsführer der smart change GmbH Diepoldsau/St. Gallen Strategische Vorgaben, Beteiligung an vielen Projekten und „nebenbei“ noch das Tagesgeschäft - wer kennt nicht das Gefühl, nie genügend Zeit zu haben? „Das war nicht mein Tag!“ muss oft im Rückblick auf den Tag festgestellt werden: Re-Aktion statt Aktion - wir haben nicht gearbeitet, wir wurden gearbeitet. Überstunden, Arbeit am Wochenende, keine Zeit mehr für sich selbst, chronisches Vernachlässigen von Familie und Mitarbeitern. Manches davon ist außengesteuert - vieles selbst verursacht. Dieser Artikel vermittelt zunächst, wie Sie über das Setzen von Prioritäten und den angemessenen Gebrauch des Wörtchens „Nein“ Ihre Leistungskraft stärken. Im dritten Teil geht es dann darum, den Rahmen zu erweitern und die Balance zwischen Beruf und Privatleben zu thematisieren. Prioritäten setzen Sitzen Sie in der „Bagatell-Falle“? Kommen Sie abends geschafft zurück – ohne das Gefühl, wirklich Wesentliches geschafft zu haben? E-Mails, Telefonanrufe, Bagatell-Aufgaben – das schien alles gewesen zu sein, was erledigt wurde. Diese Bagatell-Falle klappt immer dann weit auf, wenn im Tagesgeschäft die Unterscheidung von „wichtig“ und „dringend“ verloren geht. Dringend sind alle die Aufgaben, hinter denen Termindruck steht; „wichtig“ dagegen bezieht sich auf den Wert der Arbeit. Ist dies klar, fällt es leichter, Prioritäten zu setzen:

3 A-Aufgaben (wichtig und dringlich): Diese „Feuerwehrwehr-Aufgaben“ sind für die Funktionsfähigkeit des Unternehmens entscheidend. Sie müssen unter Termindruck sofort erledigt werden. Haben Sie die nötige Kompetenz und/oder Entscheidungsgewalt, müssen Sie sie selbst erledigen. 3 B-Aufgaben (wichtig, aber nicht dringlich): Hierzu zählen alle „strategischen Aufgaben“. Sie helfen, Geschäft und Prozesse deutlich zu optimieren. Diese sind zwar wichtig, der Termindruck jedoch ist schwach. Teilaufgaben können davon delegiert werden – fürs Erledigen der Gesamtaufgabe bleiben jedoch Sie verantwortlich. 3 C-Aufgaben (nicht wichtig, aber dringlich) Dies sind die klassischen Aufgaben zum „Delegieren“. Hierzu zählen alle Routinetätigkeiten wie Unterlagen kopieren, Standard-Korrespondenz, etc. erledigen. Kurz: Alle Aufgaben, die auch eine andere Person ebenso gut wie Sie (oder eventuell sogar besser) erledigen kann. 3 D-Aufgaben (nicht wichtig und nicht dringlich) Diese Aufgaben können Sie in der Regel dem Papierkorb anvertrauen. Auf diese sollten weder Sie noch Kollegen noch externe Dienstleister Zeit verwenden.

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Zeitmanagement nicht nur im Tagesgeschäft

Ist das Setzen von Prioritäten geschafft, müssen sie „nur“ noch umgesetzt werden. Dabei kann die Schwab’sche Regel helfen: Als Präsident einer amerikanischen Stahlfirma lernte Charles Schwab eine Lektion über die Vorteile der Tagesplanung. Er war unzufrieden. Nie gelang es ihm, alles zu erledigen, was er sich vornahm. Einem Freund und Berater stellte er diese ungewöhnliche Aufgabe: „Zeig mir eine Möglichkeit, meine Zeit besser zu nutzen“, sagte er, „und ich zahle Dir - innerhalb vernünftiger Grenzen - jegliches Honorar!“.

„ Z E I G M I R E I N E M Ö G L I C H K E I T, MEINE ZEIT BESSER ZU NUTZEN“, SAGTE ER, „UND ICH ZAHLE DIR JEGLICHES HONORAR!“

Sein Freund zeigte Schwab einen Tagesplan und sagte: „Schreib Dir abends die wichtigsten Dinge auf, die Du morgen zu erledigen hast. Ordne dann diesen Aufgaben Prioritäten zu ... und zwar zunächst nach ihrer Wichtigkeit: A, B oder C. Erst dann teilst Du allen Aufgaben ihre Dringlichkeit zu: A1, A2, B1, B2, C1 ... . Am nächsten Morgen setz alles daran, als erstes A1 zu erledigen. Bleib so lange daran, bis A1 erledigt ist - oder ein Teilschritt - wenn A1 zu groß ist. Ist A1 fertig, prüf Deine Prioritäten noch einmal. Erst danach fängst Du mit A2 oder B1 an. Falls Du nicht alles erledigen kannst, hilft Dir eine andere Methode auch nicht. Hast Du aber gar kein System, kannst Du vermutlich nicht einmal entscheiden, was überhaupt wichtig ist. Gib das System an Deine Mitarbeiter weiter, wenn es bei Dir funktioniert. Erprob diese Idee, solange Du willst. Danach darfst Du mir einen Scheck schicken und selbst einschätzen, was Dir diese Anregung wert war“. Einige Wochen später erhielt der Freund einen Scheck über $ 25.000. Schwab schrieb dazu, dass diese Lektion eine der wichtigsten sei, die er je gelernt habe. Auf die Frage, warum er so viel für eine so einfache Idee gezahlt habe, antwortete er: „Sehr gute Ideen sind fast immer einfach!“. Er machte darauf aufmerksam, dass nicht nur er, sondern alle seine Mitarbeiter zum ersten Mal an erster Stelle stehende Aufgaben auch zuerst erledigten. Testen Sie den Wert der Schwab’schen Regel wenigstens eine Woche lang. Prüfen Sie, wie Sie sich fühlen, wenn schon am Morgen die wichtigste Aufgabe erledigt ist. Was meinen Sie – wie wirkt sich das auf den weiteren Verlauf Ihres Arbeitstages aus? Bleiben Sie jedoch bei der Planung des nächsten Tages realistisch: verplanen Sie nicht mehr als 50 Prozent des Folgetages. Den Rest halten Sie frei für Krisen und Unerwartetes. Angemessen „Nein“ sagen Kaum eine andere Methode verschafft Ihnen annähernd so viel Zeit wie der gezielte Gebrauch des Wörtchens „Nein“. Peter Drucker antwortete auf die Frage, was die wichtigsten beiden Zeitmanagement Prinzipien seien: „Prioritäten richtig setzen und angemessen „Nein“-Sagen.“ Den meisten Menschen fällt es jedoch schwer, „Nein“ zu sagen. Dies kann unterschiedliche Ursachen und Gründe haben:

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Zeitmanagement nicht nur im Tagesgeschäft

3 Es fehlt der Überblick über all die Verpflichtungen, die bereits schon eingegangen wurden. 3 Der Wunsch, anderen zu helfen, lässt eigene Verpflichtungen in den Hintergrund rücken. 3 Hilfe anderer „verpflichtet“ zu Gegenleistungen: Wer genommen hat, „muss“ geben und geben und geben … 3 Der Drang, unentbehrlich und wichtig zu sein, verführt dazu, immer neue Aufgaben zu übernehmen. 3 Die Angst, durch „Nein“-Sagen zu verletzen, führt zu immer weiteren Verstrickungen.

VIELE MENSCHEN HABEN EIN G U T E N T W I C K E LT E S I N N E R E S FEEDBACK-SYSTEM. ES VERMITT E LT I H N E N G E N A U , W E N N S I C H E T WA S N I C H T R I C H T I G A N F Ü H LT.

Zur rechten Zeit, höflich und bestimmt „Nein“ gesagt, bedeutet: 3 Sie gewinnen Zeit und Musse für das Wesentliche – beruflich und privat. 3 Andere wissen, woran Sie bei Ihnen sind. Sie müssen nicht zu Entschuldigungen Zuflucht nehmen, um sich aus Versprechungen herauszuwinden. 3 Ihr Selbstbewusstsein steigt. Sie lassen sich nicht mehr manipulieren.

Diese Regeln helfen, „Nein“ zu sagen, ohne sich schuldig zu fühlen: 3 Behalten Sie den Überblick über das, was von Ihnen zu erledigen ist. Führen Sie eine Aufgabenliste und halten Sie sie griffbereit. So können Sie entscheiden, ob Sie auch noch diese neue Aufgabe annehmen können. Besser noch: Sie können anderen zeigen, was alles von Ihnen zu tun ist. 3 Machen Sie Ihre Zeit kostbar. Was bringt es, wenn Sie anderen Gefallen tun – dann aber leider keine Zeit mehr für das für Sie Wesentliche haben? Eine zweite Liste – mit Dingen, die Sie gern tun würden, aber bisher keine Zeit dafür fanden, kann den Wert der Eigen-Zeit steigern. 3 Folgen Sie Ihrer inneren Stimme Viele Menschen haben ein gut entwickeltes inneres Feedback-System. Es vermittelt Ihnen genau, wenn sich etwas nicht richtig anfühlt. Nicht immer folgen wir dieser inneren Stimme. Vertrauen Sie Ihrem „Bauchgefühl“, wenn Sie Gefahr laufen, „Ja“ zu etwas zu sagen, was gegen Ihre eigenen Interessen ist. 3 Erbitten Sie Bedenkzeit Manchmal brauchen Sie Zeit, um eine Entscheidung über „Nein“ oder „Ja“ zu treffen. Anfragen überrumpeln oft. Sie können besser „Nein“Sagen, wenn Sie sich Zeit zum Überlegen holen. Wenn Sie nachdenken, Ihre Verfügbarkeit prüfen und einfach eine Stunde warten und dann zurück rufen, fällt es leichter Ihr “Nein” zu begründen und durchzusetzen.

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Zeitmanagement nicht nur im Tagesgeschäft

3 Seien Sie schneller als Ihr Gegenüber Wenn Sie spüren, dass jemand eine ungewollte Aufgabe bei Ihnen abladen möchte, lassen Sie gar nicht erst zu, dass man Sie fragt. Erzählen Sie gleich, wie überlastet Sie sind. So vermeiden Sie die Situation, “Nein” sagen zu müssen. 3 Nutzen Sie die „Ja, aber …“-Technik Zeigen Sie Interesse an der angetragenen Aufgabe. Machen Sie aber gleichzeitig deutlich, dass Ihnen augenblicklich die Zeit dafür fehlt. In zwei Wochen könnte es möglich sein – dann wäre ein günstiger Termin, Sie nochmals zu fragen. Für die Zwischenzeit machen Sie einen Vorschlag, wie sonst die Aufgabe zu lösen ist. 3 Vermitteln Sie Ihr “Nein” selbstbewusst Nicht immer klingt ein „Nein“ wie ein „Nein“. Nimmt es da Wunder, wenn Ihr Gegenüber es noch einmal versucht, Sie zu einem „Ja“ zu bringen. Ihr “Nein” sollte sich so authentisch anhören, dass keine langwierigen Diskussionen nötig sind.

NICHT IMMER KLINGT EIN „NEIN“ WIE EIN „NEIN“. NIMMT ES DA WUNDER, WENN IHR GEGENÜBER E S N O C H E I N M A L V E R S U C H T, S I E ZU EINEM „JA“ ZU BRINGEN!

Work-Life Balance Bisher beschäftigten wir uns mit der Frage, wie die eigene Leistung zu optimieren ist. Leistung ist jedoch nur ein – wenngleich in unserer Kultur wichtiger – Lebensbereich. Wird er einseitig überbetont, leiden Frei-Zeit und damit drei andere – nicht minder wichtige – Bereiche: 3 Qualitativ hochwertige Kontakte zum Ehe- oder Lebenspartner, zu den Kindern, Eltern, Freunden und Ihren Mitmenschen werden nachhaltig gestört, wenn berufliche Verpflichtungen sie immer wieder erschweren. 3 Für den Körper wird häufig erst dann etwas getan, wenn wir bereits gesundheitliche Probleme haben. Regeneration, Muße und liebevolle Pflege der Gesundheit unterbleiben oft. 3 Die Frage nach dem Sinn des Ganzen wird nicht oder erst dann angegangen, wenn Krisen im Leistungs-, Gesundheits- oder Kontaktbereich ausgebrochen sind. Alle vier Bereiche bilden nach Dr. Nossrat Peseschkian die Seiten eines Quadrats, das außer Balance gerät, wenn Bereiche stark über- oder unterbetont werden. Sie stärken Ihre innere Balance, wenn Sie auch den unterbetonten Bereichen Ihre Aufmerksamkeit schenken:

A . B E S TA N D S A U F N A H M E Machen Sie eine persönliche Bestandsaufnahme: Lassen Sie die letzten vier Wochen Revue passieren Wo blieben Ihre Zeit und Energie? 3 Dominierte der Bereich der Arbeit, also die „Leistung“? 3 Haben Sie sich Zeit für Ihre Familie, Freunde und Ihre Mitmenschen gelassen also für qualitativ hochwertige Kontakte?

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Zeitmanagement nicht nur im Tagesgeschäft

3 Schenkten Sie Ihrem Körper genügend Aufmerksamkeit? Gönnten Sie sich Muße, Zeit zur Regeneration, zum Auftanken? 3 Haben Sie Raum gelassen für Fantasie, die Frage nach dem Sinn, dem Glauben, der Intuition und neuen Ideen?

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WERTUNG Werten Sie Ihre persönliche Bestandsaufnahme aus: Welchem Bereich würde eine Stärkung gut tun? Welchen Nutzen hätte das für Sie und Ihr Umfeld?

C. KONSEQUENZEN Ziehen Sie aus der Wertung Ihre Konsequenzen: Haben Sie schon einmal bewusst daran gedacht, dass Sie eigentlich rund 100 Tage zusätzlichen Urlaub im Jahr zur Verfügung haben? Viele leben nur für den „großen“ Jahresurlaub. Nutzen Sie gezielt die vielen, „kleinen“ Kurzurlaube an den Wochenenden (52 x 2 = 104 Tage), und gewinnen Sie dieser wertvollen Zeit neue Werte im Sinne des BalanceModells ab! 3 Wenn nicht jetzt, wann dann? 3 Was tun Sie heute konkret, um in Muße einen „schwachen“ Bereich zu stärken? 3 Wie können Sie es so tun, dass Sie Freude daran haben?

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Körpersprache bewußt einsetzen

Körpersprache: Ich sehe, was Sie verschweigen von Reiner Neumann und Alexander Ross

Brenda Connors nimmt sich viel Zeit, Körpersprache zu entschlüsseln. Für 30 Minuten benötigt sie rund 150 Stunden. Sie arbeitet am Zentrum für nationale Sicherheitspolitik der USA, dem Naval War College der US-Marine in Newport, und dort nimmt man das Thema sehr ernst.

Reiner Neumann

Alexander Ross

Denn Connors analysiert die Körpersprache von Staatsmännern und leitet Erkenntnisse über deren Persönlichkeit zur Vorbereitung der Regierung auf die Verhandlungspartner ab. Ihr derzeitiges Lieblingsobjekt ist der russische Präsident Putin. Es dauert, bis man Signale deuten kann: die Verteilung des Körpergewichts, die Nutzung des Raums, der Fluss der Bewegungen sowie insbesondere der Augenbewegungen. Die Schweizer „Weltwoche“ nannte Brenda Connors „ein Körpersprachengenie“, für die „ein Zucken, ein Schritt, ein Lachen genügen, um zu erkennen, was das Gegenüber verbergen will“. Nun wird kaum jemand Ihre Körpersprache hunderte von Stunden lang analysieren, doch Sie sehen: Es ist kein cleveres Seminarthema von arbeitslosen Schauspielern, die sich damit über Wasser halten. Körpersprache zählt sogar vor Gericht, und aus vielen spannenden amerikanischen Gerichtsfilmen wissen wir, wie ein souveräner Anwalt wirkt. Schon Jurastudenten proben den Ernstfall vor Gericht in so genannten Moot-Courts mit fiktiven Fällen. An der Freien Universität Berlin betreut Andrea Eriksson die Moot-Courts. Sie beschreibt knapp, worauf es ankommt: „Die Show ist fast wichtiger als der Inhalt.“ Auch vor den echten Gerichtsschranken trifft das oft zu, sogar in Deutschland. So lag es wohl auch am Auftritt des renommierten Strafverteidigers Egon Müller im Gerichtssaal, dass selbst hart gesottene Zeitungsreporter während seines Plädoyers für Professor Dr. h.c. Peter Hartz beinahe nicht mehr an die Prostituierten dachten. Fachliche Qualität genügt nicht Sie sehen: Ob im Gespräch mit anderen, bei Präsentationen oder in Verhandlungen, es kommt nie nur auf die Sache oder auf die Überzeugungskraft Ihrer Argumente an. Fachliche Qualität allein reicht nicht aus, um beruflich weiterzukommen. Es geht ebenso sehr darum, sich selber neben den Inhalten darzustellen. Eine gute Körperhaltung ist die Basis für einen überzeugenden Auftritt. Natürlich können Sie Körpersprache nicht eindeutig interpretieren und deklinieren wie eine Sprache, auch wenn Ihnen manche Ratgeber das weismachen wollen. Dennoch, und das zählt, können Sie Ihre Körpersprache durchaus geplant gestalten und damit Ihre Wahrnehmung durch andere nachhaltig beeinflussen. Körpersprache kann kontrolliert eingeübt und kontrolliert gestaltet werden. Durch Training zum gezielten Einsatz wird Ihnen auch deutlicher werden, warum Sie Situationen auf bestimmte Art und Weise bewerten. Wohlgefühl oder Unbehagen in der Gesellschaft anderer hat immer Ursachen. Je besser Sie diese kennen, desto zielgerichteter können Sie auch mit der Situation umgehen.

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Körpersprache bewußt einsetzen

Gerade Mimik und Gestik sind besonders ausdrucksvoll. Gestik sind alle Hand- und Fußzeichen: Die Art, wie wir stehen, wie wir die Arme halten, welche Bewegungen wir mit den Händen machen. Mimik ist das Mienenspiel. Menschen verfügen über eine einzigartig ausdrucksstarke Mimik. Viele körpersprachliche Muster sind unabhängig von der Kultur, dies trifft in besonderem Maße auf die Mimik zu. Von allen Menschen nahezu gleich ausgedrückt und auch von allen Menschen gleich interpretiert werden die Basisemotionen Freude (Lächeln, Lachen), Trauer (Weinen), Wut, Ekel, Überraschung oder Angst. Komplexere Gesichtsausdrücke sind Mischungen der sechs Grundformen. Grinsen beispielsweise ist eine Kombination aus leichter Drohung, Furcht und Unterwerfung: Lächeln unter Freilegen der oberen Zahnreihe.

WOHLGEFÜHL ODER UNBEHAGEN IN DER GESELLSCHAFT ANDERER H AT I M M E R U R S A C H E N . J E BESSER SIE DIESE KENNEN, DESTO ZIELGERICHTETER KÖNNEN SIE AUCH MIT DER S I T U AT I O N U M G E H E N .

Blickkontakt wohl dosieren Die Augen spielen im Gesicht eine besondere Rolle. Im Kontakt mit anderen Menschen verwenden wir viel Zeit und Energie auf den Blickkontakt. Wichtig sind für uns die Häufigkeit und die Dauer – je länger uns jemand ansieht, desto mehr Aufmerksamkeit und Akzeptanz setzen wir voraus. Sie wirken auf andere angenehm und freundlich, wenn Sie Blickkontakt aufnehmen und längere Zeit aufrechterhalten. Ununterbrochener Blickkontakt führt allerdings dazu, dass wir uns bedroht fühlen. Allgemein gilt, dass Sie eine gute Wirkung erzielen, wenn Sie einen wiederkehrenden Blickkontakt mit Ihrem Gegenüber aufbauen, diesen dazwischen aber auch immer wieder kurz unterbrechen. Und lächeln Sie, denn das ist mit das Wichtigste an der Mimik. Lächeln ist auch der beste Weg, andere freundlich zu stimmen. Und selbst eine Unverschämtheit, lächelnd vorgetragen, wirkt gleich weniger aggressiv. Gestik ist ein anderer wichtiger Teil der Körpersprache. Es fängt damit an, nicht die Hand in die Hosentasche zu stecken, weil es Ihre Gestik vermindert und leicht jovial wirkt – oder sogar als Ausdruck der Arroganz. Genauso wenig gehört die Hand auf die Hüfte. Gesten sind besonders gut geeignet, unsere Darstellung zu unterstreichen, wichtige Elemente zu betonen. Ausgewählte Gesten zur Betonung (Aufzählung, Gegenüberstellung, Hinweis) können Sie vorbereitet und gezielt in Ihre Darstellung einbauen. Quantität und Qualität Eine Aussageebene ist dabei die Quantität. Sehr viele, eher kleinere Körperbewegungen deuten Unbehagen oder nervöse Erregtheit an. Die andere Ebene ist die Qualität von Körperhaltung und Gestik. Die körperliche Orientierung ist generell ein Ausdruck der Aufmerksamkeit und der Sympathie: Personen, die abgewandt stehen oder die zurückgelehnt sitzen, signalisieren mangelnde Aufmerksamkeit oder Ablehnung. Doch Körpersprache reicht noch viel weiter, bis hin zur Kleidung. Aber Sie tragen nicht gerne einen Anzug? Trösten Sie sich, Sie sind nicht allein. Einem der einflussreichsten Menschen der Weltwirtschaft ergeht das genauso. Ben Bernanke, Präsident der US-Notenbank, sieht sich selbst als Anzugmuffel. Er sei von offizieller, förmlicher Berufskleidung genervt, gab er in einem Vortrag

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2005 zu: „Ganz ehrlich: Was mich am meisten an meinem Job als Chef der US-Zentralbank stört, ist die Tatsache, dass ich einen Anzug tragen muss.“ Dass erwachsene Menschen absichtlich unbequeme Kleidung trügen, so Bernanke, sei ein Phänomen namens „Signaling“ und sogar von Trägern des Wirtschaftsnobelpreises beschrieben. Man signalisiere „durch den Dresscode, dass man seine berufliche Verantwortung ernst nimmt“, so Bernanke. Dies zu ändern, war selbst für den Hüter der Weltwährung US-Dollar nicht möglich. Bernanke bekannte selbstironisch in seinem Vortrag, er hätte den Vorschlag gemacht, als Zentralbanker das Verantwortungsbewusstsein durch das Tragen von Hawaii-Shirts und Bermudashorts zu signalisieren. Leider habe er dafür bei seinen Kollegen keine Zustimmung gefunden. WIR SCHLIESSEN VON DEM, WA S W I R S E H E N , A U F D I E N I C H T SICHTBAREN MERKMALE DER PERSÖNLICHKEIT EINES ANDEREN MENSCHEN. DAS KANN UNGER E C H T O D E R FA L S C H S E I N , DENNOCH TUN WIR ES.

Selbsteinschätzung ist gefragt Alle Fragen rund um die Kleidung sind oft so schwierig, weil sie gleich zweifach passen muss – zum Menschen und zum Anlass, bei dem man sie trägt. Dazu gehört zuerst auch die Einsicht, was man alles nicht tragen kann, also welche Stile, Schnitte oder welche Farben. Was passt, ist also nicht nur eine Frage der Konfektionsgröße, sondern des Gesamteindrucks der Person. Die Proportionen müssen ein gutes Bild ergeben: an Matthias Döpfner, dem Zwei-Meter-Mann an der Spitze der Axel Springer AG, sehen Jacketts mit vier Knöpfen sehr gut aus, an vielen anderen Männern nicht. Original ist hier immer besser als originell. Die eigene Individualität versus die Erwartungen der anderen sind die beiden Pole des Spannungsfelds. Je mehr man von anderen Menschen etwas anvertraut bekommt, wie Aufträge, Geld oder Verantwortung, um so weniger Spielraum hat man im Ausleben seiner Persönlichkeit bei der Wahl seiner Bekleidung. Selbst Heranwachsende erwarten dies, was auch der Finanzbereich lernen musste. Man versuchte vielerorts, sich der jungen Zielgruppe dadurch zu nähern, dass man einige Kundenberater besonders lässig daherkommen ließ. Doch gerade die junge Kundschaft wollte keine hippen, coolen Typen wie sie selbst, vielmehr solche, die nicht nur vom Geld mehr verstehen als sie selbst, sondern die auch so aussahen. Kleider machen Leute Kleidung ist damit ein wichtiger Signalgeber für unseren Eindruck auf andere, und manchmal braucht man sich nicht zu wundern, warum das Karrieresignal nicht von Gelb auf Grün umspringt oder der Geschäftskontakt nicht zum gewünschten Ziel kommt. Denn wir schließen von dem, was wir sehen, auf die nicht sichtbaren Merkmale der Persönlichkeit eines anderen Menschen. Das kann ungerecht oder falsch sein, dennoch tun wir es. Was sehen die anderen bei uns, aber auch: Was wollen wir, dass andere bei uns sehen? Werner Baldessarini hat diese Frage für sich sehr früh beantwortet, schon als Jugendlicher Anfang der 60er Jahre. Lange bevor er 1975 beim Modekonzern Boss einstieg und Karriere machte, war Baldessarini mit siebzehn Jahren Lehrling des bekannten Modehauses Hirmer in München. Wie er selbst offen erklärte, wollte er „auf keinen Fall wie ein Lehrling ausschauen, sondern

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reich“. Mit dem damals gängigen Trevira-Anzug schien dies schwierig. Es wird berichtet, dass Baldessarini sich aber eine Seidenkrawatte für 80 Mark kaufte – ein Preis, der seine Lehrlingsvergütung locker überstieg. Doch für ihn und jeden Betrachter war es ein Zeichen, welches besondere Verhältnis er zu Kleidung hatte.

E S H I L F T, D E N G E P F L O G E N H E I T E N DES ARBEITSUMFELDES ENTGEGENZUKOMMEN, ABER EINEN E I G E N E N S T I L Z U WA H R E N , S O F E R N M A N E I N E N H AT.

Branchenregeln nicht vergessen Im Berufsleben wird noch oft vergessen, dass es nicht nur die Privatsache der Mitarbeiter ist, wie sie sich am Arbeitsplatz kleiden. Arbeitgeber können durchaus Einfluss auf die Bekleidung ihrer Mitarbeiter nehmen, wenn dies im Interesse des Unternehmens liegt. In manchen Branchen regieren unausgesprochene Vorschriften für die richtige Kleidung, und auch diese können stringent sein, wie wir von einer Hamburger Werbeagentur lernen: „Sie können hier jede beliebige Farbe tragen, die schwarz ist.“ Wer nicht gerade den „Men in Black“ oder den „Blues Brothers“ nacheifern will, oder wer nicht optisch einsortiert werden möchte in die ehrbaren Berufsgruppen der Kellner oder der Bestatter, der nimmt von harten Schwarz-Weiß-Kontrasten der Kleidung etwas Abstand. Es muss nicht immer Schwarz sein, doch dunkle Farben haben durchaus Vorteile, sobald das persönliche KGV – das „KörpergrößeGewichts-Verhältnis“ – nicht mehr stimmt. Das richtige Mischungsverhältnis Oft bedarf es des kritischen Blicks einer anderen Person und manchmal einfach einer profunden Farb- und Stilberatung, um jemanden davon abzubringen, von sich einen Eindruck langweiliger Durchschnittlichkeit zu vermitteln. Dabei ist es eigentlich recht leicht: Vollendete Harmonie und Perfektion sind langweilig anzusehen. Das Pareto-Optimum ist auch hier 80 Prozent Ähnlichkeit zu 20 Prozent Unterschied. Eine besondere Bekleidungsrichtschnur existiert meist unausgesprochen durch die Vorgesetzten und die Art, wie sie sich selbst kleiden. Konflikte mit Chefs in dieser Sache sind gar nicht so selten. Es hilft, den Gepflogenheiten des Arbeitsumfeldes entgegenzukommen, aber einen eigenen Stil zu wahren, sofern man einen hat. Wer in das andere Extrem der Imitation seines Chefs bei der Kleidung verfällt, hat eine Chance von 50 zu 50, dass er es als Referenzbeweis seines eigenen guten Geschmacks sieht – oder als schlichtes Einschleimen eines rückgratlosen Kriechers. Nehmen Sie sich Zeit Allen Bemühungen des gender mainstreaming zum Trotz gibt es in Kleidungsfragen einen deutlichen Unterschied der Geschlechter, und diesmal sind Frauen erkennbar im Vorteil gegenüber Männern. Denn sie achten in der Regel mehr auf diejenigen Dinge, die ihre Erscheinung betreffen, und seien sie noch so klein. Sie sind selbstkritischer und stehen sich damit selbst im Weg. Wenn Frauen sich quälend fragen, ob sie gerade das Richtige getan haben, sind Männer froh, dass sie überhaupt etwas getan haben. Diese Differenz der Geschlechter finden wir nicht nur bei Entscheidungen im Management, sondern auch vor dem Kleiderschrank. Frauen nehmen sich dort ein-

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fach die Zeit bei der Auswahl, die sich manche Männer besser auch nehmen sollten. Frauen brauchen damit auch nicht wirklich länger – Männer ziehen meist irgendwas von dem an, was gerade da ist. Ein kurzer, selbstgewisser Blick in den Spiegel mag einem Mann genügen („passt schon“), Frauen legen deutlich mehr Wert auf ein gewogenes Urteil in eigener Sache. Könnte es sein, dass deshalb das „optische Strafmaß“ bei Frauen oft geringer ausfällt als bei Männern?

Reiner Neumann ist Diplom-Psychologe, trainiert und coacht Vorstände, Führungskräfte und Personen des öffentlichen Lebens. Er hat umfassende Erfahrung als Manager und Berater und ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen. Alexander Ross, M.Sc., ist Wirtschaftsjournalist und Buchautor. Er arbeitete als Manager in Unternehmen im In- und Ausland, trainiert Führungskräfte in Wirtschaft und Politik und ist Dozent an der Berliner Journalisten-Schule.

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Verlagstipps für Autoren in Fachzeitschriften

Der Autor in Fachzeitschriften Rechtsanwalt Professor Dr. Achim Schunder Verlag C.H. Beck · Frankfurt am Main

I. Funktion Die juristischen Fachzeitschriften, allem voran die größte und weit verbreiteste, die Neue Juristische Wochenschrift (NJW), „ernährt“ sich etwa zur Hälfte ihres gebundenen Teiles von Autorenbeiträgen. Welche Funktion erfüllen nun die Beiträge der Autoren? Die NJW wie alle anderen, insbesondere beim Verlag C. H. Beck in Frankfurt hergestellten Fachzeitschriften, etwa NZA, NVwZ, NZM, NZBau, NZI, FPR, EuZW etc. haben es sich auf das „Panier“ geschrieben, die Leser, allem voran Praktiker wie Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Richter, Hochschullehrer, Verwaltungsjuristen etc. umfassend über aktuelle Themen sowohl in Rechtsprechung als auch Gesetzgebung zu informieren. Dies hat zur Folge, dass der Autor in seinem jeweiligen Rechtsgebiet ein steter „Beobachter und Begleiter“ sowohl der aktuellen Entwicklungen in Literatur und Gesetzgebung, als auch der Rechtsprechung ist. Die NJW als allgemein-juristische Zeitschrift flankiert unter anderem literarisch alle wichtigen Gesetzgebungsvorhaben. Sobald ein neues Gesetz in Kraft tritt, wird dies durch einen für die entsprechende Rechtsmaterie ausgewiesenen Autoren für den Praktiker aufbereitet, das heißt vorgestellt und auch mit kritischen Bemerkungen versehen. Gerade für den praktizierenden Rechtsanwalt oder Richter ist die Vorstellung etwa eines neuen Gesetzes von außerordentlicher Wichtigkeit, um zu wissen, wie beispielsweise, um bei einer aktuellen Materie zu bleiben, mit dem zum 1. 1. 2008 in Kraft getretenen neuen Unterhaltsrecht umgegangen werden muss. Das zweite Segment der Aufsätze bezieht sich auf aktuelle Strömungen in der Rechtsprechung. Hier sollen insbesondere die Rechtsanwälte frühzeitig wissen, wie sich etwa Entwicklungen der Rechtsprechung beim Betriebsübergang für die Gestaltung von Verträgen oder Schriftsätzen auswirken. Auch „Unternehmensjuristen“ müssen insoweit frühzeitig informiert werden, wenn es etwa um die Unterrichtung der Mitarbeiter geht, die durch eine neue Entscheidung des BAG eine andere Dimension erhalten hat. Darüber hinaus berichten wir mit prominenten Autoren über bestimmte Rechtsgebiete und einen Jahreszeitraum hinweg, so genannte Berichtsaufsätze, die die wesentlichen Judikate und Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie Gesetzgebung komprimiert zusammenfassen. Diese Beiträge sind insbesondere für junge Juristen ein guter Einstieg, um einen Überblick über ein bestimmtes Rechtsgebiet, etwa das Bauvertragsrecht zu erhalten. Im Zuge der größer werdenden Onlinepräsenz, auch unseres eigenen Online-Portals, spielen die Aufsätze eine gewichtige Rolle. Denn sie sind im Gegensatz zur Rechtsprechung Unikate und können in der Regel zuerst nur in Fachzeitschriften nachgelesen werden. Schließlich haben wir als besondere Form von Aufsätzen noch die Anmerkungen zu Gerichtsentscheidungen. Hier ist es zentral wichtig, dass der jeweilige Autor punktgenau nach den Vorgaben der Redaktion seine Besprechung sowohl zeitlich als auch vom Volumen her liefert. Die Entscheidungsanmerkungen haben die Funktion, eine neue, von der Redaktion als besonders wichtig angesehene Entscheidung kurz zu reflektieren und deren Auswirkungen auf die Praxis, etwa die Vertragsgestaltung oder die Prozesstaktik zu erläutern. Hier ist es ganz besonders wichtig, dass Sie

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Verlagstipps für Autoren in Fachzeitschriften

einen zuverlässigen Autorenstamm haben, der die Kriterien für eine solche Kurzanmerkung schnell umsetzen kann, das heißt, kurz prägnant und unter der Maßgabe von kurzen zeitlichen Vorgaben den Beitrag liefert. Denn insbesondere darf die Anmerkung nicht zur Verzögerung bei der Entscheidungsveröffentlichung führen. Insgesamt können wir deshalb für die Funktion von Autoren und Aufsätzen nur diesen Slogan ausgeben: praxisnah, aktuell und kompetent.

WICHTIG BEI DER LITERARISCHEN B E W Ä LT I G U N G D E R J E W E I L I G E N R E C H T S M AT E R I E I S T E S , D A S S DER AUTOR, OB STUDENT ODER „ G E S TA N D E N E R P R A K T I K E R “ , G U T MIT SPRACHE UMGEHEN KANN.

II. Stil Jeder Beitrag eines Autoren sollte so geschrieben werden, dass er nicht nur von einem absoluten „Insider“, sondern auch von einem Kollegen verstanden werden kann, der mit der Materie nicht vertieft befasst ist. Dies ist mitunter natürlich eine schwierige Angelegenheit, wenn sie etwa von einem Fachanwalt für Steuerrecht einen Beitrag schreiben lassen, der auch den Verkehrsrechtler oder den Arbeitsrechtler ansprechen soll. Hier ist es eine wichtige Aufgabe der Redaktion, sowohl bei der Auswahl der Autoren, als auch bei der Diktion, das juristische „Paket“ so aufzuschnüren, dass es für alle möglichst verständlich ist. Ein solcher Beitrag darf also nicht – um ein abschreckendes Beispiel zu erwähnen – wie die Entscheidungen des EuGH aufgebaut sein, so dass Sie häufig erst nach dreimaligem Lesen das Judikat verstehen können. Auch hier ist es für uns als Verlag angezeigt, dass wir einen größeren Stamm von bekannten und bewährten Autoren haben, deren Stil uns bekannt ist, und von denen wir wissen, dass sie Beiträge entsprechend aufbereiten können. III. Profil Jeder hat einmal klein angefangen. Das Profil etwa des Autoren für die NJW besteht nun darin, dass in der Regel ausgewiesene Praktiker – ob Rechtsanwälte, Richter oder Professoren – zur Feder greifen. Dies vor dem Hintergrund, dass wir Beiträge aus der Praxis für die Praxis verbreiten. Allerdings blenden wir auch Studenten, die schon etwas fortgeschritten im Studium sind, nicht vollends aus. Hier ist das richtige Einstiegsmedium die Juristische Schulung (JuS). Auch hier kommen vermehrt Studenten und Rechtsreferendare literarisch zum Zuge. Wichtig bei der literarischen Bewältigung der jeweiligen Rechtsmaterie ist es, dass der Autor, ob Student oder „gestandener Praktiker“, gut mit Sprache umgehen kann. Erforderlich ist insoweit, dass er auch komplizierte Sachverhalte einfach, prägnant und für den Leser gut nachvollziehbar schildern kann. Da die Sprache und für das Print- und Onlinemedium betrachtet, die genaue, präzise Diktion das Aushängeschild eines jeden Autoren ist, sollte er kurze und eingängige Sätze und nicht etwa zehnzeilige Bandwurmsätze formulieren. Diese tragen nämlich nicht zum Verständnis, sondern vielmehr eher zur Verwirrung beim Leser bei. Darüber hinaus sollte der Beitrag möglichst aus einem Guss sein, das heißt, widerspruchsfrei. Und es sollte ein klarer roter Faden erkennbar sein. Insbesondere sollte der Leser auch durch entsprechende Zwischenüberschriften klar erkennbar zum Ziel, das heißt zum Ergebnis oder bei einer Entscheidungsbesprechung zum Praxishinweis geführt werden.

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Verlagstipps für Autoren in Fachzeitschriften

Über das Einstiegsmedium JuS kann die Redaktion bereits frühzeitig erkennen, ob junge Juristen sich weiterentwickeln und gegebenenfalls als literarische Stammautoren in Betracht kommen. Denn nicht jeder ist gleich ein so gestandener Zivilrechtler wie etwa Professor Dr. Stephan Lorenz oder Arbeitsrechtler wie Rechtsanwalt Dr. Jobst-Hubertus Bauer. Wir geben mithin auch neuen jungen Einsteigern und jungen Kollegen eine Chance. Gleichwohl muss man erwähnen, dass bei der NJW und den anderen von der Frankfurter Abteilung des Verlags C. H. Beck verlegten Fachzeitschriften, etwa der NZA, das anspruchsvolle Niveau und die Qualität nur gehalten werden kann, wenn sie verlässliche, gründliche und ausgewiesene Autoren haben. Diese sollen nämlich mit ihren Beiträgen für die Praxis Hilfestellungen geben. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Kommunikation zwischen der Redaktion und dem externen Autor. Gerade bei jungen Juristen, die das literarische Handwerkszeug noch zu lernen haben, ist eine Rückbindung oder Rückkoppelung an die „Profis“ einer jeden Redaktion unabdingbar. In vielen Fällen genügt ein Anruf, um den Autoren die Sorgen oder Wehen bei einem Beitrag zu vermitteln. Meine persönliche Erfahrung ist die, dass gerade bei juristischliterarischen „Newcomern“ jeder Hinweis dankbar aufgegriffen und umgesetzt wird. Gerade auf das gegenseitige „do ut des“ kann zu Beginn einer literarischen Karriere nicht verzichtet werden. Denn das telefonische Gespräch mit einem Autor anhand des Manuskriptes, um ihm ganz klar Vorzüge und Schwächen seiner Ausführungen vor Augen führen, ist zu Beginn einer jeden „literarischen Karriere“ nicht nur sinnvoll, sondern vielmehr im Sinne eines konstruktiven Austauschs erforderlich. A U C H G E S TA N D E N E P R A K T I K E R SCHÄTZEN NACH WIE VOR DEN R AT D E R R E D A K T I O N E L L E N PROFIS; HABEN SIE SICH NÄMLICH BEISPIELSWEISE EINMAL Z U T I E F I N I H R E M AT E R I E „ H I N EINGESCHRIEBEN“, VERSUCHT DER GUTE REDAKTEUR IHNEN DEN WEG AUS DER SACKGASSE ZU EBNEN.

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Wie in vielen Fällen entwickelt sich durch diesen vertrauenswürdigen Umgang oft eine lange Jahre währende „literarische Beziehung“, die von gegenseitiger Anerkennung und Respekt geprägt ist. Zugleich kann sich dadurch die jeweilige Redaktion einen Autorenstamm über die unterschiedlichsten Rechtsgebiete aufbauen, der für das schnelllebige Zeitschriftengeschäft im Sinne einer gegenseitigen Bereicherung für beide Seiten gewinnbringend ist. Denn die Redaktion ist etwa bei aktuellen neuen Gesetzesvorhaben darauf angewiesen, dass ein namhafter ausgewiesener Autor ein ganz bestimmtes Projekt, bleiben wir beim Unterhaltsrecht, so geschehen bei der NJW durch den Fachanwalt für Familienrecht Dr. Winfried Born, dieses Gesetz schnell, präzise und für jeden mit dem Familienrecht betrauten Praktiker gut strukturiert darstellt. Ebenso ist es bei den Anmerkungen wichtig, dass – je nach Rechtsgebiet – der Redakteur genau weiß, welchen Autoren er ansprechen und damit gleichsam die „Pistole auf die Brust“ setzen kann, um eine Entscheidungsanmerkung innerhalb von zwei Tagen zu erhalten. Dies sind natürlich lange sich entwickelnde Erfahrungen und auch Werte von gegenseitiger Kommunikation, Achtung und Wertschätzung.

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Verlagstipps für Autoren in Fachzeitschriften

IV. Fazit Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen; so gilt sowohl für neue, junge Autoren, dass sie den Weg zur Redaktion nicht scheuen sollten und bei Begeisterung für den Umgang mit Sprache und der literarischen Begleitung einer Rechtsmaterie, ob die Vorstellung eines Gesetzes, eines aktuellen Themas oder einer Entscheidungsbesprechung, ruhig zur Feder greifen sollten und der Redaktion ihr Manuskript zur sorgsamen Lektüre durch erfahrene Redakteure überlassen sollten. Denn auch gestandene Praktiker schätzen nach wie vor den Rat der redaktionellen Profis; haben sie sich nämlich beispielsweise einmal zu tief in ihre Materie „hineingeschrieben“, versucht der gute Redakteur ihnen mitunter einmal den Weg aus der Sackgasse zu ebnen. Nur die gegenseitige Wertschätzung und Achtung von Autor und Redaktion führt somit zu dem optimalen Ergebnis, nämlich einem brillanten und für die Praxis gut verwertbaren Beitrag.

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GERADE BEI JUNGEN JURISTEN, DIE DAS LITERARISCHE HANDWERKSZEUG NOCH ZU LERNEN HABEN, IST EINE RÜCKBINDUNG ODER RÜCKKOPPELUNG AN DIE „PROFIS“ EINER JEDEN REDAKTION UNABDINGBAR.

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Work-Life-Balance und Karriereplanung

Karriere, Kanzlei und Kinder? von Peter Neuberger · hemmer.consulting

Merger&Akquisitions oder doch lieber Work&Life Balance? Das ist die Formel, auf die leider immer noch viele Berufseinsteiger aber auch berufserfahrene Associates wesentliche Karriereentscheidungen reduzieren. Doch mit dieser grob vereinfachten Sichtweise sind sie nicht allein. Auch in einschlägigen Medien oder in Verlautbarungen von Verbänden werden solche stereotypen Betrachtungsweisen unreflektiert immer wieder wiederholt. Dabei übersehen diese zwei wesentliche Dinge. Zum einen hat sich das Berufsbild und die Organisation gerade im Bereich der großen Wirtschaftskanzleien in den letzten 10 Jahren grundlegend gewandelt, zum andern war die Frage, wie man mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade als hoch qualifizierter Akademiker umgeht, schon immer eines: individuell. Das soll nun auf der anderen Seite aber nicht heißen, dass es das Spannungsfeld zwischen Karriere und Kindern insbesondere für Spitzenjuristen nicht mehr gebe. Was es aber gibt, sind individuelle Ansätze und Strategien, diese Frage zu lösen. Es lohnt sich für die eigene Karriere, etwas tiefer in diese Materie einzusteigen, um so die persönlichen Entscheidungen besser treffen zu können. Neue Karriereoptionen für Spitzenabsolventen Für die 15% der besten Absolventinnen und Absolventen eines Jahrgangs stellt sich der Arbeitsmarkt durchweg positiv dar. Das war schon immer so. Richter wurde und wird man über die Note. Was sich geändert hat ist, dass durch die Entwicklung einer Branchenspitze von internationalen Wirtschaftskanzleien im vergangenen Jahrzehnt ein neues Berufsbild in der deutschen Anwaltsschaft entstanden ist: der Associate. Dieses Berufsbild ist geprägt von einem hohen Anspruch an die fachliche Kompetenz und persönliche Einsatzbereitschaft, von Internationalität und Mobilität. Die Kanzleien bieten regelmäßig eine erstklassige Ausbildung vielfach in exklusiven Spezialgebieten sowie Spitzengehälter, die die meisten Anwälte auch nach vielen Jahren kaum erreichen, ganz zu schweigen von Richtern oder Staatsanwälten. Rush Hour des Lebens Diese neuen, spannenden und zugleich lukrativen Karriereoptionen treffen auf die Absolventinnen und Absolventen bedingt durch die relativ lange Dauer der juristischen Ausbildung in Deutschland mitten in die so genannte „Rush Hour des Lebens“, der Phase zwischen 27 und 35 Jahren. In diesem komprimierten Zeitabschnitt entsteht für die meisten Menschen kulturell gerade in Deutschland das Gefühl unter Zeitdruck zu stehen. Der Abschluss der Ausbildung, die Wahl des Berufseinstiegs, Partnerwahl, eine Heirat und auch die Frage nach Kindern treffen aufeinander und hier macht sich der Nachteil der Karriereoption Associate bemerkbar: Er fordert mehr Zeit, als die meisten anderen Optionen wie Richter oder eine juristische Tätigkeit in der Verwaltung. Dies macht gerade Frauen in Deutschland zu schaffen, so der

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Work-Life-Balance und Karriereplanung

siebte Familienbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2007. Im Gegensatz zu Frauen in anderen Ländern, wie Schweden, Frankreich oder Großbritannien, die in der „Rush hour“ ihre Entscheidung für Kinder auf die Lebensmitte verschieben, deuten die Zahlen auf Deutschland darauf hin, dass hier die Frage eher unter dem Gesichtspunkt „wenn nicht jetzt, dann nie“ betrachtet wird, was den beschriebenen Zeitdruck noch erhöht und die Alternative Associate merklich unattraktiver erscheinen lässt. Frauen ziehen die klassischen Karrieren vor. So stellen Frauen mit 891 Richterinnen auf Probe, einer Karriere, die auch nur den besten Absolventen offen steht, mit 54,14 % die Mehrheit.

WA S M A N D E F I N I T I V S A G E N K A N N I S T, D A S S D I E W I RT SCHAFTSKANZLEIEN KEINERLEI Z U R Ü C K H A LT U N G Z E I G E N , Q U A L I F I Z I E RT E F R A U E N I N A L L E N BEREICHEN UND ZU DENSELBEN KONDITIONEN WIE IHRE MÄNNLICHEN KOLLEGEN EINZUSTELLEN.

Entwicklung des Frauenanteils in Wirtschaftskanzleien Natürlich hängt diese Zahl auch mit der Entwicklung der Gesamtzusammensetzung des juristischen Nachwuchses zusammen. Waren Anwältinnen früher schlichtweg nicht präsent, haben sie in den vergangenen zwei Jahrzehnten kräftig an Boden gewonnen. Sie bilden heute rund 30% der Anwaltschaft. Damit ist aber auch gleichzeitig ein Teil der Frage beantwortet, warum es in Wirtschaftskanzleien so wenige Partnerinnen gibt. Die meisten dieser großen Wirtschaftskanzleien bestehen in Deutschland in ihrer heutigen Form noch keine 10 Jahre. Daher lässt sich aus dem Anteil der Partnerinnen sicher nicht ableiten, Frauen wären dort chancenlos. Hier gilt es, die Entwicklung abzuwarten. Die Chancen, Partner zu werden, sind generell nicht mehr so hoch, wie sie einmal waren, egal ob für Männer oder Frauen. Darauf haben die Kanzleien reagiert und neue Karrierestufen eingeführt. Auf dieser Ebene sind es die so genannten Non Equity Partner, als gehaltsentlohnte Partner. Was man definitiv sagen kann ist, dass die Wirtschaftskanzleien keinerlei Zurückhaltung zeigen, qualifizierte Frauen in allen Bereichen und zu denselben Konditionen wie ihre männlichen Kollegen einzustellen, etwas was vor allem bei kleineren Kanzleien immer noch nicht selbstverständlich ist, so die Zahlen der Soldan-Stiftung. In mittleren und kleineren Kanzleien konnten zudem Vorbehalte festgestellt werden, Frauen auszubilden und einzuarbeiten, da sich dies aufgrund einer möglichen Schwangerschaft nicht lohnen würde, so Mechthild Düsing, im Vortrag „Frauen als Partner nur im Ganztagsjob?“ bei der Herbsttagung der ARGE Anwaltsmanagement im Deutschen Anwaltsverein. Unterschiedliche Ziele Ein weiterer Grund dafür, dass sich Spitzen-Absolventinnen weniger für Wirtschaftskanzleien interessieren liegt auch darin, dass die Vereinbarkeit einer solchen Tätigkeit mit ihren persönlichen Zielsetzungen insbesondere unter der oben dargestellten „Rush Hour“- Fragestellung auf den ersten Blick nicht möglich erscheint. Wie sich berufliche und außerberufliche Ziele bei Anwältinnen und Anwälten unterscheiden, ergab eindrucksvoll eine Sekundärdatenanalyse des Soldan-Instituts. Dieser Erhebung zufolge ist ein hohes Einkommen für Juristinnen deutlich weniger wichtig als für Juristen. Auch legen die Frauen sehr viel mehr Wert auf die Möglichkeit an einem bestimmten Ort zu wohnen, mit dem Ziel, Kontakt zu Familie, Verwandten und Freunden zu

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halten. Am ausgeprägtesten ist aber der Unterschied zwischen Männern und Frauen, wenn es um das Ziel geht eine möglichst große Sicherheit zur Fortführung der Tätigkeit auch nach einer größeren Unterbrechung zu erhalten. Eine solche realistische Chance bildet das wichtigste Ziel von Anwältinnen, während es bei Anwälten auf dem vorletzten Platz rangiert. Die gleiche Analyse hat auch zu Tage gefördert, dass Anwälte dazu neigen, wenn sie Kinder bekommen, deutlich mehr zu arbeiten, während ihre weiblichen Kollegen regelmäßig ihre Arbeit einschränken und oftmals für längere Zeit ganz aufgeben. Dies zeigt zumindest im Ansatz, dass bei Anwälten das traditionelle Einverdiener-Familienmodell, die Versorgerehe vorherrscht. Doppel-Versorgerfamilienmodelle mit externer Kinderbetreuung oder Doppelversorger-/ Doppelbetreuer-Modelle, bei denen sich die Partner sowohl den Erwerb als auch die Familienarbeit partnerschaftlich teilen, werden derzeit von Anwältinnen und von Anwälten weniger in Betracht gezogen. Z U N Ä C H S T G I LT E S , S I C H Ü B E R DIE EIGENEN VORSTELLUNGEN UND ZIELE IM KLAREN ZU SEIN. A U C H D I E F R A G E , O B U N D WA N N MAN GERNE KINDER HÄTTE, S O L LT E N I C H T U N B E A N T W O RT E T BLEIBEN.

Teilzeit und kulturelle Hintergründe Mitursächlich hierfür ist sicherlich auch, dass der Anwaltsberuf in einer Kanzlei schwierig in Teilzeit zu organisieren ist. Die starke persönliche Mandantenorientierung setzt hier faktische Grenzen. Einige Kanzleien haben aber gezeigt, dass es durchaus möglich ist, zumindest in gewissen Bereichen und mit Einschränkungen die Arbeit auch in Teilzeit zu organisieren. Je größer eine Sozietät ist, umso leichter fällt es ihr, die Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen. Hinzu kommt, dass in einigen Fällen die Gefahr besteht, dass in Teilzeit Arbeitende aufgrund einer “Anwesenheitskultur“ Karrierenachteile erfahren können. Im Familienbericht der Bundesregierung wird daher darauf hingewiesen, dass eine solche Präsenzkultur oftmals mit einer „dominanten männerbündischen Arbeitsskultur“ einhergehe, die Frauen ausschließt. Nur wer bis 21:00 Uhr bleibt, gilt als engagiert, erfolgreich und loyal. Konsequenzen für die Karriereplanung Wie kann man nun als Topabsolventin, aber auch als männlicher Berufseinsteiger diesen kurzen Abriss über die Hintergründe für sich persönlich nutzen? Nun- ganz einfach. Im Rahmen der Karriereplanung sollte sich jeder mit diesen Aspekten beschäftigen und sich selbst einige wichtige Fragen beantworten. Zunächst gilt es, sich über die eigenen Vorstellungen und Ziele im Klaren zu sein. Auch die Frage, ob und wann man gerne Kinder hätte, sollte nicht unbeantwortet bleiben. Dabei sollte man sich konkret die Frage stellen, welches Familienmodell einem selbst und gegebenenfalls dem Partner als das richtige erscheint. Man sollte sich bewusst sein, dass eine Karriere bis hin zur Partnerschaft in einer internationalen Wirtschaftskanzlei bei einem gleichzeitigen Wunsch nach Kindern kein Spaziergang wird. Dennoch ist es auch für Frauen und Mütter machbar. Kinderbetreuungsangebote und ein Lebenspartner, der Verantwortung für die Familie mit übernimmt, helfen dabei immens. Daneben gibt es aber auch andere Wege, sehr sinnvolle Überlegungen zu einem Berufsstart bei einer Wirtschaftskanzlei in seine Karriereplanung miteinzubeziehen, gerade um die Familienplanung im Hinblick auf die

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Work-Life-Balance und Karriereplanung

eigene Karriere zu optimieren. Aufgrund der hervorragenden Ausbildung und der Kontakte, die man im Laufe von zwei bis drei Jahren als Associate neben einem extrem guten Gehalt erwirbt, ist diese Tätigkeit ein ideales Sprungbrett in die Rechtsabteilungen von Mandanten oder von anderen Firmen, in deren Branchenschwerpunkt man tätig ist. Durch diesen Sprung in eine Rechtsabteilung kann man die Flexibilität und die Teilzeitmöglichkeiten finden, die unter Umständen in der Kanzlei so nicht möglich waren, und dadurch der Familienplanung einen besseren Rahmen geben. Ohne eine vorherige Kanzleitätigkeit und die Erfahrung, die dort erworben wird, ist es regelmäßig schwierig, solche Stellen in Wirtschaftsunternehmen zu finden. Bei dieser Strategie sollte man sich frühzeitig mit der Struktur, den Aufgaben und der Tätigkeiten unterschiedlicher Rechtsabteilungen auseinander setzen, da diese zum Teil erheblich unterschiedlich aufgestellt sind. Aber auch der Wechsel in eine andere Kanzlei, die bessere Möglichkeiten für die Verwirklichung der eigenen Vorstellungen in Bezug auf flexiblere Arbeitszeiten anbietet, ist eine Alternative. Selbst ein späterer Übertritt in die Justiz und in das Richteramt ist weiterhin möglich und nicht ungewöhnlich.

MAN MUSS SICH BEWUSST MACHEN, DASS DER BERUFSEINSTIEG EINE GROSSE BEDEUTUNG FÜR DIE GANZE K A R R I E R E H AT, D E R U N T E R ALLEN ASPEKTEN DURCHD A C H T S E I N S O L LT E .

Man muss sich bewusst machen, dass der Berufseinstieg eine große Bedeutung für die ganze Karriere hat, der unter allen Aspekten durchdacht sein sollte. Auf der anderen Seite ist mit dem Berufseinstieg nicht der komplette Karriereweg fest zementiert. Wichtig bei der Karriereplanung ist auch, die größtmögliche Flexibilität zu erreichen und das nicht nur in Hinblick auf die fachliche Festlegung, sondern eben auch, was die Gestaltung des privaten Lebens anbelangt. Hier bieten Wirtschaftskanzleien mehr als manchmal auf den ersten Blick erscheint. Natürlich ist es bei dieser Entscheidung von großer Wichtigkeit, dass man sich eingehend mit der Kultur in den in Frage kommenden Kanzleien auseinander setzt, um zu klären, ob man mit der jeweiligen Kultur zurechtkommt und sie sich mit den eigenen Vorstellungen und Werten deckt. Mit den Kolleginnen und Kollegen verbringt man schließlich eine Menge Zeit. Work und Life sollten im Idealfall kein Gegensatzpaar sein, sondern vielmehr sollte die Arbeit ein Teil des Lebens sein, in dem man genauso viel Erfüllung findet, wie mit der Familie und Freunden.

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Der Fachanwalt für IT-Recht

Die Fachanwaltschaft für IT-Recht – eine frühe erste Bestandsaufnahme von Rechtsanwalt Dr. Arnd-Christian Kulow Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG · Stuttgart

Die Familie der Fachanwaltschaften ist seit einiger Zeit auf stetigen Zuwachs angelegt. Bald wird sich ihre Zahl vermutlich auf glatte zwanzig runden. Das jüngste Familienmitglied, die Nr. 19, das „Bank- und Kapitalmarktrecht“ ist noch kein halbes Jahr alt. Die beiden älteren Zwillinge „Urheber- und Medienrecht“ bzw. „Informationstechnologierecht“ (IT-Recht) zählen gerade mal 18 Monate. Damit steckt das fachanwaltlich fundierte IT-Recht in den Kinderschuhen. Gleichwohl sei eine frühe erste Bestandsaufnahme gestattet. Kleine Geschichte der Fachanwaltschaften Die Eltern der Fachanwaltschaft für das IT-Recht saßen in der 3. Satzungsversammlung (Wahlperiode 1.7.2003 - 20.6.2007) der Bundesrechtsanwaltskammer und beschlossen in ihrer 6. Sitzung am 3.4. 2006 eben diese Fachanwaltschaft nebst ihrem Zwilling, dem „Urheber- und Medienrecht“. Nicht nur die drei Jüngsten geben der Familie der Fachanwaltschaften eine ausgesprochen jugendliche Note. Die nächst älteren Geschwister, das „Handelsund Gesellschaftsrecht“ bzw. der „gewerbliche Rechtsschutz“ kamen im November 2005 und sind damit nur vier Monate älter. Der „große Wurf“ nämlich Sechslinge ereignete sich genau ein Jahr zuvor, im November 2004 mit Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bauund Architektenrecht, Erbrecht und Transport- und Speditionsrecht. Mit insgesamt elf Sprösslingen kann das Wirken der 3. Satzungsversammlung somit als außerordentlich fruchtbar angesehen werden. Geht man in der Geschichte einen weiteren Schritt zurück, so zeigt sich, dass der 2. Satzungsversammlung (Wahlperiode 1.7.1999-30.6.2003) ein ähnlich großer Kindersegen nicht vergönnt war. Sie hatte sich zwar nicht grundsätzlich gegen neue Fachanwaltschaften ausgesprochen, sogar ein Fachanwaltskonzept erarbeitet, musste aber dann feststellen, dass zunächst keine der vorgeschlagenen Fachanwaltschaften (darunter übrigens das IT-Recht unter der Bezeichnung „Neue Medien/Informationstechnologie“) die Kriterien des Konzepts zu erfüllen schien (vgl. dazu Busse, BRAK Mitteilungen 2001, Heft 2, S. 65). Erst in der vorletzten, der 5. Sitzung am 7.11.2002, konnte sich die Versammlung durchringen, den – in einer früheren Sitzung noch klar abgelehnten – Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuführen. Damit erwies sich die 2. Satzungsversammlung immerhin als nicht nur konzeptionell fruchtbar. In der 6. Sitzung am 20.3. 2003 wurde denn auch die Einfügung des Fachanwalts für Versicherungsrecht in die Fachanwaltsordnung beschlossen (BRAK-Mitteilung 2003, S. 125 f). Dabei hatte die 1. Satzungsversammlung (Wahlperiode 1.7.1996-30.6.1999) auf ihrer 5. Sitzung am 29.11.1996 mit der Fachanwaltsordnung (FAO) praktisch das Stammbuch für die Fachanwaltsschaftsfamilie geschaffen. Die bereits vorhandenen Fachanwaltschaften, nämlich das Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht wurden durch Aufnahme in die FAO gleichsam legitimiert. Hatte doch der Anwaltsse-

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nat des BGH in seinem viel kritisierten Beschluss vom 14.5.1990 (EBE/BGH 1990, 194) die Bezeichnung „Fachanwalt“ mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG für so wesentlich gehalten, dass sie unbedingt einer gesetzlichen Grundlage bedürfe. Die bisherige Regelung durch standesrechtliche Richtlinien (RiLi) ohne echte Rechtsverbindlichkeit sei unzulässig. Gegen Ende ihrer Wahlperiode füllte die 1. Satzungsversammlung ihr Stammbuch mit den Drillingen Strafrecht, Familienrecht und dem Insolvenzrecht und vergrößerte damit die Familie auf stolze sieben Mitglieder. Schon dieser kurze Abriss zeigt, dass die „Familienpolitik“ in Sachen Fachanwaltschaft durchaus dynamisch, oder mit Clausen „… ein Hin und Her, ein Auf und Ab“ ist (Clausen in: Mitteilungen der RAK München Ausgabe III/2004, Festschrift zum 125-jährigen Bestehen der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, S.76). Dass dies wohl nicht (nur) an den Satzungsversammlungen liegt, zeigt Clausens äußerst lesenswerte Darstellung (a.a.O. S.76 ff.) auch der ferneren Geschichte des Themas. So hatte der Deutsche Anwaltstag als „Großvater“ um im Bild zu bleiben - schon im Jahr 1929 die Einführung folgender Fachanwaltschaften beschlossen: 3 Steuerrecht, 3 Urheber- und Verlagsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, 3 Staats- und Verwaltungsrecht, 3 Ausländerrecht, 3 Arbeitsrecht, und 3 Sozialversicherungsrecht.

ZUM NACHWEIS DER BESONDEREN THEORETISCHEN KENNTNISSE GEHÖREN AUCH MINDESTENS DREI SCHRIFTLICHE LEISTUNGSKONTROLLEN. DIESE MÜSSEN MINDESTENS EINE ZEITSTUNDE DAUERN UND DÜRFEN FÜNF ZEITSTUNDEN NICHT ÜBERSCHREITEN.

Die Anforderungen im IT-Recht Nach § 2 Abs. 1 FAO muss der zukünftige Fachanwalt für IT-Recht, wie alle anderen Fachanwälte auch, besondere theoretische und praktische Kenntnisse im IT-Recht haben. Nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 liegen diese vor wenn: „diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.“ Stellt sich die Frage des Nachweises dieser Kenntnisse. Nach § 4 Abs. 2 FAO muss der Anwalt dazu an „einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen haben, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen.“ Mehr, als dass es ein vorbereitender „anwaltsspezifischer Lehrgang“ sein muss, sagt die FAO nicht aus. Die Anerkennung der Lehrgänge liegt bei der jeweils für die Verleihung der Bezeichnung zuständigen Kammer. Fixierte Qualitätskriterien für diese Lehrgänge sucht man vergebens. Krasse Unterschiede in der Art und Weise der Durchführung sind daher durchaus denkbar (vgl. dazu auch Mihm, „Wie werde ich Fachanwalt?“, JURAcon-Jahrbuch 2007/2008, S. 36, 37) Besondere theoretische Kenntnisse Zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse gehören auch mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen. Diese müssen mindestens eine Zeitstunde dauern und dürfen fünf Zeitstunden nicht überschreiten (§ 4a

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FAO). Meistens werden drei Klausuren á fünf Stunden geschrieben. Hier gibt es ebenfalls keine verbindlichen Regeln über die näheren Klausurbedingungen und Kontrollen. Unnötig näher auszuführen, warum dies hochproblematisch ist. Der Verfasser hat im Nürnberger Kurs 2006 bei der Anwaltakademie drei Klausuren á fünf Zeitstunden verfassen dürfen. Das Prozedere folgte streng dem Staatsexamenreglement. Anonymisierung der Arbeiten, Personalausweiskontrolle, nur einer geht raus, etc. Die Anwaltakademie verhalf damit den Teilnehmern zu einem sehr echten Staatsexamens-Revival-Erlebnis. Gleichwohl sollten diese formalen Elemente einer Prüfung, die den Namen verdient, generell beachtet und festgeschrieben werden. D I E A N WA LTA K A D E M I E V E R H A L F DAMIT DEN TEILNEHMERN ZU E I N E M S E H R E C H T E N S TA AT S E X A M E N S - R E V I VA L - E R L E B N I S .

Praktische Erfahrungen Bei den praktischen Erfahrungen fordert § 5 FAO, dass innerhalb der letzten drei Jahre 50 Fälle weisungsfrei und unabhängig bearbeitet worden sind. Mindestens zehn Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren (z. B. Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren) sein. Ebensolche Verfahren vor internationalen Stellen werden gleichfalls angerechnet. Ferner müssen von den 50 Fällen mindestens je drei Fälle aus dem Bereich von § 14k Nr. 1 und Nr. 2 FAO (siehe nachstehend) sowie einer weiteren Nr. des § 14k vorgelegt werden. Die inhaltlichen Vorgaben des § 14k FAO Dies führt zu § 14k, der die inhaltlichen Vorgaben für das IT-Recht regelt. Nach bewährtem Enumerationsprinzip stellt § 14k die „besonderen theoretischen Kenntnisse“ nach § 2 Abs. 1 FAO vor. Diese sind das: 1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB, 2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business), 3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht, 4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten, 5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste, 6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht, 7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht, 8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien, 9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung. Das IT-Recht - eine Querschnittsmaterie Wenn der Katalog eines zeigt, dann, dass das IT-Recht Querschnittsmaterie ist. Es umfasst Teile des Privat-, Straf- und Öffentlichen Rechts. Betrifft mate-

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rielles und prozessuales Recht. Es bündelt daneben aber auch inhaltlich äußerst unterschiedliche Themen. Nach Meinung des Verfassers lassen sich mindestens folgende Bereiche unterscheiden: 3 Softwarerecht Nicht von ungefähr steht auf Nr. 1 als großer Block des IT-Rechts das Softwarerecht. Vor den Zeiten des Internet oder besser des World Wide Webs war das damals sogenannte „Computerrecht“ oder „EDV-Recht“ praktisch gleichbedeutend mit „IT-Recht“. Die zunehmende Bedeutung von Rechtsfragen rund um Software und Softwareprojekte verursachten hier einen Begriffswandel von der Hardware- zur Softwareorientierung hin. Um Softwareprojekte zu verstehen und als Jurist mit zu gestalten, sind neben guten technischen Kenntnissen, vor allem auch das Beherrschen von Projektmanagement im Softwarebereich nötig. Der Lehrgang der Anwaltakademie hat folgerichtig beide Themen stark und praxisnah akzentuiert. 3 Internetrecht Der elektronische Geschäftsverkehr der Nr. 2 verweist auf das Thema Internetrecht unter dem Gesichtspunkt des Internet-Handels, während Nr. 3 den Gesichtspunkt der Schutzrechte im Internet, namentlich den jetzt etwas ruhiger gewordenen Bereich des Domainrechts behandelt. Daneben hat das Immaterialgüterrecht, insbesondere das Urheberrecht, natürlich auch im Softwarerecht außerordentliche Bedeutung. 3 Datenschutzrecht Der Datenschutz der Nr. 4 bildet für sich ein gut abgrenzbares Einzelthema. Zwar werden immer wieder die Vollzugsdefizite der Datenschutzbehörde angeprangert oder augenzwinkernd begrüßt, die Sensibilität für die rechtskonforme Verwendung von personenbezogenen Daten aber ist gestiegen. Nicht zuletzt das Mega-Thema „IT-Compliance“ mit der Drohung der persönlichen Haftung der Geschäftsführer und Vorstände gibt dem Datenschutzrecht Schub. 3 Telekommunikationsrecht Rund um die Bundesnetzagentur, Kabel und Funknetze ist das Thema der Nr.5, das Telekommunikationsrecht, angelegt. Hier gilt es zunächst, die vielen Beteiligten und ihre Rollen zu identifizieren. Vorher wäre es aussichtslos, sich zum Bestehen oder Nichtbestehen von Vertragsbeziehungen mit Blick auf den Kunden äußern zu wollen. Die speziellen Kundenrechte nach dem TKG stehen dann im Weiteren auf dem Lehrplan. 3 Vergaberecht Nr. 6 betrifft das Vergaberecht. Ein klar öffentlich-rechtliches Thema, bei dem vor allem – ähnlich dem E-Government – die Schnittstelle zwischen Bürger und Staat und auch das Kartellrecht interessieren. Mehr als eine erste grobe Orientierung kann die Ausbildung angesichts der Vielschichtigkeit des Themas kaum leisten. Bei der großen praktischen Bedeutung des Vergaberechts für weite Teile der Wirtschaft fragt man sich ketzerisch, ob man nicht einen „Fachanwalt für Vergaberecht“ auskoppeln sollte. 3 Strafrecht Die Nr. 8, das Strafrecht, wird nur für den Bereich der Informationstechnologien einbezogen. Dabei darf allerdings nicht vergessen werden, dass selbst bei guter Kenntnis der IT-spezifischen Tatbestände das Grundlagenwissen aus

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Z WA R W E R D E N I M M E R W I E D E R DIE VOLLZUGSDEFIZITE DER D AT E N S C H U T Z B E H Ö R D E A N G E P R A N G E RT O D E R A U G E N Z W I N K E R N D B E G R Ü S S T, D I E S E N S I B I LITÄT FÜR DIE RECHTSKONF O R M E V E RW E N D U N G V O N P E R S O N E N B E Z O G E N E N D AT E N ABER IST GESTIEGEN.

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dem Allgemeinen Teil und praktisch bedeutsam das strafprozessuale Wissen zur erfolgreichen Bearbeitung eines IT-Strafrechtsfalles gleichwohl vorhanden sein sollten. 3 Internationale Bezüge, IPR, Prozess- und Verfahrensführung Dem trägt Nr. 9 Rechnung, die dezidiert auf die Verfahrens- und Prozessführung abstellt. Dabei wird selbstverständlich auch das Zivilverfahrensrecht behandelt. Dass Angesichts der Ubiquität des Internets internationale Bezüge und IPR-Fragen (Nr.7) wichtig sind, muss nicht extra begründet werden. D A S W O R L D W I D E W E B H AT A N S C H A U L I C H G E Z E I G T, W I E EINE NEUE TECHNIK VÖLLIG NEUE RECHTSBEREICHE ENTS T E H E N L Ä S S T.

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Die Fachanwaltschaft für IT-Recht – ein hübsches Kind? Da sind die Meinungen wie immer geteilt. Kleine Kinder sind ja tendenziell immer nett anzuschauen und haben ja bekanntlich noch alle Chancen. Wichtiger ist, dass das Kind gesund ist. Mit halbem Ernst sollen daher die Zulassungskriterien der 2. Satzungsversammlung, in eigenen Stichworten: Abgrenzbarkeit, Bedarf, Spezialisierungserfordernis und anwaltliches Tätigkeitsfeld, als Basis -Gesundheits-Checkup herangezogen werden. 3 Abgrenzbarkeit „Das Fachgebiet soll nach seinem Aufgabenspektrum hinreichend breit, vielfältig und als eigenständiges Rechtsgebiet von anderen Rechtsgebieten, insbesondere bestehenden Fachanwaltschaften abgrenzbar sein.“ (vgl. Busse in: BRAK Mitteilungen 2001, Heft 2, S. 65, 66). Die Breite und Vielfalt lässt sich im IT-Recht wohl bejahen. Scharf abgrenzbar ist es ohne weiteres nicht. Es bestehen enge Verflechtungen zu seinem Zwilling dem Urheber- und Medienrecht, es reicht ins Strafrecht hinein und „überlappt“ daher einige Bereiche. Dies ist jedoch unschädlich. Schon der Katalog von 1929 zeigt mit dem „Ausländerrecht“ eine Materie, die starke Bezüge zum Staats- und Verwaltungsrecht aufweist. Und noch etwas sollte bedacht werden: Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung ist nicht statusbildend wie bei Fachärzten. Alle Nichtfachanwälte können ungestört in allen Gebieten weiterberaten. Eine überschneidungsfreie „Komplettsegmentierung“ des deutschen Rechts mit einem numerus clausus an Fachanwälten – wie viel das auch immer wären – erscheint ohnehin illusorisch. Im Übrigen wurde dieses Kriterium von der Satzungsversammlung sehr knapp angenommen (49 gegen 42 Stimmen bei 2 Enthaltungen). 3 Bedarf „Das Fachgebiet soll eine hinreichend breite Nachfrage potentieller Mandanten erfassen.“ (vgl. Busse a.a.O.). Fest steht, dass die IT immer weitere Teile unseres Lebensumfelds erobert und sich damit in viele Lebensbereiche ausdifferenziert. Das World Wide Web hat anschaulich gezeigt, wie eine neue Technik völlig neue Rechtsbereiche, man denke etwa an das Domain-Recht, entstehen lässt. Dies wird auch in Zukunft so sein. Zudem schafft ein plausibles Beratungsangebot für IT-Recht auch eine entsprechende Nachfrage. Der Beratungsmarkt wird durch die Bezeichnungen der Fachgebiete strukturiert und funktioniert dann auch besser. Ganz persönlich überzeugen mich immer Mandantenanrufe die mit folgenden Worten beginnen:„ … kennen Sie sich mit dem Internet aus - ich brauch' da jemanden …!“.

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3 Spezialisierungserfordernis „Das Fachgebiet soll aufgrund des rechtlichen Schwierigkeitsgrades und wegen der Komplexität der Lebenssachverhalte, etwa aufgrund interdisziplinärer Bearbeitungsnotwendigkeit oder sonstiger Querschnittsbereiche (sic!), für eine sachgerechte Bearbeitung und Vertretung der Mandanten Spezialisten erfordern.“ (vgl. Bussse a.a.O.). Diese mit 92 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommene Kriterium ist die „Magna Charta“ des IT-Rechts. Dabei ist der „rechtliche Schwierigkeitsgrad“ wohl noch das schwächste Merkmal, denn was ist schon rechtlich „einfach“. Die IT-Lebenssachverhalte können hochkomplex werden. Man denke nur an Softwareprojekte mit vielen Beteiligten aus unterschiedlichen Firmen, die zeitlich gestaffelt tätig werden. Durch die hohe Technikaffinität ist zwar nicht in jedem Fall die Hinzuziehung eines Technikers nötig, der Fachanwalt selbst sollte aber unbedingt fundierte technische Kenntnisse haben. Gerade bei der Beratung von Mandanten aus dem IT-Bereich ist es ein unschätzbarer Vorteil wenn man die gleiche Sprache spricht. 3 Anwaltliches Tätigkeitsfeld „Die Anerkennung des Fachgebiets soll der Erhaltung oder Ausweitung anwaltlicher Tätigkeitsfelder im Wettbewerb mit Dritten dienen.“ (vgl. Busse a.a.O.). Dieses Kriterium wurde mit 67 gegen 18 Stimmen bei 6 Enthaltungen verabschiedet. Meines Erachtens dient das IT-Recht sowohl der Erhaltung als auch der Ausweitung anwaltlicher Tätigkeitsfelder. Es verteidigt originär anwaltliche Beratungsbereiche im Internet. Nimmt man nur einmal die Frage des rechts- und abmahnungssicheren Webshops, wenn es denn so etwas überhaupt gibt. Die IHK's nehmen sich im Interesse ihrer Mitglieder des Themas an. Hier „beraten“ tendenziell, wenn auch aus Kundensicht, die Verbraucherzentralen. Unter der Überschrift Web 2.0 äußern sich – nicht zu vergessen – unendlich viele selbsternannte „Experten“ in Foren und Blogs. Das IT-Recht erobert aber auch ganz neue Tätigkeitsfelder. Wieder sei das Beispiel der Softwareprojekte bemüht. Hier wirkt der Anwalt bei der Begleitung komplexer Projekte neben seiner klassischen Rechtsberatungstätigkeit oft als Clearingstelle zwischen den Beteiligten. Er achtet auf Einhaltung der vereinbarten Vorgaben, bringt eine objektivierend ausgleichende Perspektive in die Projekte. Unter dem großen Thema „IT-Compliance“ bilden Spezialkanzleien, idealiter in Zusammenarbeit mit IT-Technikern, mittlerweile stabile Brückenköpfe auf einem Gelände, das bislang zäh von diversen Unternehmensberatungen verteidigt wurde.

D I E I T- L E B E N S S A C H V E R H A LT E KÖNNEN HOCHKOMPLEX WERDEN. MAN DENKE NUR AN S O F T WA R E P R O J E K T E M I T V I E L E N BETEILIGTEN AUS UNTERSCHIEDLICHEN FIRMEN, DIE ZEITLICH G E S TA F F E LT T Ä T I G W E R D E N .

Ob das Kind nun hübsch ist oder nicht, liegt immer im Auge des Betrachters. Mit den oft gehörten Sätzen „ganz der Papa“ oder „ganz die Mama“ würde man es sich vermutlich zu einfach machen. Nach Meinung des Autors ist das Kind zumindest gesund und kann sich damit in allen seinen Anlagen gut weiterentwickeln. Dass es eine enge Beziehung zu seinem Zwillingsbruder pflegt, schadet beiden nicht. Der Autor ist stellvertretendes Mitglied im Prüfungsausschuss „Fachanwalt für IT-Recht“ der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder.

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Networking als Karrierefaktor

In Verbindung bleiben

von Kirsten Nagel · Staufenbiel Institut · Köln

Einzelkämpfer sind out, Networking ist in - ein gut geknüpftes Kontaktnetz erleichtert das berufliche Fortkommen und die Bewältigung des Arbeitsalltags. „Es kommt weniger darauf an, was du kannst, sondern wen du kennst“ – auch wenn diese Redewendung überspitzt formuliert ist, lässt sie sich durchaus auf die Situation von Berufseinsteigern beziehen. Natürlich nimmt das „Können“, also das fachliche Wissen und die praktische Erfahrung, in der beruflichen Entwicklung auch weiterhin einen hohen Stellenwert ein. Doch ein breit gefächertes Netzwerk von Kontakten ist wichtiger denn je und kann der Karriere den entscheidenden Anschub geben. Schätzungen zufolge wird heute jede zweite Stelle über persönliche Beziehungen vergeben. Und nicht nur bei der Stellensuche erweist sich Networking als unverzichtbar, auch bei den täglichen Herausforderungen des Ausbildungs- und Arbeitsalltags hat es derjenige leichter, der sich mit anderen austauschen kann. Die Möglichkeiten, sich ein gut funktionierendes Netzwerk aufzubauen, sind vielfältig und jede Fachrichtung bzw. jeder Berufszweig bieten spezifische Anknüpfungspunkte. Wichtig ist in allen Fällen, frühzeitig, also bereits während des Studiums, mit dem Aufbau eines Netzwerks zu beginnen – langfristig gepflegte Kontakte zahlen sich früher oder später aus. Networking im Studium Für Studenten gibt es vielerlei Möglichkeiten, Kontakte zu knüpfen, wobei an erster Stelle natürlich die Kommilitonen stehen. Bekanntschaften aus der Studienzeit können sich nicht nur beim Berufseinstieg als förderlich erweisen, sondern helfen zunächst einmal bei der Bewältigung des Studiums, etwa durch gegenseitige Unterstützung bei Hausarbeiten und gemeinsames Lernen. Auch in der Freizeit, z. B. beim Sport, in Vereinen oder bei der Fachschaftsparty, lassen sich Kontakte knüpfen, die einem später nützlich werden könnten – schließlich sind alle Menschen auf der Erde über höchstens sechs Ecken miteinander bekannt, wie amerikanische Wissenschaftler mithilfe eines E-Mail-Experiments herausfanden. Wer weiß, vielleicht ist ja gerade der Onkel der Hockeykollegin Personalchef einer interessanten Kanzlei? Wichtig ist jedoch, dass die Beziehung sowohl auf Sympathie und persönlichem Interesse als auch auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit basiert; wer allzu offensichtlich nur den eigenen Karrierevorteil im Hinterkopf hat und lieber nimmt, als gibt, wird anderen schnell suspekt. Gerade studentische Initiativen bieten sich fürs Networking an, wobei für Jurastudenten etwa die europaweit agierende Vereinigung ELSA e. V. zu nennen wäre. Hier können Studenten und junge Berufstätige an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen und Kontakte untereinander knüpfen. Darüber hinaus gibt es an fast jeder Universität Ehemaligen-Netzwerke (Übersicht unter www.alumni-clubs.net), durch die Studenten vom Erfahrungsschatz und den Kontakten bereits im Beruf stehender Absolventen profitieren können. Ein weiteres Kommunikationsmittel sind fachspezifische Internetforen,

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Networking als Karrierefaktor

in denen man sich zu allen Fragen des Studiums, der Berufsplanung und später auch des Berufsalltags untereinander austauschen kann. Direkte Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern lassen sich auf den verschiedensten Wegen herstellen. So bieten Praktika oder Nebentätigkeiten die Chance, einen positiven Eindruck zu hinterlassen, an den man nach dem Examen wieder anknüpfen kann. Demselben Zweck dienen fachspezifische Karrieremessen, bei denen sich Besucher und Aussteller ein erstes Bild voneinander machen können. Eine ideale Möglichkeit, sich selbst und die eigene Arbeitsweise zu präsentieren, bieten auch studentische Unternehmensberatungen, die an vielen Hochschulen zu finden sind. Hier bearbeitet man in interdisziplinär zusammengesetzten Teams Projekte für Unternehmen und Organisationen, wodurch oft langfristige Kontakte zu Arbeitgebern in der Region und darüber hinaus entstehen.

DIE MÖGLICHKEITEN, SICH EIN GUT FUNKTIONIERENDES NETZWERK AUFZUBAUEN, SIND V I E L F Ä LT I G U N D J E D E FA C H R I C H T U N G B Z W. J E D E R B E R U F S ZWEIG BIETEN SPEZIFISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE.

