
2 minute read
Informationen zu den Wahlen
Landtags- und Bundespräsidentenwahlen 2022
Am Sonntag, 25. September, wird in Tirol ein neuer Landtag gewählt. Am Sonntag, 9. Oktober, findet dann die Bundespräsidentenwahl statt.
Advertisement
Gewählt wird in der Landeshauptstadt in mehr als 150 Innsbrucker Wahlsprengeln. Die Wahllokale haben an beiden Wahlterminen von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.
Landtagswahl 25. September
Bei der Landtagswahl dürfen alle österreichischen StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sowie zum Stichtag 28. Juni 2022 im Wählerverzeichnis eingetragen sind bzw. AuslandsösterreicherInnen, wählen. Damit sind in Innsbruck am 25. September 81.206 Personen wahlberechtigt. Wer am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit, unter Angabe des Grundes der Verhinderung von der Briefwahl Gebrauch zu machen. Die Wahlkarte muss entweder per Post aufgegeben oder im Wahllokal des betreffenden Wahlsprengels, in den man eingetragen ist, abgegeben werden. Es gibt –wie in den vergangenen Jahren auch –heuer wieder die Möglichkeit, neben dem Wahlkartenbüro in geschützten Wahlzellen die Wahlkarte auszufüllen und direkt dort in einer gesicherten Wahlurne abzugeben. Wahlberechtigte Personen können Anträge für Wahlkarten für die Landtagswahl schriftlich und online einbringen, wobei schriftliche Anträge bis 20. September einlangen müssen. Eine persönliche Beantragung ist im Wahlkartenbüro, Rathaus, 6. Stock, Zimmer 6.102, Mo–Do, 8.00–17.00 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr, unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises möglich. Geöffnet bis Freitag, 23. September, 14.00 Uhr. Details unter www.innsbruck.gv.at/wahlen.
Bundespräsidentenwahl 9. Oktober
Aus organisatorischer Sicht gleicht eine Bundespräsidentenwahl in vielen Bereichen einer Nationalratswahl. Dies betrifft auch die Möglichkeit der Stimmabgabe mit Wahlkarten, die Stimmabgabe durch Bettlägerige und die Stimmabgabe im Ausland. Auch bei dieser Wahl können sich alle österreichischen StaatsbürgerInnen sowie AuslandsösterreicherInnen, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und zum Stichtag 9. August 2022 im Wählerverzeichnis eingetragen sind, beteiligen. Damit sind bei der Bundespräsidentenwahl 82.914 Personen in Innsbruck wahlberechtigt. Auch hier gilt, dass eine Wahlkarte nur mit einem konkreten Verhinderungsgrund beantragt werden darf. Es wird wiederum ein Wahlkartenbüro im Rathaus, 6. Stock, Zimmer 6.103, zu den Öffnungszeiten Mo.–Do. 8.00–17.00 Uhr, Fr. 8.00–12.00 Uhr für die persönliche Beantragung geben. Dieses ist ab 7. September 2022 vorgesehen. Nähere Informationen zum Thema unter www.bmi.gv.at/. KR
Folder mit Informationen
Jede zur Wahl berechtigte Person erhält für jede Wahl einen persönlich mit Post zugestellten Folder mit allen wichtigen Informationen zur Wahl und zum eigenen Wahllokal.
Wahlkarten online beantragen
Unter dem Link www.innsbruck. gv.at/wahlkarte kommt man auf eine Auswahlseite für die Landtagswahl bzw. Bundespräsidentenwahl. Dort wird man zur digitalen Beantragung einer Wahlkarte weitergeleitet.
Wahllokal wurde verlegt
Das Wahllokal für die Wahlsprengel 104 und 120 – bisher im Stubaitalbahnhof, Pater-ReinischWeg 4 – wird in die Pädagogische Hochschule, Pastorstraße 7, verlegt. Das neue Wahllokal ist barrierefrei. Eine interaktive Karte zu den Innsbrucker Wahlsprengeln und den Standorten der Wahllokale gibt einen schnellen und guten Überblick. Mehr unter www.innsbruck.gv.at/geohub | App | Wahllokalfinder. INNSBRUCK INFORMIERT 41