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Wasserstoffregion Sonneberg: IHK Südthüringen unterstützt Ausbau des Gewerbeflächenpotenzials

INNENSTÄDTE MIT ZUKUNFT

LAG schiebt Thüringer Innenstadtbündnis voran

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Die Vereinbarung und Unterzeichnung des Thüringer Aktionsbündnisses „Innenstädte mit Zukunft“ am 8. Juni 2021 in Erfurt war ein feierlicher Akt. Die Bezeichnung des Bündnisses weckt große Erwartungen und lässt auf sichtbare

Ergebnisse hoffen. Diesen Erwartungsanspruch gilt es nicht zuletzt im Sinne der

Unternehmen in den Innenstädten – Händler, Gastronomen, Dienstleister u. a. – zu erfüllen. Die Corona-bedingten Umsatzeinbrüche und -ausfälle wirken weiterhin nach, insbesondere bei den während der Lockdowns ganz oder teilweise geschlossenen Branchen und Bereichen. Um diesen Effekten im Kontext der übergeordneten strukturellen Veränderungen, etwa Digitalisierung oder verändertes

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WEGRA Anlagenbau GmbH Westenfeld, Oberes Tor 106, 98630 Römhild, www.wegra-anlagenbau.de, info@wegra-anlagenbau.de

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Konsumentenverhalten, zu begegnen, will das Bündnis als strategische Kommunikations- und Austauschplattform agieren und geeignete Maßnahmen zur Belebung sowie zukunftsfähigen Ausrichtung der Stadtzentren bündeln und entwerfen. Die dafür erforderliche breite Basis an Akteuren traf sich erstmals am 24. August 2021 im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) auf Arbeitsebene.

Als Bündnisbeteiligte wirkten neben der dem Bündnis organisatorisch vorstehenden Kooperation aus IHK Erfurt und TMIL die Fachreferenten der beiden anderen Thüringer IHKs sowie Vertreterinnen und Vertreter von Wohnungsbaugenossenschaft, LAG Soziokultur Thüringen e. V., Thüringer Staatskanzlei, Thüringer Handelsverband, Dehoga Thüringen, Thüringer Tourismus GmbH, Städte- und Gemeindebund und Initiative Innenstadt Jena e. V. mit. Die erste Arbeitssitzung diente der Strukturierung der Handlungsfelder, nach denen die Bündnisarbeit künftig ausgerichtet werden soll. So breit wie die Basis der Bündnispartner ist auch die Palette der innenstadtrelevanten Themen. Hierzu gehören bspw. eine zukunftsfähige Nutzungsstruktur, stadtplanerische Aspekte wie die Gestaltung der öffentlichen (Frei-)Räume, das Mobilitätsmanagement oder auch die administrative Ebene (Gesetzgebung, Planungsverfahren und Förderstrategien). Orientierung bietet bspw. ein bereits bestehendes Papier über die Perspektiven für die Entwicklung der Innenstädte, welches im Ergebnis einer Arbeitsgruppe der Bauministerkonferenz im Juni 2021 entstanden ist.

Die finalen Strukturen innerhalb des Thüringer Aktionsbündnisses werden im Rahmen des nächsten Arbeitstreffens auf Fachebene Mitte Oktober definiert und werden sich mit Arbeitsaufnahme feinjustieren. Die Intention: Verschiedene Akteure wirken jeweils innerhalb eines Handlungsfeldes als Arbeitsgruppe zusammen und treiben hierin Aktivitäten parallel zu den anderen Handlungsfeldern voran. Deren Ergebnisse fließen in regelmäßigen Austauschrunden zusammen, um schließlich zu konkreten Maßnahmenansätzen geformt zu werden. IHK-seitig wird hierbei schon in organisatorischer Hinsicht auf eine zielführende Arbeitsweise und Beschleunigung des Gesamtprozesses gedrängt. Darüber hinaus werden sich die drei Kammern in den Arbeitsgruppen inhaltlich möglichst breit aufstellen, um eine starke Gestaltungswirkung über einen breiten Querschnitt der Handlungsfelder zu entfalten. Hierbei gilt es, die anderen Beteiligten mitzunehmen – das Bündnis lebt schließlich von einer gedeihlichen Zusammenarbeit aller Akteure.

THOMAS LESER Tel. +49 3681 362-132

leser@suhl.ihk.de

ÄNDERUNG DES THÜRINGER VERGABEGESETZES

Verschlankung soll Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern

Die Fraktion der CDU im Thüringer Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG) in den Thüringer Landtag eingebracht. Im Rahmen eines schriftlichen Anhörungsverfahrens des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft des Thüringer Landtags hat sich auch die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs zum Gesetzentwurf positioniert.

Unter dem Aspekt der Verschlankung des Vergabegesetzes unterstützt die Arbeitsgemeinschaft den Vorschlag der CDU-Fraktion, die Vorschriften zur Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Aspekten bei den Ausschreibungsverfahren zu streichen. Die öffentliche Hand hat die Möglichkeit, strategische Ziele bei der

Definition des Auftragsgegenstands, bei der Festlegung von technischen Spezifikationen und als Zuschlagskriterium individuell auch ohne gesetzliche Normierung zu berücksichtigen.

Weiterhin wird die Intention unterstützt, die aufgeführten Vorschriften zur Tariftreue, zum vergabespezifischen Mindestlohn und zur Einhaltung der internationalen Kernarbeitsnormen (ILO) ersatzlos aus dem Thüringer Vergabegesetz zu streichen. Auch der beabsichtigte Wegfall der Vorschrift zur Berücksichtigung von Maßnahmen, die Chancengleichheit von Frauen und Männern bei Gleichwertigkeit von Angeboten aus dem Vergabegesetz fördern, wird begrüßt. Im gegenwärtigen Thüringer Vergabegesetz wird dem Auftraggeber ein allumfassendes, nur auf den Auftrag bezogenes Kontroll- und Sanktionsrecht eingeräumt. Die Streichung der Regelung aus dem Vergabegesetz wird begrüßt, da sich die öffentliche Hand bei Verdachtsmomenten, wie die Nichtabführung von Steuern, Beiträgen und Schwarzarbeit, jederzeit an die zuständigen Behörden wenden kann.

Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs brachte in ihrer Stellungnahme klar zum Ausdruck, dass der Versuch, die öffentliche Beschaffung mit politisch motivierten und damit vergabefremden strategischen Zielen zu verbinden, die Gefahr birgt, dass das Prinzip der Wirtschaftlichkeit der Beschaffung verdrängt wird. Außerdem hemmen zusätzliche Kriterien den Wettbewerb und vermindern das Interesse der Unternehmen, sich an Vergabeverfahren zu beteiligen. Darunter leidet vor allem die öffentliche Vergabe selbst.

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