Referendariat aktiv gestalten Ist das Erste Staatsexamen geschafft, tritt das Networking in eine entscheidende Phase: Das anstehende Referendariat stellt nicht nur eine ausgezeichnete Chance dar, sich über die eigenen beruflichen Vorlieben und Fähigkeiten klar zu werden, sondern auch, wichtige Kontakte zu Arbeitgebern zu knüpfen. Viele Kanzleien sehen die Anwalts- und Wahlstation als Instrument zur Rekrutierung ihres Nachwuchses, denn sie bietet ihnen Gelegenheit, ihre neuen Mitarbeiter in spe ausführlich unter die Lupe zu nehmen - das Referendariat kann somit durchaus als „verlängertes Bewerbungsgespräch“ betrachtet werden. Um es optimal zu nutzen, sollte man das Referendariat aktiv gestalten. So variiert bei den einzelnen Bundesländern und Oberlandesgerichten etwa die Dauer der einzelnen Stationen oder der Umfang der erlaubten Nebentätigkeiten (Details dazu im „Staufenbiel-Referendariatskompass“ unter www.staufenbiel.de/jura). Außerdem ist es von Vorteil, die Ausbildung in mehreren Kanzleien zu absolvieren, um unterschiedliche Kanzleitypen und Arbeitgeber kennenzulernen. Wer sich engagiert in die juristische Arbeit einbringt, empfiehlt sich für eine spätere Anstellung. Mitglied werden Um Kontakte zu anderen Berufseinsteigern aufzubauen und zu pflegen, bietet sich für Junganwälte und solche, die es werden wollen, das „Forum Junge Anwaltschaft“ (www.davforum.de) an, eine Vereinigung innerhalb des Deutschen Anwaltvereins. Im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen oder bei regionalen Stammtischen hat man hier die Möglichkeit, fleißig zu netzwerken und Erfahrungsaustausch zu betreiben. Zusätzlich bietet eine Mailingliste die Möglichkeit, auch über das Internet miteinander zu kommunizieren; so kann man etwa Fragen zu Fachproblemen stellen, die von anderen Teilnehmern beantwortet werden, oder über aktuelle berufspolitische Themen diskutieren. Darüber hinaus gibt es zahlreiche juristische Vereinigungen und Verbände, die sich nicht explizit an Berufseinsteiger richten, durch die man

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Networking als Karrierefaktor

aber Kontakte zu erfahrenen Berufsträgern aufbauen kann. Speziell für weibliche Nachwuchskräfte ist der „Deutsche Juristinnenbund“ interessant, der für Berufseinsteigerinnen u. a. Workshops und Mailinglisten anbietet (www.djb.de). Am Ball bleiben Eine Anstellung ist gefunden, man ist im Arbeitsalltag angekommen - wird Networking damit überflüssig? Wer so denkt und sich auf der erreichten Position ausruht, handelt extrem kurzsichtig: Ohne Beziehungspflege kann die berufliche Weiterentwicklung schnell stagnieren, ob man nun angestellt oder sein eigener Chef ist. Deutlich zu spüren bekommen dies etwa die Associates der großen Wirtschaftskanzleien. Seit einigen Jahren ist dort der Trend zu erkennen, dass ein kontinuierlicher Aufstieg zur Partnerschaft längst nicht mehr so selbstverständlich wie früher ist; die Auswahlkriterien werden strenger und nur noch die Besten schaffen es bis zum Partner. Wer sich nicht damit abfinden möchte, dauerhaft als angestellter Anwalt zu arbeiten, wird sich nach einigen Jahren nach einer neuen Perspektive umsehen müssen. Auch die Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung oder eine Verbesserung der WorkLife-Balance, die in den Großkanzleien aufgrund der hohen Arbeitsbelastung oft nicht gegeben ist, können Gründe für eine Neuorientierung sein. Glücklich, wer dann auf bestehende Kontakte zurückgreifen kann. EINE WEITERE MÖGLICHKEIT DER K A R R I E R E W I R K S A M E N K O N TA K T PFLEGE ERÖFFNEN SO GENANNTE SECONDMENTS. FÜR EINEN LÄNG E R E N , O F T M E H R M O N AT I G E N A R B E I T S A U F E N T H A LT W I R D E I N

Zusätzlich bieten immer mehr große Kanzleien ihren Mitarbeitern auf verschiedenen Ebenen Hilfestellung bei der Suche nach einem neuen Job – nicht zuletzt auch mit Blick auf den guten Ruf der Kanzlei sowie die Motivation der Mitarbeiter, die erst seit Kurzem dabei sind. So werden etwa Alumni-Programme etabliert, die über Internet und Veranstaltungen den Kontakt zu ehemaligen Mitarbeitern der Kanzlei ermöglichen und auf diese Weise die Verbindung zu interessanten Arbeitgebern herstellen können.

A S S O C I AT E A N E I N E N M A N D A N TEN DER KANZLEI, Z. B. EIN G R O S S E S W I RT S C H A F T S U N T E R NEHMEN, „AUSGELIEHEN“.

Eine weitere Möglichkeit der karrierewirksamen Kontaktpflege eröffnen so genannte Secondments. Für einen längeren, oft mehrmonatigen Arbeitsaufenthalt wird ein Associate an einen Mandanten der Kanzlei, z. B. ein großes Wirtschaftsunternehmen, „ausgeliehen“. Die Kanzlei profitiert davon durch eine engere Mandantenbindung, der Associate durch die Chance, seine Arbeitsleistung unter Beweis zu stellen und einen guten Eindruck bei dem betreffenden Unternehmen zu hinterlassen. Solche Secondments sind zwar nicht selbstverständlicher Bestandteil der kanzleiinternen Ausbildungsprogramme, wer sich aber aktiv darum bemüht, dürfte – zumindest in personalstarken Kanzleien – gute Aussichten auf Erfolg haben. Besonders bei Großkanzleien mit Hauptbüro in den USA existieren teilweise auch schon formelle Outplacement-Programme: Nach dem Vorbild amerikanischer Kanzleien und der Consulting-Branche wird die Ausgliederung hoch qualifizierter Mitarbeiter unterstützt, indem spezialisierte Personalberater bei

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Networking als Karrierefaktor

der Suche nach einer adäquaten Anschlussposition professionelle Hilfestellung leisten. Allerdings ist dies in Deutschland eher noch die Ausnahme, die meisten Kanzleien konzentrieren sich auf informelle Vermittlungsleistungen, indem sie ihr vorhandenes Netzwerk nutzen – hier ist oft die Initiative des betreuenden Mentors gefragt. Auch für selbstständige Anwälte ist Networking ein unentbehrlicher Bestandteil ihres Arbeitsalltags, sowohl für den fachlichen Austausch mit Kollegen als auch vor allem für die Akquise neuer Mandanten. Jeder Anwalt dürfte dabei seine eigene Strategie haben. Hilfreich kann etwa die Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden sein, in denen Geschäftsleute organisiert sind, andere schwören auf soziales Engagement oder treffen ihre künftigen Mandanten beim Sport. Auch die gegenseitige Vermittlung von Mandanten unter Anwaltskollegen, die auf unterschiedliche Fachbereiche spezialisiert sind, ist keine Seltenheit. Online gehen „Social Networking“ lautet die Devise auch im Internet: In Zeiten, in denen ein Großteil der täglichen Arbeit am Computer erledigt wird, werden virtuelle Kontaktbörsen immer beliebter. Inzwischen gibt es große Plattformen, die sich auf die Herstellung von Businesskontakten spezialisiert haben. Der Benutzer kann dort sein eigenes Profil mit Foto und beruflichen wie privaten Angaben einstellen, sich mit anderen Benutzern austauschen oder über Jobangebote informieren. Auch von Personalvermittlern und Headhuntern werden diese Webseiten bereits genutzt.

AUCH FÜR SELBSTSTÄNDIGE A N W Ä LT E I S T N E T W O R K I N G E I N U N E N T B E H R L I C H E R B E S TA N D T E I L I H R E S A R B E I T S A L LTA G S , S O W O H L F Ü R D E N FA C H L I C H E N A U S TA U S C H M I T K O L L E G E N A L S AUCH VOR ALLEM FÜR DIE AKQUISE NEUER MANDANTEN.

Doch auch wenn die Internetplattformen ein nützliches Instrument zum Informationsaustausch und ersten Kennenlernen sind, können sie den persönlichen Kontakt nicht ersetzen. Die Basis funktionierender und stabiler Netzwerke bilden Vertrauen und gegenseitige Wertschätzung - und die entstehen nur bei der Begegnung im „wirklichen“ Leben.

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Business Development in Wirtschaftskanzleien

Hausmeister halten Händchen

Unterschiede im Business Development der Wirtschaftskanzleien von Dr. Volker Albert Tausch · VerMonT Beratung · Bonn Neuerdings heißen Marketing, Absatz, Vertrieb und Akquise „Geschäftsentwicklung“, ganz pompös sogar: „Business Development“. Nur eine Hand voll cleverer Kanzleien beschäftigen Abteilungen bis zu zehn und mehr „BD-Assistants“, verschlafene gar keinen. Und was hat BD in der Aufbauorganisation moderner Kanzleien mit Ihnen als künftige Associates zu tun? Die im Dunkeln Business Development-, oder kurz „BD-“, Abteilungen arbeiten im Verborgenen. VerMonT hat die Websites der 30 Top-Sozietäten und der DAX-30 AGs untersucht, Verantwortliche für „Marketing“ oder BD aber insgesamt nur bei vier Kanzleien gefunden, obwohl es sie dort tatsächlich gibt. Demgegenüber sind 14 der DAX 30-Unternehmen transparenter, hier ist Geschäftsentwicklung fast immer am Vorstandsvorsitzenden selbst aufgehängt. Warum verstecken selbst die Top-Wirtschaftskanzleien ihre Geschäftsentwickler? Es gibt doch keinen Grund, sich dafür zu schämen, systematisch und strategisch potenzielle Märkte und Branchen zu scannen, Marktforschung zu betreiben und Ansprechpartner in Unternehmen zu identifizieren. Schnöde Marktteilnahme hat nur für Organe der Rechtspflege alten Schlags ein Geschmäckle. Associates sind Produkte „Produkte“ der Kanzlei sind in erster Linie die Anwälte, also Sie, liebe kommende Associates. Rechnen müssen Sie damit, dass spätestens zum Zeitpunkt der Entscheidung über Ihre Partnerschaft Ihre Ausbildungspartner und der Managing-Partner der Kanzlei danach sehen, ob Sie auch in unternehmerischer Hinsicht würdig sind, in den Partnerkreis aufgenommen zu werden. Das heisst: Sie müssen fähig zu eigener „Geschäftsentwicklung“, Akquise sein, denn exzellenter Jurist sind Sie ja schon. Jetzt wenden Sie zu recht ein, dass Sie das ja in Ihrer hochwertigen Ausbildung zum Spitzenjurist nicht gelernt haben, schließlich haben Sie doch brav Auslandssemester in Lausanne, Referendarstationen in New York und Hong– kong und nebenbei – nach Ihrer Promotion – noch einen LL.M. vorzuweisen. Schade, Sie müssen einfach noch mehr bringen als Formalqualifikationen, müssen Ihre zukünftigen Kollegen ja auch. Richtig, die konnten das anfangs genauso wenig wie Sie. Einige können es heute noch nicht, müssen aber auch „raus“ in die kalte Akquisewelt, in der der Golfclub nicht mehr genügt, weil sich auf dem Grün überwiegend Berufskollegen mit miserablem Handycap langweilen. Weil Anwälte das unsichere Eis der Akquise nicht gelernt haben, gibt es überhaupt BD. BD-Basics Geschäftsentwickler helfen Partnern und Anwälten, die nicht genau wissen, wie Sie zum Telefonhörer greifen sollen, führen Coachings durch und bereiten Auftritte bei Beauty Contests mit entsprechenden Power-Point-Charts vor. Besonders die Coachings für Mandantenwettbewerbe, sogenannte „Pit-

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ches“, erfreuen sich großer Beliebtheit, weil auch gestandene Partner bisweilen auf dem ungewohnt rutschigen Kommunikationsparkett beim A-Mandanten ausrutschen. Hier kann man erleben, dass sich Partner Mitte 50 anhören müssen, sie sollten sich nicht dauernd im Mandantengespräch an die Nase fassen oder beim Sprechen nicht die Wand, sondern den Gesprächspartner angucken. Basics, zugegeben! Einige deutsche Kanzleien wickeln solche bloßen Coaching-Aufgaben über externe Trainer ab, andere scheinen genau das unter „Business Development“ zu verstehen: Händchen halten für Partner! Wie es richtig geht, machen Profis aus internationalen Sozietäten vor. Wahre Geschäftsentwicklung Geschäftsentwicklung ist in internationalen Kanzleien Teil der Marketingstrategie und des Marketingplanes. Sie umfasst Marktforschung, Wirtschaftsrecherchen über bestimmte Branchen, Durchforsten des Mandantenportfolios, gezielte Direktansprachen, Akquise-Erfolgskontrolle, Konkurrenzbeoachtung und, vielleicht das wichtigste: Ziele und konkrete Vorgaben. Und genau daran hapert es in deutschen Kanzleien, weil deutsche Anwälte nach Ihrem Selbstverständnis „Frei“-Berufler sind, die sich nicht von Management-Zielen gängeln lassen wollen. Das ist aber leider auch der Grund dafür, warum deutsche Kanzleien weniger erfolgreich sind als ihre internationalen Wettbewerber, in denen „Management“ normal und keine Beschneidung imaginärer Freiheit ehrwürdiger Anwaltskunst ist.

IN DEN MEISTEN DEUTSCHEN KANZLEIEN, FÜR DIE SIE SICH A L S K Ü N F T I G E R W I RT S C H A F T S A N WA LT V I E L L E I C H T I N T E R E S S I E REN, HABEN DIE SOGENANNTEN „ M A N A G I N G - PA RT N E R “ A L L E I N D I E A U F G A B E , D I E A N WA LT S PA RT N E R „ B E I L A U N E Z U H A LT E N “ .

Hausmeister In den meisten deutschen Kanzleien, für die Sie sich als künftiger Wirtschaftsanwalt vielleicht interessieren, haben die sogenannten „ManagingPartner“ allein die Aufgabe, die Anwalts-Partner „bei Laune zu halten“. Die „Managing“-Partner managen nicht, sondern verwalten Horden eigenwilliger Mit-Chefs. Dazu gehört, regelmäßig alle Standorte zu besuchen, Mietspiegel für Büroräume in Metropolen zu vergleichen, das Vergütungssystem zu koordinieren, eventuell die Personalpolitik bei Neueinstellungen mit zu gestalten, soweit es keine effiziente Personalabteilung für „Human Ressources“ gibt und sündhaft überteuerte Managerseminare zu besuchen. Kurz: In den meisten deutschen Kanzleien ist der „Managing-Partner“ trotz eines mehr als selbstbewussten Auftretens auch nicht mehr als ein Facility-Manager, was ja auch nur „Hausmeister“ bedeutet. Deshalb wählen Anwälte deutscher Kanzleien zu Managing-Partnern auch keine gestalterischen Persönlichkeiten, sondern zahme Verwaltungskollegen, die möglichst wenig in der Sozietät verändern. Das geht so lange gut, wie es der Kanzlei gut geht. Aber oh weh, der böse Wettbewerb, die Globalisierung gar, brechen „plötzlich“ und „unerwartet“ auch über Stuttgart, Darmstadt, Bremen oder Dresden herein.

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BIETET IHRE KANZLEI IHNEN NICHT EINMAL DAS MINIMALPROGRAMM DER GESCHÄFTSENTWICKLUNG, AKQUISECOACHINGS, UND LERNEN SIE AUCH NICHT VON IHREM AUSB I L D U N G S PA RT N E R , W I E M A N M A N D A N T E N A N G R Ä B T, S I N D S I E GEZWUNGEN, SICH SELBST WEITERZUBILDEN.

Anforderungen Für Sie als künftiger Associate heisst das: Natürlich sind Sie in deutschen Wirtschaftskanzleien „freier“, Sie sind aber gleichzeitig auch „angestellter“, denn Ihr unternehmerisches Talent, das Sie als Anwalt sowieso brauchen, wird in deutschen Kanzleien weniger gefordert oder überhaupt „entwickelt“. Andersherum: In international-fusionierten Kanzleien, die mit vollintegrierten deutschen Standorten arbeiten, müssen Sie mit mehr „Vorgaben“ rechnen, da diese Sozietäten aus London oder New York zentral wirklich „gemanagt“ werden. Dadurch steigen die Erwartungen an Sie, denn Ihre „Performance“ ist mit Kollegen in London, Paris oder Tokio vergleichbar. Aber: Sie werden von Anfang an in das „System“ hineinwachsen, damit wird es einfacher für Sie und vor allem: Sie steigern Ihren Marktwert. Durchlässigkeit Interne Kanzleistrukturen beeinflussen fundamental Ihren Karriereweg. Angenommen, Sie werden in Ihrer „Ausbildungs-Kanzlei“ nach fünf Jahren, was zur Zeit der Normalfall ist, kein Partner, weil Ihnen beim entscheidenden Gespräch signalisiert wird: „Irgendetwas fehlt Ihnen dazu.“ Spätestens dann sollte klar sein, dass Sie Ihren PC von privaten E-Mails bereinigen, das gerahmte Foto Ihres oder Ihrer Liebsten einpacken und geraden Rückens durch die Tür gehen müssen. Angenommen, das passiert Ihnen bei einer deutschen Kanzlei, Ihrer ersten Station nach dem zweiten Examen. Dann wird es für Sie schwer, in eine internationale Einheit zu wechseln, denn von „Geschäftsentwicklung“ und professioneller Kanzleiführung haben Sie dann wenig mitbekommen. Umgekehrt: Der Wechsel von einer internationalen in eine rein deutsche Kanzlei ohne systematische Geschäftsentwicklung und Akquisevorgaben wird Ihnen wie eine Kur in Bad Berleburg vorkommen. Von Hügeln hinab ist immer noch einfacher, als mühsam hinaufzusteigen. Die international-fusionierten Kanzleien haben exzellente und professionell aufgesetzte Ausbildungsprogramme für junge Anwälte. Nehmen Sie diese Angebote unbedingt mit! Warten Sie nicht auf schlechte Nachrichten, sondern nehmen Sie Ihre Karriere selbst in die Hand! Sonst heisst es später bei Ihren Bewerbungen anderswo hinter vorgehaltener Hand in typisch anwaltlicher Ignoranz über Sie: „Der oder die hat es dort nicht zum Partner geschafft, das kann ja nix sein.“ BD und Kanzleikultur Fragen Sie in Vorstellungsgesprächen unbedingt, ob es in Ihrer Traumkanzlei auch Weiterbildungen für Ihre Akquisefähigkeiten gibt und was Ihr Arbeitgeber unter „Business Development“ versteht. An der Reaktion werden Sie merken, welche Kanzleikultur in Ihrer Wunschsozietät „herrscht“. Denn das ist auch klar: Ihr Arbeitsalltag und damit Ihr Karriereweg „danach“ wird von der praktizierten Kanzleikultur geprägt werden. Falls Ihre Interviewpartner Sie beim Thema Geschäftsentwicklung, und was hier von Ihnen künftig erwartet wird, verständnislos anzwinkern, wissen Sie auch, dass Sie sich auf halbpro-

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fessionelles Anwaltsgeschäft einstellen müssen, denn moderne Kanzleien entwickeln Geschäft, systematisch und strategisch. Arbeitgeber der „Alten Welt“ ohne echtes Management und ohne Abteilungen für Geschäftsentwicklung werden nicht zu den Gewinnern im Anwaltsmarkt gehören und sind „dust of history“. Heuern Sie nicht auf einer Barkasse an, wenn Sie auf einem seetauglichen Dreimaster mitsegeln können. BD für Sie Bietet Ihre Kanzlei Ihnen nicht einmal das Minimalprogramm der Geschäftsentwicklung, Akquise-Coachings, und lernen Sie auch nicht von Ihrem Ausbildungspartner, wie man Mandanten angräbt, sind Sie gezwungen, sich selbst weiterzubilden. Mein Tipp: Machen Sie mal ein Wochenend-Verkaufstraining mit, in dem Sie lernen, Ihre juristische Kompetenz „zu Markte zu tragen“. Der Anbieter ist wurscht, ein aufmerksamer Besuch auf dem Hamburger Fischmarkt tut es auch und Sie werden staunen, was Sie von echten „Rampensäuen“ lernen können. Business Development ist strategisches Marketing. Wer das als Kanzlei immer noch nicht, trotz Globalisierung und zahlreicher professioneller Wettbewerber, begreifen will, ist der falsche Arbeitgeber für Sie in der Zukunft. Sie wollen doch nicht bei einem Automobil-Zulieferer anfangen, wenn Sie die Chance auf eine Jura-Lehre bei einem der international führenden RennwagenHersteller machen können! Seit gut zwei Jahren sind Ihre Chancen, einen ersten Job in einer Wirtschaftskanzlei zu ergattern, wieder exzellent. Verschenken Sie sich nicht an Halbprofis, wenn Sie das volle Programm bekommen können! Sie befinden sich heute, vorausgesetzt Sie erfüllen wirklich alle Formalkriterien, in einem Nachfragermarkt. Seien Sie zickig bei Ihrer Arbeitgeberwahl! Die Spreu vom Weizen im Wettbewerb auf dem Anwaltsmarkt, der längst kein deutscher mehr ist, trennt sich nicht in Zeiten schwacher gesamtwirtschaftlicher Entwicklung. Erfolgreiche Kanzleien bestücken jetzt, in BoomPhasen, ihr Anwalts-Portfolio mit den besten. Wenn Sie formal dazu gehören, ist für Sie der Berufseinstieg „Wunsch-Konzert“. Zu Ihrer Kanzleiauswahl sollte deshalb als ein Kriterium auch gehören, ob Ihr künftiger Arbeitgeber zukunftssicher gemanagt wird oder die Partner der Kanzlei bloß einen Hausmeister für die Organisation von Telefonkonferenzen der Praxisgruppenleiter gewählt haben. Geschäftsentwicklung ist Ausprägung von Kanzleikultur. Wer sich nicht unter Geschäftsziele unterordnen will, hat noch nicht begriffen, dass Anwalt sein nicht mehr heisst, auf Mandanten am MahagonySchreibtisch zu warten, wenn andere schon Besuchstermine bei Rechtsabteilungsleitern vereinbart haben.

SEIT GUT ZWEI JAHREN SIND IHRE CHANCEN, EINEN ERSTEN J O B I N E I N E R W I RT S C H A F T S K A N Z L E I Z U E R G AT T E R N , W I E D E R E X Z E L L E N T. V E R S C H E N K E N S I E SICH NICHT AN HALBPROFIS, WENN SIE DAS VOLLE PROGRAMM BEKOMMEN KÖNNEN!

In Kanzleien von Gestern sollte für Sie nicht Ihr Morgen liegen! Wie immer an dieser Stelle drücke ich Ihnen für Ihre Bewerbungen von Herzen fest die Daumen! Ihr Volker Tausch

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DAJV-Jahreskonferenz 2007 und Mentorenprogramm

Die Jahreskonferenz der DAJV 2007 in Washington DC

von Carsten Flaßhoff, LL.M (Tulane) · Mitglied im Zentralvorstand DAJV Susanne Gössl · Studentin und Mitglied in der DAJV Im Oktober 2007 fand zum ersten Mal in ihrer Geschichte die Jahreskonferenz der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung nicht in Deutschland, sondern in den USA statt, und zwar in Washington, DC. Es waren knapp 200 Mitglieder der DAJV zur Jahreskonferenz nach Washington gereist. Unter Ihnen waren dank großzügiger Reisestipendien von mehreren namhaften Kanzleien auch 20 Studenten, Referendare und Doktoranden, die aus etwa 100 Bewerbern ausgewählt waren. Durch diese von der DAJV initiierte Unterstützung hatten auch die jüngeren DAJV-Mitglieder die Möglichkeit diesen (wenn auch kurzen) „Sprung über den Ozean“ zu wagen und in den Genuss des wirklich einmaligen Programms der Jahrestagung zu kommen. Neben der Möglichkeit, die Hauptstadt der USA aus dem Blickwinkel einer Tagung zu erleben, kam man dabei (unverhofft) in den Genuss eines Sommerwetters, wie es in Deutschland dieses Jahr nahezu ausgefallen war. Der 1. Tag (Donnerstag, 4. Oktober 2007) Die Konferenz fand zu großen Teilen in den Räumen des Georgetown University Law Centers statt, welches sich nur einen kurzen Fußweg vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten entfernt befindet. Diese Räumlichkeiten boten Gelegenheit zu einem etwas unkonventionellen ersten Programmpunkt: Den „Classroom experiences“, also der Möglichkeit, eine amerikanische Vorlesung zu besuchen. Mehrere der Law School-Dozenten hatten sich bereit erklärt, einige der Konferenzbesucher (bis zu fünf Personen pro Veranstaltung) an ihren Vorlesungen teilhaben zu lassen. So konnten die Unterschiede zwischen deutschen „Vor“-Lesungen und der berühmten socratic method (Erarbeitung des Stoffes durch direkte Fragen an die Studenten) direkt vor Ort miterlebt werden. Auch wenn es wohl am Anfang aus dem deutschen Blickwinkel erschreckend ist, vom Dozenten persönlich mit Namen angesprochen und nach den „Hausaufgaben“ gefragt zu werden, lässt sich nicht bestreiten, dass die Vorlesungen durch dieses Frage-Antwort-Spiel weit lebhafter und damit unterhaltsamer wurden, als man es von Deutschland gewohnt ist. Es ließ sich aus insgesamt 14 Vorlesungen wählen, welche teilweise exotische Namen wie „Redesigning the US Constitution“, „International Criminal Law“ oder „Property in Time“ trugen. Daneben wurden aber auch grundlegende Kurse wie „Evidence“ oder „Civil Procedure“ angeboten. Insbesondere an letztgenannten Kurs schloss sich sehr passend das Thema des ersten Tages an: Die Prozessrechte der USA und Deutschlands im Vergleich. Nach einer Mittagspause, in der die Teilnehmer sich erst einmal etwas näher kennen lernen konnten, und einer Begrüßung durch den deutschen Botschafter, Herrn Scharioth, eröffnete der Vorsitzende der DAJV, Herr Dr. Leyendecker, die Panel Sessions des ersten Tages. Die erste („Global Civil Procedere“) beschäftigte sich zunächst generell mit den Unterschieden im deutschen und amerikanischen Prozessrecht, um sich dann insbesondere auf die

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DAJV-Jahreskonferenz 2007 und Mentorenprogramm

Rolle des deutschen Richters zu konzentrieren, welche sich grundlegend von der des amerikanischen Richters unterscheidet. Die Schwierigkeiten auf amerikanischer Seite, sich einen Richter vorzustellen, der nur ans Gesetz gebunden ist und dessen persönliche Ansichten und Gerechtigkeitsvorstellungen eher sekundär interessieren, kam insbesondere in der späteren Diskussion zutage, an der auch einige amerikanische Studenten teilnahmen. Im Anschluss daran fand die zweite Panel Session statt, welche sich vor allem an die Teilnehmer aus dem Gebiet der Unternehmenstransaktionen (besser bekannt unter dem Stichwort „Mergers & Acquisitions“ oder kurz „M&A“) richtete. Die aktuellen Entwicklungen zunächst in Europa, dann beschränkt auf Deutschland wurden dabei sowohl aus deutscher wie auch amerikanischer Perspektive dargestellt und führten zu einer engagierten Diskussion nicht nur zwischen den Zuhörern, sondern auch unter den Referenten selbst. Der Tag fand einen würdigen Ausklang beim Cocktailempfang im „Metropolitan Club“, der nicht nur die Bekanntschaften unter den Konferenzteilnehmern vertiefen half, sondern den – gerade für deutsche Studenten eher raren – Zutritt in einen der traditionsreichsten Clubs der amerikanischen Hauptstadt ermöglichte, welcher bereits von früheren US-Präsidenten besucht wurde. Dies war vor allem John Schmitz von Mayer Brown zu verdanken, der den Zugang überhaupt ermöglichte, sowie Freshfields, welche die Veranstaltungen sponsorten. Der 2. Tag (Freitag, 5. Oktober 2007) Der zweite Tag wurde durch einen Programmpunkt überstrahlt, nämlich dem Besuch des Supreme Courts der USA inklusive einer Audienz bei Justice Antonin Scalia, einem der neun Richter des Gerichtshofs. Auf dieses Ereignis bereitete auch die Vormittagsveranstaltung vor, welche je aus deutscher und amerikanischer Sicht (Professor Brugger, Uni Heidelberg und Professor Abernathy, Georgetown University Law Center) die Verfassungstraditionen der beiden Staaten und die daraus resultierende Rechtsprechung von Supreme Court und Bundesverfassungsgericht erläuterte. Tatsächlich trifft das Wort „Audienz“ das Treffen mit Justice Scalia sehr gut, so wurde das Eintreffen des Richters angekündigt und die Geladenen standen bei seinem Eintreten auf. Dazu kam noch die Umgebung, nämlich das fast palast- oder tempelartige Gebäude des Supreme Courts und die thronsaalhafte Ausstattung des (nahen) Gerichtssaales. Justice Scalia selbst begann seine Rede gutgelaunt mit einem Witz über Juristen. Auf eine Frage, wie die Behandlung der Guantanamo-Häftlinge rechtlich zu bewerten sei, entbrannte schließlich eine kontroverse Diskussion. Im Anschluss daran folgte eine Einladung der Federalist Society, welche in ihren Räumen im Supreme Court ein Teebuffet ausgerichtet hatte. Es handelt sich dabei um eine unabhängige Vereinigung, welche auf unpolitische Weise über die Einhaltung der sich aus Konstitution und dem Rechtssystem ergebenden Regelungen wacht, insbesondere dem Recht des Einzelnen auf Freiheit. Um dieses Ziel zu erreichen unterhält sie ein Netzwerk aus Praktikern, Studenten und Wissenschaftlern und fordert diese zum Dialog auf.

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AUF EINE FRAGE, WIE DIE BEH A N D L U N G D E R G U A N TA N A M O HÄFTLINGE RECHTLICH ZU B E W E RT E N S E I , E N T B R A N N T E SCHLIESSLICH EINE KONTROVERSE DISKUSSION.

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DAJV-Jahreskonferenz 2007 und Mentorenprogramm

Während des Teetrinkens gab es Gelegenheit, die Diskussion, welche Justice Scalia aufgeworfen hatte, zu reflektieren und vertiefen. Da der Nachmittag keine weiteren Programmpunkte bot, ergab sich die Gelegenheit, im Anschluss mehr von Washington zu erkunden. Am Abend trafen sich alle zum „Formal Dinner“ im „University Club of Washington, DC“, einem der renommiertesten Clubs Washingtons. Letzteres war bereits bei der Wegsuche leicht erkennbar, da mehrere hilfsbereite amerikanische Passanten zwar nicht die exakte Adresse, aber dennoch die genaue Lage beschreiben konnten, denen der Name also gleich ein Begriff war. Bei dem mehrgängigen Menü und auch im Anschluss bei einem Ausflug zu einer Hotelbar bot sich eine gute Gelegenheit, die anderen DAJV-Mitglieder besser kennen zu lernen oder die bereits geschlossenen Bekanntschaften zu vertiefen. I N S B E S O N D E R E M E D I AT I O N U N D SCHIEDSGERICHTSBARKEIT WERDEN AUCH IN DEUTSCHLAND INZWISCHEN IMMER HÄUFIGER Z U R AT E G E Z O G E N , E H E E I N FA L L B E I M R I C H T E R L A N D E T.

3. Tag (Samstag, 6. Oktober 2007) Am letzten (offiziellen) Tag drehte sich alles um die Vertragspraxis in Deutschland und den USA, angefangen von den Problemen in der Vorbereitungsphase und den Vertragsverhandlungen bis hin zu späteren Konflikten und deren Lösung. Bei letzterem, das heißt insbesondere bei den aktuellen Entwicklungen dies- und jenseits des Atlantiks, lag mit Blick auf die verschiedenen Formen der Alternativen Streitbeilegung ein besonderer Schwerpunkt. Insbesondere Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit werden auch in Deutschland inzwischen immer häufiger zurate gezogen, ehe ein Fall beim Richter landet. Die darauf folgende Panel Session beschäftigte sich mit juristischen Fragen rund um Kapitalanlagen, insbesondere Private Equity und Hedge Funds. Diese begann mit einer kurzen Einführung in die wichtigsten Fachbegriffe, sodass es auch für einen Laien noch möglich war, den „roten Faden“ nicht völlig zu verlieren. Den Abschluss der Vorträge bildete ein Thema, welches nicht nur die Juristen, sondern inzwischen auch die Nobel-Stiftung bewegt: Die Klimaerwärmung. Hier wurden weniger rechtliche Fragen aufgeworfen, sondern generell die Probleme und Risiken, aber auch aktuelle Gegenmaßnahmen dargestellt. Dabei war es interessant zu erfahren, wie speziell zwischen Deutschland und Amerika die Zusammenarbeit in diesem Sektor aussieht, und dass weitaus mehr Veränderungen im Flusse sind, als man vielleicht annehmen würde. Nach einem gemeinsamen Essen stand der Nachmittag wieder zur freien Verfügung, bis man sich am Abend im „Kennedy Center“ wieder zusammenfand, wo das National Symphony Orchestra eine wunderbare Darbietung von Beethovens Neunter Symphonie brachte. Danach fand der Abend einen Abschluss durch einen Empfang in den Räumen des Kennedy Centers. Die Konferenz endete mit einem informellen Frühstück am darauf folgenden Sonntag. Insgesamt handelte es sich dabei um eine einmalige Veranstaltung, welche nicht nur fachlich sehr spannend war, sondern auch gute Einblicke in sowohl das Rechtssystem, aber auch das Leben der Hauptstadt der USA bot und daneben Gelegenheit zu Gespräche mit Juristen bot, welche man wohl in einem anderen Rahmen so nicht geführt hätte.

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DAJV-Jahreskonferenz 2007 und Mentorenprogramm

Individuelle Betreuung: Das Mentoren– programm der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung e.V. (DAJV) JURAcon: Herr Flaßhoff, die Deutsch Amerikanische Juristen Vereinigung e.V. (DAJV) fördert und pflegt das durch Studium, Beruf und Reisen geweckte Interesse am Recht der Vereinigten Staaten von Amerika. Welche Rolle spielt dabei das vor ca. 2 Jahren ins Leben gerufene Mentorenprogramm?

„DER MENTOR KANN SCHON VOR EINEM STUDIUM IN DEN USA HELFEN UND BEREITS BEI DER SCHWERPUNKTSETZUNG IM LAUFE DER AUSBILDUNG IN DEUTSCHLAND WICHTIGE ANSTÖSSE GEBEN.“

Flaßhoff: Ausgangspunkt des Interesses an der DAJV ist für viele Studenten der Wunsch nach einem LL.M. Studium in den USA. Die DAJV hat sich von jeher sehr intensiv bemüht, bei der Umsetzung dieses Wunsches behilflich zu sein. Zum einen gibt es hierzu die DAJV Publikationen „USA – Masterstudium für Juristen“ und den „USA – Studienführer für Juristen“. Zum anderen bieten wir schon seit vielen Jahren ein Informationsseminar zum Studium in den USA an. In diesem Seminar versuchen wir den Teilnehmern so gut wie es geht einen Einblick in das Studium in den USA zu vermitteln und konkrete Tipps für die Umsetzung und Planung zu geben. Neben dem Studium in den USA, aber auch unabhängig davon, entsteht bei vielen amerikainteressierten Studenten der Wunsch nach einem Praktikum oder einer Referendariatsstation in den USA. Hierzu gibt es den Internshipservice der DAJV, der der Vermittlung von Praktikums- oder Wahlstationsplätzen dient und den USA – Praktikumsleitfaden“ und den „USA - Bewerbungsführer für Juristen“. Ergänzend zu diesen beiden Standbeinen setzt das Mentorenprogramm an. JURAcon: Das Mentorenprogramm ergänzt also das Angebot der DAJV für junge Juristen durch persönliche Kontakte zu berufserfahrenen Mitgliedern? Flaßhoff: Genau. Für viele Kandidaten ist neben den ganzen Informationen ein persönliches Gespräch mit einem „Insider“ extrem hilfreich, selbst wenn es nur darum geht, schon erarbeitete Schlussfolgerungen zu bestätigen. Auf diese Weise können die Mentees frühzeitig von dem enormen Erfahrungsschatz und der Begeisterung der älteren DAJV Mitglieder profitieren. Außerdem kann der Mentor schon vor einem Studium in den USA helfen und bereits bei der Schwerpunktsetzung im Laufe der Ausbildung in Deutschland wichtige Anstöße geben. Nach einem Studium oder sonstigen USA Aufenthalt berät der Mentor, wie die sich dabei erworbenen Kenntnisse optimal in den Berufsweg und die Karriereplanung einbringen lassen. Letztendlich geht es um einen persönlichen Informationsaustausch zwischen jungen Juristen und erfahrenen Kollegen, die das Interesse an dem amerikanischen Recht teilen. Viele begabte und interessierte Studenten können mit den Tipps und Erfahrungen ihres Mentors ihr Studium, Auslandsaufenthalte und das Referendariat deutlich gewinnbringender und praxisorientierter planen. JURAcon: Frau Gössl, wie haben Sie von der DAJV und dem Mentorenprogramm gehört und was hat Sie zu Ihrer Teilnahme bewogen?

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DAJV-Jahreskonferenz 2007 und Mentorenprogramm

Frau Gössl: Seit etwa einem Jahr beschäftige ich mich mit dem Gedanken, nach Abschluss des Studiums einen Master in den USA zu machen. Auf der Suche nach Hinweisen, wie ich an einen solchen LL.M überhaupt herangehen sollte, fand ich leider nicht zu wenig, sondern fast zu viele Informationen. Allein auf die Frage nach dem „Wann“, also etwa nach dem 1. Examen, nach dem Referendariat oder sogar erst nach einer möglichen Promotion fand ich mindestens vier vollkommen überzeugende Möglichkeiten. Nicht aber eine wirklich überzeugende Antwort für mich. Tatsächlich fehlte mir ein konkreter Ansprechpartner, der bereits einmal selbst in den USA studiert hat, aber inzwischen auch über genug Abstand dazu verfügt, um mir persönlich weiterzuhelfen. Außerdem wusste ich von der Universität her, was die meisten Professoren von einem LL.M halten, nicht aber, wie die Praxis dies einschätzt. Die Meinung eines Praktikers interessierte mich aber fast mehr, auch in Hinblick auf spätere Berufschancen. JURAcon: Sie besprechen also auch allgemeine berufliche Perspektiven mit Ihrem Mentor? „ TAT S Ä C H L I C H F E H LT E M I R E I N K O N K R E T E R A N S P R E C H PA RT N E R , DER BEREITS EINMAL SELBST IN D E N U S A S T U D I E RT H AT, A B E R INZWISCHEN AUCH ÜBER GENUG A B S TA N D D A Z U V E R F Ü G T, U M MIR PERSÖNLICH WEITERZUHELFEN.“

Frau Gössl: Auch für weitere Fragen, etwa auf mein späteres Leben als Anwältin, fehlte mir ein Ansprechpartner. Das Mentorenprogramm bietet die Möglichkeit, sich seinen Mentor persönlich auszusuchen, also jemanden, der hoffentlich auf genau die Fragen antworten kann, die einen persönlich interessieren. Außerdem besteht ein längerer und intensiverer Kontakt, als beispielsweise auf einer Informationsveranstaltung, sodass man auch die Gelegenheit zu Fragen hat, die sich erst später ergeben. Dies alles erscheint mir in meiner – noch andauernden – Vorbereitungsphase die sinnvollste Ergänzung zu den allgemeinen Informationen zu sein. JURAcon: Herr Flaßhoff, welche Aufgaben hat ein Mentor konkret zu erfüllen? Flaßhoff: Es gibt keine Vorgaben, wie und in welchem Rahmen das Mentorenprogramm von den einzelnen Mentoren und Mentees gelebt wird. Zunächst organisiert die DAJV das „Matching“ geeigneter Kandidaten mit einem Mentor. Danach bestimmen diese selbst den Umfang, Dauer und Intensität des Mentorenverhältnisses. Nach unseren bisherigen Erfahrungen wird der Kontakt auf unterschiedliche Weise gepflegt. Die einen telefonieren regelmäßig miteinander, andere kommunizieren viel per E-Mail und wieder andere treffen sich regelmäßig oder verabreden sich zu den DAJV-Veranstaltungen. Dies hängt ganz von den Gewohnheiten und Möglichkeiten der Personen ab. Dabei wäre der Berufseinstieg des Mentees ein natürliches Ende des Mentorenverhältnisses, aber es steht den Beteiligten natürlich frei, sich weiterhin auszutauschen und zu unterstützen. JURAcon: Frau Gössl, wie ist Ihre Teilnahme an dem DAJV Mentorenprogramm bisher abgelaufen?

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DAJV-Jahreskonferenz 2007 und Mentorenprogramm

Frau Gössl: Zunächst sah ich mir die Liste mit den potentiellen Mentoren der DAJV an und entschied mich schließlich für Herrn Flaßhoff als „Erstwunsch“. Dabei spielten verschiedene Kriterien eine Rolle, insbesondere suchte ich jemanden, der auch aus Köln war und an einer Universität in den USA studiert hatte, die für mich eventuell in Betracht kommt. Im Mitgliederbereich der DAJV Internetseite füllte ich eine Bewerbungsmaske aus, welche einen kurzen Lebenslauf und mein Interesse an den USA und dem Mentorenprogramm erfragte. Die Zusage ließ nicht lange auf sich warten, gefolgt von den Kontaktdaten von Herrn Flaßhoff. Per e-Mail vereinbarten wir ein Treffen. Ähnlich läuft es auch gegenwärtig ab, nach einer kurzen e-Mail-Absprache vereinbaren wir ein Treffen, bei welchem ich ihn vor allem mit meinen Fragen „löchern“ kann. Außerdem trafen wir uns im vergangen Jahr noch zweimal unabhängig vom Mentorenprogramm auf Veranstaltungen der DAJV, nämlich einmal auf dem Wochenendseminar zum „Masterstudium in den USA“, auf welchem er als Referent, ich als Teilnehmer war und später auf der Jahreskonferenz in Washington, D.C.

„ Z U N Ä C H S T O R G A N I S I E RT D I E D A J V D A S , M AT C H I N G ’ G E E I G N E T E R K A N D I D AT E N M I T EINEM MENTOR. DANACH BESTIMMEN DIESE SELBST DEN U M FA N G , D A U E R U N D I N T E N SITÄT DES MENTORENVERH Ä LT N I S S E S . “

JURAcon: Herr Flaßhoff, wer kann als Mentor oder Mentee an dem DAJV Mentorenprogramm teilnehmen und was müssen Interessierte tun? Flaßhoff: Grundsätzlich kann jeder an dem DAJV Mentorenprogramm teilnehmen, der neben der Mitgliedschaft in der DAJV ein entsprechendes Interesse und die nötige Einsatzbereitschaft mitbringt. Die Mentees sollten ihren Berufseinstieg allerdings noch vor sich haben. Die Mentoren sollten auf der anderen Seite schon über eine gewisse Berufserfahrung und einen USA Background verfügen. Interessenten sollten sich bei der DAJV melden. Einzelheiten zum Mentorenprogramm finden Interessierte auch auf der Webseite der DAJV (www.dajv.de). JURAcon: Frau Gössl, Herr Flaßhoff, wir bedanken uns für das Gespräch.

Carsten Flaßhoff, LL.M (Tulane), ist Partner bei Mayer Brown LLP und Mitglied im Zentralvorstand der DAJV. Susanne Gössl ist im 8. Fachsemester Studentin an der Universität zu Köln und seit Anfang 2007 Mitglied in der DAJV.

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Im Portrait: ELSA e.V.

Ein zusammenwachsendes Europa ELSA hilft mit von Nils-Johannes Wernitzki · Präsident ELSA-Deutschland e.V.

Schon im Namen verdeutlicht sich das, was ELSA ausmacht: Internationalität. Die European Law Students' Association unterscheidet sich von den Fachschaften und sonstigen Jura-Studenteninitiativen in Deutschland vor allem durch ein Bekenntnis zu Europa und ein starkes internationales Netzwerk. Schon 1981, als vier Jurastudenten unterschiedlicher Herkunftsländer ELSA im Zug nach Wien gründeten, wurde das Fundament gelegt für einen interessierten Austausch zwischen den Nationen. Mit dem Philosophy Statement, 1992 entwickelt, standen dann die Grundwerte und die Vision von ELSA fest: „A just world in which there is respect for human dignity and cultural diversity“ Europa wächst immer schneller zusammen. Das Europäische Parlament erhält mehr Kompetenzen, im Marken- und Urheberrecht wird auf europäischer Ebene verhandelt. Die Englische Limited stürmt auf den deutschen Markt. Internationale Investoren kaufen gezielt Grundstücke in Deutschland und hinterlassen dabei große Summen für ihre in Deutschland arbeitenden Kanzleien und Unternehmen. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Hier wird klar, welche Anforderungen Topanwälte der Zukunft zu bewältigen haben. Sie müssen ihre Mandanten umfassend und mit dem bestmöglichen Verständnis betreuen. Sie müssen Lösungen erarbeiten, die zu dem Unternehmensprofil des Mandanten passen, der möglicherweise aus einem anderen Kulturkreis kommt. Es wird erwartet, dass sich die Juristen von morgen im Kulturkreis ihrer Mandanten schnell zurechtfinden können, um mit ihnen auch menschlich auszukommen – eine Basis für erfolgreiche Arbeit. Teamarbeit, Zeitmanagement, Projektmanagement und die Fähigkeit Individualität zu bewahren und doch flexibel zu bleiben, sind fast schon Selbstverständlichkeiten. Woher nimmt man allerdings diese Fähigkeiten? Wie kann man den Umgang mit Internationalität erfahren und natürliche, nicht aufgesetzte Verhaltensregeln erlernen? Hier kommt ELSA zum Zug. Von Studenten für Studenten und mit einem ganzen Bündel von Aktivitäten versucht ELSA, die Juristen von morgen auf Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Die Kerngebiete sind im gesamten ELSA-Netzwerk gleich: Akademische Aktivitäten, Seminare & Konferenzen und STEP, das Praktikantenaustauschprogramm. Im Bereich Akademische Aktivitäten veranstaltet ELSA jedes Jahr – neben einem nationalen MootCourt-Wettbewerb mit einem Finale vor dem BGH in Karlsruhe – einen Moot Court zum WTO Recht. Nach einem Nationalentscheid und einer Regional Round – dieses Jahr in Ungarn und Rumänien – werden die besten Teams zum Finale nach Genf zur World Trade Organisation eingeladen ELSA veröffentlicht im Internet eine Publikation zum Thema „Europarecht“ unter dem Namen „Selected Papers on European Law“. Jeder Student hat hier die Möglichkeit, einen Artikel über Europarecht in einem

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Im Portrait: ELSA e.V.

europaweit veröffentlichten Magazin zu schreiben. Außerdem gibt es über ELSA die Möglichkeit, Einblicke in weltweit tätige Kanzleien und Firmen zu erhalten und so deren Internationalität kennen zu lernen. Von Portugal bis Kasachstan, Norwegen bis Malta werden jedes Jahr internationale Seminare und Konferenzen zu unterschiedlichsten Themen und Gebieten des Rechts organisiert. Inklusive angesehen Fachleuten und Rechtsexperten. Hier erfahren die Studenten, wie das Recht in anderen Ländern funktioniert und die Menschen dort denken.Lokale ELSA-Gruppen haben durch das Netzwerk die Möglichkeit, andere ELSA-Gruppen bei so genannten Study Visits zu besuchen. Ein direkter Austausch mit europäischen Studenten fördert schon früh Kontakte, sogar Freundschaften, die oft lange bestehen bleiben. Und wer kann schon von sich behaupten, Kontakte in 35 Länder in Europa zu haben?

V O N P O RT U G A L B I S K A S A C H S TA N , N O RW E G E N B I S M A LTA WERDEN JEDES JAHR INTERNATIONALE SEMINARE UND KONFERENZEN ZU UNTERSCHIEDLICHSTEN THEMEN UND GEBIETEN D E S R E C H T S O R G A N I S I E RT.

ELSA hat Beraterstatus bei verschiedenen internationalen Organisationen, ECOSOC, UNCITRAL, WIPO und dem Europarat und nimmt als Nichtregierungsorganisation mit Delegationen an deren Sitzungen teil. Regelmäßig besuchen ELSA-Gruppen Europäische Institutionen in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Frankreich und lernen früh die Arbeit großer Organisationen of internationalem Parkett kennen. Im gesamten Netzwerk vermittelt ELSA Praktika bei renommierten Kanzleien und Firmen und ermöglicht früh nicht nur den wichtigen Einblick in die Praxis, sondern auch so manchem Praktikanten den Einstieg in die gewünschte berufliche Laufbahn. ELSA hat beschlossen, sich in diesem Jahr einem Thema besonders zu widmen: „Intellectual Property Law“. Hierfür wird ein Handbuch erarbeitet um die ELSA-Gruppen zu unterstützen, ihnen Kontakte zu vermitteln und so in ganz Europa interessierte Studenten zusammen zu bringen. Zu diesem Thema sind Vorträge, Seminare und eine Essay Competition geplant und in einer großen Schlusskonferenz werden alle Ergebnisse zusammengetragen. Persönliche Qualifikationen zu erwerben ist bei ELSA in vielfältiger Weise möglich. Durch die Arbeit im Team an unterschiedlichen Projekten und Aufgaben lernt man mit Verantwortung umzugehen. Über das im Studium geforderte Wissen hinaus kann bei ELSA jeder Student seinen Interessen nachgehen und qualifiziert eigene Ziele entwickeln. Zahlreiche Trainer und Ehemalige helfen bei der Durchsetzung von Ideen und der Verbesserung der persönlichen Fähigkeiten. ELSA ist gelebte Internationalität. In 35 Ländern in Europa. An 220 Universitäten. Mit 30.000 Mitgliedern. ELSA-Deutschland e.V. · Rohrbacher Str. 20 · D-69115 Heidelberg Tel: +49 (0) 6221 - 60 14 58 · Fax: +49 (0) 6221 - 60 14 59 Website: www.elsa-germany.org · E-mail: buvo@elsa-germany.org

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Aus der Praxis: Ausbildung zur Immobilienökonomin

Weiterbildung auf festem Fundament von Rechtsanwältin Julie von Dalwigk Aderhold Gassner Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH

Über die Ausbildung zur Immobilienökonomin an der Akademie der Immobilienwirtschaft (ADI) Im April 2006 wurde das Team der Rechtsanwälte bei Aderhold v. Dalwigk Knüppel (heute Aderhold Gassner) in Frankfurt am Main um eine Rechtsanwältin erweitert, die – noch völlig grün hinter den Ohren – gerade die Zulassung von der Anwaltskammer erhalten hatte. Das war ich. Ich stürzte in das Ende einer Real Estate-Transaktion herein und hatte mich darum zu kümmern, dass sämtliche Institute über sämtliche Abtretungen sämtlicher Ansprüche gegen die Investoren an die finanzierenden Banken Kenntnis erhielten. Das Geschäft mit Immobilien boomte, und bei der nächsten Transaktion war ich von Anfang an „voll mit auf dem Projekt“. Es ist mühsam, wenn man sich am Anfang einer Transaktion als „WederReferendar-noch-richtiger-Anwalt“ durch Dokumentenberge und Q&A-Listen zu arbeiten hat, mit dem Ziel, die gesammelten Informationen in einen Due Diligence Bericht zu packen. Es ist besonders mühsam, weil man mit Dokumenten wie umfangreichen Baugenehmigungen einschließlich DIN A0 großen Bauplänen, Grundbuchauszügen und den Voraussetzungen für eine reibungslose Finanzierung noch lange nicht vertraut ist. Seit einiger Zeit antworte ich auf die Frage meines beruflichen Schwerpunktes regelmäßig mit „Corporate Real Estate“. Das klingt nach was und verbindet tatsächlich das mufflige Umweltpapier des Immobilienrechts mit den hochspannenden Konstruktionen des Gesellschaftsrechts, die sich nicht selten zu dem „glamourösen“ Rechtsbereich M&A vereinigen. Jeder weiß jedoch, dass man nur mit solchen Begriffen prahlen sollte, wenn man auch fundierte Sachkenntnisse vorweisen kann. Diese fundierten Sachkenntnisse kann man sich aneignen, wenn man sich zum Immobilienökonom ausbilden lässt. Wie das geht? Man lässt seinen Chef mal kurz in seinem Bürozimmer vorbeikommen, damit er die Möglichkeit bekommt, einem anzubieten, einen solchen Studiengang zu absolvieren. Man erklärt sich dazu bereit, dass die Kanzlei die Ausbildungskosten trägt, und versucht anschließend, hinsichtlich der Absprachen über Urlaubstage und die erforderliche Freistellung einen Kompromiss auf zu zeigen. „Learning by doing“ ist etwas anderes, als in der Theorie zu lernen, wie es in der Praxis ist. Das hat man oft im Referendariat gehört: „In der Praxis ist es so, dass…“ Aber es ist nicht nur so, dass man praktisch lernt, wie es in der Praxis ist, sondern auch so, dass man viele theoretische Dinge nicht weiß, die man selbst in der Theorie nie gelernt hat. Akademie der Immobilienwirtschaft, kurz ADI, nennt sich diese Ausbildungsstätte, in der ich zum Immobilienökonom ausgebildet werden soll, wobei eine bunte Palette von Fachrichtungen auf dem Programm steht.

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Aus der Praxis: Ausbildung zur Immobilienökonomin

Die Vorlesungen im Gesellschaftsrecht oder Grundbuchrecht sollten für einen alten Corporate-Real-Estate-Hasen wie mich keine Schwierigkeit sein. Bei Fachbezeichnungen wie „Volkswirtschaftslehre“ und – das hat es mir besonders angetan – „Betriebswirtschaftliche Finanzmathematik“ werde ich ein wenig nervös. Aber mein Gott, man hat ja Jura studiert und zählt sich deswegen selbstbewusst zur Elite der deutschen Intelligenz. Das Wort „Bilanzen“ kennt man auch, da macht es wohl nichts, wenn bei der Unterscheidung der Begriffe „Anlagevermögen“ und „Eigenkapital“ noch kleine Unsicherheiten bestehen.

ES IST DAS LOS DER JURISTEN, DASS IHNEN IM STUDIUM AUSSER JURA NICHTS BEIGEBRACHT WIRD.

Dann sitze ich da plötzlich mit meinen zwölf neuen Kommilitonen, die aus Unternehmen kommen, mit denen ich bisher in erster Linie den ICE, das Handy oder mein Sparbuch assoziiert hatte, und prompt fühle ich mich in Repetitorium oder Referendariat zurückversetzt. Die Welt kocht nur mit Wasser, stelle ich fest, und bin froh, dass die Dozentin der betriebswirtschaftlichen Finanzmathematik Verständnis dafür hat, dass wir Juristen beim Umgang mit mathematischen Formeln etwas unbeholfener sind als vielleicht die Ingenieure oder Betriebswirte. Im Grundbuchrecht kann ich mit meinen Kenntnissen wieder aufwarten und gehe dem Dozenten ziemlich auf die Nerven mit meinen neunmalklugen Fragen, und die Vorlesung im Gesellschaftsrecht bringt es mit sich, dass man mich um Nachhilfestunden in Jura bittet. Es ist das Los der Juristen, dass ihnen im Studium außer Jura nichts beigebracht wird. Dass „Abschreiben“ in der Wirtschaft besser ist als in der Schule, und dass ein Bebauungsplan nicht immer aus einem Umweltblatt in DIN A4 Format besteht, sind Erkenntnisse, zu denen man als Jurist häufig erst im wahren Berufsleben gelangt. In der ADI wird man mit solchen Erkenntnissen überhäuft, und wenn einem nach mehr als einem Jahr Berufserfahrung plötzlich wirtschaftliche Grundwahrheiten erklärt werden, kommt es nicht selten zu „Aha-Erlebnissen“. Verdrängt habe ich bisher die Tatsache, dass in den folgenden Trimestern – insgesamt sind es fünf – Fächer wie „Bauphysikalische und konstruktive Grundlagen“ und „Soziologische Aspekte der Stadtentwicklung“ auf dem Stundenplan stehen. Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass auch diese Fächer nicht allein wegen meiner juristischen Vorbildung, sondern vor allem wegen meiner ADI-Kollegen einigermaßen bewältigt werden können. Und wenn man den Behauptungen der ADI und meinen ersten Eindrücken Glauben schenken kann, dann werde ich bei den nächsten Projekten nicht nur „voll mit drauf sein“, sondern auch immer mehr Verantwortung übernehmen können. Selbstverständlich werde ich dann jedem „Weder-Referendar-noch-richtiger-Anwalt“ geduldig den Unterschied zwischen Anlagevermögen und Eigenkapital erklären.

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Aus der Praxis: Unternehmensstrafrecht

Unternehmensstrafrecht – wie sind die Interessen einer Firma zu vertreten? von RA Rainer Brüssow und RA Dirk Petri · BRÜSSOW & PETRI · Köln

Neben der klassischen Strafverteidigung für den einzelnen Beschuldigten im Wirtschaftsstrafrecht ist in den letzten Jahren das Unternehmensstrafrecht als Strafrecht sui generis verstärkt in den Vordergrund getreten. Massiv sehen sich Unternehmen und ihre verantwortlichen Organe daher zunehmend im Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden.

Rainer Brüssow

Dirk Petri

Die Unternehmen sind also unter den Stichpunkten „Corporate Governance“ und „Compliance“ immer mehr gefordert, nicht nur zivilrechtliche Vorgaben aus dem nationalen, europäischen bzw. internationalen Recht zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen, sondern auch die straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Strukturen und Rahmenbedingungen zu bedenken. Wird also ein Unternehmen beispielweise mit Vorwürfen aus dem Arbeits-, Betrugs-, Korruptions-, Steuer-, Umwelt- oder aber Untreuestrafrecht konfrontiert, müssen diese Vorwürfe durch das Unternehmen sehr ernst genommen werden, da Wirtschaftsstrafverfahren regelmäßig sehr öffentlichkeitswirksam sind und die Unternehmen mit auf der Anklagebank sitzen. Hinzu kommt, dass die Ermittlungsbehörden beziehungsweise Gerichte verstärkt ein Interesse daran haben, Verbandsgeldbußen oder aber den Verfall oder die Einziehung auszusprechen. Die verantwortlichen Organe von Unternehmen, die Rechtsabteilung und auch externe Wirtschaftsanwälte sollten bei Vorwürfen der Ermittlungsbehörden daher die folgenden Gesichtspunkte für eine effektive Vertretung des Unternehmens unbedingt berücksichtigen. 1. Die verantwortlichen Organe des Unternehmens müssen sich im Klaren darüber sein, dass es sich in all diesen Fällen um eine akute Krisensituation handelt, die es zu managen gilt. Wenn also einem Unternehmen Maßnahmen der ermittelnden Staatsanwaltschaft, Finanzbehörden oder Zollbehörden drohen, diese andauern oder bereits vollzogen sind, wie z.B. Durchsuchungs, Beschlagnahmemaßnahmen oder die Vollstreckung eines Haftbefehls gegen leitende Mitarbeiter oder gar Organe des Unternehmens. In solchen Situation sollte jeder Mitarbeiter wissen, welche gesetzlichen Rechte ihm zustehen und wie er sich zu verhalten hat. Das betroffene Unternehmen sollte hier einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen der Firma, bzw. der Verteidigung der Firma gegen die strafrechtlichen Vorwürfe beauftragen. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, dass die Firma auch die Kosten der Verteidigung der einzelnen Beschuldigten aus dem Unternehmen übernimmt, bzw. eine Kostenübernahmeerklärung abgibt, welche sich aus § 670 BGB (Ersatz von notwendigen Aufwendungen) oder dem Gedanken der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer herleiten lässt. 2. Vorbeugend kann aber bereits eine präventive Vorfeldberatung von Unternehmen angezeigt sein. Denn immer mehr große Unternehmen, aber eben-

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Aus der Praxis: Unternehmensstrafrecht

so auch mittlere und kleine Firmen und Betriebe werden Opfer krimineller Aktivitäten ihrer eigenen Angestellten. Eine Vielzahl solcher durch delinquente Mitarbeiter verübter Delikte sind solche der Angestelltenbestechung, des Betruges, der Untreue und der Unterschlagung. Die Schäden gehen pro Jahr in die Milliarden, und viel zu häufig endet leider das strafwürdige Engagement solcher Mitarbeiter oder gar des eigenen Managements des Unternehmens in der Krise oder gar beim Insolvenzverwalter. Insbesondere, wenn ein Unternehmen sich schon in der Krise befindet, birgt diese Tatsache allein schon das Risiko, dass kriminelle Energie zum weiteren Schaden des Unternehmens, des Managements und der Arbeitnehmer entfaltet wird. Damit es nicht zu solchen Situationen kommt, sollte jedes Unternehmen eine Prüfung und Optimierung von Verantwortungs-, Überwachungs-, Organisations- und Vertriebsstrukturen vornehmen. Eine solche präventive Vorfeldberatung – sog. Forensic Services – ist sowohl im Innenverhältnis als auch für das wirtschaftliche Wirken des Unternehmens im Außenverhältnis wesentlich. Beispiel für eine solche präventive Vorfeldberatung kann die Prüfung von Beraterverträgen sein. Ausgangspunkt hierfür ist das Risikomanagement des Unternehmens. Wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements sind dabei die Festlegung einer Risikostrategie, einer Risikomanagementaufbauorganisation, die Risikobewältigung (vermeiden, vermindern, akzeptieren) und die abschließende Risikodokumentation. Wesentlich für die Überwachung von Beraterverträgen ist die Prüfung der Aufbauorganisation. Es sollte daher ein Organigramm über die Zuständigkeiten und die Verantwortlichen im Zuge der Beauftragungen von Beratern im Unternehmen vorgehalten werden. Dabei sollte insbesondere das Augenmerk darauf gerichtet werden, dass es einen zentralen Ansprechpartner für Beraterverträge auf den jeweiligen Managementebenen (Mutter-, Tochter-, Enkelgesellschaften) gibt. Diese hat dann auch den Akquise-Prozess der Berater zu hinterfragen, da hier regelmäßig das Risiko einer nicht hinreichenden Sorgfalt gegeben ist. Zu prüfen ist aber insbesondere, ob im Rahmen des abzuwickelnden Projekts auf Kunden- oder Beraterseite in irgendeiner Form ein Amtsträger im Hinblick auf eventuelle Korruptionsdelikte involviert ist. Weiter sollte sichergestellt sein, dass der Akquise-Prozess dokumentiert und wenn möglich unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips erfolgt.

DIE SCHÄDEN GEHEN PRO JAHR IN DIE MILLIARDEN, UND VIEL ZU HÄUFIG ENDET LEIDER DAS STRAFWÜRDIGE ENGAGEMENT D E R M I TA R B E I T E R O D E R G A R DES EIGENEN MANAGEMENTS DES UNTERNEHMENS IN DER KRISE ODER GAR BEIM I N S O LV E N Z V E RWA LT E R .

3. Wird beim Unternehmen ein Organisationsverschulden im Hinblick auf Straftaten von Organen oder leitenden Angestellten festgestellt, beziehungsweise fehlt es an einem ausreichenden Risikomanagement, so kann dies zu massiven strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Konsequenzen führen. Nach § 30 OWiG kann gegen juristische Personen und Personenvereinigungen eine Geldbuße verhängt werden (sog. Verbandsgeldbuße). Ausgehend vom Grundgedanken dieser Vorschrift ist zu erwarten, dass ein dem anglo-amerikanischen Recht ähnliches Unternehmensstrafrecht dem-

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Aus der Praxis: Unternehmensstrafrecht

nächst in Deutschland-, bzw. EU- weit entstehen wird. § 30 OWiG bestimmt, dass die Begehung einer Straftat durch ein vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person zu einer Geldbuße gegen das Unternehmen führen kann, wenn durch diese Pflichten, welche die juristische Person treffen, verletzt worden sind, oder die juristische Person durch die Tat bereichert worden ist oder werden sollte. Wie das aktuelle Beispiel eines Elektronikkonzerns zeigt, kann eine solche Geldbuße das Unternehmen empfindlich treffen. In diesem Fall wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von 201 Mio. € verhängt. Zwar beträgt die Geldbuße bei einer vorsätzlichen Straftat nur bis zu 1 Mio. €, bei einer fahrlässigen Tat bis zu 500.000,00 €. Allerdings kann in Verbindung mit § 17 Abs. 4 OWiG die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Aus dieser Norm resultierte dann die Bestimmung der Geldbuße gegen das Unternehmen in Höhe von 201 Mio. €. BEI SALDIERENDER BETRACHTUNG KANN DAHER DIE GELDBUßE FÜR DAS UNTERNEHMEN DER FINANZIELLE GÜNSTIGSTE W E G S E I N , D A B E I M V E R FA L L DAS SOGENANNTEN BRUTTOPRINZIP ZUR ANWENDUNG K O M M T.

Eine solche Verbandsgeldbuße kann selbst dann festgesetzt werden, wenn wegen der Straftat oder Ordnungswidrigkeit ein Straf- oder Bußgeldverfahren nicht eingeleitet oder eingestellt oder von Strafe abgesehen wird. In diesen Fällen kann die Geldbuße selbständig festgesetzt werden. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, dass bei fehlendem Nachweis einer persönlichen Verantwortung seitens der Organe das Unternehmen nicht die Vorteile des gesetzwidrigen Tun genießen kann; andernfalls hätte das Unternehmen eventuell auch ein Wettbewerbsvorteil gegenüber den rechtstreuen Firmen. Der Vorteil der Vorschrift besteht darin, dass die Unternehmensgeldbuße einerseits steuerlich wirksam ist und andererseits keine persönliche strafrechtliche Haftung auf der Organebene erfolgt. In den Fällen, in denen das Fehlverhalten grundsätzlich unternehmensnützlich war, sollte daher versucht werden, seitens des Unternehmens proaktiv auf die Ermittlungsbehörden zuzugehen und zu versuchen, eine Erledigung nach § 30 OWiG herbeizuführen. Hinzu kommt, dass die Festsetzung einer Geldbuße gegen das Unternehmen die Anordnung des Verfalls gegen sie wegen derselben Straftat gem. § 30 Abs. 5 OWiG ausschließt. Bei saldierender Betrachtung kann daher die Geldbuße für das Unternehmen der finanzielle günstigste Weg sein, da beim Verfall das sogenannten Bruttoprinzip zur Anwendung kommt. 4. Der strafrechtliche Verfall des Vermögens (vgl. § 29 a OWiG und § 73 ff. StGB) ist keine Strafe im engeren Sinn, gleichwohl eine Maßnahme, die im Einzelfall verheerende Konsequenzen für das Unternehmen nach sich ziehen kann. Hierdurch sollen Vermögenswerte, die ein Unternehmen aus der Straftat erlangt, im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches abgeschöpft werden. Dem aus einer Straftat Begünstigten sollen hiermit die Vermögensvorteile entzogen werden. Hat hingegen ein geschädigtes Unternehmen wegen der Straftat ein zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch, dann greift zu Gunsten des Unternehmens die sogenannte Rückgewinnungshilfe.

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Aus der Praxis: Unternehmensstrafrecht

Beispiele für Verfallsanordnungen sind solche Konstellationen, in denen das Unternehmen beispielsweise einen Auftrag aufgrund einer manipulierten Ausschreibung erhält, unter Kartellverstoß ein Vertrag zustande kommt, oder aber ein Auftrag, der durch die Bestechung von Angestellten oder von Amtsträgern erlangt wird. Weitere Fälle sind der Massebetrug oder die Hinterziehung von Steuern.

Z WA R R I C H T E T S I C H D I E V E R -

Zwar richtet sich die Verfallsanordnung primär gegen den Täter der Straftat. Allerdings wird der Anwendungsbereich auf Dritte erweitert, wenn der Straftäter für diesen gehandelt hat. Dies ist beim Geschäftsführer, der die Geschicke der GmbH leitet, genauso offenkundig wie beim Vorstand einer Aktiengesellschaft. Fatal ist bei einer Verfallsanordnung insbesondere, dass insgesamt das aus der Tat erlangte (sog. Bruttoprinzip) abgeschöpft werden kann. Das bedeutet, dass das Unternehmen die Aufwendungen, die es zur Durchführung eines Auftrages eingesetzt hat (Material- und Produktionskosten, Selbstkosten für eingeschalteten Subunternehmer) nicht mehr vom finanziellen Taterfolg wie bei einer Gewinn- und Verlustrechnung abziehen kann.

STRAFTÄTER FÜR DIESEN GE-

FA L L S A N O R D N U N G P R I M Ä R GEGEN DEN TÄTER DER STRAFTAT. A L L E R D I N G S W I R D D E R ANWENDUNGSBEREICH AUF D R I T T E E RW E I T E RT, W E N N D E R

H A N D E LT H AT.

Bereits zu Beginn des Verfahrens wird oft genug zeitgleich mit einer ersten Durchsuchung – zur angeblichen Sicherung des Verfalls – dem Unternehmen das „Erlangte“ entzogen. In diesen Fällen werden parallel zu einer Durchsuchung, die Konten beschlagnahmt und andere Werte sistiert. Das kann nicht nur Firmenwerte betreffen, auch auf das Privatvermögen des Geschäftsführers kann in speziellen Fällen angeblicher Steuerhinterziehung Zugriff genommen werden. Ordnet das Gericht in seiner Entscheidung eine Einziehung an, werden solche Gegenstände (Sachen wie Rechte) konfisziert, die als Erzeugnis aus der Straftat hervorgegangen sind, zur Vorbereitung oder Ausführung der Tat verwendet wurden oder auch nur dazu bestimmt waren. Erzeugnisse sind dabei etwa Markenplagiate, Maschinen- oder Bauteile, die aufgrund eines Geheimnisverrats konstruiert wurden, betrügerische Prospekte und sogar falsche Bilanzen. Werkzeug der Tat ist z.B. das zum Schmuggeln genutzte Containerschiff oder die zur Verbreitung im Internet eingesetzte Soft- und Hardware. Präventiv kann in den Fällen, in denen der Geschäftsführer Kenntnis – oder auch nur sichere Vorahnung – von einem Verfahren hat, der Kontakt zur Staatsanwaltschaft gesucht werden, um durch offensives Handeln zu belegen, dass eine Gefährdung eines potentiellen Ersatzanspruches nicht besteht. 5. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das Risikomanagement eine ausreichende Schutzfunktion im Unternehmen nur dann ausüben kann, wenn es von allen Beteiligten, nicht zuletzt von der Unternehmensleitung, nicht nur gewollt, sondern auch gelebt wird. Jedes Unternehmen sollte daher eine entsprechende Firmenphilosophie, bzw. Unternehmensethik etablieren.

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Aus der Praxis: Unternehmensjurist in einer Großbank

Unternehmensjurist bei der Deutschen Bank

von Dr. Thomas Haßlöcher Rechtsabteilung · Deutsche Bank AG · Frankfurt am Main Knapp 500 Juristen weltweit, davon ca. 160 in Deutschland, die sich schwerpunktmäßig mit Themen aus den Bereichen Bank-, Kapitalmarkt-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht beschäftigen. Das alles klingt nach einer der zahlreichen Großkanzleien, die über ein internationales Netzwerk, einen hohen Spezialisierungsgrad und einen umfangreichen Mandantenstamm verfügen. Die hier beschriebene „Großkanzlei“ betreut jedoch in Wahrheit nur einen einzigen Mandanten. Es handelt sich um die Rechtsabteilung eines Großunternehmens, des Deutsche Bank-Konzerns. Auf den ersten Blick unterscheidet sich die Tätigkeit eines Bankjuristen nicht sonderlich von der eines Bankund Kapitalmarktspezialisten in einer Großkanzlei. Hauptaufgabe ist hier wie dort meist die vorbeugende Rechtspflege, also das Abfassen und Verhandeln von Verträgen, die Mitarbeit bei der Strukturierung von Transaktionen sowie die Identifizierung möglicher Haftungs- und sonstiger Rechtsrisiken verbunden mit Überlegungen, wie sich diese Risiken vermeiden oder wenigstens auf ein akzeptables Maß reduzieren lassen. Ebenso wie der Rechtsanwalt in einer Kanzlei nimmt dabei auch der Bankjurist die Interessen seines Mandanten, nämlich die seines Kreditinstituts, wahr. Nähe zum Geschäft Doch es gibt auch bedeutsame Unterschiede zwischen der Tätigkeit eines Juristen in einem Kreditinstitut und in einer Kanzlei. Der bei der täglichen Arbeit vielleicht wichtigste Aspekt ist die im Falle des Unternehmensjuristen meist stärker ausgeprägte „Nähe zum Geschäft“: Durch die ständige Zusammenarbeit mit seinen Ansprechpartnern innerhalb des Unternehmens erhält der in einer Rechtsabteilung tätige Jurist viel eher als ein externer Rechtsberater die Chance, sein Verständnis der Produkte des Unternehmens und der maßgebenden kommerziellen Rahmenbedingungen zu vertiefen. Vom Juristen fordert dies Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen und Offenheit gegenüber neuen, nicht primär juristisch geprägten Themen. Die in den Geschäftsbereichen der Bank tätigen Kollegen stehen in aller Regel gern für derartige Fragen ihrer Ansprechpartner in der Rechtsabteilung zur Verfügung. „Ich war überrascht, wie positiv die Kollegen auf der Geschäftsseite auf Fragen der Juristen zum wirtschaftlichen Hintergrund von Produkten reagieren“ sagt etwa Mark Jens Hofmann, der mehrere Jahre in einer internationalen Großkanzlei gearbeitet hat und heute in der Rechtsabteilung der Deutschen Bank für den Geschäftsbereich Global Markets tätig ist. Ein weiterer Aspekt der angesprochenen „Nähe zu Geschäft“ besteht in der intensiveren Einbindung des Inhouse-Juristen in die Entscheidungsprozesse der Bank. Dabei hilft natürlich der bereits angesprochene bessere Einblick in die kommerziellen Zusammenhänge. Vor allem aber wird der bei einem Kreditinstitut angestellte Jurist oft wesentlich früher als ein externer Rechtsberater, dessen Einschaltung ja für die Geschäftsseite mit direkten Kosten verbunden wäre, in geplante Transaktionen eingebunden; dadurch erhält er die

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Aus der Praxis: Unternehmensjurist in einer Großbank

Chance, bereits in einem Stadium, in dem noch zahlreiche Parameter des geplanten Geschäfts verändert werden können, auf die Transaktionsstruktur Einfluss zu nehmen und sie mitzugestalten. Dagegen wird ein externer Anwalt oft schon aus Kostengründen erst mandatiert, wenn sich die Aussicht auf einen Geschäftsabschluss konkretisiert hat. Zu diesem Zeitpunkt stehen jedoch die wesentlichen Eckpunkte des Geschäfts häufig bereits fest, und der Schwerpunkt der juristischen Tätigkeit beschränkt sich im wesentlichen darauf, die Transaktion nunmehr rechtlich einwandfrei zu dokumentieren. Die Organisation der Deutsche Bank-Rechtsabteilung, die von General Counsel Richard Walker von New York aus geleitet wird, folgt im Wesentlichen der Aufteilung der Bank in verschiedene Geschäftsbereiche. Dementsprechend ist die größtenteils in Frankfurt angesiedelte deutsche Rechtsabteilung, die zu der von Arne Wittig verantworteten Region „Central and Eastern Europe“ gehört, in Teams mit Zuständigkeiten für die Geschäftsbereiche „Asset Management“, „Global Banking“, „Global Markets“ und „Private Wealth Management/Private and Business Clients“ aufgeteilt. Daneben existiert noch ein Team mit Zuständigkeit für eigene Belange der Bank wie bestimmte Fragen des Bankaufsichts- und Gesellschaftsrechts oder die Betreuung der eigenen Emissionsaktivitäten im Kapitalmarkt. International geprägte Aufgabengebiete Die Aufgabengebiete der Juristen der Deutsche Bank-Rechtsabteilung sind äußerst vielseitig und ergeben sich im wesentlichen aus der Tätigkeit der betreuten Geschäftsbereiche sowie der immer weiter zunehmenden Komplexität der von ihnen konzipierten Produkte. Der Schwerpunkt liegt naturgemäß im Bank- und Kapitalmarktrecht, bei der täglichen Arbeit ergeben sich jedoch darüber hinaus zahlreiche Berührungen mit anderen Rechtsgebieten. So kann die Finanzierung einer Gewerbeimmobilie komplexe Fragen aus dem Immobilien- oder Insolvenzrecht aufwerfen oder ein geplanter Kredit für den Bau einer Mautstrasse eine Befassung mit dem öffentlichen Strassenrecht erfordern. Bei einer Akquisitionsfinanzierung können sich interessante Fragen aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts stellen, die Übernahme einer Testamentsvollstreckung für einen Kunden kann die Auseinandersetzung mit erbrechtlichen Themen notwendig machen, oder eine Streitigkeit mit einem eigenen Mitarbeiter kann Anlaß zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen geben. Diese Aufzählung lässt sich nahezu unbegrenzt fortsetzen. Daneben vertreten Juristen der Deutschen Bank die Interessen ihres Instituts in Fachgremien z.B. des Bundesverbands deutscher Banken und stehen in ständigem Kontakt mit der für die Deutsche Bank wichtigen Aufsichtsbehörden, vor allem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“).

DURCH DIE STÄNDIGE ZUSAMMENARBEIT MIT SEINEN ANS P R E C H PA RT N E R N I N N E R H A L B D E S U N T E R N E H M E N S E R H Ä LT DER IN EINER RECHTSABTEILUNG TÄTIGE JURIST VIEL EHER ALS E I N E X T E R N E R R E C H T S B E R AT E R DIE CHANCE, SEIN VERSTÄNDNIS DER PRODUKTE DES UNTERNEHMENS UND DER MAßGEBENDEN KOMMERZIELLEN RAHMENB E D I N G U N G E N Z U V E RT I E F E N .

Typisch für fast alle Tätigkeitsbereiche innerhalb der Rechtsabteilung ist der internationale Charakter der Arbeit: Ein US-Amerikaner als General Counsel und die Tatsache, dass ca. zwei Drittel der weltweit bei der Deutschen Bank beschäftigten Juristen im Ausland tätig sind, lassen bereits erkennen, dass die Bank weit stärker international geprägt ist, als es der Name „Deutsche Bank“

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Aus der Praxis: Unternehmensjurist in einer Großbank

nahezulegen scheint. Dies wirkt sich auch auf die tägliche Arbeit in der Rechtsabteilung aus: Da die Geschäftsbereiche der Bank global aufgestellt sind, werden Transaktionen häufig nicht durch nur Mitarbeiter eines Standorts oder einer Nationalität, sondern von internationalen Teams bearbeitet. So ist es nicht untypisch, dass etwa bei einem Geschäft mit einem deutschen institutionellen Anleger, etwa einem Pensionsfonds, der deutsche Kundenbetreuer bei der Strukturierung des Geschäfts mit ausländischen Kollegen z.B. aus London zusammenarbeitet. Dementsprechend findet die interne Kommunikation in solchen Fällen oft in englischer Sprache statt. Diese internationale Komponente kommt zunehmend selbst bei Funktionen innerhalb der Rechtsabteilung zum Tragen, bei denen man einen solchen Auslandsbezug nicht ohne weiteres erwarten würde. So betreut etwa das in der Frankfurter Rechtsabteilung für die rechtliche Betreuung des Privatkundengeschäfts zuständige Team auch Joint Ventures mit Auslandsbanken in Ländern wie Indien, Russland und der Volksrepublik China, über die die Bank in diesen Ländern im Privatkundengeschäft Fuß fassen will. DA DIE GESCHÄFTSBEREICHE D E R B A N K G L O B A L A U F G E S T E L LT SIND, WERDEN TRANSAKTIONEN HÄUFIG NICHT DURCH NUR M I TA R B E I T E R E I N E S S TA N D O RT S O D E R E I N E R N AT I O N A L I T Ä T, S O N D E R N V O N I N T E R N AT I O N A L E N T E A M S B E A R B E I T E T.

Rege Auslandskontakte In vielen Themenbereichen besteht zudem reger Kontakt mit Kollegen der Deutsche Bank-Rechtsabteilung im Ausland. Dabei werden insbesondere Informationen über neue Geschäftsaktivitäten in unterschiedlichen Regionen der Welt ausgetauscht und erforderlichenfalls in gemeinsamen Teams zur regionsübergreifenden Betreuung des Geschäftsbereichs bearbeitet. Auch wenn ein deutscher Jurist primär mit deutschen Rechtsfragen betraut sein wird, kommt es nicht selten vor, dass im Rahmen von Diskussionen mit ausländischen Kollegen ein Blick auf ausländische Rechtssysteme erforderlich wird. Selbst deutschem Recht unterliegende Verträge werden immer häufiger in englischer Sprache verfasst, weil auch viele große Kunden der Bank global organisiert sind und die Dokumentation nicht nur in Deutschland bearbeiten und umsetzen wollen. Juristen der Rechtsabteilung sind nicht selten auf kommunikativer Reise zwischen den verschiedenen Zeitzonen; Telefonate finden mit dem Lauf der Sonne statt, von Asien über Europa nach Amerika und dies alles ohne jet-lag. Hier kommt den Europäern eine im wahrsten Sinne des Wortes zentrale und im Ergebnis nicht unangenehme Rolle zu, wie globale Telefonkonferenzen zur europäischen Mittagszeit zeigen. Koordinierte Nachwuchsförderung Was sind die Einstiegsvoraussetzungen für eine Tätigkeit in der Rechtsabteilung der Deutschen Bank? „Da die Abteilung über hinreichende Ausbildungskapazitäten verfügt, konzentrieren wir uns bei Neueinstellungen auf Berufseinsteiger sowie junge Juristinnen und Juristen mit maximal zwei bis drei Jahren Berufserfahrung“ sagt Dr. Peter Beck, der das Frankfurter „Global Markets“-Team leitet und daneben die Nachwuchsförderungsaktivitäten der Abteilung koordiniert. Viele der heutigen Kollegen – darunter auch der Verfasser – sind über eine Referendarstage in der Rechtsabteilung zur Bank gekommen. Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen sind mit denen einer Großkanzlei vergleichbar. Neben überdurchschnittlichen Examina sind

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Aus der Praxis: Unternehmensjurist in einer Großbank

wegen der international geprägten Tätigkeit vor allem verhandlungssichere Englischkenntnisse gefragt. Angesichts der Anforderungen, die das Geschäft einer international ausgerichteten Großbank an ihre Juristen stellt, liegt auf der Hand, dass viele wichtige Arbeitsbereiche nicht Gegenstand der eher auf den Einheitsjuristen ausgerichteten deutschen Juristenausbildung sind. Die Aus- und Weiterbildung nimmt daher in der Rechtsabteilung einen hohen Stellenwert ein; neben dem selbstverständlichen „training on the job“ durch erfahrene Kollegen finden regelmäßig interne Weiterbildungsmaßnahmen statt. Dies geht bis zu einem erstmals Anfang 2007 für die im Vorjahr neu eingestellten Juristinnen und Juristen, die „Class of 2006“, durchgeführten einwöchigen Seminar, das einen Gesamtüberblick über die Tätigkeit der Abteilung vermitteln soll. Neben einer großzügig ausgestatteten Bibliothek und Zugang zu Beck-online an jedem Arbeitsplatz existiert ein abteilungseigenes „knowledge management“-Team, um die Versorgung der Juristen mit Informationen zu optimieren. Unter Umständen ist außerdem nach ca. drei- bis vierjähriger Tätigkeit ein mehrmonatiger Aufenthalt an einem Standorte der Rechtsabteilung im Ausland, also z.B. in Asien, London oder New York möglich.

DIE ALLGEMEINEN EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN SIND MIT DENEN EINER GROSSKANZLEI VERGLEICHBAR. NEBEN ÜBERDURCHSCHNITTLICHEN EXAMINA S I N D W E G E N D E R I N T E R N AT I O NAL GEPRÄGTEN TÄTIGKEIT VOR ALLEM VERHANDLUNGSSICHERE E N G L I S C H K E N N T N I S S E G E F R A G T.

Ein eigens für die Juristen der Rechtsabteilung entwickelter „career path“ gibt insbesondere Berufseinsteigern erste Hinweise, wie eine Karriere in der Rechtsabteilung der Deutschen Bank verlaufen kann. Anders als in einer Kanzlei steht für einen Unternehmensjuristen nicht die Frage der Partnerschaft und damit die Entscheidung über die Teilhabe am Kanzleiumsatz (und vielleicht auch über die Möglichkeit zum Verbleib in der Kanzlei) im Mittelpunkt der Überlegungen, sondern der eigentliche Arbeitsinhalt. Dies bedeutet, dass die Entwicklung der Karriere in stärkerem Maß von der Entwicklung der eigenen Interessen geprägt sein kann. Nicht selten kommt es vor, dass ein Jurist nach mehrjähriger Tätigkeit für einen bestimmten Geschäftsbereich den Wunsch äußert, eine andere juristische Tätigkeit innerhalb der Rechtsabteilung auszuüben. „Eine solche „job-rotation“ wird bewusst gefördert, da sich die Erweiterung des juristischen Horizonts mittel- und langfristig sehr positiv auf die Qualität der juristischen Arbeit der Kollegen auswirkt“ unterstreicht Dr. Peter Beck. So ist es keine Überraschung, dass es den Juristen der Deutsche Bank-Rechtsabteilung häufig leicht fällt, getreu dem Leitspruch der Bank - „Leistung aus Leidenschaft“ - ihrem Mandaten optimalen Service zu bieten.

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Aus der Praxis: Urhebervertragsrecht im Wandel

Urhebervertragsrecht im Reform-Wandel von Rechtsanwalt Guido Hettinger · Brehm & v. Moers Rechtsanwälte und Steuerberater · Frankfurt am Main

Mit dem Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26.10.2007 (sog. „Zweiter Korb“) schließt die Bundesregierung die Umsetzung der sog. Multimediarichtlinie (RL 2001/29/EG) der Europäischen Union ab. Als ich vor mehr als 10 Jahren begann, als Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht zu arbeiten, reizte mich vor allem die vertragliche Beratung von umfangreichen Film- und Multimediaprojekten. Neben dem Erwerb und der Vermarktung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten, ist hierbei vor allem die vertragliche Regelung der Finanzierung solcher Projekte von Bedeutung. Hierzu zählt die (Vor-)Vermarktung von Nutzungsrechten am Produkt, z.B. durch Verkauf von Senderechten oder Vergabe von Vertriebsrechten, ebenso, wie die Finanzierung durch Abschluss von Förder- und Darlehensverträgen einschließlich zugehöriger Kreditsicherungsverträge sowie von gesellschaftsrechtlichen Verträgen, z.B. in Form von Koproduktions- oder Unternehmensbeteiligungsverträgen. Nun könnte man meinen, dass die Tätigkeit in einem Spezialgebiet mit der Zeit zur Routine mutiert und damit ihren Reiz verliert. Dies gilt jedoch zumindest für den Tätigkeitsbereich eines „Entertainment-Lawyers“ nicht. Nahezu alle Rechtsgebiete, die für die Gestaltung der einschlägigen Verträge von Bedeutung sind, waren und sind in den vergangenen Jahren Gegenstand von Novellierungen. Schuldrechtsreform Mit der im Jahre 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform wurden eine Vielzahl von Werkverträgen, die im Rahmen einer Medienproduktion üblicher Weise abzuschließen sind, dem Kaufrecht zugewiesen, was es erforderlich machte, die betreffenden Vertragsvorlagen entsprechend anzupassen. Medienfonds Im Bereich der Filmfinanzierung durch Medienfonds bereitete zunächst der Medienerlass des BMF vom 23.02.2001 (geändert durch Erlass vom 05.08.2003) Schwierigkeiten bei der vertraglichen Gestaltung internationaler Koproduktionen oder Kofinanzierungen. Nachdem das Bundeskabinett in seiner Sitzung vom 24.11.2005 das Ende für Verlustverrechnungsmöglichkeiten bei sog. "Steuersparfonds" beschlossen hat, können Verluste aus Medienfondsbeteiligungen nur noch mit positiven Einkünften vergleichbarer Fonds, aber nicht mehr mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten verrechnet werden. Bereits konzipierte Finanzierungen über Fonds oder ähnliche Strukturen mussten auf den Prüfstein gestellt und gegebenenfalls restrukturiert werden. Den meisten Veränderungen in den letzten Jahren unterliegt jedoch das Urheberrecht selbst.

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Aus der Praxis: Urhebervertragsrecht im Wandel

Das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern Im Jahre 2002 trat das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern vom 13.12.2001 in Kraft. Auf Basis des sog. „Professorenentwurfs“ mehrerer Urheberrechtler stärkte der Gesetzgeber hiermit vor allem die Stellung der Kreativen. Herzstück der Reform war die Einführung eines gesetzlichen, unverzichtbaren Anspruchs auf angemessene Vergütung. Über die neu eingefügten §§ 32 und 32a UrhG stehen Kreativen seitdem Ansprüche auf Anpassung und/oder Ergänzung einer vertraglich vereinbarten Vergütung zu, für den Fall, dass diese von vornherein unangemessen ist oder im Zuge späterer Verwertungserfolge im nachhinein in einem auffälligen Missverhältnis zur einmal vereinbarten Vergütung erscheinen (Bestsellerfall).

MAN KÖNNTE MEINEN, DASS DIE TÄTIGKEIT IN EINEM SPEZIALGEBIET MIT DER ZEIT ZUR R O U T I N E M U T I E RT U N D D A M I T I H R E N R E I Z V E R L I E RT. D I E S G I LT JEDOCH ZUMINDEST FÜR DEN TÄTIGKEITSBEREICH EINES „ E N T E RTA I N M E N T- L AW Y E R S “ N I C H T.

Als angemessen im Sinne dieser Neuregelungen soll gelten, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist. Zur weiteren Konkretisierung der Angemessenheit von Urhebervergütungen regeln die §§ 36 und 36a UrhG, dass die Verbände der Urheber und der Werknutzer gemeinsame Vergütungsregeln aufstellen. Hierzu ist es indessen bislang nur in einem Fall gekommen. Im Rahmen einer durch das Bundesministerium der Justiz veranlassten Mediation wurden zwischen dem Verband Deutscher Schriftsteller in ver.di (VS) und einer repräsentativen Anzahl deutscher Belletristikverlage die Gemeinsamen Vergütungsregeln für Autoren belletristischer Werke vereinbart. Das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft Weitere Gesetzgebungsprozesse sind durch die rasanten Entwicklungen des technischen Umfelds, in dem Medieninhalte heute konsumiert werden, veranlasst. Die Digitalisierung von Inhalten bietet die Möglichkeit, bei niedrigen Kosten und nahezu ohne Qualitätsverlust Kopien von Medienproduktionen in beliebiger Menge herzustellen oder die Inhalte via Internet in Echtzeit weltweit zugänglich zu machen. Auf die hierdurch begründete Gefahr massiver Nutzungshandlungen außerhalb üblicher Verwertungs- und Abgeltungsmodelle waren die europäischen Urheberrechtsgesetze nicht ausgelegt. Hierauf reagierte die Europäische Union mit ihrer Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. Der Erste Korb Mit dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10.09.2003 (sog. „Erster Korb“) hat der deutsche Gesetzgeber zunächst die zwingenden Vorgaben der EU umgesetzt: 3 Mit § 19a UrhG wurde als neues Verwertungsrecht das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung eingefügt und damit insbesondere die Werknut-

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Aus der Praxis: Urhebervertragsrecht im Wandel

zung im Internet oder über Abrufdienste (z.B. Video-on-Demand) auf eine dogmatische Grundlage gestellt. 3 Mit § 52a UrhG wurden erweiterte Schrankenregelungen zugunsten von Unterricht, Forschung und Lehre aufgenommen, die es nunmehr erlauben, Werke im Rahmen dieser Zwecke auch ohne Zustimmung der Berechtigten öffentlich zugänglich zu machen. 3 In § 53 UrhG wurde klargestellt, dass das Recht zu Herstellung von Privatkopien auch für Digitalkopien gilt. 3 Gleichzeitig wurde durch Aufnahme der §§ 95a und 108b UrhG die Umgehung von technischen Schutzvorrichtungen – insbesondere Kopierschutzsystemen – verboten und unter Strafandrohung gestellt. Die zulässige Privatkopie findet also dort ihre Grenze, wo Kopierschutzmaßnahmen eingesetzt werden. D I E F Ü R D A S U R H E B E RV E RT R A G S RECHT BEDEUTSAMSTE ÄNDERUNG LIEGT IN DER PRAKTISCHEN AUFGABE DER UNWIRKSAMKEIT DER EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN FÜR UNBEK A N N T E N U T Z U N G S A RT E N . HIERMIT WURDE GLEICHSAM EIN PA R A D I G M E N W E C H S E L I M U R H E B E RV E RT R A G S R E C H T E I N G E L E I T E T.

Der Zweite Korb Mit dem am 01.01.2008 in Kraft getretenen Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26.10.2007 (sog. „Zweiter Korb“) hat der deutsche Gesetzgeber all die Fragen entschieden, für die die EU keine zwingenden Vorgaben gemacht, sondern Spielräume für die nationale Umsetzung belassen hatte. Von besonderer Bedeutung sind folgende Neuregelungen: 3 Das Recht, Privatkopien von nicht kopiergeschützten Werke ohne Zustimmung der Berechtigten anzufertigen, wird weiter beschränkt: Dem alten Gesetzeswortlaut zu folge war nur die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Im Rahmen sog. Filesharing-Systeme war für den Nutzer aber nicht erkennbar, ob es sich bei der angebotenen Datei um eine Raubkopie oder eine zulässige Privatkopie handelte. Nach § 53 Abs. 1 UrhG n.F. soll das Privileg zur Herstellung von Privatkopien deshalb auch für solche Kopievorlagen entfallen, die offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht, also zum Download angeboten werden. Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. Da jedem klar sein muss, dass private Internetnutzer z.B. die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet regelmäßig nicht besitzen, dürfen von solchen Angeboten keine Privatkopien mehr hergestellt werden. 3 Die Novelle erlaubt es öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven erstmalig, ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen anzubieten. Außerdem dürfen Bibliotheken nun Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken auf Bestellung anfertigen und versenden. Allerdings dürfen Kopien per E-Mail nur dann versendet werden, wenn der herausbringende Verlag nicht ein offensichtliches eigenes Online-Angebot zu angemessenen Bedingungen bereithält. Hierdurch soll den Interessen der Verlage Rechnung getragen werden. Aus diesem Grunde ist auch die

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Aus der Praxis: Urhebervertragsrecht im Wandel

Anzahl der Vervielfältigungen eines bestimmten Werkes, die an Leseplätzen gleichzeitig gezeigt werden dürfen, grundsätzlich an die Anzahl der Exemplare im Bestand der Einrichtung geknüpft. 3 Die für das Urhebervertragsrecht bedeutsamste Änderung liegt in der praktischen Aufgabe der Unwirksamkeit der Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten. Hiermit wurde gleichsam ein Paradigmenwechsel im Urhebervertragsrecht eingeleitet. Bisher war in § 31 Abs. 4 UrhG a.F. das Prinzip verankert, dass Verträge über die Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in einer Nutzungsart, die es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch gar nicht gab, unwirksam waren. Der Urheber sollte hierüber davor geschützt werden, aus einer naturgemäß schwachen Verhandlungsposition zu weit reichende, weil für ihn nicht bewertbare Verfügungen über seine Nutzungsrechte vorzunehmen.

D E N W I RT S C H A F T L I C H E N R I S I K E N I M F I L M B E R E I C H H AT D E R GESETZGEBER BESONDERS RECHN U N G G E T R A G E N : H I E R E RW I R B T DER PRODUZENT ZUKÜNFTIG AUCH OHNE SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG IM ZWEIFEL D A S R E C H T, D E N F I L M I N A L L E N BEKANNTEN UND UNBEKANNTEN N U T Z U N G S A RT E N Z U V E R W E RT E N .

Im Lichte der rasanten technologischen Entwicklungen der letzten Jahre und stetig weiter entwickelter Wertschöpfungsmodelle entwickelte sich diese Regelung jedoch zunehmend als Hindernis für Verwerter und stellte die zeitgemäße Verwertung ganzer Rechtekataloge in Frage. So wurde beispielsweise erst in letzter Instanz, nach jahrelangem Rechtsstreit rechtskräftig entschieden, dass die Filmauswertung mittels DVD keine neue Nutzungsart im urheberrechtlichen Sinne gegenüber der VHS-Verwertung darstellt. Hätte es sich dagegen um eine neue Nutzungsart gehandelt, hätte der Verwerter mit viel Aufwand – und ungewissem Ausgang – nach Urhebern oder ihren Erben suchen und sich mit ihnen über die DVD-Verwertung neu einigen müssen. Nach der Regelung des § 31a UrhG n.F. sind Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten nunmehr grundsätzlich zulässig. Sie bedürfen jedoch der Schriftform. Außerdem steht dem Urheber ein Widerrufsrecht für die unbekannte Nutzungsart zu, das erst erlischt „nach Ablauf von drei Monaten, nachdem der andere die Mitteilung über die beabsichtigte Aufnahme der neuen Art der Werknutzung an den Urheber unter der ihm zuletzt bekannt gegebenen Anschrift abgesendet hat“. Der Interessenausgleich für den Urheber erfolgt durch einen weiteren gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung, § 32c UrhG n.F. Dieser Anspruch entsteht mit Aufnahme der Werknutzung in einer bei Vertragsschluss unbekannten Nutzungsart. Den wirtschaftlichen Risiken im Filmbereich hat der Gesetzgeber besonders Rechnung getragen: Hier erwirbt der Produzent zukünftig auch ohne schriftliche Vereinbarung im Zweifel das Recht, den Film in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu verwerten. Im Gegensatz zu anderen Medien steht den Urhebern hier auch kein Widerrufsrecht zu. Das gibt den Produzenten ausreichende Sicherheit beim Erwerb der Rechte und gewährleistet, dass der deutsche Film künftig auch international präsent bleibt.

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Aus der Praxis: Urhebervertragsrecht im Wandel

Ausblick Weitere Änderungen des Urheberrechts erwarten den Praktiker schon bald, beispielsweise in Form der in nationales Recht umzusetzenden „Enforcement-Richtlinie“ der Europäischen Union 2004/48/EG zur besseren Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche aufgrund von Produktpiraterie. Außerdem diskutieren Teile der Literatur bereits einen „Dritten Korb“ zur Anpassung des Urheberrechts an die Informationsgesellschaft, mit dem das Recht zur Erstellung von Privatkopien abermals beschränkt und der Vertrieb „intelligenter Aufnahmesoftware“ reglementiert werden soll. WEITERE ÄNDERUNGEN DES U R H E B E R R E C H T S E RWA RT E N D E N PRAKTIKER SCHON BALD: TEILE D E R L I T E R AT U R D I S K U T I E R E N BEREITS EINEN „DRITTEN KORB“

Rechtsanwälte, die im Gebiet der Medienproduktion und -verwertung beraten wollen, müssen jedoch nicht nur die stetigen Gesetzesnovellierungen im Auge behalten und in der Praxis umsetzen. Sie benötigen darüber hinaus auch technisches Verständnis sowie Marktkenntnisse über aktuelle Nutzungs- und Wertschöpfungsstrukturen, um insbesondere in vertraglicher Hinsicht gute Arbeit leisten zu können.

Z U R A N PA S S U N G D E S U R H E B E R R E C H T S A N D I E I N F O R M AT I O N S G E S E L L S C H A F T.

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Aus der Praxis: Der deutsche Corporate Governance Kodex

Aktuelle Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes von Dr. Peter Maser · Partner · Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Stuttgart

I. Einleitung „Corporate Governance“ war noch in den 90er Jahren in Deutschland ein völlig unbekannter Begriff. Am ehesten kann man ihn mit „wertorientierter Unternehmensführung“ oder „Unternehmensverfassung“ übersetzen. Nachdem aufgrund einer Vielzahl von wirtschaftlichen Schieflagen und Skandalen in in- und ausländischen Unternehmen – wie Metallgesellschaft, EMTV, Enron, WorldCom – das Vertrauen der Anleger massiv erschüttert war, wurde zur Rückgewinnung des Vertrauens der Anleger ein Kodex geschaffen, der, über das Aktiengesetz hinaus, nationale und international anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung beinhaltet. Erste Bestrebungen, einen solchen Kodex für alle börsennotierten Unternehmen zu schaffen, stellten die Arbeiten der Frankfurter Grundsatzkommission Corporate Governance dar. Das Thema wurde daraufhin von der Bundesregierung aufgegriffen und eine Regierungskommission „Corporate Governance, Unternehmensführung, Unternehmenskontrolle, Modernisierung des Aktienrechts“ unter Leitung von Professor Baums ins Leben gerufen. Diese Kommission legte im Sommer 2001 einen umfangreichen Bericht mit zahlreichen Empfehlungen vor. Ziel dieser Empfehlungen zur Verbesserung des deutschen Corporate Governance Systems war zum einen die Umsetzung der Reformbestrebungen des Gesetzgebers (Zehn Punkte Katalog der Bundesregierung) zur Verbesserung des Anlegerschutzes und zum anderen die Fortentwicklung der deutschen Unternehmensverfassung über einen Kodex. Im Herbst 2001 nahm eine weitere Kommission, die Regierungskommission deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) ihre Arbeit unter der Leitung des Aufsichtsratsvorsitzenden der Thyssen Krupp AG, Herrn Dr. Gerhard Cromme (Cromme-Kommission) auf. In diese Kommission wurden seitens der Bundesregierung neben prominenten Vertretern großer börsennotierter Gesellschaften auch Gewerkschafts- und Aktionärsvertreter berufen. Die Cromme-Kommission hat dann einen Kodex erstellt, in den nicht nur die einschlägigen deutschen Bestimmungen, sondern darüber hinaus national und international anerkannte best-practice Standards einbezogen wurden, womit ein sich insbesondere auch an internationale Investoren richtendes umfassendes Werk geschaffen wurde. Der Kodex richtet sich explizit nur an börsennotierte Gesellschaften, was sich aus dem vorletzten Absatz der Präambel ergibt. Dem Beispiel angelsächsischer Prinzipien folgend, setzt der Kodex auf die freiwillige Selbstregulierung. Anders als die gesetzlichen Regelungen des Aktiengesetzes oder des Wertpapierhandelsgesetzes sind die Vorschriften des Corporate Governance Kodexes nicht verpflichtend, sondern über das Transparenz- und Publizitätsgesetz wurde in § 161 Aktiengesetz die sogenannte „comply or explain“ Regelung aufgenommen. Danach muss die börsennotierte Gesellschaft jährlich erklären, inwieweit sie den Kodex einhält und inwieweit sie von seinen Vorgaben abweicht. Die Vorstellung der Schöpfer des DCGK ist es, dass Unternehmen, die sich nicht an die Regelungen halten, von den Anlegern „abgestraft“ werden und so eine faktische Bindung erreicht wird.

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Aus der Praxis: Der deutsche Corporate Governance Kodex

Ob dem Kodex über diesen Grundsatz hinaus im Einzelfall nicht doch bindende Wirkung zukommt, wird immer wieder diskutiert. So hatte jüngst das Landgericht München zu entscheiden, ob der Verstoß gegen Empfehlungen des Kodexes zum maximalen Alter von Aufsichtsräten und zum Verbot der Tätigkeit im Aufsichtsrat eines Wettbewerbers bindende Wirkung entfaltet. Das Gericht vertrat dabei die zutreffende Auffassung, der Kodex habe keine Gesetzeskraft und es komme ihm auch keine satzungsgleiche Wirkung zu. Nach dem das Thema Corporate Governance einem regen Wandel unterliegt, besteht die Kommission fort und formuliert in regelmäßigem Abstand neue Empfehlungen. Nachfolgend werden die jüngsten Änderungen dargestellt. Am 20. Juli 2007 sind vom Bundesministerium der Justiz die jüngsten Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (künftig: Kodex) bekannt gemacht worden. Neben zwei neuen Empfehlungen und einer neuen Anregung beinhaltet die jüngste Kodex-Novelle auch einige Änderungen aufgrund gesetzlicher Neuregelungen. Im Schwerpunkt sind die Abschnitte „Vorstand“ und „Aufsichtsrat“ betroffen. Die entsprechenden Änderungen sind im Folgenden vorangestellt. Es besteht damit im Hinblick auf die Abgabe der nächsten Entsprechenserklärung nach § 161 AktG Klärungsbedarf, wie auf die neuen Empfehlungen reagiert werden soll. II. Ziff. 4.2.1 S. 2: Ressortzuständigkeit und Mehrheitsbeschluss (neue Empfehlung) Die Änderung betrifft die Frage, wie das Spannungsverhältnis zwischen der Gesamtverantwortung und der Ressortverteilung im Vorstand zu gestalten ist. Zur Erleichterung und transparenten Gestaltung der Arbeit des Vorstandes soll nach der Kodexänderung eine Geschäftsordnung (1.) die Ressorts der einzelnen Vorstandsmitglieder, (2.) die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten und (3.) die jeweils erforderlichen Beschlussmehrheiten für Vorstandsbeschlüsse festlegen. Andernfalls gelten die gesetzlichen Regelungen, die in der Unternehmenspraxis kaum eine praktikable und effiziente Wahrnehmung der Leitungsaufgabe des Vorstands ermöglichen. Zur inhaltlichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit des Vorstands im Einzelnen macht der Kodex keine Vorgaben. Die Kompetenz zum Erlass der Vorstandsgeschäftsordnung liegt nicht primär beim Vorstand. Lediglich wenn keine Satzungsregelung vorliegt und der Aufsichtsrat die Entscheidungskompetenz nicht an sich gezogen hat, ist der Vorstand ermächtigt, sich selbst eine Geschäftsordnung zu geben.

„IN DER ÖFFENTLICHEN DISKUSSION UM ABFINDUNGSZAHLUNGEN FÜR VORSTÄNDE H A B E N E I N I G E S P E K TA K U L Ä R E FÄLLE DAS GANZE SYSTEM IN MISSKREDIT GEBRACHT“ SO DER VORSITZENDE DER REGIERUNGSKOMMISSION DCGK, DR. G. CROMME.

III. Ziff. 4.2.3: Abfindungen für Vorstände (neue Anregung) „In der öffentlichen Diskussion um Abfindungszahlungen für Vorstände haben einige spektakuläre Fälle das ganze System in Misskredit gebracht“ so der Vorsitzende der Regierungskommission DCGK, Dr. G. Cromme. Ein Schwerpunkt der diesjährigen Novelle ist daher die Abfindungsregelung für Vorstandsmitglieder. Bei Neu- oder Wiederbestellungen soll nach der Neuregelung darauf geachtet werden, dass bei einer vorzeitigen Beendigung der

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Aus der Praxis: Der deutsche Corporate Governance Kodex

Vorstandstätigkeit Zahlungen an ein Vorstandsmitglied (einschließlich Nebenleistungen) ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten. Dies wird als sogenannter Abfindungs-Cap bezeichnet. Als zusätzliche Begrenzung sollte nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet werden. Die Kommission will mit der neuen Anregung erreichen, dass unabhängig von der Länge der Restlaufzeit der Bestellungsperiode die Abfindung keinesfalls zwei Jahresvergütungen überschreitet. Für die Berechnung sollte auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden. Diese Ausdehnung der Berechnungsgrundlage hängt mit den typischerweise nicht konstanten, sondern jährlich stark variierenden Vorstandsvergütungen zusammen. Von der Anregung betroffen sind auch vertragliche Leistungszusagen an ein Vorstandsmitglied für den Fall des Ausscheidens infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control). In diesem Fall wird eine Begrenzung auf drei Jahresvergütungen angeregt. Die Unterscheidung rechtfertigt die Kommission damit, dass beim Change of Control ein vom Vorstandsmitglied nicht veranlasstes Ausscheiden vorliegt. A U F G R U N D D E R WA C H S E N D E N BEDEUTUNG VON COMPLIANCE I N D E R Ö F F E N T L I C H E N WA H R N E H M U N G H AT D I E K O M M I S S I O N BESCHLOSSEN, DIE KODEXREGELUNG UM DIE EIGENTLICH SELBSTVERSTÄNDLICHE VERPFLICHTUNG ZUR BEACHTUNG DER UNTERNEHMENSINTERNEN R I C H T L I N I E N Z U E RW E I T E R N .

IV. Ziff. 5.3.3: Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats (neue Empfehlung) Im Zusammenhang mit der Bestellung von Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat sieht die Novelle als weiteren Schwerpunkt die Einführung von Nominierungsausschüssen vor, um die Qualifikation der Kandidaten und die Transparenz des Auswahlverfahrens zu verbessern. Dies entspricht der internationalen Praxis und wurde von der EU-Kommission ebenfalls empfohlen. Die Auswahl neuer Anteilseignervertreter ist bislang wenig transparent. Daher kann ein spezieller Nominierungsausschuss im Aufsichtsrat mit klar strukturiertem und transparentem Entscheidungsprozess die Corporate Governance verbessern. Da es nur um die Auswahl geeigneter Anteilseigner geht, soll der Ausschuss ausschließlich mit Mitgliedern der Anteilseignerbank besetzt sein. V. Ziff. 3.4, 4.1.3 und 5.3.2: Compliance Der Begriff Compliance wird neuerdings ausdrücklich im Kodex erwähnt. Bereits bisher stellte Ziff. 4.1.3 des Kodex klar, dass der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen und auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hinzuwirken hat. Auf Grund der wachsenden Bedeutung von Compliance in der öffentlichen Wahrnehmung hat die Kommission beschlossen, die Kodex-Regelung um die eigentlich selbstverständliche Verpflichtung zur Beachtung der unternehmensinternen Richtlinien zu erweitern. Bei der Einrichtung eines Compliance-Systems hat der Vorstand einen weiten unternehmerischen Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum. Der Kodex verzichtet auch weiterhin darauf, von den Unternehmen die Einrichtung konkreter oder spezifischer Compliance-Systeme zu verlangen.

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Aus der Praxis: Der deutsche Corporate Governance Kodex

Auch den Aufsichtsrat betrifft das Thema Compliance. Durch eine Ergänzung in Ziff. 3.4. Abs. 2 wird klargestellt, dass der Vorstand den Aufsichtsrat über relevante Fragen der Compliance informiert. Innerhalb des Aufsichtsrats soll die Behandlung von Compliance-Themen nach Ziff. 5.3.2. an einen Prüfungsausschuss übertragen werden. VI. Einbeziehung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) An verschiedener Stelle wird im aktualisierten Kodex explizit auf die SE Bezug genommen, um diese in den Adressatenkreis einzubeziehen. Die Kommission hat die wachsende Bedeutung der Europäischen Aktiengesellschaft als neuer Rechtsform in der Präambel ausdrücklich zur Kenntnis genommen. So haben sich inzwischen bspw. die DAX Unternehmen Allianz, Fresenius sowie Porsche in eine SE umgewandelt. Auch BASF und Klöckner & Co. betreiben die Umwandlung. Für eine SE mit Sitz in Deutschland gelten die Vorschriften des AktG, soweit nichts anderes geregelt ist. Für die SE sind damit die KodexEmpfehlungen maßgeblich und von ihrem Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der Entsprechenserklärung gemäß dem Prinzip „comply or explain“ zu beachten.

DIE JÜNGSTEN ÄNDERUNGEN DES KODEX WOLLEN DIE ORGANIS AT I O N D E S V O R S TA N D S W I E A U C H D E S A U F S I C H T S R AT S V E R BESSERN UND AUF DIE GEMEINS A M E V E R A N T W O RT U N G I M BEREICH COMPLIANCE HINWEISEN. BEDEUTENDSTE NEUERUNG IST DIE ANREGUNG SOGENANNTER ABFINDUNGS-CAPS.

VII. Weitere Änderungen aufgrund gesetzlicher Neuregelungen Durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Handelsregisters (EHUG) wurde für alle Aktiengesellschaften die Veröffentlichung der Jahresabschlussunterlagen erleichtert. Des Weiteren ergeben sich durch das Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (TUG) Änderungen bei der Veröffentlichung von Finanzberichten und Änderungen hinsichtlich der Schwellenwerte für die Stimmrechtsmitteilungen. Der Kodex berücksichtigt in der jetzigen Fassung diese gesetzlichen Neuregelungen. Zudem wurden Anpassungen in Bezug auf das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vorgenommen. Die bereits seit 2005 im AktG verankerte Business Judgment Rule wurde im Hinblick auf die Vorstands- und Aufsichtsratshaftung im Kodex aufgenommen. VIII. Zusammenfassung Die jüngsten Änderungen des Kodex wollen die Organisation des Vorstands wie auch des Aufsichtsrats verbessern und auf die gemeinsame Verantwortung im Bereich Compliance hinweisen. Bedeutendste Neuerung ist die Anregung sogenannter Abfindungs-Caps. Den Auswüchsen des „Golden Handshake“ für ausscheidende Vorstandsmitglieder will der Kodex damit entgegenwirken. Durch die explizite Aufnahme der Europäischen Aktiengesellschaft wird der Kodex einer rechtstatsächlichen Entwicklung gerecht.

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Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist als Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland eine weltweit wirkende Behörde. Seine Aufgabe ist es, durch erfolgreiche nachrichtendienstliche Aufklärung und Bewertung von außen- und sicherheitspolitischen Zusammenhängen ein aktuelles Lagebild für die Bundesregierung zu erstellen. Dabei orientiert sich der BND am Handlungs- und Entscheidungsbedarf der Regierung und der Ressorts.

Volljuristinnen und Volljuristen als Referenten/innen für anspruchsvolle und abwechslungsreiche Verwendungen an den Dienstsitzen des Bundesnachrichtendienstes in Berlin und Pullach bei München gesucht. Ihre Tätigkeitsfelder umfassen die Übernahme von nachrichtendienstlichen Fachaufgaben in der operativen Aufklärung, analytische Tätigkeiten im Bereich der Abteilung Auswertung sowie umfangreiche Aufgaben des Verwaltungs- und Ressourcenmanagements des Bundesnachrichtendienstes. Wir erwarten von Ihnen ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit zwei Prädikatsexamen, fachbezogene Auslandserfahrung und gute Kenntnisse in zwei Fremdsprachen. Ein ausgeprägtes Interesse an globalen, politischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen setzen wir ebenso voraus wie ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative und Mobilität. Wir bieten Ihnen ein interessantes, vielseitiges und nicht alltägliches Aufgabenspektrum sowie die Möglichkeit einer späteren Verwendung an einer der Auslandsdienststellen des Bundesnachrichtendienstes weltweit. Die Einstellung erfolgt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) im höheren Dienst. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Sollten wir Ihr Interesse an einem außergewöhnlichen Arbeitgeber geweckt haben, dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an den Bundesnachrichtendienst · Personalgewinnung · Postfach 120 · 82042 Pullach Bitte behandeln Sie Ihre Bewerbung beim BND in Ihrem Umfeld ebenso diskret, wie Sie es von uns erwarten. Weitere Informationen zum BND und zur Bewerbung erhalten Sie unter: www.bundesnachrichtendienst.de (Jobs & Karriere – Bewerben) oder per E-Mail unter: jobs@bundesnachrichtendienst.de


Postgraduale Studiengänge und Lawschools

Übersicht: Postgraduale Studiengänge und Lawschools Ob ein „LL.M.“ dem „Doktor“ nach deutschem Vorbild am (Kanzlei-) Arbeitsmarkt bereits den Rang abgelaufen hat, wird kontrovers beurteilt. Fest steht, dass mit der Auswahl eines Aufbaustudiengangs bereits ein wesentlicher Schritt in Richtung des späteren Spezialgebiets getan wird. Denn ob Sie später in der Practice-Group einer Großkanzlei oder einer Anwaltsboutique arbeiten: Spezialwissen wird von Ihnen jedenfalls erwartet. Wir stellen Ihnen daher an dieser Stelle ausgewählte Aufbaustudiengänge und Lawschools näher vor und liefern Ihnen so den Einsteig in Ihre höchstpersönliche Recherche. Jura und Wirtschaft: Karriere im Internationalen Management Gespräch mit Prof. Dr. Stefan Schmid ESCP-EAP European School of Management

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Eine Alternative: LL.M. in Deutschland – Europa-Institut der Universität des Saarlandes Antje Krätzschel, LL.M. Referentin im Kultusministerium Baden-Württemberg

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M&A und grenzüberschreitender Rechtsverkehr Prof. Dr. Axel Halfmeier, LL.M. und RA Prof. Dr. Christoph Schalast Frankfurt School of Finance & Management

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LL.M. in Information and Communication Technologies & Law (LL.M. in ICT & Law) Prof. Dr. Jochen Deister · heilbronn business school

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Auf der Suche nach einer Karriere im Bereich „Intellectual Property Law“? Tina Höfinghoff · Dipl. Kulturwirtin (Univ.) Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC)

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Preparing Law Students for globalization Prof. David E. Van Zandt · Northwestern University School of Law

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LL.M. - South East European Law & European Integration 153 Priv.-Doz. Dr. Thomas Krüßmann, LL.M. · Karl-Franzens-Universität Graz Study Law at Suffolk Boston and achieve your ambition to become an international lawyer Bridgett C. Halay, Esq. · Suffolk University - Law School

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University of California - Davis International Law Programs Beth Greenwood · UC Davis

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Weiterbildender berufsbegleitender Masterstudiengang Informationsrecht LL.M. Prof. Dr. Jürgen Taeger · Universität Oldenburg

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Masterstudiengang Steuerwissenschaften (LL.M. Taxation) Dr. Sonja Gerlach, LL.M. Referentin in der Niedersächsischen Staatskanzlei

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University of Denver Sturm College of Law Prof. Paula R. Rhodes · Sturm College of Law

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ESCP-EAP European School of Management

Jura und Wirtschaft: Karriere im Internationalen Management machen Absolventen des ersten juristischen Staatsexamens können sich mit dem Ergänzungsstudium „Master in European Business (MEB)“ an der ESCP-EAP European School of Management gezielt auf eine Karriere im Internationalen Management vorbereiten. JURAcon sprach mit Prof. Dr. Stefan Schmid - Academic Dean des MEB-Programms der ESCP-EAP. JURAcon: Professor Schmid, unseren Lesern ist Europas älteste Wirtschaftshochschule, die ESCP–EAP, vermutlich nur in Ausnahmefällen ein Begriff bitte stellen Sie Ihre Hochschule kurz vor. Prof. Schmid: Die ESCP-EAP European School of Management ist eine wirklich transnationale Wirtschaftshochschule in Europa. Sie verfügt über insgesamt fünf eigene Standorte in Paris, Berlin, London, Madrid und Turin. Die ESCP-EAP Europäische Wirtschaftshochschule Berlin ist eine nach deutschem Recht staatlich anerkannte Wissenschaftliche Hochschule. Sie ist von allen drei internationalen Akkreditierungsagenturen AACSB, EFMD und AMBA ausgezeichnet. Vom wirtschaftswissenschaftlichen Hauptstudium über Promotions- und MBA-Programme bis zur Corporate Education bietet die ESCPEAP ein breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für internationale Führungskräfte. JURAcon: Ja, insbesondere auch den für Juristen interessanten Masterstudiengang „Master in European Business“ - was muss man sich darunter vorstellen? Prof. Schmid: Das Ergänzungsstudium Master in European Business ist ein einzigartiger Studiengang, der innerhalb von 15 Monaten in zwei Ländern stattfindet. Es vermittelt umfassende Einblicke in die internationale Betriebswirtschafts- und Managementlehre. Die Schwerpunkte liegen auf Internationalem Management, Marketing, Finanzierung und allen zentralen betriebswirtschaftlichen Fachbereichen, wie z.B. Produktion oder Controlling. Daneben behandelt das Programm auch die Grundlagen des Europäischen Wirtschaftsrechts. JURAcon: An wen richtet sich das Programm? Prof. Schmid: Insbesondere Studierende nicht-wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge wie z.B. Juristen, Ingenieure und Naturwissenschaftler wissen unser Angebot zu schätzen. Jährlich nehmen etwa 300 Studierende aus rund 40 Ländern und mehr als 20 verschiedenen Disziplinen am MEB-Programm teil. Im Durchschnitt sind sie 25 Jahre alt. JURAcon: Wie können angehende Juristen von diesem Programm profitieren?

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ESCP-EAP European School of Management

Prof. Schmid: Das Studienprogramm „Master in European Business“ eröffnet Ihnen hervorragende Karriereperspektiven. Die europaweit einzigartige Kombination aus wissenschaftlich anspruchsvoller Managementausbildung, interkulturellen Erfahrungen und direkter Praxisanwendung im Studium wird sie zielgerichtet auf die Herausforderungen des Internationalen Managements vorbereiten. JURAcon: Bitte beschreiben Sie den Studienverlauf! Prof. Schmid: Jeder Teilnehmer studiert in zwei Ländern. Das erste Semester kann an den ESCP-EAP-Standorten in Berlin, Paris, Madrid, London und Turin absolviert werden sowie an einer Partnerhochschule in Neu Delhi, Indien. Das zweite Semester kann wiederum an allen Standorten der ESCP-EAP und an Partnerhochschulen in Bangkok, Thailand, und Monterrey, Mexiko, verbracht werden. Während der beiden Semester finden zwei Unternehmensberatungsprojekte statt. Am Ende des Studiums steht ein Pflichtpraktikum von mindestens zwölf Wochen oder der Direkteinstieg in eine Festanstellung. JURAcon: Wie stellen Sie die Qualität Ihres Programms sicher? Prof. Schmid: Zum einen verfügt das Programm über alle notwendigen offiziellen Gütesiegel: Es wurde jüngst als einziges Masterprogramm im deutschsprachigen Raum von der britischen AMBA im Rahmen ihrer neu eingeführten Akkreditierung sogenannter Pre-Experience-Programme anerkannt. Darüber hinaus genießt das Programm in Frankreich die staatliche Anerkennung als „Grade de Master“, in Deutschland die eines Master of Science (M.Sc.). Zum anderen sprechen der Erfolg unserer Absolventen bei weltweit führenden Unternehmen und die kontinuierlich steigende Nachfrage nach dem MEB-Programm für sich. JURAcon: Professor Schmid, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

„Ich kann jedem, der das erste juristische Staatsexamen gemacht hat und sich zusätzlich im Bereich Management weiterbilden möchte, das MEB-Programm der ESCP-EAP sehr empfehlen. Es ist ein arbeitsreiches, intensives und praxisorientiertes Studium, das nie Langweile aufkommen lässt und aufgrund seines starken Praxisbezugs bestens auf die beruflichen Herausforderungen vorbereitet.“ Moritz von Halem · MEB-Student 2007-2008 · Berlin/London

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Europa-Institut der Universität des Saarlandes

Eine Alternative: LL.M. in Deutschland von Antje Krätzschel, LL.M. Referentin im Kultusministerium Baden-Württemberg

Als ich mein Erstes Staatsexamen abschloss, hatte ich bereits entschieden, im Anschluss einen LL.M.-Studiengang zu belegen. Zunächst wollte ich mich in Richtung Ausland orientieren. Doch im Zuge meiner Erkundigungen ergaben sich einige Unwägbarkeiten - lange Vorplanungszeit, hohe Kosten für Studiengang und Lebenshaltung und oft eng umgrenzte Programminhalte. So zog ich als Alternative einen Studiengang im Inland in Betracht. Hilfreich bei der Recherche war hier neben den Homepages der deutschen Universitäten, die meist ausführlich über die möglichen Studiengänge informieren, das Auffinden von Übersichtsseiten im Internet sowie die Lektüre von juristischen Fachzeitschriften und überregionalen Tageszeitungen. Europarechtliche Themen In den letzten Jahren sind LL.M.-Programme an deutschen Universitäten geradezu aus dem Boden geschossen. Die Mehrzahl hat europarechtliche Themen zum Inhalt. Dies kam dem Ziel der Vertiefung meiner europarechtlichen Kenntnisse entgegen – eine Option, die ich bei einem LL.M. etwa in den USA nicht in gleicher Weise hätte nutzen können. Ich entschied mich schließlich aufgrund des Programms für den Aufbaustudiengang „Europäische Integration“ des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes, der auch vom Auswärtigen Amt auf seiner Homepage empfohlen wird. Wie die meisten deutschen LL.M.-Programme findet dieser Studiengang teilweise auf Deutsch statt, doch besteht die Möglichkeit zur Belegung einer Vielzahl englischer Kurse, sodass man auch bei einem LL.M. im Inland vertiefte Kenntnisse des Rechtsenglischen erwerben kann. So bietet das Institut die Schwerpunktbereiche „European Economic Law“ und „Foreign Trade“ ausschließlich in englischer Sprache an.

Eine Zeitersparnis Daneben sind in einigen deutschen Programmen weitere Fremdsprachen wie Französisch, Niederländisch oder Polnisch teils fakultativ, teils obligatorisch. Einige deutsche Universitäten kooperieren mit ausländischen Partnern, sodass die Möglichkeit eines zeitweisen Auslandsstudiums besteht. Im Vergleich zur angloamerikanischen Konkurrenz sind die deutschen Programme deutlich kostengünstiger – manche gar kostenlos. Das Studium am Europa-Institut kostet mit 3.000 Euro p.a. vergleichsweise wenig. Ein besonderer Vorzug eines LL.M.-Studiums in Deutschland liegt darin, dass wie in Saarbrücken, wo das Konzept weitgehend auf Blockveranstaltungen basiert, eine Belegung des Studiengangs parallel zum Referendariat möglich ist. Dies bringt nicht nur eine Zeitersparnis auf dem Karriereweg, sondern sichert auch die Finanzierung von Studium und Lebensunterhalt. Auch ich wählte diesen Weg, der zwar Selbstdisziplin und einen gewis-

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Europa-Institut der Universität des Saarlandes

sen Arbeitsaufwand erforderte, sich letztlich aber bezahlt machte – alle fünf LL.M.-Studenten meiner Referendargruppe zählten im Zweiten Staatsexamen zum oberen Drittel der Ergebnisliste. Die Fähigkeit, dieser Doppelbelastung standzuhalten, wird von späteren Arbeitgebern durchaus geschätzt.

Renommierte Kanzleien Ein weiterer Vorzug der deutschen Programme basiert auf der Nähe zu den europäischen Institutionen wie etwa dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und der Kommission in Brüssel, sodass die Programme häufig Dozenten aus der europäischen Praxis anwerben können. Auch mit internationalen Kanzleien arbeiten die deutschen Anbieter häufig zusammen, was im Hinblick auf die spätere Arbeitsplatzsuche auch hilfreich werden kann.

Effektives Netzwerk Den erfolgreichen Absolventen hat der inländische LL.M.-Titel meist genützt. Ein Blick etwa auf die Ehemaligen-Vereinigung des Europa-Instituts zeigt eine Vielzahl von Mitarbeitern in europäischen Institutionen, Ministerien, Großkanzleien und renommierten Unternehmen. Auch ich kann mich in diesen Reigen einreihen.

EIN BESONDERER VORZUG EINES LL.M.-STUDIUMS IN SAARBRÜCKEN LIEGT DARIN, DASS EINE BELEGUNG DES STUDIENG A N G S PA R A L L E L Z U M R E F E R E N D A R I AT M Ö G L I C H I S T.

Ich bin seit kurzem Europa-Referentin im Kultusministerium Baden-Württemberg. Diese Stelle erhielt ich primär wegen des LL.M.-Studiums.

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Frankfurt School of Finance & Management

M&A und grenzüberschreitender Rechtsverkehr

von Prof. Dr. Axel Halfmeier, LL.M. und RA Prof. Dr. Christoph Schalast Frankfurt School of Finance & Management

Prof. Dr. Halfmeier

Die juristischen Masterstudiengänge der Frankfurt School of Finance & Management Seit Jahren ist die Frankfurt School of Finance & Management – die ehemalige HfB-Hochschule für Bankwirtschaft – für ihre besondere Kompetenz für Wirtschaftswissenschaften und Finance & Management bekannt. Bei den einschlägigen Rankings belegte sie dabei immer Spitzenplätze. Weniger bekannt ist, dass die Frankfurt School seit 2005 auch Studiengänge mit dem internationalen juristischen Abschluss LL.M. anbietet. Dabei handelt es sich um den Master Mergers & Acquisitions sowie den in Kooperation mit der Universität Innsbruck/MCI angebotenen Studiengang Master International Business & Tax Law. Beide Studiengänge haben einen interdisziplinären Ansatz, was dazu führt, dass Professionals mit juristischem oder wirtschaftswissenschaftlichem Background sich ungefähr im gleichen Verhältnis unter den Studierenden finden und beide Studiengänge sind berufsbegleitend, das heißt mit 100 % Berufstätigkeit beziehungsweise dem Referendariat vereinbar. Der Master of Mergers & Acquisitions Man braucht nur die Headhunter zu fragen und die Stellenanzeigen beziehungsweise Internetportale durchzusehen: der M&A-Markt boomt. Daran hat auch die Finanzkrise wenig geändert. Zwar ist die Zeit der Megedeals/der Milliardenrausch vorbei, doch der Deal-Flow im Mid-Cap-Bereich steigt bereits wieder, die strategischen Investoren kehren zurück und noch niemals zuvor bekamen Private Equity Fonds solche Summen von ihren Investoren zur Verfügung gestellt wie heute.

Prof. Dr. Schalast

Doch wer kennt sich wirklich aus mit Begriffen wie LBO, IBO, MBO, MBI oder Secondary- oder Tertiary Buy-Outs (SBO/TBO) und den dahinter stehenden Transaktionsstrukturen? Hinzukommen die Besonderheiten von Akquisitionsund Mezzaninefinanzierungen, neu entwickelte Exitvarianten und das erkennbar gesteigerte Interesse an Börsengängen (IPOs). Der berufsbegleitende M&A-Masterstudiengang der Frankfurt School gibt auf diese Fragen vertiefte Antworten. Dabei ist sicher, dass Mergers and Acquisitions und Private Equity keine kurzfristigen Erscheinungen in Deutschland sein werden. Das vom ehemaligen SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering gewählte Wort der Heuschrecken ist insoweit sicherlich falsch. Die Investoren werden in Deutschland bleiben und zumindest teilweise eine Funktion übernehmen, die früher traditionell Aufgabe der Banken war: die Bereitstellung von Eigenkapital für Unternehmen. Von der Due Diligence bis zur Post-Merger Integration Das Studium ist in vier Module gegliedert. Die Struktur des Studiengangs wurde dabei maßgeblich von dem Beirat mitgeprägt, in dem unter anderem Karl Dannenbaum, CEO Lehman, Marija Korsch, Partnerin Metzler, Dr. Jörg Wulfken, Partner Mayer Brown, Dr. Wolfgang Hölters, Senior Partner Hölters & Elsing, Christof von Dryander, Partner Cleary Gottlieb, tätig sind. In einer Einführungswoche werden zunächst strategische Aspekte von M&A-Transak-

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Frankfurt School of Finance & Management

tionen vorgestellt. Danach folgen zwölf dreitägige Präsenzveranstaltungen, wobei sich das Curriculum am typischen Ablauf einer M&A-Transaktion orientiert. Die erste Unterrichtseinheit der Due Diligence gewidmet, die jeder Transaktion vorausgeht. Es folgen der Unternehmens- und Beteiligungskaufvertrag (SPA) sowie sonstige gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen bei M&A-Transaktionen. Intensiv werden anschließend die besonderen Fragestellungen bei Private Equity-Deals sowie Take Overs behandelt. Der dritte Abschnitt des Studiengangs steht unter der Überschrift „Finanzierungen von M&A-Transaktionen“ und ist in die Abschnitte „Akquisitionsfinanzierung/Mezzanine“, „IPO“ – ein Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt –, „Anleihen“ sowie „Securitisation (Refinanzierung)/Non Performing Loans“ eingeteilt. Schließlich wird im abschließenden Modul die – oftmals zu Unrecht vernachlässigte – Post Merger Integration behandelt. Renommierte Dozenten aus Theorie und Praxis Die Liste der Lehrenden des Studiengangs liest sich wie ein „Who is Who“ des deutschen M&A-Marktes. „Die Einbindung erfahrener Praktiker aus der Financial Community in das Studienprogramm gewährleistet eine sehr praxisnahe und hochaktuelle Ausbildung.“, kommentiert zusammenfassend Marija Korsch den Studiengang. Die Referentenliste dokumentiert aber auch das Ziel des Frankfurt School-M&A-Masters: Es sollen nicht nur akademische Kenntnisse über M&A-Transaktionen vermittelt werden. Vielmehr steht das praxisrelevante Wissen im Fokus, das man braucht, um künftig erfolgreich Deals zu managen. Die Einbindung der Frankfurt School-Fakultät sowie führender Hochschullehrer, die in diesem Bereich spezialisiert sind, gewährleistet die wissenschaftliche Verankerung des Studiengangs. Der Master of International Business and Tax Law Dieselbe Verzahnung von Wissenschaft und Praxis prägt auch den dieses Jahr erstmals angebotenen Studiengang „Master of International Business and Tax Law“. Er zielt jedoch nicht auf eine Spezialisierung im Transaktionsgeschäft, sondern vermittelt in vier Semestern berufsbegleitend grundlegende Fähigkeiten im internationalen Wirtschafts- und Steuerrecht. Die Studierenden – Juristen und Wirtschaftswissenschaftler mit juristischen Vorkenntnissen – befassen sich u. a. mit steuerrechtlichen Regelungen im In- und Ausland, mit der Funktionsweise internationaler Finanzmärkte, mit Rechtsfragen internationaler Technologiemärkte sowie mit Vertragsgestaltung und Rechtsdurchsetzung in transnationalen Wirtschaftsbeziehungen. Außerdem werden Kenntnisse in englischer Rechtsterminologie und über die Grundstrukturen ausländischer Rechtsordnungen erworben. Dieses Handwerkszeug befähigt die Absolventen, Rechtsfragen mit internationalem Bezug auch unter sich ständig verändernden Bedingungen erfolgreich zu bearbeiten.

WER KENNT SICH WIRKLICH AUS MIT BEGRIFFEN WIE LBO, IBO, M B O , M B I O D E R S E C O N D A RYO D E R T E RT I A RY B U Y- O U T S (SBO/TBO) UND DEN DAHINTER STEHENDEN TRANSAKTIONSSTRUKTUREN?

Die Frankfurt School of Finance & Management kooperiert bei diesem Studiengang mit dem Management Center Innsbruck (MCI). Die Kurse finden abwechselnd in Frankfurt und in Innsbruck statt. Dabei ergänzen sich die besonderen Kompetenzen beider Institutionen: Die Studierenden profitieren

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Frankfurt School of Finance & Management

D I E F R A N K F U RT S C H O O L O F FINANCE & MANAGEMENT KOO P E R I E RT B E I D I E S E M S T U D I E N GANG MIT DEM MANAGEMENT CENTER INNSBRUCK (MCI). DIE KURSE FINDEN ABWECHSELND IN F R A N K F U RT U N D I N I N N S B R U C K S TAT T.

an der Frankfurt School von deren know-how im Bereich Corporate Finance, im Steuerrecht und hinsichtlich der Entwicklung der Technologiemärkte, während das MCI besondere Erfahrung etwa im Europarecht und in der internationalen Rechtsdurchsetzung hat und entsprechende Kurse anbietet. Als Dozenten für den „Master of International Business and Tax Law“ konnten renommierte Experten aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden. So werden etwa Veranstaltungen im Bereich der Technologiemärkte sowohl von im Patent- und Markenrecht international tätigen Rechtsanwälten durchgeführt wie auch von renommierten Wissenschaftlern, die sich z. B. mit dem Recht des geistigen Eigentums und dem Multimediarecht beschäftigen. Diese Kombination verschafft den Studierenden sowohl konkrete Einblicke in die jeweilige Wirtschaftspraxis wie auch eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung durch in Lehre und Forschung erfolgreiche Experten.

Prof. Dr. Axel Halfmeier, LL.M., ist Academic Director des Master of International Business & Tax Law. RA Prof. Dr. Christoph Schalast ist Academic Director des Mergers & Acquisitions-Studiengangs der Frankfurt School of Finance & Management.

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heilbronn business school

LL.M. in Information and Communication Technologies & Law (LL.M. in ICT & Law)

von Prof. Dr. Jochen Deister · heilbronn business school

Welche Informationen muss ich auf meiner FirmenHomepage bereitstellen? Darf ich Werbe-E-Mails versenden? Welche rechtlichen Klippen muss ich bei Voice-overIP (VoIP) beachten? Wer regiert das Internet? Welche Datenschutz-Auflagen muss ich berücksichtigen, wenn ich meine EDV auslagere? Was kommt nach Triple Play? Ist Second Life ein rechtsfreier Raum? Darf ich die Internet-Nutzung meiner Angestellten kontrollieren? Dies sind nur einige Beispiele von Fragen, die sich Unternehmern und Juristen beim Einsatz moderner Technologien stellen. Mit der Informations- und Kommunikationstechnologie haben sich neue Medien bereits fest in der unternehmerischen Wirklichkeit verankert. Viele Geschäftsmodelle und -prozesse sind ohne den Einsatz moderner Technologie gar nicht mehr vorstellbar. Umso mehr verwundert es, dass sich nur wenige Juristen das erforderliche Spezialwissen in dieser Querschnittsmaterie aufgebaut haben. Hier schafft die heilbronn business school mit dem postgraduierten Studium „Master of Laws in Information and Communication Technologies & Law“ (LL.M. in ICT & Law) Abhilfe. Das Angebot dürfte einzigartig in Deutschland sein, da es die Wissensvermittlung nach der technologischen und wirtschaftlichen Realität im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien ausrichtet. Anstatt traditionell nach IT-, TK- und Medienrecht zu trennen, wird die fortschreitende Konvergenz der Medien aufgegriffen und den Teilnehmern daher ein stark anwendungsorientiertes und gleichzeitig wissenschaftlich aktuelles Wissen vermittelt. Das Studium richtet sich an Juristen, die berufsbegleitend über einen Zeitraum von zwei Jahren an ungefähr jedem dritten Wochenende von anerkannten Praktikern und renommierten Wissenschaftlern unterrichtet werden. Beispielsweise werden die Teilnehmer von den Professoren Kirchner, Kleinwächter, Wey und Heckmann unterrichtet. Bei den Praktikern wurde zum Beispiel mit Sven-Erik Heun einer der wohl angesehensten Anwälte im TKRecht als Dozent gewonnen. Abgerundet wird diese Gruppe durch Gastsprecher, die beispielsweise als Geschäftsführer oder Chief Technology Officer den juristischen Teilnehmern die Herausforderungen aus ihrer Perspektive mitteilen, sodass bereits im Studium die Praxissicht eine wesentliche Rolle spielt. Die Absolventen erwerben darüber hinaus die theoretischen Kenntnisse für den neu eingeführten Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Nach einem Einführungsblock in die rechtlichen, technologischen und wirtschaftlichen Grundlagen erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem regulatorischen Rahmen sowie der nationalen und internationalen ICT-Politik und Gremien. Die Lerneinheiten umfassen eGovernment und öffentliches Vergaberecht, Wettbewerb und Regulierung in ICT-Märkten, Internet Governance, Computerstrafrecht, Regulierung elektronischer Kommunikation, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Medienrecht sowie Datenschutz und Datensicher-

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heilbronn business school

heit. Im Anschluss daran werden die digitalen Rechtsgeschäfte und ICT-Transaktionen mit dem Fokus auf das ICT-Vertragsrecht behandelt. Im Einzelnen stehen der elektronische Geschäftsverkehr, Computervertragsrecht (IT-Recht), Content und elektronische Kommunikation sowie ICT-Transaktionen und M&A auf dem Programm. Abgeschlossen wird der Vorlesungsteil mit einer vertieften Betrachtung des geistigen Eigentums und des gewerblichen Rechtsschutzes. Innovationsmanagement, Urheberrecht, Patentrecht sowie schließlich Wettbewerbsrecht und Markenrecht sind die Lerneinheiten in diesem Teil. Die letzten sechs Monate sind für die Anfertigung der Master-Arbeit reserviert.

LERNEN ERFOLGT AN DER HEILBRONN BUSINESS SCHOOL SEHR INTERAKTIV. AUF GRUND DER GERINGEN TEILNEHMERGRÖSSE VON MAXIMAL 25 PERSONEN STEHT BEI DER WISSENSVERMITTLUNG DER WISSENSCHAFTLICHE DISKURS IM VORDERGRUND.

Lernen erfolgt an der heilbronn business school sehr interaktiv. Auf Grund der geringen Teilnehmergröße von maximal 25 Personen steht bei der Wissensvermittlung der wissenschaftliche Diskurs im Vordergrund. Die Teilnehmer werden überdies durch Gruppenarbeiten und Präsentationen sowie Simulationen von Vertrags- oder Gerichtsverhandlungen in den Lernprozess sehr aktiv eingebunden. Flankiert wird die Wissensvermittlung mit einem so in Deutschland einzigartigem Förderprogramm zur Entwicklung von juristischen Unternehmerpersönlichkeiten. In Gesprächen, Übungen und dem kollegialen feedback praktizieren die Teilnehmer klassische soft skills und erlernen darüber hinaus wesentliche Fähigkeiten wie Verhandlungsführung und Konfliktmanagement. Die heilbronn business school wurde 2005 als private Stiftungshochschule der Dieter Schwarz Studienstiftung gegründet. Sie versteht sich als Hochschule für Unternehmensführung, die sich an den Leitbildern Exzellenz, Effizienz, Internationalität und der Integration von Erkenntnis, Praxis und Lernen orientiert. Mit diesem Programm setzt die heilbronn business school ihren Aufbau innovativer Studiengänge fort. Bereits 2006 startete der „LL.M. Business Law“, der insbesondere Nicht-Juristen profunde wirtschaftsrechtliche Kenntnisse vermittelt. Darüber hinaus werden drei MBA-Studiengänge mit den Schwerpunkte Leadership, International Business und eBusiness angeboten. Der „LL.M. ICT & Law“ beginnt im April 2008. Die Teilnehmergruppen sind grundsätzlich auf 25 Personen begrenzt, um die Effizienz des Lernens und eine möglichst umfassende Interaktion zu gewährleisten. Die Lehrveranstaltungen finden bei uns an ungefähr jedem dritten Wochenende statt und laufen jeweils von Freitagnachmittag bis Sonntagabend. Der LL.M. in ICT & Law kostet insgesamt 18.000 Euro. Derzeit vergibt die Dieter Schwarz Studienstiftung an jeden angenommenen Bewerber ein Stipendium in Höhe von 12.000 Euro, sodass der Eigenanteil momentan bei 6.000 Euro liegt.

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Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC)

Auf der Suche nach einer Karriere im Bereich „Intellectual Property Law“?

von Tina Höfinghoff · Dipl. Kulturwirtin (Univ.) Administrative Director · Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC) Ihnen ist die Wichtigkeit von IP in der heutigen wissensbasierten Gesellschaft bekannt, und Sie haben die Erfahrung gemacht, dass Innovation und Kreativität keine Grenzen kennen. Sie möchten gerne an diesem sehr interessanten und aufregenden Geschäftsfeld teilhaben, aber erst noch Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen vertiefen, bevor es richtig losgeht. Dann bewerben Sie sich am MIPLC für das LL.M. Programm und lassen sich zum internationalen IP Spezialisten ausbilden! Das internationale und interdisziplinäre LL.M. Programm des Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC) ist konzipiert für Graduierte aller Disziplinen aus der ganzen Welt. Im kleinen Klassenverband wird das Wissen und die Fähigkeiten vermittelt, sich auf höchstem Niveau mit Geistigen Eigentum im internationalen Rahmen auseinanderzusetzen. Der Unterricht findet ausschließlich auf Englisch statt und deckt nicht nur alle Bereiche des europäischen, US-amerikanischen und internationalen Rechts des Geistigen Eigentums ab, sondern auch die ökonomischen und steuerrechtlichen Aspekte. Die internationale Ausrichtung findet zudem durch die intensive rechtsvergleichende Betrachtung der Regelungen innerhalb von Common Law und Civil Law statt. Besonderheit des LL.M. am MIPLC ist die internationale und exklusive Fakultät: mehr als 65 renommierte Wissenschaftler und Praktiker aus den USA, Europa und Japan garantieren eine facettenreiche Beleuchtung des Lehrstoffs. Darunter sind neben Angehörigen der vier Partnerinstitutionen unter anderem Dozenten der Cornell Law School, der Stanford University, des US Court of Appeals for the Federal Circuit sowie der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf, die alle langjährige Erfahrungen im Bereich IP vorweisen können und zur weltweiten Spitze ihres Faches zählen. Damit bietet das MIPLC einen in seiner Form in Europa einzigartigen LL.M. im Fachbereich Intellectual Property Right an. Das Center wurde 2003 vom MaxPlanck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, der Technischen Universität München, der Universität Augsburg und der George Washington University, Washington, D.C. gegründet, um dem wachsenden Bedarf an gut ausgebildeten Experten für Fragen des Geistigen Eigentums Rechnung zu tragen und hat seitdem bereits zahlreiche Alumni verabschiedet. Diese arbeiten inzwischen in namhaften Institutionen, wie bei der Europäischen Kommission (Brüssel), beim Europäischen Patentamt (München), in der Industrie (BASF, Siemens, GE Security) und internationalen Großkanzleien (Bird & Bird, Covington & Burling, Kenyon & Kenyon), nur um ein paar wenige zu nennen. Der höchst internationale Klassenverband von max. 30 Studierenden (im Studienjahr 2007/08 sind 18 Nationen vertreten) erwartet am MIPLC erstklassige

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Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC)

Bedingungen: optimale Betreuung, einzigartige Arbeitsbedingungen durch eigene Arbeitsplätze im Hause, Zugang zur im Max-Planck-Institut befindlichen größten IP-Bibliothek der Welt und die Möglichkeit zum Austausch mit Wissenschaftlern und Absolventen des Instituts und Centers. Amelie Aust (USA), Absolventen des Jahrgangs 2007 gefiel gerade diese Arbeitsatmosphäre: „Das MIPLC ist so eingerichtet, dass man großartig zusammenarbeiten kann. Drei bis vier Studenten teilen sich jeweils ein Büro. Wenn man arbeitet, dann sitzt also immer jemand im Nachbarbüro, und wenn man für die Prüfungen lernt – es gibt sehr viele Prüfungen – und eine Frage hat, dann geht man einfach nach nebenan und kann das Problem besprechen. Das empfinde ich als etwas ganz Besonderes, diese gemeinsamen Arbeitsräume.

D E R H Ö C H S T I N T E R N AT I O N A L E KLASSENVERBAND VON MAX. 30 STUDIERENDEN (IM STUDIENJAHR 2007/08 SIND 1 8 N AT I O N E N V E RT R E T E N ) E RWA RT E T A M M I P L C E R S T KLASSIGE BEDINGUNGEN.

Das umfangreichen Kursangebot und die kursbegleitenden Einzeltutorien werden durch das in den Semesterferien abzuleistende Pflichtpraktikum ergänzt. Darüber hinaus werden weitere Veranstaltungen angeboten, wie beispielsweise die Teilnahme an vom European Intellectual Property Instituts Network (EIPIN) organisierten Kongressen in Alicante, London, München, Straßburg oder Zürich und ein in Washington stattfindendes „Washington Joint Module“, bei dem Vorlesungen, Vorträge und der Besuch einer mündlichen Verhandlung des U.S. Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC) auf dem Programm stehen. Unser einjähriges LL.M.-Programm richtet sich an Hochschulabsolventen mit mindestens einjähriger Berufserfahrung und Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse. Weitere Informationen sind zu finden unter: www.miplc.de

Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC) Marstallstraße 8 · 80539 München Telefon: +49 (89) 242 46-5321 · Fax: +49 (89) 242 46-522 email: info@miplc.de

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North Western University School of Law

Preparing law students for globalization

by David E. Van Zandt 路 Dean and Professor of Law Northwestern University School of Law

Globalization has driven dramatic changes in the international business and political environment. At Northwestern Law, we have analyzed the impact of globalization on the legal profession and developed a strategy to prepare our students for the challenges of this changing world. I. Globalization Entails Convergence Improved technology and reduction of trade barriers have increased businesses' access to customers and suppliers no matter where they are located. A good company today seeks production and markets on a global scale. Good management practices, whether in human resources, project analysis, or strategic planning, have become similar throughout the world. The common features of business increasingly dwarf local differences. As in the business arena, we are seeing emerging international standards for political behavior and human rights. Since the fall of the Berlin wall, a common set of ideas about political governance, corruption, and human rights has emerged. Probably more importantly, many governments around the world are now willing to take the first steps toward implementing and enforcing these ideas. Though local variation both in the definition of these standards and in governance structures continues, we now see more acceptance of what is better or worse even in societies that continue to be torn apart by political conflict. II. The Legal Services Business Lawyers play an important role in these political and business developments. Businesses look for service providers whose practices are in line with the company's philosophy regardless of nationality. We have seen a strong trend toward consolidation of firms internationally. So far English law firms lead the international consolidation, but U.S. firms are not far behind. We also see a set of international conventions emerging with respect to legal practices. At core, these standard practices are based on the Anglo-American model of common law. Capital market transactions have long been largely homogenized around the world given the pressure of highly mobile capital. More recently, mergers and acquisitions practices have coalesced around a common standard, as have other commercial dealings. Documentation of deals and contracts is fairly standard in terms of both structure and the types of business risks taken into consideration. Based on the Anglo-American contract model, such documentation is lengthier and more complex than the contracts drawn up in other legal traditions. The use of arbitration to resolve disputes between businesses has increased as a small set of similar rules and conventions has emerged. Arbitration also

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North Western University School of Law

tends to more closely follow the Anglo-American model of adversarial litigation as opposed to the more judge-focused civil law. The role (and style) of the international lawyer has been an adaptation of that of the Anglo-American lawyer. It involves aggressive business counseling and aggressive negotiating that requires the lawyer to have a strong understanding of business and his or her clients' own businesses and not be a distant technical advisor. Finally, business English is the lingua franca of both international business and the accompanying legal practice. Likewise, in the area of international human rights, there has been a convergence on basic principles that should protect human rights in any society. Moreover, many trans-national tribunals as well as domestic courts have begun to effectively enforce such rights and hold violators accountable. While much remains to be done, there is a sense for the first time in history that a common set of enforceable human rights rules and principles is emerging.

THE ROLE (AND STYLE) OF THE I N T E R N AT I O N A L L AW Y E R H A S B E E N A N A D A P TAT I O N O F T H AT OF THE ANGLO-AMERICAN L AW Y E R . I T I N V O LV E S AGGRESSIVE BUSINESS COUNSELING AND AGGRESSIVE NEGO-

III. Opportunities for American Legal Education Because of these globalization trends, the international demand for American professional degrees has grown significantly. The M.B.A. already has become a global degree. In the top U.S. business schools, such as Northwestern's Kellogg School of Management, generally 1/3 of all students enrolled in the full-time M.B.A. programs are from abroad.

T I AT I N G T H AT R E Q U I R E S T H E L AW Y E R T O H AV E A S T R O N G U N D E R S TA N D I N G O F B U S I N E S S AND HIS OR HER CLIENTS' OWN BUSINESSES AND NOT BE A D I S TA N T T E C H N I C A L A D V I S O R .

Law schools have experienced dramatic increase in demand from international students interested in earning LL.M. degrees in the late 1980s and early 1990s, which parallels the development of the market changes noted above. Many non-U.S. firms and businesses realize that in order to provide value for their clients, their young attorneys need a basic understanding of AngloAmerican law, the strong analytic training provided by common law education, and exposure to the American business and legal culture that is at the heart of the emerging global conventions. Based on the trends I have described, however, I believe the LL.M. degree is likely to be overtaken by a set of law degrees that will emerge and be recognized as global degrees. They will be offered by strong universities around the world. Juris Doctor (J.D.) degrees from a small number of American universities will be among those premier global degrees. These degrees will be recognized by the market (if not the regulators) as providing the professional educational base for success in the new international practice. Many of these degrees will be graduate or post-first degrees as the trend in that direction accelerates as it has in countries such as Australia, Japan, Korea, and China. But strong first degrees in law can compete as well, as can LL.B.s from some of the strongest English and Australian universities. I expect that in 20 to 25 years, we will see 20% to 25% of our core J.D. programs composed of international students, up from 5%.

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North Western University School of Law

In this anticipated world, students will choose law schools based on the quality of the degree and the education behind it rather than on geography or jurisdiction. (Talent is distributed pretty evenly around the world, so my 20% to 25% prediction refers to demographics). The best degrees will attract the best students as well as faculty. There will be borderless competition among law schools and among employers for the best graduates with these degrees. While this will not replace the market for purely local lawyers in local regulatory and litigation practice, the borderless market will be the leading market for legal services and legal education. T H E F O U N D AT I O N O F O U R S T R A T E G Y I S A F O C U S O N S U B S TA N C E AND SKILLS IN TWO AREAS: G L O B A L I Z AT I O N O F B U S I N E S S A N D I N T E R N AT I O N A L H U M A N

IV. The Northwestern Law Strategy Our goal at Northwestern Law is to be a leader in this development. We will have met our goal when 25% to 30% of the students in our core J.D. and J.D.-M.B.A. programs come from abroad. In achieving this goal, we have already undertaken and must continue to institute a number of changes from the way we select students to curricular and programmatic innovations.

RIGHTS. WE PROVIDE OUR S T U D E N T S W I T H O P P O RT U N I T I E S FOR SIGNIFICANT TRAINING IN THESE TWO AREAS.

The foundation of our strategy is a focus on substance and skills in two areas: globalization of business and international human rights. We provide our students with opportunities for significant training in these two areas. Our students develop a strong foundation in Anglo-American law and business practice through our core common law courses and a strong range of business courses. By developing strong synergies with the Kellogg School of Management, we have created opportunities for our JD students to receive extensive cross training in business and management as they work in teams with business school students in Kellogg courses such as Corporations, Finance, Accounting, Statistics, Mergers and Acquisitions, and Negotiations. They gain real-world experience through our Small Business Opportunity Center, a transactional law clinic that provides clients with advice on matters such as incorporation, trademark registration, copyright protection, and commercial licenses. We also revised and expanded our JD/MBA program with the Kellogg School into an intensive and fully integrated 3-year program with more than 70 students, now more than twice the enrollment of any other JD/MBA program and 10% of our resident JD Program population. These experiences reflect how law and business students will interact in the global market. We also focus on international human rights through our Center for International Human Rights, a part of the Bluhm Legal Clinic. Both the center and the clinic are dedicated to educating and exposing our students to the range of issues related to human rights in general, and in many cases to human rights in the international context. Additionally we offer an international curricular concentration and International Team Project (ITP) courses provide international legal and cultural exposure for over 100 students combining semester- long research, an intense two-week field study abroad, and a final group project.

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Through our admissions process and curricular and co-curricular opportunities, we place a strong emphasis on the interpersonal, teamwork, and communication skills necessary to operate flexibly in the global arena. As the only top law school that seeks to interview everyone who applies and which enrolls students with significant post-undergraduate work experience (currently over 80% with two years or more of such experience), we seek students who have strong interpersonal, teamwork, and communication skills and strong English ability in addition to excellent academic ability and promise. We are seeing and strongly encourage an increase in the number of foreign students enrolling in the traditional three-year J.D. and J.D.-M.B.A. programs. We seek to provide appropriate financial aid to such students on a non-discriminatory basis. We also began the two-year J.D. program several years ago to attract strong candidates who are willing to invest an extra year at Northwestern Law and earn full U.S. qualification, thus making themselves that much more valuable to their employers. V. Innovations in the LL.M. Degree To meet the market demand more effectively and to differentiate our LL.M. offerings from those of other top law schools, we added [, beyond the traditional 9-month LL.M.degree,] the 12-month LL.M/Kellogg program in 1997. Designed for business lawyers educated outside of the United States who have at least two years of practice in the global environment, this program combines a significant portion of the Kellogg School's first-year MBA curriculum with several core business law courses at the Law School, allowing students to earn a Certificate in Management in addition to the LL.M. degree. We have also recently added an LLM in Human Rights where international students undertake in-depth study of the norms and methods of international human rights law and its implementation in domestic legal systems. One of the great advantages of the LL.M. and LL.M/Kellogg programs is that they bring to our law school a tremendously talented and accomplished group of students who interact with our J.D. and J.D.-M.B.A. students both in the classroom and through extracurricular activities and events, which in and of itself makes the outlook of all our degree students more global. To enhance the LL.M. and LL.MJ Kellogg programs, we partner with a variety of employers, including international and U.S. law firms and companies, as well as government agencies to ensure that we are meeting their needs for the students they sponsor in our programs. Consequently, students increasingly are being sponsored by their employers.

W E A R E S E E I N G A N D S T R O N G LY ENCOURAGE AN INCREASE IN THE NUMBER OF FOREIGN STUDENTS ENROLLING IN THE TRADITIONAL THREE-YEAR J.D. AND J.D.-M.B.A. PROGRAMS. WE SEEK TO PROVIDE APPROP R I AT E F I N A N C I A L A I D T O S U C H STUDENTS ON A NON-DISC R I M I N AT O RY B A S I S .

We also have developed an Executive LL.M. Program for students who wish to seek an Anglo-American training in law and business while continuing their work commitments as seniors or executives in their firms and companies. To date, we have established these programs in Seoul, Madrid, and Tel Aviv and we are investigating additional programs to serve students in China, Europe, and Latin America.

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North Western University School of Law

Overall, our LL.M. students in all programs are fully integrated consistent with Northwestern Law's overall strategy and model of legal education.

T O D AY G O O D B U S I N E S S ,

Conclusion Both the business world and the legal services business have undergone radical changes over the past 20 years. Today good business, government, and the concomitant legal practices are not geographically or culturally bounded; they are universal. Law schools must adjust to the realities of this new environment and look beyond the traditional view of international law as a discrete subject. Just as businesses and law firms can no longer take a strictly local or even regional perspective in terms of competition, neither can law schools.

G O V E R N M E N T, A N D T H E C O N C O M I TA N T L E G A L P R A C T I C E S A R E N O T G E O G R A P H I C A L LY O R C U LT U R A L LY B O U N D E D ; T H E Y A R E U N I V E R S A L . L AW S C H O O L S MUST ADJUST TO THE REALITIES OF THIS NEW ENVIRONMENT AND LOOK BEYOND THE TRADIT I O N A L V I E W O F I N T E R N AT I O N A L L AW A S A D I S C R E T E S U B J E C T.

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Universität Graz

LL.M. - South East European Law & European Integration von Priv.-Doz. Dr. Thomas Krüßmann, LL.M.

Dass ein im Ausland erworbener LL.M. für jeden anwaltlich Interessierten ein Bewerbungsplus darstellt, ist hinlänglich bekannt. Nicht immer aber gelingt es, mit einem passenden LL.M. auch die Weichen für die eigene Karriere zu stellen. Eine besondere Alternative bietet der LL.M. - South East European Law & European Integration Immer noch den Rang eines Geheimtipps hat in diesem Zusammenhang das Studienangebot im Nachbarland Österreich. So bietet die Juristische Fakultät der Universität Graz einen speziell auf die Region Südosteuropa zugeschnittenen LL.M., in dessen Mittelpunkt das Wirtschaftsrecht der neuen Wachstumsregion Europas steht. Kroatien und Mazedonien profilieren sich als Beitrittskandidaten, Serbien steht vor der Unterzeichnung eines Stabilisierungsund Assoziierungsabkommens, und der Beitritt Bulgariens und Rumäniens hat das Thema „Südosteuropa“ endgültig auf die Tagesordnung der gesamten EU geholt. Interkulturelles Lernen in der Praxis Zielgruppe des Lehrgangs sind sowohl AbsolventInnen des rechtswissenschaftlichen Studiums aus dem In- und Ausland wie auch im Berufsleben stehende JuristInnen. Ebenso nehmen auch jüngere MitarbeiterInnen der für den EU-Beitritt zuständigen Stellen in Südosteuropa teil. Die Teilnehmerzahl ist auf 35 begrenzt. Besonders lockt das „learning by doing“: indem rund die Hälfte der TeilnehmerInnen aus den Ländern Südosteuropas selbst kommen, ist jede Aufgabenstellung zugleich eine Herausforderung im interkulturellen Lernen. Ihr Start in die wirtschaftsrechtliche Beratung Der neue Lehrgang 200-10 ist inhaltlich noch stärker auf integrationspolitische Fragestellungen sowie wirtschaftsrechtlich relevante Themen zugeschnitten. Der Schwerpunkt des Programms liegt in den Bereichen Europarecht sowie in der wirtschaftsrechtlichen Beratungspraxis. Das vorwiegend in englischer Sprache angebotene und auf die Dauer von 3 Semestern angelegte Curriculum gliedert sich in fünf Unterrichtsmodule, die jeweils auf zwei Wochen ausgelegt sind. Das dritte Semester dient der Abfassung der MasterThese, wobei eine „legal reasoning and writing class“ sowie ein spezielles „soft skills“-Training eingeschlossen sind. Durch die Modularisierung ist das Programm berufsbegleitend konzipiert, der Abschluss des gesamten LL.M.-Lehrganges kann auf einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren erstreckt werden. Die Lehrgangsgebühr beträgt EUR 7.500, Stipendien sind in geringer Zahl vorhanden. Nächster Bewerbungsschluss ist der 31.7.2008, für Stipendienanträge der 30.6.2008. Weitere Hinweise sind unter www.uni-graz.at/ulg-llm zu finden.

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Suffolk Law School, Boston

Study law at Suffolk Boston

by Bridgett C. Halay, Esq. · Administrative Director of Graduate and International Programs · Suffolk University – Law School Technology is transforming the way lawyers think and work, and globalization is transforming the practice of law itself. To be competitive in this new legal environment will require special skills and knowledge. Graduate study abroad is the passport that tomorrow's lawyers need for the transnational practice of law today. WHY SUFFOLK Suffolk Law School has advanced the internationalization of legal education by: 3 initiating an advanced LL.M. degree in Global Law and Technology, the first of its kind in the U.S., combining many different specializations within one program; 3 offering students and graduates legal experience through International Internships all over the world, in conjunction with CILS (www.cils.net), a professional provider of advanced legal education programs since 1977; 3 beginning in 2006 a unique U.S. LL.M. for International Business Lawyers at Eotvos Lorand University (ELTE) in Budapest, Hungary, the first of its kind in the world; 3 inventing a week long program on U.S. Law and Legal Methods which faculty from the law school can present any place in the world to advance the understanding of the way U.S. lawyers work and think; 3 creating a new Global Lecture Series with LexisNexis on international intellectual property Suffolk is an exciting, global place for students to study. It is the third largest law school in the country, which means that it has great resources. Our new building is fully hard wired with over three thousand connections to the Internet for every seat in the library, classrooms, open spaces, and even the cafeteria and lounge areas. We have visiting scholars and visiting faculty from around the world and there are many international students in the law school. In addition to exchange agreements with Lund, Guadalajara, and Haifa, the Law School has agreements with Kwansei Gakuin University, Osaka; Hongik University, Seoul; Eotvos Lorand University, Budapest; and with Southwestern University, Chongqing. There is a centralized international and graduate programs office where all your questions are answered. You will find that the directors of the international programs and the faculty are accessible and very supportive. WHY BOSTON Boston is known for its universities, medical centers, research programs, public parks, history, and its culture. Suffolk Law occupies a new and technologically sophisticated building in the heart of Boston, surrounded by key political, legal, and financial centers. It is easily accessible by public transport from all directions. Boston is a city in which you do not need a car. The city is home to nearly 100 institutions of advanced learning and about 100, 000 students annually. Boston is a safe, comfortable and student-friendly city.

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Suffolk Law School, Boston

Within walking distance of the law school, you will find all the bars, shops, restaurants and clubs you may want to round out your educational experience. WHAT TO DO The LL.M. in Global Law and Technology at Suffolk meets the needs of lawyering in a global world. Students may choose to specialize in four designated areas of law: International Law and Business, Intellectual Property and Information Technology, Biotechnology, or U.S. Law. Twenty four credits are required to earn the LL.M. degree. Full or part-time schedules with initial enrollment in the fall or spring semesters are offered. The curriculum is primarily elective in nature and students are assisted in choosing their coursework by the directors personally. With an average class of 30, the program is small enough to be friendly and big enough to be important. Students are from all over the world. Suffolk has been successful in producing increased and improved career opportunities for its LL.M. graduates. Tuition awards and scholarships are available to qualified applicants.

BOSTON IS KNOWN FOR ITS UNIVERSITIES, MEDICAL CENTERS, RESEARCH PROGRAMS, PUBLIC PA R K S , H I S T O RY, A N D I T S C U LT U R E . S U F F O L K L AW O C C U PIES A NEW AND TECHNOLOGIC A L LY S O P H I S T I C AT E D B U I L D I N G I N T H E H E A RT O F B O S T O N , S U R ROUNDED BY KEY POLITICAL, LEGAL, AND FINANCIAL CENTERS.

The “International Internship Program” offers a unique opportunity for law students and post-graduates to acquire practical experience in another country during the summer, for credit or not. The internships are in prestigious law firms in cities literally all over the world. In 2007, students worked in law firms, corporations and governmental departments in Hong Kong, Dubai, The Hague, Venezuela, Rome, Barcelona, Brussels, London, Geneva and Dakar, among others. The “LL.M. in U.S. Law for International Business Lawyers” is a new and unique opportunity for foreign lawyers to acquire a master's degree in the common law without having to devote a year to obtaining it, taking extended time off work, or paying for the cost of living and tuition in the U.S. This degree program marks a ground breaking step towards the internationalization of legal education. In each two week program during the summer in Budapest, degree candidates choose from a variety of business-centered elective courses, such as Contracts and Commercial Transactions in the U.S., Corporations and Business Organizations, Corporate Finance, Mergers and Acquisitions, the Internet and E-Business, International Project Finance, and International Arbitration. In 2007, there were 56 lawyers from places as far away from Budapest as Honduras and the Philippines, and as close as Germany and Albania. Some had substantial legal experience in their local jurisdiction representing international clients, and some were young lawyers advancing their careers. FOR FURTHER INFORMATION Courses and information about these programs may be found at www.law.suffolk.edu/llm or contact our Director of Graduate and International Programs, Ms. Bridgett C. Halay at bhalay@suffolk.edu.

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University of California, School of Law

University of California – Davis International Law Programs by Beth Greenwood · UC Davis Progam Director

As part of the University of California, School of Law, you will experience an excellent legal and educational program that combines a theoretical and practical approach to U.S. and international law. 2008 OPEN ENROLLMENT PROGRAMS These courses are open to anyone form the legal or business community. There are no admission requirements or prerequisites. These programs do not require a TOEFL score. However, we do recommend that the participant has a good working knowledge of the English language as all lectures are taught in English. Orientation in U.S.A. Law 3 July 13 to August 9, 2008 This program provides an excellent four-week overview of the U.S. legal system. Over the past 18 years, more than 1,900 participants from 50 countries have taken part in this program. Lawyers, judges, prosecutors and defenders, notaries, law professors, pre-LL.M. candidates and business professionals attend this program to gain a better understanding of the theories and practices of the U.S. legal system. Financing International Transactions 3 August 11-22, 2008 This is an intensive program for attorneys, as well as legal, corporate and business professionals from law firms, corporations, banking institutions, insurance companies and other legal and financial institutions engaged in transactions in the international market. Participants will gain a broad range of knowledge and skills for advising clients in raising capital for international transactions, as well as knowledge in specialized areas focusing on the elements of international financial deals. International Commercial Law Seminar in Cologne, Germany 3 June 16-27, 2008 The eleventh annual International Commercial Law Seminar is a joint collaboration between the University of California, the German Institution of Arbitration (DIS), the Arbitration Documentation and Information Center (ADIC) and the German Bar Association (DAV). The topic for this year's seminar will be Dispute Resolution in International Commerce and Investment. The exponential growth of international trade over the past years has led to an increase in the number of disputes that arise in connection with commerce and investment. International attorneys are faced with numerous challenges and issues that require dispute resolution skills. Join attorneys from around the globe in this two-week intensive seminar that will provide new perspectives and tools for dispute resolution in international commerce and investment. In 2009 we will offer the following programs:

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University of California, School of Law

3 Orientation in U.S.A Law 3 Structuring an International Joint Venture 3 12th Annual International Commercial Law Seminar in Cologne, Germany MASTERS DEGREES Summer International Commercial Law (LL.M.) The summer International Commercial Law LL.M. program is especially designed for working legal professionals who cannot leave their practices for long periods of time, but who wish to pursue an LL.M. degree and specialized knowledge in all aspects of international commercial law. Participants attend courses over a six-week period during three to five consecutive summers. Applications for the Summer LL.M. program are due May 15 of each year. The program provides in-depth knowledge in international commercial transactions and enables lawyers to represent clients more effectively in a global environment. Master of Laws (LL.M.). The one-year Master of Laws LL.M. program takes place from August - May of each year. We encourage applicants to apply for the LL.M. by January 10, 2009; however, we will still accept applications thereafter on a rolling admissions basis. The Master of Laws (LL.M.) program prepares students for their professional roles in the international economy and in global integration. The Program provides LL.M. candidates with many opportunities, including gaining a basic knowledge of the U.S. legal system, allows each student to develop expertise in a chosen area of particular interests, engage in special projects or original research under the direction of a faculty member. For more information about the above programs please visit our website at: http://www.law.ucdavis.edu/internprogram/index.shtml

PA RT I C I PA N T S W I L L G A I N A BROAD RANGE OF KNOWLEDGE AND SKILLS FOR ADVISING CLIE N T S I N R A I S I N G C A P I TA L F O R I N T E R N AT I O N A L T R A N S A C T I O N S , AS WELL AS KNOWLEDGE IN SPECIALIZED AREAS FOCUSING ON THE ELEMENTS OF INTERNATIONAL FINANCIAL DEALS.

We hope to see you in Davis! Beth Greenwood Executive Director International Programs UC Davis School of Law

Contact Information: 1333 Research Park Drive Davis, CA 95616-4852 USA Email: law.ad@unexmail.ucdavis.edu Phone: 530.757.8569 Fax: 530.757.8596

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Universität Oldenburg

Weiterbildender berufsbegleitender Masterstudiengang Informationsrecht LL.M.

von Prof. Dr. Jürgen Taeger · Universität Oldenburg

Die nach wie vor rasanten Entwicklungen im IT-Bereich bedingen eine steigende Nachfrage nach juristischer Kompetenz in nationalen und internationalen Rechtsfragen des Informationsrechts. Es sind neue juristische Arbeitsfelder entstanden, die jungen Jurist/innen interessante Perspektiven eröffnen. In der juristischen Ausbildung wird das Informationsrecht aber bislang weitgehend ausgeklammert und ist nur – mit Ausnahme einiger weniger Universitäten – am Rande Gegenstand der juristischen Ausbildung. Die im Studium und Referendariat vermittelten Kenntnisse des Informationsrechts genügen daher regelmäßig nicht den gewachsenen Anforderungen. Sowohl Wirtschaftsunternehmen, Verbände, Institutionen als auch Anwaltskanzleien – und hier insbesondere große Law Firms – sind an auf diesem Gebiet ausgebildeten Jurist/innen außerordentlich interessiert. Der Nachweis entsprechender Fachkenntnisse steigert die Chancen auf einem auch für Jurist/innen enger werdenden Arbeitsmarkt. Bei der Besetzung von Führungspositionen erwartet die Anwaltschaft heute regelmäßig eine Promotion oder den Abschluss eines Masterstudiengangs (LL.M.). Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg greift die steigende Nachfrage auf und bildet Expert/innen auf diesem Rechtsgebiet aus. In Zusammenarbeit mit dem Center für Lebenslanges Lernen (C3L) bietet die Fakultät für Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften mit dem internetgestützten Studiengang eine Weiterbildung, die in nur zwei Jahren berufsbegleitend absolviert werden kann. Breit gefächert Als juristische Querschnittsmaterie aus Öffentlichem Recht, Zivilrecht und Strafrecht bietet der Studiengang Personen mit einer Affinität für die Informationsverarbeitungs- und Telekommunikationstechnik ein attraktives und adäquates Weiterbildungsangebot mit einem international anerkannten akademischen Abschluss. Das Informationsrecht umfasst an Kerngebieten das Telekommunikations- und Medienrecht, das IT-Vertragsrecht, die gewerblichen Schutzrechte und das Urheberrecht in Bezug auf elektronische Angebote sowie das Internetrecht mit dem Schwerpunkt auf dem eCommerce-Recht. Je nach persönlicher Schwerpunktsetzung können aus dem Wahlangebot Computer-Strafrecht, Datenschutzrecht, eGovernment und Vergaberecht sowie Steuerrecht gewählt werden. Orientierung am Fachanwalt für IT-Recht Dieser anwendungsorientierte Studiengang orientiert sein Angebot auch an dem Fächerkanon, der der Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ nach § 14k Fachanwaltsordnung zu Grunde liegt. Mit dem Abschluss des Studiengangs und ergänzenden Leistungsnachweisen kann bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer die individuelle Anerkennung dieser

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Universität Oldenburg

Leistungen auf die für die Fachanwaltsbezeichnung erforderlichen theoretischen Kenntnisse beantragt werden. Flexible Lehr-und Lernformen Die Studiengangsorganisation unterscheidet sich durch ihr didaktisch-methodisches Design von herkömmlichen Studiengängen: der sogenannte Blended Learning-Ansatz steht für einen intelligenten Mix von traditionellen Lehrformen und Neuen Medien. Durch die Kombination von Online- und Präsenzphasen ergeben sich neue Möglichkeiten des berufsbegleitenden Lernens. In den Onlinephasen kann bei weitgehend freier Zeiteinteilung von zu Hause aus oder an jedem beliebigen Ort mit PC und Internetanschluss gelernt werden. Die Universität setzt in dieser Phase eine erprobte Online-Lernumgebung ein. Lernen via Internet ist vor allem dann erfolgreich, wenn es mit klassischen Präsenzseminaren kombiniert und durchgängig von Mentor/innen begleitet wird, die mit den Studierenden in direktem Kontakt stehen. Daher finden zu jedem Modul jeweils zwei Präsenzphasen (Fr./Sa.) statt, in denen das Erlernte vertieft und Fallbeispiele aus der Praxis bearbeitet werden. Enge Praxisverzahnung Die Lehrmaterialien und -veranstaltungen werden durch ein national und international renommiertes Professorenteam führender Hochschulen speziell für diesen Studiengang gestaltet. Ein starker Praxisbezug wird insbesondere durch die Einbeziehung ausgewiesener Praktiker auf dem Gebiet des Informationsrechts, die aus bedeutenden Law Firms kommen, garantiert. Diese Zusammenarbeit von namhaften Professoren und ausgewiesenen Praktikern garantiert neben der wissenschaftlichen Fundierung auch eine Verzahnung mit einer realitätsnahen praktischen Ausbildung. So werden Absolvent/innen berufspraktische, handwerkliche und verfahrensrechtliche Fertigkeiten vermittelt, einschließlich Vertragsgestaltung, außergerichtlicher Streitschlichtung und prozessualer Strategien.

D E R A N W E N D U N G S O R I E N T I E RT E S T U D I E N G A N G O R I E N T I E RT SEIN ANGEBOT AUCH AN DEM FÄCHERKANON, DER DER B E R U F S B E Z E I C H N U N G „ FA C H A N WA LT F Ü R I N F O R M AT I O N S TECHNOLOGIERECHT“ NACH § 1 4 K FA C H A N WA LT S O R D N U N G Z U G R U N D E L I E G T.

Universität Oldenburg · Institut für Rechtswissenschaften Beratung: Center für Lebenslanges Lernen (C3L) Tel.: 0441/ 798 4408 www.informationsrecht.uni-oldenburg.de

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Univeristät Osnabrück

Masterstudiengang Steuerwissenschaften (LL.M. Taxation)

von Dr. Sonja Gerlach, LL.M. Referentin in der Niedersächsischen Staatskanzlei

Das Steuerrecht ist eine Materie von hoher Komplexität. Die Gesetzgebung ändert sich fortwährend, Rechtsprechung und Verwaltung reagieren auf die immer neuen Verhältnisse mit hoher Produktivität. Bereits diese Beobachtung zeigt, dass das Steuerrecht ein schwierig zu beherrschendes Gebiet darstellt, in dem sich nur wenige zurechtfinden. In der regulären Universitätsausbildung kommt das Steuerrecht allerdings regelmäßig zu kurz. Das Institut für Finanz- und Steuerrecht des Fachbereichs Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück hat sich daher schon frühzeitig dazu entschlossen, diese Lücke zu schließen und im Jahre 1992 als weltweit erste Fakultät einen postgradualen Studiengang im Steuerrecht eingerichtet. Ziel des Studiengangs ist es, mit einer ausgezeichneten universitären Ausbildung im Steuerrecht sowohl dem wissenschaftlichen Anspruch gerecht zu werden, zugleich aber auch einen intensiven Praxisbezug herzustellen. Diese Zielsetzung spiegelt sich in der Breite des Studienprogramms wider. Zum Inhalt zählen neben dem Allgemeinen Steuerrecht und dem Bilanzrecht insbesondere die Behandlung der Ertragsteuerarten sowie das Verbrauchsteuer-, Verkehrsteuer und Steuerstrafrecht. Darüber hinaus findet auch das Internationale Steuerrecht in gleicher Weise Berücksichtigung wie das Erbschaftsteuerund das Umwandlungssteuerrecht unter Einschluss aktueller Fragen der Unternehmensnachfolge. Als Dozenten des Studiengangs konnten vielfach renommierte Steuerexperten aus Wissenschaft und Praxis verpflichtet werden. Neben Universitätsprofessoren, Richtern am Bundesfinanzhof und an Finanzgerichten sowie führenden Persönlichkeiten aus der Finanzverwaltung sind insbesondere auch Experten verschiedenster Steuerberatungsgesellschaften und Unternehmen tätig. Enge Bindung an die Praxis Große Anerkennung findet der Ergänzungsstudiengang Steuerwissenschaften daher nicht zuletzt in der Praxis. Zur finanziellen Unterstützung tragen insbesondere die Kooperationspartner des Studiengangs bei. Als Kooperationspartner konnten mit Deloitte & Touche, Ernst & Young, KPMG, MAZARS Hemmelrath und PricewaterhouseCoopers namhafte und international tätige Steuerberatungsgesellschaften gewonnen werden. Unsere besten Absolventen werden mit dem PwC-Tax-Award ausgezeichnet, der mit € 5.000 dotiert ist. Annähernd 500 Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben bislang den Masterstudiengang erfolgreich absolviert und bewähren sich vielfach als hervorragend ausgebildete Experten und Expertinnen in den unterschiedlichsten Bereichen des Steuerrechts. Zu den späteren Berufsfeldern lässt sich die Tätigkeit als Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht oder als Mitarbeiter in der Steuerabteilung von Unternehmen oder Verbänden in gleicher Weise zählen wie die Tätigkeit im höheren Dienst der Finanzverwaltung oder der Finanzgerichtsbarkeit.

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Univeristät Osnabrück

Der Studiengang richtet sich in erster Linie an Personen, die unmittelbar nach Abschluss ihres Studiums eine Vertiefung in der Materie des Steuerrechts anstreben. Angesprochen sind aber auch diejenigen, die bereits erste Erfahrungen in der Praxis gesammelt haben und steuerrechtliche Kenntnisse erwerben oder ausbauen möchten. Teilnahmevoraussetzung ist eine fundierte Hochschulausbildung im Bereich der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften oder eine vergleichbar qualifizierte Fachhochschulausbildung. Die Teilnehmerzahl des Studiengangs ist auf 40 Plätze begrenzt, um eine optimale individuelle Betreuung zu gewährleisten. Ablauf Die Lehrveranstaltungen des zweisemestrigen Studiengangs erstrecken sich auf die Zeit von Mitte Oktober bis Mitte Februar sowie von Anfang April bis Anfang Juli. Die Gesamtzahl der Lehrveranstaltungen beläuft sich auf ca. 750 Vorlesungsstunden. Die Veranstaltungen konzentrieren sich dabei auf die Tage Donnerstag, Freitag und regelmäßig auch Samstag, die einzelnen Vorlesungen finden donnerstags und freitags ganztätig sowie samstagvormittags statt. Im Sommersemester wird das Studium um fünf Intensivveranstaltungen ergänzt, welche montags bis mittwochs stattfinden werden. Die Prüfungsleistungen für eine erfolgreiche Absolvierung sind durch Abschlussklausuren am Ende eines jeden Semesters zu erbringen. Zusätzlich ist eine Magisterarbeit anzufertigen, die den Absolventen die Möglichkeit der thematischen Vertiefung bietet.

ZU DEN SPÄTEREN BERUFSFELDERN LÄSST SICH DIE TÄTIGK E I T A L S S T E U E R B E R AT E R , FA C H A N WA LT F Ü R S T E U E R R E C H T O D E R A L S M I TA R B E I T E R I N D E R STEUERABTEILUNG VON UNTERNEHMEN ODER VERBÄNDEN IN GLEICHER WEISE ZÄHLEN WIE DIE TÄTIGKEIT IM HÖHEREN DIENST D E R F I N A N Z V E RWA LT U N G O D E R D E R F I N A N Z G E R I C H T S B A R K E I T.

Geringe Gebühr Die Teilnahme am Studiengang ist gebührenpflichtig. Neben dem allgemeinen Semesterbeitrag der Universität Osnabrück (z. Zt. ca. € 180 je Semester) beträgt das Studienentgelt für die Teilnahme einmalig € 3.000. Geeigneten Teilnehmern wird die Möglichkeit eröffnet, sich bei den Kooperationspartnern um ein Stipendium zu bewerben. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Kooperationspartner regelmäßig bereit sind, Studierenden bei entsprechender Qualifikation eine finanzielle Förderung zu gewähren. Bei erfolgreichem Abschluss verleiht die Universität Osnabrück den Hochschulgrad eines „Magister/Magistra Legum“ (LL.M.) der mit dem Zusatz „Taxation“ oder „Steuern“ geführt werden kann. Die Prüfung umfasst auch die gemäß der Fachanwaltsordnung nachzuweisenden besonderen Kenntnisse im Steuerrecht. Terminliches Das Studium kann ausschließlich zum Wintersemester mit Beginn Mitte Oktober aufgenommen werden. Bewerbungsschluss ist der 15. September, bei Studierenden mit ausländischem Hochschulabschluss der 15. Juli.

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Univeristät Osnabrück

Für weitere Informationen zum Ergänzungsstudiengang Steuerwissenschaften können Sie uns unter www.llm-taxation.de besuchen oder schreiben Sie an: Universität Osnabrück, Institut für Finanz- und Steuerrecht, Martinistr. 10, 49078 Osnabrück, Tel.: + 49 (0) 541 969-6168, email: info@llm-taxation.de

D I E V E R A N S TA LT U N G E N K O N Z E N T R I E R E N S I C H A U F D I E TA G E D O N N E R S TA G , F R E I TA G U N D R E G E L M Ä S S I G A U C H S A M S TA G , DIE EINZELNEN VORLESUNGEN F I N D E N D O N N E R S TA G S U N D F R E I TA G S G A N Z T Ä T I G S O W I E S A M S TA G V O R M I T TA G S S TAT T.

„Der Ergänzungsstudiengang Steuerwissenschaften schafft eine hervorragende Grundlage im Steuerrecht, die nicht nur für die Praxis der steuerberatenden Berufe, sondern auch für die Tätigkeit in der Finanzverwaltung von großem Nutzen ist. Das Dozententeam vermittelt den Stoff praxisnah und die Studienbedingungen in Osnabrück sind ideal. Viele Kontakte bleiben über Jahre erhalten. Diese zwei Semester Steuerwissenschaften in Osnabrück kann ich jedem empfehlen, der sich in kurzer Zeit intensiv mit dem Steuerrecht einschließlich Verfahrensrecht und betriebswirtschaftlichen Grundlagen beschäftigen will.“ Dr. Sonja Gerlach, LL.M.

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University of Denver Sturm College of Law

University of Denver Sturm College of Law

by Professor Paula R. Rhodes Director LLM in American & Comparative Law Program

LLM in American and Comparative Law The LLM in American and Comparative Law (MACLAW) program provides a comprehensive postgraduate course of study for law graduates from outside the United States who want to expand their understanding of American and international legal systems. Designed to meet the needs of students who wish to practice in the international arena, MACLAW is a one-year, 24-credit hour program. Students enroll in two core courses in addition to elective courses that specifically focus upon each candidate's academic goals. The required “Introduction to US Law” course begins two weeks prior to the start of fall classes providing an overview of US law and legal education. The required seminar in the spring focuses on advanced legal research and writing skills. Students customize a course of study by choosing electives from over 100 courses offered at the law school with the advice of the MACLAW Director. Optional specializations in a number of areas are available. Details are available on our website: www.law.du.edu/maclaw University of Denver Sturm College of Law Sturm College of Law students benefit from numerous supportive services, including academic advice, personal counseling and career planning. Students participate in clinics, lectures, workshops, a student-run moot court, various law journals and publications, and a variety of special-interest clubs and organizations, including an active international law society. MACLAW Teaching/Research Fellowship The Sturm College of Law now offers a highly qualified MACLAW student the opportunity either to team teach a Comparative Law course or to work closely with a Sturm Professor on a research paper of publishable quality while studying for the LLM degree. The Fellow receives tuition remission equivalent to twelve credit hours which covers 50% of the required credits for the LLM degree. Denver, Colorado The University of Denver's campus is located in Denver, Colorado, a large metropolitan city that is the center of trade, production and administration for America' s mountain west region. The “Mile High City” is located a mile above sea level with spectacular views of the Rocky Mountains. The city's climate brings over 300 days of sunshine. Admission information Applications are accepted all year round. For more information, including an online application or downloadable application forms, please visit our websites at www.law.du.edu/maclaw Contact Information: MACLAW Coordinator · University of Denver Sturm College of Law 2255 East Evans Ave. · Denver, CO 80208, USA Ph: 303-871-6526 · Fax: 303-871-6001· Email: maclaw@law.du.edu Website: www.law.du.edu/maclaw

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Lawschools · Asia / Pacific · Canada

Postgraduale Studiengänge und Lawschools auf einen Blick

Die folgende Auflistung von Aus- und Weiterbildungsstudiengängen dient dem Einstieg in Ihre höchstpersönliche Recherche nach dem individuell passenden Ausbildungsangebot. Online-Register unter: www.iqb.de/lawschools

(Stand: Januar 2008)

ASIA / PACIFIC

University of Waikato · School of Law Private Bag 3105, Hamilton · New Zealand Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +64 07 838 4167 Internet: www.waikato.ac.nz

The University of Auckland · Faculty of Law Old Choral Hall · 7 Symonds Street · Private Bag 92019 Auckland · New Zealand

Victoria University of Wellington · Faculty of Law Government Buildings · 15 Lambton Quay Wellington · New Zealand

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +64 9 373 7599 Internet: www.law.auckland.ac.nz

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +64 4 463 6366 Internet: www.victoria.ac.nz/law

University of Canterbury · School of Law Level 5, Law Building · Christchurch · New Zealand

CANADA

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Vollzeit Telefon: +64 3 364 2602 Internet: www.laws.canterbury.ac.nz

University of Melbourne · Law School Melbourne Law Masters · 185 Pelham Street Melbourne Victoria 3010 · Australia Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +61 3 8344 6190 Internet: www.masters.law.unimelb.edu.au

Mc Gill University · Faculty of Law Graduate Programs in Law Chancellor Day Hall, Room 406 3644 Peel St · Montreal, Quebec Canada H3A 1W9 Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 514 398-3544 Internet: www.law.mcgill.ca

University of Sydney · Sydney Law School Postgraduate Team · 173-175 Phillip Street Sydney NSW 2000, Australien

University British Columbia · Faculty of Law Law Admission 1822 East Mall · Vancouver, BC, Canada

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1,5 Jahre Telefon: +61 2 9351 4079 Internet: www.usyd.edu.au/internationaloffice

Studiengang: General LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 604 822-6303 Internet: www.law.ubc.ca

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Lawschools · Deutschland

University of Ottawa · Faculty of Graduate and Postdoctoral Studies 115 Séraphin Marion St. · Ottawa Ontario K1N 6N5 · Canada Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Matser of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1 / 613-562-5774 Internet: www.llmlld.uottawa.ca

Stand Out.

University Toronto · Faculty of Law · Graduate Programs 78 Queens Park · Toronto, Ontario · Canada M5S 2C5 Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 416 978-0213 Internet: www.law.utoronto.ca

DEUTSCHLAND

Get your LL.M. in Global Law & Technology at Suffolk University Law School in Boston • Our flexible, innovative 24-credit program is taught in one of the most technologically-advanced facilities in the country, in the heart of Boston. • We offer specializations in Biomedicine and Health Law; Intellectual Property and Information Technology Law; International Law and Business; and U.S. Law and Legal Methods. • Opportunities include participation in an on-line journal of high technology law and internships in domestic and international law firms. • Initial enrollment in either the fall or spring semester. • Substantial scholarship assistance is available. For more information, please contact Bridgett C. Halay at bhalay@suffolk.edu or at 617.573.8171.

120 Tremont Street • Boston, MA 02108–4977 • www.law.suffolk.edu/llm BUCERIUS LAWSCHOOL / WHU Otto Beisheim School of Management Jungiusstr. 6 · 20355 Hamburg · Deutschland Studiengang: Master of Law and Business Program Abschluss: MLB Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 (0)40 / 30 706 187 Internet: www.bucerius.whu.edu

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Institut für Rechtswissenschaften Uhlhornsweg 84 · 26111 Oldenburg · Deutschland 3 Siehe Anzeige S.178 Studiengang: Informationsrecht Abschluss: LL.M. Dauer: 4 Semster Telefon: +49 (0)441 / 798 4408 Internet: www.uni-oldenburg.de/informationsrecht

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DHV Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer Freiherr-vom-Stein-Str. 2 · 67346 Speyer · Deutschland 3 Siehe Anzeige S.170 Studiengang: Verwaltungswissenschaftliches Aufbaustudium Abschluss: Mag.rer.publ. Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 (0)62 32 / 654249 Internet: www.dhv-speyer.de

ESCP-EAP Europäische Wirtschaftshochschule Berlin e.V. Heubnerweg 6 · 14059 Berlin · Deutschland 3 Siehe Anzeige S.192 Studiengang: Aufbaustudium im Bereich der Internationalen Betriebswirtschaftslehre Abschluss: Master's in European Business (MEB) Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 (0)30 / 3 20 07-147 Internet: www.escp-eap.de

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Lawschools · Deutschland

Fachhochschule Frankfurt Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Gebäude 4, 2. Stock · Kleiststraße 7 · 60318 Frankfurt am Main Deutschland 3 Siehe Anzeige S.171 Studiengang: LL.M. in Verhandeln und Gestalten von Verträgen Abschluss: Master of Laws Dauer: 3 Semester Telefon: +49 (0) 69 / 1533 - 3018 Internet: www.fh-frankfurt.de

FernUniversität in Hagen · Informatikzentrum (IZ) Universitätsstraße 1 · 58084 Hagen · Deutschland Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 3 Semester Vollzeit, 6 Semester Teilzeit Telefon: +49 2331 987-2444 Internet: www.fernuni-hagen.de

University of Denver Sturm College of Law

Frankfurt School of Finance & Management Bankakademie HfB Sonnemannstraße 9-11 · 60314 Frankfurt am Main · Deutschland 3 Siehe Anzeige S.182 Studiengang: Master of Mergers & Acquisitions Abschluss: LL.M. in spezialisierten Richtungen Dauer: 4 Semester Telefon: +49 (0)69 / 154 008 - 783 Internet: www.frankfurt-school.de

Heilbronn Business School Bahnhofstraße 1 · 74072 Heilbronn · Deutschland 3 Siehe Anzeige S.175 Studiengang: LL.M. in Information and Communications Technologies and Law Abschluss: LL.M. Dauer: 2 Jahre Telefon: +49 (0) 7131 645636-0 Internet: www.heilbronn-business-school.de

IEC Online · International Education Centre Marienstraße 19/20 · 10117 Berlin · Deutschland Studiengang: Kostenloser Info- und Bewerbungsservice fürs Auslandstudium Abschluss: Dauer: Telefon: +49 (0)30 / 20 45 86 87 Internet: www.ieconline.de

LLM in American and Comparative Law ww w.la w.d u.edu/macl aw

The LLM in American and Comparative Law (MACLAW), designed to be completed in one academic year, provides a comprehensive postgraduate training to law gr aduates from outside the United States who want to expand th eir understanding of the U.S. and international legal systems. MACLAW si specifically designed to meet the special needs of international students who desire additional comparative or international legal training. Students may specialize in a variety of legal topic s and have the opportunity to receive credit for independent research projects. Financial assistance is available including the MACLAWTeaching Fellowship that covers 50% of the LLM tuition. Applications are accepted yearround. For more inform ation, please contact us at 303.871.6526 or maclaw@law.du.edu , or visit our website at www.law.du.edu/maclaw.

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Institute for Law and Finance · Johann Wolfgang GoetheUniversität, Frankfurt am Main Senckenberganlage 31 · 60325 Frankfurt am Main · Deutschland 3 Siehe Anzeige S.177 Studiengang: The program teaches aspects of both law and business/economics. Abschluss: LL.M. Finance Dauer: 1 Jahr Vollzeit, Teilzeit möglich Telefon: +49 (0)69 / 798 28448 Internet: www.ilf-frankfurt.de

Munich Intellectual Property Law Center Marstallstraße 8 · 80539 München · Deutschland 3 Siehe Anzeige S.183 Studiengang: Master in Intellectual Property Law Abschluss: LL.M.IP Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 (89) 242 46-5321 Internet: www.miplc.de

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Lawschools · Deutschland

TU Dresden · Juristische Fakultät · Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht 01062 Dresden · Deutschland Studiengang: Aufbaustudiengang „International Studies in Intellectual Property Law“ Abschluss: LL.M. Dauer: 2 Semester Telefon: +49 (0)351 / 46337392 Internet: www.llm-ip.de

Universität Augsburg · Juristische Fakultät Universitätsstr. 24 · 86159 Augsburg · Deutschland Studiengang: Recht der Internationalen Wirtschaft Abschluss: LL.M. Dauer: 2 Semester Telefon: +49 821 598 - 4506 Internet: www.jura.uni-augsburg.de/studium/llm_deutsch

LEGAL STUDIES ON THE CUTTING EDGE! S U M M E R P R O G R A M S Earn a quality University of California education at one of the most prestigious universities in the U.S.

G R A D U A T E P R O G R A M S Earn credits needed to practice law in the U.S. Part-time or full-time options available.

International Commercial Law Seminar in Cologne, Germany

Master of Laws (LL.M.)

June 16-27, 2008 Orientation in U.S.A. Law

July 13-August 9, 2008 Financing International Transactions

August 11-22, 2008

This 10-month program begins every August. Summer International Commercial Law LL.M.

This unique, part-time LL.M. program allows students to study for six weeks over the course of three to five summers.

Universität Bielefeld · Institut für Anwalts- und Notarrecht Postfach 10 01 31 · 33501 Bielefeld · Deutschland Studiengang: Kompaktkurse Abschluss: Rechtsgestaltung und Prozessführung/ Master of Legal Advice and Litigation Dauer: 4 Monate Telefon: +49 (521) 106-3924 Internet: www.kompaktkurs.de

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Universität Bochum · Lehrstuhl für Steuerrecht GC 8/137 · Universitätsstr. 150 · 44780 Bochum · Deutschland

Universität Bremen · Fachbereich Rechtswissenschaft Postfach 330440 · 28334 Bremen · Deutschland

Studiengang: Weiterbildungsstudium/ Wirtschaftsund Steuerrecht Abschluss: LL.M. Dauer: 2 Semester Telefon: +49(234)3228269 Internet: www.ruhr-uni-bochum.de

Studiengang: Europäisches und Internationales Recht Abschluss: LL.M. Eur. Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 (218) 3582 Internet: www.europarecht.uni-bremen.de

Universität Bonn · Rechtswissenschaftlicher Fachbereich Adenauerallee 24-42 · 53113 Bonn · Deutschland

Universität des Saarlandes Europa-Institut / Sektion Rechtswissenschaft Postfach 15 11 50 · 66041 Saarbrücken · Deutschland 3 Siehe Anzeige S.173

Studiengang: European Consortium of Law Abschluss: LL.M. auf dem Gebiet des europäischen Rechts Dauer: 2 Semester Telefon: +49 (0)228 73-9101 Internet: www.jura.uni-bonn.de

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Studiengang: Masterstudiengang Europäische Integration Abschluss: LL.M. Dauer: 1 Jahr Regelstudienzeit Telefon: +49 (0)681 / 3 02-3653 Internet: www.europainstitut.de

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Lawschools · Deutschland

Universität Düsseldorf Zentrum für Informationsrecht (ZfI) · Juristische Fakultät Universitätsstraße 1 · 40225 Düsseldorf · Deutschland Studiengang: Informationsrecht Abschluss: LL.M. Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 (0) 211 81 - 10752 Internet: zfi.duslaw.eu

Universität Frankfurt am Main Fachbereich Rechtswissenschaft Senckenberganlage 31 · 60325 Frankfurt am Main · Deutschland Studiengang: Aufbaustudiengang für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen Abschluss: LL.M. Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 (0)69 / 798-28410 Internet: www.jura.uni-frankfurt.de

Universität Greifwald · Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Domstr. 20 b, Raum 26 · 17489 Greifswald · Deutschland Studiengang: Comparative and European Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 4 Semester Telefon: +49 (3834) 86-2126 Internet: www.uni-greifswald.de

Universität Halle-Wittenberg · Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 06099 Halle · Deutschland Studiengang: Master of Business Law and Economic Law Abschluss: LL.M.oec. Dauer: Telefon: +49 345 55-23103 Internet: www.jura.uni-halle.de

Universität Hamburg · International Center for Graduate Studies (ICGS) Rentzelstraße 17 · 20146 Hamburg · Deutschland Studiengang: Spezialisierte Master- und LL.M.-Studiengänge Abschluss: LL.M., M.A. Dauer: verschiedene Studiendauern Telefon: +49 (0)40 / 244244 - 90 Internet: www.icgs.de

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Universität Heidelberg · Juristische Fakultät Friedrich-Ebert-Anlage 6-10 · 69117 Heidelberg · Deutschland Studiengang: Aufbaustudiengang Master of Laws in International Law Abschluss: LL.M.int. Dauer: 1 Jahr Regelstudienzeit Telefon: +49 (0)6221 / 54 76 31-0 Internet: www.zuv.uni-heidelberg.de

Universität Jena · Rechtswissenschaftliche Fakultät Carl-Zeiß-Straße 3 · 07743 Jena · Deutschland Studiengang: Aufbaustudium Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht Abschluss: LL.M. oec. Dauer: 2 Semester Telefon: +49 (0)3641 / 94 21 44 Internet: www.recht.uni-jena.de

Universität Köln · Zentrale Studienberatung Albertus-Magnus-Platz, Bauteil 2 · 50931 Köln · Deutschland Studiengang: Aufbaustudiengang für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen Abschluss: LL.M. Dauer: 3 Semester (Regelstudienzeit) Telefon: +49 (0)221 / 470-3789, -3606, Internet: www.uni-koeln.de

Universität Leipzig · Juristenfakultät · Institut für Völkerrecht, Europarecht und ausländisches öffentliches Recht Otto-Schill-Str. 2 · 04109 Leipzig · Deutschland Studiengang: Aufbaustudiengang Recht der Europäischen Integration Abschluss: LL.M.Eur. Dauer: 4 Semester Telefon: +49 (0)341 / 97352-10 Internet: www.uni-leipzig.de

Universität Leipzig · Juristenfakultät Lehrstuhl für Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung, Bürgerliches Recht Burgstr. 27 · 04109 Leipzig · Deutschland Studiengang: Aufbaustudiengang Europäisches Recht Abschluss: LL.M.Eur. Dauer: 4 Semester Telefon: +49 (0)341 / 97 352-31 /-33 Internet: www.uni-leipzig.de

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Lawschools · Deutschland

Universität Mannheim · Abteilung Rechtswissenschaft der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre Dekanat der Fakultät Rechtswissenschaft Schloß (Westflügel), Zi. W 246 · 68131 Mannheim · Deutschland

Ihr Einstieg in die wirtschaftsrechtliche Beratung in Südosteuropa!

Studiengang: Integrierter Aufbaustudiengang Master of Comparative Law Abschluss: M.C.L. Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 (0)621 / 181-1321 Internet: www.jura.uni-mannheim.de/mcl

LL.M. – Master

Universität München · Juristische Fakultät Magister- und Promotionsamt Prof.-Huber-Platz 2 · 80539 München · Deutschland

" europaweit einzigartig und berufsbegleitend

Studiengang: Aufbaustudium im Europäischen und internationalen Recht Abschluss: LL.M.Eur. Dauer: 2 Semester Regelstudiendauer Telefon: +49 (0)89 / 21 80 27 68 Internet: www.jura.uni-muenchen.de

in South East European Law and European Integration " Fokus auch auf die neuen Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien " Südosteuropa zwischen Beitritt und Stabilisierung " studieren in der europäischen Kulturhauptstadt Graz

Dauer: Universität Münster · JurGrad gGmbH Königsstr. 46 · 48143 Münster · Deutschland Studiengang: Aus-, Fort- und Weiterbildung Abschluss: LL.M. Dauer: 3 Semester Berufsbegleitend Telefon: +49 251 / 62077 - 10 Internet: www.llm-muenster.de

Studienort: Unterrichtssprachen: Beginn: Bewerbungsfrist:

3 Semester (5 Module à 2 Wochen) Graz Deutsch/Englisch Oktober 2008 30. Juni 2008

Infos und Bewerbung: Tel. +43(0)316 380-3584, llm.graz@uni-graz.at

www.uni-graz.at/ulg-llm Universität Osnabrück · Institut für Wirtschaftsstrafrecht Heger-Tor-Wall 14 · 49069 Osnabrück · Deutschland 3 Siehe Anzeige S.181 Studiengang: Ergänzungsstudiengang Wirtschaftsstrafrecht Abschluss: LL.M. Dauer: 2 Semester Regelstudiendauer Telefon: +49 (0)541 / 969 - 61 36 Internet: www.llm-wirtschaftsstrafrecht.de

Universität Osnabrück Institut für Finanz- und Steuerrecht Martinistr. 10 · 49078 Osnabrück · Deutschland 3 Siehe Anzeige S.179 Studiengang: Postgradualer Ergänzungsstudiengang Steuerwissenschaften Abschluss: LL.M. Taxation Dauer: 2 Semester Regelstudiendauer Telefon: +49 (0)541 / 9 69 - 61 68 Internet: www.llm-taxation.de

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Universität Passau · Juristische Fakultät Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Innstraße 39 (217 JUR) · 94032 Passau · Deutschland Studiengang: Masterstudiengang Europäisches Recht Abschluss: LL.M.Eur. Dauer: 2 Semester Regelstudiendauer Telefon: +49 (0)851 / 509-22 24 Internet: www.jura.uni-passau.de

Universität Rostock · Juristische Fakultät Möllner Straße 10 · 18109 Rostock · Deutschland Studiengang: Interdisziplinärer Masterstudiengang Internationales Wirtschaftsrecht und Internationale Unternehmensführung Abschluss: MBA, LL.M. Dauer: 1 Jahr Telefon: +49 (0)381 / 4 98-80 01 Internet: www.jura.uni-rostock.de

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Lawschools · Deutschland · Großbritannien / Irland

Universität Tübingen · Juristische Fakultät Sigwartstraße 20 · 72076 Tübingen · Deutschland

GROSSBRITANNIEN / IRLAND

Studiengang: Interdisziplinärer Studiengang in Politik-, Rechtsund Wirtschaftswissenschaften Abschluss: LL.M. Wirtschaftsrecht Dauer: 2 Semester Regelstudiendauer Telefon: +49 (0)7071 / 29-78361 Internet: www.uni-tuebingen.de/meus

Universität Würzburg · Juristische Fakultät Domerschulstr. 16 · 97070 Würzburg · Deutschland Studiengang: Aufbaustudiengang Europäisches Recht Abschluss: LL.M.Eur. Dauer: 3 Semester Regelstudiendauer Telefon: +49 (0)931 / 31-23 09 Internet: www.jura.uni-wuerzburg.de

Ein Studium bei uns erweitert Ihre Möglichkeiten - und das oft entscheidend

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr, Teilzeit möglich Telefon: +44 (0) 1223 363271 Internet: www.anglia.ac.uk/law

City University London · The City Law School Northampton Square · London EC1V 0HB · UK

Das Studienangebot der DHV Speyer ist speziell auf Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zugeschnitten, die innerhalb ihres Vorbereitungsdienstes in der Verwaltungsstation, Wahlstation oder in der Anwaltsstation für drei Monate zum Studium nach Speyer entsandt werden. Hier profitieren sie von einer herausragenden Verbindung von interdisziplinärer Wissenschaftlichkeit und Praxisorientierung in der Lehre. Neben rechtswissenschaftlichen Kenntnissen werden auch wirtschafts-, sozial- sowie verwaltungswissenschaftliche Erkenntnisse und Techniken auf dem neuesten Forschungsstand vermittelt, ohne dass dabei die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen zu kurz kommt. Viele unserer Studierenden schließen an ihr Ergänzungsstudium unser Aufbaustudium zum Magister der Verwaltungswissenschaften oder eine Promotion an. Jetzt informieren: www.dhv-speyer.de

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Anglia Politechenic University · The Law School Room 257, Helmore Building · East Road Cambridge CB1 1PT · UK

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr, Teilzeit möglich Telefon: +44 (0) 20 7040 3309 Internet: www.city.ac.uk/law

Glasgow Caledonian University School of Law and Social Sciences (Division of Law) · City Campus · Glasgow G4 0BA, Scotland · UK Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 (0) 141 331 8429 Internet: www.gcal.ac.uk

Keele University · School of Law Postgraduate Office · Staffordshire ST5 5BG · UK Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr, Teilzeit möglich Telefon: +44 / 1782 584 472 Internet: www.keele.ac.uk/depts/law

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Lawschools · Großbritannien / Irland

Kent Law School · Eliot College · University of Kent Canterbury · Kent CT2 7NS, UK

Die Zukunft studieren

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 12-15 Monate Vollzeit, 24 Monate Teilzeit Telefon: +44 (0) 1227 824595 Internet: www.ukc.ac.uk/law

King's College London · School of Law LLM Admissions Office Strand · London WC2R 2LS · UK Studiengang: General LL.M. sowie spezialisierte LL.M Abschluss: Master of Laws Dauer: 12 Monate Vollzeit, 24-48 Monate Teilzeit Telefon: +44/ 20 7848 2986 Internet: www.kcl.ac.uk/schools/law

Verhandeln und Gestalten von Verträgen – Negotiating and Designing Contracts (LL.M.) Qualifizieren Sie sich als Vertragsjurist und erwerben Sie in drei Semestern den attraktiven Abschluss

Leeds Metropolitan University Faculty of Business and Law · Office Contacts Cavendish Hall · Headingley Campus Leeds, LS6 3QS · UK Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Masters in Law Dauer: 12 Monate Vollzeit, 24 Monate Teilzeit Telefon: +44 (0) 113 812 7510 Internet: www.lmu.ac.uk/lbs/law

Oxford Brookes University · School of Law Headington Campus Gipsy Lane · Oxford OX3 0BP · UK Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 (0) 1865 484901 Internet: www.brookes.ac.uk

Queen Mary & Westfield College University of London · Department of Law Mile End Road · London E1 4NS · UK Studiengang: General LL.M. sowie 14 LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 12 Monate Vollzeit, 24 Monate Teilzeit Telefon: +44 (0) 20 7882 5692 Internet: www.laws.qmw.ac.uk

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Master of Laws und die Befähigung zum Höheren Dienst. Der Studiengang ist FIBAA-akkreditiert. Ansprechpartner: Prof. Dr. Axel Jäger E-Mail: jaeger@fb3.fh-frankfurt.de Mehr dazu unter: http://llm.fb3.fh-frankfurt.de

Queen's University Belfast · School of Law University Road · Belfast, BT7 1NN · Ireland Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: + 353 (0) 28 9097 2727 Internet: www.law.qub.ac.uk

School of Oriental & African Studies · School of Law Thornhaugh Street · Russell Square · London WC1H 0XG · UK Studiengang: General LL.M. sowie spezialisierte LL.M Abschluss: Master of Laws Dauer: 12 Monate Vollzeit, 24-36 Monate Teilzeit Telefon: +44 (0) 20 76372388 Internet: www.soas.ac.uk

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Lawschools · Großbritannien / Irland

The London School of Economics · Law Department Houghton Street · London WC2A 2AE · UK Studiengang: General LL.M. sowie spezialisierte LL.M Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +44/ 20 7955 6714 Internet: www.lse.ac.uk/collections/law

The University of Strathclyde Centre for Professional Legal Studies The Lord Hope Building, Level 3 · 141 St James' Road Glasgow G4 0LT · Scotland · UK Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 12 Monate Vollzeit, 24 Monate Teilzeit Telefon: +44 (0) 141 548 3119 Internet: www.strath.ac.uk/law

Trinity College Dublin · School of Law LL.M. Course Administrator · House 39, New Square Dublin 2 · Ireland Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +353/ 18961166 Internet: www.tcd.ie

University College Cork · College of Business and Law Faculty of Law Western Road · Cork · Ireland Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1-2 Jahre Telefon: + 353 21 490 3249 Internet: www.ucc.ie

University College Dublin School of Law · Law Programmes Room 117, 1st Floor, UCD Roebuck Castle Belfield Dublin 4 · Ireland Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 12 Monate Vollzeit, 24 Monate Teilzeit Telefon: +353/ 1 716 8769 Internet: www.ucd.ie/law

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University College London Admissions and General Enquiry Office Gower Street · London WC1E 6BT · UK Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Law Dauer: 1 Jahr, Teilzeit möglich Telefon: +44 (0) 20 7679 3000 Internet: www.ucl.ac.uk/laws

University of Bristol · Faculty of Law · Postgraduate Office Wills Memorial Building · Queen's Road · Bristol BS8 1RU · UK Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Vollzeit, 2 Jahre Teilzeit Telefon: +44 (0) 117 954 5357 Internet: www.bris.ac.uk

University of Buckingham · The Law School Hunter Street · Buckingham MK18 1EG · UK Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 (0) 1280 828 274 Internet: www.buckingham.ac.uk/law

University of Cambridge · Faculty of Law 10 West Road · Cambridge CB3 9DZ · UK Studiengang: General LL.M. Abschluss: Master of Law Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 (0)1223 (3)30033 Internet: www.law.cam.ac.uk

University of East Anglia · The Norwich Law School Norwich NR4 7TJ · UK Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 12 Monate Vollzeit, 24 Monate Teilzeit Telefon: +44 (0) 1603 592807 Internet: www.uea.ac.uk/law

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Lawschools · Großbritannien / Irland

University of Exeter · School of Law Amory Building · Rennes Drive · Exeter EX4 4RJ · UK Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 (0) 1392 263380 Internet: www.law.ex.ac.uk

University of Glasgow Faculty of Law, Business & Social Sciences Adam Smith Building · 40 Bute Gardens Glasgow G12 8RT, Scotland · UK Studiengang: General LL.M. sowie sechs LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 (0) 141 330 2514 Internet: www.law.gla.ac.uk

University of Hertfordshire · Faculty of Law College Lane · Hatfield · Herts AL10 9AB · UK Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 12 Monate Vollzeit, 24 Monate Teilzeit Telefon: +44 (0) 1707 284800 Internet: www.perseus.herts.ac.uk

LL.M.-Studiengang „Europäische Integration“ am Europa-Institut der Universität des Saarlandes Das Europa-Institut bildet junge Akademiker aus allen Ländern im Europarecht aus. Sein in deutscher und englischer Sprache angebotener Masterstudiengang „Europäische Integration“ legt juristisch und wirtschaftlich orientierten Studierenden den Grundstein für eine internationale Karriere. Das Auswärtige Amt in Berlin unterstützt dieses vorbildliche Aufbaustudium. Unterrichtet wird in den Gebieten des europäischen Unions- und Gemeinschaftsrechts und des internationalen Wirtschaftsrechts. Während des einjährigen Studiums können sich die Studierenden gezielt für ihre berufliche Zukunft spezialisieren. Fünf Schwerpunktbereiche stehen zur Auswahl: Europäisches Wirtschaftsrecht, Europäisches Medienwesen, " Außenwirtschaft, " Europäischer Menschenrechtsschutz und " Europäisches Management. " "

Studienbeginn ist jeweils im Oktober. Bewerbungsformulare sind im Internet unter http://europainstitut.de zu finden. Bewerbungen müssen bis 15. Juli an folgende Adresse gerichtet werden: Universität des Saarlandes Europa-Institut Postfach 15 11 50 66041 Saarbrücken Tel.: + 49-(0)681 302-3653/6667 – Fax.: + 49-(0)681 302-4369 e-mail: llm@europainstitut.de

University of Leicester · Faculty of Law: Graduate Studies Leicester LE1 7RH · UK

University of New South Wales · Faculty of Law Postgraduate Coordinator; Sydney NSW 2052; Australia

Studiengang: General LL.M. sowie spezialisierte LL.M Abschluss: Master of Laws Dauer: 12 Monate Vollzeit, 30 Monate Teilzeit Telefon: +44 (0) 116 252 2362 Internet: www.le.ac.uk

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +61 2 9385 2227 Internet: www.law.unsw.edu.au

University of Manchester · The School of Law Oxford Road · Manchester M13 9PL · UK

University of Newcastle upon Tyne · Newcastle Law School Newcastle upon Tyne NE1 7RU · UK

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 (0) 161 306 1270 Internet: www.law.manchester.ac.uk

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 12 Monate Vollzeit, 24 Monate Teilzeit Telefon: +44 (0) 191 222 7624 Internet: www.ncl.ac.uk/nuls

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Lawschools · Österreich

University of Northumbria · The School of Law City Campus East · Newcastle upon Tyne NE1 8ST · UK

University Of Warwick · School of Law Postgraduate Admissions Secretary · Coventry CV4 8UW · UK

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 12-24 Monate Vollzeit, Teilzeit und "Distance Learning" möglich Telefon: +44 (0) 191 227 4494 Internet: www.northumbria.ac.uk/law

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 (0) 24 7652 4585 Internet: www2.warwick.ac.uk

University of Nottingham · School of Law Law & Social Sciences Building · University Park Nottingham NG7 2RD · UK

ÖSTERREICH

Studiengang: General LL.M. sowie spezialisierte LL.M Abschluss: Master of Laws Dauer: 12 Monate Vollzeit, 24 Monate Teilzeit Telefon: +44 (0) 115 951 5694 Internet: www.nottingham.ac.uk/law

University of Sussex · Sussex Law School Essex House 1/2 · Falmer · East Sussex · Brighton BN1 9RH · UK Studiengang: General LL.M. sowie spezialisierte LL.M Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +44 (0) 1273 877888 Internet: www.sussex.ac.uk/law

University of the West of England · The School of Law Frenchay Campus UWE · Coldharbour Lane · Bristol BS16 1Q · UK Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 12 Monate Vollzeit, 24-36 Monate Teilzeit Telefon: +44 (0) 117 32 82604 Internet: www.uwe.ac.uk

University of Wales · Cardiff Law School Postgraduate Office · Museum Ave · Cardiff CF10 3AT · Wales UK Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 12 Monate Vollzeit, Teilzeit vereinzelt möglich Telefon: +44/ 29 208 76102 Internet: www.law.cf.ac.uk

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Karl-Franzens-Universität Graz · RESOWI-Zentrum Universitätsstraße 15 C4 · A-8010 Graz · Österreich 3 Siehe Anzeige S.169 Studiengang: LL.M. in South East European Law and European Integration Abschluss: Master of Laws · Dauer: 3 Semester Telefon: +43 (0) 316 380 3584 · Internet: www.uni-graz.at/ulg-llm

MCI-Management Center Innsbruck Universitätsstraße 15 · A-6020 Innsbruck · Österreich Studiengang: LL.M. Internationales Steuer- und Wirtschaftsrecht/Master of International Business and Tax Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 3 Semster Teilzeit Telefon: +43 512 2070 - 2101 Internet: www.mci.edu/llm

Universität Salzburg · McGeorge School of Law Sacramento · Sekretariat Europarecht Raum Nr.: 095 · Churfürststraße 1 · A-5020 Salzburg · Österreich Studiengang: Master of Transnational Business Practice Abschluss: Master of Laws Dauer: 2 Semster Vollzeit Telefon: +43/(0)662/8044-3509 Internet: www.sbg.ac.at/mcgeorgellm

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Lawschools · Schweiz

Die heilbronn business school ist eine staatlich anerkannte, private Stiftungshochschule für Unternehmensführung.

Wirtschaftsuniversität Wien · Universitätslehrgang für Informationsrecht und Rechtsinformation Schottenbastei 6 · A-1010 Wien · Österreich Studiengang: Master of Advanced Studies Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: +1 4277 27464 Internet: www.informationsrecht.at

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LL.M.

in Information and Communications Technologies and Law

SCHWEIZ

"Klarer Fokus auf Rechtsberatung, Vertragsgestaltung und Unternehmenspraxis "Spezialisierung auf einem neuen, dynamischen Rechtsgebiet Universität Basel · Juristische Fakultät Maiengasse 51 · CH-4056 Basel

"Berufsbegleitendes Wochenendprogramm

Studiengang: LL.M. verschiedene Spezialisierungen möglich Abschluss: Master of Laws Dauer: 3 Semester Telefon: +41 61 267 25 00 Internet: www.ius.unibas.ch

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Universität Bern · Rechtswissenschaftliche Fakultät Schanzeneckstr. 1 · Postfach 8573 · CH-3001 Bern

Universität Zürich Hirschengraben 56 · CH-8001 Zürich

Studiengang: LL.M. verschiedene Spezialisierungen möglich Abschluss: Master of Laws Dauer: 3 Semster Telefon: +41 31 631 82 65 Internet: www.rechtswissenschaft.unibe.ch

Studiengang: Internationales Wirtschaftsrecht Abschluss: Master of Laws Dauer: 4 Semester, davon 3 Unterrichtsemester Telefon: +41 1 634 48 91 Internet: www.unizh.ch

Universität St.Gallen Dufourstraße 59 · CH-9000 St.Gallen 3 Siehe Anzeige S.194

Université de Genève · UNI MAIL 40 bld. du Pont d'Arve · CH-1211 Genève 4

Studiengang: Master of European and International Business Law Abschluss: M.B.L.-HSG Dauer: 18 Monate Telefon: +41 71 224 26 16 Internet: www.mbl.unisg.ch

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Studiengang: LL.M. im Europarecht und im Internationalen Wirtschaftsrecht Abschluss: Master of Laws Dauer: 3 Semster Telefon: +41 22 705 84 19/20 Internet: www.unige.ch/droit

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Lawschools · Spanien · USA

Université de Lausanne · Faculté de droit BFSH1 bureau 415 · Dorigny · CH-1015 Lausanne Studiengang: LL.M. im Europarecht und im Internationalen Wirtschaftsrecht Abschluss: Master of Laws Dauer: 3 Semster Telefon: Tel: +41 21 692 27 40 Internet: www.unil.ch/droit

SPANIEN

Universitat Autonoma de Barcelona School of Doctoral Studies and Continuing Education Edifico U · 08193 Bellaterra (Cerdanyola del Valles) · Spanien Studiengang: LL.M. verschiedene Spezialisierungen möglich Abschluss: Master of Law Dauer: 2 Jahre Telefon: +93 581 1062 / 93 581 1063 Internet: www.uab.es

University of Barcelona Gran Via Corts Catalanes · 585 · 08007 Barcelona · Spanien Studiengang: Familienrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Strafrecht Abschluss: LL.M. Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +934 034 400 Internet: www.ub.edu

Instituto de Empresa María de Molina 11 · 28006 Madrid · Spanien

UNITED STATES OF AMERICA

Studiengang: Aktienrecht, Körperschaftssteuerrecht Abschluss: Master of Law Dauer: 10 Monate Telefon: +34 91 568 96 00 Internet: www.ie.edu

Universidad Complutense de Madrid · Facultad de Derecho Departemento de Economia Ciudad Universitaria · 28040 Madrid · Spanien Studiengang: European Master of Law and Economics Abschluss: Master of Law Dauer: 2 Jahre Telefon: +34 914520400 Internet: www.ucm.es

Universidad de Zaragoza · Semenario de Informática y Derecho · Facultad de Derecho Ciudad Universitaria · 50009 Zaragoza · Spanien Studiengang: Legal Informatics Abschluss: LL.M. Dauer: 1-2 Jahre Telefon: +34 902364159 Internet: www.unizar.es

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American University · Washington College of Law Office of the Registrar 4801 Massachusetts Avenue · NW Suite 304 Washington · DC 20016 · USA Studiengang: General LL.M. sowie Dual LL.M. in verschiedenen Ländern Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1 / 202 274-4080 Internet: www.wcl.american.edu

Arizona State University Sandra Day O'Connor College of Law · LLM Admissions McAllister and Orange Streets PO Box 877906 Tempe, AZ 85287-7906 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 12 Monate Vollzeit, 36 Monate Teilzeit Telefon: ++1/ 480 965-1474 Internet: www.law.asu.edu

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Lawschools · USA

Boston University · School of Law · The LL.M. in American Law Program Office of Foreign Programs 765 Commonwealth Avenue, Room 1534 Boston, MA 02215 · USA

Institute for Law and Finance Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt

Studiengang: LL.M. in American Law Abschluss: Master of Law Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 617 353-3141 Internet: www.bu.edu/law

Case Western Reserve University · Case Law School LLM in U.S. and Global Legal Studies 11075 East Blvd. · Cleveland, OH 44106 · USA Studiengang: LL.M. In U.S. and Global Legal Studies Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 216 368-2083 Internet: www.law.case.edu

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• Interdisciplinary program which combines legal and financial topics • English-language instruction (German not required) • Learn from experts in the international financial community • Work placements in international law firms, banks, auditing and consulting firms as well as regulatory bodies

• For law, business or economics graduates: combine theory and practice! The ILF also offers the following seminars: FRÜ H JAHRSLEH RGANG

Columbia University · Columbia Law School Office of Graduate Legal Studies 435 West 116th Street, MC 4036 New York, NY 10027-7297 · USA Studiengang: General LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 212 854-2670 Internet: www.law.columbia.edu

Unternehmensrecht in der Beratungspraxis

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Kapitalmarktrecht

Contact: Institute for Law and Finance, Johann Wolfgang Goethe-Universität Senckenberganlage 31 • 60325 Frankfurt am Main Phone: +49 (69) 798-28448 • Fax: +49 (69) 798-29018 E-Mail: LLM @ ilf.uni-frankfurt.de

www.ilf-frankfurt.de Cornell University · Cornell Law School Graduate Legal Studies Program 105 Myron Taylor Hall · Thaca, NY 14853-4901 · USA Studiengang: General LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 607 255-2362 Internet: www.lawschool.cornell.edu

Duke University · School of Law · International Admissions Box 90365 Science Drive & Towerview Road Durham, NC 27708-0365 · USA Studiengang: General LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 919 613-7033 Internet: www.law.duke.edu

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Emory University · School of Law · Office of Admission Gambrell Hall 1301 Clifton Road · Atlanta, GA 30322 · USA Studiengang: General LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 404 727-6801 Internet: www.law.emory.edu

Fordham University · School of Law · Admissions Office 33 W60th Street 2nd Floor · New York, NY 10023 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Law Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 212 636 6810 Internet: www.law.fordham.edu

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Lawschools · USA

Georgetown University · Law Center Graduate Admissions 600 New Jersey Avenue, NW · Washington, DC 20001-2075 · USA Studiengang: General LL.M. sowie spezialisierte LL.M Abschluss: Master of Laws Dauer: 12 Monate Vollzeit, 24-36 Monate Teilz. Telefon: ++1/ 202 662-9020 Internet: www.law.georgetown.edu

Harvard University · Harvard Law School 1563 Massachusetts Avenue · Cambridge, MA 02138 · USA Studiengang: General LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 617-496-8214 Internet: www.law.harvard.edu

Golden Gate University · School of Law Graduate Law Programs 536 Mission Street · San Francisco, CA 94105-2968 · USA

Louisiana State University · Paul M. Herbert Law Center Office of Admissions 202 Law Center · Baton Rouge, LA 70803-1000 · USA

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 12 Monate Vollzeit, 36 Monate Teilzeit Telefon: ++1/ 415 442-7234 Internet: www.ggu.edu/school_of_law

Studiengang: General LL.M. sowie Master of Civil Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 225 578-8646 Internet: www.law.lsu.edu

Michigan State University · College of Law Admission Office 368 Law College Building, Room 230 · East Lansing MI 48824-1300 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 517 432-0222 Internet: www.law.msu.edu

New York University · School of Law Office of Graduate Admissions 245 Sullivan Street, 3rd Floor · New York, NY 10012-1099 · USA Studiengang: General LL.M. sowie spezialisierte LL.M Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 212 998-6060 Internet: www.law.nyu.edu

Northwestern University · School of Law · Admissions and Financial Aid 357 East Chicago Avenue · Chicago, IL 60611-3069 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 12 Monate Telefon: +1 (0) 312 503-3100 Internet: www.law.northwestern.edu

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Lawschools · USA

Northwestern University · School of Law Office of Admissions 357 East Chicago Avenue · Chicago, IL 60611-3069 · USA Studiengang: General LL.M. sowie Executive LL.M. Programs Abschluss: Master of Law Dauer: 9 Monate Telefon: ++1/ 312 503-8465 Internet: www.law.northwestern.edu

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Institut für Finanz- und Steuerrecht Fachbereich Rechtswissenschaften

Pennsylvania State University The Dickinson School of Law · Office of Admissions 150 South College Street · Carlisle, PA 17013-2899 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Law Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 717 241-3532 Internet: www.dsl.psu.edu

Pepperdine University · School of Law · Admission Office 24255 Pacific Coast Highway · Malibu, CA 90263 · USA Studiengang: General LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 310 506-4631 Internet: www.law.pepperdine.edu

LL.M. TAXATION Postgradualer Ergänzungsstudiengang Steuerwissenschaften

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Seattle University · School of Law LL.M. in American Legal Studies 901 12th Avenue P.O. Box 222 000 Seattle, WA 98122-1090 · USA Studiengang: LL.M. in American Legal Studies Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 206 398-4040 Internet: www.law.seattleu.edu

Suffolk University · Law School · LL.M. Program Office Suite 160C 120 Tremont Street · Boston, MA 02108-4977 · USA 3 Siehe Anzeige S.165 Studiengang: LL.M. in Global Law and Technology Abschluss: Master of Law Dauer: 12 Monate Vollzeit, 36 Monate Teilzeit Telefon: ++1/ 617 573-8171 Internet: www.law.suffolk.edu/llm

Standford University · Law School · Graduate Admissions Crown Quadragle 559 Nathan Abbot Way Stanford, CA 94305-8610 · USA

Temple University · Beasley School of Law Graduate and International Programs 1719 N. Broad Street, Room 710 · Philadelphia, PA 19122 · USA

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 650 725-4863 Internet: www.law.stanford.edu

Studiengang: General LL.M. sowie spezialisierte LL.M Abschluss: Master of Law Dauer: 10 Monate Vollzeit, Teilzeit möglich Telefon: ++1/ 215 204-1448 Internet: www.law.temple.edu

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Lawschools · USA

The George Washington University · Law School Graduate Programs Office 2000 H Street, NW · Washington, DC 20052 · USA

University Michigan · Law School Graduate Admissions Office 726 Oakland Avenue · Ann Arbor, MI 48108 · USA

Studiengang: General LL.M. sowie spezialisierte LL.M Abschluss: Master of Law Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1 / 202 994-7242 Internet: www.law.gwu.edu

Studiengang: General LL.M. sowie spezialisierte LL.M Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 734 764-0537 Internet: www.law.umich.edu

The John Marshall Law School · LL.M. and International Student Admission: 315 S. Plymouth Court · Chicago, IL 60604 · USA

University of California, Berkeley School of Law · Admissions Office 5 Boalt Hall · Berkeley, CA 94720-7200 · USA

Studiengang: General LL.M. sowie spezialisierte LL.M Abschluss: Master of Law Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 312 987-1658 Internet: www.jmls.edu

Studiengang: General LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 510 642-1476 Internet: www.law.berkeley.edu

Tulane University · Law School Weinmann Hall · 6329 Freret Street · New Orleans LA 70118-6231 · USA

University of California, Davis · School of Law · LL.M. Admissions International Law Programs UC Davis Extension Building 1333 Research Park Drive Davis, CA 95616-4852 · USA 3 Siehe Anzeige S.167

Studiengang: General LL.M. sowie spezialisierte LL.M Abschluss: Master of Law Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 504 865-5930 Internet: www.law.tulane.edu

Studiengang: General LL.M. sowie LL.M. (part-time) Abschluss: Master of Law Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 530 757-8569 Internet: www.law.ucdavis.edu

University Arizona · College of Law Director of Graduate Studies in Law P.O. Box 210176 · Tucson, AZ 85721-0176 · USA

University of California, Los Angeles · School of Law Admissions Office 71 Dodd Hall Box 951476 · Los Angeles, CA 90095-1476 · USA

Studiengang: LL.M. in International Trade Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 520 621-9475 Internet: www.law.arizona.edu

Studiengang: General LL.M. sowie spezialisierte LL.M Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 310 825-4841 Internet: www.law.ucla.edu

University at Buffalo · Law School · LL.M. Program 529 John Lord O'Brien Hall · Buffalo, NY 14260-1100 · USA

University of Chicago · Law School LL.M. Admissions Office 1111 E. 60th St. · Chicago, IL 60637 USA ·

Studiengang: General LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 716 645-2527 Internet: www.law.buffalo.edu

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Studiengang: General LL.M. sowie spezialisierter LL.M Abschluss: Master of Laws (LL.M.), Master of Comparative Law Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 773 702-9484 Internet: www.law.uchicago.edu

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Lawschools · USA

University of Denver The University of Denver Sturm College of Law 2255 E. Evans Avenue · Denver, Colorado 80208 3 Siehe Anzeige S.166 Studiengang: LLM in American and Comparative Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 2 Jahre Telefon: ++1/ 303 871 6526 Internet: www.law.du.edu/maclaw

University of Florida · Levin College of Law P.O. Box 117643 · Gainesville, FL 32611-7643 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Law Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 352 273-0775 Internet: www.law.ufl.edu

University of Houston · Law Center Graduate Legal Studies 100 Law Center · Houston, TX 77204-6060 · USA Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 12 Monate Vollzeit, 24-36 Monate Teilz. Telefon: ++1/ 713 743-2081 Internet: www.law.uh.edu

University of Illinois · College of Law Office of Graduate and International Legal Studies 504 East Pennsylvania Avenue · Champaign, IL 61820 · USA

University of Notre Dame · Law School Center for Civil and Human Rights 301 Law School · Notre Dame, IN 46556 · USA

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 217 333-6066 Internet: www.law.uiuc.edu

Studiengang: LL.M. Program in London, LL.M. Program in International Human Rights Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 574 631-8555 Internet: www.law.nd.edu

University of Minnesota · Law School International and Graduate Programs 290 Mondale Hall 229 19th Avenue South Minneapolis, MN 55455 · USA

University of Pennsylvenia · Penn Law Office of Graduate Programs 3400 Chestnut Street · Philadelphia, PA 19104- 6204 · USA

Studiengang: General LL.M. Abschluss: Master of Law Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 612-624-9968 Internet: www.law.umn.edu

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Studiengang: LL.M. sowie Nachfolgespezialisierung Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 215 898-6979 Internet: www.law.upenn.edu

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Lawschools · USA

University of San Diego · School of Law Warren Hall, Room 207 · 5998 Alcalá Park San Diego, CA 92110-2492 · USA Studiengang: General LL.M. sowie spezialisierte LL.M Abschluss: Master of Law Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 619 260-4596 Internet: www.sandiego.edu/usdlaw

University of Washington · School of Law LL.M. Admissions William H. Gates Hall Box 353020 Seattle, WA 98195-3020 · USA Studiengang: LL.M. in Asian and Comparative Law Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 206 543-2283 Internet: www.law.washington.edu

University of Texas · School of Law LL.M. Program Coordinator 727 East Dean Keeton Street · Austin, TX 78705-3224 · USA

University of Wisconsin · Law School Graduate Programs Office 975 Bascom Mall · Madison, WI 53706 · USA

Studiengang: General LL.M. sowie spezialisierter LL.M Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 512 471-5151 Internet: www.utexas.edu/law

Studiengang: General LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 2 Jahre Telefon: ++1/ 608 262-9120 Internet: www.law.wisc.edu

University Pittsburgh · School of Law CILE Contact Information 3900 Forbes Avenue · Pittsburgh, PA 15260 · USA Studiengang: General LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 412 648-702 Internet: www.law.pitt.edu

University Southern California · School of Law Graduate and International Programs Los Angeles, CA 90089-0071 · USA Studiengang: LL.M. sowie Nachfolgespezialisierung Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 213-821-5916 Internet: www.lawweb.usc.edu

Vanderbilt University · Law School · Office of Admissions 131 21St Avenue South · Nashville, TN 37203 · USA Studiengang: LL.M. sowie Nachfolgespezialisierung Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 615 322-6452 Internet: www.law.vanderbilt.edu

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Lawschools · USA

Villanova University · School of Law · LL.M. Program 299 North Spring Mill Road · Villanova, PA 19085-1597 · USA Studiengang: LL.M. in Taxation Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 610-519-4533 Internet: www.law.villanova.edu

The Best Education and Research in Intellectual Property Law Wake Forest University · School of Law Professor Susan Montaquila Director, LLM Program Box 7206 · Winston-Salem, NC 27109-7206 · USA

LL.M. Program for Postgraduates in Law, Economics, Engineering, Natural Sciences, and Literature

Studiengang: General LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 336 758-6116 Internet: www.law.wfu.edu

Washington and Lee University · School of Law Admission Office Sydney Lewis Hall 518 · Lexington, VA 24450 · USA Studiengang: General LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 540 458-8503 Internet: www.law.wlu.edu

www.miplc.de

Marstallstr. 8 80539 Munich Germany tel + 49 (89) 2 42 46-53 21 fax + 49 (89) 2 42 46-5 22 E-Mail: info@miplc.de www.miplc.de

Washington University in St. Louis · School of Law Graduate Program Campus Box 1120 One Brookings Drive St. Louis, MO 63130-4899 · USA

Widener University · School of Law Graduate Programs Office 4601 Concord Pike P.O. Box 7474 Wilmington DE 19803-0474 · USA

Studiengang: LL.M. in Intellectual Property and Technology Law, LL.M. in Taxation Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 314 935-6400 Internet: www.law.wustl.edu

Studiengang: LL.M. in spezialisierten Richtungen Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 302-477-2704 Internet: www.law.widener.edu

Wayne State University · Law School · Graduate Studies 471 W. Palmer · Detroit, MI 48202 · USA

Yale University · Yale Law School · Graduate Programs P.O. Box 208215 · New Haven, CT 06520-8215 · USA

Studiengang: General LL.M. sowie spezialisierte LL.M Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Vollzeit, Teilzeit möglich Telefon: ++1/ 313 577-3945 Internet: www.law.wayne.edu

Studiengang: General LL.M. Abschluss: Master of Laws Dauer: 1 Jahr Telefon: ++1/ 203 432-1696 Internet: www.law.yale.edu

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JURAcon-Interview: Anwaltsboutique vs. Großkanzlei

„Wenn Sie keine Lust haben, in die Kanzlei zu kommen, dann macht das alles einfach keinen Sinn“

INTERVIEWGÄSTE Diane Scholz · Ashurst · Human Resources Manager, Deutschland Prof. Dr. Christoph Schalast · Schalast & Partner · Gründungspartner

JURAcon: Herr Prof. Schalast, was ist eine „Anwaltsboutique“? Schalast: Eine Boutique ist für mich eine Kanzlei, die sich in bestimmten Bereichen fokussiert hat, also nicht „die gesamte Palette“ anbietet. Das haben wir getan und bieten nach unserer Auffassung in diesen Bereichen Best Practice an. Unser Fokus liegt klar an der Schnittstelle zwischen Telekommunikation, Infrastruktur und Finance/ M&A. Ich glaube, durch eine solche klare Kernkompetenz zeichnen sich Boutiquen aus. JURAcon: Liefern Sie in Ihren Kernkompetenzen bessere Leistungen ab, als Großkanzleien, die ja ebenfalls Spezialisten in ihren Reihen haben? Schalast: Das kann man so nicht sagen. Wir gehen allerdings davon aus, dass wir genauso gut sind. Hinzu kommt dann ein weiterer Faktor: Wir bieten unseren Mandanten die persönliche Verfügbarkeit der Partner. Was bei uns nicht passiert ist, dass ein Projekt von einem Senior-Associate oder einem zu Beginn nicht eingebundenen Partner bearbeitet wird. Sie haben als Mandant die Garantie, dass der Partner, der Ihr Ansprechpartner ist,

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sich wirklich darum kümmert. Wir haben auch keinen hohen Leverage-Faktor (Anm. d. Red.: „Leverage“ beschreibt die Anzahl der Anwälte pro Equity-Partner). Zur Zeit haben wir fünfzehn Partner, davon sieben EquityPartner, acht Counsel-Partner und fünfzehn Associates, also ein Verhältnis von 1:1. Und das ist eine ganz andere Herangehensweise als beispielsweise bei Ashurst… Frau Scholz: … bei 20 Partnern und 75 Rechtsanwälten an unseren beiden Standorten Frankfurt und München liegt unser Verhältnis knapp bei 1:4, was für eine Großkanzlei ein guter Wert ist. JURAcon: Frau Scholz, würden Sie Ashurst als FullService Kanzlei beschreiben, oder eher als Großkanzlei mit Fokus? Frau Scholz: Unser Fokus liegt klar in den Bereichen Corporate und International Finance, d.h. insbesondere M&A, Private Equity und Equity Capital Markets. Trotzdem haben wir natürlich den Anspruch, unseren Mandanten den vollen Service in Transaktionen aus diesen Kernbereichen zu bieten und bearbeiten daher auch Bereiche wie Arbeits-, Steuer- und Kartellrecht oder IP/IT –

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um dann unter dem Strich den ganzen Service leisten zu können, der erforderlich ist, um eine Transaktion erfolgreich zu Ende zu bringen. Insoweit sind wir deutlich breiter aufgestellt als allgemein Anwaltsboutiquen oder konkret Schalast. JURAcon: Herr Prof. Schalast, der frisch gebackene Doppelprädikatsjurist sucht einen interessanten Arbeitgeber. Stellen Sie bei Schalast mit Ihrem engen inhaltlichen Fokus überhaupt Berufseinsteiger ein, oder bevorzugen Sie berufserfahrene Anwälte, die wechseln wollen? Schalast: Wir stellen Berufseinsteiger ein, ja. Im Jahr 2007 drei Associates. Stichwort Prädikatsexamina: Das ist bei uns nicht der entscheidende Punkt, wenn es uns auch freut. Für uns ist wichtig, dass wir vor der Einstellung Gelegenheit hatten, die Associates kennen zu lernen. Bei uns ist der Karriereweg üblicherweise der, dass ein Berufsanfänger als Referendar oder bereits als Student bei uns tätig war. Und wenn er dann in das Team passt, bieten wir den Einstieg regelmäßig bereits zu einem Zeitpunkt an, zu dem die Ergebnisse des zweiten Examens noch gar nicht bekannt sind. Insofern spielt das Doppelprädikat keine herausragende Rolle. JURAcon: Frau Scholz, Stellen Sie nur Doppelprädikats-Kandidaten ein?

JURAcon: Es kommt also insgesamt nicht nur auf die rein fachliche Qualifikation an, sondern tatsächlich auch auf die Persönlichkeit des Kandidaten? Frau Scholz: Ja, sicher. Es sind einfach viele verschiedene Faktoren, die da zusammenspielen. Das sind natürlich insbesondere die Noten, die aber wie gesagt in Einzelfällen und in der Gesamtbetrachtung letztendlich nur einen Teil der finalen Beurteilung ausmachen. JURAcon: Doktortitel oder LL.M.: Welcher Titel ist denn aus Ihrer Sicht der am Arbeitsmarkt gefragtere? Frau Scholz: Hier in Deutschland ist der Doktor noch der anerkanntere Titel, würde ich sagen. Allein aus Mandan-

D E R M A N D A N T W I L L M I T S E I N E M A N WA LT I N E I N E R T R A N S A K T I O N S PA U S E A U C H E I N M A L Ü B E R E T WA S A N D E R E S R E D E N , A L S Ü B E R J U R I STISCHE DINGE.

Frau Scholz: Wir streben dies an, in EinDIANE SCHOLZ zelfällen werden aber auch an dieser Stelle Ausnahmen gemacht. Wenn beispielsweise ein interessanter Lebenslauf auf den Tisch kommt, der unter Beweis stellt, dass sich die Person auch für andere Bereiche interessiert und über den Tellerrand blickt, also auch als Person breiter gefächert ist. Auf die konkrete Arbeit bezogen: Rechtsberatung ist nicht nur eindimensional und bedarf einer Vielzahl an Fähigkeiten, auch über den juristischen Bereich hinaus. Und nicht zuletzt will der Mandant mit seinem Anwalt in einer Transaktionspause auch einmal über etwas anderes reden, als über juristische Dinge. Da erwartet man auch eine angenehme und interessante Persönlichkeit als Gegenüber. Auch das ist Teil unserer Mandantenbetreuung. Aber klar ist, dass Persönlichkeit allein niemals genügt. Das Handwerkszeug muß man schon mitbringen. Dazu gehören in einer international arbeitenden Kanzlei selbstverständlich gute Englischkenntnisse als unabdingbare Voraussetzung. Idealerweise im Ausland erwor-

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ben, weil die Fähigkeit der praktischen Anwendung der Sprachkenntnisse dann regelmäßig stärker ausgeprägt ist. Entscheidend ist aber letztlich nur, dass jemand sicheres und gutes Englisch spricht, und nicht, wo er das gelernt hat. Im Endeffekt sind also die Prädikatsexamina ein sehr wichtiges Kriterium, aber durch einen „runden Gesamteindruck“ im Einzelfall auch verzichtbar.

tensicht scheint mir das der Fall zu sein, dieses Feedback bekomme ich jedenfalls öfters von unseren Anwälten. Der Doktor zeigt auch, dass man außerhalb einer vorgegebenen Lernstruktur in der Lage ist, selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten . Der LL.M. allerdings läßt annehmen – jedenfalls soweit er im Ausland erworben wurde – dass sich der Bewerber nicht nur fachlich weitergebildet, sondern sich auch mit einer anderen Kultur auseinander gesetzt hat. Wichtig ist das schon deshalb, weil man es in einer international arbeitenden Kanzlei vielfach nicht mit deutschen Mandanten zu tun hat. Insofern kann ein LL.M. für die Persönlichkeitsentwicklung wichtig sein. Schalast: Gerade bei einer „kleinen“ Kanzlei ist es wichtig, dass der Bewerber auch von der Persönlichkeit her „passt“. Man muss Spaß haben an einer kleineren Einheit

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und ihrer besonderen Kommunikationssituation. Was LL.M. oder Doktor betrifft: Englische Sprachkenntnisse sind uns sehr wichtig. Aber wir freuen uns mehr über einen Auslandsaufenthalt während des Studiums, als über einen LL.M. im Ausland. Warum? Wir haben die klare Einschätzung, dass das, was bei den meisten LL.M.-Studiengängen fachlich geschieht, für unsere Praxis ohne Bedeutung ist. Deswegen fördern wir bei unseren Associates die Teilnahme an spezialisierten Studiengängen in den Kernkompetenzbereichen M&A, Telekommunikation, Media etc. Ganz offen, ich selbst habe in Frankreich bzw. der französischen Schweiz studiert, aber die dadurch erworbenen Sprachkompetenzen haben mir in meiner beruflichen Karriere leider wenig gebracht. Oft ist es mir passiert, dass wir mit französischen Kollegen ein Projekt bearbeitet haben, das dann letztlich doch auf Englisch abgewickelt wurde. Insofern ist für uns Englisch die zentrale Fremdsprache. Was den Doktor angeht: Bei uns ist er nicht Einstellungsvoraussetzung, aber wir arbeiten an sehr spezifischen Fragestel-

Schalast: Bei uns sind das zwei Faktoren. Das eine ist die fachliche Brillanz. Das zweite ist unternehmerisches Denken. Auch bei einer kleineren Einheit ist es regelmäßig nicht so, dass es einen „Rainmaker“ gibt, und alle anderen dann von ihm bedient werden. Es ist wichtig, dass jeder (künftige) Partner seinen eigenen Bereich aufbaut. Im Prinzip brauchen wir also Partner, die auch Unternehmer sind, die in einer kleinen Einheit Verantwortung übernehmen wollen und auch an dem gemeinsamen Business-Development Interesse zeigen. JURAcon: Wie schafft man es, eigene Mandate aufzubauen, wenn der Mandantenkontakt von einem Partner gehalten wird?

Schalast: Wir sprechen mit unseren Associates von Anfang an über den eigenen Business-Plan: wo sie sich später selbst sehen, was ihre Ziele sind, in welcher Richtung sie akquirieren wollen – und wie wir sie dabei unterstützen können. Ganz konkret heißt das zum Beispiel: Wir sprechen darüber, M A N M U S S S PA S S H A B E N A N E I N E R K L E I N E R E N E I N H E I T U N D I H R E R welche Schwerpunkte sind vorhanden, welche Kontakte sind in diesem Bereich B E S O N D E R E N K O M M U N I K AT I O N S S I T U AT I O N . bereits in der Kanzlei vorhanden, wo P R O F. D R . C H R I S T O P H S C H A L A S T bestehen Synergien. Und dann unterstützt ihn ein Partner als Mentor. Die andere Möglichkeit ist, dass er mit einem Partner zusammen arbeitet und lungen, und die setzen voraus, dass man die Fähigkeit zum im Laufe der Zeit die Verantwortung für Mandate vom wissenschaftlichen Arbeiten mitbringt. Der Titel ist schön, Partner auf den Associate übergehen. aber was der Doktor als Qualifikationsmerkmal bringt, ist, dass jemand in der Lage war, sich über einen längeren Zeit- Frau Scholz: Das ist bei uns ähnlich: Auch wir stellen nieraum mit einer Thematik wissenschaftlich auseinander zu manden ein, von dem wir uns nicht vorstellen können, dass setzen und auch den nötigen Fleiß aufbringen kann. er Partner werden kann. Klar ist aber auch, dass sich die Partneraussichten in allen Bereichen verändert haben. JURAcon: Die Partneraussichten für Berufseinsteiger sind Dafür bieten nun viele Großkanzleien alternative Karriein den letzten Jahren gesunken. Welchen Schluss ziehen remöglichkeiten. Wir haben beispielsweise eine neue KarSie unter dieser Prämisse für Ihre Einstellungspolitik? rierestruktur aufgebaut, die über verschiedene Kernkompetenzen auch verschiedene Karrierestufen transparent Schalast: Wenn wir heute einen Associate einstellen, dann darstellt. Ob das Fachwissen ist, Business-Development, können wir uns vorstellen, dass er eines Tages Partner wird. Teamwork, Management oder Client-Relationship-Management. In diesen Bereichen erwarten wir von Associates Frau Scholz: Das gilt für uns ganz genauso. bestimmte Qualifikationen, erwarten, dass sich der Einsteiger in den ersten zwei Jahren entsprechend weiterentJURAcon: Was sind denn die Kriterien, an denen Sie diese wickelt. Und diese Kriterien sind wiederum wichtig, wenn prognostizierte Entwicklung festmachen? ich irgendwann Partner werden will. Natürlich erwarten wir exzellentes Fachwissen. Aber das Fachwissen muß auch

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in der Praxis umgesetzt werden können. Ein Fokussieren auf das Notwendige ist aus meiner Sicht gerade für Wirtschaftskanzleien enorm wichtig: Fachwissen muß „mandantenfreundlich“ aufgearbeitet und präsentiert werden. Aber Fachwissen muß auch effizient erlangt werden. Man darf sich nicht drei Tage an einem Problem festbeißen, das man sich auch effizient in drei Stunden erarbeiten könnte. Weiterhin spielt Business-Development auch eine große Rolle: Der Associate muß Mandate auf lange Sicht selbst aufzubauen in der Lage sein. Für uns ist es aber auch von großer Bedeutung, dass der Partneraspirant sein Team auch führen kann, dass er eine Vorbildfunktion in den genannten Bereichen einnehmen kann und in der Lage ist, auch seine Kollegen „mitzuentwickeln“. Dass man letztlich nicht nur das Wohl der eigenen Gruppe verfolgt, sondern das der gesamten Kanzlei. JURAcon: Wie viele Kandidaten stellen Sie jährlich an Ihren beiden deutschen Standorten ein, Frau Scholz? Frau Scholz: Das waren im letzten Jahr ungefähr 15-20. JURAcon: Und von denen wird rein statistisch betrachtet dann einer Partner? Frau Scholz: Das ist zu niedrig angesetzt. Das Zeug zum Partner haben schließlich zunächst alle. Aber natürlich sind auch der Größe der Kanzlei Grenzen gesetzt. Auch werden sich von den 15-20 Berufseinsteigern immer wieder welche für einen Wechsel entscheiden, und zwar aus Gründen, die nichts mit mangelnden Partneraussichten zu tun haben. Insofern sind die Partneraussichten sicherlich weiter für alle gegeben. Schalast: Aufgrund des Leverage-Faktors in großen Kanzleien muss ein Partner oder Senior-Associate sein Team, also regelmäßig zwischen fünf und sieben Anwälte, auch mit Arbeit versorgen können. Im Vergleich dazu sind die Anforderungen bei uns mit einem 1:1 Verhältnis zwischen Partner und Associate eher „piano“. Aber Frau Scholz hat sicher Recht: Auch bei uns gibt es junge Kolleginnen und Kollegen, die erkennen, dass es nicht ihr Lebensziel ist, in einer Anwaltskanzlei zu arbeiten. Das ist für uns natürlich besonders bitter, wenn wir jemanden zwei, drei oder mehr Jahre ausgebildet, entwickelt und unterstützt haben, und plötzlich wechselt er doch in die Finanzwirtschaft oder in eine Richterposition. Im einzelnen sind das zwar immer

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nachvollziehbare Entscheidungen, für uns als kleine Einheit ist es gleichwohl eine Enttäuschung, da wir den Ergeiz haben, dass mindestens 50 % unserer Associates auch Partner werden. JURAcon: Was erwartet diejenigen Associates, die den Partnerstatus nicht erreichen? Frau Scholz: Das Prinzip „up or out“ (Anm. d. Red.: Bei diesem Personalprinzip werden Associates, die nicht als Partner aufgenommen werden sollen, nicht weiterbeschäftigt) wird heute immer weiter zurückgedrängt. Das ist bei uns jedenfalls kein Thema. Es gibt hier auch mittlerweile bei vielen Kanzleien attraktive Alternativen, auch bei uns. JURAcon: Ist die Partnerschaft also überschätzt? Frau Scholz: Das kommt darauf an, welche Ziele man verfolgt. Inhaltlich sollte es doch darum gehen, eine interessante Tätigkeit zu verfolgen. Und man muß heute kein Partner sein, um sowohl ein attraktives Gehalt zu haben, als auch interessante Aufgaben bearbeiten zu können. Im Hinblick auf die Work-Life-Balance steht gerade die Frage nach Zeit für die Familie immer mehr im Vordergrund. Es gibt also viele vernünftige Gründe, warum Partnerschaft nicht unbedingt das Endziel sein muß. Da aber in vielen Fällen über die Jahre viel Erfahrung in der Kanzlei gesammelt wurde, ist es dann durchaus sinnvoll – auch nach außen – eine Position zu schaffen, die vermittelt, dass eine gewisse Selbstständigkeit in der Mandatsbearbeitung gegeben ist. Dies kann zum Beispiel der „Counsel“ erfüllen. JURAcon: Ist der Counsel also lediglich eine formelle „Beförderung“, oder geht damit auch eine gestiegene inhaltliche Verantwortung einher? Frau Scholz: Das kann man generell nicht sagen und wird von Haus zu Haus verschieden gehandhabt. Bei uns ist die Position des Councels mehr als nur eine Formalität und geht definitiv mit mehr Verantwortung einher. Schalast: Ich teile die Auffassung von Frau Scholz zur „magischen Partnerschaft“. Ein Problem ist auch, dass es in einer Anwaltskanzlei relativ wenige Karrierestufen gibt: Associate, Senior-Associate, Counsel, Juniorpartner, Seniorpartner. Das ist doch im Grunde alles sehr eng beisammen. Und noch einmal zur Vermeidung von Know-How-

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Verlust: Da muss man Anreize für die jungen Anwälte schaffen. Daher haben wir, genauso wie Ashurst, die Zwischenstufe eines „Income-Partners“ oder „Counsels“ geschaffen, der schon an bestimmten Entscheidungen die Gesamtsozietät betreffend mitwirkt, aber eben weniger stark am Gesamterfolg der Kanzlei beteiligt ist. Und ich bin der festen Überzeugung, dass einige unserer heutigen Counsels auf dieser Stufe bleiben wollen. Es ist ja auch eine interessante Position: man bearbeitet und führt eigenständig Mandate, man handelt in vielen Situationen wie ein Partner, aber man trägt nicht das volle Risiko eines Partners. JURAcon: Achten Sie bei der Einstellung von Berufsanfängern auf ein gesundes „Mischungsverhältnis“ zwischen „Führungspersönlichkeiten“ und sagen wir „Teamplayern“? Schalast: Das kann ich für uns definitiv ausschließen. Alle Berufseinsteiger, die wir einstellen, haben aus unserer Sicht das Zeug zum Partner. Bei Quereinsteigern kann ich mir allerdings gut vorstellen, dass jemand sich für eine Position als Counsel bewirbt und eine entsprechende Vereinbarung mit uns trifft. Wenn uns das als Team voranbringt, machen wir das sofort. Frau Scholz: Aus meiner Sicht schließt das eine das andere nicht aus. Die Erfahrung zeigt, dass sich Persönlichkeiten manchmal in eine andere Richtung weiterentwickeln, als man vorher gedacht hätte. Insofern spielen solche Überlegungen bei der Einstellung von Berufseinsteigern bei uns keine Rolle. Anders ist es, wenn für ein Team, das in Grundzügen bereits besteht, eine konkrete Position zu besetzen ist. Dann suchen wir natürlich gezielt nach der Idealbesetzung für das bestehende Gerüst. Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Neubesetzung nicht Partner werden könnte. Natürlich wissen auch die Bewerber, dass es nirgendwo mehr die Garantie gibt, Partner zu werden. Daher haben für Bewerber bei der Auswahl des Arbeitgebers mittlerweile eine ganze Reihe weiterer Kriterien einen hohen Stellenwert eingenommen, zum Beispiel das Thema Aus- und Weiterbildung.

Frau Scholz: Ein transparenter Karriereweg ist ein gutes Mittel, Associates zu zeigen, wo sie hinkommen können. Wenn sie das wissen, ist das auch ein Grund, zu bleiben. Umgekehrt gesagt: Wenn Sie nicht wissen, wie es mit Ihnen weitergeht, wenn die Zukunft unklar ist, dann ist das eher ein Grund, die Kanzlei zu verlassen. Insofern pflegen wir genau an diesem Punkt größtmögliche Transparenz und Offenheit. Wir führen daher mit allen Rechtsanwälten jährlich individuelle Beurteilungsgespräche, um dem einzelnen seinen aktuellen Stand und seine Perspektiven aufzuzeigen. Es wird dann ganz klar gesagt, was im einzelnen erwartet wird und unsere Anwälte werden bei der Bewältigung dieser Anforderungen dann auch von unserer Ashurst-Academy unterstützt, die auch die passenden Weiterbildungen anbietet. Und das nicht nur rein fachlich, sondern auch im Bereich der „Softskills“. Es ist doch ganz normal, dass sich Einsteiger und Profis noch entwickeln können und müssen. JURAcon: Stichwort „Work-Life-Balance“. Darauf legen ja ausweislich der Kanzleiportraits beinah alle Kanzleien großen Wert. Arbeiten Ihre Anwälte 70 Stunden pro Woche? Schalast: Zahlen wie 60-70 Stunden pro Woche stimmen für uns definitiv nicht. Wir arbeiten viel, keine Frage, wenn es notwendig ist auch die Nacht durch. Aber wenn einmal, was bei projektbezogener Tätigkeit immer wieder der Fall ist, Arbeit nicht da ist, dann muss bei uns niemand bis acht „präsent“ sein. Da ziehen wir es vor, dass er/sie auf den Sportplatz geht – oder mit seiner/m Frau/Mann ins Kino. JURAcon: Sie haben aber doch sicher einen Überblick, wie viele Stunden Ihre Associates im Durchschnitt pro Woche arbeiten? Schalast: Wir haben natürlich ein Zeiterfassungssystem, aber es gibt bei uns keine geforderte Anzahl an „billable hours“ oder „chargeable hours“ oder ähnliches. JURAcon: Auf wie viele Wochenstunden kommt denn dann der Berufseinsteiger real?

JURAcon: Was machen Sie, Frau Scholz, um zu verhindern, dass die Associates, die Sie ausgebildet haben, ihr Know-How mitnehmen und in eine Boutique wechseln?

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Schalast: Das ist wirklich eine schwierige Frage. Es fängt schon damit an, wie Sie „Arbeit“ definieren. Wenn Sie mich oder meine Frau jetzt fragen würden, wie viele Stunden ich arbeite, dann erhielten Sie wahrscheinlich verschiedene Einschätzungen dazu. Wie grenzen Sie „Arbeit“ ab, gerade wenn Sie Partner einer Anwaltskanzlei sind? Ich vermute, dass die Arbeitsbelastung unserer Associates im Schnitt um die 50 Stunden effektiver Arbeitszeit in der Woche liegen dürfte. JURAcon: Wie ist es bei Ihnen, Frau Scholz?

50 oder 70 Stunden arbeiten: Wenn Sie keine Lust haben, in die Kanzlei zu kommen, dann macht das alles keinen Sinn. JURAcon: Welche flexiblen Arbeitszeitmodelle sind denn unter diesen Bedingungen denkbar? Frau Scholz: Natürlich gibt es bei uns Teilzeitmodelle. Wir haben ungefähr 40% Anwältinnen und von diesen arbeiten ca. 30% in Teilzeitmodellen, die wiederum zwischen 50% und 70% einer vollen Stelle ausmachen. Das klappt sehr gut. Es braucht dafür aber natürlich Partner, die bereit sind, diese Modelle entsprechend zu organisieren und auch Teammitglieder, die bereit sind, einen Job am Donnerstag und Freitag zu übernehmen, wenn die Teilzeittätigkeit sich beispielsweise auf Montag bis Mittwoch bezieht. Das ist letztlich also eine Organisationsfrage. Natürlich aber wird es immer einmal auch Momente geben, in denen man auch außerhalb der vereinbarten Zeit verfügbar sein muß. Das macht man dann aber auch gern, so erlebe ich das jedenfalls bei uns. Wenn man von Beginn an bei einem Projekt dabei war, dann will man es natürlich auch bis zum Abschluß begleiten. Aus meiner Sicht ist das kein negativer Punkt. Für uns jedenfalls hat sich das als realistisches und sehr gut durchführbares Konzept erwiesen.

Frau Scholz: Eine durchschnittliche effektive Arbeitszeit läßt sich nur schwer mitteilen. Das Transaktionsgeschäft verläuft wellenförmig, so dass es auf der einen Seite kurzfristig auch einmal 80 Stunden sein können, in ruhigeren Phasen dann aber auch deutlich weniger. Im Mittel werden es wohl gute 60 Stunden sein. Das Stichwort lautet hier Flexibilität. Und wenn weniger zu tun ist, geht bei uns auch niemand im Büro herum und schaut, wer um neun noch am Schreibtisch sitzt. Dann gehen die Leute eben auch mal um sieben. Aber wenn die Arbeit da ist, muß sie gemacht werden. Da spielt natürlich dann auch das Arbeitsklima eine wesentliche Rolle: Ich verbringe lieber zehn oder zwölf Stunden am Tag in einer Kanzlei, in der ich mich wohl fühle, wo ich meine Kollegen mag, wo ein respektvoller Umgang gepflegt wird, Schalast: Teilzeitmöglichkeiten bieten wir auch. Entsprewo wenig Konkurrenzverhalten ist und wo ich nicht Angst um meinen Stuhl N AT Ü R L I C H W I S S E N A U C H D I E B E W E R B E R , D A S S E S N I R G E N D W O M E H R haben muß, wenn ich mal eine Woche in Urlaub bin. Das ist bei uns der Fall, und D I E G A R A N T I E G I B T, PA RT N E R Z U W E R D E N . wir pflegen das gute Betriebsklima durch DIANE SCHOLZ regelmäßige gemeinsame Aktivitäten wie zum Beispiel monatliche Office Drinks, einen deutschlandweiten Betriebsausflug oder eine chende Anfragen stehen bei uns zumeist in Zusammengroße Weihnachtsfeier. Unsere Leute kennen sich gut, und hang mit einer Promotion oder anderen Projekten. Aber das macht die ganze Sache viel entspannter. Und letztlich ist wir haben auch einen Equity-Partner, der seine Präsenz das gute Arbeitsklima bei uns auch ein wesentlicher Punkt, reduzieren möchte, um mehr Zeit für seine Kinder zu um die Leute zu halten. haben. Allerdings habe ich mit dieser Thematik auch persönliche Erfahrungen. Ich habe, wie erwähnt, zwei Kinder, Schalast: Das halte ich auch für einen wesentlichen Punkt. und meine Frau arbeitet Teilzeit bei Mayer Brown – und Es geht um das Gefühl, mit Freunden zusammen zu arbei- auch bei uns funktioniert das sehr gut. ten. Hierfür haben wir in den letzten Jahren auch entsprechende Formate geschaffen, seien es themenbezogene JURAcon: Bleibt die Frage nach den Einstiegsgehältern für Kanzleiausflüge, gemeinsame „Sun-Downer“ oder „Family Berufseinsteiger... Days“, bei denen die kompletten Familien mit dabei sind. Wir möchten auch einmal über etwas anderes reden, als Frau Scholz: Das sind bei uns 86.000 bis 90.000 Euro im über die aktuellen Projekte. Denn am Ende ist es egal, ob Sie Jahr.

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Schalast: Das kann ich so pauschal nicht sagen, weil wir bei uns sehr individuell auch die Qualifikationen mit in das Gehalt einbeziehen. Wir liegen aber definitiv unter diesem Wert. Letztendlich müssen Sie sich als Berufseinsteiger bewusst sein, und das auch in die Abwägung mit einbeziehen, dass Sie in einer kleineren Kanzlei weniger verdienen. Da müssen Sie, ganz grob, mit einem Abschlag um 25% rechnen.

anderen Kanzleien ein höheres Gehalt geboten bekommt?

Schalast: Ganz einfach: Dass es eine Lebensentscheidung ist, die ihm niemand abnehmen kann. Es kommt darauf an, wie sich der Betreffende seine berufliche Karriere vorstellt. Ob er bereit ist, in einer Großkanzlei anzufangen – mit all den damit verbunden Problemen, wie beispielsweise dem „Rennen um die Partnerschaft“, das Sie, Frau JURAcon: Mittlerweile ist ja von einigen Kanzleien bereits Scholz, ja etwas relativiert haben. Oder aber, ob er lieber die 100.000 Euro Grenze überschritten worden. Wie in eine kleinere Einheit einsteigen will, in der er einfach sehen Sie diese Entwicklung? schon aufgrund der Größe und einem Partner-AssociateVerhältnis von 1:1 anders wahrgenommen wird und wo Frau Scholz: Ich denke, dass sich Großkanzleien einfach ganz zwangsläufig sehr viel früher Mandantenkontakt auch ein Stück weit an die Realitäten des Markts anpassen und Projektverantwortung entsteht – was ja den Anwaltsmüssen. Der junge Jurist möchte ja in einer Großkanzlei beruf letztlich auch so spannend macht. Intensiv unterarbeiten, wertvolle Arbeit leisten und er ist bereit, dafür stützen wir die Weiterbildung z. B. durch spezielle Masterprogramme, Fachanwaltslehrgänge etc. All das sollten Berufseinsteiger bei AUCH BEI EINER KLEINEREN EINHEIT IST ES REGELMÄßIG NICHT SO, Ihrer Wahl bedenken und dann diejeniD A S S E S E I N E N „ R A I N M A K E R “ G I B T, U N D A L L E A N D E R E N D A N N V O N ge Entscheidung treffen, von der sie IHM BEDIENT WERDEN. meinen, dass sie am besten mit den eigenen Vorstellungen sowie ihrer P R O F. D R . C H R I S T O P H S C H A L A S T angestrebten Work-Life-Balance korrespondiert. auch viel zu investieren. Insoweit sind hohe Gehälter auch gerechtfertigt. Viel wichtiger im 'Kampf' um gute Anwälte JURAcon: Frau Scholz, welchen strukturellen Vorteil sehen ist es, zu zeigen, dass wir ihre Karriere ernst nehmen und Sie für Berufseinsteiger, die bei Ihnen einsteigen? transparente Entwicklungswege aufzeigen, sowie natürlich die Qualität der Arbeit und die Atmosphäre im Team, die Frau Scholz: Bei einer Großkanzlei spielt auch die Größe man als Kanzlei zu bieten hat. Je weiter unsere Reputation und Internationalität der Mandate eine Rolle, man lernt als attraktiver und angenehmer 'place to work' wächst, eine Dimension an Aufgabenstellungen und Herausfordeumso weniger ausschlaggebend wird dann letztendlich rungen kennen, die einen selbst wieder einen Schritt weiauch der Faktor 'Gehalt' werden. Denn ganz klar: Geld ter bringt. Das führt dann auch zu interessanten internaallein ist einfach nicht alles. Wer sich nur wegen des Geldes tionalen Kontakten. Ein weiterer Vorteil der Großkanzlei für uns entscheidet, der ist bei uns definitiv nicht richtig. liegt darin, dass man sich mit seinem Spezialgebiet auch noch einmal umentscheiden kann. Wenn ich also in CorSchalast: Da gebe ich Ihnen völlig recht. So jemanden porate angefangen habe und merke, dass meine Stärken wollten wir bei uns auch nicht in unserem Team haben. Sie doch woanders liegen, dann habe ich die Möglichkeit, entmüssen sich bei Gehältern über 100.000 Euro aber auch sprechend meinen Fähigkeiten zu wechseln. Unser Weiterklarmachen, dass dann eben an anderen Stellschrauben bildungssystem ist daher so aufgebaut, dass man unabgedreht wird. Wenn die vorgegebene Zahl an „billing hängig von seinem Spezialgebiet auch von den anderen hours“ auf über 2.000 erhöht wird, dann mag sich auch Gebieten das Wesentliche mitbekommt. Schon allein desein solches Gehalt rechtfertigen. Aber will man das? halb, weil jemand in seinem Spezialgebiet immer noch einmal ein Stück besser ist, wenn er auch in andere Bereiche JURAcon: Was würden Sie also jemandem sagen, der in Einblick hat. einem Vorstellungsgespräch darauf verweist, dass er bei

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JURAcon: Würden Sie die Aussichten für Berufseinsteiger auch in nächster Zeit als weiterhin gut bezeichnen?

kompetenzen erfragt. Auf dieser Grundlage haben wir unser Konzept entwickelt.

Schalast: Das sicherlich. Man muss zunächst sehen, dass eine fast schon brutale „Bestenauslese“ stattfindet. Da kann man schon einmal darüber nachdenken, ob man seinem Kind empfehlen würde, Jura zu studieren. Schlussendlich wird ja auch extrem fokussiert auf das Staatsexamen geschaut, also ausschließlich auf die Performance in den entscheidenden zwei Prüfungswochen. Manche kommen mit Prüfungssituationen gut klar, andere weniger. Und das heißt nicht zwangsläufig, dass der Betreffende dann nicht einer anstrengenden Transaktion gewachsen wäre. Insofern sind wir froh, dass wir unsere Kandidaten bereits frühzeitig, beispielsweise während eines Praktikums oder im Laufe des Referendariats, persönlich kennen lernen und einschätzen können.

Frau Scholz: Wir haben insgesamt zwei Interviewrunden unter Beteiligung des suchenden Partners. Oft ist auch noch ein weiterer Partner oder Senior Associate mit dabei, das hängt im Wesentlichen von der Konstellation des Teams ab. Inhaltlich geht es darum, warum der Kandidat grundsätzlich den Weg in eine Großkanzlei sucht und natürlich auch, warum er gerade zu Ashurst möchte. Immerhin hat er sich ja bei uns beworben, und dann möchten wir hierfür auch gern eine Begründung hören. Was wir auch noch machen, ist ein gemeinsames Lunch mit dem gesamten Team. Schließlich müssen sich die Teammitglieder auch eine gute Zusammenarbeit vorstellen können. Genauso wie es umgekehrt dem Kandidaten die Chance gibt, das Team kennen zu lernen und sich zu überlegen, ob das die Leute sind, mit denen er zusammen arbeiten möchte. Und in der vergleichsweise lockeren Atmosphäre eines Teamlunchs bekommt man natürlich noch einmal zusätzliche Einblicke in die Persönlichkeit.

Frau Scholz: Das kann ich nur unterstreichen. Es ist für alle Beteiligten ratsam, so früh wie möglich persönlichen Kontakt aufzunehmen, damit man gegenseitig erkennen kann, ob man fachlich und persönlich zusammen passt. Daher bieten wir auch sehr viele Möglichkeiten zum Beispiel für Praktika, und wir haben auch sehr viele Referendare, von denen mittlerweile einige übernommen worden sind. Insgesamt liegt die Prozentzahl derjenigen, die bereits frühzeitig bei uns „hineingeschaut“ haben und heute bei uns als Anwältinnen oder Anwälte arbeiten bei gut 30%.

JURAcon: Frau Scholz, Herr Prof. Schalast, wir bedanken uns für das Gespräch.

JURAcon: Gesetzt den Fall, man hatte nicht die Möglichkeit, sich beispielsweise während eines Praktikums kennenzulernen: Was kommt dann auf einen Bewerber vom ersten Kennenlernen bis zur Einstellung zu? Schalast: Bei uns ist das relativ einfach. Das erste Gespräch führt der bei uns für Human Resources zuständige Partner, meistens zusammen mit dem Leiter der Practice-Group. Wenn das Gespräch gut gelaufen ist, wird der Kandidat in einer zweiten Runde zwei weiteren Partnern vorgestellt, und das war es dann. JURAcon: Wie gewinnen Sie in den Gesprächen belastbare Einschätzungen zur Persönlichkeit des Kandidaten? Schalast: Ich leite seit gut zehn Jahren Kandidaten-Assessments für Universitäten, bin also geschult, wie man Sozial-

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Master in European Business

2 Länder – 1 Praktikum – 2 Beratungsprojekte

„Wenn es so etwas wie die ‚europäischste’ Business School gäbe, dann wäre es die ESCP-EAP.“ In nur einem Jahr können Sie mit dem Aufbaustudium Master in European Business eine TopZusatzqualifikation in internationaler BWL erwerben. Das Studienprogramm richtet sich in erster Linie an Absolventen nicht-wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge, wie z. B. Juristen. Sie studieren in zwei von acht Metropolen (Berlin, London, Paris, Turin, Madrid, Neu Delhi, Bangkok oder Monterrey/Mexiko) mit Studierenden aus mehr als 20 Nationen. Dadurch werden Sie optimal auf die Herausforderungen des internationalen Managements vorbereitet.

Handelsblatt 21.05.2004

Zwei Unternehmensberatungsprojekte sowie ein Pflichtpraktikum sind integrale Praxisbestandteile des Studiums. Der Master in European Business ist – als einziger pre-experience Master in General Management in Deutschland – von der Association of MBAs (AMBA) akkreditiert. Zudem hat das Programm in Deutschland die staatliche Anerkennung als Master of Science (M.Sc.).

Weitere Informationen, auch zu unserem Masterprogramm für BWLer, unseren MBA-Programmen sowie dem Promotionsstudium an der ESCP-EAP Berlin, finden Sie unter www.escp-eap.de Oder rufen Sie uns einfach an: Frau Jaron-Wutz, +49-(0)30-32007-147


Übersicht potenzieller Arbeitgeber

Übersicht potenzieller Arbeitgeber

Aderhold Gassner Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH

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ALLEN & OVERY

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ashurst

200

avocado rechtsanwälte

202

Baker & McKenzie

204

BDO

206

BEITEN BURKHARDT

208

BIRD & BIRD

210

Buse Heberer Fromm

212

Cleary Gottlieb

214

CLIFFORD CHANCE

216

CMS Hasche Sigle

218

Deloitte.

220

Deutsche Bank

222

Dewey & LeBoeuf

224

ECE

226

Ernst & Young

228

FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER

230

FRIED FRANK

232

Gleiss Lutz

234

GÖRG

236

Graf von Westphalen

238

GSK Stockmann & Kollegen

240

Haarmann

242

Hammonds

244

HAVER & MAILÄNDER

246

HEISSE KURSAWE EVERSHEDS

248

Hengeler Mueller

250

HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

252

Jones Day

254

K&L GATES

256

KIRKLAND & ELLIS INTERNATIONAL LLP

258

KÜMMERLEIN SIMON & PARTNER

260

LATHAM & WATKINS LLP

262

Linklaters

264

Lovells

266

Luther

268

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Executive Master of European and International Business Law Die Universität St.Gallen HSG, eine der führenden Wirtschaftsuniversitäten Europas, bietet ein berufsbegleitendes Masterstudium im europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht an.

Die Besonderheiten des Studiums sind:

Besuchen Sie unsere Website unter WWW.MBL.UNISG.CH

Neun einwöchige Blockveranstaltungen, kombiniert mit einem internetgestützten Fernstudium. Prinzip des Studierens vor Ort. Innerhalb von 18 Monaten treffen die Studierenden an verschiedenen Orten in der Welt zusammen (Europa, USA und China). Internationalität in Bezug auf Programm, Studierende und Fakultät. Transaktionsbezogener und praxisorientierter Ansatz.

Universität St.Gallen, M.B.L.-HSG

Dufourstrasse 59 CH-9000 St.Gallen Tel. +41 71 224 26 16 Fax +41 71 224 26 11 mblhsg@unisg.ch

Studienbeginn ist am 25. Mai 2008 ! Fordern Sie eine ausführliche Studienbroschüre an !


Übersicht potenzieller Arbeitgeber

Übersicht potenzieller Arbeitgeber MAYER BROWN

270

McDermot Will & Emery

272

Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP

274

MLP

276

NÖRR STIEFENHOFER LUTZ

278

NORTON ROSE

280

OLSWANG

282

Osborne Clarke

284

P+P Pöllath + Partners

286

Paul Hastings

288

PricewaterhouseCoopers

290

Raupach & Wollert-Elmendorff

292

ReedSmith

294

RP RICHTER & PARTNER

296

SALANS LLP

298

SCHMIDT, von der OSTEN & HUBER

300

Shearman & Sterling LLP

302

SIBETH

304

Sidley Austin LLP

306

Simmons & Simmons

308

SJ Berwin

310

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP

312

Squire Sanders

314

Sullivan & Cromwell LLP

316

TaylorWessing

318

Weil, Gotshal & Manges LLP

320

WHITE & CASE

322

WilmerHale

324

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Aderhold Gassner Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH

Name der Sozietät

3 Aderhold Gassner Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH

Tätigkeitsbereiche

3 Aderhold Gassner ist mit über 70 Rechtsanwälten an acht Standorten eine wirtschaftsrechtlich beratende Rechtsanwaltsgesellschaft, die zur RölfsPartner Gruppe gehört. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich Unternehmensund Gesellschaftsrecht, M&A, Restrukturierung, Real Estate, Bankrecht, Baurecht und Öffentliches Recht sowie Complex Litigation. Zu den Mandanten gehören international tätige und börsennotierte Konzerngesellschaften, mittelständische Unternehmen und Einzelunternehmer aus den verschiedensten Branchen, etablierte Traditionsunternehmen ebenso wie Start-ups.

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Berufsträger (m/w) in Deutschland Anteil der Partner (ca.)

3 Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Vertragsrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Restrukturierung und Sanierung, Prozesse, Schiedsverfahren, Mediation, Real Estate/Immobilienrecht, Baurecht, IT-Recht, Arbeitsrecht und Dienstvertragsrecht, Öffentliches Recht 3 Düsseldorf, Berlin, Dortmund, Frankfurt a.M., Hamburg, Köln, Leipzig, München 3 70 3 40 %

Für die Rechtsgebiete...

3 Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Vertragsrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Restrukturierung und Sanierung, Prozesse, Schiedsverfahren, Mediation, Real Estate/Immobilienrecht, IT-Recht, Baurecht, Öffentliches Recht, Arbeitsrecht und Dienstvertragsrecht

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 hochqualifiziert sind, die praxisnah denken, teamorientiert arbeiten und gleichzeitig Individualisten sind. Prädikatsexamina sind grundsätzlich Voraussetzung, ebenso entscheidend ist jedoch die Persönlichkeit. Pragmatisch und gründlich, kommunikationsstark und agil – so stellt sich der ideale Bewerber dar. Ganzheitliches und bereichsübergreifendes Denken sowie gute Englischkenntnisse runden das Bild ab.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 interessante Herausforderungen in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts, die Beratung im Rahmen von Projekten und Transaktionen sowie auch die kontinuierliche Begleitung unternehmerischer Tätigkeiten im Tagesgeschäft. Einen besonderen Reiz stellen die fachübergreifenden Projekte dar, die sich aus unserer Kooperation mit der RölfsPartner-Gruppe ergeben. Diese bieten die Möglichkeit, in interdisziplinären Teams mit Wirtschaftsprüfern, Unternehmens- und Steuerberatern Probleme von einer übergeordneten Perspektive aus zu lösen und frühzeitig Erfahrungen in Nachbardisziplinen des Wirtschaftsrechts zu sammeln.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

196

3 Unsere neuen Kolleginnen und Kollegen übernehmen von Anfang an Teilverantwortung in einzelnen Projekten. Entsprechend Ihrer zunehmenden Erfahrung – basierend auf konkreter Mandatsarbeit sowie persönlicher Weiterbildung – wachsen die Verantwortungsbereiche. Allen Anwälten steht der Weg zur Partnerschaft offen. Wir stellen deshalb nur solche Personen ein, denen wir die Partnerschaft zu- und vor allem anvertrauen würden. Die Chancen, Partner zu werden, sind entsprechend hoch. 3 wir qualifiziertem Nachwuchs frühzeitig Einblicke in die Tätigkeit eines Wirtschaftsanwalts geben und motivierte Nachwuchsjuristen für unsere Sozietät begeistern wollen. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Praktika in Deutschland

3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.roelfspartner.de/ra 3 Christian Krause · Grafenberger Allee 159 · 40237 Düsseldorf Telefon: 0211 / 6901-200 · Telefax: 0211 / 6901-216 christian.krause@roelfspartner.de

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EINE STARKE VERBINDUNG Aderhold v.Dalwigk Knüppel und ein 15-köpfiges Anwaltsteam um Prof. Dr. Otto Gaßner haben sich zur Aderhold Gassner Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH zusammengeschlossen. Über 70 Anwälte* unterstützen nunmehr ihre Mandanten an acht deutschen Standorten mit bewährtem Wissen und Engagement und bieten damit Rechtsberatung auf höchstem Niveau in allen Fragen des Wirtschafts- und Unternehmensrechts. Innerhalb der RölfsPartner Gruppe erarbeiten sie gemeinsam mit Wirtschaftsprüfern, Steuer- und Unternehmensberatern erfolgreich fachübergreifende Lösungen. Eine starke Verbindung!

Aderhold Gassner ist Teil der RölfsPartner Gruppe, die mit über 500 Mitarbeitern an elf deutschen Standorten eine der führenden unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften Deutschlands ist. International ist RölfsPartner durch die Mitgliedschaft bei Baker Tilly International in allen wichtigen Industrienationen vertreten.

* Dr. Lutz Aderhold (Notar) Jörn Albrecht Dr. Klaus P. Arnold Dr. Alexander Bardenz Dr. Winfried Born Bianca Böttcher LL.M. Dr. Christof Bremer LL.M. Valena Clasen LL.M. Dr. Reinhard Frhr. v.Dalwigk Julie v.Dalwigk Sven Degenhardt LL.M. Niki M. Demirbilek LL.M. Andrea Didovic Hubertus Frhr. v. Erffa Bernhard Faber Peter Fabry Silke Falk Catherine Fresen Peter Frey Prof. Dr. Otto Gaßner Yvonne Gehrke Roland Gerold Fabian Gerstner Dr. Anna Gregoritza Dr. Matthias Haas Dr. Wolfgang Hachenberg Bernd Hanowski Jan Olaf Hartmann Tobias Holdt Dr. Christoph Homberger Dr. Christian Hoppe Roland Hoven Dr. Steffen Kautz Patrick Klawa LL.M. oec. Dr. Norbert Knittlmayer Prof. Dr. Heinz-Christian Knoll Dr. Norbert Knüppel Dr. Detlef Koch Konrad Kruis (Bundesverfassungsrichter a.D.) Detlef Kuhlen Dirk Lange LL.M. Dirk Helge Laskawy Dr. Gunther Lehleiter LL.M. Frank Lenzen Dr. Michael Löser Claudia Maaßen LL.M. Eileen Malek Dr. Jasper Neuling Dr. Wolfgang Nockelmann Michael Nusser Carlo Ottaviano LL.M. Ulrich Peters LL.M. Dr. Carsten Peters LL.M. (NZ) Holger Prein Thorsten Prigge Dr. Steffen Rapp Mark Riebau Katja Riehemann Holger Scheer LL.M. Jürgen Schemann Dr. Susanne Schneider Anika Seidenfaden Frank Silberberger Jürgen Spielberg LL.M. Stefan Strobl Lars Thiesen Till Vosberg Christian Walz Dr. Elena Widera LL.M. Dr. Matthias H. Wiese Gesine Wolf-Zimper

www.roelfspartner.de


ALLEN & OVERY

Name der Sozietät

3 Allen & Overy LLP

Tätigkeitsbereiche

3 Wir beraten bei inländischen und grenzüberschreitenden Transaktionen umfassend in allen Fragen des deutschen, englischen und US-amerikanischen Wirtschaftsrechts.

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

198

3 Bank- und Finanzrecht, Kapitalmarktrecht, Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht, Schiedsgerichtsbarkeit, Handelsrecht, Immobilienrecht, Kartellrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Öffentliches Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Energierecht, Telekommunikationsrecht 3 Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mannheim 3 Allen & Overy LLP bzw. ihre verbundenen Unternehmen sind an den folgenden internationalen Standorten vertreten: Abu Dhabi, Amsterdam, Antwerpen, Bangkok, Bratislava, Brüssel, Budapest, Dubai, Hongkong, London, Luxemburg, Madrid, Mailand, Moskau, New York, Paris, Peking, Prag, Riad (assoziiertes Büro), Rom, Schanghai, Singapur, Tokio, Warschau 3 ca. 140 Anwälte, davon 31 Partner und 14 Counsel 3 über 2.700 Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, davon ca. 470 Partner 3 je nach Bereich zwischen 25 % und 33 % 3 siehe Spezialisierungen 3 bereit und in der Lage sind, Verantwortung zu übernehmen und den Wunsch haben, in einem internationalen Umfeld tätig zu sein. Ihre ausgezeichneten juristischen Kenntnisse haben Sie durch vollbefriedigende Prädikatsexamen bestätigt. Sie verfügen über sehr gute Englischkenntnisse und sind zudem in der Lage, komplexe Sachverhalte schnell zu durchdringen und einer wirtschaftlich vertretbaren Lösung zuzuführen. 3 ein offenes und kollegiales Arbeitsumfeld sowie alle Vorteile einer modernen Anwaltsgesellschaft. Vom ersten Tag an arbeiten Sie selbstständig bei gleichzeitiger Unterstützung durch erfahrene Kollegen. Schnell erhalten Sie die Gelegenheit zu unmittelbarem Mandantenkontakt. Im Rahmen unseres internationalen Karriereprogramms bieten wir Referendaren und Anwälten eine intensive Aus- und Weiterbildung sowie Auslandsaufenthalte an. 3 Unser Ziel ist die Ausbildung hochqualifizierter Juristen zu unternehmerisch denkenden Beratern sowie die Aufnahme der herausragenden Persönlichkeiten unter ihnen in die Partnerschaft. Wesentlich für die persönliche Entwicklung ist dabei die Zusammenarbeit mit einem kompetenten und sympathischen Team. 3 wir eine langjährige und intensive Zusammenarbeit mit Ihnen anstreben und damit so früh wie möglich beginnen wollen. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden

3 Praktika in Deutschland 3 Nebentätigkeiten für Referendare

3 www.allenovery.com 3 Dr. Oliver Seiler, LL.M. (Cornell) · Taunustor 2 · 60311 Frankfurt Telefon 069 / 26 48 - 59 98 · Telefax: 069 / 26 48 - 58 00 oliver.seiler@allenovery.com Dr. Walter Uebelhoer, LL.M. ·Taunustor 2 · 60311 Frankfurt Telefon 069 / 26 48 - 56 08 · Telefax 069 / 26 48 - 58 00 walter.uebelhoer@allenovery.com 3 Germany Legal Recruitment · Taunustor 2 · 60311 Frankfurt Telefon: 069 / 26 48 - 59 07; - 56 78 · Telefax: 069 / 26 48 - 58 00 recruitment.germany@allenovery.com

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Typische ALLEN & OVERYs fallen früh auf

Abu Dhabi Amsterdam Antwerpen Bangkok Bratislava Brüssel

Mit vollbefriedigenden Prädikatsexamen und sehr guten Englischkenntnissen sehen Sie Ihre Zukunft als erfolgreicher Anwalt? Die Beratung in interessanten Mandaten einer international führenden Anwaltsgesellschaft betrachten Sie als spannende Herausforderung? Dann sollten wir uns kennen lernen!

Budapest Dubai Düsseldorf Frankfurt Hamburg

Als Rechtsanwalt (m/w) oder Referendar (m/w) bei Allen & Overy LLP entwickeln Sie Ihre Talente und Fähigkeiten in einem individuell auf Sie abgestimmten Ausbildungsprogramm. Bei uns werden Sie vom ersten Tag an in die Mandatsarbeit eingebunden. Wenn Sie sich mit Sachverstand und Begeisterung dieser Aufgabe stellen wollen, dann freuen wir uns, von Ihnen zu hören.

Hongkong

Als persönliche Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung: Dr. Carsten Salger, Telefon (0 69) 26 48-5922, carsten.salger@allenovery.com Dr. Mark Hoenike, Telefon (0 40) 8 22 21-2112, mark.hoenike@allenovery.com

Mannheim

Gern nehmen wir Ihre Bewerbung auch per E-Mail entgegen: recruitment.germany@allenovery.com

Prag

London Luxemburg Madrid Mailand Moskau New York Paris Peking Riad* Rom Schanghai

Bank- und Finanzrecht • Kapitalmarktrecht • Mergers & Acquisitions Gesellschaftsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Handelsrecht • Immobilienrecht Kartellrecht • Steuerrecht • Arbeitsrecht • Öffentliches Recht Gewerblicher Rechtsschutz • Energierecht • Telekommunikationsrecht

Singapur Tokio Warschau * assoziiertes Büro


ashurst

Name der Sozietät Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

3 Ashurst LLP 3 Internationales Wirtschaftsrecht 3 CORPORATE: Private Equity, Unternehmensübernahmen, Corporate Finance, M&A, Restrukturierungen und Insolvenzen. INTERNATIONAL FINANCE: Akquisitionsfinanzierungen, Anleihen, Credit-Linked Notes, Asset-Backed-Securities, CDOs/ CBOs/CLOs, Aufsichtsrecht, Investmentrecht, Derivate, Leasing und Projektfinanzierungen. REAL ESTATE: Akquisitionen und Veräußerungen, Sale-and-Lease-backs, gewerbliches Mietrecht, Bauprojekte und -entwicklung. COMMERCIAL: Arbeitsrecht, IP/IT, Medien- und Filmrecht, Pharma- und Lebensmittelrecht, Wettbewerbsund Kartellrecht, Vergaberecht, öffentliches Recht, Energierecht, PPP/PFI- und Transport-Projekte, Sportrecht. TAX: Akquisitionsstrukturen, Finanzprodukte, Fondskonzepte. LITIGATION/ARBITRATION: Streitfälle aus M&A- und PrivateEquity-Transaktionen, Börsengängen und Kapitalanlagen sowie aus Infrastrukturprojekten, Produkthaftung, grenzüberschreitende Gerichts- und Schiedsverfahren 3 Frankfurt am Main, München 3 Brüssel, Dubai, London, Madrid, Mailand, Neu Delhi, New York, Paris, Singapur, Stockholm, Tokio

Berufsträger (m/w) in Deutschland

3 über 100

Berufsträger (m/w) weltweit

3 über 750

Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

200

3 25 % 3 die unter Spezialisierungen angegeben sind 3 höchste Ansprüche an eine spannende und hochqualifizierte juristische Beratungstätigkeit haben. Natürlich haben Sie exzellente juristische Examina und hervorragende Englischkenntnisse, gerne auch Zusatzqualifikationen wie Promotion oder LL.M. Sie haben ein ausgeprägtes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und verstehen sich als Dienstleister, der immer noch einen Extraschritt geht, um bestmögliche Beratungsergebnisse zu erzielen. Leidenschaft und neues Denken sind gefragt – Teamwork ist uns wichtiger als Konkurrenz. Nur so können wir die Erwartungen unserer Mandanten übertreffen. Und last but not least ist uns Sinn für Humor immer willkommen. 3 Exzellente Rechtsberatung bedarf mehr als ausgezeichneter juristischer Kenntnisse. Erst eine offene Umgebung, die individuelle Talente fördert, lässt Raum für Innovationen und neue Lösungen. Ashurst zeichnet sich durch flache Hierarchien, kurze Kommunikationswege, Transparenz und Teamarbeit aus. Und dies in einem internationalen, herausfordernden Arbeitsumfeld, in dem jeder zum Wachstum und zum Erfolg des Ganzen beiträgt. In Worte fassen lässt sich das, was Ashurst ausmacht, natürlich nur bis zu einem gewissen Grad. Am besten lernen Sie uns in einem umfassenden persönlichen Gespräch kennen. 3 Umfassende Aus- und Weiterbildung · Frühe Spezialisierung durch „ResponsiblePartner-System“ · Frühe Einbindung in anspruchsvolle Mandatsarbeit · Strukturierte Karriereplanung, Einblicke in verschiedene Bereiche des Kanzleimanagements als „Function Representative“ · Partnerschaft nach 6-8 Jahren möglich 3 wir Ihnen frühzeitig die Möglichkeit geben möchten, Praxiserfahrung zu sammeln. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Nebentätigkeiten für Referendare

3 Praktika im Ausland 3 Praktika in Deutschland 3 Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.ashurst.com 3 Diane Scholz · Human Resources Manager Germany Telefon: 069 / 97 11 26 · Telefax: 069 / 97 11 28 95 · diane.scholz@ashurst.com

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avocado rechtsanwälte

Name der Sozietät

3 avocado rechtsanwälte

Tätigkeitsbereiche

3 Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Baurecht, Beihilferecht, Dispute Resolution, Energiewirtschaftsrecht, Europarecht, Film/Rundfunk/Entertainment, Gesellschaftsrecht, Immobilienwirtschaftsrecht, IT-Recht, Luftverkehr, M&A, Marken- und Geschmacksmusterrecht, Miet- und Pachtrecht, Nachfolge/Vermögen/Stiftung, Öffentliches Recht, Patentrecht, Presse und Verlage, Private Equity & Venture Capital, Privates Baurecht, Privatisierung, Sport, Steuerrecht, Telekommunikation, Transportrecht, Umweltrecht, Vergaberecht, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsstrafrecht

Spezialisierungen Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 siehe Tätigkeitsbereiche 3 Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln, München 3 Brüssel 3 50, davon 1 Anwaltsnotar 3 34 % 3 in denen wir tätig sind, insbesondere Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Immobilien-/Baurecht, IT/IP, Energiewirtschaftsrecht, Umweltrecht sowie Zivil-/Handelsrecht 3 über mindestens ein vollbefriedigendes Staatsexamen verfügen und ein ausgeprägtes wirtschaftliches Verständnis mitbringen. Wir wünschen uns engagierte Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, als hochqualifizierte Dienstleister die Ziele und Interessen unserer Mandanten zu vertreten. Wir legen Wert auf Persönlichkeit und ein souveränes Auftreten sowie sehr gute Englischkenntnisse.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 alle Vorteile eines modernen Arbeitsplatzes. In einem motivierten Arbeitsumfeld werden Berufseinsteiger von Beginn an in die Mandatsarbeit einbezogen. Es erwartet Sie eine anspruchsvolle Tätigkeit in fachspezifischen wie fachübergreifenden kleinen Teams sowie die Förderung der Spezialisierung mit ausgezeichneten persönlichen Entwicklungschancen.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Wir suchen zukünftige Partner. In diesem Sinne fordern und fördern wir junge Kolleginnen und Kollegen, damit sie realistisch in absehbarer Zeit dieses Ziel erreichen können.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage

Kontakt

202

3 dies die beste Möglichkeit ist, sich frühzeitig ein Bild über gegenseitige Chancen und Erwartungen zu machen. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 www.avocado-law.com

3 Dr. Christian Berger Schillerstraße 20 · 60313 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 91 33 01 131 frankfurt@avocado-law.com 3 Markus Figgen Spichernstraße 75 - 77 · 50672 Köln Telefon: 0221 / 39 07 11 12 koeln@avocado-law.com

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weder apfel noch birne.

wir suchen avocados. Dass Sie in Ihrem Fach zu den Besten gehören, setzen wir voraus. Ihre exzellenten Englischkenntnisse, Ihr ausgeprägtes wirtschaftliches Verständnis und Ihr souveräner Auftritt unterscheidet Sie von vielen anderen. Neugierde, Kreativität, Leidenschaft sind für Sie keine Fremdworte. Dann warten Sie nicht, werden Sie was. Werden Sie avocado rechtsanwalt (m/w). Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an: Dr. Christian Berger, Frankfurt, c.berger@avocado-law.com 069. 913 30 11 31 Markus Figgen, Köln, m.figgen@avocado-law.com 0221. 390 711 12


Baker & McKenzie

Name der Sozietät Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.)

3 alle Bereiche des internationalen Wirtschaftsrechts 3 Arbeitsrecht, Banking & Finance, Commercial Contracts und Vertriebssysteme, Gesellschaftsrecht (Mergers & Acquisitions, Venture Capital/Private Equity, Aktien- und Kapitalmarktrecht), Gewerblicher Rechtsschutz, Immobilien- und Baurecht, Recht der Informationstechnologien, Kartellrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Pharma, Steuerrecht, Zivilprozesse/Schiedsverfahren/Alternative Streitbeilegung 3 Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München 3 70 3 mehr als 170 3 mehr als 4.400 3 35 %

Für die Rechtsgebiete...

3 insbesondere Gesellschaftsrecht (Mergers & Acquisitions, Venture Capital/ Private Equity, Aktien- und Kapitalmarktrecht), Banking & Finance, Zivilprozess/ Schiedsverfahren/Alternative Streitbeilegung, Steuerrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Commercial Contracts und Vertriebssysteme, Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, generell jedoch für alle o.g. Bereiche

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 juristische Beratung auf hohem Niveau anbieten wollen, für die Partnerschaftlichkeit im Umgang mit Kollegen und Mandanten eine entscheidende Rolle spielt und die einen hohen Anspruch an sich und eine erstklassige Ausbildung durch gezielte, kontinuierliche Entwicklungsbegleitung stellen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

204

3 Baker & McKenzie Partnerschaftsgesellschaft

3 anspruchsvolle Positionen im In- und Ausland, die Ressourcen einer weltweit führenden Sozietät sowie eine ausgezeichnete individuelle Aus- und Weiterbildung. Dazu zählen neben einem Ausbildungsplan regelmäßige Evaluierungsund Potenzialgespräche sowie ein persönlicher Professional Development Plan, ebenso, wie unsere Inhouse University, im Rahmen derer Sie sowohl Ihre fachlichen als auch persönlichen Qualifikationen professionalisieren können. Darüber hinaus erwarten Sie regionale und internationale Practice Groupund Associate-Meetings sowie unsere zweitägige Einführungsveranstaltung „Take-Off“. Wir ermöglichen außerdem eine bis zu einjährige Tätigkeit in einem unserer ausländischen Büros. 3 Mögliche Aufnahme in die Partnerschaft nach fünf Jahren. 3 sowohl Sie als auch wir dann eine optimale Entscheidungsgrundlage haben, ob wir fachlich und menschlich zueinander passen. Eine hervorragende Gelegenheit hierfür bieten beispielsweise unser Career Mentorship Programme sowie das International Clerkship Programm. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Nebentätigkeiten für Referendare

3 Praktika im Ausland 3 Praktika in Deutschland

3 www.bakernet.com 3 Claudia Trillig · Director Strategic Development Bethmannstraße 50 - 54 · 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 29908-483 · Telefax: 069 / 29908-108 claudia.trillig@bakernet.com 3 Melita Mesaric · Manager Recruiting Bethmannstraße 50 - 54 · 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 29908-555 · Telefax: 069 / 29908-108 melita.mesaric@bakernet.com

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Career Mentorship Programme

Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg. Laotse

Unser Career Mentorship Programme unterstützt und begleitet Sie als ambitionierten Nachwuchsjuristen (m/w) auf Ihrem Ausbildungsweg bis hin zum beruflichen Einstieg bei Baker & McKenzie. Als Teilnehmer des Mentorenprogramms steht Ihnen im Kreis unserer Anwälte ein Mentor als individueller Gesprächspartner für alle fachlichen und persönlichen Fragen der weiteren Berufsvorbereitung zur Verfügung. Ein auf Ihre Bedür fnisse zugeschnittenes Weiterbildungsprogramm, unsere “Mentorship University”, und viele zusätzliche Angebote stehen Ihnen offen. Das Career Mentorship Programme auf einen Blick: • Betreuung im Rahmen eines auf Sie persönlich ausgerichteten CoachingProgramms durch einen Mentor • Teilnahme an ausgewählten Seminaren im Rahmen der “Mentorship University” (Soft und Hard Skills) • Teilnahme am “Summer Camp” • Ausbau Ihrer Englischkenntnisse durch Sprachangebote und Auslandsaufenthalte • Zugang zu den Ressourcen unserer weltweit operierenden Anwaltskanzlei, wie z.B. Bibliotheken und Datenbanken Handeln Sie. Er fahren Sie mehr. Bewerben Sie sich. Baker & McKenzie – Partnerschaftsgesellschaft, Melita Mesaric, Bethmannstraße 50-54, 60311 Frankfurt am Main, Telefon +49 (0)69 2 99 08 555, E-mail: melita.mesaric@bakernet.com

www.bakermentorship.de Die Baker & McKenzie - Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors ist eine im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter PR-Nr. 1602 eingetragene Partnerschaftsgesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt/Main. Sie ist assoziiert mit Baker & McKenzie International, einem Verein nach Schweizer Recht.


BDO

Name des Unternehmens Tätigkeitsbereiche

3 Wirtschaftsprüfung, IT-Audit, Financial Advisory Services, Steuern und wirtschaftsrechtliche Beratung, Internal Audit & Integrity Services

Spezialisierungen

3 Investmentsteuer, Umsatzsteuer, Internationales Steuerrecht, Zölle und Verbrauchsteuern, Umwandlungsrecht/Transaktionsberatung, Unternehmensnachfolge, Gesundheits- und Sozialwesen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die... Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 27 Standorte bundesweit, Zentrale in Hamburg 3 über 600 Büros in 107 Ländern 3 446 3 30 % 3 Deklarations-, Gestaltungs- sowie Transaktions- und Umstrukturierungsberatung im Bereich Steuern und wirtschaftsrechtliche Beratung 3 den Studienschwerpunkt Steuerrecht idealerweise durch entsprechende Praktika/Referendariate ergänzt und beide Staatsexamina mit befriedigend abgeschlossen haben. Sehr gute Englisch- und EDV-Kenntnisse setzen wir voraus. 3 den individuell geplanten Einstieg im Bereich Steuern und wirtschaftsrechtliche Beratung. Dabei werden Sie durch erfahrene Kollegen aktiv unterstützt. Ihre fachliche sowie persönliche Entwicklung wird durch Grundlagen- und Aufbauschulungen in unserem hauseigenen Aus- und Fortbildungszentrum gefördert. BDO Deutsche Warentreuhand fördert und fordert seine Mitarbeiter – die Unterstützung bei der Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen gehört dazu.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Nach erfolgreichem Einstieg und Ablegen des Steuerberaterexamens übernehmen Sie mehr und mehr Verantwortung – die Aufnahme in die Partnerschaft ist dabei nicht ausgeschlossen.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

3 wir Sie ebenso überzeugen möchten, wie Sie uns! Ziel sollte auf beiden Seiten eine langfristige Zusammenarbeit sein. Wie könnten wir besser herausfinden, ob wir zueinander passen?

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage

Kontakt

206

3 BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.bdo.de

3 Michaela Brinkmann · Personalreferentin Ferdinandstraße 59 · 20095 Hamburg Telefon: 040 / 3 02 93-369 · Telefax: 040 / 3 02 93-377 michaela.brinkmann@bdo.de

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Schauen Sie nach oben …

… und machen Sie sich auf den Weg. 1.900 Kolleginnen und Kollegen an 27 Standorten würden Sie gern begleiten. Wirtschaftsprüfung, prüfungsnahe Dienstleistungen, Financial Advisory Services, Steuerberatung, wirtschaftsrechtliche Beratung, nationale Unternehmen, internationale Konzerne, weltweite Vernetzung, … Was interessiert Sie? Worauf haben Sie Lust?

Fordern Sie unsere Bewerberbroschüre an. BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zentrale Personalabteilung Ferdinandstraße 59 · 20095 Hamburg Tel. 040/3 02 93-369 · recruiting@bdo.de · www.bdo.de


BEITEN BURKHARDT

Name der Sozietät Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen Standorte in Deutschland Standorte weltweit

3 BEITEN BURKHARDT 3 Nationales und internationales Wirtschaftsrecht 3 Corporate Law, M&A, Arbeitsrecht, IP/IT/Medien, Immobilienrecht, Öffentliches Recht/Vergaberecht 3 Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Nürnberg 3 Beijing, Brüssel, Hong Kong, Kiew, Moskau, Shanghai, St. Petersburg, Warschau

Berufsträger (m/w) in Deutschland

3 241

Berufsträger (m/w) weltweit

3 356

Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

3 20 % 3 Gesellschaftsrecht und Umstrukturierungen, Mergers & Acquisitions, Kapitalmarkt- und Börsenrecht, Arbeitsrecht, Öffentliches Recht sowie Medienrecht, Telekommunikationsrecht und Informationstechnologie

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 hervorragende juristische Qualifikationen aufweisen können. Wir erwarten von Ihnen überdurchschnittliche Examina. Eine Promotion sowie akademische Grade, die Sie an ausländischen Universitäten erworben haben (z.B. Master of Law), sind wünschenswert, jedoch nicht Bedingung. Sie besitzen sehr gute Englischkenntnisse, die möglichst durch einen Aufenthalt im Ausland vertieft worden sind. Wir legen großen Wert auf Persönlichkeit, Engagement und ein ausgeprägtes Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen. Sie haben den Willen zum Erfolg, hohe Ansprüche an die eigene Leistung sowie Teamgeist.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit in fachspezifisch ausgerichteten Teams. Sie werden selbstständig arbeiten und unmittelbaren Kontakt mit Mandanten haben. Wir bilden unsere jungen Kollegen in den jeweils ausgewählten Fachgebieten umfassend aus. Unser Ausbildungsplan sieht auch vor, dass Sie unsere internationalen Büros durch zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte kennen lernen können.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage

Kontakt

208

3 4 Jahre angestellter Anwalt 2-3 Jahre Salary Partner danach Equity Partner 3 3 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika im Ausland Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.beitenburkhardt.com

3 Rechtsanwalt Frank Obermann Kurfürstenstraße 72-74 · 10787 Berlin Telefon: 030 / 26471-0 · Telefax: 030 / 26471-123 bblaw-berlin@bblaw.com 3 Rechtsanwalt Markus Künzel Ganghoferstraße 33 · 80339 München Telefon: 089 / 35065-00 · Telefax: 089 / 35065-2100 bblaw-muenchen@bblaw.com

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man muss ins gelingen verliebt sein, nicht ins scheitern. Ernst Bloch (1885–1977)

www.beitenburkhardt.com Die unabhängige Wirtschaftskanzlei

Wir nehmen nur die Besten. Sie haben Ihre Examina mindestens voll befriedigend bestanden? Sie suchen einen exzellenten Start in eine Anwaltskarriere und sind bereit, Außerordentliches zu leisten? Wir bieten Ihnen eine Position in einer der führenden Wirtschaftskanzleien Deutschlands

mit der Möglichkeit, bei entsprechendem Einsatz Partner zu werden. Haben Sie das zweite Examen noch vor sich, bieten wir Ihnen die Gelegenheit, uns im Rahmen einer Referendarstation kennenzulernen. Nutzen Sie die Chance und senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung.

kontakt: Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort finden Sie auf unserer Homepage unter Karriere/Ihre Bewerbung.


BIRD & BIRD

Name der Sozietät

3 Bird & Bird Rechtsanwälte

Tätigkeitsbereiche

3 Als Full Service Kanzlei beraten wir Unternehmen, Finanzinstitute und Behörden umfassend auf allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts.

Spezialisierungen

3 Innovative und technologieorientierte Wirtschaftssektoren und Unternehmen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Für die Rechtsgebiete...

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

210

3 Düsseldorf, München, Frankfurt am Main 3 London, Brüssel, Hong Kong, Paris, Stockholm, Den Haag, Mailand, Peking, Madrid, Rom, Lyon 3 über 100 Anwälte (24 Partner) 3 über 640 Anwälte (157 Partner) 3 Patente & Lizenzen, Marken, Design & Copyright, Handelsrecht, Corporate/ M&A, Arbeitsrecht, EU- und Wettbewerbsrecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Datenschutz, Outsourcing, Vergabe- und Regulierungsrecht, Banking und Financial Services 3 über herausragende juristische Qualifikationen (Prädikatsexamina) und über ein breites wirtschaftliches Verständnis verfügen. Idealerweise sind Sie promoviert und/oder verfügen über einen ausländischen Studienabschluss. Wir wünschen uns sympathische Teamplayer, die über exzellente Englischkenntnisse verfügen, die Herausforderung suchen und viel Engagement zeigen. 3 Wie viele andere Großkanzleien operiert Bird & Bird in Europa und Asien, jedoch leben wir darüber hinaus eine eigene, über Grenzen hinaus geltende Firmenkultur. Unsere Anwälte arbeiten sowohl national als auch international auf höchstem Niveau eng zusammen. Unsere Birds wissen, was sie tun und sie lieben was sie tun – davon profitieren unsere Mandanten und unsere Anwälte. Wir wünschen und fördern einen besonderen Teamgeist und eine Identifikation mit Bird & Bird. Neben der engen fachlichen Zusammenarbeit legen wir darauf Wert, dass durch internationale interne Firmenveranstaltungen wie Fußballturniere und Skifahrten auch der persönliche Kontakt zu seinen Teamkollegen aufrechterhalten und gepflegt wird. 3 Ihre Karriere ist klar definiert und transparent, sie soll aber auch von Ihnen mitgeführt und gestaltet werden. Wir legen großen Wert darauf, Ihnen frühzeitig Mandantenkontakt zu ermöglichen. Regelmäßig führt der zuständige Partner Feedback-Gespräche mit Ihnen, und so bekommen Sie einen Einblick in Ihre Entwicklung. Mit Beginn Ihrer Arbeit bei Bird & Bird werden Sie im Internet gelistet und treten nach außen auf. Neben der beruflichen Karriere bieten wir auch die Möglichkeit, durch Vorträge auf Seminaren und durch die Veröffentlichung von Fachartikeln und Presseveröffentlichungen Ihren Namen im Markt bekannt zu machen. Als eine der führenden Kanzleien bietet Bird & Bird hierfür ein hervorragende Plattform. 3 Sie und wir so besser auf fachlicher und auch auf menschlicher Ebene über eine mögliche zukünftige Zusammenarbeit entscheiden können. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Nebentätigkeiten für Referendare

3 Praktika im Ausland 3 Praktika in Deutschland 3 Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.twobirds.com 3 Dr. Alexander Schröder-Frerkes, LL.M. · Managing Partner Germany Carl-Theodor-Straße 6 · 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 / 2005-6000 · alexander.schroeder-frerkes@twobirds.com 3 Philipp von Mecklenburg · Head of Administration Carl-Theodor-Straße 6 · 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 / 2005-6000 · philipp.von.mecklenburg@twobirds.com

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Buse Heberer Fromm

Name der Sozietät

3 Buse Heberer Fromm

Tätigkeitsbereiche

3 Alle Gebiete des deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsund Steuerrechts

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

3 Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Energierecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht, Immobilien- und Baurecht, Informationstechnologie und Telekommunikation, Öffentliches Recht, Prozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Steuerrecht, Transportrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht 3 Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, München 3 Brüssel, New York, Palma de Mallorca, Paris, Sydney, Zürich

Berufsträger (m/w) in Deutschland

3 ca. 120

Berufsträger (m/w) weltweit

3 ca. 130

Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w) Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage

Kontakt

212

3 46 % 3 Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht, Immobilien- und Baurecht sowie Informationstechnologie und Telekommunikationsrecht 3 überzeugende juristische Qualifikationen, verhandlungssichere englische Sprachkenntnisse und eine kaufmännische Ausbildung oder anderweitig erworbene Kenntnisse wirtschaftlicher Zusammenhänge vorweisen können. Eine Promotion oder ein Abschluss einer britischen oder US-amerikanischen Law School sind erwünscht. Daneben sollten Engagement, kooperatives Verhalten und sicheres Auftreten Teil der Persönlichkeit sein. 3 die bestmögliche Ausbildung in dem gewählten Fachgebiet sowie ein Arbeitsumfeld, in dem auch Lebensqualität ein wichtiger Bestandteil ist. 3 beginnen mit einer frühzeitigen Übertragung von Verantwortung bei der Mandatsbearbeitung und führen innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu der Entscheidung über das Angebot einer Partnerschaft. 3 personelle Kontinuität für uns und unsere Mandanten eine große Bedeutung hat und eine frühzeitige Zusammenarbeit eine gefestigte Entscheidungsgrundlage für eine spätere Anstellung liefert. 3 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika im Ausland Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare

3 www.buse.de

3 Christian Pothe Harvestehuder Weg 23 · 20149 Hamburg Telefon: 040 / 41999-0 · Telefax: 040 / 41999-139 pothe@buse.de

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2006 Kanzlei des Jahres – Presse und Verlage

: rds wa den A www.buse.de fin se Bu gen e n i Berlin · Düsseldorf · Essen · Frankfurt am Main · Hamburg · München r d ngu t fü bedi s.de s i r me ard gsf un ilnah seaw www.buseinternational.com b r e we ie T w.bu Brüssel · New York · Palma de Mallorca · Paris · Sydney · Zürich Be er 08. D r ww d f 20 unte lau Ab gust Sie Au 8.


Cleary Gottlieb

Name der Sozietät Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die... Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

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Kontakt

214

3 Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP 3 Internationales Wirtschaftsrecht 3 M&A/Gesellschaftsrecht, Finanz- und Kapitalmarktrecht, EU-/Kartellrecht, Steuerrecht und Arbitration/Litigation 3 Frankfurt am Main, Köln 3 New York, Washington, Paris, Brüssel, London, Moskau, Rom, Mailand, Hongkong, Peking 3 Anwälte: ca. 60 3 Anwälte: ca. 850 3 25 % 3 In Frankfurt: M&A/Gesellschaftsrecht, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Arbitration/Litigation; In Köln: EU-/Kartellrecht, M&A/Gesellschaftsrecht; In Brüssel: EU-/Kartellrecht 3 ein ausgeprägtes Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen und exzellente Noten haben und sehr gute Englischkenntnisse mitbringen (möglichst durch einen Studienaufenthalt im englischsprachigen Ausland erworben). 3 Arbeit an juristisch anspruchsvollen Projekten mit durchweg internationalem Bezug, häufig in multinational besetzten Teams. Sie erhalten eine gründliche „on the job“-Ausbildung, die durch ein internes Fortbildungsprogramm und externe Fortbildungsveranstaltungen ergänzt wird. Die Kanzlei ermöglicht in der Regel einen Auslandsaufenthalt in einem unserer anderen Büros. 3 Aufnahme in unsere weltweite, integrierte und organisch gewachsene Partnerschaft nach 6 oder 7 Jahren; alternative Karrieremöglichkeiten. 3 wir stets daran interessiert sind, qualifizierten Referendaren und Studierenden frühzeitig Einblicke in unsere Tätigkeit zu ermöglichen 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare

3 www.clearygottlieb.com

3 Dr. Gabriele Apfelbacher Neue Mainzer Straße 52 · 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 97 103 0 · Telefax: 069 / 97 103 199 gerlegalrecruit@cgsh.com 3 Dr. Romina Polley Theodor-Heuss-Ring 9 · 50668 Köln Telefon: 0221 / 80 040 0 · Telefax: 0221 / 80 040 199 gerlegalrecruit@cgsh.com 3 Dr. Till Müller-Ibold Rue de la Loi, 57 · 1040 Brüssel Telefon: + 32 / 2287 2000 · Telefax: + 32 / 2231 1661 brulegalrecruit@cgsh.com

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Interessiert an einer Karriere in einer wirklich internationalen Topkanzlei?

Dann bewerben Sie sich als Associate oder um eine Referendarstation in unseren Büros in Frankfurt am Main, Köln oder Brüssel. Wir bieten eine hochkarätige Praxis in den Bereichen M&A/Gesellschaftsrecht, Finanz- und Kapitalmarktrecht, EU-/Kartellrecht, Steuerrecht und Litigation/Arbitration, eine erstklassige Ausbildung und eine kollegiale Arbeitsatmosphäre. Sie sollten neben ausgeprägtem Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen exzellente Noten und sehr gutes Englisch mitbringen.

Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an gerlegalrecruit@cgsh.com oder Büro Frankfurt Dr. Gabriele Apfelbacher Main Tower Neue Mainzer Straße 52 60311 Frankfurt am Main Tel. (069) 97103 0

Büro Köln Dr. Romina Polley Theodor-Heuss-Ring 9 50668 Köln Tel. (0221) 80040 0

Büro Brüssel Dr. Till Müller-Ibold Rue de la Loi, 57 1040 Brüssel Tel. +32 2 287 2000

NEW YORK WASHINGTON PARIS BRÜSSEL LONDON MOSKAU FRANKFURT KÖLN ROM MAILAND HONGKONG PEKING

www.clearygottlieb.com


CLIFFORD CHANCE

Name der Sozietät

3 Clifford Chance

Tätigkeitsbereiche

3 Umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung für führende Unternehmen, Banken und Finanzdienstleister

Spezialisierungen

3 Banking & Capital Markets, Corporate, Litigation & Dispute Resolution, Real Estate, Tax

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 Düsseldorf, Frankfurt am Main, München 3 27 3 ca. 420 3 3.800 3 Banking & Capital Markets, Corporate, Litigation & Dispute Resolution, Real Estate, Tax 3 außer über exzellente juristische Qualifikationen auch über sehr gute im Ausland erworbene Englischkenntnisse verfügen und neben der Bereitschaft zur Teamarbeit ein hohes Maß an Eigenverantwortung mitbringen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 von Anfang an direkten Mandantenkontakt, die Zusammenarbeit in internationalen und/oder interdisziplinären Teams sowie die Mitarbeit an Projekten, die weltweit Schlagzeilen machen. Zudem erhalten Sie bei uns eine gezielte Aus- und Weiterbildung (durch externe Seminare und intern über die Clifford Chance Academy) sowie Unterstützung beim Erwerb von Zusatzqualifikationen und Spezialisierung.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Associate Lock-Step mit jährlich ansteigenden Vergütungsstufen, Partnerschaft

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

3 wir eine erfolgreiche praktische Zusammenarbeit höher einschätzen als die bloße Papierform. In der ReferendarAcademy erhalten Sie einen Überblick über die bei Clifford Chance bearbeiteten Rechtsgebiete und entwickeln Verständnis für die Zusammenhänge und Schnittstellen in der Praxis. Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen Einblick in Business Skills wie Legal English, Verhandlungs- und Präsentationstechnik. Bei der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen unterstützen wir Sie mit Kursen zu „ZPO: Klausurtechnik und -strategie“, „Die zivilrechtliche Anwaltsklausur“, „Examensrelevante Probleme des materiellen Zivilrechts“ und „Der Aktenvortrag“. Im Jahre 2008 erweitern wir unser Programm und bieten zusammen mit der BUCERIUS LAW SCHOOL auch Intensivkurse zum Strafrecht und Öffentlichen Recht an. Wir freuen uns auf Sie!

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

216

3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Nebentätigkeiten für Referendare

3 Praktika im Ausland 3 Praktika in Deutschland 3 Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.cliffordchance.com/karriere 3 Dr. Klaus Grossmann · Postfach 32 01 25 · 40416 Düsseldorf Telefon: 0211 / 4355-5210 · Telefax: 0211 / 4355-5600 klaus.grossmann@cliffordchance.com 3 Wolf Kahles · Postfach 11 14 42 · 60049 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 7199-4442 · Telefax: 069 / 71 99-4000 wolf.kahles@cliffordchance.com 3 Prof. Dr. Joachim Schrey · Postfach 11 14 42 · 60049 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 7199-2295 · Telefax: 069 / 71 99-4000 joachim.schrey@cliffordchance.com 3 Prof. Dr. Frank Stellmann · Postfach 32 01 63 · 80098 München Telefon: 089 / 21632-8376 · Telefax: 089 / 21632-8600 frank.stellmann@cliffordchance.com

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Abwarten und Tee trinken? War noch nie unsere Devise

Wenn Sie Dinge lieber anpacken als auf sich zukommen lassen, sollten wir miteinander sprechen. Clifford Chance sucht hochqualifizierte

Rechtsanwälte, Referendare, Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w) Wir sind eine der weltweit führenden Anwaltssozietäten // Für unsere Büros in Düsseldorf, Frankfurt am Main und München suchen wir engagierte Nachwuchskräfte (m/w) mit herausragenden Qualifikationen (exzellente Examina und ebensolches Englisch) // Unsere Rechtsbereiche: Banking & Capital Markets, Corporate, Litigation & Dispute Resolution, Real Estate und Tax // Für die stetige Weiterbildung unserer Anwälte sorgt die Clifford Chance Academy // Unseren Referendaren bieten wir im Rahmen der ReferendarAcademy Kurse zu verschiedenen Rechtsgebieten, zu Soft Skills und zur Examensvorbereitung // Kontakt: Clifford Chance, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main // Ansprechpartner Düsseldorf: Dr. Klaus Grossmann, (0211) 4355-5210, klaus.grossmann@cliffordchance.com // Ansprechpartner Frankfurt: Wolf Kahles, (069) 7199-4442, wolf.kahles@cliffordchance.com, oder Prof. Dr. Joachim Schrey, (069) 7199-2295, joachim.schrey@cliffordchance.com // Ansprechpartner München: Dr. Stefanie Tetz, (089) 21632-8454, stefanie.tetz@cliffordchance.com Informationen zu uns und der Clifford Chance Academy finden Sie unter: www.cliffordchance.com/karriere

Career starts with C


CMS Hasche Sigle

Name der Sozietät

3 CMS Hasche Sigle

Tätigkeitsbereiche

3 Alle Gebiete des deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland

3 Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Stuttgart 3 Belgrad, Brüssel, Moskau und Shanghai sowie weitere CMS Partner-Büros an insgesamt 47 Wirtschaftsstandorten innerhalb und außerhalb Europas 3 über 500

Berufsträger (m/w) weltweit

3 2.000

Anteil der Partner (ca.)

3 39 %

Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

218

3 Arbeits- und Dienstvertragsrecht; Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht; Energiewirtschaft; Europarecht; Gesellschaftsrecht; Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber-, Medien- und Presserecht; Immobilien Bauen Umwelt; Insolvenzrecht; Kartellrecht; Maritime Wirtschaft, See- und Transportrecht; Mergers & Acquisitions; Nachfolge & Vermögen; Notariat; Öffentliches Wirtschaftsrecht; Produkthaftungsrecht; Prozessführung und Schiedsverfahren; Public Private Partnership; Steuerrecht; Technology - IT, Medien & Kommunikation; Vergaberecht; Versicherungsrecht; Vertriebs- und Franchiserecht

3 alle unsere Rechtsbereiche 3 nicht nur mit zwei Prädikatsexamem hervorragende Einzelleistungen bewiesen haben, sondern auch in hochkompetenten Teams Verantwortung übernehmen. Sie verfügen über ausgeprägte Einsatzbereitschaft und ein hohes Maß an Integrität. Erfolgreiche Bewerber sind in der Lage, Märkte zu verstehen und besitzen zudem hervorragende beraterische Fähigkeiten, die wir weiter fördern werden. Sehr gute, nach Möglichkeit im Ausland gefestigte Kenntnisse der englischen Sprache setzen wir voraus. 3 eine vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit in einem offenen und kooperativen Arbeitsklima. Dabei ermöglichen wir den unmittelbaren Mandantenkontakt von Beginn an. Die fachliche Entwicklung wird von einem Mentor begleitet und in einem individuell gestalteten Ausbildungsprogramm durch externe und interne Fortbildungsveranstaltungen gefördert. Ein wichtiger Baustein im Rahmen Ihrer Weiterentwicklung ist ein Auslandsaufenthalt bei einem Mitglied unseres CMSVerbundes oder einem unserer internationalen Kooperationspartner. Eine den Anforderungen entsprechende Vergütung ist für uns selbstverständlich. 3 Die Partnerschaft ist und bleibt auch in Zukunft bei uns ein realisierbares Ziel. Schließlich haben wir Sie eingestellt, weil wir von Ihrer Qualität als zukünftiger Partner (m/w) überzeugt sind. 3 wir Sie durch unser studienbegleitendes Programm an das Ausbildungsziel „Anwalt in der Wirtschaftskanzlei“ heranführen und von der guten Arbeitsatmosphäre bei CMS Hasche Sigle überzeugen wollen. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Nebentätigkeiten für Referendare

3 Praktika im Ausland 3 Praktika in Deutschland

3 www.cms-hs.com 3 Dr. Wolf-Georg von Rechenberg · Lennéstraße 7 · 10785 Berlin Telefon: 030 / 203 60-1801 · Telefax: 030 / 203 60-2000 Wolf-Georg.vonRechenberg@cms-hs.com 3 Robert Krywalski · Director Human Resources · Lennéstraße 7 · 10785 Berlin Telefon: 030 / 203 60-1204 · Telefax: 030 / 203 60-1299 Robert.Krywalski@cms-hs.com

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


Mehr als Leidenschaft für Paragraphen. Mit Herzblut auch zwischen den Zeilen forschen.

360° denken – und verbindet umfassenden Weitblick

Im Team das Beste beitragen zum gemeinsamen

mit der Liebe zum Detail.

Projekt. Um für jede Frage eine individuelle Antwort

Sind Sie leidenschaftlich genug?

zu finden. Wenn Sie unsere Begeisterung für rechtlich komplexe CMS Hasche Sigle sucht Nachwuchs für exzellente

Fragen teilen, wenden Sie sich bitte online oder per

Wirtschafts- und Steuerrechtsberatung. Menschen,

Post an:

die nicht nur mit zwei Prädikatsexamen hervorra-

CMS Hasche Sigle

gende Einzelleistungen bewiesen haben, sondern

Dr. Wolf-Georg Frhr. von Rechenberg

auch in hochkompetenten Teams Verantwortung

Lennéstraße 7

übernehmen. Die nicht Ansichten vertreten, sondern

10785 Berlin

die Absichten des Mandanten. Weil sie finden, dass

Wolf-Georg.vonRechenberg@cms-hs.com

sich ihr spezielles Fachwissen von Anfang an in der

www.cms-hs.com

Praxis bewähren muss – auch international, in einer unserer Partnerkanzleien der CMS-Allianz. Und denen wir deshalb erstklassige Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen bieten. Vorausgesetzt, Sie und wir haben dasselbe Ziel: gemeinsam immer besser zu werden. Unsere Philosophie dabei lautet:

360˚ denken


Deloitte.

Name des Unternehmens Tätigkeitsbereiche Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

3 Deloitte 3 Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting, Corporate Finance 3 18 3 in über 140 Ländern vertreten 3 3.700 3 150.000 3 6% 3 Steuerberatung, Rechtsabteilung, Wirtschaftsprüfung

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 sich in ihrem Studium schwerpunktmäßig mit betrieblicher Steuerlehre bzw. dem Steuerrecht beschäftigt haben. Sie arbeiten gern selbstständig, stellen hohe Qualitätsansprüche an Ihre Arbeitsergebnisse und arbeiten sich gerne in neue Themengebiete ein. Eine systematische und lösungsorientierte Arbeitsweise sowie Engagement und Teamgeist zeichnen Sie aus. Sehr gute Englischkenntnisse und gerne auch weitere Sprachkenntnisse sowie die Beherrschung der gängigen Software (MS-Office) runden Ihr Profil ab.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 Einsteiger werden bei Deloitte vom ersten Tag an in ein Team integriert und bekommen die Möglichkeit, schon früh Verantwortung zu übernehmen. Dabei werden sie von erfahrenen Kollegen tatkräftig unterstützt. Durch unser umfassendes Seminar- und Weiterbildungsangebot sind unsere Mitarbeiter immer auf dem neuesten Wissensstand. Bei der Vorbereitung auf die verschiedenen Berufsexamina unterstützen wir Sie durch die Schaffung finanzieller und zeitlicher Freiräume.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Deloitte ist in den letzten Jahren stetig gewachsen – sowohl beim Umsatz als auch bezogen auf die Mitarbeiterzahl. Daher können wir Ihnen beste Karrierechancen bieten. Nachdem Sie bei Deloitte als Hochschulabsolvent z.B. in die Steuerberatung eingestiegen sind, führt Ihr Karriereweg Sie über folgende Stationen: Consultant, Manager, Senior Manager, Director bis hin zum Partner.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage

Kontakt

220

3 beide Seiten auf diese Weise profitieren: Sie bekommen wertvolle Einblicke in die Berufspraxis und wir haben die Möglichkeit, uns als attraktiven potenziellen Arbeitgeber zu präsentieren. 3 Praktika in Deutschland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Nebentätigkeiten für Studenten 3 www.deloitte.com/de

3 Alexandra Hövel · Personalreferentin Schwannstraße 6 · 40476 Düsseldorf Telefon: 0211 / 8772-3718 · career@deloitte.de 3 Jeannette Schill · Personalreferentin Rosenheimer Platz 4 · 81669 München Telefon: 089 / 29036-8527 · career@deloitte.de 3 Michaela Reuter · Personalreferentin Schwannstraße 6 · 40476 Düsseldorf Telefon: 0211 / 8772-2143 · career@deloitte.de 3 Sabine Schmitt · Personalreferentin Franklinstraße 50 · 60486 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 75695-6077 · career@deloitte.de

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


Wollen Sie Ihren Chef in der Presse sehen? Oder mit ihm an einem Tisch sitzen? Die Antwort dürfte eindeutig sein. Vor allem bei Deloitte. Denn uns geht es in erster Linie darum, Menschen und ihre Fähigkeiten zusammenzubringen. Und zwar über alle Hierarchiestufen hinweg. Dafür haben wir eine ganz einfache, aber umso wirkungsvollere Lösung gefunden: Teams. Teams, die oft sogar interdisziplinär zusammengesetzt sind. Das heißt, es kommen Wirtschaftsprüfer, Steuerexperten, Corporate Finance-Berater und Unternehmensberater für bestimmte Aufgaben zusammen. Das garantiert, dass man grundsätzlich alles im Blick hat. Jede Disziplin und die Auswirkungen eines Lösungsansatzes darauf. So kommen wir schnell auf den Punkt und zu Lösungen, die dem Kunden einen langfristigen Mehrwert bringen. Und den Mitarbeitern ständig den Blick über den Tellerrand garantieren. Dabei lernen permanent alle von allen. Oft auch Vorgesetzte von ihren Mitarbeitern. Wenn Sie mehr über uns und Ihre Karrieremöglichkeiten bei Deloitte wissen möchten, finden Sie die wichtigsten Infos auf unserer Website: www.deloitte.com/careers

Und wann kommen Sie auf den Punkt?

© 2007 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


Deutsche Bank

Name des Unternehmens Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen Standorte in Deutschland Standorte weltweit

3 Deutsche Bank AG 3 Finanzdienstleistungen 3 Vorrangig: Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, aber auch: Kartellrecht, Immobilien-, Datenschutz- oder Arbeitsrecht 3 Group Legal: Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart 3 Group Legal: vertreten in mehr als 25 Ländern

Berufsträger (m/w) in Deutschland

3 165

Berufsträger (m/w) weltweit

3 525

Für die Rechtsgebiete...

3 Investment Banking, Corporate Banking, Retail Banking, Private Banking und Asset Management

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 gute akademische Leistungen gezeigt haben und darüber hinaus auch Persönlichkeit besitzen. Dazu zählen wir als charakterliche Merkmale insbesondere Innovationskraft, Kollegialität, Kooperationsfähigkeit und Selbstvertrauen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 entsprechend ihrer fachlichen Präferenzen Aufgaben mit nationaler und internationaler, rechtlicher und geschäftlicher Ausprägung. Die praxisnahe Anwendung des Wirtschaftsrechts steht im Vordergrund.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

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Kontakt

222

3 sind ausgezeichnet. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Karriere voranzubringen und Ihr volles Potential zu entfalten. Wir bieten Ihnen die von Vielfalt geprägte Unternehmenskultur eines wahrhaft globalen Finanzdienstleisters. Wenn Sie leistungs- und ergebnisorientiert arbeiten und Vertrauen, Teamwork und Innovation schätzen, dann ist die Deutsche Bank Ihre erste Wahl. 3 der Erfolg Sie in Fahrt bringt: Sie wollen sehen, wie weit Ihr Talent Sie bringen wird. Uns geht es genauso. 3 3 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika im Ausland Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.db.com/careers

3 Frau Carmen Schlender-Paul Theodor-Heuss-Allee 72 · 60486 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 910 34116 · Telefax: 069 / 910 38790 carmen.schlender-paul@db.com 3 Frau Ursula Sudbrock Theodor-Heuss-Allee 70 · 60486 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 910 35728 · Telefax: 069 / 910 33925 ursula.sudbrock@db.com 3 Frau Andrea Anheier Theodor-Heuss-Allee 70 · 60486 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 910 37681 · Telefax: 069 / 910 38573 andrea.anheier@db.com

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


Die Zukunft gestalten. Ausgezeichnete Perspektiven.

Rechtsabteilung – Einsatz für Referendare/Praktikanten (m/w) Deutsche Bank Legal Services beschäftigt weltweit 525 Juristinnen und Juristen, davon 165 in Deutschland. Vor allem in unseren Kerngebieten, dem Bank-, Kapitalmarkt-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht, verfügen wir über hervorragende Experten und agieren auf Augenhöhe mit den führenden deutschen Großkanzleien. Unsere Aus- und Weiterbildungsangebote für junge Kolleginnen und Kollegen brauchen keinen Vergleich zu scheuen. Als Mitglied unseres Legal-Teams beraten Sie zu allen Rechtsfragen, beteiligen sich an Verhandlungen mit Kunden, erstellen Vertragsdokumente und analysieren Risiken im Rahmen unseres Risikomanagements. Ihre Tätigkeit wird wesentlich durch die enge Zusammenarbeit mit den Geschäftsbereichen geprägt, die Ihnen einen unmittelbaren Einblick in den wirtschaftlichen Kontext der rechtlichen Themen gestattet. Aufgrund unserer globalen Ausrichtung arbeiten Sie in einem interessanten, sehr international geprägten Umfeld.

Zur Ergänzung unseres Legal-Teams suchen wir Rechtsreferendare (m/w) und Praktikanten (m/w). Für ein Praktikum als Student oder Studentin der Rechtswissenschaft im höheren Semester sollten Sie ein sehr gutes Abitur, solide, möglichst im Ausland vertiefte Englischkenntnisse und Interesse an wirtschaftsrechtlichen Themen mitbringen. Darüber hinaus sind Sie teamfähig und in der Lage, komplexe Sachverhalte klar zu strukturieren und Dritten verständlich zu machen. Als Rechtsreferendar oder Rechtsreferendarin haben Sie außerdem das erste Staatsexamen mit mindestens „vollbefriedigend“ absolviert. Bewerben Sie sich jetzt! Weitere Informationen und unser Online-Bewerbungsformular für den Bereich „Legal“ finden Sie unter www.db.com/careers/de Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne Carmen SchlenderPaul, Telefon: +49 69 910-34116.

Leistung aus Leidenschaft.


Dewey & LeBoeuf

Name der Sozietät Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

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224

3 Dewey & LeBoeuf LLP 3 Internationales Wirtschaftsrecht 3 Bank- und Kapitalmarktrecht, M&A/Private Equity, Bankaufsichtsrecht/Asset Management, Steuerrecht, Immobilienrecht 3 Frankfurt 3 New York, London, Washington, Albany, Almaty, Austin, Beijing, Boston, Brussels, Charlotte, Chicago, East Palo Alto, Frankfurt, Hartford, Hong Kong, Houston, Jacksonville, Johannesburg, Los Angeles, Milan, Moscow, Paris, Riyadh, Rome, San Francisco, Warsaw 3 53 3 1.400 3 siehe Spezialisierungen 3 sich durch hervorragende juristische Qualifikationen, unternehmerische Denkweise und möglichst im Ausland erworbene englische Sprachkenntnisse auszeichnen. Begeisterung, Engagement und Teamfähigkeit sind für Sie selbstverständlich. 3 herausfordernde Aufgaben in einer erfolgreichen internationalen Sozietät mit der Möglichkeit, früh Verantwortung zu übernehmen und dadurch ihre Karriere selbst zu gestalten. Unser globales Netzwerk bietet Ihnen vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. 3 Jährlich ansteigende Vergütungsstufen für Associates, bei erfolgreicher Zusammenarbeit ist das Ziel die Aufnahme in die Partnerschaft. 3 wir Sie als talentierte Nachwuchskräfte schon frühzeitig für unsere Sozietät interessieren möchten. 3 3 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika im Ausland Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.deweyleboeuf.com

3 Sebastian Müller Taunusanlage 1 · 60329 Frankfurt Telefon: 069 / 36393-450 · Telefax: 069 / 36393-455 fk.recruitment@dl.com 3 Silvia Bill Taunusanlage 1 · 60329 Frankfurt Telefon: 069 / 36393-451 · Telefax: 069 / 36393-455 fk.recruitment@dl.com

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Dewey Ballantine heißt jetzt Dewey & LeBoeuf

neueköpfe brauchtdasland. Wer die beste Kanzlei werden will, braucht die besten Köpfe. Deshalb suchen wir für unser Büro in Frankfurt Referendare (m/w) und Rechtsanwälte (m/w) zum Berufseinstieg in den Bereichen

Corporate Finance Corporate/M&A/Private Equity Bankaufsichtsrecht/Asset Management Steuerrecht Immobilienrecht Wir bieten eine Karrierechance in einem motivierten, dynamischen Team, transparenten Partner-Track, enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Anwälten und Partnern sowie direkten Mandantenkontakt. Wir erwarten ausgezeichnete juristische Qualifikationen, sehr gute Englischkenntnisse, Teamfähigkeit sowie Begeisterung und Engagement. Ihr Ansprechpartner: Sebastian Müller, fk.recruitment@dl.com

www.deweyleboeuf.com


ECE

Name des Unternehmens Tätigkeitsbereiche

Spezialisierungen Standorte in Deutschland Standorte weltweit

3 ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG 3 Die ECE Projektmanagement ist Europas Marktführer bei der Planung, Realisierung, Vermietung und dem Management innerstädtischer Einkaufszentren. Neben den Shopping-Centern entwickelt und managt die ECE auch Verkehrsimmobilien sowie Büro- und Industrieimmobilien. 3 Shopping, Office, Industries, Traffic 3 Hamburg 3 Tochtergesellschaften in 15 Ländern

Berufsträger (m/w) in Deutschland

3 35

Berufsträger (m/w) weltweit

3 55

Für die Rechtsgebiete...

3 Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, internationales Privatrecht, privates und öffentliches Baurecht, Vergaberecht, Mietrecht

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 ihre überzeugenden juristischen Qualifikationen mit Prädikatsexamina belegen können. Sie haben Interesse, eigenverantwortlich in einem kollegialen, interdisziplinären Team zu arbeiten und überzeugen durch Kommunikations- und Verhandlungsstärke. Als offener Mensch vermitteln Sie auch komplexe Zusammenhänge verständlich und finden Lösungsansätze für Problempunkte. Für unsere internationalen Aufgaben brauchen Sie verhandlungssicheres Englisch.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 ein offenes und interdisziplinäres Arbeitsumfeld mit allen Vorteilen eines modernen Unternehmens. Nach einer umfassenden Einarbeitung werden Sie eigenverantwortlich nationale und internationale Großprojekte in allen rechtlichen Angelegenheiten – von der Planung und Entwicklung über die Realisierung bis hin zum laufenden Betrieb – betreuen.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 sind vielfältig. Mit Hilfe unseres umfassenden Einarbeitungsprogramms bereiten wir Sie optimal darauf vor, Großprojekte eigenständig juristisch zu begleiten. Und auch darüber hinaus legen wir großen Wert auf Ihre fachliche und persönliche Weiterentwicklung, damit Sie von den Möglichkeiten profitieren können, die ein auch international sehr stark expandierendes Unternehmen bietet.

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226

3 www.ece.de

3 Kirsten Harms · Personalreferentin Heegbarg 30 · 22391 Hamburg Telefon: 040 / 60606-6124 · Telefax: 040 / 60606-6636 kirsten.harms@ece.com

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Unser Erfolg gibt uns Recht. Und Ihr Recht uns Erfolg. Urbane Lebensräume brauchen Schöpfer, Macher und Gestalter. Europas erfolgreichste Gesellschaft für Projektentwicklung braucht Sie.

Volljuristen (m/w) Seit Jahrzehnten gibt die in Hamburg ansässige ECE interdisziplinären Teams den Raum, neue Maßstäbe zu setzen. Begleiten Sie faszinierende Einkaufscenter und maßgeschneiderte Großprojekte aus den Bereichen Office, Traffic und Industries – von der Entwicklung bis zum Management. Unterschiedlichste Fachbereiche, übergreifende Zusammenarbeit, hochkomplexe Projekte in außergewöhnlichen Größenordnungen und ein äußerst attraktiver Arbeitsplatz: Lassen Sie sich von den Leistungen der ECE überzeugen und starten Sie mit uns in eine wachstumsstarke Zukunft.

Shopping | Office | Traffic | Industries ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG Heegbarg 30, 22391 Hamburg Telefon: (040) 60606-0, Fax: (040) 60606-6230 www.ece.com, info@ece.com

Lernen Sie zunächst in einem Einarbeitungs-Programm Ihre künftige Aufgabe umfassend kennen. Nach einer optimalen Vorbereitung betreuen Sie als Teil unseres Rechtsbereichs in Hamburg eigenverantwortlich und kreativ nationale oder internationale gewerbliche Großprojekte in allen rechtlichen Angelegenheiten. Von der Planungs- und Entwicklungs- über die Entstehungsphase bis hin zum laufenden Betrieb. Bewerben Sie sich jetzt bevorzugt über unser OnlineFormular unter www.ece.de. Wir werden Ihnen umgehend antworten. Für weitere Informationen steht Ihnen Ihre Ansprechpartnerin Frau Kirsten Harms gern zur Verfügung: Tel. 040-60606-6124. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.


Ernst & Young

Name des Unternehmens Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen Standorte in Deutschland Berufsträger (m/w) in Deutschland Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

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228

3 Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft 3 Assurance & Advisory Services, Tax Services, Transaction Advisory Services, Real Estate Advisory Services 3 siehe Tätigskeitsbereiche 3 21 3 rund 6.250 3 8% 3 Steuerrecht 3 3 3 3 3

herausfordernde und vielseitige Aufgaben internationale Möglichkeiten sehr gute Aufstiegschancen sehr gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten attraktive Sozialleistungen

3 Werdegang: Einstieg als Assistant/Trainee bis hin zum Partner 3 3 3 3 3

Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika im Ausland Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.de.ey.com

3 Kira Schmitt Ingersheimer Straße 18 · 70499 Stuttgart Telefon: 0711 / 9881 14 142 karriere@de.ey.com

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FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER

Name der Sozietät

3 Freshfields Bruckhaus Deringer

Tätigkeitsbereiche

3 Umfassende Beratung und Vertretung von Unternehmen, Finanzinstituten und Behörden auf allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Für die Rechtsgebiete...

3 Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München 3 Amsterdam, Barcelona, Beijing, Bratislava, Brüssel, Dubai, Hanoi, Ho Chi Minh City, Hongkong, London, Madrid, Mailand, Moskau, New York, Paris, Rom, Shanghai, Tokyo, Washington DC, Wien 3 über 500 3 über 2.400 3 Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Europarecht, Gesellschaftsrecht/Mergers & Acquisitions, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, ImmobilienWirtschaftsrecht, Informationstechnologie/Neue Medien/Telekommunikation, Kartellrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Prozessrecht und Schiedsgerichtswesen, Steuerrecht

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 herausragend juristisch qualifiziert (Prädikatsexamina), unternehmerisch ausgerichtet und sympathische Teamplayer sind, gute Englischkenntnisse haben und möglichst promoviert sind. Ein ausländischer Abschluss (z.B. LL.M.) wäre von Vorteil, ist aber keine Einstellungsvoraussetzung. Wir suchen außerdem exzellente Juristinnen und Juristen mit erstem oder zweitem Staatsexamen für den Ausbau unseres Bereichs Knowledge Management.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 eine spannende und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem sehr engagierten internationalen Team von Anwältinnen und Anwälten. Neue Kolleginnen und Kollegen stehen bereits von Anfang an in unmittelbarem Kontakt zu Mandanten und sind in die Bearbeitung von wirtschaftlich bedeutenden, auch grenzüberschreitenden Mandaten eingebunden.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Nach zwei Jahren nehmen wir Sie auf unseren Briefkopf auf, nach insgesamt vierjähriger Sozietätszugehörigkeit können persönlich und fachlich besonders qualifizierte Associates den Status „Principal Associate“ erreichen und nach mindestens einem weiteren Jahr erfolgreicher Zusammenarbeit entscheiden wir über Ihre Aufnahme in unsere Partnerschaft. Mit der Position „Counsel“ mit längerfristiger Perspektive bieten wir eine zusätzliche Alternative zur Partnerschaft für herausragend qualifizierte Principal Associates.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

3 wir Ihnen frühzeitig die Möglichkeit geben möchten, Einblick in die Tätigkeit unserer internationalen Sozietät zu bekommen. Unser AnwaltstraineeProgramm für Referendare bietet dafür die besten Voraussetzungen.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

230

3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden

3 Praktika in Deutschland 3 Nebentätigkeiten für Referendare

3 www.freshfieldsbruckhausderinger.com 3 Dr. Benedikt Wolfers · Potsdamer Platz 1 · 10785 Berlin Telefon: 030 / 202836 · benedikt.wolfers@freshfields.com 3 Dr. Burkhard Richter · Feldmühleplatz 1 · 40545 Düsseldorf Telefon: 0211 / 49790 · burkhard.richter@freshfields.com 3 Dr. Thomas Wagner · Bockenheimer Anlage 44 · 60322 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 273080 · thomas.wagner@freshfields.com 3 Dr. Nikolaus Schrader · Alsterarkaden 27 · 20354 Hamburg Telefon: 040 / 369060 · nikolaus.schrader@freshfields.com 3 Dr. Hartmut Nitschke · Heumarkt 14 · 50667 Köln Telefon: 0221 / 205070 · hartmut.nitschke@freshfields.com 3 Dr. Ferdinand Fromholzer · Prannerstraße 10 · 80333 München Telefon: 089 / 207020 · ferdinand.fromholzer@freshfields.comFRI

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FRIED FRANK

Name der Sozietät

3 Fried, Frank, Harris, Shriver & Jacobson LLP

Tätigkeitsbereiche

3 Mergers & Acquisitions und Private Equity, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilientransaktionen, Restrukturierungen, Finanzierungen, komplexe Schieds- und Gerichtsverfahren

Spezialisierungen Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage Kontakt

232

3 Mergers & Acquisitions, Private Equity, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht, Steuerrecht, Öffentliches Recht 3 Frankfurt am Main 3 New York, Washington DC, London, Paris, Hong Kong, Shanghai 3 ca. 20 3 über 600 3 20 % 3 Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Kartellrecht 3 über hervorragende fachliche Qualifikationen (möglichst zwei Prädikatsexamina) verfügen und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge haben. Englische Sprachkenntnisse sind unumgänglich, weitere Fremdsprachenkenntnisse sowie eine Promotion und/oder LL.M. sind wünschenswert. 3 Die Vorteile einer dynamisch wachsenden, wirklich internationalen Kanzlei, eine verantwortungsvolle Tätigkeit und ausgezeichnete Entwicklungsmöglichkeiten in einem internationalen Umfeld, ein junges, hochmotiviertes Team mit viel Spaß an der Arbeit für anspruchsvolle Mandanten und interessante Transaktionen. Als Teil der intensiven Ausbildung bieten wir ein mehrmonatiges Secondment an einem anderen Standort der Sozietät. 3 Frühzeitige Einbindung in eigenverantwortliche Mandatsarbeit, fachgruppenübergreifendes Arbeiten auf dem Weg hin zu einer Spezialisierung, marktübliche Vergütung sowie die echte Chance auf eine Karriere als European Counsel oder Partner einer international expandierenden Sozietät. 3 es Ihnen und uns die Möglichkeit bietet, erfolgreich und mit Spaß an der Sache gemeinsam juristisch tätig zu werden. Sie sollten sich bei uns vorstellen, wenn Sie engagiert und zielstrebig sind, genau und eigenverantwortlich arbeiten wollen sowie in ein junges Team hineinwachsen möchten. 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.ffhsj.com 3 Sven Schulte-Hillen Taunusanlage 18 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 870030-200 · Telefax: 069 / 870030-555 sven.schulte-hillen@friedfrank.com 3 Dr. Jürgen van Kann Taunusanlage 18 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 870030-300 · Telefax: 069 / 870030-555 vankann@friedfrank.com 3 Dr. Michael Schlitt Taunusanlage 18 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 870030-600 · Telefax: 069 / 870030-555 michael.schlitt@friedfrank.com

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Fried Frankfurt

Unser Wachstum eröffnet Ihnen Perspektiven Als eine der Top-Wall Street Kanzleien mit einem (noch) kleinen, aber schlagkräftigen Team in Frankfurt suchen wir zum weiteren Ausbau unserer deutschen Praxis Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – mit oder ohne Berufserfahrung – insbesondere für folgende Bereiche: Kapitalmarktrecht Mergers & Acquisitions/Corporate und • Immobilientransaktionen • •

Wir bieten die Vorteile einer stark wachsenden, wirklich internationalen Kanzlei. Wir arbeiten eng verzahnt mit Spezialisten in Transaktionsteams unserer genannten Schwerpunktbereiche. Wir sind ein junges, dynamisches Team mit viel Spaß an der gemeinsamen Arbeit für anspruchsvolle Mandanten. Prädikatsexamina, sehr gute Englischkenntnisse, idealerweise auch Promotion/LL.M., aber vor allem Teamfähigkeit und Freude an der Arbeit sollten Sie daher mitbringen. Als Teil der intensiven Ausbildung bieten wir ein mehrmonatiges Secondment an einen der weiteren Standorte unserer Sozietät. Wir sind stets auch an qualifizierten Referendar(inn)en oder studentischen Mitarbeiter(inn)en interessiert.

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder per Post an:

Fried, Frank, Harris, Shriver & Jacobson LLP Herrn Dr. Jürgen van Kann Taunusanlage 18 60325 Frankfurt am Main Email: vankann@friedfrank.com

www.friedfrank.com New York Washington DC London Paris Frankfurt Hong Kong Shanghai


Gleiss Lutz

Name der Sozietät Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

3 Gleiss Lutz Rechtsanwälte 3 Deutsches und internationales Wirtschaftsrecht 3 Arbeitsrecht, Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Gewerblicher Rechtsschutz, Kartellrecht, Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Steuerrecht 3 Berlin, Frankfurt, München, Stuttgart 3 Brüssel, Prag, Warschau

Berufsträger (m/w) in Deutschland

3 215

Berufsträger (m/w) weltweit

3 235

Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

3 30 % 3 Arbeitsrecht, Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Gewerblicher Rechtsschutz, Kartellrecht, Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Steuerrecht

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 zwei mindestens vollbefriedigende Examina, eine (bevorstehende) Promotion, gute (möglichst im Ausland erworbene) Englischkenntnisse, Teamfähigkeit und Begeisterung für den Anwaltsberuf mitbringen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 Eine interessante Tätigkeit mit Mandantenkontakt von Anfang an. Eine partnerschaftliche und kollegiale Arbeitsatmosphäre. Möglichkeiten zur fachlichen Spezialisierung und zur wissenschaftlichen Tätigkeit, z.B. durch Veröffentlichungen. Auslandsaufenthalt bei Partner-Kanzleien. Betreuung durch einen Tutor. Eine exzellente Fortbildung in der Gleiss Lutz Akademie. Eine weit überdurchschnittliche Vergütung.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage Kontakt

234

3 Unser Leitbild ist eine transparente Perspektive. Wir entscheiden nach einem Jahr über Ihre Aufnahme auf den Briefbogen, nach dreieinhalb Jahren über die assoziierte Partnerschaft, nach sechs Jahren über die Partnerschaft. In regelmäßigen Statusgesprächen geben wir Ihnen Feedback über Ihre Leistungen. 3 wir qualifiziertem Nachwuchs frühzeitig Einblicke in die Tätigkeit eines Wirtschaftsanwalts geben und motivierte Nachwuchsjuristen für unsere Sozietät begeistern wollen. 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare

3 www.gleisslutz.com 3 Dr. Alexander Schwarz Mendelssohnstraße 87 · 60325 Frankfurt/Main Telefon: 069 / 95514-632 · Telefax: 069 / 95514-198 alexander.schwarz@gleisslutz.com 3 Dr. Stefan Lingemann Friedrichstraße 71 · 10117 Berlin Telefon: 030 / 800 979-178 · Telefax: 030 / 800 979-979 stefan.lingemann@gleisslutz.com 3 Dr. Andreas Schabenberger Maybachstraße 6 · 70469 Stuttgart Telefon: 0711 / 89997-215 · Telefax: 0711 / 855096 andreas.schabenberger@gleisslutz.com 3 Dr. Petra Linsmeier Prinzregentenstraße 50 · 80538 München Telefon: 089 / 21667-220 · Telefax: 089 / 21667-111 petra.linsmeier@gleisslutz.com

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


Ihr Kopf entscheidet

Nichts charakterisiert die Welt von Gleiss Lutz mehr als das Zusammenspiel von Qualitätsbewusstsein und Partnerschaftlichkeit, von Professionalität und Kollegialität, von wissenschaftlicher Reputation und leidenschaftlichem Einsatz für den Mandanten. Eine Herausforderung für Intellekt und emotionale Kompetenz. Interessiert ? www.gleisslutz.com


GÖRG

Name der Sozietät

3 GÖRG

Tätigkeitsbereiche

3 Arbeitsrecht, Gesellschafts- und Konzernrecht, M&A, internationales und nationales Steuerrecht, Insolvenz- und Restrukturierungsrecht, Medien- und Entertainmentrecht, Immobilienwirtschaftsrecht, ziviles Bau- und Anlagenrecht, Wettbewerbs-, Kartell- und Markenrecht, IT- und Telekommunikationsrecht, Handels- und Vertriebsrecht, Pharma- und Arzneimittelrecht, Produkthaftungsrecht, Vergaberecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Umweltrecht, Energierecht, Kommunal- und Kommunalabgabenrecht, Versicherungsrecht, Notariat, Prozessführung und Schiedsverfahren, internationaler Rechtsverkehr, Fondsstrukturierung, Private Equity, Asset Finance, Aviation (Luftfahrtrecht)

Spezialisierungen

3 Im Bereich komplexer Unternehmensrestrukturierungen gelten wir als eine der führenden Kanzleien Deutschlands. Ausgewiesene Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind darüber hinaus Handels- und Gesellschaftsrecht, Begleitung und Beratung bei M&A-Transaktionen, Bank- und Kapitalmarktrecht, Immobilienwirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht sowie insbesondere Film- und Medienrecht.

Standorte in Deutschland Berufsträger (m/w) in Deutschland Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die... Wir bieten Berufseinsteigern (m/w) Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

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Kontakt

236

3 Berlin, Essen, Frankfurt am Main, Köln, München 3 110 3 50 % 3 in denen wir tätig sind 3 Interesse an einer eigenverantwortlichen Tätigkeit haben, unternehmerisch denken wollen und Prädikatsexamina vorweisen, außerdem promoviert sind und über sehr gute Englischkenntnisse verfügen. 3 eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem Team von Spezialisten. 3 Wir suchen Berufseinsteiger, die das Potenzial haben, Partner unserer Sozietät zu werden. Zu Beginn Ihrer Tätigkeit in unserem Hause arbeiten Sie intensiv mit einem erfahrenen Kollegen zusammen, der für Ihre weitere Fortbildung und Entwicklung Verantwortung übernimmt. Im Laufe der Zeit gewinnen Sie an Sicherheit und Selbstständigkeit, übernehmen – auch als Associate – Verantwortung in Mandaten wie in internen Angelegenheiten. Nach etwa fünf bis sechs Berufsjahren stehen Sie an der Schwelle zur Partnerschaft. 3 wir in Ihnen unsere zukünftigen Kolleginnen und Kollegen sehen. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 www.goerg.de

3 Dr. Jobst-Friedrich von Unger · Klingelhöferstraße 5 · 10785 Berlin Telefon: 030 / 884503-131 · Telefax: 030 / 884503-174 · junger@goerg.de 3 Dr. Christian Pabst · Platz der Einheit 2 · 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 170000-17 · Telefax: 069 / 170000-27 · cpabst@goerg.de 3 Dr. Thomas Bezani · Sachsenring 81 · 50677 Köln Telefon: 0221 / 33660-0 · Telefax: 0221 / 33660-80 · tbezani@goerg.de 3 Dr. Dorothee Garms · Alfredstr. 279 · 45133 Essen Telefon: 0201 / 43776-0 · Telefax: 0201 / 43776-20 · dgarms@goerg.de 3 Dr. Oliver Zander · Prinzregentenstr. 22 · 80538 München Telefon: 089 / 3090667-71 · Telefax: 089 / 3090667-90 · ozander@goerg.de

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


Wir sind eine der führenden unabhängigen Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Mit Präzision, fachlicher Spezialisierung und der fachgebietsübergreifenden Kooperation sichern wir jeden Tag aufs Neue die hohe Qualität, die unsere Mandanten von uns gewöhnt sind. Wir wachsen ständig weiter – und suchen daher laufend

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Interesse an einer eigenverantwortlichen Tätigkeit, denen unternehmerisches Denken nicht fremd ist und die Prädikatsexamina vorweisen, promoviert sind und über sehr gute Englischkenntnisse verfügen. Sowohl Berufsanfänger als auch Quereinsteiger sind uns willkommen.

Referendarinnen und Referendaren bieten wir eine Ausbildung bei unseren erfahrenen Rechtsanwälten und -anwältinnen. Wir sehen in Ihnen unsere zukünftigen Kolleginnen und Kollegen und erwarten daher neben hervorragenden Rechtskenntnissen (Prädikatsexamen) ein sicheres Auftreten und Fremdsprachenkompetenz.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung entweder schriftlich an eines der unten stehenden Büros oder senden Sie eine E-Mail an karriere@goerg.de.

Dr. Jobst-Friedrich von Unger Klingelhöferstraße 5 D-10785 Berlin

Dr. Dorothee Garms Alfredstraße 279 D-45133 Essen

Dr. Christian Pabst Platz der Einheit 2 D-60327 Frankfurt/M.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Dr. Thomas Bezani Sachsenring 81 D-50677 Köln

Dr. Oliver Zander Prinzregentenstraße 22 D-80538 München

www.goerg.de

GÖRG – Wir beraten Unternehmer. Berlin " Essen " Frankfurt/M. " Köln " München


Graf von Westphalen

Name der Sozietät

3 Graf von Westphalen

Tätigkeitsbereiche

3 Umfassende Beratung und Vertretung von Unternehmen und öffentlichen Institutionen auf allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts; Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

3 Arbeitsrecht; Außenhandelsrecht, insb. Zoll- und Antidumpingrecht; Bankrecht; Gesellschaftsrecht (laufende Beratung und Transaktionen, Umstrukturierungen); Immobilien- und Baurecht; Europarecht; IT und Telekommunikation; Wettbewerbsrecht und Intellectual Property; Produkthaftungs- und Versicherungsrecht; Schiedsverfahren; Vertriebsrecht; Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht 3 Berlin, Dresden, Frankfurt, Freiburg, Hamburg, Köln, München 3 Alicante, Brüssel, Shanghai, Wien

Berufsträger (m/w) in Deutschland

3 140

Berufsträger (m/w) weltweit

3 145

Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 50 % 3 Arbeitsrecht; Gesellschaftsrecht, M&A und Private Equity; Immobilien- und Baurecht; Europarecht; IT und Telekommunikation; Wettbewerbsrecht und Intellectual Property; Produkthaftungs- und Versicherungsrecht; Steuerrecht; Vertriebsrecht; Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht 3 juristisch hoch qualifiziert (Prädikatsexamina), kreativ, begeisterungsfähig und sympathisch sind, über den Tellerrand schauen und unternehmerisch denken können, gerne im Team arbeiten, Wert legen auf ein angenehmes Arbeitsumfeld und gute Englischkenntnisse haben. Promotion oder LL.M. sind von Vorteil, aber nicht unabdingbare Voraussetzung.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 Eine spannende und verantwortungsvolle Tätigkeit mit Mandantenkontakt von Anfang an, eine Atmosphäre, die geprägt ist durch Vertrauen, freundschaftliche Kollegialität und Offenheit. Wir bieten gezielte Aus- und Weiterbildung durch interne und externe Seminare, intensive Betreuung durch einen verantwortlichen Partner sowie die Möglichkeit zum Auslandsaufenthalt bei unserem englischen Kooperationspartner Wragge & Co.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Gute Perspektiven: nach einem Jahr Aufnahme auf den Briefkopf; nach weiteren vier Jahren Entscheidung über die Aufnahme in die Partnerschaft; reelle Partnerchance für jeden Berufseinsteiger; regelmäßige Gespräche über die Perspektiven in der Sozietät mit dem betreuenden Partner; Möglichkeit der Teilzeit-Partnerschaft

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage

Kontakt

238

3 wir Sie für den Beruf des Wirtschaftsanwalts (oder der Wirtschaftsanwältin!) und unsere Sozietät begeistern möchten und weil die frühzeitige Zusammenarbeit über einen längeren Zeitraum die beste Grundlage für Ihre und unsere Entscheidung für die Zukunft ist. 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare

3 www.grafvonwestphalen.com

3 Dr. Lothar Harings Große Bleichen 21 · 20354 Hamburg Telefon: 040 / 35922-0 · Telefax: 040 / 35922-123 lothar.harings@grafvonwestphalen.com

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Berlin | Dresden | Frankfurt | Freiburg | Hamburg | Köln | München | Alicante | Brüssel | Shanghai | Wien

Gemeinsam Ziele setzen und erreichen:

Gehen Sie mit uns auf Wachstumskurs. Zur Verstärkung unserer Büros suchen wir

Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte Referendarinnen / Referendare Studentinnen / Studenten. Zusammenkommen ist der Anfang. Zusammenarbeiten der Erfolg. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Berlin Dr. Holger Kühl LL.M. Leipziger Platz 1 10117 Berlin Tel. +49 (0) 30 726111-0 berlin@grafvonwestphalen.com

Frankfurt Dr. Frank Süß Ulmenstraße 23-25 60325 Frankfurt am Main Tel. +49 (0) 69 8008519-0 frankfurt@grafvonwestphalen.com

Freiburg Dr. Barbara Mayer Kaiser-Joseph-Straße 284 79098 Freiburg Tel. +49 (0) 761 21808-0 freiburg@grafvonwestphalen.com

Hamburg Dr. Ronald Steiling Große Bleichen 21 20354 Hamburg Tel. +49 (0) 40 35922-0 hamburg@grafvonwestphalen.com

Köln Carsten Laschet Agrippinawerft 24 · Im Rheinauhafen 50678 Köln Tel. +49 (0) 221 20807-10 koeln@grafvonwestphalen.com

München Christoph J. Hauptvogel Widenmayerstraße 15 80538 München Tel. +49 (0) 89 689077-0 muenchen@grafvonwestphalen.com

www.grafvonwestphalen.com

Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft


GSK Stockmann & Kollegen

Name der Sozietät

3 GSK STOCKMANN & KOLLEGEN

Tätigkeitsbereiche

3 Die Schwerpunkte unserer Beratung liegen in den Bereichen Immobilienwirtschaft, Infrastrukturvorhaben, Banking sowie Corporate. GSK GASSNER STOCKMANN & KOLLEGEN wurde 2003 und 2005 von JUVE mit dem Award „Kanzlei des Jahres“ im Immobilienwirtschaftsrecht (2003) bzw. Immobilienund Baurecht (2005) und das Stuttgarter Büro 2006 als „Kanzlei des Jahres Südwest“ ausgezeichnet.

Standorte in Deutschland Berufsträger (m/w) in Deutschland Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage

Kontakt

240

3 Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Heidelberg, München, Stuttgart 3 115 3 35 % 3 Immobilienrecht (darunter privates Baurecht sowie öffentliches Bau- und Planungsrecht), Infrastruktur, Bankrecht, Corporate/M&A/Private Equity 3 ihre juristische Qualifikation mit zwei hervorragenden Examina unter Beweis gestellt haben und vorzugsweise bereits einschlägige Spezialkenntnisse erwerben konnten. Promotion sowie LL.M. werden begrüßt. Wissenschaftliches, lösungsorientiertes Arbeiten ist ebenso selbstverständlich wie persönliches Engagement im Beruf. Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Kreativität runden das Profil ab. 3 die Möglichkeit, in einem Team hochqualifizierter Experten schon früh eigenverantwortlich mitzuarbeiten. Wir stellen an uns und unseren anwaltlichen Nachwuchs höchste Ansprüche, bieten ihm aber auch eine konkrete Aussicht auf Partnerschaft. Wir sind eine Gemeinschaft, die sich auf Partnerschaft gründet. Wir sind davon überzeugt, dass sich Rechtsberatung auf höchstem Niveau und eine persönliche Arbeits- und Beratungsatmosphäre miteinander verbinden lassen. 3 Attraktive Vergütung, Weiterbildungsmöglichkeiten, konkrete Aussicht auf Partnerschaft 3 ein frühzeitiges Kennenlernen für beide Seiten Vorteile bietet. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Nebentätigkeiten für Referendare

3 Praktika im Ausland 3 Praktika in Deutschland 3 Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.gsk.de

3 Dr. Oda Wedemeyer · Mohrenstraße 42 · 10117 Berlin Telefon: 030 / 20 39 07-0 · Telefax: 030 / 20 39 07-44 · wedemeyer@gsk.de 3 Dr. Andreas Bauer · Ludwigstraße 10 · 80539 München Telefon: 089 / 28 81 74-0 · Telefax: 089 / 28 81 74-44 · bauer@gsk.de 3 Michael-Alexander Rojnic · Schleusenbrücke 1 · 20355 Hamburg Telefon: 040 / 36 97 03-0 · Telefax: 040 / 36 97 03-44 · rojnic@gsk.de 3 Dr. Gregor Seikel · Taunusanlage 21 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 71 00 03-0 · Telefax: 069 / 71 00 03-44 · seikel@gsk.de 3 Wolfgang Böhm · Brückenkopf 1/2 · 69120 Heidelberg Telefon: 06221 / 45 66-0 · Telefax: 06221 / 45 66-44 · boehm@gsk.de 3 Dr. Wolfram Sandner · Kronenstraße 30 · 70174 Stuttgart Telefon: 0711 / 220 45 79-0 · Telefax: 0711 / 220 45 79-44 · sandner@gsk.de 3 Dr. Dirk Oldigs · Bleichstraße 14 · 40211 Düsseldorf Telefon: 0211 / 86 28 37-0 · Telefax: 0211 / 86 28 37-44 · oldigs@gsk.de

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G S K

STOCKMANN & KO L L E G E N

R ECHTSANWÄLTE

G S K Starten Sie mit uns durch. GSK Stockmann & Kollegen ist eine der führenden Anwaltssozietäten in Deutschland. Wir suchen unternehmerisch denkende Rechtsanwälte (m/w) und Referendare (m/w), die vom Start weg mit uns erfolgreich sein wollen in den Bereichen

_Immobilienwirtschaft _Infrastruktur _Banking _Corporate Sie haben Ihre juristische Qualifikation durch zwei vollbefriedigende Examina unter Beweis gestellt und verfügen aufgrund eines LL.M.-Studiums oder eines Arbeitsaufenthalts im englischsprachigen Ausland über profunde englische Sprachkenntnisse. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in kleinen, hochqualifizierten Teams eigenverantwortlich zu arbeiten. Wir stellen an uns und unseren Nachwuchs höchste Ansprüche, bieten ihm aber auch die konkrete Aussicht auf Partnerschaft. Eine freundschaftliche Atmosphäre ist für uns Voraussetzung für den gemeinsamen Erfolg. Interessiert? Dann starten Sie durch. Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen.

GSK STO CKMANN & KOLLEGEN www.gsk.de MÜNCHEN Ludwigstraße 10 80539 München Tel. + 49 (89) 28 81 74 - 0 Fax + 49 (89) 28 81 74 - 44 muenchen@gsk.de

BERLIN Mohrenstraße 42 10117 Berlin Tel. + 49 (30) 20 39 07 - 0 Fax + 49 (30) 20 39 07 - 44 berlin@gsk.de

FRANKFURT AM MAIN Taunusanlage 21 60325 Frankfurt Tel. + 49 (69) 71 00 03 - 0 Fax + 49 (69) 71 00 03 - 44 frankfurt@gsk.de

HAMBURG Schleusenbrücke 1 20355 Hamburg Tel. + 49 (40) 36 97 03 - 0 Fax + 49 (40) 36 97 03 - 44 hamburg@gsk.de

HEIDELBERG Brückenkopfstraße 1/2 69120 Heidelberg Tel. + 49 (6221) 45 66 - 0 Fax + 49 (6221) 45 66 - 44 heidelberg@gsk.de

STUTTGART Kronenstraße 30 70174 Stuttgart Tel. + 49 (711) 220 45 79 - 0 Fax + 49 (711) 220 45 79 - 44 stuttgart@gsk.de

DÜSSELDORF Bleichstraße 14 40211 Düsseldorf Tel. + 49 (211) 86 28 37 - 0 Fax + 49 (211) 86 28 37 - 44 duesseldorf@gsk.de

BRÜSSEL 209 a avenue Louise B-1050 Brüssel Tel. + 32 2 62 60 740 Fax + 32 2 62 60 749 bruessel@gsk.de

In cooperation NABARRO London, Sheffield, Brüssel Lacon House Theobald`s Road GB-London WC1X8RW Tel. + 44 20 75 24 - 6000 Fax + 44 20 75 24 - 6524 www.nabarro.com AUGUST & DEBOUZY Paris, Brüssel, Casablanca 8, avenue de Messine F-75008 Paris Tel. + 33 1 45 61 51 - 80 Fax + 33 1 45 61 51 - 99 www.august-debouzy.com


Haarmann

Name der Sozietät

3 HAARMANN Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer

Tätigkeitsbereiche

3 Wir beraten inländische und ausländische Unternehmen im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht, insbesondere in den Bereichen Transaktionen (Schwerpunkt M&A und Private Equity), Steuerrecht, Gesellschafts-, Bank- und Finanzrecht, Arbeitsrecht, Prozeßführung und Schiedsgerichtsbarkeit, sowie in eng angrenzenden Bereichen. Außerdem planen wir, den Bereich Corporate Finance (Unternehmensbewertung, Due Diligence, betriebswirtschaftliche Studien) aufzubauen.

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Anteil der Partner (ca.)

3 M&A und Private Equity, Steuerrecht (ohne Compliance), Gesellschaftsrecht, Bank- und Finanzrecht, Arbeitsrecht, Prozeßführung und Schiedsgerichtsbarkeit. 3 Frankfurt am Main 3 Wir bündeln unsere Kräfte an einem Standort, in Frankfurt am Main. Von hier aus können wir überall für unsere Mandanten tätig werden. International arbeiten wir mit erstklassigen Kanzleien zusammen, zu denen langjährige, persönliche Kontakte bestehen. Die sich so ergebenden Effizienzvorteile geben wir gerne an unsere Mandanten weiter. 3 Wir streben derzeit eine Größe von 30 bis 50 Beruftsträgern an. 3 50 %

Für die Rechtsgebiete...

3 M&A, Private Equity, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Bank- und Finanzrecht, Kapitalmarktrecht, Kartellrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und IT, Prozeßführung und Schiedsverfahren

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 sich nicht nur durch erstklassige Abschlüsse, sondern auch durch Persönlichkeit, Auftreten und unternehmerisches Denken auszeichnen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 eine interessante Tätigkeit auf höchstem Niveau in einer unternehmerischen und teamorientierten Struktur sowie einen Einstieg als Mitarbeiter eines jungen Unternehmens mit entsprechender Karriereperspektive.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage

Kontakt

242

3 sind aufgrund des organischen Wachstums unserer Kanzlei hervorragend. 3 dies eine gute Gelegenheit ist, dass wir uns gegenseitig kennenlernen und Sie Einblick in unsere Tätigkeiten und in unser Team erhalten. 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.haarmann.com

3 Prof. Dr. Wilhelm Haarmann Neue Mainzer Straße 75 · 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 92059 105 · Telefax: 069 / 92059 990 careers@haarmann.com 3 Dr. Christoph Schmitt Neue Mainzer Straße 75 · 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 92059 805 · Telefax: 069 / 92059 990 careers@haarmann.com

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M&A P RIVATE E QUITY C ORPORATE S TEUERRECHT B ANK -

UND

F INANZIERUNGSRECHT K APITALMARKTRECHT P ROZESSFÜHRUNG S CHIEDSGERICHTSBARKEIT

Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Neue Mainzer Straße 75 60311 Frankfurt am Main Telefon +49 69-92059-0 Fax +49 69-92059-990 www.haarmann.com


Hammonds

Name der Sozietät

3 Hammonds

Tätigkeitsbereiche

3 Wir beraten nationale und internationale Unternehmen, die öffentliche Hand und ihre Unternehmen in allen relevanten Fragen des Wirtschaftsrechts.

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage

Kontakt

244

3 Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, M&A, Kartellrecht, Private Equity, Steuerrecht, Banking & Finance, Immobilienwirtschaftsrecht, Privates Bau- und Architektenrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Vergaberecht, Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Medien- und IT-Recht 3 Berlin, München 3 London, Birmingham, Leeds, Manchester, Brüssel, Paris, Rom, Bologna, Turin, Mailand, Madrid, Moskau, St. Petersburg, Peking, Hongkong 3 50 3 700 3 30 % 3 die oben genannt sind 3 beim weiteren Ausbau unserer deutschen Büros mit Begeisterungsfähigkeit und Engagement mitwirken wollen, Prädikatsexamen im oberen Bereich vorweisen können, über eine abgeschlossene Dissertation oder über einen der Promotion vergleichbaren Abschluss, sehr gute Englischkenntnisse, unternehmerisches Denken, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Teamgeist verfügen. 3 die Mitarbeit in jungen und kollegial geführten Büros im Rahmen einer der größten europäischen Wirtschaftskanzleien, eine umfassende Ausbildung als Wirtschaftsanwalt, bei der wir nach Bedarf auch Auslandsaufenthalte in unseren europäischen Büros bieten, frühen unmittelbaren Kontakt zu unseren Mandanten, die Mitwirkung bei anspruchsvollen Mandaten. 3 Wir streben eine langfristige Zusammenarbeit mit Ihnen an. Das Ziel ist die Aufnahme in die Partnerschaft. 3 wir uns gegenseitig kennen lernen sollten, und wir Ihnen gerne frühzeitig einen Einblick in unsere Arbeit, unsere Anforderungen und unsere Kultur geben möchten. 3 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.hammonds.de

3 Norman Hirsch · General Manager Georgenstraße 22 · 10117 Berlin Telefon: 030 / 726 16 8000 · Telefax: 030 / 726 16 8001 norman.hirsch@hammonds.de

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*:,0 41,09

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'49.74*9154*3. )56"(75-:29154 8:,09 0.7*:87*/.4-. )*3.49.#


HAVER & MAILÄNDER

Name der Sozietät

3 Haver & Mailänder

Tätigkeitsbereiche

3 Alle Gebiete des deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

3 Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Bank- und Kapitalmarktrecht, Kartellrecht, Schiedsgerichtsverfahren und Internationales Zivilprozessrecht, Medien- und Telekommunikationsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht (UWG), Europarecht, Vertriebsrecht, nationales und internationales Handelsrecht, Vergaberecht, Glücksspielrecht, Immobilienwirtschaftsrecht, Werkvertragsrecht und Recht der Industrieanlagen, Sportrecht. 3 Stuttgart, Frankfurt, Dresden 3 Brüssel

Berufsträger (m/w) in Deutschland

3 29

Berufsträger (m/w) weltweit

3 31

Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

246

3 40 % 3 des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts, des Gesellschaftsrechts und Unternehmenskaufs, des Werkvertragsrechts sowie der Prozessführung und der Schiedsgerichtsbarkeit 3 nachhaltiges Interesse an wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, Leistungsbereitschaft und einen sportlichen Teamgeist sowie Zeugnisse oder Referenzen haben, die eine deutlich überdurchschnittliche juristische Qualifikation und gute Englischkenntnisse nachweisen. Außerdem legen wir Wert auf die Fähigkeit und die Bereitschaft, sich sorgfältig und wissenschaftlich in rechtliche Fragestellungen einzuarbeiten; diese Fähigkeit und Bereitschaft sollte idealerweise durch eine Promotion nachgewiesen werden. 3 die Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern an interessanten Fällen, Gutachten oder Schriftsätzen, die Mitwirkung an wissenschaftlichen Veröffentlichungen und bei anspruchsvollen nationalen und internationalen Mandaten. Sie üben in geeigneten Fällen Ihre Fremdsprachenkenntnisse und Ihre Fertigkeiten im Verhandeln. Schon früh binden wir junge Kollegen/innen in den Kontakt zum Mandanten und in unsere forensische Tätigkeit ein. 3 Zu Beginn Ihrer Tätigkeit arbeiten Sie im Referat eines Partners mit, der Ihre persönliche und fachliche Entwicklung in einem professionellen und internationalen Umfeld unterstützt. Bei zufriedenstellender persönlicher und fachlicher Zusammenarbeit bieten wir Ihnen die konkrete Aussicht, nach ca. 3 bis 4 Jahren in die Partnerschaft einzutreten. Eine unseren hohen Ansprüchen entsprechende leistungsgerechte und überdurchschnittliche Vergütung ist selbstverständlich. 3 wir motivierte Nachwuchsjuristen für unsere Sozietät gewinnen möchten und wir uns gegenseitig schon zu Beginn Ihrer juristischen Berufstätigkeit kennen lernen sollten. Durch Ihre Ausbildung bei Haver & Mailänder legen Sie den Grundstein für Ihre spätere Anwaltskarriere. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Nebentätigkeiten für Referendare

3 Praktika im Ausland 3 Praktika in Deutschland

3 www.haver-mailaender.de 3 Dr. Rolf M. Winkler, LL.M. · Lenzhalde 83-85 · 70192 Stuttgart Telefon: 0711 / 227 44-37 · rmw-secr@haver-mailaender.de 3 Dr. Ulrich Schnelle, LL.M. · Lenzhalde 83-85 · 70192 Stuttgart Telefon: 0711 / 227 44-49 · us-secr@haver-mailaender.de 3 Dr. Peter Mailänder, M.C.J. · Lenzhalde 83-85 · 70192 Stuttgart Telefon: 0711 / 227 44-17 · pm-secr@haver-mailaender.de

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HAVER & MAILÄNDER mit Stammsitz in Stuttgart steht für mehr als 40 Jahre höchste fachliche Qualität, konsequente Eigenständigkeit und unternehmerisches Denken. Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Phasen ihrer Unternehmensentwicklung - im nationalen und internationalen Kontext. Dieses erfordert exzellentes Fachwissen, treffsicheres Urteilsvermögen und wirtschaftliches Verständnis. Wenn Sie Freude an der Bearbeitung anspruchsvoller Mandate im internationalen Umfeld haben und auf der Grundlage Ihrer qualifizierten Ausbildung bereit sind, früh Verantwortung zu übernehmen, dann sollten wir uns kennen lernen. Informationen über aktuelle Stellenangebote finden Sie auf unseren Internet-Seiten. Schicken Sie uns gern Ihre Bewerbung - wir freuen uns auf Sie!

Stuttgart • Frankfurt • Dresden • Brüssel

www.haver-mailaender.de HAVER & MAILÄNDER RECHTSANWÄLTE • Lenzhalde 83-85 • 70192 Stuttgart Tel.: +49 (0) 711 22744-0 • Fax: +49 (0) 711 2991935 • info@haver-mailaender.de


HEISSE KURSAWE EVERSHEDS

Name der Sozietät

3 Heisse Kursawe Eversheds

Tätigkeitsbereiche

3 Arbeitsrecht, Asset-Management, Bankaufsichtsrecht, Bau- und Architekturrecht, Corporate Finance, Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht, IT/Telekommunikation/Medien, Kapitalmarktrecht, Kartellrecht, Markenrecht, Mergers & Acquisitions, Private Clients, Projektfinanzierung/Bankvertragsrecht, Steuerrecht, Urheber- und Patentrecht, Vergaberecht, Versicherungsrecht, Product Liability, Vertriebsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.)

3 München 3 Barcelona, Bern, Birmingham, Bratislava, Brüssel, Budapest, Breslau, Cambridge, Cardiff, Kopenhagen, Doha, Dublin, Ipswich, Kuala Lumpur, Leeds, London, Madrid, Manchester, Mailand, München, Newcastle, Norwich, Nottingham, Paris, Prag, Riga, Rom, Shanghai, Sofia, Stockholm, Tallinn, Valladolid, Vilnius, Wien, Warschau, Zürich 3 64 3 2.600 3 25 %

Für die Rechtsgebiete...

3 insbesondere Arbeitsrecht, Bau- und Architekturrecht, Gesellschaftsrecht und M&A, Gewerblicher Rechtsschutz, Immobilienrecht und Projektfinanzierungen/ Bankvertragsrecht, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, jedoch generell für alle Tätigkeitsbereiche

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 überdurchschnittliche Examina, gute (möglichst im Ausland erworbene) Englischkenntnisse, eine Promotion oder einen ausländischen Studienabschluß (z.B. LL.M.), wirtschaftliches Verständnis, Begeisterung für den Anwaltsberuf und Teamfähigkeit mitbringen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem Team mit hoch qualifizierten Kolleginnen und Kollegen, unmittelbarem Mandantenkontakt und ausgezeichneten Entwicklungsmöglichkeiten.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 sind aufgrund unseres weiteren dynamischen Wachstums überdurchschnittlich gut. Regelmäßige „Feedback“-Gespräche ermöglichen beiden Seiten laufende Standortbestimmungen. Eine gestaffelte Tantiemenberechtigung fördert unternehmerisches Denken und führt in die Partnerschaft.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage

Kontakt

248

3 wir motiviertem Nachwuchs einen authentischen frühen Einblick in die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche geben und geeignete Kollegen, die auch menschlich zu unserer Kanzleikultur passen, für den späteren Berufseinstieg kennenlernen möchten. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 www.heisse-kursawe.com

3 Dr. Susanne Giesecke · Maximiliansplatz 5 · 80333 München Telefon: 089 / 545 65 210 · Telefax: 089 / 545 65 196 s.giesecke@heisse-kursawe.com 3 Axel Zimmermann · Maximiliansplatz 5 · 80333 München Telefon: 089 / 545 65 223 · Telefax: 089 / 545 65 206 a.zimmermann@heisse-kursawe.com

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


www.heisse-kursawe.com


Hengeler Mueller

Name der Sozietät

3 Hengeler Mueller

Tätigkeitsbereiche

3 Beratung deutscher und ausländischer Unternehmen und Banken auf den wichtigsten Gebieten des Wirtschaftsrechts; stark transaktionsbezogene Tätigkeit.

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

3 Gesellschaftsrecht/Umstrukturierungen, M&A, Private Equity-Transaktionen, IPOs und sonstige Kapitalmarkttransaktionen, Bank- und Börsenrecht, Kartellrecht, nationale und internationale Prozesse und Schiedsverfahren, Steuerrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Telekommunikationsrecht, Immobilienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und IT, Arbeitsrecht und Öffentliches Recht, Insolvenz und Sanierung. 3 Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München 3 Brüssel, London

Berufsträger (m/w) in Deutschland

3 230

Berufsträger (m/w) weltweit

3 240

Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die... Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

250

3 ca. 40 % 3 siehe oben Spezialisierung 3 zu den besten Absolventinnen und Absolventen ihres Jahrgangs gehören, team- und kommunikationsfähig sind und eine herausfordernde Tätigkeit in einem stark international geprägten Umfeld anstreben. 3 einen transparenten, für alle gleichen Karriereweg; eine faire Chance zur Partnerschaft in einem überschaubaren Zeitraum; eine breit angelegte, d.h. nicht eine sofortige Spezialisierung erfordernde Ausbildung „on the job“ in enger Zusammenarbeit mit unseren Sozien; ein gezieltes und strukturiertes Fortbildungsprogramm; bei fehlender Auslandserfahrung (englischsprachig) einjährige Tätigkeit bei befreundeten Kanzleien in GB oder den USA; Tätigkeit im eigenen Londoner Büro; offenen und partnerschaftlichen Umgang miteinander und das gemeinsame Bestreben aller, hervorragende Beratungsleistungen zu erbringen. 3 sind überdurchschnittlich gut. Die Sozietät beabsichtigt, auch weiterhin durch die Assoziierung eigener juristischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu wachsen. 3 wir Ihnen so die beste Gelegenheit bieten können, uns und unsere Tätigkeit und die besondere Kultur unserer Sozietät intensiv zu erleben. Viele unserer Anwältinnen und Anwälte haben sich nach einer Referendarstage oder einem Praktikum bei uns für eine Karriere bei Hengeler Mueller entschieden. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Nebentätigkeiten für Referendare

3 Praktika im Ausland 3 Praktika in Deutschland

3 www.hengeler.com 3 Dr. Reinhold Ernst · Benrather Str. 18 - 20 · D-40213 Düsseldorf Telefon: 0211 / 8304-401 · Telefax: 0211 / 8304-170 reinhold.ernst@hengeler.com 3 Thomas Müller · Bockenheimer Landstraße 24 · D-60323 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 17095-332 · Telefax: 069 / 7257-73 thomas.mueller@hengeler.com 3 Dr. Wolfgang Spoerr · Charlottenstraße 35/36 · D-10117 Berlin Telefon: 030 / 20374-161 · Telefax: 030 / 20374-333 wolfgang.spoerr@hengeler.com 3 Dr. Viola Sailer · Leopoldstr. 8-10 · D-80802 München Telefon: 089 / 383388-139 · Telefax: 089 / 383388-333 viola.sailer@hengeler.com

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


(#"% www.hengeler.com

)&'$

Sie verfolgen als Anwalt die Ziele Ihrer Mandanten – energisch und mit Erfolg. Sie suchen die juristische Herausforderung – national und international. Beste Basis hierfür ist eine Kanzlei, in der Sie partnerschaftlich mit hoch qualifizierten Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten. Bei Hengeler Mueller ist die Arbeitsatmosphäre geprägt von Teamgeist, gegenseitigem Vertrauen und dem gemeinsamen Anspruch, unsere Mandanten herausragend zu beraten. Werden Sie Mitglied in unserem Team – bewerben Sie sich!

D Ü S S E L D O R F • F R A N K F U RT • B E R L I N • M Ü N C H E N • B R Ü S S E L • L O N D O N


HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

Name der Sozietät

3 Heuking Kühn Lüer Wojtek – Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law

Tätigkeitsbereiche

3 Alle Bereiche des nationalen und internationalen Wirtschafts- und Steuerrechts

Spezialisierungen

3 Gesellschaftsrecht/M&A; Kartellrecht und Wettbewerbsrecht; Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsberatung; Immobilienrecht, Öffentliches und Privates Baurecht, Architektenrecht, Juristische Projektsteuerung, Vergaberecht, Privatisierung, Public-Private-Partnership; Steuer- und Steuerstrafrecht, Zollrecht; Transport- und Seerecht, Vertriebs- und Leasingrecht, Außenwirtschafts- und Exportkontrollrecht; Gewerblicher Rechtsschutz & Urheberrecht, Medienrecht, Telekommunikation, Post und IT, Sportrecht, Pharmarecht; Internationales & Nationales Handelsrecht; Bank- und Kapitalmarktrecht, Corporate Finance; Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Energierecht, EU- und EU-Beihilferecht, Umweltrecht, Chemikalienrecht, Produktsicherheit; Versicherungsrecht; Private Equity, Unternehmens-/Vermögensnachfolge, Erbrecht & Familienrecht; Schiedsgerichtsbarkeit, Prozessführung

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

3 Berlin, Chemnitz, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München 3 Brüssel, Internationales Netzwerk

Berufsträger (m/w) in Deutschland

3 182

Berufsträger (m/w) weltweit

3 185

Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die... Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

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3 50 % 3 Alle Bereiche des Wirtschafts- und Steuerrechts 3 über Prädikatsexamina, vorzugsweise Promotion und/oder Auslandsabschluss, in jedem Fall sehr gute englische Sprachkenntnisse, verfügen sollten. 3 Weiterbildungen extern und intern in der Heuking Academy. In kurzer Zeit Übernahme von Verantwortung/Mandantenbetreuung sowie eine leistungsorientierte Vergütung. Freiraum für unternehmerisches Handeln. 3 Wir bieten Ihnen die konkrete Perspektive einer Zwischen-Partnerschaft (Salaried Partner) bis zur Voll-Partnerschaft in überschaubarer Zeit unter Berücksichtigung der finanziellen und sonstigen Beiträge zur Sozietät; bei Kollegen oder Kolleginnen mit Berufserfahrung unter Umständen bereits in kürzerer Zeitdauer. 3 die gemeinsame Zusammenarbeit in der Referendarstation die beste Möglichkeit ist, sich gegenseitig kennen zu lernen. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Praktika in Deutschland

3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.heuking.de 3 Joachim Littig · Berlin Telefon: 030 / 88 00 97-57 · j.littig@heuking.de 3 Gabrielle Williamson · Brüssel Telefon: 0032 / 2 646 20-00 · g.williamson@heuking.de 3 Veit Pässler · Chemnitz · Telefon: 0371 / 38 203-221 · v.paessler@heuking.de 3 Dr. Andreas Urban · Düsseldorf · Telefon: 0211 / 600 55-295 · a.urban@heuking.de 3 Thorsten A. Wieland · Frankfurt am Main Telefon: 069 / 975 61-444 · t.wieland@heuking.de 3 Dr. Andreas Walle · Hamburg Telefon: 040 / 35 52 80-21 · a.walle@heuking.de 3 Dr. Wilhelm Moll · Köln · Telefon: 0221 / 20 52-312 · w.moll@heuking.de 3 Dr. Carsten Schrader · München Telefon: 089 / 540 31-217 · c.schrader@heuking.de

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Wenn Sie sich hohe Ziele stecken: Herzlich Willkommen! Sie wollen an die Spitze kommen? Diese Chance bieten wir juristisch hervorragenden Anwälten (m/w) in einem professionellen und kollegialen Arbeitsumfeld, wenn sie unternehmerisch denken, kommunikationsstark sind und sich wirtschaftlich und juristisch herausfordernden Mandaten stellen wollen. Während der intensiven Ausbildung werden Sie regelmäßig an der Seite erfahrener Rechtsanwälte in die unmittelbare Betreuung der Mandanten eingebunden. Ambitionierten Anwälten (m/w) eröffnet sich die Perspektive einer Partnerschaft. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. | www.heuking.de Berlin Joachim Littig T +49 (0)30 88 00 97-57 j.littig@heuking.de

Brüssel Gabrielle H. Williamson, J.D. T +32 (0)2 646 20-00 g.williamson@heuking.de

Chemnitz Veit Päßler T +49 (0)371 38 203-311 v.paessler@heuking.de

Düsseldorf Dr. Andreas Urban T +49 (0)211 600 55-295 a.urban@heuking.de

Frankfurt Thorsten A. Wieland T +49 (0)69 975 61-444 t.wieland@heuking.de

Hamburg Dr. Andreas Walle T +49 (0)40 35 52 80-21 a.walle@heuking.de

Köln Dr. Wilhelm Moll, LL.M. T +49 (0)221 20 52-312 w.moll@heuking.de

München Dr. Carsten Schrader T +49 (0)89 540 31-217 c.schrader@heuking.de


Jones Day

Name der Sozietät

3 Jones Day

Tätigkeitsbereiche

3 Arbeitsrecht, Forensische Praxis/Schiedsgerichtsbarkeit/Wirtschaftsstrafrecht, Gesellschaftsrecht, M&A, Gewerblicher Rechtsschutz, Immobilienrecht, Kapitalmarktrecht, Structured Finance, Kartellrecht, Pharma/Biotechnologie, Private Equity/Venture Capital, Steuerrecht, Telekommunikationsrecht, Umweltrecht, Vergaberecht

Spezialisierungen Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

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3 Sämtliche Aspekte der wirtschaftsberatenden und prozessualen Tätigkeit im weitesten Sinne. 3 Frankfurt am Main, München 3 Atlanta, Brüssel, Chicago, Cleveland, Columbus, Dallas, Hongkong, Houston, Irvine, London, Los Angeles, Madrid, Mailand, Moskau, Neu Delhi, New York, Paris, Peking, Pittsburgh, San Diego, San Francisco, Schanghai, Silicon Valley, Singapur, Sydney, Taipeh, Tokio und Washington 3 70 3 2.300 3 30 % 3 siehe Tätigkeitsbereiche 3 uns durch ihre Leistungen sowie ihre Persönlichkeit überzeugen. Hierzu gehören Prädikatsexamina, ein ausländischer Studienabschluß (z.B. LL.M.) und/oder Promotion, erstklassige englische Sprachkenntnisse (einschließlich der Fachterminologie), Teamgeist sowie ein unternehmerischer Ansatz. 3 eine von Beginn an unmittelbar mandatsbezogene, eigenverantwortliche Mitarbeit an hochinteressanten Fällen, vielfach mit internationalem Bezug. Sie haben Gelegenheit zur Bearbeitung juristisch anspruchsvoller Themenstellungen, von denen Sie auch in der Tagespresse lesen können, die wir wegen ihres oft stark internationalen Zuschnitts häufig in enger Zusammenarbeit mit unseren übrigen Büros in Europa, Asien und den USA betreuen. Außerdem bieten wir Ihnen ein internationales und vielfältiges Fortbildungsprogramm zur weiteren Qualifikation und eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Vergütung. 3 Dank des auch künftig zu erwartenden starken Wachstums bieten sich Ihnen hervorragende Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. 3 Sie auf diese Weise bereits frühzeitig einen Einblick in unsere Tätigkeiten erhalten können und wir erfolgreiche Mitarbeiter/innen weiter fördern und langfristig für uns gewinnen wollen. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden

3 Praktika in Deutschland 3 Nebentätigkeiten für Referendare

3 www.jonesday.com 3 Sandra-Christiane Kamper · Prinzregentenstraße 11 · 80538 München Telefon: 089 / 206042-200 · Telefax: 089 / 206042-293 sckamper@jonesday.com 3 Leonie Kaiser · Prinzregentenstraße 11 · 80538 München Telefon: 089 / 206042-200 · Telefax: 089 / 206042-293 lkaiser@jonesday.com 3 Dr. Carsten Gromotke · Grüneburgweg 102 · 60323 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 9726-3939 · Telefax: 069 / 9726-3993 cgromotke@jonesday.com 3 Cortney Endecott · Grünebergweg 102 · 60323 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 9726-3939 · Telefax: 069 / 9726-3993 cendecott@jonesday.com

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Cleveland San Francisco Chicago Pittsburgh Silicon Valley New York Dallas Washington Irvine Columbus Los Angeles Atlanta San Diego Houston

Brüssel London Paris Madrid

Mailand

Moskau

Frankfurt München

Peking Tokio

Neu Delhi

Schanghai Taipeh Hongkong

Singapur Sydney

One Firm Worldwide Anfragen und Bewerbungen richten Sie bitte an: Jones Day Hochhaus am Park Grüneburgweg 102 60323 Frankfurt am Main Tel. 069.9726.3939 Dr. Carsten Gromotke cgromotke@jonesday.com Cortney Endecott cendecott@jonesday.com

Jones Day Prinzregentenstrasse 11 80538 München Tel. 089.206042.200 Sandra-Christiane Kamper sckamper@jonesday.com Leonie Kaiser lkaiser@jonesday.com

Jones Day blickt zurück auf eine über 100-jährige Geschichte der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Der Erfolg unseres integrativen Prinzips “One Firm Worldwide”, das die gleichbleibend hohe Qualität dieser Rechtsberatung rund um den Globus gewährleistet, zeigt sich an unseren Mandanten: So vertreten unsere Anwälte/innen über die Hälfte der Fortune 500-Unternehmen, darüber hinaus eine Vielzahl weiterer nationaler und multinationaler Unternehmen in Europa, den USA, Asien und Lateinamerika. Unsere deutschen Büros in Frankfurt und München sind ein wesentlicher Teil unserer stetig wachsenden internationalen Praxis, die europaweit ein Team von mehr als 400 Rechtsanwälten/innen umfasst. Für den weiteren Ausbau unserer deutschen Teams suchen wir sowohl Rechtsanwälte/innen als auch Referendare/innen und wissenschaftliche Mitarbeiter/innen mit hervorragenden juristischen Qualifikationen (bei Volljuristen/innen mindestens vollbefriedigend in beiden Staatsexamina) und sehr guten, fachspezifischen Englischkenntnissen. Wir bieten eine herausfordernde, stark international ausgerichtete Tätigkeit mit besten Entwicklungsmöglichkeiten und leistungsgerechter Vergütung. Wir freuen uns auf Ihre Kurzbewerbung (nur Lebenslauf, gerne auch per Email).

2300 lawyers in 30 locations. One firm worldwide. www.jonesday.com


K&L GATES

Name der Sozietät Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 K&L Gates 3 Alle Bereiche des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts 3 Mergers & Acquisitions, Private Equity, Gesellschaftsrecht, Konzernrecht, IT/IP, Media Entertainment, Gewerblicher Rechtsschutz, Immobilientransaktionen, Immobilienrecht, öffentliches und privates Baurecht, Arbeitsrecht, Infrastrukturprojekte & Projektfinanzierung, Public Private Partnerships 3 Berlin 3 Anchorage, Beijing, Berlin, Boston, Coeur d’ Alene, Dallas, Harrisburg, Hong Kong, London, Los Angeles, Miami, New York, Newark, Orange County, Palo Alto, Pittsburgh, Portland, San Francisco, Seattle, Spokane, Taipei, Washington DC 3 über 50 Mitarbeiter, davon über 35 Anwälte, einschließlich 12 Partner 3 über 1.400 Anwälte 3 30 % 3 siehe oben Spezialisierung 3 weit überdurchschnittliche Examensergebnisse und ein besonderes Interesse an und Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen haben. Sie haben sehr gute englische Sprachkenntnisse, die Sie idealerweise im Ausland erworben haben. Eine Promotion und/oder ein ausländischer Abschluß (z.B. LL.M.) wären von Vorteil.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 ein hervorragendes fachliches Umfeld und eine sehr gute Perspektive. Die intellektuelle Herausforderung in einem internationalen Umfeld spricht für sich. Teamgeist und Freude an der Arbeit prägen unsere Tätigkeit. Es erwartet Sie ein junges, eingespieltes, dynamisches und international integriertes Büro.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Die Chancen eines rasch expandierenden Büros in der Hauptstadt schließen die konkrete Aussicht auf eine Partnerschaft ein. Wir unterstützen Ihre fachliche Spezialisierung und persönliche Weiterentwicklung.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage

Kontakt

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3 wir Ihnen frühzeitig Einblicke in unsere tägliche Praxis geben möchten und wir stets an hochqualifiziertem und motviertem Nachwuchs interessiert sind. 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.klgates.com

3 Dr. Rüdiger von Hülst Markgrafenstraße 42 · 10117 Berlin Telefon: 030 / 220 029-0 · Telefax: 030 / 220 029-499 ruediger.huelst@klgates.com 3 Manfred Hack · Markgrafenstraße 42 · 10117 Berlin Telefon: 030 / 220 029-0 · Telefax: 030 / 220 029-499 manfred.hack@klgates.com

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Located in Berlin

Connected to the World

K&L Gates is positioned to help you to achieve your business objectives in Germany, Europe, the U.S. and Asia. We advise in corporate/M&A, real estate, ďŹ nance & projects and IP/IT transactions. Litigation and arbitration work complement our transactional services. Our uency in the laws, cultures, languages and business practices where we live and work enables us to keep pace with the rapidly evolving global business environment. Our talented young team of lawyers is proud to be in Berlin and serve as a portal to the U.S. and the world.

To learn more about our global law ďŹ rm and for a list of our locations, please visit www.klgates.com.


KIRKLAND & ELLIS INTERNATIONAL LLP

Name der Sozietät Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

3 Kirkland & Ellis International LLP 3 Nahezu alle Bereiche des Wirtschaftsrechts 3 Gesellschaftsrecht mit einem Schwerpunkt auf Mergers & Acquisitions, Venture Capital und Private Equity, Akquisitionsfinanzierung, Steuerrecht, Restrukturierungen/Insolvenzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht, Prozessrecht 3 München 3 8 Büros - Chicago, Hongkong, London, Los Angeles, München, New York, San Francisco, Washington DC 3 ca. 25 3 ca. 1.300 3 30 % 3 siehe Spezialisierung; insbesondere jedoch für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Akquisitionsfinanzierung

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 die Bereitschaft zu engagiertem und eigenverantwortlichem Arbeiten im Team und Interesse am Wirtschaftsrecht mitbringen und die über überdurchschnittliche Examensergebnisse und sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 eine Mitarbeit an spannenden und abwechslungsreichen Mandaten mit überwiegend internationalem Bezug in einem überschaubaren Team, hervorragende Aus- und Weiterbildung im In- und Ausland sowie die Chance, für einige Zeit in einem unserer amerikanischen Büros oder in unserem Londoner Büro zu arbeiten.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 sind überdurchschnittlich gut, weil wir in der Wachstumsphase sind und weil wir grundsätzlich nur solche Mitarbeiter einstellen, von denen wir überzeugt sind, dass sie das Potential mitbringen, nach ca. 6 Jahren Partner zu werden.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

3 wir denken, dass dies die beste Möglichkeit ist, sich gegenseitig kennenzulernen und weil wir daran interessiert sind, langfristig mit unseren Anwälten zusammenzuarbeiten.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

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258

3 3 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika im Ausland Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.kirkland.com

3 RA Frank Becker Maximilianstrasse 11 · 80539 München Telefon: 089 / 2030 6000 · Telefax: 089 / 2030 6100 karriere@kirkland.com

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KIRKLAND & ELLIS INTERNATIONAL LLP

A GREAT FIRM FOR GREAT PEOPLE TO DO GREAT WORK

WWW.KIRKLAND.COM

CAREERS

Internationale Perspektiven — Gute Aussichten für Sie

Kirkland & Ellis gehört zu den weltweit führenden Anwaltskanzleien. Mehr als 1.300 Anwälte beraten an acht verschiedenen Standorten. Im Münchener Büro, das Anfang 2005 eröffnet wurde, beraten 24 Anwälte in allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts, insbesondere in den Bereichen Mergers & Acquisitions, Private Equity, Corporate Finance, Restrukturierungen und Steuern. Wir streben auch in Deutschland ein kontinuierliches Wachstum an und werden schrittweise weitere Beratungsschwerpunkte etablieren. Wir suchen ständig Rechtsanwälte/-innen und Referendare/-innen mit überdurchschnittlichen Examensergebnissen und sehr guten Englischkenntnissen. Wir bieten Ihnen neben einer vielseitigen und anspruchsvollen Tätigkeit eine fundierte Ausbildung mit festen Ausbildungsprogrammen im In- und Ausland sowie die Möglichkeit als Anwalt/Anwältin einige Monate in einem unserer ausländischen Büros zu arbeiten. Wenn Sie Lust haben, in einem netten und überschaubaren Team an komplexen Transaktionen mit internationalem Bezug zu arbeiten, bewerben Sie sich. Kirkland & Ellis International LLP Maximilianstraße 11 80539 München +49 89 2030 6000 +49 89 2030 6100 Telefax karriere@kirkland.com www.kirkland.com/careers

CHICAGO

HONG KONG

LONDON

International Law Firm of the Year — The Lawyer Awards, 2007 USA Law Firm of the Year — Chambers and Partners, 2006 “... unanimously recognized as second to none” — Chambers Global, The World’s Leading Lawyers for Business, 2006 #1 Ranking for Insolvency and Restructuring — IFLR 1000, The Guide to the World’s Leading Financial Law Firms, 2008

LOS ANGELES

MUNICH

NEW YORK

SAN FRANCISCO

WASHINGTON, D.C.


KÜMMERLEIN SIMON & PARTNER

Name der Sozietät

3 Kümmerlein Simon & Partner

Tätigkeitsbereiche

3 Alle Bereiche des Wirtschaftsrechts, insbesondere Gesellschafts- und Handelsrecht, M&A, Arbeitsrecht, Kartell- und Vergaberecht; Informationstechnologie und Neue Medien; Öffentliches Recht

Spezialisierungen

3 Kapital- und Personengesellschaftsrecht, Konzernrecht, Umwandlungen und Unternehmensnachfolgeregelungen, Schieds- und Spruchstellenverfahren; kollektives Arbeitsrecht; Umwelt-, Energie-, Planungs- und Amtshaftungsrecht

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Anteil der Partner (ca.)

3 35, davon 8 Anwaltsnotare 3 50 %

Für die Rechtsgebiete...

3 Gesellschaftsrecht, M&A, Arbeitsrecht, IT und Neue Medien sowie allgemeines Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Öffentliches Recht

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 das Ziel haben, so bald wie möglich selbstständig anspruchsvolle Mandate zu betreuen, ohne auf eine intensive Einarbeitungsphase zu verzichten · die Arbeitsatmosphäre einer Kanzlei bevorzugen, die bewusst nicht den Weg zur „mega law firm“ gewählt hat · ein ausgeprägtes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge haben und eine wissenschaftlich fundierte Arbeitsweise mitbringen. Eine durch Prädikatsexamina ausgewiesene fachliche Qualifikation und gute Kenntnisse in mindestens einer Fremdsprache sind wichtig. Promotion oder LL.M. sind erwünscht, aber keine Bedingung. Über diese „Papierform“ hinaus legen wir großen Wert darauf, dass Sie persönlich zu uns passen. Das kollegiale Arbeitsklima hat bei Kümmerlein Simon & Partner einen hohen Stellenwert.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

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260

3 Essen 3 Kooperationspartner in Bristol (UK), in den USA und in zahlreichen EU-Staaten

3 kollegiale Zusammenarbeit in überschaubaren und flexiblen Strukturen 3 realistische Perspektiven für eine Partnerschaft 3 die Möglichkeit, unmittelbar die eigene Tätigkeit und die Entwicklung der Kanzlei als Unternehmen mitgestalten zu können. 3 Wir streben eine langfristige Zusammenarbeit an, die bei fachlicher und persönlicher Eignung auf eine künftige Partnerschaft zielt. Eine Entscheidung hierüber treffen wir nach ca. 3 Jahren. 3 nach unserer Erfahrung auf diese Weise die Prognose über eine spätere erfolgreiche Zusammenarbeit wesentlich verbessert werden kann. 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika im Ausland Nebentätigkeiten für Referendare

3 www.ksup.de

3 Dr. Joachim Gores Huyssenallee 58-64 · 45128 Essen Telefon: 0201 / 1756-600 · Telefax: 0201 / 1756-888 karriere@ksup.de 3 Dr. Friedrich Grote Huyssenallee 58-64 · 45128 Essen Telefon: 0201 / 1756-626 · Telefax: 0201 / 1756-665 karriere@ksup.de

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LATHAM & WATKINS LLP

Name der Sozietät

3 Latham & Watkins LLP

Tätigkeitsbereiche

3 Beratung und Vertretung deutscher und ausländischer Unternehmen, Banken und Behörden auf den wichtigsten Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts.

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die... Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 Frankfurt, Hamburg, München 3 Barcelona, Brüssel, Chicago, Frankfurt, Hamburg, Hongkong, London, Los Angeles, Madrid, Mailand, Moskau, München, New Jersey, New York, Northern Virginia, Orange County, Paris, Rom, San Diego, San Francisco, Shanghai, Silicon Valley, Singapur, Tokio, Washington DC 3 über 150 3 über 2.100 3 weltweit ca. 30 % 3 in denen wir tätig sind 3 an wirtschaftlichen Zusammenhängen interessiert sind, unternehmerisch denken und über besondere Kommunikations- und Teamfähigkeit verfügen. Ausgezeichnete Examensergebnisse und sehr gutes Englisch setzen wir voraus. 3 ein umfassendes in- und externes Ausbildungsprogramm und die Möglichkeit, den eigenen Interessenschwerpunkt zu finden. Ihre Arbeit schließt frühen und intensiven Mandantenkontakt ebenso ein wie eigenverantwortliches Arbeiten. Wir legen Wert auf eine offene und unkomplizierte Arbeitsatmosphäre. Unsere Vergütung ist weit überdurchschnittlich.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 sind auf Grund unseres anhaltenden Wachstums und eines niedrigen PartnerAssociate-Verhältnisses außergewöhnlich gut. Ihre Karriere ist uns wichtig, deshalb fördern wir Sie beruflich und kommunizieren offen über Ergebnisse und weitere Ziele.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

3 wir es als unsere Verpflichtung ansehen, einen Beitrag zur Ausbildung junger Kollegen zu leisten und es unseres Erachtens keine bessere Möglichkeit gibt, einander kennenzulernen, als miteinander zu arbeiten. Es ist kein Zufall, dass viele unserer Mitarbeiter bereits Teile ihres Referendariat bei uns verbracht haben.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage Kontakt

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3 Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Private Equity, IT/IP, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Restrukturierung und Insolvenz, Prozessführung, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Privatisierungen

3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare

3 www.lw.com 3 Rudolf Haas Reuterweg 20 · 60323 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 60 62 6000 · Telefax: 069 / 60 62 6060 rudolf.haas@lw.com 3 Dr. Nikolaus Lorenz Warburgstr. 50 · 20354 Hamburg Telefon: 040 / 41 40 30 · Telefax: 040 / 41 40 3130 nikolaus.lorenz@lw.com 3 Dr. Andreas Diem Maximilianstraße 11 · 80539 München Telefon: 089 / 20 80 3 8000 · Telefax: 089 / 20 80 3 8080 · andreas.diem@lw.com

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a team thing

Mit Vertrauen und Können gehen Sie an neue Herausforderungen heran und arbeiten gern im Team. Gemeinsam mit Ihren Kollegen wollen Sie anspruchsvolle Aufgaben zielstrebig lösen. Unsere Arbeitsatmosphäre ist unkompliziert, offen und kollegial. Interne Fortbildung, praxisübergreifende abwechslungsreiche Tätigkeiten und die frühzeitige Einbindung in verantwortungsvolle Aufgaben prägen Ihr zukünftiges Umfeld. Über die Perspektiven, die sich bei Latham & Watkins an den Standorten Frankfurt, Hamburg und München für engagierte

Anwältinnen und Anwälte Referendarinnen und Referendare ergeben, sprechen wir gern mit Ihnen. Interessiert? Dann bewerben Sie sich, wir freuen uns auf Sie. Latham & Watkins ist eine internationale Anwaltssozietät und vertritt mit über 2.100 Anwälten in 25 Büros Mandanten in 75 Ländern.

www.lw.com/zukunft Frankfurt Rudolf Haas Tel. +49.69.6062.6000 rudolf.haas@lw.com

Hamburg Dr. Nikolaus Lorenz Tel. +49.40.4140.30 nikolaus.lorenz@lw.com

München Dr. Andreas Diem Tel. +49.89.2080.3.8000 andreas.diem@lw.com

Barcelona Brüssel Chicago Frankfurt Hamburg Hongkong London Los Angeles Madrid Mailand Moskau München New Jersey New York Northern Virginia Orange County Paris San Diego San Francisco Shanghai Silicon Valley Singapur Tokio Washington, D.C.


Linklaters

Name der Sozietät

3 Linklaters LLP

Tätigkeitsbereiche

3 Linklaters berät weltweit führende Unternehmen und Finanzinstitute im Wirtschafts- und Steuerrecht. Aus Büros in den wichtigen internationalen Wirtschafts- und Finanzzentren bieten wir unseren Mandanten Lösungen bei komplexesten Herausforderungen.

Spezialisierungen

3 M&A Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung, Kartellrecht, Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz/IP, TMT, Immobilienwirtschaftsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München 3 Amsterdam, Antwerpen, Bangkok, Bratislava, Brüssel, Budapest, Bukarest, Dubai, Hong Kong, Lissabon, London, Luxemburg, Madrid, Mailand, Moskau, New York, Paris, Peking, Prag, Rom, São Paulo, Shanghai, Singapur, Stockholm, Tokio, Warschau 3 Rund 330 Anwälte, davon rund 70 Partner 3 Rund 2.400, davon rund 540 Partner 3 25 % 3 siehe Spezialisierungen 3 fachlich mit exzellenten Examina herausragen und über den juristischen Tellerrand blicken. Ihre verhandlungssicheren Englischkenntnisse haben Sie idealerweise im Ausland erworben. Sie denken unternehmerisch, sind engagiert und flexibel.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 von Anfang an die direkte Mitarbeit am Mandat. In speziellen Programmen im In- und Ausland werden Sie kontinuierlich aus- und weitergebildet. Die Einbeziehung in internationale Teams und ein weltumspannendes Know-how-Netzwerk fördern Ihre berufliche und persönliche Entwicklung. Darüber hinaus erwartet Sie eine vielfältige und anspruchsvolle Tätigkeit mit einem hohen Grad an Eigenverantwortung in einem sympathischen Team mit ausgesprochen angenehmer Arbeitsatmosphäre. Für unsere Nachwuchsförderung wurden wir 2007 zum dritten Mal in Folge als Kanzlei des Jahres für den JUVE Award nominiert.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Nach drei Jahren können Sie zum Managing Associate aufsteigen. Nach weiteren drei Jahren sind Sie vielleicht bereits Partner bei Linklaters.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

3 wir Ihnen mit unserem Referendarprogramm „Colleagues of Tomorrow“ neben der täglichen mandatsbezogenen Arbeit Vortragsmodule und Workshops, durch die Sie umfassende Einblicke in unterschiedliche Bereiche bei Linklaters erhalten, anbieten. Außerdem bauen Sie sich bei Referendarlunches oder -abenden ein Netzwerk innerhalb der Sozietät auf. Dieses Programm steht natürlich auch wissenschaftlichen und juristischen Mitarbeitern offen. Angelehnt an das Vorbild englischer Summer Vacation Schemes haben wir ein innovatives Ausbildungsprogramm für Praktikanten entwickelt. Unser praxis.programm bietet sechs Wochen geballte Kanzleierfahrung in einem internationalen Umfeld.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

264

3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Praktika in Deutschland

3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.linklaters.jobs 3 Christiane Nißl Mainzer Landstraße 16 · 60325 Frankfurt/Main Telefon: 069 / 71003-341 · Telefax: 069 / 71003-89341 Christiane.Nissl@linklaters.com

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Lovells

Name der Sozietät Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

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Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage

Kontakt

266

3 Lovells LLP 3 Alle Bereiche des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts 3 Arbeitsrecht, Bankrecht, Gesellschaftsrecht (inkl. M&A und Private Equity), Gewerblicher Rechtsschutz, Medien und Technologie, Immobilienwirtschaftsrecht, Infrastruktur-, Industrieanlagen- und Bauprojekte, Kapitalmarktrecht, Kommerzielle Verträge und Vertriebsrecht, Konfliktlösung, Projektfinanzierung, Restrukturierung und Insolvenzrecht, Steuerrecht, Versicherungsunternehmensrecht 3 Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München 3 Alicante, Amsterdam, Brüssel, Chicago, Dubai, Ho Chi Minh Stadt, Hongkong, London, Madrid, Mailand, Moskau, New York, Paris, Peking, Prag, Rom, Schanghai, Singapur, Tokio, Warschau, Kooperationsbüros: Budapest, Zagreb 3 > 310 Rechtsanwälte 3 > 1.700 Rechtsanwälte 3 30 % 3 siehe Rubrik „Spezialisierungen“ 3 mindestens vollbefriedigende Staatsexamina und ein besonderes Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen haben. Gute englische Sprachkenntnisse, idealerweise im Ausland erworben, sind ebenfalls wichtig. Eine Promotion oder ein internationaler Abschluss sind willkommen, aber keine Bedingung. Spaß an Teamarbeit, Durchsetzungs- und Kommunikationsvermögen runden Ihr Profil ab. 3 die Möglichkeit, sich in einem internationalen Arbeitsfeld selbst zu verwirklichen. Gezielte Weiterbildungsmaßnahmen, früher Mandantenkontakt und Karriere-Coaching bereiten Sie gezielt auf die späteren Aufgaben vor. Eine angenehme Arbeitsatmosphäre und ein überdurchschnittliches Gehalt sind weitere Kriterien, um sich für Lovells zu entscheiden. Unser Karrierekonzept, das den juristischen Nachwuchs bestmöglich unterstützt, wurde auch von Externen anerkannt. Lovells wurde u.a. als „Kanzlei des Jahres für Nachwuchsförderung“ mit dem JUVE Award 2007 ausgezeichnet. Seine Entscheidung begründete JUVE damit, dass Lovells ungewöhnliche Akzente bei der Karriereförderung gesetzt hat. 3 Nach 3 Jahren besteht die Möglichkeit zum Senior Associate ernannt zu werden. Nach weiteren ca. 3 Jahren besteht die Aussicht auf Partnerschaft. 3 wir sehr daran interessiert sind, frühzeitig Kontakt zu qualifizierten Nachwuchsjuristen aufzunehmen und diese für unsere Sozietät zu gewinnen. Zudem möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, uns kennen zu lernen und sich ein Bild von Ihrem künftigen Arbeitgeber zu machen. 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare

3 www.lovells.de

3 Thorsten Ashoff Postfach 32 07 35 · 40422 Düsseldorf Telefon: 0211 / 1368-562 · Telefax: 0211 / 1368-9562 karriere@lovells.de

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Luther

Name der Sozietät

3 Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tätigkeitsbereiche

3 Arbeitsrecht · Banken, Kapitalmarkt, Versicherungen · Beratung der öffentlichen Hand · Compliance & Corporate Governance · Energiewirtschaftsrecht · Erb- und familienrechtliche Beratung · Finanzierungsberatung · Gesellschaftsrecht · Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht · Handels- und Vertriebsrecht · Immobilien- und Baurecht · Kartell- und EU-Recht · Medien, IT, Elektronischer Geschäftsverkehr · Medizin- und Pharmarecht · Prozessführung und Streitbeilegung · Sanierungs- und Insolvenzberatung · Transaktionsberatung · Umweltrecht · Unternehmensnachfolge · Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

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268

3 Berlin, Dresden, Düsseldorf, Eschborn/Frankfurt a.M., Essen, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart 3 Luther unterhält eigene Büros in Brüssel und Singapur und ist auch in Ankara, Budapest und Istanbul vertreten. Außerdem sind wir Mitglied im internationalen Kanzleiverbund PMLG (Pinsent Masons Luther Group), der mit seinen Kanzleien in Europa und Asien vertreten ist. Derzeit gehören PMLG mehr als 1.400 Rechtsanwälte in 36 Büros in neun Ländern an. Durch diese Netzwerkanbindung unterstützen unsere Anwälte Mandanten bei allen grenzüberschreitenden Fragestellungen professionell und schnell. 3 250 3 20 % 3 Banking & Finance · Corporate & Commercial · Employment · Intellectual Property/Information Technology · International Trade & Antitrust · Real Estate 3 sich mit viel Engagement in das abwechslungsreiche, spannende, aber auch fordernde Arbeitsleben einer Großkanzlei mit internationaler Ausrichtung stürzen möchten. Wir wünschen uns junge Kollegen, die Spaß an der Arbeit im Team und in einem jungen Umfeld haben, die sich mit Ehrgeiz und Zielstrebigkeit ihren Aufgaben widmen und als Voraussetzung über Prädikatsexamen, verhandlungssicheres Englisch und vielleicht auch noch eine Zusatzqualifikation wie Promotion oder LL.M. verfügen. Wir erwarten von unserem Nachwuchs, dass er gerne über den „juristischen Tellerrand“ hinausblickt und Interesse und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge mitbringt. 3 von Beginn an eine direkte Mitarbeit an den Mandaten, angeleitet von erfahrenen Kollegen und dem zuständigen Partner. Viele unserer Mandate gehen über die nationalen Grenzen hinaus, so dass unsere Anwälte eng mit den Kollegen in den ausländischen Büros kooperieren. Mit stetigen Weiterbildungen begleiten wir die Ausbildung unserer Nachwuchsjuristen zu anerkannten Spezialisten in den jeweiligen Rechtsbereichen. 3 Über Ihre persönlichen Karrierechancen, unsere Vergütungsmodelle oder die Möglichkeit, in einer unserer ausländischen PMLG Partnerkanzleien zu arbeiten, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. 3 es für beide Seiten immer leichter ist, sich für einander zu entscheiden, wenn man sich frühzeitig kennengelernt hat und weiß, worauf man seine Zukunft baut. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Praktika in Deutschland

3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.luther-lawfirm.com 3 Uwe Dönges Brückenstraße 2 · 50667 Köln Telefon: 0221 / 9937 25689 · Telefax: 0221 / 9937 25685 uwe.doenges@luther-lawfirm.com

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Die Unternehmer-Anwälte.

Unternehmer-Geist gesucht. www.luther-lawfirm.com

Sie sind Anwalt. Doch in Ihnen schlägt das Herz eines Unternehmers. Vereinen Sie einfach Herz und Verstand. Bei Luther, den Unternehmer-Anwälten. Unternehmerisches Denken und Handeln ziehen sich wie ein „roter Faden“ durch unsere gesamte Arbeit. Wir betrachten die Situation nicht nur rechtlich, sondern streben nach Lösungen für die wirtschaftlichen Probleme unserer Mandanten. Mit 250 hoch spezialisierten Anwältinnen und Anwälten an 13 Standorten ist die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland. International sind wir in der Pinsent Masons Luther Group, kurz PMLG, und Taxand vernetzt. PMLG vereint mehr als 1.400 Anwältinnen und Anwälten in 35 Büros in Europa und Asien.

Werden Sie einer davon: Idealerweise haben Sie Ihr Studium mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen. Sie verfügen über eine Promotion und/oder einen LL.M.-Abschluss. Wenn Sie darüber hinaus Engagement, soziale Kompetenz und Unternehmergeist mitbringen, die englische Sprache verhandlungssicher beherrschen und zielstrebig Ihre weitere Karriere in einer international ausgerichteten Großkanzlei gehen möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Wir erwarten Ihre vollständigen Unterlagen mit Angaben zu Ihrem bevorzugten Rechtsbereich und Standort mit Interesse. Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, z.Hd. Uwe Dönges, Brückenstr. 2, 50667 Köln, uwe.doenges@luther-lawfirm.com. Weitere Informationen unter www.luther-lawfirm.com.

Berlin, Dresden, Düsseldorf, Eschborn/Frankfurt a. M., Essen, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart | Ankara, Brüssel, Budapest, Istanbul, Shanghai, Singapur


MAYER BROWN

Name der Sozietät

3 Mayer Brown LLP

Tätigkeitsbereiche

3 Alle Bereiche des deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die... Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 Frankfurt am Main, Köln, Berlin 3 Brüssel, Charlotte, Chicago, Hongkong, Houston, London, Los Angeles, New York, Palo Alto, Paris, São Paulo, Washington DC 3 120 (Februar 2008) 3 über 1.500 3 in Deutschland: 35 % 3 die vorstehend aufgeführt sind (Spezialisierungen) 3 zwei Prädikatsexamina sowie sehr gute, möglichst im Ausland vertiefte englische Sprachkenntnisse vorweisen können. Eine Promotion und auch ein ausländischer Abschluß (z.B. LL.M.) wären von Vorteil. 3 eine anspruchsvolle Tätigkeit mit unmittelbarem Kontakt zum Mandanten. Neben der Ausbildung durch den zuständigen Partner fördern wir die Entwicklung durch intensive interne und externe Seminare. Zu unserem Ausbildungsprogramm gehört auch ein längerer Aufenthalt im Ausland. Die Vergütung entspricht unseren hohen Anforderungen.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Wir suchen erstklassige Juristen, die die vielfältigen Entwicklungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten in einer großen, international tätigen Anwaltssozietät wahrnehmen und Partner werden möchten.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

3 wir es begabten Nachwuchsjuristen ermöglichen wollen, mit uns frühzeitig die Tätigkeitsfelder des modernen Wirtschaftsanwalts in einer außergewöhnlich guten Arbeitsatmosphäre kennenzulernen. Damit schaffen wir die Basis für Ihre zukünftige Entwicklung und eine langfristige, erfolgreiche Zusammenarbeit.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage Kontakt

270

3 Tätigkeitsschwerpunkte: Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen; Gesellschaftsrecht/M&A; Gewerblicher Rechtsschutz; Human Resources; Immobilienund Baurecht; Informationstechnologie & Outsourcing; Kartell- und Wettbewerbsrecht; Litigation; Steuerrecht; Versicherungsrecht. Industrie- und Branchenschwerpunkte: Automobil, Stahl, Metallverarbeitung, Werkzeugherstellung; Banken, Versicherungen und sonstige Finanzdienstleister sowie Investoren; Bau, Objektentwicklung und -management, Planung; Biotech, Pharma und Life Science sowie Chemie; Informationstechnologie, Telekommunikation, Internet & Medien; Luftfahrt (Aviation & Airports); Nahrungsund Genussmittel, Konsumgüter, Einzelhandel, Textil; Sportmarketing

3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare

3 www.mayerbrown.com 3 Dr. Christofer Eggers Bockenheimer Landstraße 98-100 · 60323 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 7941-0 · Telefax: 069 / 7941-100 career@mayerbrown.com 3 Dr. Joachim Modlich Köln Turm, Im Mediapark 8 · 50670 Köln Telefon: 0221 / 577-1100 · Telefax: 0221 / 577-1199 career@mayerbrown.com

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berlin · brüssel · charlotte · chicago · frankfurt · hongkong · houston · köln · london · los angeles · new york · palo alto · paris · são paulo · washington d.c.

www.mayerbrown.com

können sie sich bei uns vorstellen? Sicher haben Sie bereits konkrete Vorstellungen für Ihren Berufseinstieg. Denn ein gelungener Start ist entscheidend für den weiteren Verlauf Ihrer Karriere. Dafür bietet Mayer Brown exzellenten Juristinnen und Juristen alle Möglichkeiten: Interessante Herausforderungen in allen unternehmensrelevanten Rechtsgebieten, namhafte Mandanten und die freundliche Unterstützung eines internationalen Teams. Vorausgesetzt, Sie stellen sich bei uns vor.

Mayer Brown llp Frankfurt: Dr. Christofer Eggers, Bockenheimer Landstraße 98 -100, 60323 Frankfurt am Main T: +49 (0)69 79 41 0, career@mayerbrown.com Köln: Dr. Joachim J. Modlich, KölnTurm, Im Mediapark 8, 50670 Köln T: +49 (0)221 57 71 100, career@mayerbrown.com


McDermot Will & Emery

Name der Sozietät

3 McDERMOTT WILL & EMERY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER LLP

Tätigkeitsbereiche

3 Alle Bereiche des deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

3 Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Private Equity und Venture Capital, Kapitalmarkt-, Steuer- und Kartellrecht, Real Estate, Arbeitsrecht, Telekommunikations-, Medien- und Informationstechnologierecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Healthcare, Insolvenzrecht 3 Düsseldorf und München 3 Boston, Brüssel, Chicago, London, Los Angeles, Miami, New York, Orange County, Rom, San Diego, Silicon Valley, Washington DC 3 ca. 40 3 über 1.100 3 40 % 3 die oben (Spezialisierungen) aufgeführt sind

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 unsere Begeisterung für den Anwaltsberuf teilen, gerne im Team arbeiten und hohe Ansprüche an die eigene Arbeit stellen, hervorragend juristisch qualifiziert sind, die englische Sprache sicher beherrschen sowie idealerweise promoviert sind und/oder einen ausländischen akademischen Grad erworben haben.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 in einem dynamischen und offenen Umfeld eine umfassende Ausbildung, die von einem Partner begleitet wird, eine selbstständige Tätigkeit mit unmittelbarem Kontakt zu unseren internationalen Mandanten, Weiterbildung in internen und externen Fortbildungsveranstaltungen, die Möglichkeit zur fachlichen Spezialisierung, einen zeitlich befristeten Auslandsaufenthalt, eine überdurchschnittliche Vergütung, eine internationale Anwaltskarriere in einer der weltweit größten Anwaltssozietäten.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

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Kontakt

272

3 sind exzellent, denn wir wachsen stark und suchen künftige Partner. Die Aufnahme in die Partnerschaft erfolgt nach ca. 4 Jahren. 3 wir Sie für uns gewinnen wollen. 3 3 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika im Ausland Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.mwe.com/germany

3 Dr. Robert Manger Stadttor 1 · 40219 Düsseldorf Telefon: 0211 / 30211-0 · Telefax: 0211 / 30211-555 rmanger@europe.mwe.com 3 Dr. Boris Uphoff Nymphenburger Straße 3 · 80335 München Telefon: 089 / 1 27 12-0 · Telefax: 089 / 1 27 12-117 buphoff@europe.mwe.com

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Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP

Name der Sozietät

3 Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP

Tätigkeitsbereiche

3 Fokussierte High-End-Beratung in den Bereichen Bank- und Finanzrecht, Gesellschaftsrecht/M&A/Private Equity, Steuerrecht

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Für die Rechtsgebiete...

3 Bank- und Finanzrecht, insbesondere Akquisitionsfinanzierung, Konsortialkredite, Projektfinanzierung und strukturierte Finanzierungen. Gesellschaftsrecht, insbesondere Aktien- und Konzernrecht sowie Umwandlungsrecht, Private Equity, Öffentliche Übernahmen, Unternehmenskauf, (Eigen-)Kapitalmarktrecht. Nationales und internationales Steuerrecht, insbesondere Transaktionsstrukturierung und Umwandlungssteuerrecht, allgemeines Unternehmenssteuerrecht. 3 Frankfurt am Main, München 3 New York, Washington DC, Los Angeles, London, Tokio, Hongkong, Singapur, Beijing 3 30 3 ca. 600 3 Bank- und Finanzrecht, Gesellschaftsrecht/Mergers & Acquisitions/Private Equity, nationales und internationales Steuerrecht

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 Interesse an eigenverantwortlicher Tätigkeit haben und unser Team nicht nur fachlich bereichern möchten. Wir wenden uns an hochqualifizierte Berufsanfänger bzw. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit bis zu zweijähriger Berufserfahrung, die über mindestens vollbefriedigende Examina, sehr gute Englischkenntnisse und möglichst Promotion und/oder Auslandsstudium verfügen. Mindestens ebenso wichtig sind Humor, die Bereitschaft, sich für eine Sache zu begeistern, und die Fähigkeit, im Team ein gemeinsames Ziel zu verfolgen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 die Möglichkeit, in einem internationalen Umfeld an herausfordernden juristischen Gestaltungsaufgaben mitzuarbeiten.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Aufnahme in eine gleichberechtigte Partnerschaft. In Ihrer Entwicklung von einem sehr guten Juristen zu einem hervorragenden Anwalt unterstützen wir Sie durch regelmäßige Review-Gespräche und interne und externe Fortbildungen.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage

Kontakt

274

3 wir Ihnen schon frühzeitig einen Einblick in die Tätigkeit unserer internationalen Sozietät geben möchten. Da wir unser Team kontinuierlich verstärken, sind wir besonders an der Mitarbeit von Referendarinnen und Referendaren im Rahmen einer regulären Station oder Nebentätigkeit interessiert. 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.milbank.com

3 Dr. Rainer Magold Taunusanlage 15 · 60325 Frankfurt Telefon: 069 / 71914-3431 · Telefax: 069 / 71914-3500 rmagold@milbank.com 3 Dr. Norbert Rieger Maximilianstraße 15 · 80539 München Telefon: 089 / 25559-3626 · Telefax: 089 / 25559-3700 nrieger@milbank.com

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MLP

Name des Unternehmens Tätigkeitsbereiche

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) weltweit Für die Kundengruppen... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 MLP Finanzdienstleistungen AG 3 MLP ist ein unabhängiger Finanzdienstleister und konzentriert sich auf die Beratung von Akademikern und anspruchsvollen Kunden in der Vorsorge sowie dem Vermögens- und Risikomanagement. Mit rund 2.620 hoch qualifizierten Beratern ist MLP für mehr als 705.000 Kunden der kompetente Partner in allen Bereichen des persönlichen Finanzmanagements. 3 Berlin, Bochum, Hannover, Heidelberg, Würzburg (als Standorte für Juristen). Insgesamt über 260 Geschäftsstellen in Deutschland. 3 Geschäftsstellen in Österreich und den Niederlanden. 3 Rund 4.600 Mitarbeiter insgesamt, davon mehr als 2.600 Financial Consultants 3 Juristen, Wirtschaftswissenschaftler, Mediziner und Ingenieure 3 ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine Ausbildung zum Bank- oder Versicherungsfachwirt sowie eine Affinität zu Wirtschaft und Finanzdienstleistungen haben, ein zügiges Studium mit guter Examensnote vorweisen können, eine ausgeprägte Kundenorientierung mit strategischem Weitblick besitzen, viel Unternehmergeist mit analytischer Schärfe vereinen, eine ebenso sympathische wie starke Persönlichkeit haben und die Bereitschaft zur permanenten Weiterbildung besitzen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 die Möglichkeit selbstständig zu arbeiten, sehr gute Aufstiegschancen, überdurchschnittlich gute Verdienstmöglichkeiten, kontinuierliche Aus- und Weiterbildung.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Führungskräfteförderung für ausgewählte, erfolgreiche Mitarbeiter zum Managing und Senior Managing Consultant oder zum Geschäftsstellenleiter. Möglichkeit für ein MBA-Studium und Fachkarrieren (z.B. Trainer, bAVSpezialist).

Homepage

Kontakt

276

3 www.mlp.de

3 Geschäftsstelle Berlin XVII Dominik Pawlowski Panoramastraße 1 · 10178 Berlin Telefon: 030 / 22 00 25-0 · Telefax: 030 / 22 00 25-13 dominik.pawlowski@mlp.de 3 Geschäftsstelle Bochum III Ralf-Peter Lachmann Springorumallee 2 · 44795 Bochum Telefon: 0234 / 94 481-0 · Telefax: 0234 / 94 481-10 ralf-peter.lachmann@mlp.de 3 Geschäftsstelle Hannover VII Arndt Schlüter Marienstraße 11 · 30171 Hannover Telefon: 0511 / 12 35 89-80 · Telefax: 0511 / 12 35 89-79 arndt.schlueter@mlp.de 3 Geschäftsstelle Heidelberg VI Andreas Rabe Sofienstraße 13 · 69115 Heidelberg Telefon: 06221 / 89 534-10 · Telefax: 06221 / 89 534-34 andreas.rabe@mlp.de 3 Geschäftsstelle Würzburg V Mirko Gutjahr Juliuspromenade 28 · 97070 Würzburg Telefon: 0931 / 79 603-33 · Telefax: 0931 / 79 603-10 mirko.gutjahr@mlp.de

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


Ralf Lachmann, 43, vom Verwaltungsrichter zum MLP-Geschäftsstellenleiter.

Best of Class – Willkommen bei MLP als Financial Consultant. MLP setzt seit über 35 Jahren Maßstäbe bei individuellen Finanzlösungen für Akademiker und andere anspruchsvolle Kunden: Als unabhängiger Makler handeln wir ausschließlich in ihrem Auftrag und überzeugen durch hohe Beratungsqualität. An 26o Standorten betreuen 2.6oo hoch qualifizierte Berater/-innen über 7oo.ooo Kunden. Diese profitieren von unseren ganzheitlichen Vorsorge- und Finanzkonzepten, die auch ein maßgeschneidertes Vermögensmanagement und Banking mit einbeziehen. Zur Verstärkung unserer Geschäftsstellen suchen wir bundesweit

Financial Consultants (m/w). Sie beraten Ihre Kunden als selbstständiger, kompetenter Ansprechpartner für alle finanziellen Angelegenheiten mit maßgeschneiderten und innovativen Finanzlösungen.

MLP Finanzdienstleistungen AG Dr. Christian Kugelmeier Kennwort: JURAcon Jahrbuch 07/08 Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch Tel 06222 • 308 • 8410 www.mlp-berater.de

Wir bieten Ihnen die besten Bedingungen im Wachstumsmarkt Finanzdienstleistungen: • Attraktives Fixum zu Beginn der Tätigkeit • Hoch qualifizierte Aus- und Weiterbildung an der MLP Corporate University und in der MLP-Geschäftsstelle • Unabhängiger Zugriff auf die besten Produkte am Markt • Professionelle Unterstützung durch unsere Vertriebsservices • Eine hoch anspruchsvolle und attraktive Kundenzielgruppe Sie sind Akademiker/-in und überzeugen uns durch Ihre Persönlichkeit, haben Unternehmergeist und den Willen zum Erfolg? Dann freuen wir uns, Sie kennen zu lernen.


NÖRR STIEFENHOFER LUTZ

Name der Sozietät Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

3 Nörr Stiefenhofer Lutz 3 alle Bereiche des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts 3 Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Private Equity/ Venture Capital, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht, Sportrecht, Informationstechnologie und Neue Medien, Bau- und Immobilienrecht, Öffentliches Recht, Arbeitsrecht, Vertriebsrecht, Produkthaftungsrecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Insolvenzrecht, Steuerrecht 3 Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München 3 Bratislava, Budapest, Bukarest, Kiew, Moskau, New York, Prag, Warschau

Berufsträger (m/w) in Deutschland

3 270

Berufsträger (m/w) weltweit

3 403

Anteil der Partner (ca.)

3 20 %

Für die Rechtsgebiete...

3 Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Private Equity/ Venture Capital, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht, Sportrecht, Informationstechnologie und Neue Medien, Bau- und Immobilienrecht, Öffentliches Recht, Arbeitsrecht, Vertriebsrecht, Produkthaftungsrecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Insolvenzrecht, Steuerrecht sowie weitere zivilrechtliche Spezialgebiete

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 ihr Studium mit zwei Prädikatsexamina (vollbefriedigend) abgeschlossen haben und über verhandlungssichere Englischkenntnisse verfügen. Eine Promotion oder ein LL.M. sind von Vorteil, aber nicht Bedingung. Auslandserfahrung begrüßen wir sehr.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 alle Vorteile einer multidisziplinären, internationalen Full-Service-Kanzlei. Hierzu gehören eine breit angelegte Ausbildung und eine optimale Betreuung mit viel Raum zum kollegialen Austausch. Sie kommen in ein motiviertes Umfeld und werden von Anfang an in die Mandatsarbeit einbezogen. Unsere internationale Ausrichtung ermöglicht die Tätigkeit an verschiedenen Standorten. Zudem zeigen wir Ihnen konkrete Perspektiven für die berufliche Entwicklung auf.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Nachwuchskräfte haben in unserer Full-Service-Kanzlei zahlreiche Möglichkeiten, sich zu spezialisieren und ihren Karrierepfad zu bestimmen. Auf Basis einer fachlichen Expertenschaft und entsprechender Marktreputation verschaffen Sie sich die Voraussetzungen für die Nominierung zur Partnerschaft.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

3 wir Ihnen frühzeitig die Möglichkeit bieten möchten, die Tätigkeiten in einer internationalen Anwaltskanzlei kennenzulernen und Sie frühzeitig für ein oder mehrere Rechtsgebiete begeistern möchten.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage Kontakt

278

3 3 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika im Ausland Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.noerr.com 3 Wolfgang Troll · Brienner Str. 28 · 80333 München Telefon: 089 / 286 28 255 · Telefax: 089 / 286 28 446 wolfgang.troll@noerr.com 3 Katharina Protze · Brienner Straße 28 · 80333 München Telefon: 089 / 286 28 342 · Telefax: 089 / 286 28 446 katharina.protze@noerr.com

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FREUDE. BERUFSEINSTEIGER und REFERENDARE (m/w) BERLIN, DRESDEN, DÜSSELDORF, FRANKFURT, MÜNCHEN Die Freude an dem, was wir tun, sichert die hohe Qualität unserer Leistungen. Deshalb steht sie, gemeinsam mit der fachlichen Kompetenz, für uns an oberster Stelle. Unsere Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sichern so an 13 Standorten in Europa und den USA höchste Qualität. In allen Büros bieten wir umfassende Beratung aus einer Hand. Zudem sind wir exklusives Mitglied von Lex Mundi, dem weltweit führenden Netzwerk unabhängiger Rechtsanwaltskanzleien. Zur weiteren Verstärkung suchen wir Referendare (m/w) für alle Standorte und Berufseinsteiger (m/w) für folgende Rechtsgebiete: - Gesellschaftsrecht | Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München - Insolvenzrecht | Frankfurt, München - IT-Recht | Frankfurt, München - Gewerblicher Rechtsschutz | Berlin, München - Immobilienrecht | Frankfurt - Arbeitsrecht | Berlin, Dresden, Frankfurt, München - Produkthaftungsrecht/Dispute Resolution | München - Vertriebsrecht | München - Steuerrecht | München - Öffentliches Recht | München

Wir suchen leistungsstarke Persönlichkeiten, die in ihrer Biographie möglichst auch schon außergewöhnliche Dinge getan haben und einen Zug zum unternehmerischen Handeln haben. Gerne sehen wir, dass Sie möglichst früh Verantwortung für Ihr eigenes Handeln übernehmen und sich aktiv in unsere Teams einbringen. Auf soziale Kompetenz legen wir großen Wert. Wir erwarten ein bzw. zwei Prädikatsexamina und sehr gute Englischkenntnisse. Ein LL.M. oder eine Promotion sind von Vorteil, Auslandserfahrung sowie weitergehende Fremdsprachenkenntnisse begrüßen wir sehr. Teilen Sie unsere Freude an Leistung und Qualität? Dann freuen wir uns auf Sie. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an Wolfgang Troll oder verwenden Sie unser Online-Bewerbungsformular unter www.noerr.com. NÖRR STIEFENHOFER LUTZ

Wolfgang Troll Brienner Straße 28 80333 München Tel +49-(0)89-286 28-255 wolfgang.troll@noerr.com


NORTON ROSE

Name der Sozietät Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage

Kontakt

280

3 Norton Rose LLP 3 alle Bereiche des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts 3 Gesellschaftsrecht, M&A, Venture Capital, Private Equity, Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Projektfinanzierung, Kartellrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Immobilienrecht 3 Frankfurt am Main, München 3 Amsterdam, Athen, Bahrain, Bangkok, Brüssel, Dubai, Hong Kong, Jakarta, London, Mailand, Moskau, Paris, Peking, Piräus, Prag, Riad, Rom, Shanghai, Singapur, Tokyo, Warschau 3 90 3 über 1.200 3 30 % 3 Corporate Finance, Banking & Capital Markets, Tax, Construction & Real Estate und Employment 3 über den Tellerrand schauen. Hohes Qualitätsniveau, kollegiales Miteinander und Spaß an der Arbeit sind eine gute Basis, um mit wirtschaftlichem Verständnis und Kreativität für unsere Mandanten optimale Ergebnisse zu erreichen. Sie haben hervorragende Zeugnisse, ausgezeichnete Englischkenntnisse, vielleicht sogar einen Auslandsaufenthalt und erste Praxiserfahrungen hinter sich? Dann sind Sie bei uns richtig! Werden Sie juristischer Unternehmer! 3 abwechslungsreiche Arbeit in einem internationalen Umfeld mit der Chance, sich individuell und vielschichtig weiterzuentwickeln. Norton Rose LLP – führende Anwaltskanzlei, globales Netzwerk, internationale Büros, überschaubare und dynamische Teams. 3 hängen maßgeblich von Ihnen ab. Überdurchschnittliches Engagement und erfolgsorientiertes Arbeiten sind die besten Voraussetzungen für das Erreichen der Partnerschaft. 3 Sie sich so schon früh ein Bild von uns machen können. 3 3 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika im Ausland Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.nortonrose.com

3 Magdalena Gies Stephanstraße 15 · 60313 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 505096-0 · Telefax: 069 / 505096-100 magdalena.gies@nortonrose.com 3 Martina Magerstädt Theatinerstraße 11 · 80333 München Telefon: 089 / 212148-0 · Telefax: 089 / 212148-900 martina.magerstaedt@nortonrose.com

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CORPORATE FINANCE • FINANCIAL INSTITUTIONS • ENERGY AND INFRASTRUCTURE • TRANSPORT • TECHNOLOGY

Im Wind des Wandels... Unternehmen verändern sich, Strukturen verändern sich, Menschen verändern sich.

Mehr über Ihre Entwicklungsmöglichkeiten bei Norton Rose LLP sagen Ihnen gerne:

Sie wollen sich weiterentwickeln und mit uns wachsen? Wir bieten Ihnen diese Möglichkeit in den Bereichen

Frankfurt

Corporate Finance Energy und Infrastructure Banking und Capital Markets Tax Property und Real Estate

Norton Rose LLP – führende Anwaltssozietät, globales Netzwerk, internationale Büros, überschaubare Teams, in denen jeder Einzelne seinen Platz hat.

Stephanstraße 15 60313 Frankfurt am Main

München

Martina Magerstädt Human Resources Telefon +49 (0)89 21 21 48-306 martina.magerstaedt@nortonrose.com Theatinerstraße 11 80333 München

NR4113

• • • • •

Magdalena Gies Human Resources Telefon +49 (0)69 50 50 96-222 magdalena.gies@nortonrose.com


OLSWANG

Name der Sozietät

3 Olswang

Tätigkeitsbereiche

3 Olswang is a leading law firm, which has a predominant focus in the media, communications, technology and real estate sectors.

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

3 Olswang’s focus brings together cross-discipline teams drawn from its principle practice groups: Corporate, Real Estate, Litigation and Media, Communications and Technology. Olswang’s Berlin office opened in January 2007. Initially focusing on the real estate and finance industries, Olswang is building a practice which mirrors its sector focus in the UK and Brussels. The specialisms of the Berlin office are strongly supported by its counterparts at Olswang’s headquarters in London. 3 Berlin 3 London, Thames Valley, Brussels, international alliance with Greenberg Traurig, a US law firm with 27 offices in the USA and in Amsterdam and Zürich. 3 20 3 350 and 1500 with Greenberg Traurig 3 20 % 3 Real Estate, Corporate, Banking & Finance, Tax

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 would be able to fit into the Olswang environment, which is challenging, busy, individualistic, meritocratic and fun. We are currently looking for bright, outgoing graduates and associates with experience in real estate, corporate, banking & finance and tax law, who possess fluent German and English language skills (preferably having previous experience of working overseas).

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 a first class learning environment in a vibrant, entrepreneurial and ambitious culture. We work with fantastic clients and our people become genuine market experts in our chosen sectors, enabling our lawyers to act as legal and business advisors to such clients. You will be assigned a mentor, usually a partner, to assist and advise you. In-house lectures supplement general training and sixmonthly appraisals assess development. Regular office social events not only encourage strong relationship building but add to the fun of work.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Our culture is non-hierarchical and is based on meritocracy and talent. We encourage our people to fulfil their potential and individual ability is recognised, regardless of level of seniority.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

3 we will encourage you to become fully involved from day one. You will be given as much responsibility as you can handle as soon as you can handle it. After all, the best way to learn is always through hands-on experience.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage

Kontakt

282

3 3 3 3

Legal Traineeship part-time employment for postgraduates part-time work for legal trainees part-time work for students

3 www.olswang.com

3 Marta Filip-Falcoianu Potsdamer Platz 1 · 10785 Berlin Telefon: 030 / 700 171 117 · Telefax: 030 / 700 171 900 marta.filip-falcoianu@olswang.com

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


Osborne Clarke

Name der Sozietät Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.)

3 deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht 3 Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Corporate Finance, M&A, Private Equity, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht, Vertriebsrecht, Telekommunikationsrecht, IT, Medienrecht, Immobilienrecht, Vergaberecht 3 Köln und München 3 Barcelona, Brescia, Bristol, Brüssel, Helsinki, London, Luxemburg, Madrid, Mailand, Padua, Paris, Rom, Rotterdam, St. Petersburg, Silicon Valley, Tallinn, Thames Valley 3 50 Rechtsanwälte 3 mehr als 500 Rechtsanwälte 3 ca. 40 %

Für die Rechtsgebiete...

3 Gesellschaftsrecht, Corporate Finance, M&A, Private Equity, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht, IT/IP, Medienrecht, Immobilienrecht, Vergaberecht

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 mandantenorientiert, qualitätsbewusst und praxisbezogen denken und handeln sowie ein Gespür für unternehmerische Entscheidungsprozesse mitbringen, die Spaß an der Arbeit haben und sich persönlich und fachlich weiterentwickeln möchten. Wir arbeiten teamorientiert und legen größten Wert auf freundlichen und kollegialen Umgang miteinander.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w) Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage

Kontakt

284

3 Osborne Clarke

3 ein junges, dynamisches Umfeld mit bestmöglicher technischer Ausstattung, guten Entwicklungsmöglichkeiten und marktgerechtem Gehalt. 3 sind ausgezeichnet. 3 wir Ihnen in Echtzeit zeigen wollen, was die Legal Week „Law Firm of the Year 2006“ und die Trägerin des „Fair-Company-Gütesiegels“ zu bieten hat – und von Ihnen verlangt. 3 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Praktika im Ausland Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.osborneclarke.de

3 Stefan Rizor · Managing Partner Deutschland Innere Kanalstraße 15 · 50823 Köln Telefon: 0221 / 5108 4026 · Telefax: 0221 / 5108 4027 Michaela.Fischer@osborneclarke.com

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Referendar entdeckt Fotokopierer

nach 6 Monaten Na gut, das ist sicherlich übertrieben.

Aber bei uns haben Sie definitiv Besseres zu tun, als Ihre Zeit am Fotokopierer zu verbringen. Zum Beispiel praxisnahe Arbeit an nationalen und internationalen Mandaten aus allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Wir fordern und fördern Sie, wenn Sie die Herausforderung unserer Ausbildung annehmen. Wir bieten Ihnen erstklassige Arbeitsbedingungen in einem teamorientierten Umfeld. Vom ersten Tag an gehören Sie dazu und werden von erfahrenen Anwälten in Ihrer Entwicklung begleitet. Was haben Sie vor? Wollen Sie nur die Bekanntschaft eines Fotokopierers machen? Oder wollen Sie wirklich wie ein Anwalt arbeiten?

Die Referendarausbildung bei Osborne Clarke Wir fordern Sie. Wir fördern Sie. Osborne Clarke offices : Bristol, Cologne, London, Luxemburg, Munich, Padua, Silicon Valley and Thames Valley Osborne Clarke Alliance offices : Barcelona, Brescia, Brussels, Helsinki, Luxemburg, Madrid, Milan, Padua, Paris, Rome, Rotterdam, St Petersburg and Tallinn

Dann bewerben sie sich. Online. www.osborneclarke.de Georg Meyer-Spasche t 0221 5108 4112 e georg.meyer-spasche@osborneclarke.com


P+P Pöllath + Partners

Name der Sozietät

3 P + P Pöllath + Partners

Tätigkeitsbereiche

3 Rechts- und Steuerrechtsberatung in Unternehmenskauf M&A, Private Equity, Venture Capital, Asset Management und Immobilien

Spezialisierungen Standorte in Deutschland Berufsträger (m/w) in Deutschland Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die... Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 München, Berlin, Frankfurt 3 derzeit 66 plus 26 Partner 3 29 % 3 Für alle oben angegebenen Gebiete 3 Prädikatsexamina, Auslandsaufenthalt, eventuell Dissertation und/oder LL.M. sowie sehr gute Englischkenntnisse mitbringen. 3 Mandate mit höchsten Ansprüchen, Spaß an professioneller Arbeit, Ausbildung und fachwissenschaftliche Anerkennung.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 In den zwei Arbeitsgebieten (nicht: „Rechtsgebieten“), in denen P+P tätig ist (d.h. Transaktionen mit Private Equity, M&A, Immobilien sowie Asset Management) stellt P+P jährlich 5 - 10 neue Kolleginnen und Kollegen mit Prädikatsexamina und weit überdurchschnittlichen Englischkenntnissen ein. Viele davon haben P+P bereits während des Referendariats oder in Praktika kennen gelernt. Neben Stress verbindet uns (Partner, erfahrene Associates und Berufsanfänger) die Freude an erstklassiger Arbeit. In der jüngsten Umfrage von „azur“ wurden wir 2006 von Berufsanfängern unter die zwei beliebtesten Kanzleien in Deutschland gewählt. Über die Partnerwerdung entscheidet P+P nach etwa 6 Jahren.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

3 uns neben erstklassigen Qualifikationen vor allem selbstständige Beraterpersönlichkeiten wichtig sind. Vielleicht mehr als viele Großkanzleien lebt eine hochspezialisierte „Boutique“ auch vom persönlichen Zusammenhalt der Anwälte. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie uns (und wir Sie) bereits während Ihrer Ausbildung kennen lernen.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage Kontakt

286

3 in all unseren Bereichen

3 3 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika im Ausland Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.pplaw.com 3 Philipp von Braunschweig Kardinal-Faulhaber-Str. 10 · 80333 München Telefon: 089 / 24 240-400 · Telefax: 089 / 24 philipp.braunschweig@pplaw.com 3 Dr. Christoph Philipp Kardinal-Faulhaber-Str. 10 · 80333 München Telefon: 089 / 24 240-204 · Telefax: 089 / 24 christoph.philipp@pplaw.com 3 Dr. Georg Greitemann Kardinal-Faulhaber-Str. 10 · 80333 München Telefon: 089 / 24 240-255 · Telefax: 089 / 24 georg.greitemann@pplaw.com 3 Iris Schmidt-Ickes Kardinal-Faulhaber-Str. 10 · 80333 München Telefon: 089 / 24 240-122 · Telefax: 089 / 24 iris.schmidt-ickes@pplaw.com

240-995

240-997

240-999

240-994

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG



Paul Hastings

Name der Sozietät

3 Paul, Hastings, Janofsky & Walker (Europe) LLP

Tätigkeitsbereiche

3 Finanzierungsrecht (Strukturierte Finanzierungen, Syndizierte Kredite, Akquisitionsfinanzierung, Projektfinanzierung/PPP, Bankaufsichtsrecht, Securitization); Gesellschaftsrecht (Aktien- und Konzernrecht, Umwandlungsrecht, Übernahmerecht); Arbeitsrecht, M&A (Distressed Debt/Equity, Private Equity, Venture Capital); Insolvenzrecht; Immobilienrecht (Immobilienfinanzierungen, Immobilienportfoliotransaktionen, Non-Performing Loans); Steuerrecht

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

3 Frankfurt am Main 3 Atlanta, Beijing, Brüssel, Chicago, Hong Kong, London, Los Angeles, Mailand, New York, Orange County, Palo Alto, Paris, San Diego, San Fransisco, Shanghai, Tokio, Washington DC 3 30 3 1.200 3 22 % 3 Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, M&A, Insolvenzrecht, Steuerrecht, sowie Bank- und Kapitalmarktrecht.

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 motiviert und begeisterungsfähig sind und Interesse haben, zum weiteren Erfolg und Wachstum einer dynamischen global tätigen Kanzlei eigenverantwortlich beizutragen. Daher wenden wir uns an Persönlichkeiten, die Spaß an anspruchsvoller juristischer Tätigkeit haben und bereits früh den direkten Kontakt zum Mandanten suchen. Essentiell für uns ist es, Kollegen zu finden, die teamfähig, selbstbewusst und sympathisch sind. Unsere Arbeit im hochvolumigen, internationalen Transaktionsgeschäft erfordert neben den genannten persönlichen Eigenschaften eine hervorragende fachliche Qualifikation (zwei mindestens vollbefriedigende Examina, gute Englischkenntnisse, idealerweise Promotion und/oder ausländischen akademischen Grad, z.B. LL.M).

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 Neben einer interessanten und herausfordernden Tätigkeit in einer global tätigen Kanzlei hervorragende Arbeits- und Entwicklungsmöglichkeiten inklusive entsprechender Vergütung und eine angenehme Kultur der Zusammenarbeit. Zudem verbringt jeder unserer jungen Kollegen innerhalb der ersten zwei Berufsjahre ein attraktives Secondment von sechs Monaten bei einem unserer Mandanten oder in einem unserer Büros im Ausland (z.B. in London, New York oder Hong Kong).

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

288

3 Auf Grund unseres starken Wachstums werden Sie frühzeitig Verantwortung übernehmen, Mandantenkontakt pflegen und die Gelegenheit bekommen, sich zu einer starken, überzeugenden Anwaltspersönlichkeit zu entwickeln. 3 wir Ihnen einen Einblick in die Tätigkeit des Wirtschaftsanwalts in einer global tätigen Kanzlei gewähren und daneben schon frühzeitig geeignete Kandidaten an uns binden möchten. Viele unserer Anwälte haben im Rahmen des Referendariats oder einer freien Mitarbeit in unserer Kanzlei begonnen. Soweit Sie während der Station bzw. freien Mitarbeit überzeugen konnten, werden wir mit Ihnen gemeinsam einen verbindlichen Karriereplan für Ihre Zukunft in unserer Kanzlei erstellen. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Praktika in Deutschland

3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.paulhastings.com 3 Dr. Jochen Scheel, LL.M. · Dr. Christian Halász Eschersheimer Landstraße 121 · 60322 Frankfurt Telefon: 069 / 959 329 0 · Telefax: 069 / 959 329 29 jochenscheel@paulhastings.com · christian.halasz@paulhastings.com

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PRACTICE AREAS Acquisition Finance Capital Markets Corporate Employment Finance Litigation

ATLANTA BEIJING BRUSSELS CHICAGO FRANKFURT HONG KONG LONDON LOS ANGELES MILAN NEW YORK ORANGE COUNTY PALO ALTO PARIS SAN DIEGO SAN FR ANCISCO SHANGHAI TOKYO WASHINGTON, DC ATLANTA BEIJING BRUSSELS CHICAGO FRANKFURT HONG KONG LONDON LOS ANGELES MILAN NEW YORK ORANGE COUNTY PALO ALTO PARIS SAN DIEGO SAN FR ANCISCO SHANGHAI TOKYO WASHINGTON, DC ATLANTA BEIJING BRUSSELS CHICAGO FRANKFURT HONG KONG LONDON LOS ANGELES MILAN NEW YORK ORANGE COUNTY PALO ALTO PARIS SAN DIEGO SAN FR ANCISCO SHANGHAI TOKYO WASHINGTON, DC ATLANTA BEIJING BRUSSELS CHICAGO

Mergers & Acquisitions Real Estate Private Equity Project Finance Property Finance Restructuring Tax

Paul, Hastings, Janofsky & Walker (EUROPE) LLP

www.paulhastings.com


PricewaterhouseCoopers

Name des Unternehmens Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Für die Rechtsgebiete...

3 PricewaterhouseCoopers 3 Assurance (Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen), Tax (Steuerberatung), Advisory (Transaktions-, Prozess- und Krisenberatung) 3 Steuerberatung: Laufende Steuerberatung, Internationale Steuerberatung, M&A, Verrechnungspreise, Financial Services, Umsatzsteuer, Zoll und Verbrauchsteuer, Human Resource Services, Private Client Solutions, Global Compliance Services, Middle Market, Public Sector, Real Estate. Integrierte Rechtsberatung leistet die PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft: M&A, Private Equity, Corporate Finance, Corporate Law, Labour Law, Public Law, Real Estate 3 28 3 in 150 Ländern 3 8.400 3 146.000 3 für alle oben genannten

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 über hervorragende juristische Qualifikationen und gute Englischkenntnisse verfügen, gerne eigenverantwortlich auf hohem Niveau arbeiten, aber zugleich gute Teamplayer sind, durch Spezialisierung einen Unterschied machen und sich durch kontinuierliche Weiterbildung und zielgerichtetes PerformanceManagement fortentwickeln.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 Berufseinstiegsmöglichkeiten als Training-on-the-job mit umfassendem Weiterbildungsprogramm in den oben genannten Unternehmensbereichen, herausfordernde und vielseitige Aufgaben, Möglichkeit zu Auslandseinsätzen innerhalb von Projekten oder mehrjährige Secondments zu ausländischen Partnerfirmen

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage

Kontakt

290

3 Strukturierte Entwicklung Ihrer Karriere vom Associate bis zum Partner 3 beide Seiten dann eine bessere Entscheidungsgrundlage haben, ob man auch für einen Berufseinstieg zueinander passt 3 Praktika im Ausland 3 Praktika in Deutschland 3 www.pwc-career.de

3 Vera Schüller · Personalmarketing & Recruiting Zuständig für: Young Professionals (m/w) Berufseinsteiger (m/w) Studierende (m/w) Olof-Palme-Straße 35 · 60439 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 9585-5226 · Telefax: 069 / 9585-5256 personalmarketing@de.pwc.com

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Wir steigern Ihren Marktwert, wenn Sie bei uns unterschreiben.* Sie wollen am Puls der Wirtschaft arbeiten. Immer präsent sein, wenn die wichtigen Entscheidungen getroffen werden. Mit hoher Verantwortung. Mit täglich wechselnden Herausforderungen. Für nationale oder auch internationale Mandanten. Und in einem Unternehmen, das Ihren enormen Einsatz auch honoriert. Willkommen bei PricewaterhouseCoopers, einer der führenden Prüfungs- und Beratungsgesellschaften mit rund 8.400 Mitarbeitern deutschlandweit und mit dem größten globalen Netzwerk für die Bereiche Assurance, Tax, Advisory.

Nutzen Sie die glänzenden Zukunftsperspektiven. Weitere Informationen unter Tel.: 069 9585-5226 oder www.pwc-career.de

PricewaterhouseCoopers. Die Vorausdenker.

*connectedthinking © 2008. PricewaterhouseCoopers bezeichnet die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die anderen selbstständigen und rechtlich unabhängigen Mitgliedsfirmen der PricewaterhouseCoopers International Limited.


Raupach & Wollert-Elmendorff

Name der Sozietät

3 Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tätigkeitsbereiche

3 Umfassende Beratung nationaler und internationaler Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

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3 Unsere Kernkompetenz liegt im Gesellschaftsrecht. Weitere Schwerpunkte bilden die Bereiche Mergers & Acquisitions, Private Equity, Privatisierungen, Handelsrecht, Kartell- & Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Banking & Finance, Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Immobilien- & Baurecht, Insolvenz & Sanierung sowie Medizinrecht, Sportrecht und Versicherungsrecht. 3 Berlin, Düsseldorf, Frankfurt , Hamburg, Hannover, München, Stuttgart 3 Raupach & Wollert-Elmendorff ist der deutsche Kooperationspartner von Deloitte, einer der vier großen internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsgesellschaften. International kann sich unsere Kanzlei auf ein Netzwerk kooperierender Law Firms in mehr als 30 Ländern stützen. 3 84 Rechtsanwälte 3 Mehr als 1.500 Anwälte (zusammen mit kooperierenden Anwaltsbüros) 3 35 % 3 die unter „Tätigkeitsbereiche“ und „Spezialisierungen“ angegeben sind, 3 uns durch ihre Persönlichkeit und ihren Werdegang überzeugen. Wir suchen Juristinnen und Juristen mit hervorragender juristischer Qualifikation (Prädikatsexamina; gern auch Promotion und/oder Master-Studiengang). Sie sollten darüber hinaus Spaß daran haben, Ihr fachliches Können mit Kreativität und Einsatzbereitschaft in praktische Ergebnisse und optimale Lösungen für unsere Mandantschaft umzusetzen. Arbeitssichere Englischkenntnisse sind für Ihre Arbeit bei uns unverzichtbar. 3 Perspektiven. Mit derzeit 84 Anwälten an sieben Standorten eröffnen sich außergewöhnliche Entwicklungsmöglichkeiten. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir weiter wachsen. Flache Hierarchien und ein Partner-Associate-Verhältnis von rund 1:2 stellen eine fundierte Ausbildung sicher. Es erwartet Sie eine junge Wirtschaftskanzlei mit angenehmer Arbeitsatmosphäre, deren Anwälte anspruchsvolle Mandatsarbeit ebenso zu schätzen wissen wie eine ausgewogene „Work-Life-Balance“. 3 Wir suchen zukünftige Partnerinnen und Partner! Transparenz in der Karriereplanung ist uns wichtig. Wir erörtern mit Ihnen die Parameter Ihres Karrierewegs bis hin zur Partnerschaft und begleiten Sie von Beginn an auf Ihrem Werdegang durch regelmäßige Personalgespräche. Bei uns gibt es jedoch keine „Up-or-Out“-Politik. Eine individuelle berufliche Planung mit der Möglichkeit, auch alternative Karrierewege zu beschreiten, ist bei uns selbstverständlich. 3 wir davon überzeugt sind, dass Sie frühzeitig die Tätigkeiten eines international beratenden Wirtschaftsanwalts kennenlernen und sich mit dem entsprechenden Anforderungsprofil auseinandersetzen sollten. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 www.raupach.de 3 3 3 3 3 3 3

Berlin · RA Torsten Bloch · tbloch@raupach.de Düsseldorf · Dr. Gregor Bender · gbender@raupach.de Frankfurt · Dr. Peter C. Fischer · pfischer@raupach.de Hamburg · Dr. Matthias Mielke · mmielke@raupach.de Hannover · Dr. Harald Stang · hstang@raupach.de München · Dr. Martin Imbeck · mimbeck@raupach.de Stuttgart · Dr. Peter Maser · pmaser@raupach.de

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Wir sind exakt so groß, wie Sie uns brauchen. Von der juristischen Detailfrage bis zur grenzüberschreitenden Transaktionsberatung – wir arbeiten in Teams, deren Größe und Expertise genau auf Ihr Mandat zugeschnitten sind. So sichern wir mit #)"4,(/4 3/' %&+/(..,*-(,2 $+1(/ #1)0.* 3/' gewährleisten gleichzeitig die notwendige Kostentransparenz.

Mehr über uns erfahren Sie unter www.raupach.de


ReedSmith

Name der Sozietät Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

3 Reed Smith LLP 3 Internationales Wirtschaftsrecht 3 Banking & Finance, Gesellschaftsrecht/M&A, TMT, IP/IT, Life Sciences, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensrestrukturierung & Insolvenzrecht, Prozessführung 3 München 3 New York, London, Chicago, Paris, Los Angeles, Washington DC, San Francisco, Philadelphia, Pittsburgh, Oakland, Princeton, Leesburg, Wilmington, Falls Church, Century City, Richmond, Birmingham, Abu Dhabi, Dubai, Piraeus/ Greece, Hong Kong, Beijing 3 20 3 > 1.500 3 40 % 3 in denen wir tätig sind

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 über sehr gute Englischkenntnisse verfügen und in einem dynamischen Team aus jungen und erfahrenen Anwälten die Etablierung der deutschen Praxis mitgestalten, weiter vorantreiben und sich mit frühzeitiger Eigenverantwortung in unser Team integrieren wollen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 Exzellente Entwicklungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sowie eine frühzeitige Einbindung in die konkrete Mandatsarbeit. Aufgrund der Größe unseres Teams haben Sie die Möglichkeit, Einblick in verschiedene Beratungsgebiete zu erlangen, als Grundlage dafür, sich zu einem späteren Zeitpunkt überlegt spezialisieren zu können.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Reed Smith bietet Ihnen ausgezeichnete Chancen, sich fachlich und persönlich fortzuentwickeln. Damit können Sie eine hervorragende Ausgangsposition dafür schaffen, Ihre Karrierewünsche entweder bei Reed Smith oder extern jederzeit zu erfüllen.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

3 wir davon überzeugt sind, dass bereits während der Ausbildung die Basis für eine erfolgreiche weitere Zusammenarbeit gelegt werden kann. Lernen Sie uns möglichst frühzeitig kennen, und lassen Sie uns möglichst frühzeitig Ihre Person kennen lernen. Konkrete Beispiele in unserem Büro zeigen uns, dass eine bereits ausbildungsbegleitende Tätigkeit zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit in der Zukunft führen kann.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

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3 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.reedsmith.com

3 Dr. Stefan Kugler, LL.M. Theatinerstraße 8 · 80333 München Telefon: 089 / 20304 130 · Telefax: 089 / 20304 199 munich@reedsmith.com 3 Dr. Michael Fischer Theatinerstraße 8 · 80333 München Telefon: 089 / 20304 120 · Telefax: 089 / 20304 199 munich@reedsmith.com

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The business of building long term relationships with you

Reed Smith ist eine der führenden internationalen Rechtsanwaltsgesellschaften mit über 1.600 Anwälten und 23 Büros weltweit. Wir beraten unsere Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts, insbesondere in den Bereichen: Banking & Finance, Gesellschaftsrecht/M&A, TMT, IP/IT, Life Sciences, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensrestrukturierung & Insolvenzrecht und Prozessführung. Für unser Büro in München suchen wir • Rechtsanwälte (m/w) • Referendare (m/w) • Praktikanten (m/w) • Studenten (m/w) Wir bieten Ihnen eine erstklassige Aus- und Fortbildung in einem dynamischen und hochmotivierten Team in internationalem Umfeld und die Chance, am weiteren Aufbau der deutschen Praxis mitzuarbeiten. Wenn Sie Berufsanfänger oder Rechtsanwalt mit 2-4 Jahren Berufserfahrung (m/w) sind und über gute Examina sowie verhandlungssichere Englischkenntnisse verfügen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Zusatzqualifikationen wie LL.M. und Promotion sind willkommen. Rechtsreferendaren, Praktikanten und Studenten (m/w), welche die Arbeitsweise und Atmosphäre in einer internationalen Sozietät kennen lernen möchten, bieten wir im Rahmen einer Pflicht-/ Wahlstation oder Nebentätigkeit die Möglichkeit, wertvolle Einblicke in den Berufsalltag eines Wirtschaftsanwalts zu erlangen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Ihre Bewerbung richten Sie bitte vorzugsweise in elektronischer Form an Herrn Klaus Bergner. munich@reedsmith.com w w w. r e e d s m i t h . c o m


RP RICHTER & PARTNER

Name der Sozietät

3 RP RICHTER & PARTNER Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte

Tätigkeitsbereiche

3 Rechts- und Steuerberatung sind bei RP RICHTER & PARTNER sinnvoll integriert. Die Kanzlei bietet High End Beratung und laufende Betreuung. Ziel ist die absolute Kundenfokussierung. Da es keine Abteilungen gibt, bleiben die Hierarchien flach und jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter kann das gesamte Mandat im Auge behalten. Die Kompetenz und Qualität der Beratung stehen den Größten der Branche in nichts nach. Die überschaubare Größe der Kanzlei ermöglicht nicht nur eine persönliche Beziehung zum Mandanten, sondern schafft auch Individualität und Vertrautheit.

Standorte in Deutschland Berufsträger (m/w) in Deutschland Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 München 3 58 3 30 % 3 Corporate, hier besonders M & A, Private Equity sowie Arbeitsrecht werden derzeit verstärkt Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. Besondere Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sind auch das nationale und internationale Steuerrecht, insbesondere Steuergestaltungsberatung einschließlich der Erstellung von Steuererklärungen, die rechtliche und steuerliche Nachfolgeplanung sowie die private Vermögensplanung für Großvermögen. 3 Ihre fachliche Kompetenz ist über jeden Zweifel erhaben. In mindestens einem der angesprochenen Fachbereiche verfügen Sie über erste Erfahrung in einer renommierten Sozietät oder einem Unternehmen. Ihre Persönlichkeit ist unternehmerisch geprägt.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 Beste berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Ohne Abteilungen, ohne Schubladen – ganz individuell. Als junge Rechtsanwältin oder junger Rechtsanwalt arbeiten Sie von Beginn an in engem persönlichen Kontakt mit anspruchsvollen Mandanten und können sich mit Unterstützung erfahrener Kolleginnen und Kollegen zu einer individuellen Anwaltspersönlichkeit entwickeln.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Exzellente Kolleginnen und Kollegen nehmen wir nach angemessener Zeit in unsere Partnerschaft auf. Es gibt bei uns keinen „Beförderungsstau“. Als gestandene Persönlichkeiten werden Sie ebenfalls das sehr gute Betriebsklima unserer Sozietät genießen. Die Partnerschaft bietet einerseits ungewöhnlich gute fachliche und finanzielle Entwicklungsperspektiven und andererseits einen von Respekt, Offenheit und Menschlichkeit geprägten Stil.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

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3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.rp-richter.com

3 Angela Spee Nymphenburgerstr. 3 b · 80335 München Telefon: 089 / 55066-266 personal@rp-richter.com

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Unser Steckbrief: Multidisziplinäre Partnerschaft von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten, vielfach Mehrfachqualifikation. Gegründet am 1.10.2001, heute ca. 130 Partner, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Unsere Mandanten: Geschäftsleitung sowie Steuer- und Rechtsabteilungen von Unternehmen aller Größenordnungen, Start-Ups, Private Equity und Venture Capital Häuser, in- und ausländische Banken, Inhaber privater Großvermögen sowie deren Family Offices, alle Branchen, mit Schwerpunkten im Gesundheitswesen und bei Immobilien Unsere Tätigkeit: Gesellschaftsrecht, M & A, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Litigation, Nachfolge/Erbrecht, Steuerrecht, insbesondere Steuergestaltung national und international, Zuzug und Wegzug, Steueroptimierung von Kapitalanlageportfolios, Konzeption und Prüfung von geschlossenen Fonds, Arbeitsrecht, Jahresabschlussprüfung und -erstellung, Bewertung, Due Diligence, laufende steuerliche Betreuung mit Erstellung von Steuererklärungen, Finanz- und Lohnbuchhaltung, private Vermögensbuchhaltung, Vermögensplanung und -controlling Unser Ansatz für Ihren Erfolg: Kreative Lösungen und konsequente Umsetzung High-End-Beratung und laufende Betreuung Steuer- und Rechtsberatung wirklich integriert Keine Abteilungen, ausschließlich mandanten- und projektbezogene Teams

Ihr Partner für Steuern, Bilanzen, Recht, private Finanzen

RP RICHTER & PARTNER Nymphenburger Str. 3b, 80335 München Tel. 089 . 5 50 66-0, info@rp-richter.com www.rp-richter.com

RP RICHTER & PARTNER ist unabhängiges Mitglied von JHI.


SALANS LLP

Name der Sozietät

3 SALANS LLP

Tätigkeitsbereiche

3 Seit nunmehr 30 Jahren berät Salans Mandanten in Europa und mittlerweile weltweit in allen wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Zu Salans gehören heute in 18 Büros mehr als 700 Rechtsanwälte und Steuerberater aus über 20 verschiedenen Nationalitäten. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen jeder Größe, multinationale Konzerne, Universal- und Investmentbanken, Versicherungsgesellschaften, Investmentfonds, internationale Institutionen, Verwaltungsbehörden und Regierungen. Wir beraten Unternehmen in der Gründungsphase ebenso wie karitative Einrichtungen und vermögende Privatpersonen. Seit den frühen 80er Jahren sind wir für unsere Mandanten in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion und in Mittel- und Osteuropa tätig. Neben den USA und West- und Mitteleuropa deckt unsere Beratungspraxis mittlerweile sämtliche neuen EUMitgliedsstaaten, ganz Ost- und Südosteuropa, Zentralasien und China ab.

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die... Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

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3 Besondere Schwerpunkte liegen im Gesellschaftsrecht/M&A, Steuerrecht und Immobilienrecht, ferner in den Bereichen Sanierung/Insolvenz, Bank- und Finanzrecht, Kartellrecht und Fusionskontrolle, Arbeitsrecht sowie Arzt- und Krankenhausrecht. 3 Berlin 3 Paris, London, New York, Schanghai, Moskau, St. Petersburg, Warschau, Prag, Bratislava, Bukarest, Madrid, Barcelona, Budapest, Kiew, Istanbul, Almaty, Baku 3 über 50 3 über 1.500 3 je nach Bereich zwischen 20 % und 40 % 3 Gesellschaftsrecht/M&A, Steuern, Immobilien, Bankrecht und Finanzierung, Kartellrecht, Insolvenzrecht und Restrukturierung 3 neben exzellentem juristischen Fachwissen (zwei Prädikatsexamina) und analytischem Denkvermögen auch über Kreativität, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und eine hohe Belastbarkeit verfügen. Dazu sollten die Bewerber Englisch (eventuell sogar eine weitere Sprache) fließend sprechen und schreiben. 3 Die einmalige Kombination aus Aufbruchsstimmung (Salans startete im Januar 2006 mit einem deutschen Büro in Berlin) und der Struktur eines eingespielten und etablierten Teams. Berufseinsteiger finden den schnellen, verantwortlichen Einstieg in anspruchsvolle Mandate im Wirtschafts- und Steuerrecht. Die 18 internationalen Standorte bieten zudem ein Umfeld, in dem die grenzüberschreitende, büro- und fachübergreifende Zusammenarbeit von Rechtsanwälten aus verschiedenen Nationen groß geschrieben wird. 3 Berufseinsteiger finden damit ein interessantes Tätigkeitsspektrum zwischen der Arbeit in starken, lokal etablierten Büros und der Herausforderung multinationaler Mandate. Anwälten mit der entsprechenden Beratungskompetenz und ausgeprägtem Unternehmergeist bietet Salans einen außergewöhnlich strukturierten Weg zur Partnerschaft und gerade in Berlin die besonderen Chancen eines neuen aber gleichzeitig etablierten Standortes. 3 man eben nicht alle wichtigen Aspekte aus Zeugnissen oder Kanzleiprofilen erfahren kann. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Praktika in Deutschland

3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.salans.com 3 Andreas Ziegenhagen · Markgrafenstraße 33 · 10117 Berlin Telefon: 030 / 2 64 73 0 · Telefax: 030 / 2 64 73 133 · berlin@salans.com

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Berufseinsteiger

(m/w)

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

9QPUDMU1 ?DNDPT ::= >HFKUTDPX"NUH ?UHVHSEHSDUHS 3PGSHDT CLHJHPKDJHP ;DSMJSDIHPTUSD%H -+*++0 4HSNLP @HNHIQP1 *-*',/.0-'* @HNHIDY1 *-*',/.0-'+-EHSNLP2TDNDPT(FQO

www.salans.com BERLIN PARIS LONDON NEW YORK SHANGHAI MOSKAU ST. PETERSBURG WARSCHAU PRAG BRATISLAVA BUKAREST MADRID BARCELONA BUDAPEST KIEW ISTANBUL ALMATY BAKU


SCHMIDT, von der OSTEN & HUBER

Name der Sozietät

3 SCHMIDT, VON DER OSTEN & HUBER

Tätigkeitsbereiche

3 Wirtschaftsrecht, insbesondere Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, IT und Neue Medien, Medizinrecht, Immobilienund Öffentliches Recht, Vergaberecht, Stiftungsrecht.

Spezialisierungen

3 Konzern, Steuerliche Gestaltung, M&A, Unternehmensnachfolge, Betriebsverfassung, Medizinrecht, Schieds- und Einigungsstellenverfahren, Gewerblicher Rechtsschutz.

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 Essen und Berlin 3 Kooperation mit ersten Anwaltsadressen weltweit 3 25, davon 11 Anwaltsnotare 3 60 % 3 Allgemeines Wirtschafts- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Medizinrecht (an unserem Standort Essen) 3 aufgrund Ihrer durch Prädikatsexamina nachgewiesenen Eignung und mit ihrer Persönlichkeit in unsere partnerschaftlich geprägte Gemeinschaft passen, idealerweise promoviert sind, über gute Englischkenntnisse verfügen, selbstständig arbeiten und unternehmerisch denken.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 eine anspruchsvolle Tätigkeit mit Mandantenkontakt von Anfang an, alle Möglichkeiten zur fachlichen Spezialisierung und persönlichen Weiterentwicklung in einer harmonischen Arbeitsatmosphäre. Das alles in unserem schönen Bürohaus.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 sind für Sie ständig transparent. Bei entsprechender Bewährung können Sie in 4 bis 5 Jahren Partner werden.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage

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300

3 wir mit Ihnen gemeinsam dann schon in diesem Stadium feststellen können, ob wir zueinander passen könnten. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 www.soh.de

3 Dr. Till Wegmann Haumannplatz 28-30 · 45130 Essen Telefon: 0201 / 72 00 255 · Telefax: 0201 / 72 00 234 wegmann@soh.de 3 Dr. Almut Gathmann Haumannplatz 28-30 · 45130 Essen Telefon: 0201 / 72 00 261 · Telefax: 0201 / 72 00 241 gathmann@soh.de

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Landen Sie Sie in in Essen! Essen! Landen

Sie sind jung, talentiert und ambitioniert, haben Freude am Engagement für Mandanten und suchen die Chance, in einer angesehenen Sozietät Ihre Karriere zu beginnen? Sie finden außerdem den Standort Essen spannend – als Herz eines Ruhrgebiets im Aufbruch? Und als Kulturhauptstadt 2010! Bei SCHMIDT, VON DER OSTEN & HUBER können Sie von Anfang an innerhalb eines partnerschaftlich geprägten Umfeldes anspruchsvolle Mandate mitbegleiten. Mit den hohen Erwartungen (Prädikatsexamen und Charakter) korrespondieren eine überdurchschnittliche Vergütung, hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten und reale Chancen für eine spätere Partnerschaft. Wir suchen

Rechtsanwälte Dr. jur. (m/w) mit wachem Interesse für alle Fragen des Wirtschaftsrechts (Ihre Schwerpunkte entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam). Wir suchen auch ständig

Referendare (m/w)

mit überdurchschnittlichen und durch Prädikatsexamen nachgewiesenen juristischen Fähigkeiten. Eine abgeschlossene oder begonnene Promotion ist von Vorteil. Wir unterstützen Sie in Ihrem Ausbildungsgang und bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts, des Arbeitsrechts und des Gesundheitsrechts fortzubilden. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung an Herrn Dr. Till Wegmann und Herrn Dr. Notker Lützenrath SCHMIDT, VON DER OSTEN & HUBER Haumannplatz 28/30 Telefon (0201) 7 20 02-0 45130 Essen Telefax (0201) 7 20 02-47

SCHMIDT, VON

DER

OSTEN & HUBER

Essen – Berlin · www.soh.de


Shearman & Sterling LLP

Name der Sozietät

3 Shearman & Sterling LLP

Tätigkeitsbereiche

3 Umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung nationaler und internationaler Konzerne, Versicherungen, Banken und Finanzinstitute sowie vermögender Einzelpersonen.

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

3 Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht, Bankaufsichtsrecht, nationales und internationales Steuerrecht, strukturierte Finanzierungen, Akquisitionsfinanzierungen, Projektfinanzierung, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Private Equity, International Arbitration, Informationstechnologie, Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Private Klienten, Insolvenzrecht, Prozessführung und nationale Schiedsgerichtsbarkeit. 3 Düsseldorf, Frankfurt am Main, Mannheim und München 3 Abu Dhabi, Beijing, Brüssel, Hongkong, London, Menlo Park, New York, Paris, Rom, São Paulo, San Francisco, Singapur, Shanghai, Tokyo, Toronto, Washington DC 3 ca. 120 3 ca. 1.000 3 25 % 3 siehe Spezialisierungen

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 über eine wissenschaftlich fundierte Arbeitsweise und die Fähigkeit zur praktischen Problemlösung verfügen. Voraussetzung für einen Berufseinstieg bei uns sind vollbefriedigende Examina und verhandlungssichere Englischkenntnisse. Außerdem sollten Sie Interesse an wirtschaftlichen Sachverhalten mitbringen. Eine Promotion und/oder internationale Studienabschlüsse und Berufserfahrung sind von Vorteil.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 eine gründliche Einarbeitung, von Beginn an Einbeziehung in die Betreuung unserer Mandanten und damit eine interessante, anspruchsvolle und national sowie international ausgerichtete Tätigkeit in einem hochmotivierten Team sowie die Teilnahme am Weiterbildungsprogramm „Project Brain“. Die Weiterbildungsmaßnahmen, sowie Karriereentwicklung werden in halbjährlichen Personalgesprächen abgestimmt. Eine Rotation von sechs bis zwölf Monaten zu einem anderen Standort, auch ins Ausland, oder in einen anderen Fachbereich ergänzt die Ausbildung.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 sind gut, da wir weiterhin organisch wachsen werden. Neben einer erstklassigen Ausbildung bieten wir eine klare Perspektive für den individuellen Karriereweg und die Perspektive, an interessanten und fordernden Fragestellungen und Transaktionen zu arbeiten. Unter dem Begriff „Project Brain“ bündeln wir alle Weiterbildungsmaßnahmen in Deutschland, wie z.B. wöchentliche Weiterbildungen in den einzelnen Büros sowie in- und externe Seminare.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

3 wir nach unseren Erfahrungen, bestärkt durch zahlreiche Gespräche mit Ihren „Vorgängerinnen“ und „Vorgängern“, der Meinung sind, dass eine frühzeitige Kontaktaufnahme und das Kennenlernen on-the-job für beide Seiten von großem Nutzen ist. Viele Referendare setzen anschließend ihre Karriere als Rechtsanwalt bei Shearman & Sterling fort.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

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3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden

3 Praktika in Deutschland 3 Nebentätigkeiten für Referendare

3 www.shearman.com 3 Christian Bieler · Human Resources Breite Straße 69 · 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 / 17888-129 · Telefax: 0211 / 17888-190 christian.bieler@shearman.com

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


Schüler mit Faible für Zahlen und Chemie. Preisträger der Universität Heidelberg. Fußballspieler mit Leidenschaft. Absolvent der Yale Law School. Reisender mit Lust an der Ferne. Anwalt für Mandanten mit höchsten Ansprüchen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei Shearman & Sterling streben nach Ausgleich – in allem was sie tun.

Sie auch? Dann sollten wir uns kennen lernen. Dr. Stephan Harbarth Partner Mergers & Acquisitions/ Capital Markets Shearman & Sterling LLP

Wenn Sie mehr über unsere Sozietät erfahren möchten, besuchen Sie uns auf den JURAcon Jobmessen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Shearman & Sterling LLP Christian Bieler | Human Resources | Breite Straße 69 | 40213 Düsseldorf T + 49.211.17888.129 | christian.bieler @shearman.com | www.shearman.com

Aligned for Excellence


SIBETH

Name der Sozietät

3 SIBETH Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer

Tätigkeitsbereiche

3 Gesellschaftsrecht, M&A, Kapitalmarktrecht, Bankrecht, privates und öffentliches Baurecht, juristische Projektbegleitung, Immobilientransaktionen und -finanzierung, Steuerrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Vermögensnachfolge, Familienrecht, Insolvenzrecht, Informationstechnologie, Urheberrecht

Spezialisierungen Standorte in Deutschland Berufsträger (m/w) in Deutschland Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 siehe Tätigkeitsbereiche 3 München, Frankfurt, Berlin 3 50 3 35 % 3 Gesellschaftsrecht, M&A, Immobilien- und Baurecht, Gewerbliches Mietrecht, Steuerrecht, Bank- und Finanzrecht 3 fähig und bereit sind, als hochqualifizierte und spezialisierte Dienstleister die Ziele und Interessen unserer Mandanten mit wirtschaftlichem Verständnis umzusetzen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 eine von Anfang an abwechslungsreiche und mandatsbezogene Tätigkeit, eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens und freundschaftlicher Kollegialität, ständige interne und externe Fortbildung mit System, gezielte Förderung Ihrer Spezialisierung, ausgezeichnete Entwicklungschancen bis hin zur Partnerschaft, attraktives Gehalt.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Wir wachsen dynamisch und möchten Sie als anwaltlichen (Mit-)Unternehmer gewinnen. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir Sie als hochmotivierten und hochqualifizierten Juristen nur von uns überzeugen zu können, wenn wir Ihnen konkrete und nachvollziehbare Wege in unserer Partnerschaft aufzeigen.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage

Kontakt

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3 ein früher Einstieg uns ein erstes Kennenlernen und Ihnen einen guten Start erleichtert. 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.sibeth.com

3 Dr. Maximilian Gutsche Oberanger 34-36 · 80331 München Telefon: 089 / 38808-0 · Telefax: 089 / 38808-101 m.gutsche@sibeth.com 3 Christian Fingerhut An der Welle 4 · 60322 Frankfurt a.M. Telefon: 069 / 7158996-0 · Telefax: 069 / 7158996-99 frankfurt@sibeth.com

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ES GIBT MENSCHEN, DIE GLAUBEN, DINGE NEU ZU DURCHDENKEN FÜHRT ZUM ERFOLG.

WIR ZUM BEISPIEL.

WWW.SIBETH.COM


Sidley Austin LLP

Name der Sozietät Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die... Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage

Kontakt

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3 Sidley Austin LLP 3 Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Steuerrecht 3 Strukturierte Finanzierungen, Verbriefungen (Securitisation), M&A/Private Equity, Börsengänge 3 Frankfurt 3 New York, London, Washington DC, Chicago, Los Angeles, San Francisco, Dallas, Genf, Hong Kong, Peking, Brüssel, Shanghai, Singapore, Sydney, Tokyo 3 20 3 über 1.700 3 Siehe oben Spezialisierung 3 zwei Prädikatsexamina, sehr gute Englischkenntnisse und wirtschaftliches Verständnis mitbringen. 3 die Möglichkeit, in einer internationalen Kanzlei eine facettenreiche Tätigkeit auszuüben und Verantwortung zu übernehmen. In einem Team zu arbeiten, dem eine angenehme Atmosphäre ebenso wichtig ist, wie sehr gute Arbeit. „Training on the job“ ist bei uns selbstverständlich, genauso wie die Möglichkeit, jederzeit Unterstützung von Partnern und Senior Associates zu bekommen. 3 Partnerschaft 3 wir frühzeitig eine Zusammenarbeit mit Juristen/innen suchen und Ihre Entwicklung so früh wie möglich fördern wollen. Daher bieten wir für unsere Referendare/innen auch regelmäßig Klausuren und andere Kurse an. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Praktika in Deutschland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 www.sidley.com

3 Rechtsanwalt Oliver Kessler Taunusanlage 1 · 60329 Frankfurt Telefon: 069 / 22221-4000 · Telefax: 069 / 22221-4001 recruiting-frankfurt@sidley.com

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


BEIJING BRUSSELS CHICAGO DALLAS FRANKFURT GENEVA HONG KONG LONDON LOS ANGELES NEW YORK SAN FRANCISCO SHANGHAI SINGAPORE SYDNEY TOKYO WASHINGTON, D.C.

Mit uns wachsen Sie über sich selbst hinaus! Sidley Austin LLP ist mit mehr als 1.700 Anwälten und 16 Büros in den USA, Australien, Europa und Asien eine der größten Anwaltssozietäten der Welt. Für unser Frankfurter Büro suchen wir für die Bereiche Finance (strukturierte Finanzierungen, Verbriefungen), Corporate/M&A und Tax (Steuerstrukturberatung) erstklassige und motivierte

Rechtsanwälte m/w und Referendare m/w. Wir bieten Ihnen die Gelegenheit, in einer führenden internationalen Sozietät eine vielseitige, anspruchs- und verantwortungsvolle Position zu übernehmen. Nach intensivem, systematischem Training beraten Sie als Teil eines ambitionierten Teams vorwiegend international tätige Finanzinstitute und institutionelle Investoren bei großvolumigen, grenzüberschreitenden Transaktionen. Sie passen zu uns, wenn Sie wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen, zwei Prädikatsexamina (bzw. für Rechtsreferendare m/w ein Prädikatsexamen) erreicht haben und über hervorragende Englischkenntnisse (in Wort und Schrift) verfügen. Richten Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte an: Sidley Austin LLP Human Resources Frau Jessica Cogswell Taunusanlage 1 60329 Frankfurt am Main Tel.: (0 69) 22 22 1-4000 E-Mail: recruiting-frankfurt@sidley.com

www.sidley.com

Sidley Austin LLP, a Delaware limited liability partnership, operates in affiliation with other partnerships, including Sidley Austin LLP, an Illinois limited liability partnership, Sidley Austin (UK) LLP, a Delaware limited liability partnership (through which the London office operates), and Sidley Austin, a New York general partnership (through which the Hong Kong office operates). The affiliated partnerships are referred to herein collectively as Sidley Austin, Sidley or the firm.


Simmons & Simmons

Name der Sozietät Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

308

3 Simmons & Simmons 3 Alle Bereiche des Wirtschaftsrechts 3 Corporate/M&A (Transaktionsberatung, Private Equity, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht), Finance (Acquisition und Project Finance, Debt Capital Markets, Financial Services, Asset Finance, Investment Funds, Structured Finance), Tax, Corporate Recovery (Arbeitsrecht, Litigation, White Collar Crime, Datenschutzrecht), IP/Antitrust (Gewerblicher Rechtsschutz, Patentrecht, Kartellrecht), TMT. 3 Düsseldorf und Frankfurt am Main 3 21 Büros - Abu Dhabi, Amsterdam, Brüssel, Dubai, Düsseldorf, Frankfurt, Hong Kong, Lissabon, London, Madeira, Madrid, Mailand, Moskau, Padua, Paris, Porto, Qatar, Rom, Rotterdam, Shanghai, Tokio 3 45 3 mehr als 1.100 3 25 % 3 siehe Rubrik „Spezialisierungen“ 3 hoch qualifiziert sind mit durch Prädikatsexamina belegten ausgezeichneten juristischen Kenntnissen und sehr guten, möglichst im englischsprachigen Ausland vertieften, Englischkenntnissen. Ein Master of Law oder eine Promotion sind wünschenswert, aber nicht Bedingung. Einsatzbereitschaft, Teamgeist sowie Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen setzen wir voraus. 3 eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit sowie attraktive Arbeitsbedingungen in einem internationalen Arbeitsumfeld. Von Anfang an stehen Sie in unmittelbarem Kontakt zu unseren Mandanten und sind in die Bearbeitung von anspruchsvollen, auch grenzüberschreitenden Mandaten unmittelbar eingebunden. Daneben fördern wir Ihre Aus- und Weiterbildung, unterstützen Sie beim Erwerb von Zusatzqualifikationen und ermöglichen Secondments in unseren ausländischen Büros oder bei Mandanten. 3 Engagierten und qualifizierten Berufseinsteigern sowie erfahreneren Anwälten bieten wir hervorragende Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in einer stark wachsenden Praxis. Wir legen besonderen Wert auf die Förderung hoch qualifizierter Juristen und auf deren Ausbildung zu unternehmerisch denkenden Anwälten. 3 wir Ihnen frühzeitig die Möglichkeit geben wollen, die Tätigkeitsfelder eines Wirtschaftsanwalts in einem internationalen Arbeitsumfeld kennen zu lernen und um so früh wie möglich feststellen zu können, ob wir fachlich und menschlich zueinander passen. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Praktika in Deutschland

3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.simmons-simmons.com 3 Dr. Peter Meyer BroadwayOffice - Breite Straße 31 · 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 / 4 70 53-0 · Telefax: 0211 / 4 70 53-53 peter.meyer@simmons-simmons.com 3 Ingrid Kalisch MesseTurm - Friedrich-Ebert-Anlage 49 · 60308 Frankfurt Telefon: 069 / 90 74 54-0 · Telefax: 069 / 90 74 54-54 ingrid.kalisch@simmons-simmons.com

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Join an ambitious team Simmons & Simmons ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten mit mehr als 1.100 Anwälten an 21 Standorten weltweit. In Deutschland sind wir mit Büros in Düsseldorf und Frankfurt vertreten. Wir wollen weiter wachsen und bieten hervorragenden Juristen (m/w) die Möglichkeit, unsere Teams in allen Bereichen zu verstärken. Bei uns erhalten Sie die Gelegenheit, sowohl an komplexen grenzüberschreitenden Transaktionen teilzunehmen als auch eigenständig Projekterfahrung zu sammeln. Wenn Sie über exzellente Qualifikationen, wirtschaftliches Verständnis und fließende Englischkenntnisse verfügen, sollten Sie sich bei uns bewerben. Wir bieten Ihnen eine vielfältige, anspruchsvolle Tätigkeit sowie eine hervorragende fachliche Aus- und Weiterbildung. Werden Sie Mitglied eines sympathischen Teams in einem attraktiven, internationalen Arbeitsumfeld! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Dr. Peter Meyer, LL.M. (Bristol) BroadwayOffice Breite Straße 31 40213 Düsseldorf T +49 (0) 2 11-4 70 53-0 www.simmons-simmons.com www.elexica.com

Ingrid Kalisch MesseTurm Friedrich-Ebert-Anlage 49 60308 Frankfurt am Main T +49 (0) 69-90 74 54-0

Amongst top 10 most international law firms By proportion of lawyers based outside country of principal office. American Lawyer Global 100, Nov 2005


SJ Berwin

Name der Sozietät Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die... Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w)

Homepage

Kontakt

310

3 SJ Berwin LLP 3 Deutsches und internationales Wirtschaftsrecht 3 Corporate & Private Equity Transactions, Private Equity Funds, Tax & Private Client Services, Finance, Capital Markets, Financial Markets, Real Estate, EU & Competition, Labour & Employment, Intellectual Property & Information Technology, Litigation & Alternative Dispute Resolution 3 Berlin, Frankfurt, München 3 London, Brüssel, Madrid, Paris, Mailand, Turin 3 106 3 ca. 550 3 30 % 3 Corporate & Private Equity, Private Equity Funds, Tax & Private Client Services, Finance, Capital Markets, Financial Markets, Real Estate, EU & Competition, Labour & Employment, Intellectual Property & Information Technology, Litigation & Alternative Dispute Resolution 3 neben einer hervorragenden fachlichen Qualifikation ein hohes Maß an Kreativität, Selbstständigkeit und Teamfähigkeit sowie sehr gute Englischkenntnisse mitbringen. 3 spannende und anspruchsvolle Beratungs- und Gestaltungsaufgaben auf höchstem Niveau in einem jungen und sympathischen Team sowie frühzeitigen Mandantenkontakt und exzellente Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in einem dynamisch wachsenden internationalen Umfeld. Wir fördern eine kollegiale Atmosphäre und respektieren, dass unsere Associates ein Leben außerhalb der Kanzlei haben. 3 Wir streben eine langjährige Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern an. Aufgrund unseres starken Wachstums bieten sich hervorragende Entfaltungsund Entwicklungsmöglichkeiten. 3 wir bereits frühzeitig qualifizierten Absolventen Einblicke in die Aufgaben eines Wirtschaftsanwalts geben und motivierte Berufseinsteiger für unsere Sozietät begeistern möchten. 3 3 3 3

Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation Praktika in Deutschland Nebentätigkeiten für Referendare Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.sjberwin.com

3 Dr. Frank Vogel Kurfürstendamm 63 · 10707 Berlin Telefon: 030 / 88 71 71 50 · Telefax: 030 / 88 71 71 77 frank.vogel@sjberwin.com 3 Dr. Michael Roos Hamburger Allee 1 · 60486 Frankfurt Telefon: 069 / 50 50 32 500 · Telefax: 069 / 50 50 32 499 michael.roos@sjberwin.com 3 Dr. Justus Binder Maria-Theresia-Straße 5 · 81675 München Telefon: 089 / 89 08 10 · Telefax: 089 / 89 08 11 00 justus.binder@sjberwin.com

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Wagen Sie den nächsten Karrieresprung

Dr. Marc-André Rousseau, Associate, Frankfurt

SJ Berwin LLP ist eine führende europäische Wirtschaftskanzlei mit über 650 Anwälten an 9 Standorten. Zum weiteren Ausbau unserer sehr erfolgreichen deutschen Praxis suchen wir hochqualifizierte Rechtsanwälte (m/w) (mit oder ohne Berufserfahrung) für unsere wachsenden Practice Groups M&A • Private Equity • Capital Markets • Finance • Real Estate • IP/IT/Commercial • EU & Competition • Tax Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle und interessante Tätigkeit mit einem hohen Maß an Eigenverantwortlichkeit in einem jungen und dynamischen Team. SJ Berwin LLP Dr. Jan Dirk Heerma Kurfürstendamm 63 10707 Berlin

www.sjberwin.com Success Berlin

Brüssel

Frankfurt

SJ Berwin LLP Dr. Michael Roos Hamburger Allee 1 60486 Frankfurt

Celebrating 25 Years of London

Madrid

Mailand

München

Paris

Turin

SJ Berwin LLP Dr. Justus Binder Maria-Theresia-Str. 5 81675 München


Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP

Name der Sozietät

3 Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP

Tätigkeitsbereiche

3 Wir bieten deutschen sowie internationalen Unternehmen, Banken und Investoren eine umfassende, in der Regel transaktionsbezogene high-end Beratung hinsichtlich sämtlicher wirtschaftsrechtlicher Aspekte.

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

3 M&A (einschließlich Public M&A, Private Equity, Venture Capital), Aktien- und Kapitalmarktrecht, Restrukturierungen, Akquisitionsfinanzierung, Steuerrecht, Kartellrecht, Arbeitsrecht 3 Frankfurt am Main und München 3 Beijing, Boston, Brüssel, Chicago, Frankfurt, Hong Kong, Houston, London, Los Angeles, Moskau, München, New York, Palo Alto, Paris, San Francisco, Singapur, Sydney, Tokio, Toronto, Washington DC, Wien, Wilmington 3 50 3 2.000 3 23 % 3 siehe „Spezialisierungen“

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 zu den Besten ihres Jahrgangs zählen, ihr Interesse an anderen Ländern und Rechtskulturen durch Auslandsaufenthalte dokumentiert haben und aufgrund ihrer Persönlichkeit eine Bereicherung für unser Team darstellen. Ferner sollten Berufseinsteiger neben der Fähigkeit, Probleme unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zusammenhänge pragmatisch und eigenverantwortlich im Sinne des Mandanten zu lösen, auch über sehr gute Englischkenntnisse verfügen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 eine gleichermaßen anspruchsvolle wie interessante Tätigkeit mit unmittelbarem Mandats- und Mandantenkontakt und die Möglichkeit, als Teil eines internationalen Teams von Anwälten unserer Kanzlei an der Konzeption und Durchführung von milestone deals mitzuwirken. Dabei ist eine umfassende Ausbildung in unseren Büros im In- und Ausland ein ebenso wichtiger Bestandteil unseres Angebots an junge Kolleginnen und Kollegen wie die persönliche Anbindung an einen Mentor.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 sind überdurchschnittlich gut. So beabsichtigen wir, in Deutschland in den kommenden Jahren primär aus eigener Kraft zu wachsen, um so den langjährigen internationalen Erfolg von Skadden auch zu einer deutschen Erfolgsgeschichte werden zu lassen. Mit den Positionen European Counsel bzw. Counsel hat Skadden zudem die Möglichkeit, herausragende Leistungen und Engagement junger Kolleginnen und Kollegen auf dem Weg zur Partnerschaft zu honorieren.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

3 wir Ihnen wie uns frühzeitig die Möglichkeit geben möchten, einander unter realen Praxisbedingungen kennenzulernen, um allen Beteiligten eine spätere Entscheidung für eine dauerhafte Zusammenarbeit zu erleichtern. Daher sind wir besonders an der Mitarbeit von Referendaren im Rahmen einer regulären Ausbildungsstation oder einer regelmäßigen Nebentätigkeit oder an Ihrer Teilnahme an unserem zweimal jährlich stattfindenden MERGERS & ACQUSITIONS/CORPORATE FINANCE WORKSHOP (März und November) interessiert, damit Sie sich als späterer Berufseinsteiger frühzeitig ein eigenes Bild von unserer Tätigkeit und der besonderen Kultur unserer Kanzlei machen können.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

312

3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden

3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.skadden.com 3 Dr. Peter Veranneman · An der Welle 3 · 60322 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 74 22 00 · Telefax: 069 / 74 22 0300 peter.veranneman@skadden.com

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Mergers & Acquisitions | Gesellschaftsrecht | Kapitalmarktrecht | Private Equity Kartellrecht | Steuerrecht | Arbeitsrecht

Legal Success starts with Skadden. ‘Client Service Firm of the Year’ (Chambers Global Awards 2007)

‘Perennial powerhouse Skadden, Arps ranks number

1

for the seventh consecutive year in our annual survey’ (Corporate Board Member 2007)

Beijing | Boston | Brussels | Chicago | Frankfurt | Hong Kong | Houston | London Los Angeles | Moscow | Munich | New York | Palo Alto | Paris | San Francisco | Singapore Sydney | Tokyo | Toronto | Vienna | Washington, D.C. | Wilmington

Become part of our success story... www.skadden.com/recruiting/

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP & Affiliates


Squire Sanders

Name der Sozietät

3 Squire, Sanders & Dempsey L.L.P.

Tätigkeitsbereiche

3 Squire Sanders ist eine internationale Kanzlei mit weltweit 30 Büros. Mehr als 850 Anwälte beraten namhafte deutsche und global tätige Unternehmen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts.

Spezialisierungen

3 Die Partner unseres Frankfurter Büros verfügen über besonders umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Kapitalmarktrecht, M&A und Steuerrecht.

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

3 Frankfurt am Main 3 Squire Sanders verfügt über 30 Büros weltweit. Europa: Bratislava, Brüssel, Budapest, Bukarest*, Dublin*, Frankfurt, Kiew*, London, Moskau, Prag, Warschau • Asien: Hong Kong, Peking, Shanghai, Tokio • Nordamerika: Cincinnati, Cleveland, Columbus, Houston, Los Angeles, Miami, New York, Palo Alto, Phoenix, San Francisco, Tallahassee, Tampa, Tysons Corner, Washington DC, West Palm Beach • Lateinamerika: Buenos Aires*, Caracas, Rio de Janeiro, Santiago*, Santo Domingo (*Assoziiertes Büro) 3 15 3 850 3 35 % 3 Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, M&A, Steuerrecht

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 ihre Ausbildung überdurchschnittlich gut abgeschlossen haben und die englische Sprache verhandlungssicher beherrschen. Sie denken schnell, wirtschaftlich und mandantenorientiert. Einsatzfreude und Belastbarkeit zählen Sie zu Ihren Stärken. Wir suchen engagierte Juristen, die sich den Herausforderungen dieser Aufgabe stellen und an der weiteren Entwicklung des Standorts mitarbeiten wollen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 Unsere jungen Anwälte sind von Anfang an voll in die Mandatsarbeit einbezogen. Wir beraten fachübergreifend in Teams, die wir von Fall zu Fall zusammenstellen. Besonders qualifizierten Anwälten bieten wir die Möglichkeit des Austauschs mit einem unserer anderen Büros oder eines Secondments zu einem unserer Mandanten. Daneben besuchen unsere Anwälte regelmäßig interne und externe Weiterbildungsangebote. Wir haben Freude an unserer Arbeit und an unserer Gemeinschaft. Wenn Sie zu uns passen, teilen wir dieses Gefühl gerne mit Ihnen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Wir wachsen und wollen weiter wachsen. Wir bieten Ihnen exzellente Entwicklungsmöglichkeiten und sorgen dafür, dass Sie diese Chance nutzen können.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage

Kontakt

314

3 wir Ihnen damit einen Einblick in unsere Arbeit bieten können, der besser ist als jede Unternehmenspräsentation. Sie lernen den typischen „Stallgeruch“ unserer Firma kennen und sichern sich dadurch einen wesentlichen Wettbewerbsvorsprung für den späteren Berufsstart. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Praktika in Deutschland 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 www.ssd.com

3 Jan Sudmeyer, LL.M. Taunusanlage 17 · 60325 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 17392.400 · Telefax: 069 / 17392.401 frankfurt@ssd.com

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


(D58;FED86:F " )4?<$ G?7 *;?4?JD86:F " +8E8==E6:49FED86:F " ,>>@5;=;8?D86:F " -4B;F4=>4D<FD86:F " .3( " 0F8G8DD86:F

2;D EG6:8? 14=8?F8# denen nicht jeder Schuh passt. Squire Sanders ist eine internationale Kanzlei mit weltweit 30 Büros. Mehr als 850 Anwälte beraten namhafte deutsche und global tätige Unternehmen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Unser junges Team in Frankfurt wächst kontinuierlich. Am liebsten mit hochqualifizierten Juristen, die bei uns in eine abwechslungsreiche Berufspraxis durchstarten wollen. 0CG;D8 04?78DE EG6:F /86:FE4?H'=F8 A>&HI% Wenn Sie sich für Ihren Karrierestart ein Team mit überschaubarer Größe und anspruchsvollen internationalen Mandaten wünschen, dann schreiben Sie per E- oder Brief-Post an:

Squire, Sanders & Dempsey L.L.P. | Rechtsanwälte, Steuerberater | Jan Sudmeyer, LL.M., Partner Taunusanlage 17 | 60325 Frankfurt | frankfurt@ssd.com | T + 49 69 17392 400 | www.ssd.com

Europa: Bratislava " Brüssel " Budapest " Bukarest* " Dublin* " Frankfurt " Kiew* " London " Moskau " Prag " Warschau | Asien: Hong Kong Peking " Shanghai " Tokio | Nordamerika: Cincinnati " Cleveland " Columbus " Houston " Los Angeles " Miami " New York " Palo Alto " Phoenix San Francisco " Tallahassee " Tampa " Tysons Corner " Washington DC " West Palm Beach | Lateinamerika: Buenos Aires* " Caracas Rio de Janeiro " Santiago* " Santo Domingo *Assoziiertes Büro


Sullivan & Cromwell LLP

Name der Sozietät Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage

Kontakt

316

3 Sullivan & Cromwell LLP 3 Internationales und nationales Wirtschaftsrecht 3 M&A/Gesellschaftsrecht, Finanz- und Kapitalmarktrecht; ganz überwiegend transaktionsbezogene Beratung 3 Frankfurt am Main 3 New York, Beijing, Hong Kong, London, Los Angeles, Melbourne, Palo Alto, Paris, Sydney, Tokyo, Washington DC 3 20 3 etwa 600 3 28 % 3 siehe Spezialisierungen 3 sich im Rahmen komplexer wirtschaftsrechtlicher Beratungstätigkeit im internationalen Umfeld zur Anwaltspersönlichkeit entwickeln wollen. Dem Anspruch an unsere Arbeit entsprechend suchen wir herausragend juristisch qualifizierte Berufsanfänger, die unser Team nicht nur fachlich, sondern auch persönlich bereichern wollen. Zu den gewünschten fachlichen Qualifikationen gehören Prädikatsexamina, verhandlungssichere Englischkenntnisse, Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Teamfähigkeit und Einsatzbereitschaft. Weitere Abschlüsse wie Promotion/LL.M. sind nicht zwingend, aber von Vorteil. 3 eine außergewöhnlich spannende und verantwortungsvolle Tätigkeit in unserem Frankfurter Büro, das die Vorteile einer kleinen Einheit mit denen einer internationalen Sozietät verknüpft; befristeten Wechsel in andere Büros; Unterstützung bei LL.M.-Studium nach einigen Jahren Berufstätigkeit bei uns; außergewöhnlich gutes Gehaltspaket (Top US-Rates). 3 Weltweit gleichberechtigte Partnerschaft 3 wir durch gemeinsame Arbeit an Transaktionen anwaltliche Talente und Persönlichkeiten frühzeitig erkennen, fördern und langfristig für uns gewinnen möchten. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 www.sullcrom.com

3 Dr. Konstantin Technau Neue Mainzer Straße 52 · 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 4272 5521 · Telefax: 069 / 4272 5230 technauk@sullcrom.com 3 Dr. York Schnorbus Neue Mainzer Straße 52 · 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 4272 5517 · Telefax: 069 / 4272 5230 schnorbusy@sullcrom.com

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Internationale Anwaltssozietät Wir beraten als international führende Anwaltssozietät Unternehmen bei Unternehmensakquisitionen, Kapitalmarkttransaktionen und gesellschaftsrechtlichen Strukturierungsmaßnahmen. In Europa sind wir mit etwa 120 Anwälten in Büros in London, Paris und Frankfurt tätig. Wir bieten hoch qualifizierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als Berufsanfänger oder mit einigen Jahren Berufserfahrung die Möglichkeit, in einem europäischen, integrierten Team eigenverantwortlich tätig zu sein und dabei eng mit unseren anderen Büros weltweit zusammenzuarbeiten. Zusatzqualifikationen (Promotion oder LL.M.) sind für Ihre Bewerbung von Vorteil, aber keine Einstellungsvoraussetzung. Sofern Sie Interesse haben, Ihre internationalen Rechtskenntnisse im Rahmen eines LL.M.-Studiums in den USA zu einem späteren Zeitpunkt zu vertiefen, werden wir Sie dabei unterstützen. Eine zeitweise Tätigkeit in einem unserer ausländischen Büros ist ebenfalls möglich. Sollten Sie noch in der Referendarausbildung sein, können Sie im Rahmen einer Ausbildungsstation oder auch auf Teilzeitbasis bereits vor Absolvieren des Zweiten Staatsexamens in unserer internationalen Beratungspraxis mitarbeiten. Wenn Sie eine solche Aufgabe reizt und Sie über verhandlungssichere Englischkenntnisse verfügen, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte an: Dr. Konstantin Technau Dr. York Schnorbus Sullivan & Cromwell LLP Neue Mainzer Straße 52 60311 Frankfurt am Main Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

New York " Washington DC " Los Angeles " Palo Alto " London " Paris " Frankfurt am Main Tokyo " Hong Kong " Beijing " Melbourne " Sydney


TaylorWessing

Name der Sozietät

3 Taylor Wessing

Tätigkeitsbereiche

3 Taylor Wessing ist eine europäische Full-Service Kanzlei. Wir beraten Unternehmen umfassend und praxisnah in allen Fragen des internationalen Wirtschaftsrechts. Insbesondere stehen wir für Corporate (Gesellschaftsrecht / M&A), IP/IT (Gewerblicher Rechtsschutz inklusive Softwarerecht), Real Estate (Bau- und Immobilienrecht sowie Grundstückstransaktionen) sowie Employment (Arbeitsrecht). Streitige Auseinandersetzungen und Prozessführungen bei nationalen wie internationalen Streitigkeiten gehören ebenfalls zu unserem Tagesgeschäft. Aufgrund der starken Technologieausrichtung vieler unserer Mandanten wird Taylor Wessing oft auch als „Technologiekanzlei“ bezeichnet.

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

3 Gesellschaftsrecht, M&A, Bank- und Kapitalmarktrecht, Gewerblicher Rechtsschutz (Patente, Marken), Urheber- und Verlagsrecht, Bau- und Immobilienrecht, IT und Telekommunikation, Arbeitsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, EU-Recht, Vergaberecht 3 Berlin, Düsseldorf/Neuss, Frankfurt am Main, Hamburg, München 3 Alicante, Brüssel, Cambridge, London, Paris, Shanghai

Berufsträger (m/w) in Deutschland

3 ca. 270

Berufsträger (m/w) weltweit

3 ca. 650

Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

3 ca. 49 % 3 Corporate, IP / IT und Real Estate

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 vollbefriedigende Examina, eine Promotion und/oder einen im Ausland erworbenen LL.M.-Abschluss vorweisen. Außerdem erwarten wir sehr gute, vorzugsweise im Ausland erworbene Englischkenntnisse. Zudem sollten Sie wirtschaftliches Verständnis, Teamgeist und hohe Leistungsbereitschaft mitbringen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 eine praxisnahe Ausbildung und von Beginn an die aktive Mitarbeit in internationalen Mandaten. In fachlicher Hinsicht bieten wir interne Fortbildung in der Taylor Wessing Academy sowie in zahlreichen Workshops. Darüber hinaus beschäftigen wir externe Trainer zur Verbesserung von Soft-Skills und Präsentationstechniken. Außerdem besteht die Möglichkeit eines Secondments zu unseren Büros in England und Frankreich sowie zu ausländischen Mandanten.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 Wir bieten Ihnen die Perspektive, nach angemessener Zeit als Partner/in in die Kanzlei aufgenommen zu werden. Dafür wird Ihre persönliche Entwicklung durch einen Partner als Mentor begleitet. Für sog. „Elternzeitler“ bieten wir übrigens ein Teilzeit-Karrieremodell. Das Modell ermöglicht nicht nur Teilzeit über die gesetzliche Elternzeit hinaus, sondern es legt auch genau fest, wie sich die Karriere weiter entwickelt. Damit eröffnen wir insbesondere weiblichen Associates in der Familienplanung einen transparenten und flexiblen Karriereweg bis hin zum Partnerstatus.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

3 wir Sie gerne frühzeitig und besser kennenlernen möchten, als es die kurzen Vorstellungsgespräche erlauben. Andererseits geben wir Ihnen gern Einblick in unsere tägliche Praxis. Schließlich muss neben Ihrer fachlichen Qualifikation und den Möglichkeiten, die wir Ihnen bieten, auch die „Chemie“ stimmen.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

318

3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Nebentätigkeiten für Referendare

3 Praktika im Ausland 3 Praktika in Deutschland

3 www.taylorwessing.com 3 Svenja Spranger · Manager Human Resources Am Sandtorkai 41 · 20457 Hamburg Telefon: 040 / 3 68 03-0 · s.spranger@taylorwessing.com

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


Die Zukunft in 16 Millionen Farben und 900.000 Pixeln: www.taylorwessing-karriere.com

Ihre Ansprechpartner: Berlin: Dr. Matthias Kast m.kast@taylorwessing.com Düsseldorf: Marc André Gimmy m.gimmy@taylorwessing.com Frankfurt: Dieter Lang d.lang@taylorwessing.com Hamburg: Dr. Frank Koch f.koch@taylorwessing.com München: Dr. Dirk Lorenz d.lorenz@taylorwessing.com


Weil, Gotshal & Manges LLP

Name der Sozietät Tätigkeitsbereiche Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit

Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete... ...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die... Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil... Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage

Kontakt

320

3 Weil, Gotshal & Manges LLP 3 Internationales Wirtschaftsrecht 3 Private Equity, Mergers & Acquisitions, Restructuring/Distressed M&A, Finance/Banking, Tax, Litigation, Corporate Real Estate, Arbeitsrecht, Kartellrecht 3 Frankfurt am Main, München 3 Austin, Boston, Budapest, Dallas, Frankfurt, Hong Kong, Houston, London, Miami, München, New York, Paris, Prag, Providence, Shanghai, Silicon Valley, Warschau, Washington DC, Wilmington 3 Rechtsanwälte: 60 3 Rechtsanwälte: 1.200 3 25 % 3 Banking and Finance, Mergers & Acquisitions, Private Equity, Restructuring, Arbeitsrecht, Kartellrecht 3 ihre exzellente juristische Qualifikation und ihre Affinität zu wirtschaftsrechtlichen Themen in ein international ausgerichtetes anwaltliches Beratungsunternehmen einbringen möchten. 3 überdurchschnittliche Entwicklungschancen in einem jungen, transaktionsorientierten Team und anspruchsvolle Mandanten, die zu den führenden Unternehmen ihrer Branche gehören. 3 Flache Hierarchien und die Verzahnung unserer internationalen Büros bieten engagierten und flexiblen Kolleginnen und Kollegen attraktive Entwicklungsperspektiven. 3 wir die frühzeitige Verknüpfung von Theorie & Praxis für einen wichtigen Erfolgsfaktor in der anwaltlichen Ausbildung halten. 3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Nebentätigkeiten für Referendare 3 www.weil.com

3 Tobias Geerling Maximilianstraße 13 · 80539 München Telefon: 089 / 24243-0 · Telefax: 089 / 24243-399 tobias.geerling@weil.com 3 Dr. Thomas Schmid Maximilianstraße 13 · 80539 München Telefon: 089 / 24243-0 · Telefax: 089 / 24243-399 thomas.schmid@weil.com 3 Stephan Grauke Taunusanlage 1 (Skyper) · 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 21659-600 · Telefax: 069 / 21659-699 stephan.grauke@weil.com 3 Dr. Christian Tappeiner Taunusanlage 1 (Skyper) · 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 21659-600 · Telefax: 069 / 21659-699 christian.tappeiner@weil.com

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Für den weiteren Ausbau unserer Büros in FRANKFURT UND MÜNCHEN suchen wir ab sofort oder später für die Rechtsgebiete

ARBEITSRECHT CORPORATE FINANCE KARTELLRECHT MERGERS & ACQUISITIONS PRIVATE EQUITY RESTRUCTURING engagierte und hochqualifizierte RECHTSANWÄLTINNEN / RECHTSANWÄLTE sowie RECHTSREFERENDARINNEN / -REFERENDARE. z.H. Stephan Grauke Taunusanlage 1 (Skyper) 60329 Frankfurt am Main Telefon +49 (0) 69 21 65 96 00 Telefax +49 (0) 69 21 65 96 99 wgm.frankfurt@weil.com

z.H. Dr. Thomas Schmid Maximilianhöfe Maximilianstrasse 13 80539 München Telefon +49 (0) 89 24 24 30 Telefax +49 (0) 89 24 24 33 99 wgm.munich@weil.com

Unsere Teams aus erfahrenen Kollegen betreuen anspruchsvolle, international tätige Mandanten, die häufig zu den bedeutendsten Unternehmen ihrer Branche gehören. Standortübergreifende Zusammenarbeit ist für uns als weltweit präsente Sozietät selbstverständlich. Flache Hierarchien und eine offene Informationspolitik sind der Garant für eine schnelle und zuverlässige Bereitstellung unseres Know-hows – dort, wo unsere Mandanten es brauchen. Sie haben sehr gute Englischkenntnisse und Prädikatsexamina? Sie treten sicher und überzeugend auf und verfügen über ein ausgeprägtes wirtschaftliches Verständnis? Dann bewerben Sie sich bei uns, wir freuen uns auf Sie!

www.weil.com Austin • Boston • Budapest • Dallas • Frankfurt • Hongkong • Houston • London • Miami • München New York • Paris • Prag • Providence • Shanghai • Silicon Valley • Warschau • Washington D.C. • Wilmington


WHITE & CASE

Name der Sozietät

3 White & Case LLP

Tätigkeitsbereiche

3 Wir beraten in allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts.

Spezialisierungen

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

3 Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz (IP), Immobilien- und Baurecht, Informationstechnologie (IT) & Outsourcing, Insolvenzrecht, Kapitalmarktrecht, Kartellrecht, Mergers & Acquisitions, Private Clients, Projektfinanzierung, Infrastruktur & Energierecht, Prozessführung und Schiedsverfahren, Regulated Markets & Public Affairs, Steuerrecht, Telekommunikations- und Medienrecht, Wirtschaftsstrafrecht. 3 Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München 3 36 Standorte in 24 Ländern 3 über 250 3 mehr als 2.300 3 in Deutschland 13 % 3 unserer Practice Groups

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die...

3 Spaß an und bei der Arbeit erwarten, die mit ihrer hervorragenden fachlichen Qualifikation Transaktionen erfolgreich begleiten möchten und die in einem Team weltoffener und aufgeschlossener Kollegen unseren international tätigen Mandanten mit integrierten und innovativen Lösungsansätzen zur Seite stehen wollen.

Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 den Einstieg in ein hoch motiviertes Team mit internationalem Umfeld. Sie werden frühzeitig in die Beratung nationaler und internationaler Unternehmen bei anspruchsvollen und komplexen Mandaten eingebunden. Wir fördern Ihre fachliche Aus- und Weiterbildung; so besteht auch die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts in einem unserer weltweiten Büros oder einer Entsendung zu einem unserer internationalen Mandanten.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 sind ausgezeichnet, wenn Sie Interesse an anspruchsvollen und komplexen Mandaten haben und mit Leidenschaft Ihren persönlichen Stil in unser offenes und motiviertes Umfeld einbringen möchten.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

3 wir unseren hohen Standard in der Rechtsberatung herausragenden und sehr begabten Teamplayern verdanken, deren Ausbildung enorm wichtig für unseren Erfolg ist. Eine frühzeitige Integration in unsere Kanzlei führt gezielt an die Aufgaben heran, die für eine Anwaltstätigkeit bei White & Case charakteristisch sind.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage Kontakt

322

3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden 3 Nebentätigkeiten für Referendare

3 Praktika in Deutschland 3 Praktika im Ausland 3 Nebentätigkeiten für Studenten

3 www.whitecase.de 3 Dr. Henning Berger · Kurfürstendamm 32 · 10719 Berlin Telefon: 030 / 880911-0 · Telefax: 030 / 880911-297 · berlin@whitecase.com 3 Dr. Axel Bauer · Königstraße 1 · 01097 Dresden Telefon: 0351 / 88881-0 · Telefax: 0351 / 8020279 · dresden@whitecase.com 3 Dr. Christian Jostes · Graf-Adolf-Platz 15 · 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 / 49195-0 · Telefax: 0211 / 49195-100 duesseldorf@whitecase.com 3 Ulf Kreppel · Bockenheimer Landstraße 20 · 60323 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 29994-0 · Telefax: 069 / 29994-1444 · hr-frankfurt@whitecase.com 3 Kersten Wagner-Cardenal · Jungfernstieg 51 · 20354 Hamburg Telefon: 040 / 35005-0 · Telefax: 040 / 35005-111 · hamburg@whitecase.com 3 Dr. Christoph v. Einem · Maximilianstrasse 35 · 80539 München Telefon: 089 / 206043-500 ·Telefax: 089 / 206043-510 ·muenchen@whitecase.com

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


FREUDE AM FALL UND AN SEINER LÖSUNG

Wer Hand in Hand arbeitet, ist jeder Herausforderung gewachsen – auch in großer Höhe. Verlässlichkeit zählt für unsere anspruchsvollen Mandanten ebenso wie gesundes Selbstvertrauen, juristische Präzision und Kreativität. Behalten Sie in jeder Situation die Nerven? Dann wagen Sie den Sprung!

Wir suchen für unsere deutschen Standorte

Berufseinsteiger (m/w) und Referendare (m/w).

Bewerben Sie sich bei uns, wenn Sie ein ausgeprägtes Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen haben und über eine überdurchschnittliche juristische Qualifikation verfügen. Die Internationalität unserer Mandate setzt sehr gute Englischkenntnisse voraus.

BERLIN Prof. Dr. Nils Clemm Kurfürstendamm 32 10719 Berlin Tel.: +49 30 880911-0 Fax: +49 30 880911-297 berlin@whitecase.com

www.whitecase.de

DRESDEN Dr. Axel Bauer Königstraße 1 01097 Dresden Tel.: +49 351 88881-0 Fax: +49 351 8020279 dresden@whitecase.com

DÜSSELDORF Dr. Andreas Meyer-Landrut Graf-Adolf-Platz 15 40213 Düsseldorf Tel.: +49 211 49195-0 Fax: +49 211 49195-100 duesseldorf@whitecase.com

FRANKFURT Ulf Kreppel Bockenheimer Landstraße 20 60323 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 29994-0 Fax: +49 69 29994-1444 hr-frankfurt@whitecase.com

HAMBURG Dr. Stefan Feuerriegel Jungfernstieg 51 20354 Hamburg Tel.: +49 40 35005-0 Fax: +49 40 35005-111 hamburg@whitecase.com

MÜNCHEN Dr. Christoph v. Einem Maximilianstraße 35 80539 München Tel.: +49 89 206043-500 Fax: +49 89 206043-510 muenchen@whitecase.com

Worldwide. For Our Clients.


WilmerHale

Name der Sozietät

3 Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP

Tätigkeitsbereiche

3 Gesellschaftsrecht, M&A, Venture Capital und Private Equity, Kapitalmarktrecht, Compliance, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht und Fusionskontrolle, Öffentliches Wirtschaftsrecht/Regulierung, Vergaberecht, Legal Strategy und Public Policy, Außenhandelsrecht, Telekommunikation, Medien und E-Commerce, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Patentrecht, Prozessführung und Streitschlichtung, Notariat, Energiewirtschaft, Finanzdienstleistungen, Immobilien, Informationstechnologie, Luftverkehr, Pharma und Biotechnologie.

Spezialisierungen

3 Wirtschaftsberatung mit Schwerpunkt im Bereich regulierter Industrien und im Technologiebereich. Strategische Beratung an der Schnittstelle zwischen Recht, Wirtschaft und Politik.

Standorte in Deutschland Standorte weltweit Berufsträger (m/w) in Deutschland Berufsträger (m/w) weltweit Anteil der Partner (ca.) Für die Rechtsgebiete...

...suchen wir für den Einstieg Volljuristen (m/w), die... Wir bieten Berufseinsteigern (m/w)

3 ca. 45 3 über 1.000 3 30 % 3 Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Kartellrecht und Fusionskontrolle, Öffentliches Wirtschaftsrecht/ Regulierung. 3 Spaß an einer wirtschaftsberatenden Tätigkeit haben, unternehmerisch denken und über Prädikatsexamina sowie sehr gute, im Ausland erworbene Englischkenntnisse verfügen. 3 eine umfassende Aus- und Weiterbildung in kleinen, grenzüberschreitenden Teams und Praxisgruppen und eine anspruchsvolle internationale Tätigkeit, die von Beginn an Mandantenkontakte einschließt.

Ihre Karriereaussichten in unserem Haus

3 anwaltliche Profilierung in einer der führenden internationalen partnerschaftlich geführten Sozietäten der Welt.

Wir möchten Sie ausbildungsbegleitend kennenlernen, weil...

3 wir stets Interesse an hochqualifiziertem, motiviertem Nachwuchs haben und die Zusammenarbeit mit jungen Kollegen und Kolleginnen unser bedeutendstes Recruiting-Tool ist.

Ausbildungsbegleitend bieten wir u.a. (m/w) Homepage

Kontakt

324

3 Berlin 3 Beijing, Boston, Brüssel, London, Los Angeles, New York, Oxford, Palo Alto, Waltham, Washington

3 Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation 3 www.wilmerhale.de · www.wilmerhale.com

3 Dr. Christian Crones · Friedrichstraße 95 · 10117 Berlin Telefon: 030 / 20 22 65 42 · Telefax: 030 / 20 22 65 00 christian.crones@wilmerhale.de 3 Dr. Stefan Ohlhoff · Friedrichstraße 95 · 10117 Berlin Telefon: 030 / 20 22 63 55 · Telefax: 030 / 20 22 65 00 stefan.ohlhoff@wilmerhale.com 3 Dr. Jan Heithecker · Friedrichstraße 95 · 10117 Berlin Telefon: 030 / 20 22 63 56 · Telefax: 030 / 20 22 65 00 jan.heithecker@wilmerhale.com 3 Dr. Matthias Santelmann Friedrichstraße 95 · 10117 Berlin Telefon: 030 / 20 22 65 32 · Telefax: 030 / 20 22 65 00 matthias.santelmann@wilmerhale.com

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


Segeln Sie mit uns auf Erfolgskurs! " " "

Sie möchten international und fachlich auf höchstem Niveau arbeiten Sie wollen nicht nur beraten, sondern auch gestalten Ihnen bedeuten gutes Arbeitsklima und Teamarbeit genauso viel wie uns

Wir sind eine internationale Wirtschaftssozietät mit über 1000 Anwälten weltweit. Unsere nationalen und internationalen Mandanten beraten wir umfassend in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts und unterstützen sie dadurch bei der Erreichung ihrer unternehmerischen Ziele. Wir suchen laufend

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Referendarinnen und Referendare mit mindestens vollbefriedigenden Staatsexamen und sehr guten Englischkenntnissen. Gehen Sie mit uns an Bord! Friedrichstr. 95 | 10117 Berlin | Tel. 030 - 20 22 64 00 | karriere@wilmerhale.com

Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP ist eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, USA. wilmerhale.com


Standorte · PLZ 0

Standorte nach PLZ

Die folgende aktualisierte Auflistung von knapp 500 Standorten unterstützt Sie bei Ihrer ersten Recherche nach potenziellen Arbeitgebern. Innerhalb der Postleitzahlengebiete sind die Unternehmensnamen in alphabetischer Reihenfolge angeführt.

PLZ 0

CMS Hasche Sigle 3 Siehe Portrait S.218 Hartmannstraße 7 09111 Chemnitz

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.268 Grimmaische Straße 25 04109 Leipzig

Aderhold Gassner Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH 3 Siehe Portrait S.196 Seemann-Karree / Eilenburger Straße 1A 04317 Leipzig

Deloitte 3 Siehe Portrait S.220 Theresienstraße 29 01097 Dresden

Nörr Stiefenhofer Lutz 3 Siehe Portrait S.278 Paul-Schwarze-Straße 2 01097 Dresden

Arnecke Siebold Am Brauhaus 1 01099 Dresden

Ernst & Young AG 3 Siehe Portrait S.228 Grimmaische Straße 25 04109 Leipzig

PKL Keller Spies Partnerschaft Preuschwitzer Straße 20 02625 Bautzen

AWT Seltmann GmbH Sophienstraße 7 09130 Chemnitz

Göhmann Rechtsanwälte Lampestraße 6 04107 Leipzig

PKL Keller Spies Partnerschaft Klostergasse 5 04109 Leipzig

BDO Deutsche Warentreuhand AG 3 Siehe Portrait S.206 Großer Brockhaus 5 04103 Leipzig

Graf von Westphalen 3 Siehe Portrait S.238 An der Frauenkirche 12 01067 Dresden

PKL Keller Spies Partnerschaft Glashütter Str. 104 01277 Dresden

Brandi Dröge Pilz Heuer & Gronemeyer Ferdinand-Lassalle-Straße 2 04109 Leipzig

Haver & Mailänder 3 Siehe Portrait S.246 Großenhainer Straße 163 01129 Dresden

Quack Gutterer & Partner Theresienstraße 29 01097 Dresden

CBH Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner Sandower Straße 17 03044 Cottbus

Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law 3 Siehe Portrait S.252 Weststraße 16 09112 Chemnitz

Redeker Sellner Dahs & Widmaier Mozartstraße 10 04107 Leipzig

CMS Hasche Sigle 3 Siehe Portrait S.218 An der Dreikönigskirche 10 01097 Dresden

Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft Ostra-Allee 35 01067 Dresden

Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Ostra-Allee 11 01067 Dresden

CMS Hasche Sigle 3 Siehe Portrait S.218 Augustusplatz 9 04109 Leipzig

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.268 Radeberger Straße 1 01099 Dresden

Thümmel, Schütze & Partner Käthe-Kollwitz-Ufer 83 01309 Dresden

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JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


Standorte · PLZ 0 · PLZ 1

Tiefenbacher Caspar-David-Friedrich-Straße 6 01219 Dresden

Auswärtiges Amt Werderscher Markt 1 10117 Berlin

Bornheim, v. Rosenthal & Kollegen Markgrafenstraße 33 10117 Berlin

Tiefenbacher Humboldtstraße 24 07743 Jena

avocado rechtsanwälte 3 Siehe Portrait S.202 Lennéstraße 3 10785 Berlin

Brock Müller Ziegenbein Frankenwall 19a 18439 Stralsund

Tiefenbacher Ulmenstraße 14 09112 Chemnitz

AWT Seltmann GmbH Zimmerstraße 69 10117 Berlin

Bundesnachrichtendienst 3 Siehe Anzeige S.134 Gardeschützenweg 71 - 101 12203 Berlin

Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaft Theresienstraße 8 01097 Dresden

Bach Langheid & Dallmayr Grolmanstraße 36 10623 Berlin

Buse Heberer Fromm 3 Siehe Portrait S.212 Kurfürstendamm 237 10719 Berlin

Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaft Rosentalgasse 1-3 04105 Leipzig

Baker & McKenzie Partnerschaftsgesellschaft 3 Siehe Portrait S.204 Friedrichstraße 79-80 10117 Berlin

Büsing Müffelmann & Theye Kurfürstendamm 190/192 10707 Berlin

White & Case 3 Siehe Portrait S.322 Königstraße 1 01097 Dresden

Bang + Regnarsen Kurfürstendamm 186 10707 Berlin

CMS Hasche Sigle 3 Siehe Portrait S.218 Lennéstraße 7 10785 Berlin

PLZ 1

BDO Deutsche Warentreuhand AG 3 Siehe Portrait S.206 Katharina-Heinroth-Ufer 1 10787 Berlin

Deloitte 3 Siehe Portrait S.220 Kurfürstendamm 23 10719 Berlin

Aderhold Gassner Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH 3 Siehe Portrait S.196 Lietzenburger Straße 75 10719 Berlin

Becker Büttner Held Köpenicker Straße 9 10997 Berlin

Ernst & Young AG 3 Siehe Portrait S.228 Französische Straße 48 10117 Berlin

Ahlers & Vogel Rechtsanwälte in Partnerschaft Gerhart-Hauptmann-Straße 24 18055 Rostock

BEITEN BURKHARDT 3 Siehe Portrait S.208 Kurfürstenstraße 72-74 10787 Berlin

FPS FRITZE PAUL SEELIG Kurfürstendamm 188-189 10707 Berlin

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG

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Standorte · PLZ 1

Hammonds 3 Siehe Portrait S.244 Georgenstraße 22 10117 Berlin

Kirkpatrick & Lockhart Preston Gates Ellis LLP 3 Siehe Portrait S.256 Friedrichstraße 79 10117 Berlin

HEIERMANN FRANKE KNIPP Rechtsanwälte Knesebeckstraße 1 10623 Berlin

Kliemt & Vollstädt Kurfürstendamm 11 10719 Berlin

FPS FRITZE PAUL SEELIG Kurfürstendamm 188-189 10707 Berlin

Hengeler Mueller 3 Siehe Portrait S.250 Charlottenstraße 35/36 10117 Berlin

Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft Leipziger Platz 10 10117 Berlin

Freshfields Bruckhaus Deringer 3 Siehe Portrait S.230 Potsdamer Platz 1 10785 Berlin

Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law 3 Siehe Portrait S.252 Friedrichstraße 149 10117 Berlin

KPMG Deutsche TreuhandGesellschaft AG WPG Klingelhöferstraße 18 10785 Berlin

Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Friedrichstraße 69 10117 Berlin Tel.: 030 / 21 00 20-20 Fax: 030 / 21 00 20-99 Ansprechpartner: Dr. Thomas Müller-Thuns

Gleiss Lutz Rechtsanwälte 3 Siehe Portrait S.234 Friedrichstraße 71 10117 Berlin

Göhmann Rechtsanwälte Kurfürstendamm 212 10719 Berlin

Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Lise-Meitner-Straße 1 10589 Berlin Tel.: 030 / 70 09 -4910 Fax: 030 / 70 09-4989 Ansprechpartner: Dr. Karsten Kühne

lindenpartners Partnerschaft von Rechtsanwälten Friedrichstraße 95 10117 Berlin

Linklaters LLP 3 Siehe Portrait S.264 Rankestraße 21 10789 Berlin

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten 3 Siehe Portrait S.236 Klingelhöferstraße 5 10785 Berlin

Hogan & Hartson Raue LLP Potsdamer Platz 1 10785 Berlin

Loh von Hülsen Michael Rechtsanwälte Jägerstraße 59 10117 Berlin

Graf von Westphalen 3 Siehe Portrait S.238 Leipziger Platz 1 10117 Berlin

Hölters & Elsing Kurfürstendamm 185 10707 Berlin

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.268 Friedrichstraße 71 10117 Berlin

GSK STOCKMANN & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT 3 Siehe Portrait S.240 Mohrenstraße 42 · 10117 Berlin

Kapellmann & Partner Rechtsanwälte Anna-Louisa-Karsch-Straße 2 10178 Berlin

Mannheimer Swartling Mauerstraße 83/84 10117 Berlin

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JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


Standorte · PLZ 1 · PLZ 2

MAYER BROWN LLP 3 Siehe Portrait S.270 Potsdamer Platz 8 10117 Berlin

Salans 3 Siehe Portrait S.298 Markgrafenstraße 33 10117 Berlin

Wagensonner Luhmann Breitfeld Helm Meinekestraße 13 10719 Berlin

MELCHERS Fasanenstraße 85 10623 Berlin

SCHMIDT, von der OSTEN & HUBER 3 Siehe Portrait S.300 Kurfürstendamm 38/39 10719 Berlin

Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaft Friedrichstraße 61 10117 Berlin

MLP Geschäftsstelle Berlin XVII 3 Siehe Portrait S.276 Panoramastraße 1 10178 Berlin

SCHWARZ KELWING WICKE WESTPFAHL Kurfürstendamm 220 10719 Berlin

Wendler Tremml Reinhardtstraße 25 10117 Berlin

Nörr Stiefenhofer Lutz 3 Siehe Portrait S.278 Charlottenstraße 57 10117 Berlin

SIBETH Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer 3 Siehe Portrait S.304 Kurfürstendamm 21 10719 Berlin

Wendler Tremml Fasanenstraße 61 10719 Berlin

OLSWANG 3 Siehe Portrait S.282 Potsdamer Platz 1 10785 Berlin

SJ BERWIN 3 Siehe Portrait S.310 Kurfürstendamm 63 10707 Berlin

White & Case 3 Siehe Portrait S.322 Kurfürstendamm 32 10719 Berlin

P+P Pöllath + Partners 3 Siehe Portrait S.286 Potsdamer Platz 5 10785 Berlin

Taylor Wessing 3 Siehe Portrait S.318 Jägerstraße 51 10117 Berlin

Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP 3 Siehe Portrait S.324 Friedrichstr. 95 10117 Berlin

PRINZ NEIDHARDT ENGELSCHALL Neue Schönhauser Straße 13 10178 Berlin

Thümmel, Schütze & Partner Kurfürstendamm 31 10719 Berlin

ZENK Rechtsanwälte Reinhardtstrasse 29 10117 Berlin

Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.292 Neues Kranzler Eck / Kurfürstendamm 23 10719 Berlin

Ulsenheimer Friederich Rechtsanwälte Schlüterstraße 37 10629 Berlin

PLZ 2

Redeker Sellner Dahs & Widmaier Kurfürstendamm 218 10719 Berlin

UNVERZAGT von HAVE Monbijouplatz 2 10178 Berlin

Aderhold Gassner Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH 3 Siehe Portrait S.196 Brandstwiete 4 20457 Hamburg

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG

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Standorte · PLZ 2

Ahlers & Vogel Rechtsanwälte in Partnerschaft Schaarsteinwegsbrücke 2 20459 Hamburg

Büsing Müffelmann & Theye Marktstraße 3 28195 Bremen

Göhmann Rechtsanwälte Baumwollbörse 28195 Bremen

Ahlers & Vogel Rechtsanwälte in Partnerschaft Contrescarpe 21 28203 Bremen

CMS Hasche Sigle 3 Siehe Portrait S.218 Stadthausbrücke 1-3 20355 Hamburg

Graf von Westphalen 3 Siehe Portrait S.238 Große Bleichen 21 20354 Hamburg

Allen & Overy LLP 3 Siehe Portrait S.198 Kehrwieder 12 20457 Hamburg

Deloitte 3 Siehe Portrait S.220 Axel-Springer-Platz 3 20355 Hamburg

Grützmacher Gravert Viegener Herrengraben 3 20459 Hamburg

avocado rechtsanwälte 3 Siehe Portrait S.202 Valentinskamp 24 20354 Hamburg

DLA Piper UK LLP Jungfernstieg 7 20354 Hamburg

GSK STOCKMANN & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT 3 Siehe Portrait S.240 Schleusenbrücke 1 · 20355 Hamburg

Bang + Regnarsen Alter Fischmarkt 11 20457 Hamburg

ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG 3 Siehe Portrait S.226 Heegbarg 30 22391 Hamburg

HAPP LUTHER & PARTNER Hermannstraße 40 20095 Hamburg

BDO Deutsche Warentreuhand AG 3 Siehe Portrait S.206 Ferdinandstraße 59 20095 Hamburg

Ernst & Young AG 3 Siehe Portrait S.228 Rothenbaumchaussee 78 20148 Hamburg

HEIERMANN FRANKE KNIPP Rechtsanwälte Große Bleichen 8 20354 Hamburg

Blanke Meier Evers Kurfürstenallee 23 28211 Bremen

ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU Herrengraben 31 20459 Hamburg

Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law 3 Siehe Portrait S.252 Bleichenbrücke 9 20354 Hamburg

Bornheim, v. Rosenthal & Kollegen Esplanade 39 20354 Hamburg

FPS FRITZE PAUL SEELIG Große Theaterstraße 42 20354 Hamburg

HILBRANDT RÜCKERT EBBINGHAUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Neuer Wall 30 20354 Hamburg

Buse Heberer Fromm 3 Siehe Portrait S.212 Harvestehuder Weg 23 20149 Hamburg

Freshfields Bruckhaus Deringer 3 Siehe Portrait S.230 Alsterarkaden 27 20354 Hamburg

Kapellmann & Partner Rechtsanwälte Europa Passage Ballindamm 40 20095 Hamburg

330

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


Standorte · PLZ 2 · PLZ 3

Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft Steindamm 80 20099 Hamburg

Tiefenbacher Hochallee 120 20149 Hamburg

Dr. Muth & Partner GbR Klosterweg 3 36039 Fulda

KSB INTAX Hannoversche Str. 57 29221 Celle

UNVERZAGT von HAVE Rothenbaumchaussee 43 20148 Hamburg

Dr. Muth & Partner GbR Schulstraße 4 36433 Bad Salzungen

Latham & Watkins LLP 3 Siehe Portrait S.262 Warburgstraße 50 20354 Hamburg

Watson, Farley & Williams LLP Van-der-Smissen-Straße 22767 Hamburg

Ernst & Young AG 3 Siehe Portrait S.228 Landschaftstraße 8 30159 Hannover

Lovells LLP 3 Siehe Portrait S.266 Alstertor 21 20095 Hamburg

White & Case 3 Siehe Portrait S.322 Jungfernstieg 51 20354 Hamburg

FONTAINE GÖTZE Bristoler Straße 6 30175 Hannover

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.268 Rothenbaumchaussee 76 20148 Hamburg

ZENK Rechtsanwälte Hartwicusstraße 5 22087 Hamburg

Göhmann Rechtsanwälte Ottmerstraße 1-2 38102 Braunschweig

PRINZ NEIDHARDT ENGELSCHALL Tesdorpfstraße 16 20148 Hamburg

PLZ 3

Göhmann Rechtsanwälte Landschaftstraße 6 30159 Hannover

Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.292 Hanse-Forum / Axel-Springer-Platz 3 20355 Hamburg

Becker Büttner Held Wilhelm-Roser-Straße 25 35037 Marburg

Göhmann Rechtsanwälte Hegelstraße 29 39104 Magdeburg

Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Domshof 18-20 28195 Bremen

Brandi Dröge Pilz Heuer & Gronemeyer Rathenaustraße 96 33102 Paderborn

HEIERMANN FRANKE KNIPP Rechtsanwälte Aegidientorplatz 2 B 30159 Hannover

Taylor Wessing 3 Siehe Portrait S.318 Am Sandtorkai 41 20457 Hamburg

Deloitte 3 Siehe Portrait S.220 Georgstraße 52 30159 Hannover

KSB INTAX Lüerstr. 10 - 12 30175 Hannover

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG

331


Standorte · PLZ 3 · PLZ 4

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.268 Sophienstraße 5 30159 Hannover

Aderhold Gassner Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH 3 Siehe Portrait S.196 Saarlandstraße 23 44139 Dortmund

BEITEN BURKHARDT 3 Siehe Portrait S.208 Uerdinger Straße 90 40474 Düsseldorf

MLP Geschäftsstelle Hannover VII 3 Siehe Portrait S.276 Marienstraße 11 30171 Hannover

Allen & Overy LLP 3 Siehe Portrait S.198 Breite Straße 27 40213 Düsseldorf

Bird & Bird Rechtsanwälte 3 Siehe Portrait S.210 Karl-Theodor-Strasse 6 40213 Düsseldorf

PKL Keller Spies Partnerschaft Moocksgang 5 30169 Hannover

ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Schadow Arkaden / Schadowstraße 11 B 40212 Düsseldorf

Bornheim, v. Rosenthal & Kollegen Tersteegenstraße 28 40474 Düsseldorf

Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.292 Georgstraße 52 30159 Hannover

AULINGER RECHTSANWÄLTE ABC-Straße 5 44787 Bochum

Buse Heberer Fromm 3 Siehe Portrait S.212 Königsallee 100 40215 Düsseldorf

Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Fuhrberger Straße 5 30625 Hannover

AULINGER RECHTSANWÄLTE Villa Bredeney / Frankenstraße 348 45133 Essen

Buse Heberer Fromm 3 Siehe Portrait S.212 Huyssenallee 86-88 45128 Essen

Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Niederwall 28 33602 Bielefeld

AWT Seltmann GmbH Vierhausstraße 18 41236 Mönchengladbach

Clifford Chance 3 Siehe Portrait S.216 Königsallee 59 40215 Düsseldorf

Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaft Bernwardstraße 11 31134 Hildesheim

Bain & Company, Inc. Bleichstrasse 14 40211 Düsseldorf

CMS Hasche Sigle 3 Siehe Portrait S.218 Bankstraße 1 40476 Düsseldorf

PLZ 4

Baker & McKenzie Partnerschaftsgesellschaft 3 Siehe Portrait S.204 Neuer Zollhof 2 40221 Düsseldorf

Deloitte 3 Siehe Portrait S.220 Schwannstr. 6 40476 Düsseldorf

Aderhold Gassner Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH 3 Siehe Portrait S.196 Grafenberger Allee 159 40237 Düsseldorf

BDO Deutsche Warentreuhand AG 3 Siehe Portrait S.206 Berliner Allee 59 40212 Düsseldorf

Ernst & Young AG 3 Siehe Portrait S.228 Graf-Adolf-Platz 15 40213 Düsseldorf

332

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


Standorte · PLZ 4

FPS FRITZE PAUL SEELIG Königsallee 62 40212 Düsseldorf

Kapellmann & Partner Rechtsanwälte Stadttor 1 40219 Düsseldorf

McDERMOTT WILL & EMERY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER LLP 3 Siehe Portrait S.272 Stadttor 1 40219 Düsseldorf

Freshfields Bruckhaus Deringer 3 Siehe Portrait S.230 Feldmühleplatz 1 40545 Düsseldorf

Kapellmann & Partner Rechtsanwälte Rheinbahnstraße 28-38 41063 Mönchengladbach

MLP Geschäftsstelle Bochum III 3 Siehe Portrait S.276 Springorumallee 2 44795 Bochum

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten 3 Siehe Portrait S.236 Alfredstraße 279 45133 Essen

Kleiner Rechtsanwälte Neuer Zollhof 3 40221 Düsseldorf

Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Trinkausstraße 7 40213 Düsseldorf

GSK STOCKMANN & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT 3 Siehe Portrait S.240 Bleichstraße 14 · 40211 Düsseldorf

Kliemt & Vollstädt Georg-Glock-Straße 8 40474 Düsseldorf

Nörr Stiefenhofer Lutz 3 Siehe Portrait S.278 Victoriaplatz 2 40477 Düsseldorf

HEIERMANN FRANKE KNIPP Rechtsanwälte An der Reichsbank 8 45127 Essen

Kümmerlein Simon & Partner 3 Siehe Portrait S.260 Huyssenallee 58-64 45128 Essen

Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.292 Schwannstraße 6 40476 Düsseldorf

Hengeler Mueller 3 Siehe Portrait S.250 Benrather Straße 18-20 40213 Düsseldorf

Linklaters LLP 3 Siehe Portrait S.264 Königsallee 49-51 40212 Düsseldorf

Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Niedersachsenstraße 14 49074 Osnabrück

Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law 3 Siehe Portrait S.252 Cecilienallee 5 40474 Düsseldorf

Lovells LLP 3 Siehe Portrait S.266 Kennedydamm 17 40476 Düsseldorf

SCHMIDT, von der OSTEN & HUBER 3 Siehe Portrait S.300 Haumannplatz 28/30 45130 Essen

Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Kaiserswerther Straße 119 40474 Düsseldorf

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.268 Graf-Adolf-Platz 15 40213 Düsseldorf

SCHWARZ KELWING WICKE WESTPFAHL Steinstraße 1/Kö 40212 Düsseldorf

Hölters & Elsing Immermannstraße 40 40210 Düsseldorf

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.268 Gildehofstraße 1 45127 Essen

Shearman & Sterling LLP 3 Siehe Portrait S.302 Breite Straße 69 40213 Düsseldorf

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG

333


Standorte · PLZ 4 · PLZ 5

Simmons & Simmons 3 Siehe Portrait S.308 Breite Strasse 31 40213 Düsseldorf

avocado rechtsanwälte 3 Siehe Portrait S.202 Spichernstraße 75-77 50672 Köln

Taylor Wessing 3 Siehe Portrait S.318 Königsallee 92 A 40212 Düsseldorf

Bach Langheid & Dallmayr Beethovenstraße 5-13 50674 Köln

Taylor Wessing 3 Siehe Portrait S.318 Am Krausenbaum 42 41464 Neuss

BDO Deutsche Warentreuhand AG 3 Siehe Portrait S.206 Konrad-Adenauer-Ufer 79-81 50668 Köln

Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaft Königsallee 90 40212 Düsseldorf

Becker Büttner Held Agrippinawerft 30 50678 Köln

Freshfields Bruckhaus Deringer 3 Siehe Portrait S.230 Heumarkt 14 50667 Köln

Wendler Tremml Mörsenbroicher Weg 200 40470 Düsseldorf

BundesverwaltungsamtServicezentrum für Personalgewinnung Barbarastr. 1 50728 Köln

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten 3 Siehe Portrait S.236 Sachsenring 81 50677 Köln

WESSING II VERJANS Rechtsanwälte Rathausufer 16-17 40213 Düsseldorf

CBH Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner Bismarckstraße 11-13 50672 Köln

Graf von Westphalen 3 Siehe Portrait S.238 Salierring 42 50677 Köln

White & Case 3 Siehe Portrait S.322 Graf-Adolf-Platz 15 40213 Düsseldorf

Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP 3 Siehe Portrait S.214 Theodor-Heuss-Ring 9 50668 Köln

Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law 3 Siehe Portrait S.252 Magnusstraße 13 50672 Köln

PLZ 5

CMS Hasche Sigle 3 Siehe Portrait S.218 Theodor-Heuss-Ring 19-21 50668 Köln

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.268 Brückenstrasse 2 50667 Köln

Aderhold Gassner Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH 3 Siehe Portrait S.196 Colonius Carré / Subbelrather Straße 15A 50823 Köln

DLA Piper UK LLP Hohenzollernring 72 50672 Köln

MAYER BROWN LLP 3 Siehe Portrait S.270 Im Mediapark 8 50670 Köln

334

Ernst & Young AG 3 Siehe Portrait S.228 Ludwigstr. 8 50667 Köln

Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Johanna-Kinkel-Straße 2-4 53175 Bonn Tel.: 0228 / 95 94-0 Fax: 0228 / 95 94-100 Ansprechpartner: Dr. Stephan Schauhoff

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


Standorte · PLZ 5 · PLZ 6

Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Erftstr. 19A 50672 Köln

Allen & Overy LLP 3 Siehe Portrait S.198 Erzbergerstraße 5 68165 Mannheim

Bird & Bird Rechtsanwälte 3 Siehe Portrait S.210 Taunusanlage 1 60329 Frankfurt am Main

Oppenhoff & Partner Rechtsanwälte Börsenplatz 1 50667 Köln

Arnecke Siebold Hamburger Allee 4 60486 Frankfurt am Main

Bongen, Renaud & Partner Stiftstraße 30 60313 Frankfurt am Main

Osborne Clarke 3 Siehe Portrait S.284 Innere Kanalstraße 15 50823 Köln

Ashurst LLP 3 Siehe Portrait S.200 Oberlindau 54-56 60323 Frankfurt am Main

Bornheim, v. Rosenthal & Kollegen Myliusstraße 14 60323 Frankfurt am Main

Redeker Sellner Dahs & Widmaier Mozartstraße 4-10 53115 Bonn

avocado rechtsanwälte 3 Siehe Portrait S.202 Schillerstraße 20 60313 Frankfurt am Main

Bornheim, v. Rosenthal & Kollegen Vangerowstraße 20 69115 Heidelberg

UNVERZAGT von HAVE Frohnhofweg 15 50858 Köln

Bach Langheid & Dallmayr Oeder Weg 52 - 54 60318 Frankfurt am Main

Buse Heberer Fromm 3 Siehe Portrait S.212 Grosse Gallusstraße 1-7 60311 Frankfurt am Main

ZENK Rechtsanwälte Im Mediapark 5a 50670 Köln

Bain & Company, Inc. Bockenheimer Landstrasse 24 60323 Frankfurt

Büsing Müffelmann & Theye Wiesenau 27-29 60323 Frankfurt am Main

PLZ 6

Baker & McKenzie Partnerschaftsgesellschaft 3 Siehe Portrait S.204 Bethmannstraße 50-54 60311 Frankfurt am Main

Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP 3 Siehe Portrait S.214 Neue Mainzer Straße 52 60311 Frankfurt am Main

Aderhold Gassner Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH 3 Siehe Portrait S.196 Friedrich-Ebert-Anlage 54 60325 Frankfurt am Main

BDO Deutsche Warentreuhand AG 3 Siehe Portrait S.206 Grüneburgweg 102 60323 Frankfurt am Main

Clifford Chance 3 Siehe Portrait S.216 Mainzer Landstraße 46 60325 Frankfurt am Main

Allen & Overy LLP 3 Siehe Portrait S.198 Taunustor 2 60311 Frankfurt am Main

BEITEN BURKHARDT 3 Siehe Portrait S.208 Westhafen Tower, Westhafenplatz 1 60327 Frankfurt am Main

CMS Hasche Sigle 3 Siehe Portrait S.218 Barckhausstraße 12-16 60325 Frankfurt am Main

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG

335


Standorte · PLZ 6

Commerzbank AG Kaiserplatz 60261 Frankfurt am Main

Ernst & Young AG 3 Siehe Portrait S.228 Mergenthalerallee 3-5 65760 Eschborn / Frankfurt am Main

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten 3 Siehe Portrait S.236 Platz der Einheit 2 60327 Frankfurt am Main

CURTIS, MALLET-PREVOST, COLT & MOSLE LLP Neue Mainzer Strasse 28 60311 Frankfurt am Main

FAEGRE & BENSON LLP Neue Mainzer Strasse 52-58 60311 Frankfurt am Main

Graf von Westphalen 3 Siehe Portrait S.238 Ulmenstraße 23-25 60325 Frankfurt am Main

Debevoise & Plimpton LLP Taubenstraße 7-9 60313 Frankfurt am Main

Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Platz der Einheit 1 60327 Frankfurt am Main

GRUB BRUGGER & PARTNER Rechtsanwälte Lindenstraße 37 60325 Frankfurt am Main

Deloitte 3 Siehe Portrait S.220 Franklinstraße 50 60486 Frankfurt am Main

Tel.: 069 / 717 03-0 Fax: 069 / 717 03-100 Ansprechpartner: Dr. Christoph Schulte

GRÜNBAUM LACHNER GRUNER SPAMER & KREITZ Savignystraße 53 60325 Frankfurt am Main

Deutsche Bank AG 3 Siehe Portrait S.222 Taunusanlage 12 60325 Frankfurt am Main

FPS FRITZE PAUL SEELIG Eschersheimer Landstraße 27 60322 Frankfurt am Main

Grützmacher Gravert Viegener Broßstraße 6 60487 Frankfurt am Main

Deutsche Lufthansa AG Flughafen Bereich West 60546 Frankfurt am Main / Airport

Freshfields Bruckhaus Deringer 3 Siehe Portrait S.230 Bockenheimer Anlage 44 60322 Frankfurt am Main

GSK STOCKMANN & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT 3 Siehe Portrait S.240 Taunusanlage 21 ·60325 Frankfurt am Main

Dewey & LeBoeuf 3 Siehe Portrait S.224 Skyper Taunusanlage 1 60329 Frankfurt am Main

Fried, Frank, Harris, Shriver & Jacobson LLP 3 Siehe Portrait S.232 Taunusanlage 18 60325 Frankfurt am Main

GSK STOCKMANN & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT 3 Siehe Portrait S.240 Brückenkopfstrasse 1/2 · 69120 Heidelberg

DLA Piper UK LLP Westhafen Tower Westhafenplatz 1 60327 Frankfurt am Main

Gleiss Lutz Rechtsanwälte 3 Siehe Portrait S.234 Mendelssohnstraße 87 60325 Frankfurt am Main

HAARMANN Partnerschaftsgesellschaft, Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer 3 Siehe Portrait S.242 Neue Mainzer Straße 75 60311 Frankfurt am Main

DOLCE & LAUDA Arndtstraße 34-36 60325 Frankfurt am Main

Göhmann Rechtsanwälte Friedensstraße 2 60311 Frankfurt am Main

Haver & Mailänder 3 Siehe Portrait S.246 Beethovenstrasse 8-10 60325 Frankfurt am Main

336

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


Standorte · PLZ 6

HEIERMANN FRANKE KNIPP Rechtsanwälte Kettenhofweg 126 60325 Frankfurt am Main

KAYE SCHOLER LLP Schillerstraße 19 60313 Frankfurt am Main

Mannheimer Swartling Wildunger Strasse 9 60487 Frankfurt am Main

Hengeler Mueller 3 Siehe Portrait S.250 Bockenheimer Landstraße 24 60323 Frankfurt am Main

King & Spalding An der Welle 4 60322 Frankfurt am Main

Marccus Partners Rennbahnstraße 72-74 60528 Frankfurt am Main

Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law 3 Siehe Portrait S.252 Grüneburgweg 102 60323 Frankfurt am Main

Kleiner Rechtsanwälte Leibnizstraße 9 68165 Mannheim

MAYER BROWN LLP 3 Siehe Portrait S.270 Bockenheimer Landstraße 98-100 60323 Frankfurt am Main

Kliemt & Vollstädt Mainzer Landstraße 51 60329 Frankfurt am Main

MELCHERS Großer Hasenpfad 30 60598 Frankfurt am Main

Latham & Watkins LLP 3 Siehe Portrait S.262 Reuterweg 20 60323 Frankfurt am Main

MELCHERS Im Breitspiel 21 69126 Heidelberg

Heymann & Partner Rechtsanwälte Taunusanlage 1 60329 Frankfurt

Linklaters LLP 3 Siehe Portrait S.264 Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main

Milbank Tweed Hadley & McCloy LLP 3 Siehe Portrait S.274 Taunusanlage 15 60325 Frankfurt am Main

Hölters & Elsing Freiherr-vom-Stein-Straße 24-26 60323 Frankfurt am Main

Lovells LLP 3 Siehe Portrait S.266 Untermainanlage 1 60329 Frankfurt am Main

MLP Geschäftsstelle Heidelberg VI 3 Siehe Portrait S.276 Sofienstraße 13 69115 Heidelberg

Jones Day 3 Siehe Portrait S.254 Grüneburgweg 102 60323 Frankfurt am Main

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.268 Mergenthalerallee 10-12 65760 Eschborn/Frankfurt am Main

Morgan Lewis Guiollettstraße 54 60325 Frankfurt am Main

Kapellmann & Partner Rechtsanwälte Oberlindau 76-78 60323 Frankfurt am Main

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.268 Theodor-Heuss-Anlage 2 68165 Mannheim

Nörr Stiefenhofer Lutz 3 Siehe Portrait S.278 Friedrichstraße 2-6 60323 Frankfurt am Main

Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Platz der Einheit 2 60327 Frankfurt am Main Tel.: 069 / 1 52 42-0 Fax: 069 / 1 52 42-111 Ansprechpartner: Georg-René Lubinski

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG

337


Standorte · PLZ 6

Norton Rose 3 Siehe Portrait S.280 Stephanstraße 15 60313 Frankfurt am Main

Shearman & Sterling LLP 3 Siehe Portrait S.302 Gervinusstraße 17 60322 Frankfurt am Main

Taylor Wessing 3 Siehe Portrait S.318 Senckenberganlage 20-22 60325 Frankfurt am Main

P+P Pöllath + Partners 3 Siehe Portrait S.286 Zeil 127 60313 Frankfurt am Main

Shearman & Sterling LLP 3 Siehe Portrait S.302 Otto-Beck Straße 11 68165 Mannheim

Thümmel, Schütze & Partner Grüneburgweg 102 60323 Frankfurt am Main

Paul Hastings, Janofsky & Walker (Europe) LLP 3 Siehe Portrait S.288 Eschersheimer Landstraße 121 60322 Frankfurt am Main

SIBETH Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer 3 Siehe Portrait S.304 An der Welle 4 60322 Frankfurt a.M.

Tiefenbacher Im Breitspiel 9 69126 Heidelberg

PricewaterhouseCoopers AG 3 Siehe Portrait S.290 Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main

Sidley Austin LLP 3 Siehe Portrait S.306 Taunusanalge 1 60329 Frankfurt am Main

Ulsenheimer Friederich Rechtsanwälte Schöne Aussicht 5 65193 Wiesbaden

Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.292 Franklinstraße 48 60486 Frankfurt am Main

Simmons & Simmons 3 Siehe Portrait S.308 Messeturm / Friedrich-Ebert-Anlage 49 60308 Frankfurt am Main

Waldeck Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Beethovenstrasse 12-16 60325 Frankfurt am Main

Rittershaus - Rechtsanwälte Notar Mainzer Landstraße 61 60329 Frankfurt am Main

SJ BERWIN 3 Siehe Portrait S.310 Hamburger Allee 1 60486 Frankfurt am Main

Weil, Gotshal & Manges LLP 3 Siehe Portrait S.320 Taunusanlage 1 60329 Frankfurt am Main

Rittershaus - Rechtsanwälte Notar Harrlachweg 4 68163 Mannheim

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP 3 Siehe Portrait S.312 An der Welle 3 60322 Frankfurt am Main

Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaft Blumenstraße 17 69115 Heidelberg

SCHULTE Rechtanwaltsgesellschaft mbH Hochstraße 49 60313 Frankfurt am Main

Squire, Sanders & Dempsey L.L.P. 3 Siehe Portrait S.314 Taunusanlage 17 60325 Frankfurt am Main

Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaft Corneliusstraße 18 60325 Frankfurt am Main

SCHWARZ KELWING WICKE WESTPFAHL Mörfelder Landstraße 117 60598 Frankfurt am Main

Sullivan & Cromwell LLP 3 Siehe Portrait S.316 Maintower, Neue Mainzer Straße 52 60311 Frankfurt am Main

White & Case 3 Siehe Portrait S.322 Bockenheimer Landstraße 20 60323 Frankfurt am Main

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JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


Standorte · PLZ 7

Wilkinson, Barker, Knauer, Leitermann Am Opernplatz 2 60313 Frankfurt am Main

DOLCE & LAUDA Urbanstraße 28 70182 Stuttgart

Kasper, Knacke, Wintterlin & Partner Werfmershalde 22 70190 Stuttgart

Willkie Farr & Gallagher LLP Senckenberganlage 16 60325 Frankfurt am Main

Ernst & Young AG 3 Siehe Portrait S.228 Mittlerer Pfad 15 70499 Stuttgart

Kleiner Rechtsanwälte Alexanderstraße 3 70184 Stuttgart

PLZ 7

Gleiss Lutz Rechtsanwälte 3 Siehe Portrait S.234 Maybachstraße 6 70469 Stuttgart

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.268 Mittlerer Pfad 13 70499 Stuttgart

BDO Deutsche Warentreuhand AG 3 Siehe Portrait S.206 Heidenheimer Straße 6 71229 Leonberg

Graf von Westphalen 3 Siehe Portrait S.238 Kaiser-Joseph-Straße 284 79098 Freiburg

Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft Rheinstahlstraße 3 70469 Stuttgart

Becker Büttner Held Industriestrasse 3 70565 Stuttgart

GRUB BRUGGER & PARTNER Rechtsanwälte Humboldtstraße 16 70178 Stuttgart

Oppenländer Rechtsanwälte Börsenplatz 1 70174 Stuttgart

Bongen, Renaud & Partner Königstraße 28 70173 Stuttgart

GSK STOCKMANN & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT 3 Siehe Portrait S.240 Kronenstraße 30 · 70174 Stuttgart

Quack Gutterer & Partner Willy-Brand-Straße 50 70173 Stuttgart

CMS Hasche Sigle 3 Siehe Portrait S.218 Schöttlestraße 8 70597 Stuttgart

Haver & Mailänder 3 Siehe Portrait S.246 Lenzhalde 83-85 70192 Stuttgart

Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.292 COMPAS Commerce Park Stuttgart / Löffelstraße 42 70597 Stuttgart (Degerloch)

Deloitte 3 Siehe Portrait S.220 Löffelstraße 42 70597 Stuttgart

Diem & Partner Hölderlinplatz 5 70193 Stuttgart

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG

Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Friedrichstraße 14 70174 Stuttgart Tel.: 0711 / 2 28 40-0 Fax: 0711 / 2 28 40-111 Ansprechpartner: Robert Dorr

Redeker Sellner Dahs & Widmaier Herrenstraße 23 76133 Karlsruhe

Thümmel, Schütze & Partner Urbanstraße 7 70182 Stuttgart

339


Standorte · PLZ 7 · PLZ 8

Tiefenbacher Pariser Platz 7 70173 Stuttgart

Bain & Company Karlsplatz 1 80335 München Dechert LLP Theresienstraße 6 80333 München

PLZ 8

Tel.: 089 / 21 21 63-0 Fax: 089 / 21 21 63-33

Baker & McKenzie Partnerschaftsgesellschaft 3 Siehe Portrait S.204 Theatinerstraße 23 80333 München

Ansprechpartner: Federico Pappalardo

Aderhold Gassner Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH 3 Siehe Portrait S.196 HighLight Munich Business Towers / Miesvan-der-Rohe-Straße 6 80807 München

BDO Deutsche Warentreuhand AG 3 Siehe Portrait S.206 Radlkoferstraße 2 81373 München

Deloitte 3 Siehe Portrait S.220 Rosenheimer Platz 4 81669 München

Amereler Rechtsanwälte Lenbachplatz 4 80333 München

Becker Büttner Held Untere Weidenstrasse 5 81543 München

DLA Piper UK LLP Isartorplatz 1 80797 München

ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Prinzregentenstr. 48 80538 München

BEITEN BURKHARDT 3 Siehe Portrait S.208 Ganghoferstraße 33 80339 München

CMS Hasche Sigle 3 Siehe Portrait S.218 Brienner Straße 11/V 80333 München

Ashurst LLP 3 Siehe Portrait S.200 Prinzregentenstraße 18 80538 München

Bird & Bird Rechtsanwälte 3 Siehe Portrait S.210 Pacellistraße 14 80333 München

E.ON Energie AG Brienner Straße 40 80333 München

avocado rechtsanwälte 3 Siehe Portrait S.202 Nymphenburger Straße 5 80335 München

Bundesnachrichtendienst 3 Siehe Anzeige S.134 Postfach 120 82042 Pullach im Isartal

Ernst & Young AG 3 Siehe Portrait S.228 Arnulfstr. 126 80636 München

AWT Seltmann Leonhard-Moll-Bogen 10 81373 München

Buse Heberer Fromm 3 Siehe Portrait S.212 Maximiliansplatz 18 / III + IV 80333 München

FPS FRITZE PAUL SEELIG Bavariaring 10 80336 München

Bach Langheid & Dallmayr Karlstraße 10 (Karolinenblock) 80333 München

Clifford Chance 3 Siehe Portrait S.216 Theresienstraße 4-6 80333 München

Freshfields Bruckhaus Deringer 3 Siehe Portrait S.230 Prannerstraße 10 80333 München

340

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG


Standorte · PLZ 8

GIBSON, DUNN & CRUTCHER LLP Widenmayerstraße 10 80538 München

Hengeler Mueller 3 Siehe Portrait S.250 Leopoldstraße 8-10 80802 München

Jones Day 3 Siehe Portrait S.254 Prinzregentenstraße 11 80538 München

Gleiss Lutz Rechtsanwälte 3 Siehe Portrait S.234 Prinzregentenstraße 50 80538 München

Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law 3 Siehe Portrait S.252 Prinzregentenstraße 48 80538 München

Kapellmann & Partner Rechtsanwälte Schäfflerstraße 8 80333 München

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten 3 Siehe Portrait S.236 Prinzregentenstraße 22 80538 München

Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Brienner Straße 9 / Amiraplatz 80333 München Tel.: 089 / 29 09-70 Fax: 089 / 29 09-7200

Kirkland & Ellis International LLP 3 Siehe Portrait S.258 Maximilianstraße 11 80539 München

Graf von Westphalen 3 Siehe Portrait S.238 Widenmayerstraße 15 80538 München

Ansprechpartner: Dr. Gunther Braun

GRUB BRUGGER & PARTNER Rechtsanwälte Nymphenburger Straße 20 B 80335 München

Hoffmann Eitle Patentanwälte Rechtsanwälte Arabellastraße 4 81925 München

Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft Residenzstraße 3 80333 München

GSK STOCKMANN & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT 3 Siehe Portrait S.240 Ludwigstraße 10 · 80539 München

Hogan & Hartson Raue LLP Schackstraße 1 80539 München

Latham & Watkins LLP 3 Siehe Portrait S.262 Maximilianstrasse 11 80539 München

Hammonds 3 Siehe Portrait S.244 Karl-Scharnagl-Ring 7 80539 München

HEIERMANN FRANKE KNIPP Rechtsanwälte Maximilianstraße 29 80539 München

HEISSE KURSAWE EVERSHEDS 3 Siehe Portrait S.248 Maximiliansplatz 5 80333 München

JURAcon-Jahrbuch 2008 / 2009 · IQB Career Services AG

Holme Roberts & Owen Rechtsanwälte / Attorneys at Law Rosental 4 80331 München Tel.: 089 / 38 39 80-0 Fax: 089 / 38 39 80-99 Ansprechpartnerin: Antje Bosold

Howrey LLP Gmunder Straße 53 81379 München

KLAKA Rechtsanwälte Delpstraße 4 81679 München

Linklaters LLP 3 Siehe Portrait S.264 Prinzregentenplatz 10 81675 München

Lorenz Seidler Gossel Widenmayerstraße 23 80538 München

Lovells LLP 3 Siehe Portrait S.266 Karl-Scharnagl-Ring 5 80539 München

341


Standorte · PLZ 8

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.268 Landshuter Allee 6 80637 München

Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.292 Rosenheimer Platz 6 81669 München

Taylor Wessing 3 Siehe Portrait S.318 Isartorplatz 8 80331 München

Marccus Partners Maximilianstraße 35 80539 München

Reed Smith LLP 3 Siehe Portrait S.294 Theatinerstrasse 8 80333 München

The Boston Consulting Group GmbH Ludwigstraße 21 80539 München

McDERMOTT WILL & EMERY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER LLP 3 Siehe Portrait S.272 Nymphenburger Straße 3 80335 München

RP RICHTER & PARTNER Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte 3 Siehe Portrait S.296 Nymphenburger Straße 3b 80335 München

Ulsenheimer Friederich Rechtsanwälte Maximiliansplatz 12 80333 München

Milbank Tweed Hadley & McCloy LLP 3 Siehe Portrait S.274 Maximilianstraße 15 80539 München

SCHWARZ KELWING WICKE WESTPFAHL Wittelsbacherplatz 1 80333 München

Wagensonner Luhmann Breitfeld Helm Nymphenburger Straße 70 80335 München

Nörr Stiefenhofer Lutz 3 Siehe Portrait S.278 Brienner Straße 28 80333 München

Shearman & Sterling LLP 3 Siehe Portrait S.302 Oberanger 28 80331 München

Weil, Gotshal & Manges LLP 3 Siehe Portrait S.320 Maximilianstraße 13 80539 München

Norton Rose 3 Siehe Portrait S.280 Theatinerstraße 11 80333 München

SIBETH Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer 3 Siehe Portrait S.304 Oberanger 34-36 80331 München

Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaft Frauenplatz 11 80331 München

Osborne Clarke 3 Siehe Portrait S.284 Nymphenburger Strasse 1 80335 München

Siemens AG Wittelsbacher Platz 2 80333 München

Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaft Kurzes Geländ 7 86156 Augsburg

P+P Pöllath + Partners 3 Siehe Portrait S.286 Kardinal-Faulhaber-Straße 10 80333 München

SJ BERWIN 3 Siehe Portrait S.310 Maria-Theresia-Straße 5 81675 München

Wendler Tremml Martiusstraße 5 80802 München

Peters, Schönberger & Partner Schackstraße 2 80539 München

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP 3 Siehe Portrait S.312 Karl-Scharnagl-Ring 7 80539 München

White & Case 3 Siehe Portrait S.322 Maximilianstrasse 35 80539 München

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Standorte · PLZ 9 · Benelux

PLZ 9

Rödl & Partner Äußere Sulzbacher Straße 100 90491 Nürnberg

Howrey LLP Avenue des Nerviens 9-31 B-1040 Brussels

BEITEN BURKHARDT 3 Siehe Portrait S.208 Ostendstraße 100 90482 Nürnberg

Tiefenbacher Jonny-Schehr-Straße 1 99085 Erfurt

Hunton & Williams LLP Rue des Colonies 11 B-1000 Brussels

Deloitte 3 Siehe Portrait S.220 Ostendstraße 100 90482 Nürnberg

Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaft Andreasstraße 39 99084 Erfurt

Kremer Associés & Clifford Chance 4 Place de Paris / B.P. 1147 L-1011 Luxembourg

Dr. Muth & Partner GbR Berliner Platz 9 97080 Würzburg

Benelux

Linklaters LLP 3 Siehe Portrait S.264 Avenue John F. Kennedy 35 L-1855 Luxembourg

Dr. Muth & Partner GbR Schlundgasse 2 98617 Meiningen

Allen & Overy Luxembourg 3 Siehe Portrait S.198 58, rue Charles Martel L-2134 Luxembourg

Loyens Winandy 14, rue Edward Steichen L-2540 Luxembourg-Kirchberg

Dr. Muth & Partner GbR Schleizer Straße 2 99099 Erfurt

ARENDT & MEDERNACH 14, rue Erasme L-2010 Luxembourg

Molitor, Fisch & Associés 8, rue Sainte-Zithe L-2016 Luxembourg

Ernst & Young AG 3 Siehe Portrait S.228 Forchheimer Straße 2 90425 Nürnberg

Bonn Schmitt Steichen 44, rue de la Vallée L-2015 Luxembourg

NautaDutilh Avocats Luxembourg 2, rue Jean Bertholet L-1233 Luxembourg

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 3 Siehe Portrait S.268 Forchheimer Straße 2 90425 Nürnberg

Di Stefano, Sedlo & Moyse 24, Avenue Marie Thérèse / B.P. 2648 L-1026 Luxembourg

NOBLE & SCHEIDECKER 398, route d'Esch L-1471 Luxembourg

MLP Geschäftsstelle Würzburg V 3 Siehe Portrait S.276 Juliuspromenade 28 97070 Würzburg

Elvinger, Hoss & Prussen 2, Place Winston Churchill / BP 425 L-2014 Luxembourg

Oostvogels & Pfister Feyten 291, Route d'Arlon / B.P. 603 L-2016 Luxembourg

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Impressum

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